
Der Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika: ein flexibles, aber nicht ausreichend fokussiertes Instrument
Über den Bericht Der Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika (im Folgenden „EUTF Afrika“) soll dazu beitragen, die Stabilität zu fördern und die Migrationssteuerung zu verbessern, indem die Ursachen von Destabilisierung, Zwangsvertreibung und irregulärer Migration bekämpft werden. Mit dem Fonds werden Tätigkeiten in 26 Ländern gefördert, die sich in drei Regionen Afrikas befinden: in der Sahelzone und im Tschadseebecken, am Horn von Afrika und im Norden Afrikas. Im Zuge seiner Prüfung untersuchte der Hof, ob der EUTF Afrika gut konzipiert ist und gut umgesetzt wird. Der Hof gelangt zu dem Schluss, dass der EUTF Afrika zwar ein flexibles Instrument ist, angesichts der beispiellosen Herausforderungen jedoch zielgerichteter hätte konzipiert werden müssen. Im Vergleich zu traditionellen Instrumenten wurden die Projekte beim EUTF Afrika schneller auf den Weg gebracht. Bei den Projekten stellen sich jedoch ähnliche Herausforderungen wie bei traditionellen Instrumenten, wodurch sich ihre Umsetzung verzögert. Die geprüften Projekte befanden sich in einer frühen Phase, hatten jedoch bereits Outputs erbracht.
Zusammenfassung
ISeit Januar 2013 hat die Europäische Kommission gemäß der Haushaltsordnung für die Ausführung des Haushaltsplans die Möglichkeit, Unions-Treuhandfonds für Maßnahmen im Außenbereich einzurichten und zu verwalten. Dabei handelt es sich um von mehreren Gebern finanzierte Treuhandfonds für Notfallmaßnahmen, entsprechende Folgemaßnahmen oder thematische Maßnahmen.
IIDer Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika (im Folgenden „EUTF Afrika“) soll dazu beitragen, die Stabilität zu fördern und die Migrationssteuerung zu verbessern, indem die Ursachen von Destabilisierung, Zwangsvertreibung und irregulärer Migration bekämpft werden. Die Einrichtung des Treuhandfonds wurde im November 2015 auf dem Migrationsgipfel in Valletta vereinbart. Mit dem Fonds werden Tätigkeiten in 26 Ländern gefördert, die sich in drei Regionen Afrikas befinden: in der Sahelzone und im Tschadseebecken, am Horn von Afrika und im Norden Afrikas (sogenannte „Fenster“).
IIIDer Hof untersuchte, ob der EUTF Afrika gut konzipiert ist und gut umgesetzt wird. Er gelangt zu dem Schluss, dass der EUTF Afrika zwar ein flexibles Instrument ist, angesichts der beispiellosen Herausforderungen jedoch zielgerichteter hätte konzipiert werden müssen. Im Vergleich zu traditionellen Instrumenten wurden die Projekte beim EUTF Afrika schneller auf den Weg gebracht. Insgesamt ist es mit dem Treuhandfonds gelungen, die bis zum Vertragsabschluss und zur Leistung von Vorauszahlungen benötigte Zeit zu verkürzen. Bei den Projekten stellen sich jedoch ähnliche Herausforderungen wie bei traditionellen Instrumenten, wodurch sich ihre Umsetzung verzögert.
IVDer Hof stellte fest, dass die Ziele des EUTF Afrika allgemein gehalten sind. Dies ermöglicht Flexibilität, da die Unterstützung an verschiedene und sich ändernde Umstände angepasst werden kann, ist jedoch bei der Steuerung von Maßnahmen innerhalb der drei Fenster und bei der Messung von Auswirkungen weniger nützlich. Die Kommission hat weder den Bedarf, der durch den Treuhandfonds zu decken ist, noch die ihr zur Verfügung stehenden Mittel umfassend analysiert und quantifiziert. Außerdem stellte der Hof fest, dass die strategischen Vorgaben für die Verwalter der drei Fenster nicht spezifisch genug waren und die Mittel und Kapazitäten der Geber noch nicht ausreichend wirksam gebündelt werden.
VIm Hinblick auf die Durchführung stellte der Hof fest, dass sich die Verfahren für die Projektauswahl bei den einzelnen Fenstern voneinander unterschieden und dass die Kriterien zur Bewertung der Projektvorschläge nicht klar genug oder nicht ausreichend dokumentiert waren. Ferner wurde nicht immer klar erläutert, worin der komparative Vorteil einer Finanzierung von Projekten durch den EUTF Afrika besteht.
VIFür den EUTF Afrika wurde zwar ein gemeinsames Überwachungssystem eingeführt, dieses ist jedoch noch nicht einsatzbereit, und für die drei Fenster werden unterschiedliche Systeme zur Leistungsüberwachung eingesetzt. Der Hof stellte fest, dass die Projektziele häufig nicht den SMART-Kriterien (specific, measurable, attainable, relevant and time-bound – konkret, messbar, erreichbar, sachgerecht und terminiert) entsprachen und die zur Messung der Projektleistung verwendeten Indikatoren keine Ausgangswerte aufwiesen. Die geprüften Projekte befanden sich in einer frühen Phase der Durchführung, hatten jedoch bereits Outputs erbracht.
VIIDer EUTF Afrika hat dazu beigetragen, die Zahl irregulärer Migranten, die aus Afrika nach Europa kommen, zu verringern. Wie groß dieser Beitrag ist, kann jedoch nicht genau bestimmt werden.
VIIIAuf der Grundlage seiner Prüfung spricht der Hof eine Reihe von Empfehlungen aus, die so bald wie möglich umgesetzt werden sollten, da die Laufzeit des EUTF Afrika voraussichtlich Ende 2020 endet. Die Kommission sollte
- die Qualität der Ziele des EUTF Afrika verbessern,
- das Verfahren für die Projektauswahl überarbeiten,
- Maßnahmen ergreifen, um die Durchführung zu beschleunigen,
- die Überwachung des EUTF Afrika verbessern.
Einleitung
EU-Treuhandfonds
01Treuhandfonds sind für einen spezifischen Entwicklungszweck eingerichtete Fonds, zu denen einer oder mehrere Geber finanzielle Beiträge leisten und die im Allgemeinen von einer internationalen Organisation wie der Weltbank oder den Vereinten Nationen verwaltet werden. Seit den 1990er Jahren werden Treuhandfonds zunehmend als Finanzierungsinstrument im Bereich der internationalen Zusammenarbeit eingesetzt. Häufig werden sie als Reaktion auf Krisen wie Naturkatastrophen oder Konflikte ins Leben gerufen.
02Seit 2013 hat die Europäische Kommission gemäß der Haushaltsordnung die Möglichkeit, Unions-Treuhandfonds (EUTF) einzurichten1. Für die EUTF werden Mittel aus dem EU-Haushalt oder dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) mit Beiträgen eines oder mehrerer weiterer Geber, darunter Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Geberländer, gebündelt. EUTF für Notfallmaßnahmen oder entsprechende Folgemaßnahmen können entweder direkt von der Kommission oder indirekt durch die Übertragung der Haushaltsvollzugsaufgaben an bestimmte Stellen umgesetzt werden2.
EUTF Afrika
03Im Jahr 2014 stieg die Zahl der Migranten, die versuchten, Europa über seine südlichen Außengrenzen zu erreichen, drastisch an, was auf die instabile Lage in Syrien, im Irak, in Libyen, Eritrea und Afghanistan sowie in der Sahelzone und in der Tschadseeregion zurückzuführen ist. Viele Migranten aus verschiedenen Regionen Afrikas haben ihr Leben bei dem Versuch verloren, über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Diese Regionen sind in den Mittelpunkt der externen Migrationspolitik der EU gerückt, insbesondere seit der Schließung der sogenannten Balkanroute im Jahr 2016 im Anschluss an das EU-Türkei-Abkommen.
04Im April 2015 beschloss der Europäische Rat, auf diese Krise zu reagieren, indem er dazu aufrief, ein internationales Gipfeltreffen zur Erörterung von Migrationsfragen mit afrikanischen und anderen betroffenen Ländern abzuhalten. Das Gipfeltreffen fand am 11. und 12. November 2015 in Valletta (Malta) statt. Im Rahmen des Treffens wurden eine gemeinsame Erklärung und ein Aktionsplan, der fünf prioritäre Bereiche und 16 prioritäre Initiativen umfasst, verabschiedet. Zudem unterzeichneten 25 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, die Schweiz und die Europäische Kommission am 12. November 2015 ein Gründungsabkommen3, mit dem offiziell der Nothilfe-Treuhandfonds der EU zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika (im Folgenden „EUTF Afrika“) eingerichtet wurde, und die dazugehörige Strategie.
05Der EUTF Afrika ist der dritte von vier Treuhandfonds4, die bislang von der Europäischen Kommission (im Folgenden „Kommission“) verwaltet werden. Der Fonds kommt 26 Ländern5 in drei Regionen Afrikas (für Verwaltungszwecke als „Fenster“ bezeichnet) zugute: Sahelzone und Tschadseebecken, Horn von Afrika und der Norden Afrikas. Abbildung 1 ist zu entnehmen, welche Länder vom EUTF Afrika abgedeckt werden.
Abbildung 1
Vom EUTF Afrika abgedeckte Länder
Quelle: Europäische Kommission, Jahresbericht 2017 des EUTF Afrika.
