Sonderbericht
Nr.20 2017

EU-finanzierte Darlehensgarantieinstrumente: positive Ergebnisse, aber gezieltere Auswahl der Empfänger und Abstimmung mit nationalen Programmen erforderlich

Über den Bericht: In diesem Bericht wird untersucht, ob die Darlehensgarantien der EU zu Wachstum und Innovationen kleinerer Unternehmen beigetragen haben, indem sie ihnen den Zugang zu Finanzmitteln ermöglichen. Der Hof stellte fest, dass die Kreditbürgschaftsfazilität das Wachstum der Empfängerunternehmen hinsichtlich Gesamtvermögen, Umsatz, Lohnkosten und Produktivität gefördert hat. Bei der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität lag der Schwerpunkt jedoch nicht auf Unternehmen, die Innovationstätigkeiten mit einem hohen Exzellenzpotenzial betreiben. Zudem gilt für beide Fazilitäten, dass viele Unternehmen tatsächlich keine Garantie benötigten. Obwohl sich die Bewertungsmaßnahmen verbessert haben, sind nach wie vor mehrere Mängel festzustellen. Der Hof unterbreitet der Europäischen Kommission eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Ausrichtung der Garantien auf rentable Unternehmen ohne Zugang zu Finanzmitteln sowie auf innovativere Unternehmen. Außerdem unterstreicht er die Bedeutung der Kosteneffizienz, da in den Mitgliedstaaten bereits ähnliche Instrumente vorhanden sind.

Dieses Dokument ist in 23 Sprachen verfügbar und in folgendem Format abrufbar:
PDF
PDF General Report

Zusammenfassung

Zu Darlehensgarantien für kleine und mittlere Unternehmen

I

Seit fast 20 Jahren unterstützt die EU kleine und mittlere Unternehmen in Europa beim Zugang zu Fremdfinanzierung, indem sie Darlehensgarantien bereitstellt. Die Garantien werden Finanzintermediären zur Verfügung gestellt, die ihre Kreditvergabe an rentable Unternehmen, die ohne die Garantie Schwierigkeiten beim Zugang zu Darlehen hätten, ausweiten sollen. Um diese Unternehmen zu unterstützen, stellt die EU Mittel für zwei zentral verwaltete Garantieinstrumente bereit und kofinanziert im Rahmen der Kohäsionspolitik ähnliche Instrumente, die von nationalen oder regionalen Behörden eingesetzt werden. Darüber hinaus verfügen die Mitgliedstaaten über eigene auf nationaler oder regionaler Ebene finanzierte Garantieinstrumente.

Zur Prüfung des Hofes

II

Bei dieser Prüfung lag der Schwerpunkt auf den beiden derzeit eingesetzten zentral verwalteten Instrumenten: der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität für forschungs- und innovationsorientierte Unternehmen und der Kreditbürgschaftsfazilität. Im Verlauf des Programmplanungszeitraums 2014-2020 wird der EU-Haushalt voraussichtlich 1,78 Milliarden Euro (und bis zu 3,13 Milliarden Euro unter Berücksichtigung der Aufstockung aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen) bereitstellen, um sowohl potenzielle Verluste aus Darlehen zu decken als auch die Kosten für die Verwaltung dieser Instrumente zu übernehmen, die sie dem Europäischen Investitionsfonds übertragen hat.

III

Der Hof analysierte, ob die Darlehensgarantien der EU zu Wachstum und Innovationen kleinerer Unternehmen beitragen, indem sie ihnen den Zugang zu Finanzmitteln ermöglichen.

IV

Die Prüfer besuchten Finanzintermediäre der Kreditbürgschaftsfazilität (in der Tschechischen Republik, Rumänien und dem Vereinigten Königreich) und der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität (in Deutschland und Schweden) sowie Geschäftsbanken und Behörden in Griechenland. Darüber hinaus untersuchten die Prüfer eine Zufallsstichprobe von 50 Darlehen, die von den beiden Instrumenten gedeckt werden, und führten Telefonbefragungen bei einer Stichprobe von 46 Empfängerunternehmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität durch.

Die Feststellungen des Hofes

V

Im Vergleich zu früheren Instrumenten lief der Einsatz der geprüften Garantieinstrumente zügig an. Zwar wurden die verfügbaren EU-Finanzmittel erheblich aufgestockt, die Bewertung des Marktbedarfs erstreckte sich aber nicht auf alle Instrumente und zeigte nicht, wie sie diesem Bedarf gerecht werden sollten; ferner hat die Kommission bisher nur begrenzte Nachweise für die Wirksamkeit früherer Darlehensgarantieinstrumente vorgelegt. Obwohl sich die Bewertungsmethoden für die derzeitigen Instrumente verbessert haben, ist nach wie vor eine Reihe von Mängeln festzustellen, unter anderem fehlende Daten für die Bewertung der Auswirkungen auf die Innovationstätigkeit und ein begrenzter Spielraum für die Überprüfung der Programme durch wissenschaftliche Forschung. Darüber hinaus verfügte die Kommission bei Aufnahme der Verhandlungen zur Festlegung der Gebühren mit dem Europäischen Investitionsfonds nur über wenige Belegunterlagen.

VI

Das wesentliche Ziel der Kreditbürgschaftsfazilität und ihrer Vorgänger besteht in der Förderung von Wachstum. Ökonometrische Analysen zeigen, dass die Darlehensgarantien diesen Zweck erfüllt haben. Sie haben zum Wachstum der Empfängerunternehmen hinsichtlich Gesamtvermögen, Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter und Produktivität beigetragen. Die Auswirkungen waren stärker bei Unternehmen, die ohne die Garantie möglicherweise Schwierigkeiten gehabt hätten, ein Darlehen zu erhalten. Dies wirkt sich in hohem Maße auf die Auswahl der Empfänger im Rahmen der Programme aus.

VII

Allerdings stellte der Hof sowohl für die derzeitigen als auch für die früheren Instrumente fest, dass ein erheblicher Teil der Empfängerunternehmen in seiner Stichprobe keine Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln gehabt hätte und somit kein garantiertes Darlehen benötigte. Die Kreditvergabe an Unternehmen, die Zugang zu Finanzmitteln hatten, war besonders ausgeprägt bei privaten Finanzintermediären im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität. Auch Unternehmen mit Zugang zu Finanzmitteln können von der Garantie profitieren, etwa in Form eines niedrigeren Zinssatzes. Die Zinsersparnis ist jedoch marginal und mit Kosten verbunden. Darüber hinaus ist die Unterstützung von Unternehmen, die Zugang zu kommerziellen Darlehen haben, mit dem Risiko verbunden, dass die EU-Instrumente mit dem Privatsektor konkurrieren.

VIII

Die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität soll sich schwerpunktmäßig an Unternehmen richten, die Forschung und Innovation mit einem hohen Exzellenzpotenzial betreiben. Zwei Drittel der Unternehmen in der Stichprobe des Hofes nahmen jedoch entweder nur Standardentwicklungen von Produkten und Prozessen vor oder führten überhaupt keine Innovationstätigkeiten durch. Auch hier war eine auffällige Diskrepanz zwischen privaten und öffentlichen Finanzintermediären festzustellen: Öffentliche Finanzintermediäre legen ihren Schwerpunkt viel häufiger auf wissensintensive Sektoren, d. h. jene, die mit größerer Wahrscheinlichkeit Innovationstätigkeiten durchführen. In diesem Bereich hat Europa noch Aufholbedarf.

Die Empfehlungen des Hofes

IX

Der Hof unterbreitet eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Ausrichtung der Instrumente auf "rentable Unternehmen ohne Zugang zu Finanzmitteln". Im Fall der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität sollten diese Unternehmen innovativer sein.

X

Da es verschiedene EU-finanzierte Garantieinstrumente gibt und diese im Umfang stark angestiegen sind, empfiehlt der Hof, dass die Kommission eine Bewertung der Wirksamkeit der früheren und aktuellen Garantieinstrumente sowie eine Ex-ante-Bewertung der möglichen Nachfolgeinstrumente einschließlich einer gründlichen und umfassenden Analyse des Marktbedarfs und der Kosteneffizienz vorlegt. Aus der Bewertung sollte auch hervorgehen, wie die zentral verwalteten Instrumente dem Marktbedarf am besten gerecht werden können, indem die Koordinierung mit national oder regional finanzierten Instrumenten, die Kofinanzierungsmittel der Europäischen Strukturfonds erhalten, sowie mit ähnlichen, ausschließlich von nationalen oder regionalen Behörden finanzierten Instrumenten sichergestellt wird.

XI

Darüber hinaus empfiehlt der Hof, dass die Kommission ihr Bewertungssystem verbessert.

Einleitung

Instrumente für den verbesserten Zugang zu Finanzmitteln für kleinere Unternehmen

01

Kleine und mittlere Unternehmen1 (KMU, nachstehend auch als "kleinere Unternehmen" bezeichnet) werden oft als wichtige Treiber für Europas Wachstum, Innovation und Wettbewerb und als entscheidender Faktor der sozialen Integration gepriesen. Allerdings besteht die Ansicht, dass Banken und Finanzmärkte den finanziellen Erfordernissen der kleineren Unternehmen nicht ausreichend gerecht werden und so deren Investitionen und Wachstum hemmen. Der Leitgedanke von Darlehensgarantien ist es, dieses Problem anzugehen, indem Kreditgeber veranlasst werden, höhere Kredite zu besseren Bedingungen zu gewähren. Mit der Bereitstellung einer Garantie verpflichtet sich ein Dritter, die Schuld eines Kreditnehmers ganz oder teilweise zu tragen, wenn letzterer diese nicht selbst begleichen kann.

02

Die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, dass Finanzierungsinstrumente, die vorwiegend aus Darlehen und Garantien bestehen, "auf intelligente Weise zur Finanzierung der Realwirtschaft sowie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung" dienen2. Finanzierungsinstrumente werden daher in verschiedenen Teilen des EU-Haushalts eingesetzt.

  1. Zentral verwaltete Finanzierungsinstrumente werden im Rahmen verschiedener Haushaltsbereiche wie Forschung, Unternehmen und Industrie, Bildung und Kultur finanziert. Die Kommission ist an der Gestaltung und Entwicklung dieser Instrumente, ihrer Investitionsstrategie und ihrem EU-Beitrag unmittelbar beteiligt. Die Entscheidung für die Einrichtung dieser Instrumente wird durch die Haushaltsbehörde (das Europäische Parlament und den Rat) auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission getroffen.
  2. Finanzierungsinstrumente unter geteilter Mittelverwaltung3, die im Bereich der Kohäsionspolitik eingesetzt werden, werden in erster Linie aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und in geringerem Umfang des Europäischen Sozialfonds (nachstehend zusammen die "Strukturfonds"), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fischereifonds finanziert. Im Programmzeitraum 2014-2020 können Finanzierungsinstrumente auch aus dem Kohäsionsfonds finanziert werden. Jedes Instrument muss im Rahmen eines von einer Verwaltungsbehörde verwalteten operationellen Programms umgesetzt werden. Die Verwaltungsbehörde ist für die Gestaltung des Finanzierungsinstruments und die Entscheidung über sein Finanzvolumen verantwortlich.
03

Im Zeitraum 2014-2020 setzt die Kommission in erster Linie die beiden folgenden zentral verwalteten Instrumente ein, um den Zugang kleinerer europäischer Unternehmen zu Fremdfinanzierung zu fördern:

  1. die Kreditbürgschaftsfazilität des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen4 und
  2. die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität des Programms Horizont 20205.
04

Die beiden Instrumente unterscheiden sich im Hinblick auf ihre politischen Ziele. Mit der Kreditbürgschaftsfazilität sollen kleinere Unternehmen gefördert werden, die aufgrund ihres vermeintlich hohen Risikos oder Mangels an ausreichenden verfügbaren Sicherheiten6 Schwierigkeiten beim Zugang zu Fremdfinanzierung haben. Mit der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität sollen innovations- und/oder forschungs- und entwicklungsorientierte Unternehmen gefördert werden, die weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigen.

05

Die folgenden Instrumente gingen diesen beiden Instrumenten voraus:

  1. die im Zeitraum 1998-2013 eingesetzte KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG-Fazilität)7, deren Ziel und finanzielle Gestaltung mit der Kreditbürgschaftsfazilität vergleichbar war,
  2. das Risikoteilungsinstrument8, das 2012 als Pilotprojekt auf den Weg gebracht wurde und Ähnlichkeit mit der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität hatte.

Operative Struktur

06

Der Europäischen Kommission obliegt die Gesamtverantwortung für diese zentral verwalteten Garantieinstrumente. Dies umfasst die Vorlage des Programmvorschlags, der jährlichen Arbeitsprogramme sowie der Durchführungs- und Bewertungsberichte. Mit der Durchführung wurde jedoch der Europäische Investitionsfonds (EIF) betraut - gegen eine vereinbarte und in der Übertragungsvereinbarung festgelegte Vergütung.

07

Der EIF wählt Finanzintermediäre (wie Geschäftsbanken, nationale Förderinstitute oder Kreditgarantieeinrichtungen) aus und schließt mit diesen Garantievereinbarungen im eigenen Namen ab. Die Intermediäre gewähren den Unternehmen entweder direkt Kredite oder stellen anderen Finanzintermediären, die Kredite an Unternehmen vergeben, Garantien aus. Kann ein Unternehmen sein Darlehen nicht zurückzahlen, erstattet der EIF dem Intermediär einen Teil des Verlusts gemäß Garantievereinbarung.

08

Der EIF unterhält ein Verzeichnis über die Darlehen, die von den Intermediären für die Garantie ausgewählt wurden, und überwacht die Einhaltung der Garantievereinbarungen durch die Intermediäre. Der EIF erstattet der Kommission zudem regelmäßig Bericht über den Fortschritt bei der Umsetzung der Instrumente.

Finanzielle Vereinbarungen

09

Der EIF bietet Teilgarantien von Krediten, die kleinen Unternehmen von Intermediären gewährt werden (das Kreditportfolio). Dies soll Finanzintermediäre darin bestärken, ihre Kreditvergabe an kleinere Unternehmen auszuweiten. Die Garantievereinbarungen zwischen dem EIF und den Intermediären sehen daher vor, dass die Intermediäre ihre Kreditvergabe über einen vorgegebenen Schwellenwert erhöhen müssen. Der Schwellenwert ist bei dem Niveau festgelegt, das der Intermediär ohne die Garantievereinbarung erreicht hätte, bzw. bei null, wenn er Darlehen dieser Art bisher noch nicht vergeben hat. Im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität wird kein Schwellenwert angewandt.

10

Die beiden Instrumente unterscheiden sich im Hinblick auf die Deckung des Kreditrisikos. In beiden Fällen leistet der EIF den Finanzintermediären eine Ausgleichszahlung bis maximal zur Hälfte der Verluste, die ihnen aus Einzelkrediten in ihren Portfolios entstehen (d. h., die Garantiequote beträgt maximal 50 %). Im Rahmen der Kreditbürgschaftsfazilität ist der Gesamtbetrag der Ausgleichszahlung jedoch vertraglich begrenzt (bei den bis 31. Dezember 2016 unterzeichneten Garantievereinbarungen schwanken die Höchstsätze zwischen 4 % und 20 % des garantierten Kreditportfoliobetrags). Der Verlust über die Obergrenze hinaus wird vollständig vom Intermediär getragen. Dies bedeutet, dass der EIF für jedes nicht zurückgezahlte Darlehen den Verlust zur Garantiequote erstattet, bis der Höchstbetrag erreicht wird, der wiederum durch die Kommission erstattet wird (als EU-Beitrag bezeichnet). Durch die für jeden Intermediär festgelegte Obergrenze wird das Risiko für den EU-Haushalt begrenzt. Dagegen gibt es im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität keine Obergrenze, und der EIF ist verpflichtet, sämtliche Verluste in Höhe der vertraglichen Garantiequote zu decken, in der Regel nahezu 50 % (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1

Deckung des Kreditrisikos bei beiden Instrumenten

Anmerkung: Die Abbildung veranschaulicht eine Situation, in der die tatsächlichen Verluste über den erwarteten Verlusten liegen.

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

11

Zur Begrenzung der Höhe der Verluste, die durch die Garantie im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität abgedeckt werden müssen, sind die Intermediäre verpflichtet, einen Mindeststandard an Kreditqualität in ihren Portfolios aufrechtzuerhalten. Dieser Standard wird durch i) eine Mindestbonitätseinstufung der Kreditnehmer und ii) weitere Merkmale des Portfolios definiert. Während die Teilgarantien im Rahmen der Kreditbürgschaftsfazilität kostenfrei bereitgestellt werden, wird dem Intermediär im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität darüber hinaus eine Garantiegebühr zu einem Satz von jährlich 0,5 % oder 0,8 % (je nach Größe des Kreditnehmers) des ausstehenden Garantiebetrags berechnet.

12

Da bei der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität keine Obergrenze vorgesehen ist, haben die Kommission und der EIF vereinbart, die damit zusammenhängenden Risiken zu teilen. In diesem Zusammenhang hat der EIF Anspruch auf eine vereinbarte Risikogebühr.

Eingesetzte EU-Mittel

13

Die EU-Mittel, die für auf kleinere Unternehmen ausgerichtete zentral verwaltete Darlehensgarantieinstrumente bereitgestellt werden, wurden im Lauf der Zeit erhöht, wie aus Tabelle 1 hervorgeht.

Tabelle 1

Finanzdaten für zentral verwaltete Instrumente (in Milliarden Euro)

Instrument und Zeitraum EU-Beitrag
(siehe Ziffer 10)
Garantiebeträge Summe der Kreditportfolios der Intermediäre, die von der Garantie gedeckt werden (max. Portfoliobetrag)
(siehe Ziffer 9)
Frühere Instrumente
SMEG-Fazilität 1998-2000 0,14 2,40 6,17
SMEG-Fazilität 2001-2006 0,27 4,68 10,22
SMEG-Fazilität 2007-2013 0,64 7,34 14,40
Risikoteilungsinstrument 2012-2013 0,27 1,13 3,18
Derzeitige Instrumente(1)
Kreditbürgschaftsfazilität 2014-2020
  • Situation zum 31.12.2016
6,71 13,67
(die voraussichtliche Kreditvergabe an Unternehmen beträgt 18,90(2))
  • Situation, die nach der völligen Ausschöpfung des EU-Beitrags erwartet wird
0,72 7,31 14,89
(die voraussichtliche Kreditvergabe an Unternehmen beträgt 20,59)
InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität 2014-2020
  • Situation zum 31.12.2016
4,08 8,65
(= voraussichtliche Kreditvergabe an Unternehmen)
  • Situation, die nach der völligen Ausschöpfung des EU-Beitrags erwartet wird
1,06 4,76 9,53
(= voraussichtliche Kreditvergabe an Unternehmen)
Derzeitige
Instrumente insgesamt

  • Situation zum 31.12.2016
10,79 22,32
(die voraussichtliche Kreditvergabe an Unternehmen beträgt 27,55)
  • Situation, die nach der völligen Ausschöpfung des EU-Beitrags erwartet wird
1,78 12,07 24,42
(die voraussichtliche Kreditvergabe an Unternehmen beträgt 30,12)

(1)Für die früheren Instrumente ist das Datum, bis zu dem Garantievereinbarungen unterzeichnet werden konnten, verstrichen. Für die derzeitigen Instrumente können Garantievereinbarungen bis zum 30.6.2021 im Rahmen der Kreditbürgschaftsfazilität und bis zum 30.6.2022 im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität unterzeichnet werden. Für die Situation zum 31.12.2016 beziehen sich die garantierten Beträge und das Kreditportfolio daher auf die bis zu diesem Zeitpunkt unterzeichneten Garantievereinbarungen.

(2)Die voraussichtliche Kreditvergabe an Unternehmen liegt über dem maximalen Portfoliobetrag, da die EU-Garantie auch Garantieeinrichtungen gewährt wird, die ihrerseits wiederum einen Teil der von den Finanzintermediären gewährten Darlehen garantieren.

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf folgender Grundlage: Angaben der Kommission für Instrumente bis 2006, EU-Haushalt für die Höhe des EU-Beitrags für Instrumente ab 2007, EIF-Berichterstattung für die Situation zum 31.12.2016 und Kommissionsberechnung für die Situation, die nach der völligen Ausschöpfung des EU-Beitrags erwartet wird.

14

Im Verlauf des Programmplanungszeitraums 2014-2020 wird der EU-Haushalt daher voraussichtlich 1,78 Milliarden Euro bereitstellen, um sowohl künftige Verluste aus dem garantierten Portfolio als auch die Kosten für die Verwaltung der Instrumente zu decken. Zum 31. Dezember 2016 betrug der durchschnittliche erwartete Verlust in Bezug auf die bereits unterzeichneten Garantievereinbarungen 9 %9 (oder 0,98 Milliarden Euro). Diese Quote lag über der des Vorgängerinstruments SMEG-Fazilität (die durchschnittliche erwartete Verlustquote betrug 5,4 % für den Zeitraum 1998-2000, 5,1 % für den Zeitraum 2001-2006 und 6,8 % für den Zeitraum 2007-2013).

15

Im Rahmen der SMEG-Fazilität 1998-2000 erlitten 52 % der Finanzintermediäre Verluste, die mindestens 90 % der erwarteten Verluste aus ihrem Portfolio entsprachen. Für die Fazilität im Zeitraum 2001-2006 war dies bei 53 % der Finanzintermediäre der Fall. Vergleichbare Daten für die SMEG-Fazilität 2007-2013 liegen noch nicht vor.

16

Am 31. Dezember 2016 war bei den derzeitigen Instrumenten (siehe Tabelle 1) vom Kreditportfolio der unter Vertrag befindlichen Intermediäre (22,32 Milliarden Euro) ein Betrag von 10,79 Milliarden Euro garantiert, d. h. fast 50 %. Der gesamte voraussichtliche Betrag der Kreditvergabe an Unternehmen belief sich auf 27,55 Milliarden Euro.

17

Im Jahr 2015 wurde der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI)10 eingerichtet. Im Jahr 2016 vereinbarten die Kommission, die Europäische Investitionsbank (EIB) und der EIF, einen Teil der Haushaltmittel des EFSI für eine Aufstockung des EU-Beitrags für die beiden zentral verwalteten Instrumente zur Verfügung zu stellen. Die Kreditbürgschaftsfazilität wird um 0,55 Milliarden Euro und die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität um 0,88 Milliarden Euro aufgestockt. Somit erhöhen sich die EU-Mittel von 1,78 Milliarden Euro (siehe Tabelle 1) auf insgesamt 3,13 Milliarden Euro. Im Juli 2017 war man im Begriff, die Übertragungsvereinbarungen zwischen der Kommission und dem EIF zu ändern.

18

Auch im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung hat die EU erhebliche Ressourcen für Finanzierungsinstrumente bereitgestellt (siehe Ziffer 2). Zum 31. März 2017 belief sich der tatsächliche EU-Beitrag für Garantieinstrumente im Zeitraum 2007-2013 auf 2,5 Milliarden Euro, wobei die bereitgestellten Darlehen schätzungsweise mindestens 18 Milliarden Euro betrugen11. Der Finanzierungsinstrumenten aller Art im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung für den Zeitraum 2014-2020 zugewiesene EU-Beitrag ist nach Schätzung der Kommission erheblich höher als im Zeitraum 2007-2013. Anhand der aktuellsten (zum 31. Dezember 2015) verfügbaren Daten können die Beträge in Bezug auf Garantieinstrumente allerdings noch nicht ermittelt werden.

19

Im Verlauf des Zeitraums 2007-2013 blieb das relative Gewicht der von der EU (ko-)finanzierten Garantiebeträge im Vergleich zum Gesamtbetrag der in den Mitgliedstaaten ausgestellten Garantien gering (weitere Einzelheiten sind in Anhang I enthalten). Infolge der Erhöhung der Haushaltsmittel für diese Garantieinstrumente im Zeitraum 2014-2020 (siehe Ziffern 13 und 17-18) dürfte der Anteil jedoch steigen. Darüber hinaus machte die durchschnittliche jährliche EU-garantierte Kreditvergabe im Zeitraum 2007-2013 einen Anteil von weniger als 0,5 % an der gesamten Kreditvergabe an KMU aus (allerdings mit erheblichen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten) (weitere Einzelheiten sind Anhang II zu entnehmen).

Prüfungsansatz

20

Im Zuge der Prüfung sollte beurteilt werden, ob die Darlehensgarantien der EU zu Wachstum und Innovationen kleinerer Unternehmen beitragen, indem sie deren Zugang zu Finanzmitteln verbessern. Zu diesem Zweck wurde untersucht,

  1. ob die derzeitigen Garantieinstrumente angemessen eingerichtet worden waren;
  2. ob die Empfänger ohne eine Garantie Schwierigkeiten gehabt hätten, ein Darlehen zu erhalten;
  3. ob die Garantieinstrumente ihre Ziele oder ihre vorgesehenen Empfänger erreicht haben;
  4. ob das Bewertungssystem der Kommission Nachweise für die Wirksamkeit der Garantieinstrumente geliefert hat.
21

Bei der Analyse der langfristigen Ergebnisse und des Bewertungssystems lag der Schwerpunkt in erster Linie auf den Darlehensgarantieinstrumenten, die im Zeitraum 2001-2013 vorhanden waren. Bei allen weiteren Aspekten lag der Schwerpunkt der Prüfung auf der Kreditbürgschaftsfazilität und der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität.

22

Die Prüfungskriterien wurden aus den Verordnungen zur Einrichtung dieser Instrumente, den entsprechenden Vorbereitungsunterlagen, den früheren themenrelevanten Berichten des Hofes, den internen Vorschriften und Verfahren der Kommission und wissenschaftlicher Literatur abgeleitet. Die Kriterien werden in den verschiedenen Abschnitten dieses Berichts näher erläutert.

