WIE KANN ICH EIN
AUSLANDSSTUDIUM ORGANISIEREN?

  • Als Student/-in können Sie unter Umständen über Erasmus+ einen Teil Ihres Studiums im Ausland absolvieren.
  • Wenn Sie für einige Zeit im Ausland studieren möchten, sollten Sie sich zunächst an Ihre Hochschule wenden.
  • Wenn Sie am Programm Erasmus+ teilnehmen:
    • brauchen Sie der Gasthochschule keine Anmeldegebühren oder Studiengebühren zu zahlen;
    • können Sie sich die im Ausland absolvierten Kurse für Ihren Abschluss anrechnen lassen;
    • erhalten Sie ein EU-Stipendium für die Lebenshaltungs- und Reisekosten
  • Ihre Heimatuniversität muss Ihren Auslandsaufenthalt für Ihren Abschluss anerkennen, sofern Sie das vor Beginn des Austauschs vereinbarte Studienprogramm vollständig absolvieren
  • Im Rahmen von Erasmus+ können Sie sich auch für einen Aufbaustudiengang immatrikulieren, der von Hochschulen in verschiedenen EU-Ländern gemeinsam angeboten wird.
  • Weitere Informationen finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/study_de

MIT WELCHEN
ZUGANGSVORAUSSET- ZUNGEN MUSS ICH RECHNEN?

  • Als EU-Bürger/-in dürfen Sie an jeder Hochschule in der EU unter denselben Voraussetzungen wie Einheimische studieren. Die Aufnahmebedingungen zwischen einzelnen Ländern und Hochschulen unterscheiden sich jedoch erheblich.
  • In einigen EU-Ländern sind Kenntnisse der jeweiligen Landessprache eine Zulassungsbedingung, so dass Sie möglicherweise dazu aufgefordert werden, einen Sprachtest abzulegen
  • Informieren Sie sich über das Hochschulbildungssystem des Landes, in dem Sie studieren möchten, bevor Sie Ihr Heimatland verlassen.
  • Weitere Informationen finden Sie hier:
    https://europa.eu/youreurope/university_de

KANN ICH WÄHREND DES AUSLANDSSTUDIUMS FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG ERHALTEN?

  • Allgemein gilt für Sie als EU-Bürger/-in, der/die an einer Hochschule in einem anderen EU-Land studiert, Folgendes:
    • von Ihnen dürfen keine höheren Studiengebühren verlangt werden;
    • Sie haben Anspruch auf dieselben Beihilfen zur Deckung der Studiengebühren wie Staatsangehörige des jeweiligen Landes.
  • Die Studiengebühren in Europa weichen erheblich voneinander ab – in einigen Ländern ist der Hochschulzugang kostenlos, in anderen ziemlich teuer.
  • Die finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien, Beihilfen und Darlehen hängt von unterschiedlichen Kriterien ab.
  • Weitere Informationen finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/fees_de

WELCHE
AUFENTHALTSRECHTE
HABE ICH ALS STUDENT/-IN?

  • Sie haben das Recht, in dem EU-Land, in dem Sie studieren, für die Dauer Ihres Studiums zu leben, wenn Sie:
    • an einer anerkannten Bildungseinrichtung immatrikuliert sind,
    • über ausreichende Einkünfte aus beliebigen Quellen verfügen, um sich ohne weitere finanzielle Unterstützung unterhalten zu können, und
    • dort umfassend krankenversichert sind.
  • Auslandsstudium von bis zu 3 Monaten:
    • Bei einem Aufenthalt von weniger als 3 Monaten in einem anderen EU-Land benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

DIES KÖNNTE AUF SIE ZUTREFFEN
Wohnsitzanmeldung im Land des Studiums

Tillman aus Deutschland zieht nach Budapest in Ungarn, um dort einen Teil seines Medizinstudiums zu absolvieren. Er wird sich dort 8 Monate lang aufhalten. Nach 3 Monaten in Budapest muss er bei den lokalen Behörden seinen Wohnsitz anmelden und nachweisen, dass er die Bedingungen für seinen Aufenthalt als Student erfüllt. Daraufhin wird ihm ein Dokument ausgestellt, das sein Aufenthaltsrecht dort bescheinigt.

KANN ICH WÄHREND DES AUSLANDSSTUDIUMS EINE KRANKENVERSICHERUNG
HABEN?

  • Wenn Sie sich zum Studium, für Forschungsarbeiten, ein Betriebspraktikum oder zur Berufsausbildung ins EU-Ausland begeben, müssen Sie in Ihrem Gastland umfassend krankenversichert sein.
  • Sind Sie nicht angestellt, so ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) eine Möglichkeit, sofern Sie Anspruch darauf haben.
  • Wenn Sie in Ihrem Gastland eine Anstellung haben, müssen Sie vor Ort eine Krankenversicherung abschließen.
  • Doktoranden können unter Umständen als gebietsansässige Arbeitnehmer gelten und verpflichtet werden, sich dem inländischen Gesundheitssystem anzuschließen oder sich privat zu versichern.
  • Wenn Sie von Ihrer Heimathochschule oder einer Forschungseinrichtung in Ihrem Heimatland vorübergehend an eine Hochschule oder Forschungseinrichtung in einem anderen EU-Land entsandt werden, gilt für den Zeitraum Ihres Aufenthalts der Krankenversicherungsschutz Ihres Heimatlandes. Beantragen Sie vor Ihrer Abreise die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) oder ein Formular S1 (früher: Formular E106).
  • Weitere Informationen finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/health_de

WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE HIER:

https://europa.eu/youreurope/de

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