Mit dem Gründungsabkommen des EUTF Afrika wurden die folgenden Führungs- und Verwaltungsorgane des Treuhandfonds eingerichtet:
- ein Vorstand des Treuhandfonds, dessen Vorsitz die Kommission (GD DEVCO) führt und der vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und anderen Kommissionsdienststellen unterstützt wird. Dem Vorstand gehören Vertreter der Geber (EU-Mitgliedstaaten sowie andere Länder, die einen Beitrag in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro geleistet haben) und der Kommission, die im Namen der Europäischen Union handelt, an. Bislang hat kein afrikanisches Land beschlossen, sich als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied am EUTF Afrika zu beteiligen. Geber, die nicht den Mindestbeitrag geleistet haben, nehmen als Beobachter teil6 (siehe Anhang I). Sofern angezeigt, können auch Vertreter der betroffenen Länder und ihrer regionalen Organisationen als Beobachter eingeladen werden. Seit 2017 wird dem Europäischen Parlament Beobachterstatus gewährt. Der Vorstand des Treuhandfonds gibt strategische Leitlinien zur Verwendung der Mittel heraus;
- ein Exekutivausschuss für jedes Fenster, der die vom Treuhandfonds zu finanzierenden Maßnahmen prüft und genehmigt. Der Exekutivausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der Kommission7, des EAD und der Geber (EU-Mitgliedstaaten und andere Länder), die mindestens 3 Millionen Euro beigetragen haben. Wie beim Vorstand des Treuhandfonds können Geber, die nicht den Mindestbeitrag geleistet haben, nicht beitragende EU-Mitgliedstaaten, betroffene Länder und ihre regionalen Organisationen als Beobachter an Sitzungen teilnehmen. Die Vertreter des Europäischen Parlaments haben in den Sitzungen des Exekutivausschusses keinen Beobachterstatus.
- die Kommission (Treuhänder) übernimmt die Verwaltung des Treuhandfonds und stellt das Sekretariat des Vorstands des Treuhandfonds und der Exekutivausschüsse. Sie ist für die Durchführung der vom Treuhandfonds finanzierten Maßnahmen verantwortlich und überträgt die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben unter Einhaltung der Geschäftsordnung an eigene Bedienstete (Treuhandfondsverwalter) (siehe Anhang II).
Die Laufzeit des 2015 eingerichteten EUTF Afrika wird voraussichtlich Ende 2020 enden. Bis Ende August 2018 beliefen sich die Beiträge zum EUTF Afrika auf insgesamt 4,09 Milliarden Euro. Den größten Teil der Beiträge (3,6 Milliarden Euro, d. h. 89 % der Gesamtbeiträge) machen Übertragungen von Mitteln aus dem EEF und dem EU-Haushalt aus. Die EU-Mitgliedstaaten trugen gemeinsam mit Norwegen und der Schweiz 439 Millionen Euro (11 %) zum EUTF Afrika bei. In Abbildung 2 werden die Beiträge zu den verschiedenen EU-Treuhandfonds miteinander verglichen.
| EU-Treuhandfonds | |||
|---|---|---|---|
| Bezeichnung | Beiträge insgesamt (in Millionen Euro) | Beiträge der Mitgliedstaaten und sonstigen Geber (in Millionen Euro) | Prozentualer Anteil der Beiträge der Mitgliedstaaten und sonstigen Geber an den Gesamtbeiträgen |
| EUTF Afrika | 4 092 | 439 | 11 % |
| EUTF Bêkou | 240 | 66 | 27 % |
| EUTF Kolumbien | 96 | 23 | 24 % |
| EUTF Madad | 1 571 | 152 | 10 % |
Quelle: „Monthly Report on the Multiannual Implementation of EU Trust Funds“, 31. August 2018, Europäische Kommission, GD Haushalt. Alle Zahlen gerundet.
08Zum Zeitpunkt seiner Einrichtung Ende 2015 machte der EUTF Afrika 1,5 % der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe aus, die den von ihm abgedeckten Ländern bereitgestellt wurde.
09Aufgrund der unterschiedlichen Arten von Notsituationen und der schwierigen Umstände vor Ort reichen die vom EUTF Afrika unterstützten Maßnahmen von Soforthilfe bis hin zu Entwicklungshilfe.
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
10Im Rahmen seiner Wirtschaftlichkeitsprüfung untersuchte der Hof, ob der EUTF Afrika gut konzipiert ist und gut umgesetzt wird. Die Prüfung bezog sich auf den Zeitraum von der Einrichtung des Treuhandfonds Ende 2015 bis Ende Februar 2018. Im ersten Teil dieses Berichts wird die Konzeption des EUTF Afrika (seine Ziele, die Bedarfsanalyse der Kommission und die Finanzierung) analysiert. Im zweiten Teil werden spezifische Aspekte der Durchführung des EUTF Afrika (die Projektauswahlverfahren, das Überwachungssystem und die von den geprüften Projekten erbrachten Outputs) untersucht.
11Der Hof führte die Prüfung zwischen November 2017 und März 2018 durch. Die Prüfungsarbeit umfasste eine Durchsicht von Belegunterlagen, wie Programmplanungsdokumenten, Fortschritts-, Überwachungs- und Projektbewertungsberichten, sowie relevanten Unterlagen zu Treuhandfondsmechanismen internationaler Organisationen (Vereinte Nationen und Weltbank). Darüber hinaus führte der Hof in Niger und bei der EU-Delegation in Libyen8 Vor-Ort-Besuche durch. Die Prüfer des Hofes befragten für den EUTF Afrika tätige Bedienstete der GD DEVCO, des EAD, der GD NEAR und der GD ECHO sowie den EU-Sonderbeauftragten für die Sahelzone, die EU-Delegationen in Niger und Libyen, mehrere Geber des EUTF Afrika9 und Behörden afrikanischer Länder. Ferner wurden frühere einschlägige Prüfungsarbeiten des Hofes und des Internen Auditdienstes der Kommission berücksichtigt.
12Die besuchten Länder wurden aus den beiden Fenstern ausgewählt, in denen bislang der Großteil der Ausgaben des EUTF Afrika getätigt wurde, nämlich in der Sahelzone und im Tschadseebecken sowie im Norden Afrikas. Innerhalb dieser Fenster waren Niger und Libyen die Länder mit den höchsten Mittelzuweisungen. Der Hof untersuchte in den beiden Ländern 20 laufende Projekte. In Niger nahm der Hof sieben der neun laufenden Projekte in Augenschein, in Libyen war ein Besuch der Projekte jedoch aufgrund der Sicherheitslage vor Ort nicht möglich. Die Untersuchung von Projekten diente dazu, die Einschätzung der Konzeption und des Durchführungsstands des EUTF Afrika durch den Hof zu untermauern. Im gesamten Bericht verwendet der Hof bei der Bezugnahme auf Projekte Nummern (wie in Anhang III angegeben).
13Da es sich beim EUTF Afrika um den mit Abstand größten EU-Treuhandfonds handelt, führte der Hof diese Prüfungsaufgabe im Jahr 2018 durch, damit die Ergebnisse bei der bevorstehenden Halbzeitbewertung des Treuhandfonds durch die Kommission berücksichtigt werden können.
Bemerkungen
Der EUTF Afrika ist zwar ein flexibles Instrument, hätte angesichts der beispiellosen Herausforderungen jedoch zielgerichteter konzipiert werden müssen
14In diesem Teil des Berichts wurde betrachtet, wie die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten den EUTF Afrika konzipiert haben. Der Hof untersuchte die strategischen und operativen Ziele des Treuhandfonds sowie die Bedarfsanalyse, die den aus dem Fonds finanzierten Interventionen zugrunde liegt. Darüber hinaus untersuchte der Hof den Ansatz der Kommission zur Bündelung der Kapazitäten10 der in den Regionen aktiv vertretenen Geber und ermittelte, ob ein Instrument zur Erfahrungsauswertung und ein Rahmen für das Risikomanagement vorhanden waren.
Der EUTF Afrika ist ein flexibles Instrument, dessen Ziele jedoch zu allgemein gehalten sind, um Maßnahmen effizient steuern und Auswirkungen effizient messen zu können
15Die Kommission richtete den Treuhandfonds kurz nach dem Gipfeltreffen von Valletta im November 2015 für zwei Zwecke ein. Zum einen als Nothilfeinstrument zur Bewältigung der Krisen in der Sahelzone und im Tschadseebecken, am Horn von Afrika und im Norden Afrikas. Zum anderen – und darin besteht sein Hauptziel – soll der Treuhandfonds dazu beitragen, „die Ursachen von Destabilisierung, Zwangsvertreibung und irregulärer Migration zu bekämpfen, und zwar insbesondere durch Förderung der Resilienz, wirtschaftlicher Möglichkeiten und Chancengleichheit sowie der Sicherheit und Entwicklung und des Vorgehens gegen Menschenrechtsverletzungen“11.
16Als Nothilfe-Treuhandfonds soll der EUTF Afrika eine rasche, flexible und wirksame Reaktion12 auf Notsituationen ermöglichen, die aus den Krisen in den drei Regionen resultieren. Allerdings wurden die Krisen, die mit dem Treuhandfonds bewältigt werden sollen, für die einzelnen Regionen nicht klar definiert (z. B. für jede Krise Angabe der Ursachen, Auswirkungen auf die Stabilität, Zusammenhänge mit anderen Krisen, geschätzten Dauer, des dringendsten Bedarfs und der zur Deckung dieses Bedarfs schätzungsweise benötigten Ressourcen).
17Aufgrund der politischen Notwendigkeit, rasch auf die Migrationslage zu reagieren, wurden die Projekte des EUTF Afrika schnell in die Wege geleitet. Die Ziele des Treuhandfonds wurden so allgemein wie möglich gehalten, sodass die meisten Maßnahmen als förderfähig erachtet werden können. Alle Arten von Entwicklungsprojekten (z. B. Nahrungsmittel und Ernährung, Sicherheit, Gesundheit, Bildung, ökologische Nachhaltigkeit usw.) und Durchführungsmethoden (indirekte Mittelverwaltung, Budgethilfe usw.) sind möglich und wurden im Rahmen des EUTF Afrika auch tatsächlich eingesetzt. Dies hat den Treuhandfonds zwar zu einem flexiblen Instrument gemacht, ging aber auf Kosten einer Strategie, die ausreichend zielgerichtet ist, um die gewünschten Auswirkungen zu gewährleisten. Für die Ziele des Treuhandfonds, von den strategischen Zielen13 bis hin zu den spezifischeren Zielen auf regionaler, nationaler oder thematischer Ebene, und selbst für die Ziele spezifischer prioritärer Maßnahmen wurden keine klaren Zielvorgaben festgelegt, und die Erreichung der Ziele ist nicht messbar.