23

Die Prüfungsnachweise wurden auf folgender Grundlage zusammengestellt:

  1. Prüfung der relevanten Unterlagen;
  2. Analyse einer Zufallsstichprobe von 50 Darlehen, die von den beiden derzeitigen Garantieinstrumenten gedeckt werden, einschließlich Besuchen bei drei Finanzintermediären der Kreditbürgschaftsfazilität (in der Tschechischen Republik, Rumänien und dem Vereinigten Königreich) und bei zwei Finanzintermediären der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität (in Deutschland und Schweden);
  3. Telefonbefragungen bei einer Zufallsstichprobe von 46 Endempfängern der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität (die sieben Finanzintermediäre in der Tschechischen Republik, Spanien, Frankreich, Italien und Luxemburg umfasste);
  4. Besuche bei zwei Geschäftsbanken und Regierungsstellen in Griechenland;
  5. ökonometrische Studie der langfristigen Auswirkungen der Vorgängerinstrumente der Kreditbürgschaftsfazilität auf Empfängerunternehmen in Frankreich;
  6. Analyse von Daten des EIF und der Kommission zu Garantien sowie zu auf kleinere Unternehmen ausgerichteten Förderprogrammen im Rahmen des Programms Horizont 2020;
  7. Befragungen von Mitarbeitern der Kommission und des EIF.

Bemerkungen

Mängel bei der Konzeption der Garantieinstrumente

24

Bei der Einrichtung eines Finanzierungsinstruments muss die Kommission unter anderem i) den Marktbedarf und den Umfang des Instruments (d. h. die Höhe des bereitzustellenden EU-Beitrags) sowie ii) die Kosten für die Verwaltung des Instruments berücksichtigen.

25

Sobald das Instrument eingerichtet worden ist, sollte es zügig eingesetzt werden, damit der Durchführungszeitraum optimal genutzt wird.

26

Daher untersuchte der Hof,

  1. ob der Umfang der Instrumente auf Grundlage einer ordnungsgemäßen Bewertung des Marktbedarfs beschlossen wurde;
  2. ob sich die Verhandlungen über Kosten und Gebühren, die die Kommission mit dem EIF führte, auf Fakten stützten;
  3. ob die Instrumente unverzüglich eingesetzt wurden.

Der Umfang der Instrumente beruhte nicht auf einer umfassenden und aktuellen Bewertung des Marktbedarfs

27

Da die EU eine große Zahl von Finanzierungsinstrumenten fördert, die neben national oder regional finanzierten Instrumenten eingesetzt werden, ist die Analyse des Marktbedarfs von entscheidender Bedeutung, um die Wirksamkeit der Instrumente sicherzustellen.

28

Die von der Kommission vor Einführung einer neuen Generation von Finanzierungsinstrumenten durchgeführten Folgenabschätzungen und Ex-ante-Bewertungen sollten Informationen zum Marktbedarf liefern und Schlussfolgerungen hinsichtlich der Höhe der zur Erfüllung dieses Bedarfs erforderlichen Finanzmittel erlauben. Daher untersuchte der Hof diese Folgenabschätzungen/Bewertungen für die Garantieinstrumente.

29

Für die beiden Programme, in die die beiden zentral verwalteten Instrumente eingebettet sind (d. h. das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen sowie Horizont 2020), wurden die Bewertungen im Jahr 2011 bzw. im Jahr 2013 durchgeführt. Allerdings wurde die spezifische Bewertung für die Finanzierungsinstrumente im Rahmen des Programms Horizont 2020 (einschließlich der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität) durchgeführt, nachdem der Legislativvorschlag für das Programm bereits vorgelegt und ein indikativer Haushaltsbetrag zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat erörtert worden war.

30

In beiden Bewertungen wurde eine Analyse des Marktbedarfs (d. h. der Finanzierungslücke) vorgenommen. In Ermangelung vollständiger Daten war die präzise Quantifizierung dieser Lücke schwierig und beruhte daher auf einer Reihe von Schätzungen und Annahmen (siehe Kasten 1). Folglich wurde die Anzahl der KMU, bei denen von einem mangelnden Zugang zu Finanzmitteln ausgegangen wurde (zwischen 2 und 3,5 Millionen von insgesamt rund 23 Millionen), als Spanne (von 0,4 bis 0,7 Millionen KMU) angegeben, wobei dieser mangelnde Zugang nicht auf grundlegende Schwächen, sondern auf fehlende/unzulängliche Sicherheiten zurückzuführen ist (den Annahmen zufolge 20 %). In der Bewertung aus dem Jahr 2013 wurden die bei der Bewertung von 2011 zugrunde gelegten Zahlen hinsichtlich der Finanzierungslücke nicht aktualisiert.

Kasten 1

Quantifizierung des Marktbedarfs: Schätzungen und Annahmen

In Ermangelung von Daten musste eine Reihe von Aspekten geschätzt werden, darunter folgende:

  • i) KMU, deren Anträge auf Bankfinanzierung abgelehnt oder nur teilweise angenommen wurden, ii) KMU, die aufgrund einer möglichen Ablehnung keine Anträge stellten. Diese wurden auf der Grundlage einer Befragung geschätzt, wobei bei solchen KMU davon ausgegangen wird, dass sie nicht durch bestehende EU-finanzierte oder auf nationaler Ebene finanzierte Instrumente gedeckt werden. Laut Umfragedaten12 fiel der Anteil der KMU, die den Zugang zu Finanzmitteln als problematisch einschätzten, von 17 % im Jahr 2009 auf 10 % im Jahr 2016. Allerdings zeigten sich erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern.
  • Anteil der Ablehnungen potenziell kreditwürdiger Bankgeschäfte. Dieser beruhte auf bestimmten Branchenquellen und Studien.

Beispiele für im Rahmen der Bewertungen vorgenommene Annahmen:

  • Die Finanzierungslücke wurde unter anderem aufgrund der Annahme, dass jedes Jahr neue KMU auf den Markt kommen, als zu niedrig angesetzt betrachtet. Allerdings lag dieser Annahme keine Quantifizierung der Unternehmen zugrunde, die in den Kreis der KMU eintreten bzw. diesen Kreis verlassen.
  • Bei der staatlichen Unterstützung für Darlehensgarantien auf Ebene der Mitgliedstaaten wurde ein Rückgang erwartet und damit eine größere Lücke. Rückblickend erscheint diese Annahme jedoch nicht zutreffend, da aus den verfügbaren Daten13 hervorgeht, dass die Höhe der in den Jahren 2010 bis 2015 gewährten Garantien über der Höhe der Garantien in allen Jahren von 2000 bis 2008 lag. Das Jahr 2009 war ein Rekordjahr.
  • Bei Darlehensgarantieinstrumenten unter geteilter Mittelverwaltung wurde eine Steigerung erwartet, jedoch nicht in ausreichendem Umfang, um den erwarteten Rückgang der Förderung durch die Mitgliedstaaten auszugleichen. Daten der Kommission zufolge wird der EU-Beitrag zu der geteilten Mittelverwaltung unterliegenden Finanzierungsinstrumenten aller Art im Zeitraum 2014-2020 voraussichtlich erheblich höher ausfallen (rund 75 %) als ihr Beitrag im Zeitraum 2007-2013 (siehe Ziffer 18).
31

Die Bewertung von 2011 und insbesondere die im Auftrag der Kommission durchgeführte zugrunde liegende Studie14 umfassten eine eingehende Analyse einer Reihe von Optionen (verschiedene Finanzierungsinstrumente und Haushaltsmittel) und eine Beurteilung ihrer Auswirkungen. Die Bewertung von 2013 war hinsichtlich der Optionen und Auswirkungen weit weniger ausführlich. Obwohl für die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität im Vergleich zu ihrem Vorgängerinstrument (siehe Tabelle 1) ein sehr viel höherer EU-Beitrag bereitgestellt werden sollte, fehlte insbesondere eine Bewertung der Auswirkungen auf die Finanzierungslücke und der Aufnahmekapazität15, auch unter Berücksichtigung der kombinierten Auswirkungen der Gesamtheit der anderen EU-finanzierten Garantieinstrumente.

32

Der für die beiden zentral verwalteten Instrumente verfügbare EU-Beitrag wird nicht nach Mitgliedstaat, Region oder Sektor zugewiesen. Die Instrumente sind entsprechend ihrer Rechtsgrundlage bedarfsgesteuert, wobei die Finanzintermediäre auf eine Aufforderung des EIF zur Interessenbekundung reagieren. Der Marktbedarf und damit die möglichen Auswirkungen von Garantien unterscheiden sich zwar von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, die Analyse der Finanzierungslücke für die beiden Instrumente wurde aber nur auf EU-Ebene durchgeführt. Die Bewertungen von 2011 und 2013 stützten sich nicht auf die verfügbaren Informationen zum Marktbedarf in einer Reihe von Mitgliedstaaten und Regionen. So hatte der EIF zwischen 2006 und 2008 für 19 Mitgliedstaaten auf deren Verlangen im Rahmen der Initiative JEREMIE16 (Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises, Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen) eine "Lückenanalyse" auf nationaler Ebene vorgenommen. Außerdem wurde 2012 im Auftrag der Kommission eine Studie durchgeführt, die einen Überblick darüber geben sollte, welche Darlehens-, Garantie- und Kapitalbeteiligungsprogramme in den EU-Mitgliedstaaten mit nationalen Mitteln gefördert werden. Im Jahr 2014 wurde eine Aktualisierung vorgenommen, allerdings sind die Übersichten für jeden Mitgliedstaat aufgrund der Einschränkungen des für die Studien festgelegten Umfangs nicht vollständig.

33

In der Bewertung von 2011 wurde der stärkste Katalysatoreffekt für jene Mitgliedstaaten erwartet, die der EU ab 2004 beigetreten sind. Auf der Grundlage der bis Ende 2016 zwischen dem EIF und Finanzintermediären im Rahmen der beiden Instrumente unterzeichneten Garantievereinbarungen werden jedoch etwa drei Viertel der erwarteten Darlehen in vier Mitgliedstaaten generiert, die bereits vor 2004 zur EU gehörten. In den meisten Mitgliedstaaten, die der EU ab 2004 beitraten, hatten die beiden Instrumente, was das Schließen der Finanzierungslücke angeht, weniger starke Auswirkungen als in diesen wichtigsten Empfängermitgliedstaaten.

34

Der EFSI (siehe Ziffer 17) wird die beiden Instrumente erheblich aufstocken. Wie der Hof bereits in seiner Stellungnahme Nr. 2/201617 unterstrichen hat, fehlt für den EFSI eine Bewertung und Analyse der Ursachen der Lücke und des Marktbedarfs sowie eine Einschätzung, wie diesem am besten entsprochen werden kann.

35

Im Hinblick auf die aus den Strukturfonds kofinanzierten Instrumente wurde in einem früheren Sonderbericht18 darauf hingewiesen, dass der Marktbedarf für den Zeitraum 2007-2013 von den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten nicht immer ordnungsgemäß bewertet worden war. Dies führte dazu, dass eine erhebliche Anzahl an Finanzierungsinstrumenten zu hoch dotiert war.

Keine ausreichende Begründung für die Höhe der Kosten und Gebühren

36

Der EIF erhält eine Verwaltungsgebühr als Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen sowie eine Leistungsgebühr als Anreiz für die Erreichung bestimmter Zielvorgaben. Der maximale Gesamtbetrag der Verwaltungs- und Leistungsgebühren, die vom EIF über die Laufzeit jeder Fazilität erhoben werden können, entspricht 6 % des EU-Beitrags. Für die Instrumente der Zeiträume 1998-2000 und 2001-2006 belief sich diese Gebühr auf 9 %, bevor es der Kommission gelang, sie auf 6 % zu senken.

37

Außerdem zahlt die Kommission dem EIF erstens eine Gebühr für die Kassenverwaltung19 der aus dem EU-Haushalt an beide Instrumente gezahlten Beträge und erstattet ihm zweitens bestimmte weitere unvorhersehbare Verwaltungskosten auf der Grundlage von Nachweisen. Die Obergrenze für beide Kosten zusammen liegt bei 1 % des Beitrags der EU für die Kreditbürgschaftsfazilität und 1,5 % ihres Beitrags für die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität.

38

Der Höchstbetrag der für die beiden Instrumente über ihre Gesamtlaufzeit fälligen Verwaltungskosten und -gebühren liegt bei 129,7 Millionen Euro, wie in Tabelle 2 dargelegt. Sobald die Aufstockung des Beitrags durch den EFSI durch Änderungen der Übertragungsvereinbarungen (siehe Ziffer 17) formalisiert worden ist, werden sich die Kosten erhöhen.

Tabelle 2

Höchstbetrag der fälligen Verwaltungskosten und -gebühren (in Millionen Euro)

  Kreditbürgschaftsfazilität InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität INSGESAMT
EU-Beitrag 717,00 1 060,00 1 777,00
Verwaltungskosten und -gebühren insgesamt, davon 50,18 79,50 129,68
  • Verwaltungsgebühr
20,07 29,68 49,75
  • Leistungsgebühr
22,94 33,92 56,86
  • Kassenverwaltungsgebühr und weitere Kosten
7,17 15,90 23,07
EU-Beitrag abzüglich Kosten und Gebühren 666,82 980,50 1 647,32

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Haushaltsangaben der EU und der Übertragungsvereinbarungen zwischen der Kommission und dem EIF.

39

Die jährlichen20 Verwaltungskosten und -gebühren für die beiden Instrumente werden ungefähr 6,5 Millionen Euro betragen (ohne Berücksichtigung der EFSI-Aufstockung). Auch wenn der EIF überwiegend der öffentlichen Hand gehört21, wobei die EU 29,81 % seines Aktienkapitals hält, ist dennoch sicherzustellen, dass die Gebühren angemessen sind.

40

Daher sollte sich die Kommission vor dem Beginn der Verhandlungen mit dem EIF der Daten zu den Kosten bewusst sein, i) die dem EIF für den Einsatz der früheren Darlehensgarantieinstrumente entstanden sind, ii) die den Garantieeinrichtungen der Mitgliedstaaten für den Einsatz von Darlehensgarantieinstrumenten entstanden sind, und iii) die der EIF den anderen Einrichtungen, die ihm ein Verwaltungsmandat erteilt haben (z. B. die EIB oder nationale Behörden), berechnet hat. Der Hof untersuchte, ob diese Daten eingeholt worden waren.

41

Der Hof stellte fest, dass die Kommission nicht über ausführliche Angaben zu den tatsächlichen Kosten früherer Programme verfügte. Ihr lagen nur begrenzte Informationen zu den Gebühren vor, die der EIF anderen Einrichtungen berechnete, die ihn mit dem Einsatz von Finanzierungsinstrumenten in ihrem Namen beauftragt hatten, und es wurde nur begrenzt daran gearbeitet, diese Kosten mit den bei einer Stichprobe national verwalteter Garantieinstrumente angefallenen Kosten zu vergleichen.

42

Im Vergleich liegt die gemäß den jeweiligen Verordnungen festgelegte Obergrenze der Verwaltungskosten und -gebühren für die aus den Strukturfonds kofinanzierten Garantieinstrumente über den 6 %, die für die zentral verwalteten Instrumente erhoben werden. Allerdings blieben die tatsächlichen Kosten unterhalb dieser Obergrenze. Laut indikativer Daten zur Durchführung der aus den Strukturfonds kofinanzierten Garantieinstrumente22 im Zeitraum 2007-2013 bewegen sich die jährlichen durchschnittlichen23 Verwaltungskosten und -gebühren derzeit in demselben Bereich wie jene, die von der Kommission für die beiden geprüften Instrumente gezahlt werden.

43

Neben den vorstehend genannten Gebühren hat der EIF für die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität Anspruch auf eine Risikogebühr als Ausgleich für die Übernahme eines Teils des mit diesem Instrument verbundenen Risikos (siehe Ziffer 12 und Abbildung 1).

44

Die Risikoexposition des EIF hängt vom Risikoprofil des zugrunde liegenden Portfolios und der Höhe des EU-Beitrags ab, der in jährlichen Tranchen und im Vorfeld der tatsächlichen Bewilligung der Garantien gezahlt wird. Bis 2022 können Darlehen im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität vergeben werden, sodass sich das Risikoprofil des Portfolios weiterhin ändern kann.

45

Finanzintermediäre müssen eine Garantiegebühr (siehe Ziffer 11) zahlen, die für die Fazilität ein Einkommen darstellt. Der EU-Beitrag wird nur dazu verwendet, die Risikogebühren zu zahlen, wenn die Garantiegebühr nicht ausreicht, um den vollen Betrag der dem EIF zustehenden Risikogebühr zu decken.

46

Als Risikogebühr sind jährlich 1,25 % von 80 % des ausstehenden Garantiebetrags festgesetzt (da sich der EU-Beitrag voraussichtlich auf 20 % des allen Intermediären zusammen garantierten Gesamtbetrags belaufen wird). Der maximale Gesamtbetrag der Risikogebühr, die vom EIF über die Laufzeit der Fazilität erhoben werden kann, entspricht 10 % des EU-Beitrags (d. h. 106 Millionen Euro).

47

Es besteht die Gefahr, dass die Gebühr einen übermäßigen Ausgleich für das vom EIF tatsächlich eingegangene Risiko darstellt. Dies liegt daran, dass die Gebühr auf 80 % des ausstehenden Garantiebetrags gezahlt wird, auch wenn der eingezahlte EU-Beitrag 20 % des Garantiebetrags übersteigt (d. h., wenn die tatsächliche Exposition des EIF unter 80 % liegt). Allerdings gibt es keinen Mechanismus zur Überprüfung der dem EIF bis 2022 gezahlten Risikogebühr. Im Zeitraum 2014-2015 beispielsweise überstieg der EU-Beitrag den ausstehenden Garantiebetrag, sodass der EIF kein Risiko übernahm. Dennoch erhielt er rund 0,5 Millionen Euro an Risikogebühren.

Die Durchführungsphase lief zügig an

48

Frühere Prüfungen des Hofes haben gezeigt, dass eine der zentralen Herausforderungen bei Finanzinstrumenten darin besteht, sie auf den Weg zu bringen, und dass das Erreichen von Zielvorgaben durch Verzögerungen gefährdet wird24. Der Hof untersuchte daher, ob diese Verzögerungen diesmal vermieden wurden.

49

Die Kreditbürgschaftsfazilität stellte im Wesentlichen eine Fortsetzung der früheren SMEG-Fazilität dar, was ihren zügigen Einsatz erleichterte. Der schnelle Start der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität, die in gewisser Hinsicht ein neuartiges Instrument war, war jedoch ein großer Erfolg.

50

Für beide Instrumente waren die Vereinbarungen zwischen der Kommission und dem EIF bis Juli 2014 unterzeichnet worden. Ende des Jahres 2014 hatte der EIF bereits Garantievereinbarungen mit sechs Intermediären mit einem voraussichtlichen Kreditvergabevolumen von fast 1,4 Milliarden Euro unterzeichnet. Bis Ende 2016 betrug die Ausführungsrate (in Bezug auf den genutzten EU-Beitrag) 80 %. Zum selben Zeitpunkt hatten die Finanzintermediäre Darlehen entsprechend einem Anteil von rund 27 % ihres voraussichtlichen Kreditvolumens gewährt.

Kein ausreichender Schwerpunkt der Darlehensgarantieinstrumente auf Unternehmen mit Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme

51

In der Regel entsprechen die von Kreditgebern erhobenen Zinssätze und Gebühren dem Risikoprofil des Kreditnehmers, d. h. je höher das Risikoprofil desto höher die Zinsen und Gebühren. Nicht alle Kreditgeber sind jedoch bereit, einen hohen Zinssatz zu erheben und ein über ein bestimmtes Maß hinausgehendes Risiko einzugehen, und entscheiden sich stattdessen, die Kreditvergabe einzuschränken. Folglich werden tragfähige Projekte unter Umständen nicht von Banken finanziert, da sie als zu riskant betrachtet werden, insbesondere wenn die Kreditnehmer keine Möglichkeit haben, ihre Kreditwürdigkeit und/oder die Zukunftsaussichten ihres Projekts plausibel nachzuweisen25. Für die Zwecke dieses Berichts werden rentable Unternehmen, denen es nicht möglich ist, bei kommerziellen Kreditgebern ein Darlehen aufzunehmen, als "rentable Unternehmen ohne Zugang zu Finanzmitteln" bezeichnet.

52

Der zentrale Beweggrund für die EU-Finanzierung von Darlehensgarantieinstrumenten ist die Tatsache, dass es Kreditnehmer mit tragfähigen Projekten gibt, die keinen Zugang zu Finanzmitteln haben. Dieser Beweggrund wird in den Vorbereitungsdokumenten und einschlägigen Verordnungen zur Einrichtung der beiden untersuchten Fazilitäten genannt. Insbesondere heißt es, dass die Kreditbürgschaftsfazilität Bürgschaften für Fremdfinanzierungen "für rentable KMU, die besondere Schwierigkeiten haben, an Finanzmittel zu gelangen, weil das mit ihnen verbundene Risiko zu hoch eingeschätzt wird oder weil sie nicht genügend Sicherheiten bieten können" umfasst26. In Bezug auf die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität wird in der Verordnung über Horizont 202027 auf die Tatsache verwiesen, dass "etablierten innovativen Unternehmen - großen wie kleinen - keine Darlehen für FuI-Tätigkeiten mit höherem Risiko gewährt" werden und der Markt zu große Defizite aufweist, "um die Risiken, die mit den zur Erreichung der politischen Ziele notwendigen Innovationen verbunden sind, tragen zu können". Zudem impliziert die Bestimmung der Haushaltsordnung, dass "Finanzierungsinstrumente (…) nicht zum Ziel haben (dürfen), (…) private Mittel (…) zu ersetzen"28, einen Schwerpunkt auf rentablen Unternehmen, die keinen Zugang zu Finanzmitteln haben.

53

Diese Instrumente sind also nicht als allgemeine Subventionen zur Senkung der Zinskosten kleinerer Unternehmen im Allgemeinen oder innovativer Unternehmen im Besonderen ausgelegt, sondern haben zum Ziel, Unternehmen, die bei kommerziellen Anbietern kein Darlehen erhalten würden, einen besseren Zugang zu Finanzmitteln zu verschaffen.

54

Daher untersuchte der Hof,

  1. ob die Empfängerunternehmen der Darlehensgarantien Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln hatten;
  2. ob die Kommission Maßnahmen für eine gezieltere Auswahl "rentabler Unternehmen ohne Zugang zu Finanzmitteln" wirksam genutzt hat;
  3. ob die Instrumente in Mitgliedstaaten mit finanziellen Schwierigkeiten erfolgreich in Anspruch genommen worden waren.

Schwachstellen bei der Ausrichtung auf diejenigen rentablen Unternehmen, die keinen Zugang zu Finanzmitteln haben

55

Auf der Grundlage seiner Stichprobe von Darlehen (96 Unternehmen) für die beiden Instrumente stellte der Hof fest, dass nur 40 % der Darlehen Unternehmen gewährt wurden, die ohne das jeweilige Instrument Schwierigkeiten gehabt hätten, eine Finanzierung bei kommerziellen Kreditgebern zu erhalten. Dieses Niveau unterscheidet sich nicht maßgeblich von den 43 %29, die der Hof in seiner früheren Prüfung der SMEG-Fazilität30 (der Vorgängerin der Kreditbürgschaftsfazilität) festgestellt hatte, die sehr ähnliche Ziele verfolgte und weitgehend ähnliche Intermediäre einsetzte.

56

Bei der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität hätten 35 % der Unternehmen Schwierigkeiten gehabt, ohne die EU-Garantie ein Darlehen zu Marktbedingungen zu erhalten. Doch selbst in dieser Teilgruppe innovativer Unternehmen verfügten einige Unternehmen über Zugang zu Risikokapitalfinanzierung oder hätten ein kommerzielles Darlehen durch persönliche Bürgschaften erhalten können.

57

Ferner verglich der Hof öffentliche und private Intermediäre im Hinblick auf ihr Verhalten bei der Auswahl der vorgesehenen Empfänger31 auf der Basis indirekter Indikatoren im Zusammenhang mit dem Grad der finanziellen Einschränkungen:

  1. Alter und Unternehmensgröße, da jüngere und kleinere Unternehmen oft stärkeren finanziellen Einschränkungen unterliegen32;
  2. Anteil des Kredits am Gesamtvermögen eines Unternehmens zur Messung der finanziellen Bedeutung des Kredits als Finanzierungsquelle in der Kapitalstruktur des Unternehmens.
58

Diese Indikatoren zeigen einen auffälligen Unterschied zwischen dem Verhalten öffentlicher und privater Intermediäre im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität auf. Öffentliche Intermediäre schnitten durchgehend besser ab als private Intermediäre, was die zielgerichtete Auswahl jener Unternehmen betraf, die mit höherer Wahrscheinlichkeit tatsächlich eine Garantie benötigen. So machten Unternehmen, die weniger als fünf Jahre alt waren, 35 % des Kreditportfolios öffentlicher Intermediäre gegenüber 16 % des Portfolios privater Intermediäre aus. Ebenso gewährten öffentliche Intermediäre den Empfängern häufiger einen relativ beträchtlichen Finanzierungsbetrag, wobei mehr als die Hälfte der von ihnen gewährten Kredite über 10 % des Vermögens des jeweiligen Kreditnehmers entsprach; dies war nur bei einem Viertel der von privaten Intermediären gewährten Krediten der Fall33.

59

Die Tatsache, dass private Intermediäre im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität ihren Schwerpunkt stärker auf Unternehmen mit Zugang zu kommerziellen Darlehen legen, hängt mit der Konzeption des Instruments zusammen. Aus der Verordnung über Horizont 2020 geht hervor, dass die Fazilität den Zugang zu Fremdfinanzierung verbessern soll; sie enthält allerdings keine ausdrückliche Anforderung, den Schwerpunkt auf "rentable Unternehmen ohne Zugang zu Finanzmitteln" zu legen. Die Vereinbarung zwischen der Kommission und dem EIF sieht vor, dass die Fazilität lediglich das Ziel verfolgt, Intermediäre darin zu bestärken, die Fremdfinanzierung direkt oder indirekt auszuweiten. Die Vereinbarungen zwischen dem EIF und den Intermediären sehen nicht vor, dass die Intermediäre ihren Schwerpunkt auf Unternehmen legen sollten, die Schwierigkeiten haben, Darlehen zu Marktbedingungen aufzunehmen. Während öffentliche Intermediäre diese Unternehmen aufgrund ihrer politischen Ziele häufiger anvisieren, fehlt bei privaten Intermediären dieser Beweggrund; zudem sind sie durch die Garantievereinbarung mit dem EIF hierzu nicht verpflichtet. Ein privater Intermediär, der von den Prüfern besucht wurde, war sich nicht einmal der Tatsache bewusst, dass der Schwerpunkt auf rentablen Unternehmen liegen sollte, denen kein Kredit gewährt wird (siehe Ziffer 52).

