FINANZIERUNG IHRES
GESCHÄFTSVORHABENS
IN DER EU
IHRE RECHTE
WENN SIE PLANEN, EIN GESCHÄFTSVORHABEN IN DER EU ZU FINANZIEREN, HABEN SIE VERSCHIEDENE RECHTE UND ANSPRÜCHE.
WELCHE EU-MITTEL STEHEN
MEINEM UNTERNEHMEN
ZUR VERFÜGUNG?
Finanzmittel der EU wie Darlehen und Risikokapital können von Unternehmen jeder Größe oder Branche beantragt werden. Die EU stellt finanzielle Unterstützung und Bürgschaften bereit, damit lokale Banken, Business-Investoren und Risikokapitalgeber Ihnen einfacher Geld leihen oder in Ihr Unternehmen investieren können.
- Die Bandbreite der Finanzierungsmöglichkeiten ist groß: Darlehen, Kleinstkredite, Bürgschaften und Risikokapital.
- Die Entscheidung über die Vergabe von EU-Mitteln liegt bei den örtlichen Finanzinstituten (Banken, Business- Angels, Risikokapitalgeber usw.).
- Die genauen Finanzierungsbedingungen – Höhe, Laufzeit, Zinssatz und Gebühren – werden von den Finanzinstituten festgelegt.
- Sie können von den Kreditinstituten Auskunft über deren Entscheidung verlangen. So können Sie Ihre finanzielle Position besser einschätzen und, im Falle eines erfolglosen Antrags, Ihre Chancen auf eine künftige Finanzierung verbessern.
- Verfügbare EU-Mittel:
- Programm COSME – Darlehen von bis zu 150 000 EUR für KMU.
- Programm InnovFin – Darlehen und Bürgschaften für innovative Unternehmen sowie Finanzierung von Forschungsprojekten.
- Kreatives Europa – Darlehen für KMU der Kulturund Kreativbranche.
- Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) – Darlehen von bis zu 25 000 EUR für Kleinstunternehmen und sozial schwache Personen, die ein Kleinstunternehmen gründen wollen, sowie Investitionen in Höhe von bis zu 500 000 EUR für Sozialunternehmen.
- Europäischer Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) – Kredite, Bürgschaften, Beteiligungskapital oder Finanzhilfen für Unternehmen.
- Europäische Investitionsbank und Europäischer Investitionsfonds – Unternehmenskredite, Mikrofinanzierung, Bürgschaften und Risikokapital.
- Weitere Informationen finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/a2f_de
ZUGANG ZU FINANZHILFEN
VON DER EU
- Die EU unterhält verschiedene Förderprogramme, aus denen Sie – je nach Art Ihres Unternehmens oder Projekts – eventuell Mittel beantragen können.
- Es gibt zwei Arten der Finanzierung: die direkte und die indirekte Finanzierung.
- Direkte Finanzierung – Die Vergabe der Mittel erfolgt durch die Europäischen Institutionen. Die Finanzierung erfolgt über Finanzhilfen.
- Finanzhilfen erhalten bestimmte Projekte, die sich auf Politikfelder der EU beziehen, normalerweise nach einer öffentlichen Bekanntmachung, einer sogenannten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Sie können eine Finanzhilfe beantragen, wenn Sie ein Unternehmen oder eine ähnliche Organisation leiten, das/die Projekte umsetzt, die die Interessen der EU fördern, oder wenn Sie zur Umsetzung eines EU-Programms oder einer EU-Maßnahme beitragen.
- Indirekte Finanzierung – Die indirekte Finanzierung wird von nationalen und regionalen Behörden verwaltet und umfasst annähernd 80 % des EU-Haushalts. Sie erfolgt hauptsächlich über fünf große Fonds unter dem Dach der europäischen Struktur- und Investitionsfonds:
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE);
- Europäischer Sozialfonds (ESF);
- Kohäsionsfonds;
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER);
- Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
- Um EU-Finanzhilfen zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen verwaltenden Behörden (auf regionaler oder nationaler Ebene) in dem EU-Land, in dem Sie Ihren Sitz haben.
- Weitere Informationen finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/programmes_de