18Der Vorstand des Treuhandfonds soll den Verwaltern des Treuhandfonds strategische Prioritäten und Leitlinien vorgeben. Diese waren bislang ebenfalls sehr allgemein gehalten und unspezifisch (siehe Kasten 1).
Kasten 1
Beispiele für allgemein gehaltene Vorgaben des Vorstands des Treuhandfonds
In der zweiten Sitzung des Vorstands des Treuhandfonds am 13. Dezember 2016 hielt der Vorsitzende in einer der Schlussfolgerungen fest, dass der strategische Rahmen des EUTF Afrika mit seinem Schwerpunkt auf Migration, Stabilität und Entwicklung ausreichend allgemein gehalten und klar sei, um seine Gültigkeit zu behalten. Angesichts der für 2017 zur Verfügung stehenden Mittel und der Kenntnis- und Faktenlage werde die Europäische Kommission die dem Exekutivausschuss vorzuschlagenden Maßnahmen selektiver auswählen und dabei in vollem Umfang Synergien und Komplementarität mit anderen EU-Instrumenten, einschließlich der europäischen Investitionsoffensive für Drittländer, berücksichtigen.
In der dritten Sitzung des Vorstands des Treuhandfonds am 30. Juni 2017 kam der Vorsitzende zu dem Schluss, dass
- der Schwerpunkt weiterhin auf die Durchführung zu legen sei, indem Vorhaben gemeinsam mit den für die Durchführung zuständigen Akteuren ausgebaut werden;
- bei der Verteilung der Mittel auf die verschiedenen strategischen Ziele des EUTF Afrika und die Säulen des Aktionsplans von Valletta weiterhin ein ausgewogener Ansatz anzuwenden sei;
- ein integrierter und koordinierter Ansatz zu verfolgen sei.
Obwohl sich die Gegebenheiten vor Ort ständig ändern, wurde das Dokument zur Festlegung der strategischen Ausrichtung (Strategic Orientation Document)14, in dem die allgemeine Strategie des Treuhandfonds definiert ist, seit dem 12. November 2015 nicht mehr aktualisiert, und die operativen Rahmen für die drei Fenster wurden seit ihrer Genehmigung im Jahr 201615 nicht mehr auf den neuesten Stand gebracht. Beispielsweise wurde für das Fenster für den Norden Afrikas ursprünglich beschlossen, den Schwerpunkt ausschließlich auf das strategische Ziel 3 (Verbesserung der Migrationssteuerung in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern) zu legen, die Situation in der Region erforderte jedoch auch eine Förderung von Projekten, die sich auf die anderen strategischen Ziele bezogen. Der Ansatz des Fensters für den Norden Afrikas wurde in der Praxis zwar angepasst, die strategischen Dokumente wurden jedoch nicht aktualisiert. Dies hatte Auswirkungen auf die Klarheit und Kohärenz der Berichterstattung (siehe Ziffer 53).
Die Kommission hat weder den Bedarf noch die ihr zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung stehenden Mittel umfassend analysiert
Quantifizierung des Bedarfs
20Im Strategic Orientation Document ist festgelegt, dass sich die Interventionen des Treuhandfonds auf einen integrierten und faktenbasierten Ansatz stützen. Die vom Hof untersuchten Unterlagen enthielten hauptsächlich frei formulierte Beschreibungen des Kontexts und zuweilen des entsprechenden Bedarfs. Die Kommission hat eingeräumt, dass für den Treuhandfonds als Ganzes keine Analyse vorgenommen wurde, in welcher der Bedarf quantifiziert ist, und daher keine Ausgangswerte16 vorhanden sind. Ferner stellte der Hof fest, dass in den Analysen, die von den Durchführungspartnern im Rahmen der einzelnen Projekte vorgenommen wurden, der Bedarf häufig nicht angemessen quantifiziert wurde. Dadurch ist die Kommission nur eingeschränkt in der Lage, zu belegen, dass die richtigen Prioritäten ermittelt wurden, und letztendlich aufzuzeigen, dass die genehmigten Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten die geeignetsten sind. Angesichts der Herausforderungen und der betroffenen Haushaltsmittel (3,3 Milliarden Euro Ende 2017) ist die Leistungsmessung ein wichtiger Aspekt der Rechenschaftspflicht.
21Die Kommission nahm keine Schätzung der Gesamtmittel vor, die zur Erreichung der festgelegten Ziele benötigt werden. Somit wurde die zur Finanzierung des Treuhandfonds erforderliche „kritische Masse“ von der Kommission nicht bestimmt. Am 14. März 2018 erklärte die Kommission in Bezug auf den EUTF Afrika, dass „derzeit noch mehr als 1 Milliarde Euro für die anstehenden wichtigen Arbeiten“ fehlten. Diese Summe entspricht dem geschätzten Betrag, der zur Finanzierung der geplanten Projekte benötigt wird, und nicht dem Betrag, der zur Erreichung der Ziele des Treuhandfonds erforderlich ist.
Bündelung der Kapazitäten der Geber und Erfahrungsauswertung
22Im Strategic Orientation Document heißt es, einer der Grundsätze für Interventionen des Treuhandfonds laute, eine intensive Recherche und Analyse durchzuführen, was unabdingbar sei, um den Kontext zu verstehen und zu gewährleisten, dass sich die Interventionen positiv auswirken. Damit dies erreicht wird, soll der EUTF Afrika die Unterstützung von Forschungseinrichtungen in Anspruch nehmen, um die besten verfügbaren Forschungspartner zu mobilisieren und das Wissen und Verständnis bezüglich der Ursachen von Destabilisierung, Unsicherheit, irregulärer Migration und Zwangsvertreibung sowie ihrer Triebkräfte und zugrunde liegenden Faktoren zu verbessern. Zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes verfügte lediglich das Fenster für das Horn von Afrika über eine funktionierende Fazilität für Forschung und Faktensammlung (Research and Evidence Facility), die im Mai 2016 gegründet worden war. Für das Fenster für die Sahelzone und das Tschadseebecken und das Fenster für den Norden Afrikas leitete die Kommission im Februar 2018 Verhandlungen zur Finanzierung überregionaler Forschungsverträge ein. Zu diesem Zeitpunkt waren die meisten Mittel bereits genehmigt worden.
23Da kein Geber alleine in der Lage wäre, den Herausforderungen zu begegnen, die sich in den 26 vom EUTF Afrika abgedeckten Ländern stellen, wird in den Erwägungsgründen des Gründungsabkommens betont, der Treuhandfonds werde seine Ziele durch die Bündelung von Mitteln und Fähigkeiten, insbesondere die der verschiedenen Geber, die in der Region aktiv vertreten sind, erreichen17. Ein effizienter Ansatz für eine solche Bündelung erfordert eine umfassende Bestandsaufnahme der Erfahrungen und Fähigkeiten der einzelnen Geber, um diese auf optimale und systematische Art und Weise nutzen zu können. Der Hof stellte jedoch fest, dass lediglich für das Fenster für das Horn von Afrika eine solche Bestandsaufnahme vorhanden war18.
24Der Hof ermittelte zudem, dass für den EUTF Afrika als Ganzes kein Mechanismus zur Erfahrungsauswertung19 vorhanden ist. Da ein solcher Mechanismus fehlt, sind eine einheitliche Erhebung bewährter Verfahren und die Planung von Abhilfemaßnahmen für künftige Vorhaben nicht möglich. Der Maßnahmenbogen, auf dem die einzelnen Projektvorschläge dokumentiert werden, enthält zwar einen Abschnitt zu den bisherigen Erfahrungen, darin wird jedoch im Allgemeinen nur eine Liste der vorangegangenen Projekte oder eine Beschreibung der Erfahrung des Durchführungspartners aufgeführt. Dies mögen zwar wichtige Kriterien zur Auswahl der Durchführungspartner sein, der Abschnitt des Maßnahmenbogens eignet sich jedoch nicht zur systematischen Dokumentation der bisherigen Erfahrungen. Nur in wenigen Fällen fand der Hof Beispiele dafür, wie bisherige Erfahrungen für neue Projekte genutzt werden könnten.
Rahmen für das Risikomanagement
25Ein weiteres wichtiges Element ist ein geeigneter Rahmen für das Risikomanagement20. Im Gründungsabkommen wird ein solches Managementinstrument jedoch nicht erwähnt. Zudem sind die am Treuhandfonds beteiligten Mitgliedstaaten im gleichen Maße Risiken (finanziellen Risiken, Reputationsrisiken usw.) ausgesetzt wie die Kommission. In der ersten Sitzung des Vorstands des Treuhandfonds forderten zwei Mitgliedstaaten ausdrücklich einen spezifischen Rahmen für die Risikobewertung21. Bislang hat die Kommission es jedoch vorgezogen, sich auf die internen Kontrollsysteme der GD DEVCO und der GD NEAR zu stützen anstatt für den EUTF Afrika einen spezifischen Rahmen für die Risikobewertung einzurichten. Bei den von den Vereinten Nationen und der Weltbank verwalteten Treuhandfonds gilt die Einrichtung eines spezifischen Rahmens für die Risikobewertung hingegen als bewährtes Verfahren.
Der EUTF Afrika ist zwar ein Instrument, das ein rasches Eingreifen erlaubt, bei der Durchführung bestehen jedoch nach wie vor Schwachstellen
26In diesem Abschnitt beleuchtet der Hof Aspekte, welche die Durchführung des EUTF Afrika betreffen. Im Einzelnen bewertete er die Verfahren für die Projektauswahl, die den Exekutivausschüssen bereitgestellten Informationen, die Koordinierung zwischen den Generaldirektionen der Kommission und zwischen den einzelnen Fenstern, die Komplementarität mit anderen EU-Instrumenten und die Dauer der Verfahren. Ferner untersuchte der Hof die Überwachung und die Outputs der laufenden Projekte, die vom EUTF Afrika unterstützt wurden.