60

Unternehmen mit ausreichendem Zugang zu Finanzmitteln können ebenfalls von der Garantie profitieren, etwa indem sie Kredite für eine längere Laufzeit oder über höhere Beträge erhalten. Darüber hinaus sind Intermediäre im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität in der Lage, den Zinssatz unter den Marktzins zu senken. Die Zinsersparnis bewegt sich proportional zur Risikobehaftung des Kreditnehmers. Da Unternehmen, die Zugang zu kommerziellen Darlehen haben, in der Regel weniger risikobehaftet sind, ist diese Ersparnis jedoch marginal. Die durchschnittliche Ersparnis, die bei den in der Stichprobe des Hofes enthaltenen Krediten festgestellt wurde, betrug zwischen 0,3 % und 0,4 %, d. h. nicht mehr als 1 000 Euro jährlich bei einem Kredit von 250 000 Euro (Medianwert bei der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität).

Eine Maßnahme zur gezielteren Auswahl "rentabler Unternehmen ohne Zugang zu Finanzmitteln" war erfolgreich, allerdings hat die Kommission einige andere mögliche Maßnahmen - insbesondere für die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität - noch nicht untersucht

61

Wie der Hof bereits festgestellt hat, handelte es sich bei einem erheblichen Teil der Empfängerunternehmen der früheren SMEG-Fazilität um Unternehmen, die Zugang zu kommerziellen Darlehen hatten. Der Hof sprach die Empfehlung aus, dass "geeignete Maßnahmen ins Auge gefasst werden (sollten) (…), wobei unter anderem die bei einigen Finanzintermediären bereits bestehenden vorbildlichen Verfahren herangezogen werden könnten"34. In ihrer Antwort auf die Empfehlung räumte die Kommission ein, "dass eventuelle Nachfolgeprogramme angemessene Maßnahmen zur Minimierung von Mitnahmeeffekten vorsehen sollten"35.

62

In ihrem Legislativvorschlag für die derzeitige Kreditbürgschaftsfazilität führte die Kommission eine Obergrenze von 150 000 Euro für die garantiefähigen Darlehen ein. Sie ging davon aus, dass es Kreditnehmern, die geringere Beträge beantragen, größere Schwierigkeiten bereitet, Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten.

63

Diese Obergrenze wurde zwar genehmigt, allerdings führten die Gesetzgeber eine Ausnahme ein. Höhere Kredite können im Rahmen der Kreditbürgschaftsfazilität weiterhin garantiert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Empfänger im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität nicht garantiefähig ist36. Ein Intermediär, der bereit ist, einen Kredit über der Obergrenze zu bewilligen, muss sich zunächst vergewissern, dass der Kreditnehmer keines der 14 Innovationsförderkriterien im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität erfüllt (siehe Ziffer 89). Da es sich hierbei um einen relativ mühseligen Vorgang handelt, dessen Beweggrund schwer nachzuvollziehen ist, sorgen die meisten Finanzintermediäre dafür, dass ihre garantierten Kredite diese Obergrenze nicht erreichen.

64

Die Obergrenze führte daher dazu, dass die Kreditbürgschaftsfazilität stärker auf generell riskantere, kleinere und jüngere Unternehmen ausgerichtet wurde. Dies zeigt eine Reihe von Portfoliostatistiken, aus denen hervorgeht, dass

  1. die durchschnittliche Höhe eines Kredits zurückging, wobei der Anteil der Kredite über 150 000 Euro von 37 % bei der Vorgängerfazilität auf 15,8 % bei der Kreditbürgschaftsfazilität sank;
  2. der Anteil von Krediten an Kleinstunternehmen (d. h. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern) auf 82 % gegenüber 74 % bei der Vorgängerfazilität anstieg.
65

Dennoch werden höhere Kredite weiterhin garantiert, wofür zuweilen sogar die Vorschriften umgangen werden. Ein Intermediär der Kreditbürgschaftsfazilität (von insgesamt drei Intermediären, die vom Hof geprüft wurden) konnte die Obergrenze mehrfach umgehen, indem er mehrere Kredite für ein und dasselbe Unternehmen an demselben Datum garantierte. Der EIF beobachtete diese Praxis und forderte in einem Fall zusätzliche Informationen an, auf deren Grundlage er akzeptierte, dass in diesem konkreten Fall angemessene kommerzielle Gründe vorlagen. Solche Kredite entsprachen über 10 % des garantierten Kreditportfolios des Intermediärs.

66

Sorgfältig ausgearbeitete Förderkriterien können ein weiteres Mittel sein, um sicherzustellen, dass die Garantien "rentablen Unternehmen ohne Zugang zu Finanzmitteln" zugutekommen (siehe ein Beispiel in Kasten 2). Bei der Kreditbürgschaftsfazilität sind solche Förderkriterien in den Garantievereinbarungen mit den Finanzintermediären festgelegt. Für die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität gab die Kommission jedoch in ihrer Übertragungsvereinbarung mit dem EIF keine solchen Kriterien vor (siehe Ziffer 59). Der Hof stellt allerdings fest, dass sich von den 14 vorhandenen Förderkriterien, anhand deren der innovative Charakter eines Unternehmens bewertet wird (ein Kriterium muss erfüllt sein), zwei Kriterien auf jüngere Unternehmen beziehen. Diese beiden Kriterien wurden jedoch nur von einer Minderheit der Unternehmen, denen ein garantiertes Darlehen im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität zugutekam, geltend gemacht (zum 31.12.2016 waren es 20 %).

Kasten 2

Beispiel für anderenorts verwendete Förderkriterien, die als Vorbild für die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität dienen könnten

Das Kreditprogramm der Small Business Administration der US-Regierung verpflichtet Kreditgeber, den Einsatz der Garantie zu rechtfertigen, indem sie nachweisen, dass der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, die Mittel ohne die Garantie aus alternativen herkömmlichen Quellen zu beziehen. Hierzu gehört die Berücksichtigung der verfügbaren persönlichen Vermögenswerte des Unternehmensinhabers.

67

Die Erhebung von Zinssätzen, die über dem durchschnittlichen Marktzins liegen, ist ein alternativer Ansatz, mit dem öffentliche Intermediäre sicherstellen können, dass vorwiegend "rentable Unternehmen ohne Zugang zu Finanzmitteln" die Garantie beantragen. In der Tat sind Unternehmen ohne fehlenden Zugang zu Finanzmitteln in der Lage, Kredite zum Marktzinssatz zu erhalten, und werden so davon abgehalten, einen teureren garantierten Kredit zu beantragen. Diese Preispolitik, die von einigen nationalen Förderinstituten angewandt wird, kommt im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität jedoch nicht zum Einsatz.

68

Das System der Kommission für die Überwachung der Garantieinstrumente ermöglicht keine regelmäßige Überprüfung, ob die Intermediäre "rentable Unternehmen ohne Zugang zu Finanzmitteln" auswählen. Der Überwachungsindikator für die Kreditbürgschaftsfazilität ist der Anteil der Unternehmen, die der Auffassung sind, dass sie ohne die Garantie keine Finanzmittel erhalten hätten. Die für die Ermittlung dieses Indikators erforderlichen Daten müssen jedoch nur zweimal während der Laufzeit der Fazilität per Umfrage erfasst werden. Ein ähnlicher Indikator wurde für die Beurteilung der Vorgängerfazilität herangezogen, allerdings war die Stichprobengröße zu klein, um auf Ebene einzelner Intermediäre Rückschlüsse zuzulassen. Für die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität wird ein solcher Indikator nicht verwendet.

69

In der einschlägigen Fachliteratur findet sich eine Reihe von alternativen Indikatoren (siehe Kasten 3), die auf Ebene einzelner Intermediäre aktuellere Hinweise auf den Anteil der rentablen Unternehmen mit Zugang zu kommerziellen Darlehen liefern könnten. Da diese Indikatoren auf Daten beruhen, die in der Regel aus den Kreditunterlagen stammen, könnten die erforderlichen Daten von den Intermediären zusammengestellt werden. Bis heute hat die Kommission die Eignung alternativer Indikatoren jedoch nicht geprüft.

Kasten 3

Beispiele für alternative Indikatoren

  • Indikator für Investitionseinschränkungen: auf der Grundlage eines Systems der "Vorabeinstufung", bei dem jedem Unternehmen eine bestimmte Stufe finanzieller Einschränkungen anhand eines aus ihrer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie ihren wechselseitigen Beziehungen im Rahmen bestimmter Investitions-/Finanzierungsszenarien abgeleiteten Variablensatzes zugewiesen wird37.
  • Indikator für finanzielle Einschränkungen: verwendet zur Ermittlung von als kreditbeschränkt einzustufenden Unternehmen anhand eines Modells, das die Finanzkennzahlen von Unternehmen mit den Antworten verknüpft, die sie in der EU-Befragung über den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzmitteln geben38.
  • Vorhandene nationale Indikatoren wie Umsatzerlöse und Bonitätseinstufung, die von der Banque de France für jedes Unternehmen, das Jahresrechnungen einreicht, bereitgestellt werden.
  • Spezifisches Prognosemodell, das auf der Grundlage der im Rahmen früherer Evaluierungen oder wissenschaftlicher Studien durchgeführten Befragungen erstellt wurde39.

Schleppende Inanspruchnahme der Instrumente in Mitgliedstaaten mit finanziellen Schwierigkeiten

70

Konjunkturabschwächungen, insbesondere Finanzkrisen, führen in der Regel zu einer Vergrößerung der Kreditlücke (Finanzierung wird benötigt, ist jedoch nicht verfügbar) für kleinere Unternehmen40. Daher war die Verbesserung ihres Zugangs zu Finanzmitteln ein wichtiges Element des Europäischen Konjunkturprogramms 200841 und auch der Grund, warum die Kommission und drei Mitgliedstaaten, die finanzielle Unterstützung der EU in Anspruch nehmen (Lettland, Griechenland und Portugal), zu diesem Zweck eine Reihe von Maßnahmen vereinbart haben.

71

Die Haushaltslage in den drei fraglichen Mitgliedstaaten war sehr angespannt. Ihre Regierungen waren nicht in der Lage, ihre nationalen Bürgschaftsprogramme zu stärken, und der Umfang der staatlich unterstützten Garantietätigkeit ging drastisch zurück. Da EU-Programme die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen sollen42, prüfte der Hof, ob die zentral verwalteten Garantieinstrumente der EU und ähnliche aus den Strukturfonds kofinanzierte Programme in diesen Ländern erfolgreich in Anspruch genommen worden waren.

72

Der Hof stellte fest, dass die zentral verwalteten Garantieinstrumente der EU in diesen Mitgliedstaaten in erheblich geringerem Umfang in Anspruch genommen wurden als die aus den Strukturfonds kofinanzierten Programme. Obwohl das Vorgängerinstrument der Kreditbürgschaftsfazilität zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise existierte, unterzeichnete der EIF in diesen drei Mitgliedstaaten nur mit einem Finanzintermediär in Lettland 2009 einen Vertrag. Die Inanspruchnahme des seit Ende 2012 bestehenden Vorgängerinstruments der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität war zwar in Portugal zufriedenstellend, nicht jedoch in den anderen beiden Mitgliedstaaten.

73

Aus den Strukturfonds wurden Garantien und "mit Finanzmitteln ausgestattete Risikoteilungsinstrumente" kofinanziert. Beide Instrumente sollten die Kreditlücke für kleinere Unternehmen schließen, wobei nur das letztgenannte Instrument den Intermediären sowohl eine Abdeckung des Kreditrisikos als auch Liquidität zur Verfügung stellte. Der Nachteil eines "mit Finanzmitteln ausgestatteten Risikoteilungsinstruments" besteht darin, dass Darlehen an kleinere Unternehmen entweder vollständig oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert werden müssen43, was bedeutet, dass eine geringere Anzahl von Unternehmen unterstützt werden kann. Der Hof stellte fest, dass die Auszahlung von Geldern an Unternehmen bei Instrumenten erfolgreicher war, bei denen zur Finanzierung von mindestens der Hälfte der Darlehen öffentliche Mittel eingesetzt wurden, da die Bereitstellung von Liquidität die Liquiditätsengpässe von Geschäftsbanken ausgleichen konnte. Dies erklärt, warum die zentral verwalteten EU-Darlehensgarantien als Instrumente, die Geschäftsbanken keine Liquidität zur Verfügung stellen, in den betreffenden Mitgliedstaaten nicht in zufriedenstellendem Maß angenommen wurden.

74

Selbst bei den aus den Strukturfonds kofinanzierten Finanzierungsinstrumenten erfolgten die meisten Auszahlungen an Unternehmen jedoch nicht während der größten Belastung, sondern danach. In Lettland wurden zwischen 2009 und 2012 von dem Betrag, der für "mit Finanzmitteln ausgestattete Risikoteilungsinstrumente" im Rahmen des EIF-Programms44 vorgesehen war, nur 16 % an kleinere Unternehmen ausgezahlt. Auch in Griechenland erfolgten Auszahlungen aus Finanzierungsinstrumenten an kleinere Unternehmen verzögert und nahmen erst gegen Ende des Verfügbarkeitszeitraums 2015-2016 Fahrt auf.

75

Den schleppenden Auszahlungen an kleinere Unternehmen aus den mit Mitteln der Strukturfonds kofinanzierten Finanzierungsinstrumenten stehen die Erfolge des griechischen Förderfonds für Wachstum (Institution for Growth in Greece) gegenüber. Hierbei handelte es sich um ein vom griechischen Staat und der deutschen Entwicklungsbank Kreditanstalt für Wiederaufbau als einmalige Maßnahme zur Bereitstellung von Darlehen an kleinere Unternehmen eingerichtetes Nichtbank-Finanzinstitut. Der Fonds verfügte über ein Kapital von 200 Millionen Euro, das in weniger als einem Jahr erfolgreich in Darlehen umgewandelt werden konnte. Gemäß den Angaben der im Rahmen der Prüfung des Hofes befragten Geschäftsbanken in Griechenland war die schnelle Auszahlung in erster Linie der Tatsache geschuldet, dass die Umsetzung hier im Vergleich zu den Instrumenten der Strukturfonds sehr viel einfacheren Bestimmungen unterlag.

76

Die Kommission reagierte auf die schleppende Inanspruchnahme. Insbesondere ermöglichte sie im Jahr 2011, dass Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Strukturfonds auch für die Finanzierung von Betriebskapital eingesetzt werden konnten, was zuvor nur unter außergewöhnlichen Umständen gestattet worden war. Dies wirkte sich positiv auf die Auszahlungen an kleinere Unternehmen aus und war angesichts der Umstände zu jenem Zeitpunkt gerechtfertigt.

77

Die Entwicklung der Darlehensgarantien zeigt jedoch, dass solche Änderungen nicht zurückgenommen werden, sobald die spezifischen Umstände nicht mehr gegeben sind. Dies führt dann zu einer allgemeinen "Lockerung der Förderfähigkeit". Während beispielsweise der Schwerpunkt bei den Vorgängerinstrumenten der Kreditbürgschaftsfazilität anfangs auf Investitionsdarlehen lag, ist die Finanzierung von Betriebskapital nunmehr gang und gäbe. Das Vorgängerinstrument der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität förderte ausschließlich Kredite mit einer Fälligkeit von mindestens zwei Jahren. Die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität fördert dagegen auch Darlehen mit jährlicher Fälligkeit einschließlich Kreditlinien. Während solche Änderungen ohne Zweifel für eine verstärkte Inanspruchnahme der Programme sorgen, erhöhen sie gleichzeitig das Risiko, dass das Instrument nicht wirksam zum Erreichen im öffentlichen Interesse liegender Ziele beiträgt oder letztlich in den Wettbewerb zum privaten Sektor tritt (siehe Kasten 4).

Kasten 4

Situationen, in denen Garantien der EU ein Finanzprodukt fördern, das für ihre politischen Ziele nicht geeignet ist

Ziel der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität ist die Förderung der Innovationstätigkeit von Unternehmen. Jährlich revolvierende Kreditlinien oder Darlehen mit jährlicher Fälligkeit sind förderfähig. Diese Arten von Darlehen bieten jedoch nicht die erforderliche Stabilität, um ein mittelfristiges Projekt zu unterstützen, wie es eine Innovation in der Regel ist.

Darlehen für Betriebskapital sind im Rahmen von EU-Darlehensgarantien förderfähig. Diese Garantien wurden teils aus EFSI-Mitteln finanziert und sollten dazu beitragen, dessen übergeordnetes Ziel der Mobilisierung von Investitionen zu erreichen. Solche Darlehen führen jedoch nicht immer zu neuen Investitionen. Ein Fünftel der von den Prüfern befragten Unternehmen, welche die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität in Anspruch nahmen, war nicht in der Lage, den Zusammenhang zwischen dem Darlehen und einer Investition zu bestimmen oder anzugeben, inwieweit das Darlehen zur Entwicklung ihres Unternehmens beitragen würde.

EU-Darlehensgarantien sollten Unternehmen unterstützen, die keinen Zugang zu Fremdfinanzierung haben. Der Einsatz eines garantierten Darlehens zur Refinanzierung eines bestehenden Darlehens ist daher nicht zulässig. Im Fall von Darlehen für die Finanzierung von Betriebskapital kann dies jedoch nicht überprüft werden. Im Rahmen ihrer Prüfung stießen die Prüfer auf ein solches Darlehen mit einem Wert von 74 000 Euro.

Ziele teilweise erreicht

78

Die beiden Garantieinstrumente unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zielsetzungen. Daher werden sie in diesem Abschnitt separat behandelt. Die Prüfer untersuchten,

  1. ob die Vorgängerinstrumente der Kreditbürgschaftsfazilität zum Wachstum von Unternehmen beitrugen;
  2. ob sich die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität schwerpunktmäßig an Unternehmen richtete, die Forschung und Innovation mit einem hohen Exzellenzpotenzial betreiben.

Die Vorgängerinstrumente der Kreditbürgschaftsfazilität trugen zum Wachstum von Unternehmen bei

79

Das Wachstum eines Unternehmens kann anhand der Schaffung von Arbeitsplätzen, erhöhter Produktivität und einer höheren Überlebensquote sichtbar werden. So ist es für die Feststellung der Auswirkungen einer Garantie beispielsweise nicht ausreichend, die Mitarbeiterzahl in einem bestimmten Unternehmen in der Zeit vor der Inanspruchnahme der Garantie mit der Mitarbeiterzahl einige Jahre später zu vergleichen, da auch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben könnten45. Stattdessen sollte eine Beurteilung der Auswirkungen darauf beruhen, die Situation von Unternehmen, welche die Garantien in Anspruch genommen haben, mit der Situation, die ohne diese Förderung eingetreten wäre, zu vergleichen.

80

Im Rahmen dieser Prüfung gab der Hof eine kontrafaktische Folgenabschätzung zur Bewertung der langfristigen Auswirkungen von EU-Darlehensgarantien in einem Mitgliedstaat (Frankreich) in Auftrag46. Der EU-Beitrag an die französischen Intermediäre, deren Portfolios in der Studie analysiert wurden, stellte mehr als 25 % des Gesamthaushalts der im Zeitraum 2001-2013 operativen KMU-Bürgschaftsfazilitäten dar. In der Studie wurde eine Reihe von Ergebnisvariablen47 für die kleineren Unternehmen, welche im Zeitraum 2002-2012 EU-Darlehensgarantien in Anspruch genommen hatten, mit Unternehmen verglichen, bei denen dies nicht der Fall war (die "Vergleichsgruppe"). Die Auswirkungen wurden jährlich für den auf das Jahr der Darlehensgewährung folgenden 10-Jahreszeitraum geschätzt. In Anhang III sind weitere Einzelheiten zur Methodik aufgeführt.

81

Die Ergebnisse der Studie waren in Bezug auf alle analysierten Ergebnisvariablen positiv. Die Empfängerunternehmen verzeichneten im Hinblick auf Gesamtvermögen, Umsatzerlöse und Lohnkosten ein stärkeres Wachstum als die Vergleichsgruppe. Nach einem anfänglichen Rückgang der Produktivität wurden sie gegenüber der Vergleichsgruppe auch produktiver. Der anfängliche Produktivitätsrückgang erklärt sich durch die Tatsache, dass Investitionen erst nach einiger Zeit voll produktiv werden. Während die Darlehen nahezu unmittelbar zu einer Steigerung des Vermögens führten, zeigten sich die Auswirkungen auf Umsatzerlöse und Lohnkosten erst nach weiteren zwei bis drei Jahren. Durch die garantierten Darlehen verschuldeten sich die Unternehmen zwar weiter, die zusätzliche Verschuldung machte sie jedoch nicht anfälliger. In der Tat war die Wahrscheinlichkeit der Geschäftsaufgabe bei Empfängerunternehmen geringer als bei den Unternehmen der Vergleichsgruppe (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2

Auswirkungen garantierter Darlehen auf kleinere Unternehmen

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von "Final report: Long-term effects of loan portfolio guarantees on SMEs" performance", Bertoni, Colombo und Quas (2016, erscheint in Kürze).

82

Obwohl positive Ergebnisse einen Erfolg darstellen, sind die bei kleineren französischen Unternehmen beobachteten Auswirkungen insgesamt moderater als die Auswirkungen, die mit einer ähnlichen Methodik in zwei weiteren Studien zur Analyse von Darlehensgarantieinstrumenten in Frankreich oder anderweitig geschätzt wurden (siehe Tabelle 3).

Tabelle 3

Auswirkungen für kleinere Unternehmen nach verschiedenen Studien

Studie Schwerpunkt Auswirkungen auf Beschäftigung Auswirkungen auf Umsatzerlöse
Bertoni, Colombo und Quas (2016) EU-Darlehensgarantien für kleinere französische Unternehmen im Zeitraum 2002-2012 7,9 % im Jahr 4 6,7 % im Jahr 4
Lelarge, C., Sraer, D. und Thesmar, D. (2010)48 Französisches Garantieprogramm für Start-ups hauptsächlich im Zeitraum 1995-2000 16 % im Jahr 6 --
Asdrubali und Signore (2015)49 EU-Darlehensgarantien für kleinere Unternehmen in Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas im Zeitraum 2005-2007 17,3 % im Jahr 5 19,6 % im Jahr 5
83

Im Jahr 2005 nahm die Kommission an, dass die Schaffung/Erhaltung eines Arbeitsplatzes im Rahmen der SMEG-Fazilität 1 330 Euro kosten würde50. Unter der Annahme, dass eine Steigerung der Lohnkosten, wie sie in der kontrafaktischen Studie ermittelt wurde, lediglich die Zunahme der Beschäftigung wiedergibt, kostete nach Berechnungen des Hofes jeder Arbeitsplatz, der infolge von EU-Garantien für kleinere französische Unternehmen geschaffen/erhalten wurde, tatsächlich 8 000-11 000 Euro, d. h. siebenmal mehr als die Schätzung.

84

Aus der Studie ging außerdem hervor, dass eine gezieltere Auswahl dem Instrument zu größerer Wirksamkeit verhilft. Garantierte Darlehen wirkten sich insbesondere stärker auf kleinere und jüngere Unternehmen aus, d. h. Unternehmen, die der wissenschaftlichen Literatur zufolge mit höherer Wahrscheinlichkeit finanziellen Einschränkungen unterliegen. Garantierte Darlehen wirkten sich auch umso stärker aus, je höher der öffentliche Beitrag zu jedem Euro garantierter Darlehen war, d. h. der erwartete Verlust (siehe Tabelle 4).

Tabelle 4

Faktoren, die die Wirksamkeit von Garantien beeinflussen

  Umsatzerlöse Lohnkosten Vermögenswerte
Größe
Auswirkungen größer bei kleineren Unternehmen (d. h. mit Umsatzerlösen unter 370 000 Euro)
+ 2,7 PP + 4,4 PP +5,7 PP
Alter
Auswirkungen größer bei jüngeren Unternehmen (d. h. weniger als 7 Jahre alt)
- + 2,3 PP -
Öffentlicher Beitrag
Eine Steigerung des öffentlichen Beitrags zu jedem Euro garantierter Darlehen um 1 Prozentpunkt erhöhte die Wirkung um
+ 2,7 PP + 3,9 PP + 4,6 PP

Anmerkung: PP = Prozentpunkt.

Quelle: Bertoni et al. (2016).

85

Bei seiner früheren Prüfung der SMEG-Fazilität stellte der Hof fest, dass "die mit der Fazilität erreichten Ergebnisse auch durch die Bereitstellung von Mitteln aus nationalen Systemen hätten erreicht werden können". "Angesichts der Tatsache, dass die Geschäftstätigkeit dieser Kreditnehmer zumeist auf lokaler Ebene stattfindet, wird die Notwendigkeit einer EU-Intervention nicht genügend unter Beweis gestellt"51. Die Kommission nahm die entsprechende Empfehlung an und gab an, dass sie "in den Erörterungen und Planungen für die nächste Generation von Finanzinstrumenten (…) bereits berücksichtigt" werde, wo "die 'Sicherstellung des Mehrwertes für die EU" zu den Hauptgrundsätzen, die in allen vorgeschlagenen Instrumenten einzuhalten sind" gehöre52.

