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URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ vom 14. Mai 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-70/92 und T-71/92: Florimex BV und Vereniging van Groothandelaren in Bloemkwekerijprodukten gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Wettbewerb - An das Postfach des Rechtsanwalts der Beschwerdeführer zugestellte Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde - Berechnung der Klagefrist - Vereinbarkeit einer Gebühr, die bei externen Lieferanten auf Waren des Blumenhandels erhoben wird, mit denen sie auf dem Gelände einer Versteigerungsgenossenschaft niedergelassene Großhändler beliefern, mit Artikel 2 der Verordnung Nr. 26 - Begründung)
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