Die Projektauswahl erfolgt zwar rasch, das Verfahren ist jedoch nicht ganz einheitlich und klar
Auswahl von Projekten für die drei Fenster
27Was die Projektauswahl betrifft, werden die Projektvorschläge für das Fenster für den Norden Afrikas sowie das Fenster für die Sahelzone und das Tschadseebecken nach der Konsultation verschiedener Interessenträger aus den Projektvorschlägen ausgewählt, die von den potenziellen Durchführungspartnern eingereicht werden. Wenn ein Vorschlag den Prioritäten des jeweiligen Fensters entspricht, erstellt der Treuhandfondsverwalter (in Absprache mit den EU-Delegationen) einen Maßnahmenbogen. Der Maßnahmenbogen wird dem Exekutivausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Bei diesem Ansatz stützen sich die Treuhandfondsverwalter weitgehend auf die Bedarfsanalyse, die von den Durchführungspartnern zur Unterstützung ihrer Projektvorschläge eingereicht wird.
28Beim Fenster für das Horn von Afrika wird ein Top-down-Ansatz angewandt, bei dem der Treuhandfondsverwalter in Absprache mit den EU-Delegationen den spezifischen Bedarf analysiert, wobei er sich auf die qualitative Analyse der Fazilität für Forschung und Faktensammlung (siehe Ziffer 22) und auf Konsultationen, die in den afrikanischen Ländern auf Regierungsebene stattfinden, stützt. Auf der Grundlage der Bedarfsanalyse und der Konsultationen wird ein Maßnahmenbogen, in dem auch die potenziellen Durchführungspartner aufgeführt sind, ausgearbeitet und dem Exekutivausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Durch diesen Ansatz kann ein stärkerer Schwerpunkt auf die für den Treuhandfonds festgelegten Prioritäten und den ermittelten Bedarf gelegt werden.
29Für das Fenster für den Norden Afrikas und das Fenster für das Horn von Afrika liegen keine dokumentierten Kriterien für die Auswahl von Projektvorschlägen vor. Laut Kommission werden stattdessen die Relevanz der einzelnen Vorschläge für regionale oder nationale Strategien sowie die spezifischen Fachkenntnisse der potenziellen Durchführungspartner und ihre Präsenz vor Ort berücksichtigt. Lediglich der operative Rahmen des Fensters für die Sahelzone und das Tschadseebecken umfasst Kriterien zur Auswahl von Maßnahmen22. Allerdings fand der Hof keine dokumentierte Bewertung von Projektvorschlägen anhand dieser Kriterien. Daher konnte der Hof nicht bewerten, ob davon auszugehen ist, dass es sich bei den ausgewählten Projekten um die Projekte mit der größten Relevanz handelt. Einige Mitgliedstaaten bedauerten, dass es keine klaren Kriterien für die Projektauswahl gebe23.
Den Exekutivausschüssen bereitgestellte Informationen
30Der EUTF Afrika unterscheidet sich von den traditionellen Durchführungsmechanismen der EU durch die Existenz der Exekutivausschüsse und ihre Funktion. In Artikel 4.1 Buchstabe b des Gründungsabkommens heißt es, der Exekutivausschuss sei „insbesondere für die Auswahl der vom Treuhandfonds zu finanzierenden Maßnahmen verantwortlich“. Den Exekutivausschüssen werden jedoch ausschließlich die Vorschläge unterbreitet, zu denen Maßnahmenbögen ausgearbeitet wurden. Über die Vorschläge, zu denen keine Maßnahmenbögen erstellt wurden, werden sie nicht informiert. Auch werden Durchführungsstellen, deren Projekte nicht ausgewählt wurden, nicht systematisch über die Gründe für die Ablehnung ihrer Vorschläge in Kenntnis gesetzt. Daher sind sie nur begrenzt in der Lage, die Qualität künftiger Vorschläge zu verbessern.
31Auch wenn die Exekutivausschüsse nicht zu allen eingereichten Vorschlägen Informationen erhalten, hatten sie Mühe, das vielschichtige Arbeitspensum im Zusammenhang mit der Genehmigung von Projekten zu bewältigen. Beispielsweise wurden in der Sitzung des Exekutivausschusses für die Sahelzone und das Tschadseebecken, die am 14. Dezember 2016 stattfand, 28 Maßnahmenbögen (674 Seiten) verteilt, während dem Exekutivausschuss für den Norden Afrikas in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2016 lediglich drei Maßnahmenbögen (62 Seiten) zur Genehmigung vorlagen. Die Projektunterlagen wurden den Ausschussmitgliedern spät24 ausgehändigt (nur eine Kalenderwoche, bevor sie genehmigt werden sollten), sodass die Vertreter der Mitgliedstaaten und der afrikanischen Länder nur begrenzt Zeit hatten, die Unterlagen angemessen zu prüfen.
32Wird nach der Genehmigung einer Maßnahme eine substanzielle Änderung ihrer Merkmale oder Ziele erforderlich, so legt der Treuhandfondsverwalter gemäß dem Gründungsabkommen25 den entsprechend geänderten Maßnahmenbogen dem Exekutivausschuss zur vorherigen Genehmigung vor. Der Exekutivausschuss für das Horn von Afrika wurde zwar über Änderungen an Projekten informiert, beim Exekutivausschuss für die Sahelzone und das Tschadseebecken war dies jedoch nicht der Fall26. Beim Fenster für den Norden Afrikas wurden keine vergleichbaren Fälle ermittelt.
Koordinierung und Komplementarität
33In der Auswahlphase ist die Koordinierung zwischen den verschiedenen Generaldirektionen der Kommission von grundlegender Bedeutung. Um diese Koordinierung zu gewährleisten, hat die Kommission interne Mechanismen und detaillierte Arbeitsregelungen für die GD DEVCO, die GD NEAR, den EAD, die GD HOME und die GD ECHO aufgestellt. Diese Dienststellen nehmen regelmäßig an Sitzungen zur internen Qualitätskontrolle (im Rahmen der Qualitätssicherungsgruppe) teil, um Projekte zu bewerten, bevor sie zur Genehmigung vorgelegt werden. Trotz dieser Bemühungen könnte die Koordinierung weiter verbessert werden.
34Aufgrund der Art des in Afrika ermittelten Bedarfs ist häufig eine fensterübergreifende Reaktion erforderlich, beispielsweise für die Sahelzone und den Norden Afrikas. In Artikel 3.1 der Geschäftsordnung des Exekutivausschusses ist festgelegt, dass die Exekutivausschüsse in gemeinsamen Sitzungen zusammentreten, um nach Bedarf Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse zu prüfen. In der Praxis werden die Sitzungen der Exekutivausschüsse normalerweise für die einzelnen Fenster getrennt abgehalten, und bislang fanden nur zwei gemeinsame Sitzungen der Exekutivausschüsse statt27. In seiner dritten Sitzung im Juni 2017 beschloss der Vorstand des Treuhandfonds, einen stärkeren Fokus auf die Auswahl von fensterübergreifenden Programmen zu richten. Trotz dieses Schwerpunkts auf einer fensterübergreifenden Zusammenarbeit wurden (bei insgesamt 143 Programmen) nur vier solcher Programme angenommen28.
35Bei der Projektauswahl benötigen die Exekutivausschüsse auch ausreichende Informationen, um die Komplementarität der Maßnahmen des Treuhandfonds zu beurteilen, d. h. um sich zu vergewissern, dass sich die Maßnahmen nicht mit anderen EU-Instrumenten überschneiden oder decken und dass sie zu potenziellen Synergien führen. Im Strategic Orientation Document sind zusätzliche Anforderungen festgelegt, damit sichergestellt ist, dass der EUTF Afrika andere EU-Instrumente ergänzt. Eine dieser Anforderungen besteht darin, ausschließlich Tätigkeiten zu finanzieren, die nicht bereits in nationalen oder regionalen Richtprogrammen enthalten sind. Der Hof ermittelte jedoch beim Fenster für das Horn von Afrika zwei (nicht in der Stichprobe des Hofes enthaltene) Projekte, die ursprünglich Teil eines regionalen Richtprogramms gewesen waren und nach einer Mittelübertragung vom Treuhandfonds übernommen wurden.
36Trotz der Koordinierungsbemühungen der Kommission fand der Hof auch Beispiele für im Rahmen des EUTF Afrika ausgewählte Projekte, mit denen ein ähnlicher Bedarf gedeckt wird wie mit anderen EU-finanzierten Tätigkeiten, sodass das Risiko besteht, dass andere Arten der EU-Hilfe dupliziert werden29. Die Kommission hat nicht begründet, warum diese Projekte über den EUTF Afrika und nicht über andere Instrumente gefördert wurden30. Kasten 2 enthält Beispiele für Projekte, mit denen trotz Koordinierungsbemühungen ein ähnlicher Bedarf gedeckt wird wie mit anderen Tätigkeiten.
Kasten 2
Beispiele für Projekte, mit denen ein ähnlicher Bedarf gedeckt wird wie mit anderen Tätigkeiten
Soforthilfe
Um die Koordinierung zwischen dem EUTF Afrika und der GD ECHO zu gewährleisten, wurden Arbeitsregelungen aufgestellt. In einer Sitzung der Qualitätssicherungsgruppe zum Projekt Nr. 17 „Stärkung des Schutzes und der Resilienz vertriebener Bevölkerungsgruppen in Libyen“ warnte die GD ECHO, dass es sich bei dem Vorschlag um eine Intervention handele, die üblicherweise von der GD ECHO durchgeführt werde und die sich stark mit bestehenden Initiativen überschneiden werde, falls sie finanziert würde. Trotz dieser Bemerkung stellte die Kommission im Maßnahmenbogen, der dem Exekutivausschuss zur Genehmigung vorgelegt wurde, nicht klar, warum dieses Projekt aus dem EUTF Afrika finanziert werden sollte.