86

Die frühere Schlussfolgerung des Hofes, wonach der Mehrwert für die EU nicht nachgewiesen werden konnte, behält aus den folgenden beiden Gründen Gültigkeit für die Kreditbürgschaftsfazilität. Erstens gab die Kommission in ihrem Legislativvorschlag im Hinblick auf die Kreditbürgschaftsfazilität an, im Einklang mit einer Empfehlung des Europäischen Rechnungshofs, den Mehrwert für die EU zu maximieren, werde der Schwerpunkt der Nachfolgeeinrichtung der SMEG-Fazilität auf Garantien im Bereich grenzüberschreitender und von Gebern aus mehreren Ländern bereitgestellter Kredite sowie auf der Verbriefung liegen53. Dies wurde jedoch von den Gesetzgebern nicht in die für die Fazilität geltende Verordnung übernommen. Zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes gab es zudem im Rahmen der Kreditbürgschaftsfazilität nur begrenzt Garantien im Bereich grenzüberschreitender und von Gebern aus mehreren Ländern bereitgestellter Kredite. Verbriefungstransaktionen waren ebenfalls nicht vorgenommen worden. Selbst im Rahmen der früheren SMEG-Fazilität 2007-2013 hatten Verbriefungstransaktionen wenig Erfolg, da lediglich zwei Transaktionen durchgeführt wurden. Dies liegt unter anderem an der eingeschränkten Aktivität auf dem Verbriefungsmarkt seit 200854.

87

Zweitens verlieren der Demonstrationseffekt sowie die katalytische und kapazitätsbildende Wirkung55, die als Argument für einen Mehrwert für die EU angeführt wurden, insbesondere für die der EU ab 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten (siehe auch Ziffer 33), zunehmend an Bedeutung. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Einsatz EU-finanzierter Finanzierungsinstrumente in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist (siehe Ziffern 13 und 17-18), sodass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Instrumente an Sachverstand gewonnen haben. Damit wiederum sinkt der Bedarf an EU-Garantieinstrumenten56. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die Strukturfonds dazu einsetzen, ihre eigenen nationalen Instrumente zu finanzieren (siehe Ziffern 72-74).

Bei der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität lag der Schwerpunkt nicht ausreichend auf Forschung und Innovation mit einem hohen Exzellenzpotenzial

88

Die Regelungen zur InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität sind in der Verordnung über Horizont 2020 enthalten. Diese übergreifende Verordnung enthält Bestimmungen zu verschiedenen Maßnahmen, sei es in Form von Finanzhilfen, Garantien oder Beteiligungsfinanzierungen. Da die Verordnung übergreifend ist, bezieht sie sich auf alle Arten von Innovation. Hinsichtlich der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität heißt es jedoch spezifisch, dass der Schwerpunkt die "Unterstützung von Forschung und Innovation mit einem hohen Exzellenzpotenzial" sein sollte57. Diese Tätigkeiten sind mit riskanten Investitionen verbunden.

89

Da die Verordnung zu Horizont 2020 keine nähere Begriffsbestimmung für riskante Investitionen in Forschung und Innovation mit einem hohen Exzellenzpotenzial enthält, hat die Kommission 14 Innovationsförderkriterien festgelegt (siehe Anhang IV). Ein Unternehmen, das ein garantiertes Darlehen in Anspruch nehmen möchte, muss eines dieser Kriterien erfüllen. Die Kriterien umfassen eine breite Palette möglicher Unternehmensmerkmale, unter anderem ob die Aufwendungen des Unternehmens für Forschung und Innovation eine bestimmte Höhe erreichen, ob es einen Innovationspreis gewonnen hat, eine Finanzhilfe oder ein Darlehen für Forschung bzw. Innovation erhalten hat, über eingetragene Technologierechte verfügt, in schnellem Wachstum begriffen ist oder Investitionen aus einem Risikokapitalfonds oder von einem Business Angel erhält.

90

Zwei der drei am häufigsten herangezogenen Kriterien sind von ihrer Art her breit angelegt:

  1. in 27 % der Fälle herangezogenes Kriterium (Zahlen mit Stand Ende 2016): Der Empfänger beabsichtigt, in die Produktion, Entwicklung oder Einführung neuer oder merklich verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu investieren, die innovativ sind und das Risiko eines technologischen oder industriellen Misserfolgs in sich tragen;
  2. in 12 % der Fälle herangezogenes Kriterium: Das Empfängerunternehmen ist seit weniger als sieben Jahren in einem Markt tätig und seine Ausgaben für Forschung und Innovation machen in zumindest einem der drei dem Antrag des Empfängers vorausgehenden Jahre mindestens 5 % der gesamten Betriebsausgaben aus.
91

Anhand seiner Darlehensstichprobe untersuchte der Hof, ob der in der Verordnung genannte Schwerpunkt umgesetzt worden war. Er unterteilte die Unternehmen in drei Kategorien: i) keine Innovation (15 % der Stichprobe), ii) Standardentwicklungen von Produkten oder Prozessen (50 % der Stichprobe) und iii) risikoreiche Innovation (35 % der Stichprobe). Beispiele für Projekte und Unternehmen jeder Kategorie sind in Kasten 5 enthalten. Innovationen infolge von Standardentwicklungen von Produkten oder Prozessen sind so zu verstehen, dass sie nur für das betreffende Unternehmen neu sind (d. h., die Produkte oder Prozesse können bereits auf dem Markt vorhanden sein)58. Risikoreiche Innovationen gehen über diese Definition hinaus, und nach Feststellung des Hofes fallen nur 35 % der Unternehmen in diese Kategorie. Auch hier stach die Innovationstätigkeit jedoch nur bei einigen wenigen Unternehmen hervor.

92

Somit entsprachen 65 % der Unternehmen in der Stichprobe des Hofes einer weit gefassten Definition von Innovation, obwohl der Schwerpunkt auf dem enger gefassten Konzept der Innovation mit einem hohen Exzellenzpotenzial liegen sollte (siehe Ziffer 88).

Kasten 5

Beispiele für Projekte und Unternehmen, die die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität in Anspruch nehmen

Keine Innovation

  • Ein Online-Händler für Kinderbekleidung verwendete das garantierte Darlehen, um die Erweiterung des Bestands zu finanzieren.
  • Ein Restaurant im Rahmen einer Franchise-Lizenz verwendete das Darlehen, um eine Erweiterung des Restaurantbereichs um 25 % zu finanzieren.

Standardentwicklung von Produkten oder Prozessen

  • Das Darlehen wurde verwendet, um die Entwicklung einer Smartphone-App zu finanzieren, mit der Informationen zu Sitzungssälen (Personen, Ausstattung und belegt oder nicht) bereitgestellt werden. Etliche vergleichbare Tools gibt es jedoch bereits.
  • Ein Unternehmen für die Herstellung von Theaterausstattung verwendete das Darlehen lediglich zur Finanzierung des Betriebskapitals. Der Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der Eigenentwicklung von Produkten, wie sie ähnlich bereits auf dem Markt existieren.

Risikoreiche Innovation

  • Das Darlehen wurde verwendet, um den Bau einer Biogasstation für Siedlungsabfälle zu finanzieren. Während diese Stationen in Nachbarländern bereits betrieben werden, handelte es sich in dem betreffenden Land um ein neuartiges Projekt und damit um eine Investition mit höherem Risiko.
  • Das Darlehen wurde im Zusammenhang mit der Entwicklung eines 3D-gedruckten Kühlungssystems als integraler Bestandteil von Metallformen für die Kunststoffherstellung verwendet. Zwar werden ähnliche Anwendungen bereits von anderen Unternehmen eingesetzt, aufgrund seiner komplexen und hochmodernen Natur handelte es sich bei diesem Projekt aber um eine Investition mit höherem Risiko.
  • Das Darlehen wurde für die Investition in Betriebsmittel verwendet, um ein neuartiges Chromatografieprodukt für den Einsatz in der pharmazeutischen Industrie herzustellen. Das Produkt bot dieselbe Leistung wie eine bereits bestehende Lösung, aber zu geringeren Kosten. Das Produkt basierte auf den Forschungsergebnissen eines im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung finanzierten Projekts.
93

Um die Innovationsleistung der geförderten Unternehmen zu verfolgen, verwendet die Kommission den Indikator "Anteil der teilnehmenden KMU, die Innovationen einführen, die für das Unternehmen bzw. den Markt neu sind". Dieser Indikator stellt risikoreiche Innovationen mit einem hohen Exzellenzpotenzial nicht eigens heraus und entspricht damit einer weiter gefassten Definition des Innovationsbegriffs59. Ferner legt die Kommission eine relativ moderate Zielvorgabe von 50 % für den Anteil von Unternehmen fest, die Innovationen einführen, die für das Unternehmen oder den Markt neu sind. Angesichts der Tatsache, dass rund die Hälfte der europäischen Unternehmen in irgendeiner Form Innovationstätigkeiten im weiteren Sinne ausführen, ist die Erreichung dieser Vorgabe kaum als Erfolg anzusehen60. Die Kommission würde das Ziel voraussichtlich auch dann erreichen, wenn sie den Unternehmen die Mittel nach dem Zufallsprinzip gewähren würde.

94

Darüber hinaus verglich der Hof die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität mit anderen Förderprogrammen für innovative kleinere Unternehmen und bewertete die Leistung einzelner Intermediäre bei der gezielten Auswahl wissensintensiver Unternehmen61. Herangezogen wurde die Wissensintensität der Hauptbranche des jeweiligen Unternehmens62, da es sich hier um einen guten Indikator für die Wahrscheinlichkeit handelt, dass das Unternehmen Forschung und Innovation mit einem hohen Exzellenzpotenzial betreibt. So ist bei Unternehmen, die in Spitzentechnologiebranchen tätig sind oder wissensintensive Dienstleistungen anbieten, die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie Innovationen durchführen. Wenn die Fazilität also ihren Schwerpunkt wirksam auf Innovation ausrichtet, werden sich die Empfängerunternehmen zwangsläufig auf innovationsintensive Sektoren konzentrieren. Der Schwerpunkt auf Spitzentechnologiebranchen und wissensintensiven Dienstleistungen ist auch aus politischer Perspektive von Bedeutung (siehe Kasten 6).

Kasten 6

Die Bedeutung wissens- und technologieintensiver Sektoren

Innovationen in einem Unternehmen können in jeder beliebigen Branche entstehen. Hierfür sind häufig jedoch konkrete Inputs erforderlich, d. h. Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten und/oder Arbeitskräfte mit Tertiärbildung. Diese beiden Kriterien werden von Eurostat herangezogen, um Wirtschaftszweige nach Technologie- und Wissensintensität einzustufen.

Der Kommission zufolge leidet Europa aufgrund einer Innovationslücke an geringer Produktivität und einer sinkenden Wettbewerbsfähigkeit. Europa kann traditionell auf eine starke Forschungslandschaft blicken; wenn es darum geht, wissenschaftliche Erkenntnisse in Produkte zu übertragen, hinkt der Kontinent jedoch hinterher63. Dies ist kein allgemeines Problem, das die europäische Industrie als Ganzes betrifft. Europas führende Investoren in Forschung und Entwicklung befinden sich in Sektoren mit mittlerem Technologieniveau wie der Automobilbranche. Das Hauptproblem besteht jedoch darin, dass die Spitzentechnologiesektoren wie die Pharmazeutik, Biotechnologie und Informations- und Kommunikationstechnik eine geringere Aktivität verzeichnen64. Daher sollten wissens- und technologieintensivere Sektoren vermehrt in den Vordergrund gerückt werden, nicht nur, weil Europa in den Spitzentechnologiesektoren zurückliegt, sondern auch, weil Unternehmen in wissens- und technologieintensiveren Sektoren mit höherer Wahrscheinlichkeit Innovationen hervorbringen65.

95

Der Hof stellte fest, dass wissensintensive Unternehmen von der derzeitigen InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität stärker unterstützt wurden als von deren Vorgängerinstrument, dem Risikoteilungsinstrument. Die zunehmende Bedeutung öffentlicher Intermediäre trug dazu bei, dass der Schwerpunkt stärker auf wissensintensive Unternehmen gelegt wurde. Der Anteil dieser Unternehmen in den Portfolios öffentlicher Intermediäre im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität (76 %) ist vergleichbar mit dem Anteil, der bei den Förderprogrammen von Horizont 2020 erreicht wurde, die auf kleinere Unternehmen ausgerichtet sind. Bei privaten Intermediären liegt der Schwerpunkt dagegen in viel geringerem Umfang auf wissensintensiven Unternehmen (41 %), wodurch der Gesamtanteil für die Fazilität als Ganzes zurückgeht (siehe Abbildung 3).

Abbildung 3

Wissensintensität der Unternehmen, die im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität und im Rahmen der Förderprogramme von Horizont 2020 für kleinere Unternehmen gefördert werden

Anmerkung: Wissens- und technologieintensive Sektoren umfassen Branchen, die Spitzentechnologie und hochwertige Technologie nutzen, sowie wissensintensive Dienstleistungen im Sinne der entsprechenden Eurostat-Leitlinie.

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten des EIF und der Kommission.

Das Bewertungssystem der Kommission lieferte nur begrenzte Nachweise für die Wirksamkeit der Instrumente

96

Die Europäische Kommission finanziert seit Ende der 1990er-Jahre Darlehensgarantieinstrumente für kleinere Unternehmen. Der Schwerpunkt dieser Garantien hat sich im Lauf der Zeit weiterentwickelt, das übergeordnete Ziel besteht jedoch nach wie vor darin, kleineren Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und unternehmerisches Handeln und Innovation zu unterstützen, um die Entwicklung kleinerer Unternehmen und das Beschäftigungswachstum EU-weit auf nachhaltige Weise zu fördern. Für jedes Instrument sind in der entsprechenden Verordnung Fristen für Zwischenbewertungen und/oder abschließende Bewertungen sowie Bestimmungen in Bezug auf deren Inhalt festgelegt. So sollten die Bewertungen unter anderem Bezug auf die Frage nehmen, wie wirksam die EU-Interventionen (d. h. die Darlehensgarantien) sind. Daher untersuchte der Hof,

  1. ob frühere Bewertungen die Wirksamkeit der Darlehensgarantieinstrumente gezeigt haben;
  2. ob die bestehenden Vereinbarungen für die Bewertung der derzeitigen Instrumente angemessen sind.

Frühere Bewertungen liefern keine stichhaltigen Nachweise für die Wirksamkeit der Instrumente

97

In den 18 Jahren seit der ersten Einführung von EU-Darlehensgarantieinstrumenten hat die Kommission drei Zwischen- und zwei abschließende Bewertungen vorgelegt. Keine dieser Bewertungen lieferte jedoch stichhaltige Nachweise zu den Auswirkungen der Garantien. In den Bewertungen wird in der Regel lobend auf die garantierte Kreditvergabe insgesamt oder die Anzahl der geförderten kleineren Unternehmen verwiesen. Diese Indikatoren sind jedoch nicht geeignet, um die Wirksamkeit oder den Wohlfahrtsnutzen66 zu messen.

98

Die Bewertungen stützten sich in erster Linie auf qualitative Methoden wie Befragungen und Umfragen, während quantitative Methoden außer Acht gelassen wurden. Darüber hinaus lieferten sie keine Nachweise dafür, dass die bei den Empfängerunternehmen beobachteten Veränderungen auf die Garantien und nicht auf andere Faktoren zurückzuführen waren. Zwar wurden Umfragen durchgeführt, um den Mangel an vollständigen Daten auszugleichen; diese waren jedoch nicht so ausgelegt, dass die beobachteten Veränderungen einem Garantieinstrument zugeschrieben werden konnten. Dass Unternehmen erst mehrere Jahre nach Erhalt eines garantierten Darlehens befragt wurden, lässt weitere Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser Methode aufkommen.

99

Der Mangel an soliden Bewertungen ist jedoch auch zwei weiteren Gründen geschuldet. Erstens wurden die Bewertungen zu früh durchgeführt, wobei die abschließende Bewertung kurz nach der ersten Hälfte des Programmzyklus erfolgte. Zweitens wurden die Bewertungen aus einem sehr engen Blickwinkel durchgeführt und konzentrierten sich lediglich auf das aktuelle Programm, ohne die Auswirkungen früherer, weitgehend ähnlicher Programme zu bewerten.

Verbesserte Datenerfassung zur Unterstützung künftiger Bewertungen, aber nach wie vor Defizite

100

Die Methodik für eine Folgenabschätzung lässt sich am einfachsten während der Konzeptionsphase eines neuen Programms ausarbeiten und einführen. Anforderungen an die Datenerfassung müssen von Beginn an berücksichtigt werden und nicht erst, nachdem das Programm bereits viele Jahre läuft67.

101

Der EIF und die Kommission haben jüngst einige Schritte zur Verbesserung des Bewertungsprozesses unternommen. Erstens plant die Kommission nun, die abschließenden Bewertungen sehr viel später im Programmzyklus durchzuführen. Zweitens haben Mitarbeiter des EIF und der Kommission 2015 eine Forschungsarbeit veröffentlicht, in der die wirtschaftlichen Auswirkungen von Darlehensgarantien bewertet werden, die kleineren Unternehmen in Mittel- und Osteuropa zwischen 2005 und 2007 gewährt wurden68. Die Kommission will dies als Vorlage für die Bewertung der Auswirkungen der Garantien auf die Leistung kleinerer Unternehmen heranziehen. Überdies hat der EIF heute auch bessere Möglichkeiten für die Ermittlung von Empfängerunternehmen, indem er die vorhandenen externen Datenbanken mit Zeitreihen der Finanzdaten von Unternehmen heranziehen kann, die als Grundlage für eine stärker quantitativ ausgerichtete Analyse dienen können.

102

Zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes hatte die Kommission bereits die Vorgaben für eine Zwischenbewertung der aktuellen Garantieinstrumente ausgearbeitet, die voraussichtlich bis Ende 2017 abgeschlossen werden wird. Allerdings hat sie noch nicht an der Methodik für die abschließende Bewertung gearbeitet. So hat sie beispielsweise noch nicht festgelegt, i) auf welche Weise bewertet wird, ob die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität tatsächlich zu erhöhter Innovationstätigkeit, ihrem wesentlichen Ziel, führt, und ii) wie ihre Auswirkungen von denen anderer Programme abgegrenzt werden kann69. Auch unvollständige Daten dürften die Bewertung dieser Fazilität beeinträchtigen.

103

In der von Asdrubali und Signore (2015) erstellten Vorlage wurde die Wirkung von EU-Garantieinstrumenten mit allen anderen möglichen Finanzierungsquellen verglichen, einschließlich sonstiger Garantien, die durch nationale oder andere EU-Instrumente wie den Strukturfonds finanziert werden. Obwohl sich Schuldinstrumente in gewissem Maße unterscheiden (z. B. mit oder ohne Obergrenze oder mit Schwerpunkt auf einer Untergruppe kleinerer Unternehmen), sind sie für Geschäftsbanken oder Unternehmen auf der Suche nach Finanzquellen oft ein nahezu gleichwertiger Ersatz und verfolgen sehr ähnliche Ziele. Eine Analyse möglichst vieler Instrumente nebeneinander würde die wesentliche Schwäche der Vorlagenmethodik etwas entschärfen. Zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes waren jedoch keinerlei Schritte in diese Richtung unternommen worden.

104

Darüber hinaus könnte die Bewertungslücke durch mehr wissenschaftliche Forschung geschlossen werden. Doch während jede Vergabe von Finanzhilfen, sofern sie sich nicht an eine natürliche Person richtet, im Rahmen des Transparenzgrundsatzes70 öffentlich bekannt gegeben werden muss, gilt dies für Empfänger von Garantien nicht. Dies bedeutet, dass EIF-externe Forscher nicht auf Daten über die Empfänger zugreifen können. Andere öffentliche Einrichtungen, die mit ähnlich vertraulichen Daten arbeiten, haben spezifische Verfahren eingeführt, um den Zugang71 für begründete Forschung über einen gesicherten Bereich (Safe Centre)72 oder über Partnerschaften zwischen einem externen Forscher und dem Personal der Organisation zu ermöglichen73.

105

Bisher lag der Schwerpunkt vorwiegend auf der Bewertung der Auswirkungen auf der Nachfrageseite, d. h. der Veranschaulichung der Wirkung des Programms auf die Leistung kleinerer Unternehmen. Weniger Analysen gibt es dagegen i) in Bezug auf die angebotsseitigen Auswirkungen, etwa inwieweit Garantien die Kreditversorgung über das Niveau anheben, das der Intermediär ohne die Garantien erreichen würde; ii) wie die aus der Subvention erwachsenden Vorteile, die in den Garantien implizit enthalten sind, wirksam zwischen Anbietern und Empfängern aufgeteilt werden74; iii) wie sich Garantien auf den Wettbewerb zwischen den Banken auswirken. Obwohl der EIF oft über den Zugang zu geeigneten Daten verfügt, werden die Daten nicht für Bewertungszwecke erfasst. Im Rahmen der angebotsseitigen Analyse des Hofes für die Tschechische Republik, wo fünf große Banken begonnen hatten, mit dem EIF über einen Zeitraum von drei Jahren zusammenzuarbeiten, ließ sich nur bei einer dieser Banken eine eindeutige, positive Wirkung auf die Kreditverfügbarkeit feststellen.

Schlussfolgerungen und empfehlungen

106

Der EU-Haushalt stellt in verschiedenen Politikbereichen Mittel für Darlehensgarantieinstrumente bereit, die sich an kleinere Unternehmen richten und parallel zu auf nationaler Ebene finanzierten Garantieinstrumenten eingesetzt werden. Insgesamt zieht der Hof das Fazit, dass der finanzielle Umfang der Garantieinstrumente ohne eine umfassende Analyse des Marktbedarfs festgelegt wurde und zu viele Empfängerunternehmen keinen tatsächlichen Bedarf an einem garantierten Darlehen haben. Gleichwohl stellte der Hof fest, dass Unternehmen, die ein garantiertes Darlehen erhalten hatten, in der Tat ein verstärktes Wachstum verzeichneten. Der Umfang der von einem der Instrumente geförderten Innovationstätigkeit war allerdings recht moderat und entsprach nicht dem in der entsprechenden Verordnung festgelegten Schwerpunkt und Ziel der Exzellenz. Schließlich hat die Kommission noch keine ausreichenden Nachweise für die Wirkung der Instrumente und ihre Kosteneffizienz vorgelegt. Ein Großteil der nachstehend aufgeführten Empfehlungen des Hofes sollte bei der Erstellung der Ex-ante-Bewertungen bezüglich möglicher Nachfolgeinstrumente für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen von der Kommission berücksichtigt werden.

Konzeption der Garantieinstrumente

107

Aus dem EU-Haushalt werden zentral verwaltete Garantieinstrumente neben Instrumenten unter geteilter Mittelverwaltung finanziert. Während alle EU-finanzierten Instrumente im Vergleich zum vorherigen Zeitraum 2007-2013 an Umfang zunahmen, erstreckten sich die durchgeführten Bewertungen des Marktbedarfs nicht auf alle Instrumente und zeigten nicht, wie die Instrumente diesem Bedarf gemeinsam gerecht werden sollten, um Überschneidungen und Wettbewerb zwischen ihnen zu vermeiden (siehe Ziffern 27-35).

108

Die beiden derzeitigen zentral verwalteten Instrumente wurden unverzüglich eingesetzt. Auf Grundlage der bis Ende 2016 unterzeichneten Garantievereinbarungen werden sich etwa drei Viertel der voraussichtlichen Darlehen auf die vier Mitgliedstaaten konzentrieren, in denen die Anzahl der kleineren Unternehmen, die Zugang zu Finanzmitteln benötigen, am höchsten ist (siehe Ziffern 33 und 48-50).

109

Die Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten ist mit Kosten verbunden. Die Kommission verfügte jedoch bei Aufnahme der Verhandlungen zur Festlegung der Gebühren mit dem EIF nur über wenige Belegunterlagen (siehe Ziffern 36-47).

Empfehlung 1 - Beurteilung des Marktbedarfs und Gewinnung von Daten über Verwaltungskosten

Der Kommission wird Folgendes empfohlen:

  1. Sie sollte den Marktbedarf beurteilen und bewerten, wie die verschiedenen EU-Garantieinstrumente diesem Bedarf parallel zu national/regional finanzierten Instrumenten gerecht werden können, um einen Mehrwert für die EU zu schaffen.

    Zieldatum für die Umsetzung: vor der Einreichung von Vorschlägen für die Einrichtung neuer Garantieinstrumente für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen.

  2. Sie sollte einschlägige Daten zu den Verwaltungskosten von Garantieprogrammen gewinnen und analysieren, unter anderem die dem EIF tatsächlich entstandenen Kosten oder die den national betriebenen Programmen entstandenen Kosten, um anhand dieser Erkenntnisse ihre Position für die Verhandlungen mit dem EIF zu stärken und sicherzustellen, dass die Höhe der Gebühren angemessen ist.

    Zieldatum für die Umsetzung: vor den mit dem EIF geführten Verhandlungen über neue Aufträge für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen.

Zugang zu Finanzmitteln

110

Mit Darlehensgarantieinstrumenten sollten Unternehmen mit tragfähigen Projekten unterstützt werden, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Fremdfinanzierung haben. Der Hof stellte jedoch fest, dass 60 % der in seiner Stichprobe enthaltenen Unternehmen in der Lage gewesen wären, auch ohne diese Instrumente ein Darlehen zu Marktbedingungen aufzunehmen. Der Anteil dieser Unternehmen, die Unterstützung erhalten, ist für die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität mit 65 % etwas höher. Darüber hinaus stellte der Hof fest, dass private Intermediäre im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität einen höheren Anteil solcher Unternehmen in ihren Portfolios aufwiesen. In der Tat hat die Kommission in ihrer Übertragungsvereinbarung mit dem EIF nicht festgelegt, dass innovative "rentable Unternehmen ohne Zugang zu Finanzmitteln" die Zielgruppe des Instruments darstellen (siehe Ziffern 55-59). Unternehmen, die Zugang zu kommerziellen Darlehen haben, können ebenfalls von der Garantie profitieren, etwa in Form eines niedrigeren Zinssatzes im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität (siehe Ziffer 60).

111

Während die Senkung des Höchstbetrags der im Rahmen der Kreditbürgschaftsfazilität förderfähigen Darlehen den Anteil der Unterstützung an "rentable Unternehmen ohne Zugang zu Finanzmitteln" erhöht hat, hat die Kommission andere Möglichkeiten zur Behebung der Situation nur zum Teil ausgelotet. Ferner liefern die derzeitigen Überwachungsregelungen keine regelmäßigen Informationen zu dem erzielten Anteil "rentabler Unternehmen ohne Zugang zu Finanzmitteln" (siehe Ziffern 61-69).