Stabilitäts- und Friedensinstrument
Der Hof ermittelte zwei Projekte (ein über das Stabilitäts- und Friedensinstrument und ein über den EUTF Afrika finanziertes Projekt), deren Schwerpunkt jeweils auf der humanitären Rückführung von Migranten aus Libyen in ihre Herkunftsländer liegt. Mit beiden Projekten werden Tätigkeiten im Bereich der Stabilisierung von Gemeinschaften unterstützt, die Projekte wurden an denselben Durchführungspartner vergeben und ihre Durchführungszeiträume überschneiden sich. Zudem umfassen beide Projekte bestimmte Tätigkeiten, wie Rehabilitation und Förderung des sozialen Zusammenhalts, und werden in denselben Städten – Sabha und Al-Qatrun – durchgeführt.
Darüber hinaus hat die Kommission unlängst den Externen Investitionsplan (EIP) aufgestellt, der dazu beitragen soll, dass „spezifische sozioökonomische Migrationsursachen bekämpft werden und eine nachhaltige Wiedereingliederung von Migranten, die in ihre Herkunftsländer zurückkehren, verstärkt wird, und Transit- und Aufnahmegemeinschaften gestärkt werden“31. Der Vorstand des Treuhandfonds betonte, die Komplementarität mit anderen Instrumenten wie dem künftigen EIP, Mischfinanzierungsmechanismen usw. müsse gewährleistet werden. Der Hof fand jedoch keine Dokumentation darüber, wie die Koordinierung zwischen dem EUTF Afrika und dem EIP erfolgen soll oder welche Maßnahmen ergriffen wurden, um im Rahmen der beiden Instrumente die Komplementarität zwischen den ausgewählten Vorhaben zu maximieren.
38Die oben aufgeführten Beispiele zeigen, dass beim EUTF Afrika keine ausreichend klare Arbeitsteilung zwischen dem Treuhandfonds und anderen Instrumenten oder zwischen den Interventionen der GD DEVCO, GD NEAR und GD ECHO bestand. Für Libyen erstellt die Kommission derzeit eine Matrix, in der die Interventionen im Gesundheitssektor aufgeführt sind, für andere Länder und Sektoren ist dies jedoch keine gängige Praxis. Die Einführung eines solchen Dokuments für alle Sektoren würde den Qualitätskontrollprozess bei der Projektauswahl erleichtern und die Komplementarität der Maßnahmen vor Ort maximieren.
Dauer der Verfahren
39Die schnelle Projektauswahl32 war einer der Faktoren, durch die der EUTF Afrika Mehrwert schaffen sollte. Daher stand die Kommission unter Druck, die Verfahren zu beschleunigen und die zu finanzierenden Projekte rasch auszuwählen. Die Analyse des Hofes ergab, dass die Projekte beim EUTF Afrika in der Tat schneller ausgewählt wurden als bei traditionellen EU-Instrumenten33. Mit dem Treuhandfonds ist es möglich geworden, die Dauer der verschiedenen Phasen und somit die Zeit von der Projektermittlung und -formulierung bis zum Vertragsabschluss und zur ersten Zahlung zu verkürzen (siehe Abbildung 3). Alle im Zuge dieser Prüfung befragten Akteure begrüßten die rasche Projektkonzeption im Rahmen des Treuhandfonds und lobten die schnelle Reaktion auf verschiedene Notlagen.
| Phase | Definition | EUTF Afrika, alle Fenster (in Tagen) | EU-Haushalt und EEF (in Tagen) | Durchschnittlich eingesparte Zeit (in Tagen) |
|---|---|---|---|---|
| 1. Festlegung/Ausarbeitung der Projekte | Durchschnittliche Anzahl der Tage zwischen der Kontrolle durch die Qualitätssicherungsgruppe und der Genehmigung durch die Exekutivausschüsse oder den Ausschuss des EEF/DCI | 33 | 133 | 100 |
| 2. Vertragsabschluss | Durchschnittliche Anzahl der Tage von der Genehmigung durch die Exekutivausschüsse oder den Ausschuss des EEF/ENI/DCI bis zur Vertragsunterzeichnung | 270 | 423 | 153 |
| 3. Erste Zahlung | Durchschnittliche Anzahl der Tage von der Unterzeichnung des Vertrags bis zur Genehmigung der ersten Zahlung | 30 | 42 | 12 |
Allerdings sollte darauf hingewiesen werden, dass mehrere Projekte des EUTF Afrika ursprünglich im Rahmen anderer EU-Instrumente festgelegt und später vom Treuhandfonds übernommen wurden. In einigen Fällen ging die Zeitersparnis zulasten der Exekutivausschüsse, denen nicht genug Zeit blieb, um die Vorschläge vor der Genehmigung der Treuhandfondsprojekte gründlich zu prüfen (siehe Ziffer 31).
41Was Vertragsabschlüsse betrifft, so wurden für den EUTF Afrika in der ersten Hälfte der Laufzeit Verträge im Wert von 45 % aller verfügbaren Mittel unterzeichnet (siehe Abbildung 4). Insgesamt ist es mit dem EUTF Afrika zwar gelungen, die bis zum Vertragsabschluss benötigte Zeit zu verkürzen34, bei anderen bestehenden Soforthilfeinstrumenten verläuft dieser Prozess jedoch nach wie vor schneller. Beispielsweise besteht im Rahmen des Stabilitäts- und Friedensinstruments, das in ähnlichen Bereichen wie der EUTF Afrika eingesetzt wird, die Möglichkeit, auf „außerordentliche Hilfsmaßnahmen“ zurückzugreifen35. Nach der Annahme eines Finanzierungsbeschlusses durch die Kommission werden 86 % der Verträge für diese Maßnahmen innerhalb von vier Monaten unterzeichnet36 (gegenüber 270 Tagen beim EUTF Afrika). Der EUTF Afrika ist ein Nothilfeinstrument. Daher wäre ein schnellerer Abschluss von Verträgen zu erwarten gewesen.
Abbildung 4
Ausführung der Haushaltsmittel (Stand: Ende August 2018)
Quelle: Auf der Grundlage von auf der Website des EUTF Afrika („EU Emergency Trust Fund for Africa“) veröffentlichten Daten der Europäischen Kommission über den Stand der Umsetzung vom 31. August 2018. Alle Zahlen gerundet.
Was die Projektdurchführung betrifft, konnte der EUTF Afrika nur in begrenztem Maße dazu beitragen, den Prozess gegenüber der traditionellen Entwicklungshilfe zu beschleunigen. Der Treuhandfonds war mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert wie traditionelle Instrumente. Dies schlägt sich wiederum in einem geringen Volumen der Zahlungen nieder (siehe Abbildung 4), die zum größten Teil (fast 90 %) aus Vorauszahlungen bestanden oder die Budgethilfe betrafen37. Das komplexe und schwierige Umfeld, in dem die Maßnahmen des EUTF Afrika durchgeführt werden, ist laut Kommission der Hauptgrund für die Verzögerungen, da die Durchführungspartner in Konfliktgebieten häufig nicht tätig werden können.
43Angesichts des außergewöhnlichen Kontexts, in dem der EUTF Afrika tätig ist, wäre jedoch zu erwarten, dass die Kommission systematisch bewertet, ob beschleunigte Maßnahmen angewandt werden können, und dies mit ihren potenziellen Durchführungspartnern bespricht. Eine Möglichkeit, um für einen schnelleren Beginn der Durchführung zu sorgen, besteht darin, die Kosten der Projektvorbereitung ab dem Datum der Genehmigung des Projekts (d. h. sobald die wesentlichen Projektbedingungen beschlossen worden sind und sofern dies angemessen ist) förderfähig zu machen. Tatsächlich ist in den Leitlinien der Kommission für Notsituationen eine solche Vorgehensweise gestattet.
Kasten 3
Beispiel aus Niger, wo Projekte schneller hätten umgesetzt werden können, wenn die Finanzierung sofort genehmigt worden wäre
Projekt 10: Förderung der Schulung junger Menschen in den Regionen Agadez und Zinder und ihrer Integration in den Arbeitsmarkt
Der Exekutivausschuss genehmigte das Projekt am 18. April 2016. Das Verfahren zur Einstellung des Projektleiters konnte jedoch erst nach der Vertragsunterzeichnung im November 2016 eingeleitet werden. Wären die Projektvorbereitungskosten umgehend nach der Genehmigung des Projekts für förderfähig erklärt worden, so wäre das lange Einstellungsverfahren weniger ins Gewicht gefallen und die Projektdurchführung hätte schneller eingeleitet werden können.
Der Hof stellte fest, dass in den Maßnahmenbögen, die den Exekutivausschüssen zur Genehmigung vorgelegt wurden, in den meisten Fällen nicht der voraussichtliche Beginn der Projekttätigkeiten, sondern die Gesamtdauer der Projekte (bei den geprüften Projekten zwischen 12 und 60 Monaten) angegeben war. Daher können die Exekutivausschüsse diesen Aspekt bei der Genehmigung von Projekten nicht berücksichtigen oder Alternativen in Betracht ziehen, um einen schnelleren Beginn der Durchführung zu gewährleisten.
Mit den Projekten werden die ersten Outputs erzielt, ein System zur Überwachung der Ergebnisse sämtlicher Fenster ist jedoch noch nicht einsatzbereit
Überwachung
45Im Jahr 2017 wurde für die drei Fenster des EUTF Afrika eine gemeinsame Überwachungsplattform für alle Projekte eingeführt, die deren Projektplanungsrahmen38, Zielvorgaben und die entsprechenden tatsächlichen Werte für die einzelnen spezifischen Indikatoren enthält. Die Kommission hat die meisten Zielvorgaben für die Projekte des Treuhandfonds in diesem Überwachungssystem gespeichert, Ergebniswerte sind jedoch noch nicht verfügbar. Nicht alle Durchführungspartner sind bereit, auf der gemeinsamen Plattform Informationen einzugeben, und die meisten Durchführungspartner sind vertraglich nicht dazu verpflichtet. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das System zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Verträge noch nicht entwickelt worden bzw. geplant war und die Kommission in die Finanzierungsvereinbarungen keine entsprechende Bestimmung aufgenommen hatte.
46Zum Zeitpunkt der Prüfung hatte die Kommission für diese Überwachungsplattform 19 aggregierte Indikatoren entwickelt, die für alle drei Fenster gelten. Einige dieser Indikatoren überschneiden sich jedoch, und die Verknüpfung zwischen diesen Indikatoren und den übergeordneten Indikatoren, die im allgemeinen Ergebnisrahmen des Treuhandfonds enthalten sind, ist nicht immer klar (siehe Kasten 4).
Kasten 4
Schwachstellen im Zusammenhang mit den 19 aggregierten Indikatoren
- Die Indikatoren 2,3 (Anzahl der Empfänger von Ernährungshilfe) und 2,4 (Anzahl der Empfänger von Hilfe im Bereich der Ernährungssicherheit) überschneiden sich potenziell. Unter die Definition beider Indikatoren fallen Schulungen zu Landbewirtschaftungsmethoden.
- Mit den Indikatoren werden nicht alle Projekte des EUTF Afrika erfasst (beispielsweise Projekt Nr. 6).
- Die Verknüpfung dieser gemeinsamen Outputindikatoren mit den Tausenden von Indikatoren auf Projektebene, dem allgemeinen Ergebnisrahmen des Treuhandfonds und den Prioritäten des Aktionsplans von Valletta ist eine äußerst schwierige Aufgabe. Der Exekutivausschuss des Fensters für das Horn von Afrika hat auf eigene Initiative beschlossen, diese Aufgabe an technische Experten auszulagern.
Bislang wurde für das Fenster für die Sahelzone und das Tschadseebecken die Verwendung des CAD-Systems (System zur Erhebung, Analyse und Verbreitung) beschlossen, während beim Fenster für das Horn von Afrika das MLS-System (Überwachungs- und Lernsystem) eingesetzt wird. Beim Fenster für den Norden Afrikas wurden Schritte zur Einrichtung eines eigenen Überwachungs- und Bewertungssystems unternommen. Angesichts der Vielzahl von Informations- und Überwachungssystemen gibt es keine umfassende Übersicht, in der die vom EUTF Afrika insgesamt erzielten Ergebnisse in einem einzigen Dokument zusammengefasst sind.
48Ferner werden die Überwachungsaufgaben der Durchführungspartner nicht klar von denen der Kommission oder der EU-Delegationen abgegrenzt. Beispielsweise wurde bei einem Projekt in Niger (Projekt Nr. 7) das gesamte Projektbudget innerhalb von 12 Monaten anstatt wie geplant innerhalb von 36 Monaten ausgegeben, und mit dem Projekt wurde in erster Linie ein Ziel verfolgt, auf das sich auch andere Geber konzentrierten (Direkthilfe für Migranten). Die anderen beiden Ziele – Regierungsführung und Maßnahmen im Bereich der Entwicklung – wurden größtenteils nicht berücksichtigt. Außerdem stellte der Hof bei Projekten in den Bereichen Sicherheit, Grenzmanagement und ähnlichen Bereichen ein Muster im Hinblick auf Verzögerungen39 fest.
49Zum Zeitpunkt der Prüfung lag für keines der von der Prüfung erfassten Projekte ein ROM40-Bericht vor. Alle in Niger durchgeführten Projekte waren von der Kommission mindestens einmal vor Ort in Augenschein genommen worden, sodass die Kommissionsbediensteten die Projekte nachverfolgen konnten. In Libyen konnte die Kommission angesichts der schwierigen Sicherheitslage nicht in alle laufenden Projekte besichtigen. Die Kommission prüfte jedoch die Möglichkeit, eine Überwachung durch Dritte einzuführen (d. h. einen Auftrag zur Überwachung an lokale Akteure zu vergeben). Ein wesentlicher Bestandteil der Überwachung ist der regelmäßige Abgleich der Projekte mit dem Projektplanungsrahmen. Für die Mehrzahl der geprüften Projekte lagen nur provisorische Projektplanungsrahmen vor, die nach der Anlaufphase des Projekts, d. h. erst nach Unterzeichnung des betreffenden Vertrags, vervollständigt werden sollten. In der Anlaufphase konsultieren die Durchführungspartner die Endbegünstigten und ermitteln den spezifischen Bedarf der Bevölkerung oder der Verwaltung. In Absprache mit der EU-Delegation entwickeln oder aktualisieren sie die Indikatoren und Zielvorgaben. Laut Kommission bietet dieser Ansatz in einem schwierigen Kontext eine gewisse Flexibilität und ermöglicht die Zusammentragung von Daten, die anfänglich nicht vorliegen. Allerdings fehlten bei den geprüften Projekten – selbst nach einer Aktualisierung der logischen Rahmen – messbare Zielvorgaben, und daher entsprachen die spezifischen Ziele nach wie vor nicht den SMART41-Kriterien (siehe Kasten 5).
Kasten 5
Beispiele für unspezifische Ziele beim Fenster für die Sahelzone und das Tschadseebecken
Projekt 8: Unterstützung der Durchführung von strukturellen und kurzfristigen Maßnahmen
Projekt 9: Unterstützung des delegierten Projektmanagements
Projekt 10: Verbesserung der Steuerung von Bildungsmaßnahmen
Projekt 10: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen
Einige Indikatoren waren nur begrenzt von Nutzen. Bei einem Projekt (Projekt Nr. 10) beruhte ein Indikator auf einer späteren politischen Entscheidung der lokalen Behörden. Eine solche Art von Indikator hat kein Gewicht, da die Durchführungspartner keinen Einfluss auf derartige Entscheidungen haben und nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Darüber hinaus fand der Hof Indikatoren, die sich auf die Meinungen der Begünstigten (d. h. die Ergebnisse von Umfragen) stützten, welche subjektiv und schwer nachprüfbar sind. In den Rahmen wurden weitere Indikatoren aufgenommen, die von den Durchführungspartnern für ihre interne Berichterstattung genutzt wurden. Dadurch erhöht sich der Verwaltungsaufwand für den EUTF Afrika.
51Ein geeigneter Ausgangswert ermöglicht die Bewertung des Fortschritts – sowohl in relativen als auch in absoluten Zahlen – gemessen am Gesamtbedarf. Die Ausgangswerte stellten bei allen vom Hof analysierten Projektplanungsrahmen, sogar bei denen, die überarbeitet worden waren, eine Schwachstelle dar. In den meisten Fällen wurde „null“ oder „n. z.“ als Ausgangswert für die spezifischen Indikatoren angegeben42, sodass es nicht möglich ist, relative Fortschritte darzustellen. In einem Fall wurden die Indikatoren gemessen, obwohl keine Ausgangswerte vorlagen43. Durch solche Messungen werden keine nützlichen Informationen über die Fortschritte erlangt.
Outputs laufender Projekte
52Zum Zeitpunkt der Prüfung befanden sich die im Rahmen des EUTF Afrika geförderten Projekte im Allgemeinen in einer frühen Phase der Durchführung, bei den geprüften Projekten in Libyen und Niger wurden jedoch erste Outputs erbracht (siehe Beispiele in Kasten 6). In Niger besuchte das Prüfungsteam neben anderen Projekten das Transitzentrum für Migranten und eine von 15 eingerichteten Beobachtungsstellen für Migration in Agadez und führte Gespräche mit polizeilichen Ermittlern, die an der Zerschlagung von Schleusernetzen beteiligt waren. In Libyen war es aufgrund der Sicherheitslage nicht möglich, laufende Projekte in Augenschein zu nehmen.
Kasten 6
Beispiele für Outputs laufender Projekte, die vom Hof geprüft wurden
In den von den Durchführungspartnern vorgelegten (und von der Kommission validierten) Fortschrittsberichten fand der Hof die folgenden Beispiele für Projektoutputs:
Niger
Projekt Nr. 7: Schaffung annehmbarer Lebensbedingungen für Migranten im Transitzentrum für Migranten in Agadez (eines von vier Zentren dieser Art in Niger). Im Jahr 2017 passierten über 9 000 Migranten diese Zentren.
Projekt Nr. 8: Einrichtung von 15 Beobachtungsstellen zur Überwachung der lokalen Folgen von Migration und Ermittlung potenzieller Abhilfemaßnahmen.
Projekt Nr. 11: Zerschlagung von sieben nationalen und 12 internationalen Schleusernetzen mithilfe von gemeinsamen polizeilichen Ermittlungsgruppen im Jahr 2017.
Libyen
Projekt Nr. 19 (im Rahmen eines der Projektziele):
- Unterstützung von 4 709 Migranten bei der freiwilligen Rückkehr,
- Bereitstellung von humanitärer Hilfe für 19 605 Migranten in Form von Bedarfsartikeln und Hygiene-Sets in verschiedenen Gewahrsamseinrichtungen,
- Durchführung einer raschen Analyse des Bedarfs von Migranten und Bereitstellung medizinischer Hilfe für über 6 000 Migranten,
- Unterbringung von 929 Personen (einschließlich schwangerer Frauen und unbegleiteter Minderjähriger) durch die Protection Unit. Schulung von 21 Regierungsbeamten zu Menschenrechten und Schwachstellenbeurteilungen durch die Technical Cooperation Unit.
Zahlenangaben von Frontex zufolge erreichte die Gesamtzahl der illegalen Grenzübertritte von Migranten in die EU im Jahr 2016 insgesamt einen Höchststand, während sie im Jahr 2017 wieder zurückging (siehe Abbildung 5). Der EUTF Afrika ist eines von vielen EU- und Nicht-EU-Instrumenten, die zur Verbesserung der Zahlen beitragen, die für die drei Fenster unterschiedlich ausfallen.