112

Der Zugang zu Finanzmitteln gewann im Zuge der Finanzkrise noch stärker an Bedeutung, insbesondere in den stark in Mitleidenschaft gezogenen Mitgliedstaaten, die Makrofinanzhilfe erhielten. Allerdings haben sich die zentral verwalteten Garantieinstrumente der EU in diesen Ländern nur als mäßig hilfreich erwiesen, in erster Linie, da sie nicht darauf ausgelegt waren, den Intermediären Liquidität bereitzustellen. Zwar wurden auch aus den Strukturfonds kofinanzierte Finanzierungsinstrumente eingesetzt, allerdings erfolgten Auszahlungen an kleinere Unternehmen vorwiegend nach dem Zeitraum der größten Belastung und nicht währenddessen (siehe Ziffern 70-77).

Empfehlung 2 - Ausrichtung auf Unternehmen, die eine Garantie benötigen

Der Kommission wird Folgendes empfohlen:

  1. Sie sollte in den Legislativvorschlag für ein mögliches Nachfolgeinstrument der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität besondere Bestimmungen aufnehmen, um das Instrument gezielt auf rentable innovative Unternehmen, die keinen ausreichenden Zugang zu Finanzmitteln haben, auszurichten und sicherzustellen, dass Finanzmittel des privaten Sektors nicht ersetzt werden.

    Zieldatum für die Umsetzung: bei der Einreichung eines Vorschlags für die Einrichtung eines möglichen Nachfolgeinstruments für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen.

  2. Sie sollte Regelungen einführen, die darauf abzielen, den Anteil der unterstützten Unternehmen, die auch ohne EU-Unterstützung Darlehen zu Marktbedingungen hätten aufnehmen können, zu senken. Mögliche Maßnahmen, mit denen eine solche Senkung erreicht werden könnte, sollten einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden.

    Zieldatum für die Umsetzung: vor der Umsetzung möglicher Nachfolgeinstrumente im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen.

  3. Sie sollte bei den Finanzintermediären jährlich überwachen, wie hoch der Anteil an Unternehmen ist, die auch ohne EU-Unterstützung Zugang zu kommerziellen Darlehen hätten, und Korrekturmaßnahmen ergreifen, sobald dieser Anteil zu hoch ist. Diese Überwachung sollte auf der Grundlage verfügbarer Informationen der Finanzintermediäre vorgenommen werden und daher für die Unternehmen nicht mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden sein.

    Zieldatum für die Umsetzung: bei der Umsetzung möglicher Nachfolgeinstrumente im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen.

Ziele erreichen

113

Die Vorgängerinstrumente der Kreditbürgschaftsfazilität zielten auf die Förderung von Wachstum ab. Die verfügbaren ökonometrischen Analysen bestätigen den Erfolg der Instrumente in dieser Hinsicht. Die Empfängerunternehmen verzeichneten im Hinblick auf Gesamtvermögen, Umsatzerlöse, Lohnkosten und Produktivität ein stärkeres Wachstum als die Vergleichsgruppe. Die Studien zeigen auch stärkere Auswirkungen bei Unternehmen, die ohne die Garantie möglicherweise Schwierigkeiten haben würden, ein Darlehen zu erhalten (siehe Ziffern 79-87).

114

Die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität sollte schwerpunktmäßig Forschung und Innovation mit einem hohen Exzellenzpotenzial fördern. In der Verordnung über Horizont 2020 wurde dieser Begriff jedoch nicht definiert. Zwei Drittel der Unternehmen in der Stichprobe des Hofes nahmen entweder nur Innovationen über Standardentwicklungen von Produkten und Prozessen vor oder führten überhaupt keine Innovationstätigkeiten durch. Durch die festgelegten Innovationsförderkriterien konnten diese Unternehmen nicht von der Unterstützung ausgeschlossen werden. Das Innovationsziel für das Instrument ist sehr moderat, da die Kommission es bereits als Erfolg ansieht, wenn lediglich die Hälfte der Unternehmen Innovationstätigkeiten durchführen, unabhängig vom Grad der Innovation. Wie im Fall des Zugangs zu Finanzmitteln stellte der Hof eine starke Diskrepanz zwischen privaten und öffentlichen Intermediären fest, wobei es letzteren sehr viel besser gelang, Unternehmen in wissensintensiveren Sektoren auszuwählen (siehe Ziffern 88-95).

Empfehlung 3 - Ausrichtung auf risikoreiche Innovation

Der Kommission wird Folgendes empfohlen:

  1. Sie sollte im Legislativvorschlag für ein mögliches Nachfolgeinstrument klar definieren, welche Innovationsarten gefördert werden, und das Instrument entsprechend dimensionieren.

    Zieldatum für die Umsetzung: bei der Einreichung eines Vorschlags für die Einrichtung eines möglichen Nachfolgeinstruments für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen.

  2. Sie sollte die Innovationsförderkriterien überarbeiten, um sicherzustellen, dass im Rahmen eines möglichen Nachfolgeinstruments vorwiegend Unternehmen unterstützt werden, die Tätigkeiten mit einem hohen Exzellenzpotenzial durchführen, welche riskante Investitionen erfordern.

    Zieldatum für die Umsetzung: vor der Umsetzung möglicher Nachfolgeinstrumente im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen.

Bewertungssystem

115

Obwohl die EU seit 18 Jahren Darlehensgarantien bereitstellt, hat die Kommission bisher nur begrenzte Nachweise über die erzielten Ergebnisse vorgelegt. Die Gründe hierfür sind unvollständige Daten, verfrühte Bewertungen und eine unzureichende Messung. Im Hinblick auf künftige Bewertungen hat die Kommission noch keine Überlegungen dazu angestellt, wie i) eine umfassende Bewertung der verschiedenen bestehenden EU-Garantieinstrumente durchgeführt und ii) die Wirkung auf der Angebotsseite und auf den Wettbewerb zwischen den Banken bewertet werden soll. Die Bewertungslücke könnte durch mehr wissenschaftliche Forschung geschlossen werden, was jedoch durch restriktive Vertraulichkeitsbestimmungen gehemmt wird (siehe Ziffern 97-105).

Empfehlung 4 - Verbesserung des Bewertungssystems

Der Kommission wird Folgendes empfohlen:

  1. Sie sollte eine umfassende Ex-post-Bewertung der Vorgängerinstrumente der Kreditbürgschaftsfazilität vornehmen, die sich auf die Frage konzentriert, ob die Garantien generell wirksam waren.

    Zieldatum für die Umsetzung: bis Ende 2019.

  2. Sie sollte eine Methodik für die Analyse der Wirkung von Garantien auf das Kreditangebot, den Wettbewerb zwischen den Banken und die Innovationstätigkeit der Unternehmen sowie für die Analyse der Aufteilung der impliziten Subvention zwischen Anbieter und Empfänger ausarbeiten.

    Zieldatum für die Umsetzung: bis Ende 2019.

  3. Sie sollte zusätzlich zu separaten abschließenden Bewertungen für jedes der beiden zentral verwalteten Garantieinstrumente eine kombinierte Bewertung vorlegen, in der ihre relative Leistung bewertet und, soweit möglich, ein Vergleich mit ähnlichen gleichzeitig oder früher eingesetzten EU-Schuldinstrumenten vorgenommen wird.

    Zieldatum für die Umsetzung: bei Fälligkeit der nächsten abschließenden Bewertungen.

  4. Sie sollte ein System entwickeln, das es Forschern ermöglicht, auf Daten zu den Empfängern der Garantien zuzugreifen.

    Zieldatum für die Umsetzung: bis Ende 2018.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 7. November 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident

Annexes

Anhang I

Jeweiliges gewicht von garantieinstrumenten

Die nachstehende Abbildung vermittelt für den Zeitraum 2007-2013 einen Überblick über das Gewicht der gesamten Garantiebeträge in den einzelnen Mitgliedstaaten. Angesichts des Mangels an Daten nahm der Hof eine Reihe von Schätzungen und Annahmen vor (siehe Anmerkungen unter der Abbildung). Obwohl die Daten daher nicht hundertprozentig genau sind, ergibt sich dennoch ein angemessenes Bild der Größenordnung. Mitgliedstaaten, für die dem Hof keine Daten zu national finanzierten Garantien vorlagen, wurden in dieser Abbildung nicht berücksichtigt.

Anmerkungen:

  1. Die Daten des Europäischen Verbands der Kreditgarantiegemeinschaften (AECM) zu "nationalen Garantien" sind nicht vollständig. Der Verband erfasst Daten seiner Mitgliedsorganisationen, allerdings sind nicht alle Garantieeinrichtungen Mitglied. Die Daten für einige Mitgliedstaaten (wie Deutschland oder Italien) sind daher zu niedrig angesetzt.
  2. Wie aus dem Bericht von Economisti Associati et al. (siehe Fußnote 14) hervorgeht, ist der Umfang der öffentlichen Unterstützung schwer einzuschätzen, da die öffentliche Intervention in einigen Fällen in Form einer Staatsgarantie erfolgt. In diesem Fall ist der Wert der öffentlichen Unterstützung nur bekannt, falls und wenn ein Zahlungsausfall eintritt und öffentliche Mittel zur Darlehensrückzahlung abgerufen werden.
  3. Da mehrere nationale Garantieeinrichtungen, die der OECD oder dem AECM Daten übermitteln, außerdem von der EU unter geteilter Mittelverwaltung kofinanzierte Garantieinstrumente verwalten, wurden einige Beträge möglicherweise doppelt berücksichtigt.
  4. Die Daten für "Garantien im Rahmen der Strukturfonds" wurden auf der Grundlage des EU-Beitrags unter der Annahme geschätzt, dass sich dieser auf 50 % des Garantiebetrags beläuft. Bei einer Reihe von Mitgliedstaaten ist die Zahl daher zu niedrig angesetzt (da der Anteil bis zu 80 % betragen kann).

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf folgender Grundlage:

  • für "nationale Garantien": Daten des AECM für den Zeitraum 2009-2013 (http://AECM.eu), Daten der OECD für eine Reihe von Ländern für den Zeitraum 2007-2013 (http://stats.oecd.org);
  • für "Garantien im Rahmen der Strukturfonds": Kommissionsbericht "Summary of data on the progress made in financing and implementing financial engineering instruments reported by the managing authorities in accordance with Article 67(2)(j) of Council Regulation (EC) No 1083/2006", Programmplanungszeitraum 2007-2013, Stand: 31. Dezember 2015;
  • für "zentral verwaltete Garantien": operative Berichte des EIF zum 31.12.2016.

Anhang II

Anteil der durch eu-finanzierte instrumente garantierten kreditvergabe an kmu am gesamtvolumen der kreditvergabe an kmu

Die nachstehende Abbildung zeigt eine nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte Schätzung des jährlichen durchschnittlichen Anteils der von EU-finanzierten Instrumenten garantierten Kreditvergabe an KMU (unter zentraler und geteilter Mittelverwaltung) für den Zeitraum 2007-2013. Da für einige Mitgliedstaaten keine Daten zur Gesamtkreditvergabe an KMU verfügbar waren, sind diese in der Abbildung nicht berücksichtigt.

Anmerkungen:

  1. Daten für die gesamte neue Kreditvergabe für KMU an sich sind nicht verfügbar. Als Annäherungswert wurden daher Darlehen bis einschließlich 1 Million Euro herangezogen, bei denen es sich nicht um revolvierende Darlehen und Überziehungskredite, unechte oder echte Kreditkartenforderungen handelte.
  2. Von EU-Instrumenten garantierte Einzeldarlehen können 1 Million Euro übersteigen. Aufgrund des in Anmerkung (1) genannten Annäherungswerts wurden alle Darlehen über 1 Million Euro, die im Rahmen der KMU-Bürgschaftsfazilität und des Risikoteilungsinstruments garantiert wurden, ausgeklammert. Für Darlehen, die im Rahmen der Strukturfonds garantiert wurden, war dies nicht möglich, da keine Aggregatdaten für die einzelnen Darlehensbeträge vorlagen. Dadurch wurden die Beträge möglicherweise zu hoch angesetzt.
  3. Die im Rahmen der Strukturfonds auf mitgliedstaatlicher Ebene garantierten Darlehen wurden geschätzt, da nur der gesamte Darlehensbetrag für alle Mitgliedstaaten zusammengenommen verfügbar war.

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf folgender Grundlage:

  • für "Strukturfonds": Kommissionsbericht "Summary of data on the progress made in financing and implementing financial engineering instruments reported by the managing authorities in accordance with Article 67(2)(j) of Council Regulation (EC) No 1083/2006", Programmplanungszeitraum 2007-2013, Stand: 31. Dezember 2015;
  • für die "KMU-Bürgschaftsfazilität" und das "Risikoteilungsinstrument": Daten zu Darlehen des EIF mit Stand zum 31.12.2016;
  • für die "Kreditvergabe an KMU insgesamt": Statistische Datenbank der Europäischen Zentralbank (http://sdw.ecb.europa.eu) und für bestimmte Länder (CZ, DK und HU) Daten der OECD (http://stats.oecd.org).

Anhang III

Methodik der ökonometrischen studie

01

In der Studie wurden die Ergebnisse für über 57 000 Unternehmen in Frankreich analysiert, welche im Zeitraum 2002-2012 EU-Darlehensgarantien in Anspruch genommen hatten. Die Finanzdaten für diese Unternehmen wurden aus bestehenden Datenbanken mit Zeitreihen der Finanzdaten der Unternehmen bezogen. Um die Wirkung zu schätzen, wurden die Empfängerunternehmen in der Studie mit einer Vergleichsgruppe von Unternehmen, welche die Garantien nicht in Anspruch genommen hatten, verglichen. Diese Unternehmen wurden mittels eines zweistufigen Matching-Verfahrens aus einer Stichprobe von 0,5 Millionen Unternehmen in Frankreich ermittelt, um sicherzustellen, dass die Unternehmen in der Vergleichsgruppe im Hinblick auf Region, Alter, Branche und jede analysierte Variable ähnliche Merkmale wie die Empfängerunternehmen vor der Gewährung des Darlehens aufwiesen.

02

Anhand des Vergleichs der Leistung der beiden Unternehmensgruppen erfolgte im Rahmen der Studie eine Schätzung des bedingten durchschnittlichen Behandlungseffekts des garantierten Darlehens auf die Unternehmen. Die Studie umfasste darüber hinaus eine Reihe von Tests, um die Robustheit der Ergebnisse zu überprüfen, beispielsweise hinsichtlich nicht-parallelen Wachstums oder einer Auswahlverzerrung aufgrund der Datenverfügbarkeit.

03

Eine theoretische Einschränkung der Studie besteht darin, dass bei diesem Modell die kombinierte wirtschaftliche Wirkung der Garantien und der zugrunde liegenden Darlehen geschätzt wurde, ohne die beiden Wirkungen entflechten zu können. Folglich handelt es sich bei den gemessenen Auswirkungen um die Auswirkungen der Gewährung eines EU-garantierten Darlehens im Gegensatz zu anderen möglichen Finanzierungsquellen einschließlich nationaler öffentlicher Garantieregelungen.

Anhang IV

Innovationsförderkriterien

01

Der Endempfänger der InnovFin-KMU-Garantie ist ein KMU oder ein kleines Midcap-Unternehmen, das die Endempfängertransaktion der Bürgschaftsfazilität für Investitionen in die Produktion, Entwicklung oder Einführung neuer oder merklich verbesserter i) Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen oder ii) Produktions- oder Bereitstellungsmethoden oder iii) Organisations- oder Prozessinnovationen einschließlich innovativer Geschäftsmodelle verwenden will, die ausweislich eines Gutachtens eines externen Sachverständigen das Risiko eines technologischen, industriellen oder geschäftlichen Misserfolgs in sich tragen.

02

Der Endempfänger der InnovFin-KMU-Garantie ist ein "schnell wachsendes" KMU oder kleines Midcap-Unternehmen, das seit weniger als 12 Jahren ab dem ersten kommerziellen Verkauf in einem Markt tätig ist und dessen durchschnittliches annualisiertes endogenes Wachstum in Bezug auf die Mitarbeiterzahl oder den Umsatz über einen Dreijahreszeitraum betrachtet über 20 % jährlich beträgt und in dem zu Beginn des Betrachtungszeitraums 10 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt waren.

03

Der Endempfänger der InnovFin-KMU-Garantie ist ein KMU oder ein kleines Midcap-Unternehmen, das seit weniger als sieben Jahren ab dem ersten kommerziellen Verkauf in einem Markt tätig ist und dessen Ausgaben für Forschung und Innovation in zumindest einem der drei der Beantragung der InnovFin-KMU-Garantie vorausgehenden Jahre mindestens 5 % seiner gesamten Betriebsausgaben ausmachen; im Falle eines Unternehmens (insbesondere eines Start-up-Unternehmens) ohne abgeschlossenes Geschäftsjahr ist dies im Rahmen der Prüfung des Abschlusses für das laufende Geschäftsjahr festzustellen.

04

Der Endempfänger der InnovFin-KMU-Garantie ist ein KMU oder ein kleines Midcap-Unternehmen, das über bedeutendes Innovationspotenzial verfügt oder ein "forschungs- und innovationsintensives Unternehmen" ist, das mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. Laut dem letzten testierten Jahresabschluss des Endempfängers entsprechen die jährlichen Ausgaben für Forschung und Innovation mindestens 20 % des Betrags der InnovFin-KMU-Garantietransaktion und der Geschäftsplan des Endempfängers sieht eine Ausweitung seiner Ausgaben für Forschung und Innovation mindestens in Höhe des Transaktionsbetrags im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität vor.
  2. Der Endempfänger verpflichtet sich, mindestens 80 % des Transaktionsbetrags im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität in Forschungs- und Innovationstätigkeiten gemäß seinem Geschäftsplan zu investieren und den verbleibenden Betrag für zur Ermöglichung dieser Tätigkeiten notwendige Ausgaben zu verwenden.
  3. Der Endempfänger hat in den vergangenen sechsunddreißig (36) Monaten offiziell Finanzhilfen, Darlehen oder Garantien im Rahmen europäischer Förderprogramme im Bereich Forschung und Innovation oder über die Finanzierungsinstrumente dieser Programme oder im Rahmen regionaler oder nationaler Förderprogramme für Forschung oder Innovation erhalten, vorausgesetzt dass die Transaktion im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität nicht dieselben Ausgaben abdeckt.
  4. Dem Endempfänger wurde in den vergangenen vierundzwanzig (24) Monaten ein von einem Organ oder einer Einrichtung der EU zur Verfügung gestellter Forschungs- und Entwicklungspreis oder ein Innovationspreis verliehen.
  5. Der Endempfänger hat innerhalb der vergangenen vierundzwanzig (24) Monate mindestens ein Schutzrecht für eine Technologie eintragen lassen (beispielsweise Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Topografie von Halbleitererzeugnissen, ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel oder für andere Produkte, für die solche ergänzenden Schutzzertifikate ausgestellt werden, Sortenschutzrecht oder Urheberrecht an Software), und der Zweck der Transaktion im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität besteht darin, die Nutzung dieses Technologierechts direkt oder indirekt zu ermöglichen.
  6. Der Endempfänger ist ein KMU in der Frühphase, welches innerhalb der vergangenen vierundzwanzig (24) Monate Kapital von einem Risikokapitalinvestor oder einem Business Angel, der einem Netz von Business Angels angehört, erhalten hat, oder ein solcher Risikokapitalinvestor oder Business Angel zählt zum Zeitpunkt des Antrags des Endempfängers auf die Transaktion im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität zu seinen Anteilseignern.
  7. Der Endempfänger bedarf eines Risikofinanzierungsinvestments, das auf Basis eines im Hinblick auf den Einstieg in neue Produkte oder die Erschließung neuer geografischer Märkte erstellten Geschäftsplans 50 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten fünf Jahre übersteigt.
  8. Der Endempfänger tätigt Ausgaben für Forschung und Innovation, die in zumindest einem der drei der Beantragung der InnovFin-KMU-Garantie vorausgehenden Jahre mindestens 10 % seiner gesamten Betriebsausgaben ausmachen; im Falle eines Unternehmens ohne abgeschlossenes Geschäftsjahr ist dies im Rahmen der Prüfung des Abschlusses für das laufende Geschäftsjahr festzustellen.
  9. Der Endempfänger ist ein kleines Midcap-Unternehmen, dessen Ausgaben für Forschung und Innovation
    1. entweder in mindestens einem der drei seinem Antrag auf die Transaktion im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität vorausgehenden Jahre mindestens 15 % seiner gesamten Betriebsausgaben ausmachen
    2. oder in jedem der drei seinem Antrag auf die Transaktion im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität vorausgehenden Jahre mindestens 10 % seiner gesamten Betriebsausgaben ausmachen.
  10. Der Endempfänger hat Ausgaben für Forschung und Innovation getätigt, die in den vergangenen 36 Monaten von zuständigen nationalen oder regionalen Stellen oder Einrichtungen als Teil allgemeiner von der Europäischen Kommission genehmigter Unterstützungsmaßnahmen eingestuft wurden, mit denen Anreize für Unternehmen geschaffen werden sollen, in Forschung und Innovation zu investieren, vorausgesetzt i) die jeweilige Stelle oder Einrichtung ist vom (nachgeordneten) Finanzintermediär und vom Endempfänger unabhängig, ii) die Transaktion im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität deckt, wie im Geschäftsplan des Endempfängers dargelegt, zusätzliche Ausgaben ab, und iii) die Transaktion im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität bezieht sich nicht auf dieselben förderfähigen Kosten, die bereits durch die zuvor genannten Maßnahmen gefördert werden.
  11. Der Endempfänger der InnovFin-KMU-Garantie ist in den vergangenen 36 Monaten von einem EU-Organ, einer EU-Einrichtung oder einer nationalen oder regionalen Einrichtung oder Stelle zu einem innovativen Unternehmen erklärt worden, wobei jeweils die folgenden Bedingungen erfüllt waren:
    1. Die Erklärung beruht auf öffentlich zugänglichen Kriterien, die
      • sich nicht auf einen bestimmten Wirtschaftszweig oder Sektor beschränken oder einen bestimmten Wirtschaftszweig oder Sektor begünstigen;
      • zumindest einem der in Artikel 5.2 mit Ausnahme von Artikel 5.2.(d).4) genannten Kriterien entsprechen oder - ohne weniger streng zu sein - dem wesentlichen Inhalt mindestens eines dieser Kriterien entsprechen.
    • Das Organ, die Einrichtung oder Stelle ist vom (nachgeordneten) Finanzintermediär und vom Endempfänger der InnovFin-KMU-Garantie unabhängig.
    • Die Transaktion im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität deckt, wie im Geschäftsplan des Endempfängers dargelegt, zusätzliche Ausgaben ab.

Antworten der Kommission

Zusammenfassung

I

Durch eine Reihe von Finanzinstrumenten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verlängert die Kommission Garantien, die Finanzintermediären zur Verfügung gestellt werden. Während mit einigen dieser Garantien der Zweck verfolgt wird, den Umfang der Gewährung von Darlehen für tragfähige Unternehmen zu steigern, liegt bei anderen der Schwerpunkt insbesondere auf der gezielten Auswahl bestimmter Marktsegmente, wie zum Beispiel die Kreditvergabe an innovative Unternehmen, Kleinstunternehmen oder soziale Unternehmen, oder der Gewährung nachgeordneter Darlehen an risikobehaftete Empfänger.

II

Die Kommission weist darauf hin, dass zwischen der Kreditbürgschaftsfazilität und der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität hinsichtlich der jeweiligen Daten und Feststellungen unterschieden werden muss, da die Instrumente in ihrer Gestaltung und im Hinblick auf die anvisierten Unternehmen und Ziele voneinander abweichen.

Bei der Kreditbürgschaftsfazilität handelt es sich um ein gedeckeltes Garantieinstrument, das vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) als beauftragte Stelle umgesetzt wird und bei dem alle Verluste lediglich über den EU-Haushalt abgedeckt werden. Die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität ist eine ungedeckelte Garantie, die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) als beauftragte Stelle umgesetzt wird und bei der die Mittel des EU-Haushalts mit der Übernahme vorrangig besicherter Risiken durch den EIF kombiniert werden. Im Rahmen dieser Fazilität ermöglicht der EIF die Übernahme zusätzlicher Risiken auf der Grundlage seines Eigenkapitals.

Bei beiden Instrumenten wird der EU-Haushalt vorwiegend für die Risikoübernahme genutzt, und nur ein Bruchteil (insgesamt bis zu 6 % über die Laufzeit der Fazilitäten) wird für die Vergütung der beauftragten Stelle verwendet.

III

Es ist zu berücksichtigen, dass – auch wenn bei beiden analysierten Fazilitäten Wachstum als implizites Ziel angesehen werden kann – bei der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität, bei der nicht nur KMU, sondern auch kleine Midcap-Unternehmen anvisiert werden, besonderes Augenmerk auf Innovationen gelegt wird.

V

Die Kommission führte bei beiden Programmen die erforderlichen Ex-ante-Bewertungen durch. Auch die im Rahmen von Vorgängerprogrammen gewonnenen Erkenntnisse flossen in die Gestaltung der neuen Programme ein.

Alle Finanzinstrumente unterliegen einer Ex-post-Evaluierung und einer abschließenden Bewertung unter Verwendung des standardisierten Bewertungsrahmens der Kommission, mit dem zudem die Wirksamkeit untersucht wird.

Die Kommission ist der Auffassung, dass sie bei der Erörterung der Gebühren mit dem EIF über umfassende Nachweise verfügte, darunter Schätzungen der Verwaltungskosten für die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität sowie Jahresabschlüsse und Operative Gesamtpläne des EIF, diese jedoch als unzureichend angesehen wurden. Diese Nachweise wurden vorgelegt, um die Position der Kommission bei der Aushandlung mit dem EIF, bei der eine Einigung in Bezug auf die Höhe der Gebühren und die entsprechenden Zahlungsmodalitäten erzielt wurde, zu stärken.

VI

Die Kommission ist der Ansicht, dass es von Vorteil wäre, wenn die ökonometrischen Analysen in ihrer Gesamtheit veröffentlicht würden.