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | |
|---|---|---|---|---|
| Sahelzone und Tschadseebecken | 42 601 | 65 297 | 114 814 | 76 889 |
| Norden Afrikas | 10 773 | 21 603 | 19 393 | 27 912 |
| Horn von Afrika | 46 536 | 70 875 | 42 850 | 17 984 |
| EUTF Afrika insgesamt | 99 910 | 157 775 | 177 057 | 122 785 |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Frontex-Daten aus dem Zeitraum 2014-2017.
54Im Jahresbericht 2017 des EUTF Afrika wird nicht umfassend über die bislang erzielten Ergebnisse berichtet, sondern es werden die Zahl der genehmigten Projekte, die ausgegebenen Mittel und Beispiele für erbrachte Outputs aufgeführt. Beim Jahresbericht handelt es sich zwar um ein einziges, konsolidiertes Dokument, die Berichterstattung der drei Fenster ist jedoch nicht einheitlich. Beispielsweise sind in Kapitel 3 des Jahresberichts (Strategische Ausrichtung, Durchführung und Ergebnisse) für jedes Fenster Tabellen aufgeführt, denen die Zuweisung der Mittel auf die im Rahmen des jeweiligen Fensters unterstützten Prioritäten zu entnehmen ist. Angesichts der allgemein gehaltenen Ziele des EUTF Afrika verfügen die Treuhandfondsverwalter bei der Entscheidung über die Klassifizierung von Projekten jedoch über einen großen Ermessensspielraum. Daher können die den Prioritäten und Fenstern zugewiesenen Mittel nicht ohne Weiteres miteinander verglichen werden.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
55Der mit erheblichen Herausforderungen konfrontierte EUTF Afrika wurde als Nothilfe-Treuhandfonds zur Bewältigung der Krisen in drei afrikanischen Regionen eingerichtet. Er soll auch zum Erreichen langfristiger Stabilitäts- und Entwicklungsziele beitragen.
56Der Hof gelangt zu dem Schluss, dass der EUTF Afrika zwar ein flexibles Instrument ist, angesichts der beispiellosen Herausforderungen jedoch zielgerichteter hätte konzipiert werden müssen. Es wurde nicht festgelegt, welche spezifischen Krisen (z. B. im Hinblick auf Regionen, Länder, Ursachen und Auswirkungen auf die Stabilität) mit dem Treuhandfonds bewältigt werden sollen. Die allgemein gehaltenen Ziele des Treuhandfonds ermöglichen zwar Flexibilität, doch ging dies auf Kosten einer Strategie, die ausreichend zielgerichtet ist, um Maßnahmen innerhalb der drei Fenster steuern zu können, und die die Messung von Ergebnissen und eine entsprechende Berichterstattung unterstützt. Zudem sind die strategischen Vorgaben für die Treuhandfondsverwalter bislang nicht sehr spezifisch (siehe Ziffern 15-19).
57Weder der Bedarf, der durch den Treuhandfonds zu decken ist, noch die ihr zur Verfügung stehenden Mittel wurden von der Kommission umfassend analysiert. Der Hof stellte fest, dass ermittelter Bedarf nicht quantifiziert und auch die zur Finanzierung erforderliche kritische Masse nicht bestimmt wurde. Darüber hinaus stellte der Hof fest, dass die Mittel und Kapazitäten nicht auf optimale und systematische Art und Weise gebündelt wurden. Zudem war noch kein geeigneter Mechanismus zur Erfahrungsauswertung entwickelt worden (siehe Ziffern 20-24).
Empfehlung 1 – Verbesserung der Qualität der Ziele des EUTF Afrika
Die Kommission sollte dem Vorstand des Treuhandfonds eine Überarbeitung der bestehenden Ziele und Prioritäten des EUTF Afrika vorschlagen, um sie spezifischer und erreichbarer zu gestalten. Dabei sollte die Kommission die besonderen Schwierigkeiten berücksichtigen, die in den drei Fenstern jeweils bestehen, und weitestmöglich Zielvorgaben und Ausgangswerte festlegen. Hierbei sollte sie sich insbesondere auf Folgendes stützen:
- die Outputs der Fazilitäten für Forschung und Faktensammlung;
- die Fähigkeiten aller Geber;
- einen Mechanismus zur Erfahrungsauswertung für den Treuhandfonds als Ganzes.
Zeitrahmen: bis Ende 2019.
58Die Verfahren für die Projektauswahl unterscheiden sich zwischen den Fenstern. Der Hof fand keine dokumentierte Bewertung von Projektvorschlägen anhand zuvor festgelegter Kriterien. Die Exekutivausschüsse fungierten in erster Linie als Foren zur Genehmigung von Projekten. Allerdings stellte der Hof fest, dass die ihnen vorgelegten Informationen nicht immer vollständig waren oder rechtzeitig genug bereitgestellt wurden, um wohlüberlegte Entscheidungen zu ermöglichen (siehe Ziffern 27-32).
59Worin der komparative Vorteil einer Finanzierung von Projekten durch den EUTF Afrika besteht, wurde nicht immer klar erläutert, und der Hof ermittelte Beispiele für Projekte, mit denen ein ähnlicher Bedarf gedeckt wird wie mit anderen EU-Instrumenten (siehe Ziffern 33-38).
Empfehlung 2 – Überarbeitung des Verfahrens für die Projektauswahl
Die Kommission sollte
- klare gemeinsame Kriterien festlegen, die für alle Fenster gelten, und die Bewertung von Projektvorschlägen anhand dieser Kriterien dokumentieren;
- den Exekutivausschüssen eine Liste vorlegen, in der die eingegangenen Vorschläge, zu denen der Treuhandfondsverwalter keinen Maßnahmenbogen ausgearbeitet hat, sowie die Gründe für die Ablehnung der Vorschläge aufgeführt sind;
- die Exekutivausschüsse von etwaigen substanziellen Änderungen an bereits genehmigten Projekten (d. h. Änderungen im Hinblick auf Ziele, Budget und Dauer) unterrichten;
- auf dem Maßnahmenbogen einen speziellen Abschnitt einrichten, in dem der komparative Vorteil einer Unterstützung des Projekts durch den EUTF Afrika gegenüber einer Unterstützung durch andere Arten der EU-Hilfe verdeutlicht wird.
Zeitrahmen: bis Mitte 2019.
60Im Vergleich zu traditionellen Instrumenten wurden die Projekte beim EUTF Afrika schneller auf den Weg gebracht. Insgesamt ist es mit dem Treuhandfonds gelungen, die bis zum Vertragsabschluss und zur Leistung von Vorauszahlungen benötigte Zeit zu verkürzen. Bei den Projekten stellen sich jedoch ähnliche Herausforderungen wie bei traditionellen Instrumenten, wodurch sich ihre Umsetzung verzögert. Obwohl der EUTF Afrika in einer außergewöhnlichen Situation tätig ist, hat die Kommission keinen vollständigen Gebrauch von beschleunigten Maßnahmen gemacht. Derartige Maßnahmen könnten die Arbeit der Durchführungspartner erleichtern und einen rascheren Beginn der Projekttätigkeiten ermöglichen (siehe Ziffern 39-44).
Empfehlung 3 – Ergreifung von Maßnahmen für eine schnellere Durchführung
Die Kommission sollte ermitteln, welche beschleunigten Verfahren beim EUTF Afrika angewandt werden können, und gegebenenfalls deren Einsatz in Absprache mit den potenziellen Durchführungspartnern ausweiten.
Zeitrahmen: bis Ende 2019.
61Für den EUTF Afrika wurde ein gemeinsames Überwachungssystem eingeführt. Dieses ist jedoch noch nicht einsatzbereit, und bislang wurden für die drei Fenster unterschiedliche Systeme zur Einholung von Budgetinformationen, Überwachung und Bewertung eingesetzt. Der Hof stellte fest, dass die Projektziele häufig nicht den SMART-Kriterien (specific, measurable, attainable, relevant and time-bound – konkret, messbar, erreichbar, sachgerecht und terminiert) entsprachen und die zur Messung der Projektleistung verwendeten Indikatoren keine Ausgangswerte aufwiesen. Der EUTF Afrika hat dazu beigetragen, die Zahl irregulärer Migranten, die aus Afrika nach Europa kommen, zu verringern. Wie groß dieser Beitrag ist, kann jedoch nicht genau bestimmt werden. Die geprüften Projekte befanden sich in einer frühen Phase der Durchführung, hatten jedoch bereits Outputs erbracht (siehe Ziffern 45-53).
Empfehlung 4 – Verbesserung der Überwachung des EUTF Afrika
Die Kommission sollte
- für die vollständige Einsatzbereitschaft des gemeinsamen Überwachungssystems sorgen;
- die SMART-Ziele in die Projektplanungsrahmen einbeziehen und die Qualität der Indikatoren durch die Festlegung quantifizierter Ausgangswerte und Zielvorgaben verbessern.
Zeitrahmen: Mitte 2019.