VII

Die Kommission merkt an, dass sich die Feststellungen des Hofes auf eine Stichprobe von Tätigkeiten beziehen und möglicherweise nicht für die Gesamtheit der Empfänger der Fazilitäten gelten. Überdies basiert die Analyse im vorliegenden Bericht auf der Auswahl lediglich der Unternehmen, die keinerlei Kredite von kommerziellen Kreditgebern erhalten würden. Allerdings besteht die Anforderung der übergeordneten Haushaltsordnung darin, „dem Marktversagen oder der Unterfinanzierung von Projekten“ zu begegnen.

Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzierung sind bedingt durch den Ansatz des Finanzsektors bei der Bonitätsprüfung bzw. der Risikobewertung. Wahrscheinlich ist, dass nur bonitätsmäßig erstklassige Unternehmen ohne Rückgriff auf Sicherheiten eine Finanzierung erhalten. Unternehmen mit einer sehr geringen Kreditwürdigkeit werden ausgemustert und erhalten keine Finanzierung.

Mit den Darlehensgarantieinstrumenten sollen demnach auch KMU unterstützt werden, die zwar Zugang zu Finanzmitteln haben, jedoch zu unannehmbaren Konditionen im Hinblick auf die geforderten Sicherheiten sowie die Laufzeit und/oder die Verzinsung des Darlehens. Ohne die Garantie würden die Projekte oftmals nicht von KMU verfolgt werden, was die Unterfinanzierung von Projekten zur Folge hätte. Die Garantien sollen den Geschäftsmodellen von KMU angemessen Rechnung tragen und ihnen ermöglichen, langfristig und nachhaltig zu wachsen.

VIII

Neben dem vom Hof erwähnten Schwerpunkt werden in der Verordnung über Horizont 2020 weitere Ziele für die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität festgelegt:

  • Innovationen sind (auf allen Stufen und in allen Sektoren) in allen KMU möglich, die sich mithilfe von Innovationen weiterentwickeln, wachsen und internationalisieren wollen;
  • Die Instrumente im Rahmen von Horizont 2020 müssen bessere Bedingungen für KMU schaffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Unsicherheit von Innovationen, der Fähigkeit, Innovationsergebnisse zu erfassen, und den unzureichenden Sicherheiten in vielen Bereichen;
  • Alle Arten von Innovationen werden anvisiert: technologische Innovationen, Dienstleistungsinnovationen usw.

Die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität basiert auf den Innovationsförderkriterien in Übereinstimmung mit den Konzepten der Verordnung über Horizont 2020, die im anerkannten Oslo Manual (Oslo-Handbuch) verankert sind, und im Einklang mit sonstigen einschlägigen Leitlinien zur Unterstützung von KMU (Risikorichtlinien). Die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität umfasst demnach alle vier Arten von Innovation, nämlich Produktinnovation, Prozessinnovation, organisatorische Innovation und Marketinginnovation.

IX

Die Haushaltsordnung erfordert die Ausrichtung auf KMU, die mit Marktlücken oder suboptimalen Investitionsbedingungen konfrontiert sind. Nach Ansicht der Kommission bedeutet dies nicht nur die Verfügbarkeit der Finanzmittel, sondern auch eine Verbesserung der Konditionen (niedrigere Verzinsung, längere Laufzeiten, geringere Sicherheitsanforderungen und Verfügbarkeit von Produkten, die andernfalls nicht angeboten worden wären).

Die Kommission ist der Auffassung, dass das mögliche Nachfolgeinstrument der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität nicht vorwiegend KMU und kleine Midcap-Unternehmen, die hochriskante Innovationstätigkeiten durchführen, fördern sollte, sondern – wie im Oslo Manual (Oslo-Handbuch) zu Innovation erwähnt – weiterhin KMU und kleine Midcap-Unternehmen, die Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen in allen Wirtschaftsbereichen tätigen.

X

Die Kommission wird im Rahmen ihres Standardbewertungsrahmens weiterhin eine Ex-ante- und Ex-post-Bewertung der Garantieinstrumente für KMU durchführen; diese Bewertungen können durch eine zusätzliche Analyse aller Garantieinstrumente ergänzt werden.

XI

Die Kommission hält es nicht für angebracht, ihren derzeitigen Bewertungsrahmen, der all ihre Tätigkeiten abdeckt, zu ändern, da dies dem Ziel der Vereinfachung und Straffung zuwiderlaufen würde.

Nichtsdestoweniger wird die Kommission zur Ergänzung der Standardbewertungen und Ex-ante-Bewertungen weiterhin die Methode anwenden, die bei der CESEE-Studie1 und der Studie des Hofes zum Einsatz kam, und den Umfang der Bewertung auf weitere Länder ausweiten.

Einleitung

05 a)

Während die Ziele der früheren KMU-Bürgschaftsfazilitäten mit denen der Kreditbürgschaftsfazilität vergleichbar waren, wurde die höhere Risikobereitschaft der Finanzintermediäre zur Voraussetzung gemacht, um die Komplementarität der Fazilität gegenüber den früheren KMU-Bürgschaftsfazilitäten zu verbessern.

09

Im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität wird kein Grenzwert in dem Sinne angewandt, dass die Intermediäre ein neues Kreditportfolio unter Einhaltung der Innovationskriterien aufbauen müssen.

11

Der Mindeststandard an Kreditqualität des Portfolios dient dazu, i) die Risikobereitschaft des Intermediärs widerzuspiegeln und ii) die Verwendung des EU-Haushalts zu optimieren.

12

Bei der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität ist das Engagement der EU auf die Höhe der gebundenen EU-Haushaltsmittel (für bestimmte Elemente verringert) begrenzt.

15

Bei der Höhe der erwarteten Verluste handelt es sich um zukunftsbezogene Schätzungen auf der Grundlage der verlässlichsten verfügbaren Daten, und das Endergebnis wird – zum Beispiel je nach Konjunkturverlauf – unterschiedlich ausfallen.

Bemerkungen

27

Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 sieht der Rechtsrahmen der von den Strukturfonds kofinanzierten Finanzinstrumente klare Anforderungen an die Ex-Ante-Bewertungen vor, die eine Beurteilung der „Kohärenz mit anderen Arten öffentlicher Interventionen, die den gleichen Markt betreffen“ (siehe Artikel 37 Absatz 2 Buchstabe b der Dachverordnung) umfassen müssen.

29

Die Bewertung für die Finanzinstrumente im Rahmen des Programms Horizont 2020 wurde zusätzlich zur Bewertung für das Programm Horizont 2020 durchgeführt, um das Verständnis der Kommission des Marktbedarfs vor Einführung der Instrumente zu verfeinern und zu vertiefen.

31

Wie in den Bemerkungen zu Ziffer 29 angeführt, wurden für die COSME-Kreditbürgschaftsfazilität und die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität Ex-Ante-Bewertungen durchgeführt. Zudem diente die zu verzeichnende Inanspruchnahme und Marktnachfrage im Rahmen des ersten Risikoteilungsinstruments zusammen mit der Analyse vorliegender Studien als Beitrag für den Vorschlag der Kommission bezüglich des vorläufigen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität zuzuweisenden Beitrags.

32

Da der Gesetzgeber in den zugrunde liegenden Rechtsakten deutlich darauf hinweist, dass es sich bei den Finanzierungsinstrumenten um gesamteuropäische Instrumente ohne vorgegebene Zuweisungen an die einzelnen Mitgliedstaaten handeln sollte, wurde der umfassende europaweite Ansatz an die Marktlückenanalyse in der Tat als angemessen erachtet.

33

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Darlehensvolumina allein möglicherweise kein geeigneter Indikator zur Analyse der geografischen Reichweite der Kreditbürgschaftsfazilität und der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität sind. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass „kleinere“ Mitgliedstaaten in gleichem Maße wie größere Mitgliedstaaten von ähnlichen absoluten EU-Beiträgen profitieren würden.

Im Gegenteil: Beim Vergleich der für die beiden Fazilitäten unterzeichneten Beträge unter Berücksichtigung der relativen Größe der jeweiligen Volkswirtschaften wurde deutlich, dass die Mitgliedstaaten, die der EU nach 2004 beigetreten sind, gut gedeckt waren.

34

Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gründet auf einer Analyse einer Investitionslücke für die gesamte Wirtschaft und ist als flexibles marktgetriebenes Instrument konzipiert. Die aufgestockten Instrumente (d. h. die Kreditbürgschaftsfazilität und die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität) unterlagen individuellen Ex-ante-Bewertungen, die Schätzungen der zugrunde liegenden Marktlücken umfassten. Die Aufstockungsbeträge sind nicht fest, sondern werden als Obergrenzen angegeben, die weiter revidiert werden können. Daher wird der EFSI per Definition in der Lage sein, dem Marktbedarf angemessen zu entsprechen. Da die Unterstützung des EFSI in die bestehenden Instrumente auf EU-Ebene integriert wird, fungieren der EFSI und die geprüften zentral verwalteten Garantieinstrumente zusammen als eine Fazilität gegenüber dem Markt.

35

Die Kommission wertet den hohen Prozentsatz (82 %) an von den Mitgliedstaaten, die an der Umfrage des Hofes teilgenommen haben, durchgeführten Bewertungen des Marktbedarfs – auch wenn diese im Rechtsrahmen nicht ausdrücklich vorgeschrieben waren – als positiv.

38

Die Kommission möchte darauf hinweisen, dass Tabelle 2 nur als vorläufig anzusehen ist, da der tatsächliche Betrag der fälligen Gebühren von der tatsächlichen Höhe des zur Verfügung gestellten Beitrags sowie von den tatsächlich durchgeführten Aktivitäten abhängt.

Der Großteil der Gebühren ist nach den Anforderungen der Haushaltsordnung leistungsbezogen.

40

Nach Ansicht der Kommission ist es hilfreich, vor Eintritt in Verhandlungen über solche Angaben zu verfügen. Aus diesem Grund hat die Kommission beim EIF die Kostenschätzung für die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität eingeholt und analysiert zudem regelmäßig die Jahresabschlüsse des EIF, um die Gebühreneinnahmen des EIF und deren Beitrag zum Gesamtergebnis des EIF nachzuvollziehen; generell wird sie sich auch weiterhin bemühen, weitere relevante nähere Angaben zu den Kosten für den Betrieb der Garantieinstrumente zu beschaffen.

Solche Angaben sind oftmals vertraulich und stammen möglicherweise nicht von direkt vergleichbaren Instrumenten. Selbst bei Nichtverfügbarkeit solcher Angaben sollte die Kommission dennoch imstande sein, Verhandlungen auf der Grundlage der vorliegenden Informationen abzuschließen.

Im Übrigen umfasst der ESIF-Rahmen für den Zeitraum 2014-2020 eine relevante Bezugsgröße, wobei eine höhere Gebührendeckelung (7 %) für Fördermittel vorgesehen ist, allerdings für einen wesentlich kürzeren Durchführungszeitraum (bis 2023).

Bei zentral verwalteten Instrumenten verhandelte die Kommission die Gebühren in zwei Phasen. Zuerst wurde gemäß der Haushaltsordnung der allgemeine Rahmen in einer Rahmenvereinbarung mit dem EIF festgelegt. Danach wurden die Gebühren für die individuellen Vereinbarungen innerhalb dieses allgemeinen Rahmens verhandelt. Die Angaben, auf die vorstehend Bezug genommen wird, wurden in beiden Phasen herangezogen.

41

Die Kommission ist der Auffassung, dass sie über wesentliche Elemente solcher Angaben verfügte.

Siehe Antwort auf Ziffer 40.

Ein Vergleich der Kosten von gesamteuropäischen, zentral verwalteten Instrumenten mit national betriebenen Garantieprogrammen hätte nur eingeschränkte Aussagekraft, da diese Programme nicht über den geografischen Zuständigkeitsbereich zentraler Mandate verfügen und nicht denselben Berichts-, Überwachungs- und Prüfanforderungen wie EU-Programme unterliegen.

42

Im Sonderbericht Nr. 4/2011 des Europäischen Rechnungshofes heißt es: „Die Berechnung der an den EIF zu zahlenden Gebühren soll folgenden Faktoren Rechnung tragen:

  • Leistung im Hinblick auf die Erfüllung spezifischer Zielvorgaben,
  • geografische Verteilung in den förderberechtigten Ländern,
  • Neuheit und Komplexität des Finanzierungsinstruments.“

Bei einem Vergleich der zentral verwalteten Instrumente mit den aus den Strukturfonds kofinanzierten Instrumenten muss dem unterschiedlichen geografischen Geltungsbereich, dem unterschiedlichen Maß an Neuheit und Komplexität, den unterschiedlichen Berichtsanforderungen, den unterschiedlichen Zielen und der unterschiedlichen Einrichtung der zugrunde liegenden Instrumente Rechnung getragen werden.

45

Bei der Deckung des Fehlbetrags ist eine vorab vereinbarte Obergrenze einzuhalten, die nicht überschritten werden darf.

46

Die Kommission verglich die vorgeschlagene Gebühr mit anderen Marktangeboten für BBB-Risikopositionen zu diesem Zeitpunkt.

Der maximale Gesamtbetrag der Risikogebühr, die durch den EIF über die Laufzeit der Fazilität erhoben werden kann, kann nur dann 10 % des EU-Beitrags entsprechen, wenn trotz Übernahme des entsprechenden Risikos durch den EIF zugunsten der gesamten Fazilität Defizite bei der Risikogebühr bestehen.

47

Der Gebührenmechanismus dient der Berücksichtigung der Risikogebühren über den gesamten Durchführungszeitraum, und eine beschränkte Momentaufnahme gleich zu Beginn des Durchführungszeitraums ermöglicht keine glaubwürdige Bewertung dieses Mechanismus.

51

Die Analyse im vorliegenden Bericht basiert auf der Auswahl lediglich der Unternehmen, die keinerlei Kredite von kommerziellen Kreditgebern erhalten würden. Allerdings besteht die Anforderung der übergeordneten Haushaltsordnung darin, „dem Marktversagen oder der Unterfinanzierung von Projekten“ zu begegnen.

Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzierung sind bedingt durch den Ansatz des Finanzsektors bei der Bonitätsprüfung bzw. der Risikobewertung. In einem ersten Schritt bewertet der Kreditgeber die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, d. h. ob das Unternehmen tragfähig ist und ob der geforderte Finanzierungsbetrag aus den erwarteten Zahlungsströmen zurückgezahlt werden kann. Jahresabschlüsse, Steuerunterlagen, öffentliche Kreditregister usw. werden geprüft und es werden Kreditpunkte verteilt. Wahrscheinlich ist, dass nur bonitätsmäßig erstklassige Unternehmen ohne Rückgriff auf Sicherheiten eine Finanzierung erhalten. Unternehmen mit einer sehr geringen Kreditwürdigkeit werden ausgemustert und erhalten keine Finanzierung.

Mit den Darlehensgarantieinstrumenten sollen demnach auch KMU unterstützt werden, die zwar Zugang zu Finanzmitteln haben, jedoch zu unannehmbaren Bedingungen im Hinblick auf die geforderten Sicherheiten sowie die Laufzeit und/oder die Verzinsung des Darlehens. Ohne die Garantie würden die Projekte oftmals nicht von KMU verfolgt werden, was die Unterfinanzierung von Projekten zur Folge hätte. Die Garantien sollen den Geschäftsmodellen von KMU angemessen Rechnung tragen und ihnen ermöglichen, langfristig und nachhaltig zu wachsen.

52

Gemäß der Verordnung über Horizont 2020 hat die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität die Verbesserung des Zugangs zu Finanzierung für innovationsorientierte KMU und kleine Midcap-Unternehmen zum Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen, wird im Einklang mit der Haushaltsordnung ein ungedecktes Finanzinstrument, d. h. eine Garantie zur Aufnahme erheblichen Privatkapitals, angeboten. Die Kommission ist der Meinung, dass die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität nicht mit dem Privatsektor in Wettbewerb tritt, da sie die Präsenz des Privatsektors in der Finanzierung von Innovationen proportional zum Garantiesatz und zu den verbesserten Konditionen für innovationsorientierte Unternehmen im Einklang mit der Verordnung über Horizont 2020 erhöht.

Dieselben Grundsätze gelten auch für die COSME-Kreditbürgschaftsfazilität.

55

Die Kommission merkt an, dass die Feststellungen des Hofes sich nur auf eine begrenzte Stichprobe von Tätigkeiten beziehen und nicht für die Gesamtheit der Empfänger der Fazilitäten gelten.

Die Kommission ist der Auffassung, dass aufgrund der verschärften Ex-ante-Anspruchsvoraussetzungen im Rahmen der Kreditbürgschaftsfazilität im Vergleich zu den Vorgängerinstrumenten die Zahl der unterstützten Unternehmen, die nur beschränkt Zugang zu Finanzierung haben, erheblich gestiegen ist. Im Falle der Kreditbürgschaftsfazilität schlussfolgerte der Hof, dass 50 % der in die Stichprobe einbezogenen KMU Schwierigkeiten dabei gehabt hätten, Zugang zu Finanzierung zu erhalten; die Kommission gelangte für dieselbe Stichprobe jedoch zu dem Schluss, dass 73 % der KMU Probleme gehabt hätten, zu angemessenen Konditionen (ausreichende Finanzierung) Zugang zu Finanzierung zu erhalten.

Die Kommission analysierte den Teil der Stichprobe, der vom Hof zur Verfügung gestellt wurde, und kam zu dem Schluss, dass für beide Fazilitäten zusammen mindestens 45 % der Empfänger Schwierigkeiten gehabt hätten, zu angemessenen Konditionen Zugang zu Finanzierung zu erhalten.

56

Wie im Basisrechtsakt festgelegt, besteht der Zweck der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität in der Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung. Daher hat der Umstand, dass ein Unternehmen eine Kapitalbeteiligung oder eine sonstige Finanzierung hätte erhalten können, keinen Einfluss. Zudem gibt es im Rahmen von Horizont 2020 weitere Finanzierungsinstrumente zur Absicherung von eigenkapitalähnlichen Risiken (wie etwa InnovFin – Eigenkapital oder das KMU-Instrument).

59

Die Garantie deckt niemals 100 % des Kreditengagements ab, und Finanzintermediäre sind verpflichtet, beträchtliche wirtschaftliche Risiken aus den entsprechenden Krediten bei sich zu behalten. Daher sind sie angehalten, sich auf tragfähige Unternehmen zu konzentrieren, die in der Lage sind, einen Kredit aufzunehmen und zurückzuzahlen.

Mit der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität soll die Vergabe von Krediten über öffentliche und private Intermediäre an innovative Unternehmen unterstützt werden, indem bessere Finanzierungsbedingungen im Hinblick auf eine niedrigere Verzinsung, die Verfügbarkeit relevanter, auf die Bedürfnisse von KMU abgestimmten Finanzierungsarten, längere Laufzeiten und geringere Sicherheitsleistungen gefördert werden. Die Kommission hat eine steigende Risikobereitschaft unter den Finanzintermediären beobachtet; Grund dafür ist, dass die Garantie das aus den Informationsasymmetrien zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer resultierende Risiko und das als solches vom Kreditgeber wahrgenommene Kreditnehmerrisiko teilweise verringert.

60

Eine Zinsersparnis für die Endempfänger ist nicht vorrangiges Ziel der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität. Es handelt sich vielmehr um einen der Bestandteile des verbesserten Zugangs zu Finanzierung. Die Zinsersparnis geht mit weiteren Vorteilen der Intervention der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität einher, z. B. höhere Finanzierung, geringere Sicherheitsforderungen, längere Laufzeiten oder geeignetere Formen der Finanzierung, die auf die Bedürfnisse von innovationsorientierten KMU und kleinen Midcap-Unternehmen zugeschnitten sind.

61

Im Fall der Kreditbürgschaftsfazilität wurden die Zusätzlichkeitsanforderungen durch die Schaffung von zwei Optionen zur Übernahme zusätzlicher Risiken durch den Finanzintermediär erheblich verschärft. Es wurde ausdrücklich angegeben, dass die Risikoübernahme im Rahmen der üblichen Geschäftspraktiken des Finanzintermediärs (z. B. wie in der Kreditrisiko- und Inkassopolitik festgelegt) nicht von der EU-Garantie unterstützt würde. Im Hinblick auf zusätzliche Kreditrisiken, die ein Finanzintermediär auf Portfolioebene gegenüber seiner normalen Geschäftstätigkeit übernehmen muss, um sich für die EU-Garantie zu qualifizieren, wurden Mindestschwellen festgesetzt.

64

Die Obergrenze resultierte aus dem Aspekt der Komplementarität; der Schwerpunkt auf riskantere (nicht zwingend jüngere und kleinere) Unternehmen ergab sich aus der neuen Ausrichtung im Rahmen des Programms.

65

Die Kommission ist der Auffassung, dass es grundsätzlich keine künstliche Tranchierung von Krediten geben sollte. Im Rahmen seiner Überwachung kann der EIF solche Transaktionen bei Erkennung in Frage stellen. Im Allgemeinen fordert der EIF vom Intermediär eine kommerzielle Begründung für die Gewährung mehrerer Kredite an ein und dasselbe KMU.

In diesem besonderen Fall, auf den der Hof Bezug nimmt, gab der Finanzintermediär eine Garantie für Kredite eines kommerziellen Anbieter aus. Die Entscheidung, wie die Kredite vergeben werden, lag beim kommerziellen Kreditgeber. Der EIF stellte die Ausgabe mehrerer Garantien für ein und dasselbe KMU in Frage, forderte zusätzliche Informationen vom Finanzintermediär an und erhielt eine Erläuterung der kommerziellen Begründung für die Gewährung mehrerer Kredite, die vom EIF als angemessen beurteilt wurde.

66

Die Ex-ante-Bewertung des InnovFin-Instruments hat ergeben, dass innovative Unternehmen durch den fehlenden Zugang zu Risikofinanzierung behindert wurden. Daher enthalten die Übertragungsvereinbarungen mit dem EIF detaillierte Förderkriterien im Hinblick auf Innovation (für die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität), KMU, KMU-Transaktionen und Portfolioebenen (gilt für beide Übertragungsvereinbarungen). Diese Kriterien stehen vollständig im Einklang mit den jeweiligen Basisrechtsakten.

67

Die Wirtschaftstheorie hinter dem Marktversagen aufgrund asymmetrischer Informationen zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer liegt genau in der Idee, dass es für Finanzintermediäre – über einem bestimmten Betrag – nicht rentabel ist, Kreditnehmern, die (aufgrund des moralischen Risikos und unter Gesichtspunkten der Negativauslese) als riskanter als eine Gruppe wahrgenommen werden, höhere Zinssätze zu berechnen; vielmehr bevorzugen sie die Rationierung ihrer Kredite. Aus diesem Grund gibt es auf dem Markt zwar finanziell tragfähige KMU, doch diese können – selbst zu hohen Zinssätzen – keine ausreichenden Kredite erhalten. Daher läuft die Politik der hohen Zinssätze Gefahr, unwirksam zu sein.

Bei der Weitergabe des Vorteils kommen die Projekte mit dem höchsten Kreditspread, d. h. die Kreditnehmer mit dem größten Risiko, in den Genuss des höheren Vorteils. Dieser Mechanismus der Weitergabe des Vorteils bietet den Endempfängern einen Anreiz, die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität zu wählen, wenn ihre Zinskosten unter Berücksichtigung der Garantie niedriger sind als ohne die Garantie. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass Intermediäre durch das Instrument dazu angeregt werden, riskanteren innovativen Unternehmen eine Finanzierung bereitzustellen. Der garantierte Kredit wäre im Falle eines negativen Vorteils kostspieliger, wodurch er unattraktiv werden würde.

68

Nach Ansicht der Kommission können die Daten, die für die Beurteilung, ob die Finanzierung einem Unternehmen, das keinen Zugang zu ausreichender Finanzierung hat, zur Verfügung gestellt wurde, erforderlich sind, nur beim Unternehmen selbst eingeholt werden.

Die Kommission musste prüfen, wie sich ein Überwachungssystem einrichten lässt, das kostenwirksam ist und keinen unnötigen Verwaltungsaufwand für KMU bedeutet. Daher wird die Häufigkeit der Überwachung im Rahmen des bestehenden Systems als für die Kreditbürgschaftsfazilität angemessen erachtet.

69

Solch ein wissenschaftlicher Ansatz mag zwar existieren, er entspricht jedoch nicht dem praktischen Vorgehen der Finanzintermediäre. Jeder Finanzintermediär verfolgt bei der Bewertung des Kreditrisikos eine eigene Herangehensweise, was bis zu einem gewissen Grad die Beurteilung der vom Hof festgesetzten Kriterien umfassen kann. Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle, etwa die Verfügbarkeit von Sicherheiten, bestehende Kreditengagements usw. Da mit der Kreditbürgschaftsfazilität weitgehend Kleinstunternehmen unterstützt werden, ist zudem darauf hinzuweisen, dass solche Unternehmen in den meisten Fällen nicht über offiziell geprüfte Bilanzen verfügen und auf der Grundlage einfacher Gewinn- und Verlustrechnungen arbeiten. Seit dem 31. Dezember 2016 wurden mit der Kreditbürgschaftsfazilität zu mehr als 50 % Unternehmensneugründungen mit unzureichender Bonitätsgeschichte unterstützt, die analysiert werden konnten; bei der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität waren es mehr als 17 %.

73

Vorrangiges Ziel der Kreditbürgschaftsfazilität ist es, zur Lösung struktureller Probleme (Anschubfinanzierung, Informationsasymmetrie, Mangel an Sicherheiten usw.) beizutragen, mit denen KMU im Hinblick auf den Zugang zu Finanzierung konfrontiert sind. Das Finanzinstrument ist nicht als Kriseninstrument konzipiert.

Die Bereitstellung von Liquidität erfolgt im Wege anderer Mittel, beispielsweise im Rahmen der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank oder durch Darlehen der Europäischen Investitionsbank an KMU.

74

Die aus den Strukturfonds kofinanzierten Finanzinstrumente werden während der Programmplanungszeiträume umgesetzt, im genannten Beispiel also im Zeitraum 2007-2013. Die Einrichtung der Finanzinstrumente durch die Verwaltungsbehörden ist ein wichtiger Schritt im Lebenszyklus des Instruments und umfasst Verfahren wie etwa die Bestimmung des Fondsmanagers oder die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften über staatliche Beihilfen.

75

Um die kohäsionspolitischen Ziele zu erreichen – und wie von den Mitgesetzgebern vereinbart – müssen bei den Strukturfonds bestimmte Vorschriften beachtet werden, beispielsweise geografische Beschränkungen mit einem stärkeren Schwerpunkt auf benachteiligten Gebiete.

76

Diese Möglichkeit wurde nicht allein als Maßnahme zur Verbesserung der Auszahlungen eingeführt, sondern als zielgerichtete und unmittelbare Reaktion auf die Finanzkrise.

77

Die Kreditbürgschaftsfazilität hat die Förderung von Beschäftigung und Wachstum zum Ziel, und dies lässt sich nicht nur durch Investitionsdarlehen realisieren. Der Umstand, dass die Finanzierung von Betriebskapital voll förderfähig ist, ist nicht auf die „Lockerung der Förderfähigkeit“ zurückzuführen, sondern auf die Anpassung an wirtschaftliche Gegebenheiten. In der heutigen Wirtschaft hängen Finanzprodukte sehr stark von der Branche ab, in der das entsprechende KMU tätig ist. Ist ein KMU im Dienstleistungssektor tätig, ist die Notwendigkeit der Finanzierung des Anlagevermögens sehr gering (dazu wären Investitionsdarlehen erforderlich). Diese KMU müssen, beispielsweise zur Schulung von Mitarbeitern und zur Kompetenzentwicklung, Zugang zu Betriebsmittelfinanzierung haben. Es besteht möglicherweise ein Bedarf an anspruchsvollen IT-Systemen, Websites und Website-Verwaltung, Cloud-Diensten usw. Diese Arten von Dienstleistungen können entweder angemietet werden oder erscheinen lediglich als Kosten in der Gewinn-und Verlustrechnung. Allerdings ist eine traditionelle kurzfristige Betriebsmittelfinanzierung, die auf revolvierender Basis für mehrere Monate gewährt wird, für KMU nur von geringem Nutzen, da diese einen längeren Planungshorizont erfordern (dies ist beispielsweise auch der Fall bei Einzelhändlern, die Bestände für das Weihnachtsgeschäft kaufen, oder bei Landwirten, die durch den Kauf von Saatgut, Düngemitteln usw. die Ernte vorfinanzieren).

Die Statistiken von EUROSTAT bestätigen, dass, auch wenn wachstumsstarke Unternehmen in allen Sektoren der gewerblichen Wirtschaft in der EU tätig sind, ihr Anteil im Dienstleistungsbereich in den meisten Mitgliedstaaten höher ist (siehe Eurostat-Pressemitteilung Nr. 209/2016 vom 26. Oktober 20162).

Daher ermöglicht die Kreditbürgschaftsfazilität – ebenso wie die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität – die Förderung einer Vielzahl von Finanzierungsprodukten (Betriebskapitel, Investitionsdarlehen, Leasinggeschäfte), sofern die Laufzeit dieser Produkte mindestens 12 Monate beträgt.

Kasten 4 – Situationen, in denen EU-Garantien ein Finanzprodukt fördern, das für ihre politischen Ziele nicht geeignet ist

Die Dauer der Förderung im Rahmen der Fazilitäten reicht von mindestens 12 Monaten bis hin zu maximal 10 Jahren für die Kreditbürgschaftsfazilität und maximal 12 Jahren für die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität, was also tatsächlich der Förderung einer längerfristigen Finanzierung entspricht.

Zudem sei darauf hingewiesen, dass in bestimmten Sektoren mit hohen Umlaufzeiten (Konsumgüter, Bekleidung) selbst 12 Monate ein für einen vollen Innovationszyklus ausreichender Zeitraum sein können.

Darlehen für Betriebskapital können von bestimmten Unternehmen zur Investition in immaterielle Vermögenswerte oder Wissen verwendet werden. Solche Aufwendungen qualifizieren allerdings nicht für standardmäßige Investitionsdarlehen. Zudem tragen Betriebskapitaldarlehen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten zur Stabilisierung der Finanzlage eines Unternehmens bei, wodurch dieses investitionsfreudiger wird. Ferner ergibt sich der höhere Bedarf an Betriebskapital oftmals aus Investitionsvorhaben.

79

Im Bericht über Beschäftigung und Wachstum verfolgt die Kommission die Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, die eine Finanzierung erhalten haben (im Jahr 2015 lag die nominale Schaffung von Arbeitsplätzen bei 9,4 %). Der entsprechende Wert wird dann mit anderen Daten zum Beschäftigungswachstum in KMU verglichen, um herauszufinden, ob sich die Leistung der unterstützten Grundgesamtheit im Vergleich mit der allgemeinen KMU-Population verbessert oder verschlechtert hat; siehe dazu z. B. den Annual Report on European SMEs 2015/2016 (Jahresbericht über europäische KMU 2015/2016), aus dem hervorgeht, dass die Beschäftigung in allen europäischen KMU (mit und ohne Unterstützung) insgesamt um 1,5 % gestiegen ist.

81

Die Kommission begrüßt die Schlussfolgerungen des Hofes, da sie nahelegen, dass Darlehensgarantieprogramme tatsächlich das Wachstum von KMU stimulieren. Die Kommission ist der Ansicht, dass es von Vorteil wäre, wenn die Studie in ihrer Gesamtheit veröffentlicht würde.

83

Die Kommission weist darauf hin, dass es sich bei dem angenommenen Wert von 1 330 Euro für die Schaffung und den Erhalt eines Arbeitsplatzes im Rahmen der SMEG-Fazilität um einen geschätzten Durchschnittswert für die Umsetzung in ganz Europa handelt, wohingegen die kontrafaktische Studie, auf die Bezug genommen wird, sich nur auf Frankreich bezieht. Des Weiteren ist ein direkter Vergleich der beiden Werte aufgrund von Unterschieden in der Methodik nicht möglich.

86

Die Kommission ist der Auffassung, das der frühere Bericht im Hinblick auf die Frage des Mehrwerts für die EU wenig aufschlussreich war.

Die Kommission weist darauf hin, dass sie Programme auf der Grundlage von vom Gesetzgeber angenommenen Basisrechtsakten umsetzt.

Im endgültigen Rechtstext der Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 vom 11. Dezember 2013 heißt es:

Artikel 8 Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln 01

Die Kommission unterstützt Maßnahmen, die darauf abzielen, für KMU in der Gründungs-, Wachstums- und Übertragungsphase den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und zu verbessern, und dabei die von den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene eingesetzten Finanzierungsinstrumente für KMU ergänzen. Um die Komplementarität zu gewährleisten, werden diese Maßnahmen eng auf die im Rahmen der Kohäsionspolitik, des Programms Horizont 2020 und auf nationaler oder regionaler Ebene durchgeführten Maßnahmen abgestimmt. Durch solche Maßnahmen sollen die Aufnahme und Bereitstellung sowohl von Eigenkapital- als auch von Fremdkapitalmitteln angeregt werden, was – vorbehaltlich der Nachfrage auf dem Markt – eine Startfinanzierung, individuelle Investoren („angel funding“) und eigenkapitalähnliche Mittel umfassen kann, nicht jedoch das Ausschlachten von Unternehmen („asset stripping“).

02

Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Maßnahmen kann die Union – vorbehaltlich der Nachfrage auf dem Markt – ferner Maßnahmen unterstützen, mit denen die grenzüberschreitende und mehrere Länder umfassende Finanzierung verbessert wird, um so den KMU unter Einhaltung des Unionsrechts bei der Internationalisierung ihrer Geschäftstätigkeit beizustehen.

Die Kreditbürgschaftsfazilität wurde wie vom Gesetzgeber angenommen umgesetzt. Die Verbriefungsoption wurde zusammen mit der Bürgschafts- und Rückbürgschaftsoption in Form eines Aufrufs zur Interessenbekundung veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt war die Marktnachfrage allerdings nicht hoch genug

und am Markt bestand auch kein Bedarf an grenzüberscheitend bereitgestellten Krediten.

87

Die Kommission merkt an, dass die katalytische und kapazitätsbildende Wirkung dann auftritt, wenn Finanzintermediäre bereit sind, aufgrund der Kreditbürgschaftsfazilität in den am Programm teilnehmenden Ländern risikoreichere KMU-Finanzierungen bereitzustellen. Dazu bieten sie riskantere Finanzierungsprodukte an oder steigern das Volumen von bereits bestehenden risikoreicheren Finanzierungsprodukten.

Einzelbeispiele für solche Produkte sind:

  • Das staatliche Finanzinstitut Altum in Lettland hat ein neues Finanzierungsprodukt zur Unterstützung von Start-ups unter Verzicht auf Sicherheiten geschaffen;3
  • In Griechenland, ein Land, das einen starken Rückgang bei der Kreditvergabe an KMU erfahren hat, haben vier Finanzinstitute Übertragungsvereinbarungen unterzeichnet, mit dem Ziel, KMU Kreditprodukte mit wesentlich geringeren Sicherheitsleistungen anzubieten;4
  • In Dänemark hat der dänische Wachstumsfonds Vaekstfonden, bei dem es sich um einen staatlichen Investitionsfonds handelt, ein neues nachrangiges Kreditprodukt entwickelt, um KMU im Agrarsektor zu unterstützen.5

Was die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität anbelangt, wurden von nationalen Förderbanken verschiedene Programme auf Ebene der Mitgliedstaaten für innovative Unternehmen eingerichtet.

88

Gemeinsame Antwort auf Ziffer 88 und 89:

Neben dem vom Hof erwähnten Schwerpunkt werden in der Verordnung über Horizont 2020 weitere Ziele für die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität festgelegt:

  • Innovationen sind (auf allen Stufen und in allen Sektoren) in allen KMU möglich, die sich mithilfe von Innovationen weiterentwickeln, wachsen und internationalisieren wollen;
  • Die Instrumente im Rahmen von Horizont 2020 müssen bessere Bedingungen für KMU schaffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Unsicherheit von Innovationen, der Fähigkeit, Innovationsergebnisse zu erfassen, und den unzureichenden Sicherheiten in vielen Bereichen;
  • Alle Arten von Innovationen werden anvisiert: technologische Innovationen, Dienstleistungsinnovationen usw.

Die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität basiert auf den Innovationsförderkriterien in Übereinstimmung mit den Konzepten der Verordnung über Horizont 2020, die im anerkannten Oslo Manual (Oslo-Handbuch) verankert sind, und im Einklang mit sonstigen einschlägigen Leitlinien zur Unterstützung von KMU (Risikorichtlinien). Die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität umfasst demnach alle vier Arten von Innovation, nämlich Produktinnovation, Prozessinnovation, organisatorische Innovation und Marketinginnovation.6

91

Die Kommission merkt an, dass die Feststellungen sich nur auf die Stichprobe von Tätigkeiten beziehen und möglicherweise nicht für die Gesamtheit der Empfänger der Fazilitäten gelten.

Die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität muss sich nicht auf Innovationen mit hohem Risiko beschränken. Alle geprüften Darlehen stehen im Einklang mit den Förderkriterien der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität. Daher sind sie alle innovativ.

92

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Ziele der Fazilität nicht auf Innovationen mit einem hohen Exzellenzpotenzial beschränkt werden sollten.

Auch wenn in der Verordnung über Horizont 2020 ein Bezug zu einem hohen Exzellenzpotenzial besteht, sieht diese auch vor, i) den Zugang zu Kreditfinanzierung zu erleichtern und ii) dazu beizutragen, den Markteintritt neuer und verbesserter Produkte und Dienstleistungen zu befördern.

Kasten 5 – Beispiele für Projekte und Unternehmen, die die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität in Anspruch nehmen

Erster Aufzählungspunkt: Nach Ansicht der Kommission könnten bei dem Online-Händler und dem Restaurant Elemente der Innovation vorhanden sein, da bei beiden mindestens eines der Innovationskriterien erfüllt ist.

Die Kommission weist darauf hin, dass – auch wenn das Konzept eines Restaurants an sich nicht innovativ ist – die jüngsten Entwicklungen in diesem Sektor im Hinblick auf neue Lieferformen oder gesündere Lebensmittel bestimmte Projekte als innovativ qualifizieren.

Vierter Aufzählungspunkt: Die Kommission hebt hervor, dass das Unternehmen kontinuierlich neue Eigenprodukte entwickelt, die es als innovativ qualifizieren könnten. Dies ist nach der Verordnung das angestrebte Ziel der Fazilität.

94

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass durch das Heranziehen der Wissensintensität als Anhaltswert für die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen Forschung und Innovation mit einem hohen Exzellenzpotenzial durchführt, die vom Gesetzgeber festgelegte Definition von Innovation eingeschränkt wird. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich Folgendes anerkannt: „Alle Arten von KMU sind innovationsfähig“ und „KMU finden sich in allen Bereichen der Wirtschaft“. (siehe Kapitel 3.2. „Begründung und Mehrwert der Union“ der Verordnung über Horizont 2020). Würde der Schwerpunkt nur auf wissensintensive Unternehmen gelegt, würden Volkswirtschaften mit einem höheren Anteil an wissensintensiven Unternehmen begünstigt und Volkswirtschaften mit einem geringeren Anteil an diesen Unternehmen benachteiligt, wodurch die Unterschiede zwischen den Volkswirtschaften größer werden würden. Angesichts des EU-weiten Geltungsbereichs der Fazilität sollte die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität einen Beitrag zur Verringerung dieser Unterschiede leisten.

Die Kommission ist der Meinung, dass das Heranziehen von „wissensbasiert“ als Anhaltswert für „innovationsintensiv“ eine Vereinfachung ist und dies nicht im Einklang mit der vorstehend zitierten Anerkennung des Gesetzgebers steht. Die vereinfachte Definition der Innovationsintensität wird dann vom Hof als Richtwert für den Vergleich der Leistung der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität mit der Leistung anderer Förderprogramme verwendet.

95

Ein bedeutender Faktor bei der stärkeren Schwerpunktlegung auf wissensintensive Unternehmen waren die präziseren Förderkriterien im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität gegenüber dem Risikoteilungsinstrument.

97

Die Kommission verwendet ein standardisiertes Bewertungssystem, wobei der Punkt Wirksamkeit zu den bewerteten Kriterien gehört. Allerdings wurde es nicht speziell für Finanzierungsinstrumente mit langen Durchführungszeiträumen entwickelt.

Die Kommission hält es nicht für angebracht, ihren derzeitigen Bewertungsrahmen, der all ihre Tätigkeiten abdeckt, zu ändern, da dies dem Ziel der Vereinfachung und Straffung zuwiderlaufen würde. Nichtsdestoweniger wird die Kommission zur Ergänzung der Standardbewertungen und Ex-ante-Bewertungen weiterhin die Methode anwenden, die bei der CESEE-Studie7 und der Studie des Hofes zum Einsatz kam, und den Umfang der Bewertung auf weitere Länder ausweiten.

Wie auch vom Hof anerkannt, ist die Gewinnung der Primärdaten und einschlägiger vergleichbarer Daten ein komplexes und zeitaufwendiges Unterfangen und nur bei Märkten möglich, für die solche Daten verfügbar sind.

99

Die Kommission möchte darauf hinweisen, dass der Zeitpunkt und der Umfang der Bewertungen in den zugrunde liegenden Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist.

102

Auch wenn die Methodik für die abschließende Bewertung noch nicht existiert, möchte die Kommission darauf hinweisen, dass eine Zwischenbewertung8 veröffentlicht wurde, die sich auch auf die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität erstreckt.

103

Innerhalb der haushaltlichen und personellen Grenzen kann die Kommission erwägen, für die Zukunft gemeinsame Bewertungen für mehrere EU-Finanzierungsinstrumente vorzuschlagen. Die derzeitigen Rechtsvorschriften sehen jedoch separate Bewertungen für jedes Programm vor.

104

Die Datenbereitstellung könnte unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und unter Zustimmung der betrauten Stellen und Finanzintermediäre in Betracht gezogen werden.

Die Kommission wird zusammen mit den betrauten Stellen das Ausmaß und die Modalitäten prüfen, gemäß denen Daten zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt werden können.

105

Die Kommission erkennt an, dass die Entwicklung solch einer Methodik von Nutzen sein kann, und sie wird prüfen, ob die Entwicklung einer hinreichend fundierten Methodik und die Einholung zuverlässiger Daten möglich wären. Aus einer ersten Analyse der Kommission wurden jedoch Bedenken dahingehend deutlich, ob mithilfe solch einer Methodik die Aufteilung der impliziten Subvention zwischen Anbieter und Empfänger analysiert werden könne.

Schlussfolgerungen und empfehlungen

106
  • Der Umfang der Instrumente wurde auf der Grundlage der i) im Rahmen der Ex-ante-Bewertung ermittelten Marktlücken, ii) des vom Gesetzgeber angenommenen Basisrechtsakts sowie iii) der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel bestimmt.
  • Alle vom Hof analysierten Empfänger der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität erfüllten die Innovationsförderkriterien.
  • Ein hohes Exzellenzpotenzial ist nicht das alleinige Ziel der Kreditfazilität gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 über Horizont 2020.
  • In ihrer Beurteilung aller Instrumente legt die Kommission eine Bewertung der Kosteneffizienz vor, da diese vom standardisierten Bewertungsrahmen gefordert wird.
107

Bei der Vorbereitung der neuen Instrumente bewertet die Kommission auf der Grundlage der zu dem betreffenden Zeitpunkt verfügbaren Informationen den Marktbedarf und beurteilt, wie die verschiedenen EU-Garantieinstrumente dem jeweiligen Bedarf am besten gerecht werden können. Allerdings kann die Kommission bei der Analyse des Marktbedarfs für zukünftige Programme nicht wissen, welche Instrumente künftig auf nationaler und regionaler Ebene umgesetzt werden; sie kann ihre Bewertung lediglich auf Annahmen bezüglich der nationalen und regionalen Intervention stützen. Daher ist eine perfekte Koordinierung mit den nationalen Stellen nicht möglich. Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 sieht der Rechtsrahmen für die von den Strukturfonds kofinanzierten Finanzinstrumente dennoch klare Anforderungen an die Ex-Ante-Bewertungen vor, die eine Beurteilung der „Kohärenz mit anderen Arten öffentlicher Interventionen, die den gleichen Markt betreffen“ (siehe Artikel 37 Absatz 2 Buchstabe b der Dachverordnung) umfassen müssen.

109

Siehe Antwort der Kommission auf Empfehlung 1 Buchstabe b).

Empfehlung 1 – Beurteilung des Marktbedarfs und Gewinnung von Daten über Verwaltungskosten a) Angenommen:

Wie im Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen dargelegt, muss eine bessere Komplementarität zwischen den Finanzierungsinstrumenten auf EU-Ebene und den von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Kohäsionspolitik verwalteten Instrumenten sichergestellt werden.

Was die Bewertungen der Marktlücken anbelangt, werden die besten zum Zeitpunkt der Ex-ante-Bewertung verfügbaren Daten herangezogen; in Ermangelung verfügbarer Daten wird sich weiterhin auf marktgerechte Sachverständigenurteile gestützt.

b) Angenommen:

Die Kommission bemüht sich bereits in angemessener Weise um die Gewinnung von Daten zu den Verwaltungskosten auf der Grundlage von ordnungsgemäß beschaffbaren Informationen und beabsichtigt, ihre Anstrengungen in dieser Hinsicht zu verstärken. Die Einholung solcher Daten von nationalen Programmen kann jedoch schwierig sein, und die Daten sind möglicherweise nicht direkt vergleichbar und relevant. Neben dem Kostenaspekt wird zudem die angemessene Höhe der Gebühren unter Berücksichtigung des Anreizelements der von der Haushaltsordnung vorgeschriebenen Vergütung festgelegt.

110

Die Analyse im vorliegenden Bericht basiert auf der Auswahl lediglich der Unternehmen, die keine Kredite von kommerziellen Kreditgebern erhalten würden. Allerdings besteht die Anforderung der übergeordneten Haushaltsordnung darin, „dem Marktversagen oder der Unterfinanzierung von Projekten“ zu begegnen.

Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzierung sind bedingt durch den Ansatz des Finanzsektors bei der Bonitätsprüfung bzw. der Risikobewertung. Wahrscheinlich ist, dass nur bonitätsmäßig erstklassige Unternehmen ohne Rückgriff auf Sicherheiten eine Finanzierung erhalten. Unternehmen mit einer sehr geringen Kreditwürdigkeit werden ausgemustert und erhalten keine Finanzierung.

Mit den Darlehensgarantieinstrumenten sollen demnach auch KMU unterstützt werden, die zwar Zugang zu Finanzmitteln haben, jedoch zu unannehmbaren Konditionen im Hinblick auf die geforderten Sicherheiten sowie die Laufzeit und/oder die Verzinsung des Darlehens. Ohne die Garantie würden die Projekte oftmals nicht von KMU verfolgt werden, was die Unterfinanzierung von Projekten zur Folge hätte. Die Garantien sollen den Geschäftsmodellen von KMU angemessen Rechnung tragen und ihnen ermöglichen, langfristig und nachhaltig zu wachsen.

Die Kommission merkt an, dass die Feststellungen des Hofes sich nur auf eine begrenzte Stichprobe von Tätigkeiten beziehen und möglicherweise nicht für die Gesamtheit der Empfänger der Fazilitäten gelten. Sie ist der Auffassung, dass aufgrund der verschärften Ex-ante-Anspruchsvoraussetzungen im Rahmen der Kreditbürgschaftsfazilität im Vergleich zu den Vorgängerinstrumenten die Zahl der unterstützten Unternehmen, die nur beschränkt Zugang zu Finanzierung haben, erheblich gestiegen ist. Im Falle der Kreditbürgschaftsfazilität schlussfolgerte der Hof, dass 50 % der in die Stichprobe einbezogenen KMU Schwierigkeiten dabei gehabt hätten, Zugang zu Finanzierung zu erhalten. Die Kommission gelangte für dieselbe Stichprobe zu dem Schluss, dass 73 % der KMU Probleme gehabt hätten, zu angemessenen Konditionen (ausreichende Finanzierung) Zugang zu Finanzierung zu erhalten.

111

Nach Ansicht der Kommission können die Daten, die für die Beurteilung, ob die Finanzierung einem Unternehmen, das keinen Zugang zu ausreichender Finanzierung hat, zur Verfügung gestellt wurde, erforderlich sind, nur beim Unternehmen selbst eingeholt werden.

Die Kommission musste prüfen, wie sich ein Überwachungssystem einrichten lässt, das kostenwirksam ist und keinen unnötigen Verwaltungsaufwand für KMU bedeutet. Daher wird die Häufigkeit der Überwachung im Rahmen des bestehenden Systems als für die Kreditbürgschaftsfazilität angemessen erachtet.

112

Die Instrumente erwiesen sich als hilfreich, da sie der stärkeren Risikobehaftung der Kreditvergabe an KMU begegneten und Banken so eine Möglichkeit boten, KMU in Krisenzeiten weiterhin eine Finanzierung zur Verfügung zu stellen. Diese Instrumente werden von anderen Maßnahmen anderer Stellen ergänzt, darunter die Europäische Zentralbank oder die Europäische Investitionsbank, bei denen der Schwerpunkt auf der Bereitstellung von Liquidität liegt.

Siehe auch die Antworten auf die Ziffern 70-77.

Empfehlung 2 – Gezielte Auswahl von Unternehmen, die eine Garantie benötigen a) Angenommen:

Die Kommission ist derzeit nicht in der Lage, Verpflichtungen für den nächsten Programmzeitraum einzugehen. Sollte jedoch beschlossen werden, Nachfolgeinstrumente für Innovation vorzuschlagen, wird die Kommission weiterhin solche Instrumente im Einklang mit den vom Gesetzgeber verabschiedeten Basisrechtsakten gestalten. In diesem Fall werden für die Instrumente – wie es bei den derzeitigen Instrumenten, auf die sich der vorliegende Bericht erstreckt, der Fall ist – Förderkriterien für Endempfänger festgelegt, die mit den Basisrechtsakten voll und ganz übereinstimmen.

b) Teilweise angenommen:

Die Haushaltsordnung erfordert die Ausrichtung auf KMU, die mit Marktlücken oder suboptimalen Investitionsbedingungen konfrontiert sind. Nach Ansicht der Kommission bedeutet dies nicht nur die Verfügbarkeit der Finanzmittel, sondern auch eine Verbesserung der Konditionen (niedrigere Verzinsung, längere Laufzeiten, geringere Sicherheitsanforderungen und Verfügbarkeit von Produkten, die andernfalls nicht angeboten worden wären). Um den Endempfängern bessere Finanzierungsbedingungen bieten zu können, bedarf es der Zusammenarbeit mit der gesamten Kette der an der Umsetzung des Finanzinstruments beteiligten Akteure, d. h. sowohl private als auch öffentliche Intermediäre.

c) Abgelehnt:

Die jährliche Überwachung einer großen Zahl von KMU-Transaktionen durch Überprüfung und Beurteilung von bei Finanzintermediären gespeicherten Daten würde unnötigen Verwaltungsaufwand für Finanzintermediäre und KMU bedeuten und wäre zudem nicht kosteneffektiv. Die Kommission wird jedoch weiterhin eine regelmäßige Ex-post-Berichterstattung (in häufigeren Abständen als jährlich) sowie die Überwachung aller Finanzintermediäre verlangen, um sicherzustellen, dass die vertraglichen Fördervoraussetzungen bei der Bereitstellung von Finanzierung erfüllt sind. Mittels dieser vertraglichen Fördervoraussetzungen sorgt die Kommission dafür, dass nur Zielempfängern eine Finanzierung im Einklang mit der Rechtsgrundlage zur Verfügung gestellt wird.

114

Bei allen analysierten Unternehmen im Rahmen der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität wurde mindestens eines der Innovationsförderkriterien erfüllt.

Empfehlung 3 – Gezielte Auswahl hochriskanter Innovation a) Angenommen:

Die Kommission ist derzeit nicht in der Lage, Verpflichtungen für den nächsten Programmzeitraum einzugehen. Sollte jedoch beschlossen werden, Nachfolgeinstrumente für Innovation vorzuschlagen, wird die Kommission weiterhin solche Instrumente im Einklang mit den vom Gesetzgeber verabschiedeten Basisrechtsakten gestalten. In diesem Fall werden für die Instrumente – wie es bei den derzeitigen Instrumenten, auf die sich der vorliegende Bericht erstreckt, der Fall ist – Förderkriterien für Endempfänger festgelegt, die mit den Basisrechtsakten voll und ganz übereinstimmen.

Der Umfang potenzieller Nachfolgeinstrumente wird abhängen von

  • den im Rahmen der Ex-ante-Bewertung ermittelten Marktlücken;
  • den vom Gesetzgeber angenommenen Basisrechtsakten sowie
  • der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
b) Teilweise angenommen:

Unbeschadet der Ergebnisse der durchzuführenden Marktbewertungen ist die Kommission der Auffassung, dass es im Bereich Forschung und Innovation mehrere unterschiedliche spezifische Arten von Marktversagen gibt, darunter ein Mangel an Unterstützung für hochriskante Innovationstätigkeiten, und dass der potenzielle Nachfolger der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität verstärkt – aber nicht vorwiegend – KMU und kleine Midcap-Unternehmen fördern sollte, die hochriskante Innovationstätigkeiten durchführen. Die Kommission erkennt die Notwendigkeit an, die Förderkriterien zu prüfen, um die Erhöhung des Anteils innovativer Unternehmen, die hochriskante Innovationstätigkeiten durchführen, zu gewährleisten.

115

Die Kommission verwendet ein standardisiertes Bewertungssystem, wobei der Punkt Wirksamkeit zu den bewerteten Kriterien gehört. Allerdings wurde es nicht speziell für Finanzierungsinstrumente mit langen Durchführungszeiträumen entwickelt.

Die Kommission hält es nicht für angebracht, ihren derzeitigen Bewertungsrahmen, der all ihre Tätigkeiten abdeckt, zu ändern, da dies dem Ziel der Vereinfachung und Straffung zuwiderlaufen würde. Nichtsdestoweniger wird die Kommission zur Ergänzung der Standardbewertungen und Ex-ante-Bewertungen weiterhin die Methode anwenden, die bei der CESEE-Studie9 und der Studie des Hofes zum Einsatz kam, und den Umfang der Bewertung auf weitere Länder ausweiten.

Empfehlung 4 – Verbesserung des Bewertungssystems a) Angenommen:

Für das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) für den Zeitraum 2007-2013 ist eine Ex-post-Bewertung auf der Grundlage des Standardbewertungsrahmens der Kommission (einschließlich einer Bewertung der KMU-Bürgschaftsfazilität) vorgesehen. Um eine umfassende Bewertung zu ermöglichen, wird diese durch eine ökonometrische Studie über die Auswirkungen auf zwei, für den Vorgänger der Kreditbürgschaftsfazilität noch nicht analysierte Märkte ergänzt.

b) Teilweise angenommen:

Die Kommission erkennt an, dass die Entwicklung solch einer Methodik von Nutzen sein kann, und sie wird prüfen, ob die Entwicklung einer hinreichend fundierten Methodik und die Einholung zuverlässiger Daten möglich wären. Aus der ersten Analyse der Kommission wurden jedoch Bedenken dahingehend deutlich, ob mithilfe solch einer Methodik die Aufteilung der impliziten Subvention zwischen Anbieter und Empfänger analysiert werden könne.

c) Abgelehnt:

Es wäre schwierig, Finanzierungsinstrumente, die im Rahmen zweier verschiedener Programme umgesetzt werden, sinnvoll zu bewerten, da mit den zugrunde liegenden Programmen jeweils unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Der Bewertungsrahmen für beide Programme existiert bereits und ist Bestandteil der Basisrechtsakte der beiden Programme.

Außerhalb des bestehenden Bewertungsrahmens wird die Kommission aktuelle und frühere Garantieinstrumente einer weiteren Bewertung im Hinblick auf ihre Auswirkungen unterziehen.

b) Teilweise angenommen:

Die Datenbereitstellung könnte unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und unter Zustimmung der betrauten Stellen und Finanzintermediäre in Betracht gezogen werden.

Die Kommission wird zusammen mit den betrauten Stellen das Ausmaß und die Modalitäten prüfen, gemäß denen Daten zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt werden können.

Die Kommission wird die Modalitäten für die Datenbereitstellung bis Ende 2019 prüfen.

Glossar

Die Bonitätseinstufung eines Kreditnehmers ist das Rating durch den Kreditgeber nach der Einschätzung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers.

Die Kommission muss eine Ex-ante-Bewertung für Finanzierungsinstrumente durchführen, die unter anderem auf den zu deckenden Bedarf, die Verhältnismäßigkeit der Intervention in Bezug auf die ermittelte Finanzierungslücke, den Mehrwert des Beitrags der Union und Synergien mit anderen neuen und bestehenden Finanzierungsinstrumenten eingeht. Diese Aspekte können auch in die Folgenabschätzungen einbezogen werden, die von der Kommission zu Initiativen mit voraussichtlich erheblichen wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Auswirkungen durchgeführt werden.

Zweck des "mit Finanzmitteln ausgestatteten Risikoteilungsinstruments" (im Programmzeitraum 2007-2013) war die finanzielle Unterstützung von Finanzintermediären, um die Vergabe neuer Kredite zu fördern und das Risiko der neuen Kredite zu teilen.

Innovation gemäß Eurostat-Definition ist die Einführung eines neuen oder merklich verbesserten Produkts (Ware oder Dienstleistung) oder Prozesses, einer neuen Vertriebsmethode oder eines neuen betrieblichen Verfahrens in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder Außenbeziehungen eines Unternehmens. Die Mindestanforderung an eine Innovation besteht darin, dass das Produkt, der Prozess, die Vertriebsmethode oder das betriebliche Verfahren für das Unternehmen neu sind (oder merklich verbessert wurden).

Die Kohäsionspolitik umfasste im Programmplanungszeitraum 2007-2013 den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) (d. h. die zwei Strukturfonds) sowie den Kohäsionsfonds (KF). Sie soll durch den Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte und die Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union beitragen. Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 wurde die Koordinierung zwischen der Kohäsionspolitik und den anderen Politikbereichen der EU, die zur regionalen Entwicklung beitragen, nämlich Entwicklung des ländlichen Raums sowie Fischerei und maritime Angelegenheiten, verbessert, indem gemeinsame Bestimmungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds festgelegt wurden.

Im mehrjährigen Finanzrahmen der EU sind die jährlichen Höchstbeträge festgelegt, die die EU in verschiedenen Politikbereichen in einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren ausgeben kann. Der mehrjährige Finanzrahmen stellt nicht den Haushaltsplan der EU dar, sondern bildet einen Rahmen für Finanzplanung und Haushaltsdisziplin.

Die Verbriefung ist ein Verfahren, bei dem ein Kreditgeber Vermögenswerte (hier: ein Portfolio an Darlehen) zusammenlegt und umwandelt, um sie nach verschiedenen Risikokategorien zu organisieren und diese neuen Instrumente (d. h. die Wertpapiere) zu handeln.

Endnoten

1 Laut Definition sind dies Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft.

2 COM(2014) 686 final vom 30.10.2014 "Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die nach Artikel 140 Absatz 8 der Haushaltsordnung eingesetzten und mit Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan unterstützten Finanzierungsinstrumente zum 31. Dezember 2013".

3 Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen.

4 Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013).

5 Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013).

6 Ein von einem Kreditnehmer für die Aufnahme eines Kredits verpfändeter Vermögenswert. Der Kreditgeber kann den Vermögenswert beschlagnahmen, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.

7 Zuerst im Rahmen der "Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung" (1998-2000), dann im Rahmen des "Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative für KMU" (2001-2006) und schließlich im Rahmen des "Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation" (2007-2013).

8 Im Rahmen des Siebten EU-Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung.

9 Der erwartete Verlust wird vom EIF für jede Garantievereinbarung ermittelt. Für die bis Ende 2016 unterzeichneten Vereinbarungen schwanken die Quoten zwischen 4 % und 20 %.

10 Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 - der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).

11 Kommissionsbericht "Summary of data on the progress made in financing and implementing financial engineering instruments reported by the managing authorities in accordance with Article 67(2)(j) of Council Regulation (EC) No 1083/2006", Programmplanungszeitraum 2007-2013, Stand: 31. März 2017. Wohlgemerkt handelt es sich bei fast 83 % der Darlehensempfänger um KMU, bei 17 % um Einzelpersonen und bei 0,11 % um große Unternehmen. Daten, die sich ausschließlich auf KMU beziehen, sind nicht verfügbar.

12 Umfragen über den Zugang von Unternehmen im Euro-Währungsgebiet zu Finanzmitteln, die seit 2009 im Auftrag der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Kommission durchgeführt wurden.

13 "2016 report of AECM - Facts and Figures, Member statistics 2014-2015". Diese Daten liefern allerdings kein vollständiges Bild, da sie sich auf von AECM-Mitgliedsorganisationen gewährte Garantien beschränken, die im Lauf der Jahre gestiegen sind.

14 Studie durchgeführt von Economisti Associati in Zusammenarbeit mit EIM Business & Policy Research, The Evaluation Partnership, dem Centre for Strategy and Evaluation Services und dem Centre for European Policy Studies.

15 Dies bezieht sich auf die Fähigkeit, Finanzintermediäre zu finden, die zum Einsatz des Garantieinstruments bereit sind, und die Fähigkeit von Finanzintermediären, Darlehen für eine ausreichende Anzahl von Unternehmen, die von den Garantieinstrumenten anvisiert werden, zu bewilligen.

16 Von der Kommission und der EIB-Gruppe eingeleitete Initiative.

17 Stellungnahme Nr. 2/2016, "Der Vorschlag zur Verlängerung und Aufstockung des EFSI ist verfrüht" (Ziffern 21-22) (ABl. C 465 vom 13.12.2016).

18 Sonderbericht des Hofes Nr. 19/2016, "Vollzug des EU-Haushalts durch Finanzierungsinstrumente: aus dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 zu ziehende Lehren", Ziffern 46-54 (http://eca.europa.eu).

19 Für die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität überweist der EIF die Gebühr an die EIB, die die eigentliche Kassenverwaltung übernimmt.

20 Unter Berücksichtigung einer Laufzeit von 21 Jahren.

21 Die Europäische Union hält 28,1 % des Aktienkapitals und die EIB 59,9 %. Das Kapital der EIB wird von den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehalten.

22 Quelle: siehe Fußnote 11. Die Daten sind indikativ, da für eine erhebliche Anzahl von Garantiefonds keine oder null Gebühren gemeldet wurden.

23 Allerdings bestehen zwischen den einzelnen Ländern und Finanzinstrumenten erhebliche Unterschiede im Hinblick auf Kosten und Gebühren. Siehe Sonderbericht des Hofes Nr. 19/2016, Ziffern 109-131.

24 Vgl. beispielsweise Sonderbericht des Hofes Nr. 2/2012, "Finanzinstrumente für KMU mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung", Ziffer 88; Sonderbericht des Hofes Nr. 19/2016, Ziffer 93; Sonderbericht des Hofes Nr. 5/2015, "Sind Finanzinstrumente im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums erfolgreich und vielversprechend?", Ziffer 68 (http://eca.europa.eu).

25 So kann beispielsweise die Bereitschaft eines Kreditnehmers, eine Sicherheit zu liefern, die den Anforderungen hinsichtlich Qualität und Höhe entspricht, als Anzeichen für seine Kreditwürdigkeit ausgelegt werden. Quelle: Sebastian Schich, Byuoung-Hwan Kim, "Guarantee Arrangements for Financial Promises: How Widely Should the Safety Net be Cast?", OECD Journal: Financial Market Trends, Band 2011 - Ausgabe 1.

26 Verordnung (EU) Nr. 1287/2013.

27 Verordnung (EU) Nr. 1291/2013, Anhang I, Teil II, Abschnitt 2.

28 Artikel 140 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

29 Anhand einer Stichprobe von 181 Krediten, die von neun Intermediären gewährt wurden.

30 Sonderbericht des Hofes Nr. 4/2011, "Prüfung der KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG-Fazilität)", Ziffer 103 (http://eca.europa.eu).

31 Grundlage: Gesamtzahl der Unternehmen, die zum 30.6.2016 einen Kredit im Rahmen eines der beiden derzeitigen Instrumente erhalten hatten.

32 Vgl. beispielsweise Ferrando et al., "Assessing the financial and financing conditions of firms in Europe: the financial module in CompNet", ECB Working Paper Series, No 1836, 2015 (S. 10).

33 Auch bei einem niedrigeren Schwellenwert sind nach wie vor erhebliche Unterschiede zu verzeichnen.

34 Sonderbericht des Hofes Nr. 4/2011, Empfehlung 5.

35 Sonderbericht des Hofes Nr. 4/2011, Antwort der Kommission auf Ziffer 103.

36 Die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität kommt für Kredite zwischen 25 000 Euro und 7,5 Millionen Euro in Betracht.

37 Ferrando und Ruggieri, "Financial Constraints and Productivity: Evidence from Euro Area Companies", ECB Working Paper Series, No 1823, 2015.

38 Ferrando et al., "Assessing the financial and financing conditions of firms in Europe: the financial module in CompNet", ECB Working Paper Series, No 1836, 2015.

39 Reint Gropp, Christian Gruendl und Andre Guettler, "The Impact of public guarantees on bank risk taking – Evidence from a natural experiment", ECB Working Paper Series, No 1272, Dezember 2010.

40 "Credit Guarantee Schemes for SME lending in Central, Eastern and South-Eastern Europe", ein Bericht der Arbeitsgruppe Wiener Initiative zu Kreditbürgschaftssystemen, 2014.

41 KOM(2008) 800 endgültig vom 26.11.2008, "Europäisches Konjunkturprogramm".

42 Erwägungsgründe 3, 11 und 27 des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15), Erwägungsgrund 1, Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1287/2013 über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME), Erwägungsgründe 2, 20, 21 und 22 des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1).

43 Im Rahmen der Garantien ist die Hebelwirkung (in Bezug auf das durch öffentliche Mittel herbeigeführte Darlehensvolumen) in der Regel höher, da der öffentliche Haushalt nur Rücklagen für zukünftige Verluste abdeckt.

44 Das Programm wurde im Rahmen der Initiative Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen (JEREMIE) umgesetzt.

45 Dies war bereits einer der Vorbehalte des Hofes bei seiner früheren Prüfungsarbeit in Bezug auf die SMEG-Fazilität, siehe Sonderbericht des Hofes Nr. 4/2011.

46 Die Studie wurde von einem Forschungsteam der Politecnico di Milano School of Management and Emlyon Business School ausgearbeitet: Bertoni, Colombo und Quas (2016), "Final report: Long-term effects of loan portfolio guarantees on SMEs" performance", (erscheint in Kürze).

47 Lohnkosten (die Gesamtkosten der Mitarbeiter in einem Unternehmen als Annäherungswert für Beschäftigung), Umsatzerlöse, Gesamtvermögenswerte, Solvabilitätskoeffizient (Eigenkapital geteilt durch Gesamtvermögen), Liquiditätskoeffizient (kurzfristige Vermögenswerte geteilt durch kurzfristige Verbindlichkeiten), Eigenkapitalrendite (Ergebnis vor Steuern geteilt durch Gesamtvermögen), totale Faktorproduktivität und Überlebenswahrscheinlichkeit.

48 Lelarge, C., Sraer, D. und Thesmar, D., "Entrepreneurship and credit constraints: Evidence from a French loan guarantee program", International differences in entrepreneurship, University of Chicago Press, 2010, (S. 243-273).

49 Asdrubali Pierfederico, Signore Simone, "The Economic Impact of EU Guarantees on Credit to SMEs, Evidence from CESEE Countries", EIF Research & Market Analysis, Arbeitspapier 2015/29.

50 SEC(2005) 433 vom 6.4.2005, "Annex to the Proposal for a Decision of the European Parliament and of the Council establishing a Competitiveness and Innovation Framework Programme (2007-2013)".

51 Sonderbericht des Hofes Nr. 4/2011, Ziffer 104.

52 Ebd., Antwort der Kommission auf Empfehlung 6.

53 KOM(2011) 834 endgültig vom 30.11.2011, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020).

54 Synthese-Evaluierungsbericht der Abteilung Evaluierung der Operationen der EIB, "EIF's SME Securitisation Activities, 2004-2015", März 2017.

55 Dies bezieht sich darauf, dass durch die EU-Intervention politische Entwicklungen in den Mitgliedstaaten beeinflusst werden können und Fachwissen von der EU und dem EIF an Behörden und/oder Finanzinstitute in den Mitgliedstaaten weitergegeben werden kann.

56 Siehe auch die abschließende Bewertung des Programms für unternehmerische Initiative und Innovation, in der es heißt, dass die Finanzierungsinstrumente neu ausgerichtet werden sollten, sobald sich ein Ansatz etabliert hat und weithin angenommen worden ist, Centre for Strategy & Evaluation Services LLP, April 2011.

57 Verordnung (EU) Nr. 1291/2013, Anhang I, S. 144.

58 Siehe das Glossar von Eurostat (http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Glossary:Innovation/de): "Die Innovation sollte neu für das betreffende Unternehmen sein - Produktinnovationen müssen nicht unbedingt eine Marktneuheit darstellen, Prozessinnovationen müssen nicht unbedingt zuerst von dem betreffenden Unternehmen eingeführt worden sein."

59 In der Bewertung aus dem Jahr 2011 von Economisti Associati et al. (siehe Fußnote 14) wurde eine enger gefasste Definition des Innovationsbegriffs wohlgemerkt als aussagekräftiger bezeichnet. Die enger gefasste Definition würde die Neuheit von Produkten aus Marktperspektive oder den Beitrag neuer Produkte/Projekte zu den Umsatzerlösen beinhalten.

60 Aus dem Community Innovation Survey von 2012 ging hervor, dass 52,8 % der Unternehmen zwischen 2008 und 2010 Innovationstätigkeiten durchführten; im Community Innovation Survey von 2014 wurde ein Niveau von 48,9 % zwischen 2010 und 2012 und 49,1 % zwischen 2012 und 2014 angegeben.

61 Grundlage: Gesamtzahl der Unternehmen, die zum 30.6.2016 einen Kredit erhalten hatten.

62 Auf Grundlage der Eurostat-Aggregationsmatrix mit den Branchencodes, die für die Erstellung von Statistiken über Spitzentechnologiebranchen und wissensintensive Dienstleistungen verwendet werden.

63 SEC(2011) 1427 final vom 30.11.2011 "Impact Assessment accompanying the Communication from the Commission Horizon 2020 - The Framework Programme for Research and Innovation".

64 Europäische Kommission: "Issue papers for the High-Level Group on maximising the impact of EU research and innovation programmes", 2017.

65 Auf Grundlage der Ergebnisse des Community Innovation Survey von 2014.

66 Dieser Aspekt wird betont von Bosworth, Barry, Andrew S. Carron und Elisabeth Rhyne, "The Economics of Federal Credit Programs", Washington DC: Brookings Institution, 1987.

67 Center for Global Development, "When will we ever learn? - Improving lives through impact evaluation", Bericht der Arbeitsgruppe Bewertungslücke, 2006.

68 Asdrubali, Pierfederico und Signore Simone, "The Economic Impact of EU Guarantees on Credit to SMEs, Evidence from CESEE Countries", EIF Research & Market Analysis, Arbeitspapier 2015/29.

69 Eine solche Bewertung erfordert spezifische Daten; dies zeigt sich beispielsweise in Bondonio, Biagi und Stancik," Counterfactual Impact Evaluation of Public Funding of Innovation, Investment and R&D", Joint Research Centre Technical Reports, 2016.

70 Artikel 128 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012.

71 Wie er beispielsweise in Frankreich durch den Ausschuss für die statistische Geheimhaltung des französischen Nationalen Instituts für Statistik und Wirtschaftsstudien gewährt werden kann.

72 Eurostat.

73 Wie dies beispielsweise von einigen Zentralbanken gehandhabt wird.

74 Aus der Wirtschaftstheorie geht hervor, dass die wirtschaftlichen Vorteile einer Subvention unabhängig von dem Rechtsanspruch zwischen Anbieter und Nutznießern aufgeteilt werden.

1 Asdrubali, Pierfederico and Signore, Simone, The Economic Impact of EU Guarantees on Credit to SMEs, Evidence from CESEE Countries (Die wirtschaftlichen Auswirkungen von EU-Darlehensgarantien an KMU, Anhaltspunkte aus CESEE-Ländern), EIF Research & Market Analysis, Arbeitspapier 2015/29.

2 http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7706167/4-26102016-AP-EN.pdf/20f0c515-ed43-45c3-ad6a-ca0b26b36de5

3 Pressemitteilung in lettischer Sprache: http://www.fm.gov.lv/lv/aktualitates/nozares_zinas/altum/55763-altum-un-eiropas-investiciju-fonds-paraksta-sadarbibas-ligumu-jauna-garantiju-programma-uznemejiem-bus-pieejami-15-miljoni-eiro und Produktbeschreibung in englischer Sprache: http://www.baltic-course.com/eng/good_for_business/?doc=133532

4 Pressemitteilungen: http://www.eif.org/what_we_do/guarantees/news/2016/efsi_cosme_easi_eurobank.htm; http://www.eif.org/what_we_do/guarantees/news/2017/efsi_cosme_greece.htm https://www.nbg.gr/en/business/co-funded-loans/subsidized-loans/cosme

5 http://www.vf.dk/saadan-goer-vi/etableringslaan.aspx https://www.fi-compass.eu/sites/default/files/publications/presentation_20161125_brussels_eafrd_rolf_kjaergaard.pdf

6 Oslo Manual (Oslo-Handbuch), ISBN 92-64-01308-3.

7 Asdrubali, Pierfederico and Signore, Simone, The Economic Impact of EU Guarantees on Credit to SMEs, Evidence from CESEE Countries (Die wirtschaftlichen Auswirkungen von EU-Darlehensgarantien an KMU, Anhaltspunkte aus CESEE-Ländern), EIF Research & Market Analysis, Arbeitspapier 2015/29.

8 Interim Evaluation of Horizon 2020's Financial Instruments (Zwischenbewertung der Finanzierungsinstrumente im Rahmen von Horizont 2020), Abschlussbericht, verfasst von The Centre for Strategy & Evaluation Services LLP (CSES).

9 Asdrubali, Pierfederico and Signore, Simone, The Economic Impact of EU Guarantees on Credit to SMEs, Evidence from CESEE Countries (Die wirtschaftlichen Auswirkungen von EU-Darlehensgarantien an KMU, Anhaltspunkte aus CESEE-Ländern), EIF Research & Market Analysis, Arbeitspapier 2015/29.

Verfahrensschritt Datum
Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn 15.3.2016
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle) 24.7.2017
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens 7.11.2017
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (oder einer anderen geprüften Stelle) in allen Sprachen 24.11.2017

Prüferteam

Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in Verbindung mit spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Dieser Bericht wurde von der Prüfungskammer IV - mit dem Schwerpunkt auf den Bereichen "Marktregulierung und wettbewerbsfähige Wirtschaft" - unter Vorsitz von Herrn Baudilio Tomé Muguruza, Mitglied des Rechnungshofs, erstellt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Neven Mates, Mitglied des Hofes. Bei der Ausarbeitung des Berichts wurde Herr Mates von seinem Kabinettchef Georgios Karakatsanis und Kabinettattaché Marko Mrkalj sowie von der Leitenden Managerin Marion Colonerus und dem Aufgabenleiter Josef Jindra unterstützt. Zum Prüferteam gehörten Jiri Benes, Christian Detry, Andras Augustin Feher, Ezio Guglielmi und Martin Puc.

Von links nach rechts: Georgios Karakatsanis, Josef Jindra, Ezio Guglielmi, Neven Mates, Martin Puc, Christian Detry.

Kontakt

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
12, rue Alcide De Gasperi
1615 Luxemburg
LUXEMBURG

Tel. (+352) 4398-1
Kontaktformular: eca.europa.eu/de/Pages/ContactForm.aspx
Website: eca.europa.eu
Twitter: @EUAuditors

Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu).

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2017

PDFISBN 978-92-872-8646-8ISSN 1977-5644doi:10.2865/0656QJ-AB-17-020-DE-N
HTMLISBN 978-92-872-8593-5ISSN 1977-5644doi:10.2865/41381QJ-AB-17-020-DE-Q

© Europäische Union, 2017.

Die Genehmigung zur Wiedergabe oder Vervielfältigung von Fotos oder sonstigem Material, die/das nicht dem Copyright der Europäischen Union unterliegen/unterliegt, muss direkt beim Copyright-Inhaber eingeholt werden.

DIE EU KONTAKTIEREN

Besuch
In der Europäischen Union gibt es Hunderte von „Europe-Direct“-Informationsbüros. Über diesen Link finden Sie ein Informationsbüro in Ihrer Nähe: http://europa.eu/contact

Telefon oder E-Mail
Der Europe-Direct-Dienst beantwortet Ihre Fragen zur Europäischen Union. Kontaktieren Sie Europe Direct

  • über die gebührenfreie Rufnummer: 00 800 6 7 8 9 10 11 (manche Telefondienstanbieter berechnen allerdings Gebühren),
  • über die Standardrufnummer: +32 22999696 oder
  • per E-Mail über: http://europa.eu/contact

INFORMATIONEN ÜBER DIE EU

Im Internet
Auf dem Europa-Portal finden Sie Informationen über die Europäische Union in allen Amtssprachen: http://europa.eu

EU-Veröffentlichungen
Beim EU-Bookshop können Sie – zum Teil kostenlos – EU-Veröffentlichungen herunterladen oder bestellen: http://op.europa.eu/eubookshop. Wünschen Sie mehrere Exemplare einer kostenlosen Veröffentlichung, wenden Sie sich an Europe Direct oder das Informationsbüro in Ihrer Nähe (siehe http://europa.eu/contact).

Informationen zum EU-Recht
Informationen zum EU-Recht, darunter alle EU-Rechtsvorschriften seit 1951 in sämtlichen Amtssprachen, finden Sie in EUR-Lex unter http://eur-lex.europa.eu

Offene Daten der EU
Über ihr Offenes Datenportal (http://data.europa.eu/euodp) stellt die EU Datensätze zur Verfügung. Die Daten können zu gewerblichen und nichtgewerblichen Zwecken kostenfrei heruntergeladen werden.