Dieser Bericht wurde von Kammer III unter Vorsitz von Frau Bettina JAKOBSEN, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2018 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
Anhänge
Anhang I
Beiträge der EU-Mitgliedstaaten und sonstiger Geber (Mittelzusagen und erhaltene Beiträge) – Stand: 31. August 2018
Länder, die Beiträge von mindestens 3 Millionen Euro zugesagt haben und denen damit im Vorstand des Treuhandfonds und in den Exekutivausschüssen Stimmrechte zustehen, sind grau unterlegt.
| Land | Zugesagte Beiträge (in Euro) | Eingegangene Beiträge (in Euro) |
|---|---|---|
| Österreich | 6 000 000 | 6 000 000 |
| Belgien | 10 000 000 | 9 000 000 |
| Bulgarien | 550 000 | 550 000 |
| Kroatien | 600 000 | 600 000 |
| Zypern | 100 000 | 100 000 |
| Tschechische Republik* | 10 411 624 | 10 411 124 |
| Dänemark | 20 045 876 | 20 045 876 |
| Estland | 1 450 000 | 1 450 000 |
| Finnland | 5 000 000 | 5 000 000 |
| Frankreich | 9 000 000 | 9 000 000 |
| Deutschland | 157 500 000 | 139 500 000 |
| Ungarn* | 9 450 000 | 9 450 000 |
| Irland | 15 000 000 | 2 600 000 |
| Italien | 110 000 000 | 108 000 000 |
| Lettland | 300 000 | 300 000 |
| Litauen | 200 000 | 200 000 |
| Luxemburg | 3 100 000 | 3 100 000 |
| Malta | 325 000 | 175 000 |
| Niederlande | 26 362 000 | 23 362 000 |
| Norwegen | 8 865 381 | 8 865 381 |
| Polen* | 10 550 748 | 10 550 748 |
| Portugal | 1 800 000 | 1 800 000 |
| Rumänien | 100 000 | 100 000 |
| Slowakei* | 10 350 000 | 10 350 000 |
| Slowenien | 100 000 | 100 000 |
| Spanien | 9 000 000 | 9 000 000 |
| Schweden | 3 000 000 | 3 000 000 |
| Schweiz | 4 100 000 | 4 100 000 |
| Vereinigtes Königreich | 6 000 000 | 2 800 000 |
| Visegrád-Gruppe (CZ, HU, PL, SK)* | 35 000 000 | 35 000 000 |
| Externe Beiträge insgesamt | 439 260 629 | 409 510 629 |
* In den Beiträgen der Mitglieder der Visegrád-Gruppe sind die Beiträge zu den von der Gruppe zugesagten Mitteln in Höhe von 35 Millionen Euro enthalten.
Quelle: Europäische Kommission, Website des EUTF Afrika („EU Emergency Trust Fund for Africa“), „State of Play and Financial resources“.
Anhang II
Die Leitungsgremien des EUTF Afrika und ihre wichtigsten Zuständigkeiten
Quelle: Europäische Kommission.
Anhang III
Geprüfte Projekte des EUTF Afrika
Liste der Projekte
| Themenbereiche des EUTF Afrika | |
|---|---|
| 1 | Stärkung der wirtschaftlichen Chancen und Beschäftigungsmöglichkeiten |
| 2 | Förderung der Resilienz |
| 3 | Verbesserung der Migrationssteuerung |
| 4 | Verbesserung der Regierungsführung und Konfliktprävention |
| # | Projektkennung | Projektbezeichnung | Themen-bereich | Durchführungspartner | Mittelausstattung (in Millionen Euro) | Dauer der Maßnahme (in Monaten) | Maßnahmenbogen genehmigt am | EUTF-Unterzeichnung am | Tage von der Genehmigung bis zur Unterzeichnung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | EUTF | Kofinanzierung | Insgesamt | ||||||||
| Fensterübergreifend | ||||||||||||||
| 1 | REG-REG-01 | Research and Evidence Facility for the Sahel and Lake Chad Region and the North of Africa | X | X | X | X | Mehrere Partner | 8,0 | 8,0 | 60 | 30.10.2016 im schriftlichen Verfahren | 25.9.2017 | 330 | |
| 2 | SAH-REG-02 | Technical Cooperation Facility | X | X | X | X | Mehrere Partner | 5,0 | 5,0 | 60 | 14.1.2016 | 4.11.2016 | 295 | |
| Fenster für die Sahelzone und das Tschadseebecken | ||||||||||||||
| Regionales Projekt | ||||||||||||||
| 3 | SAH-REG-01 | Appui à la coopération régionale des pays du G5 Sahel et au Collège Sahélien de Sécurité | X | Stellen der Mitgliedstaaten | 7,0 | 7,0 | 24 | 14.1.2016 | 10.7.2016 | 178 | ||||
| 4 | SAH-REG-03 | Support to the strengthening of police information systems in the broader West Africa region (WAPIS) | X | Internationale Organisation | 5,0 | 5,0 | 24 | 18.4.2016 | 18.5.2016 | 30 | ||||
| 5 | SAH-REG-04 | GAR-SI SAHEL (Groupes d'Action Rapides – Surveillance et Intervention au Sahel) | X | X | Stellen der Mitgliedstaaten | 41,6 | 41,6 | 46 | 13.6.2016 | 23.12.2016 | 193 | |||
| 6 | SAH-REG-09 | La voix des jeunes du Sahel | X | X | X | NRO | 2,2 | 0,3 | 2,5 | 12 | 28.3.2017 im schriftlichen Verfahren | 15.5.2017 | 48 | |
| Nationales Projekt: Niger | ||||||||||||||
| 7 | SAH-NE-01 | Migrant Resource and Response Mechanism (MRRM) Phase II | X | Internationale Organisation | 7,0 | 7,00 | 36 | 14.1.2016 | 1.8.2016 | 200 | ||||
| 8 | SAH-NE-02 | Renforcement de la gestion durable des conséquences des flux migratoires (ProGem) | X | Stellen der Mitgliedstaaten | 25,0 | 25,0 | 36 | 14.1.2016 | 30.9.2016 | 260 | ||||
| 9 | SAH-NE-03 | Projet d’appui aux filières agricoles dans les régions de Tahoua et Agadez | X | X | Stellen der Mitgliedstaaten | 30,0 | 37,0 | 67,0 | 52 | 18.4.2016 | 20.9.2016 | 155 | ||
| 10 | SAH-NE-04 | Appuyer la formation et l’insertion professionnelle des jeunes filles et garçons des régions d’Agadez et Zinder en vue de contribuer au développement socioéconomique de ses deux régions | X | Stellen der Mitgliedstaaten | 6,9 | 18,4 | 25,3 | 36 | 18.4.2016 | 7.11.2016 | 203 | |||
| 11 | SAH-NE-05 | Création d’une Equipe Conjointe d’Investigation (ECI) pour la lutte contre les réseaux criminels liés à l’immigration irrégulière, la traite des êtres humains et le trafic des migrants | X | X | Stellen der Mitgliedstaaten | 6,0 | 6,0 | 36 | 18.4.2016 | 22.12.2016 | 248 | |||
| 12 | SAH-NE-06 | Contrat relatif à la Reconstruction de l'Etat au Niger en complément du SBC II en préparation / Appui à la Justice, Sécurité et à la Gestion des Frontières au Niger (AJUSEN) | X | X | Stellen der Mitgliedstaaten | 6,0 | 80,0 | 60 | 13.6.2016 | 30.8.2016 | 78 | |||
| Stellen der Mitgliedstaaten | 4,0 | 19.12.2016 | 189 | |||||||||||
| Budgethilfe | 70,0 | 19.12.2016 | 189 | |||||||||||
| 13 | SAH-NE-07 | Renforcement de la gestion et de la gouvernance des migrations et le retour durable au Niger (Sustainable Return from Niger – SURENI) | X | Internationale Organisation | 15,0 | 15,0 | 36 | 14.12.2016 | 11.4.2017 | 118 | ||||
| 14 | SAH-NE-08 | Plan d'Actions à Impact Economique Rapide à Agadez (PAIERA) | X | X | NRO | 1,1 | 8,0 | 18 | 14.12.2016 | 14.1.2017 | 31 | |||
| NRO | 3,5 | 7.4.2017 | 114 | |||||||||||
| NRO | 2,7 | 20.2.2017 | 68 | |||||||||||
| Technische Hilfe | 0,6 | 7.3.2017 | 83 | |||||||||||
| 15 | SAH-NE-09 | Soutien à la résilience institutionnelle et communautaire dans la région de Diffa | X | Internationale Organisation | 12,0 | 1,0 | 13,0 | 36 | 14.12.2016 | 7.6.2017 | 175 | |||
| Fenster für den Norden Afrikas | ||||||||||||||
| Regionales Projekt | ||||||||||||||
| 16 | NOA-REG-03 | Technical Cooperation Facility (TCF): Formulation of programmes, Implementation of the Monitoring and Evaluation Framework, and Communication activities | X | Internationale Organisation | 2,2 | 5,2 | 36 | 23.5.2017 | 15.11.2017 | 176 | ||||
| noch offen | 2,0 | n. z. | n. z. | |||||||||||
| noch offen | 1,0 | n. z. | n. z. | |||||||||||
| Nationales Projekt: Libyen | ||||||||||||||
| 17 | NOA-LY-01 | Strengthening protection and resilience of displaced populations in Libya | X | Stellen der Mitgliedstaaten | 5,9 | 1,0 | 6,0 | 30 | 16.6.2016 | 6.1.2017 | 204 | |||
| 18 | NOA-LY-02 | Supporting protection and humanitarian repatriation and reintegration of vulnerable migrants in Libya | X | noch offen | 3,0 | 36 | 16.12.2016 | n. z. | n. z. | |||||
| Internationale Organisation (*) | 16,8 | 2.6.2017 | 168 | |||||||||||
| 19 | NOA-LY-03 | Managing mixed migration flows in Libya through expanding protection space and supporting local socio-economic development | X | Internationale Organisation (*) | 38,0 | 5,0 | 95,0 | 36 | 12.4.2017 im schriftlichen Verfahren | 2.6.2017 | 51 | |||
| X | Internationale Organisation | 22.5.2017 | 40 | |||||||||||
| X | Internationale Organisation | 31.5.2017 | 49 | |||||||||||
| X | Internationale Organisation | 13,0 | 12 | 9.6.2017 | 58 | |||||||||
| X | Stellen der Mitgliedstaaten | 12.6.2017 | 61 | |||||||||||
| 20 | NOA-LY-04 | Support to Integrated border and migration management in Libya – First phase | X | Mitgliedstaat | 42,2 | 4,1 (**) | 46,3 | 36 | 28.7.2017 | 8.12.2017 | 133 | |||
(*) Die von dieser internationalen Organisation in Libyen durchgeführten Tätigkeiten wurden in dem Vertrag NOA-LY-03-01 „Protecting vulnerable migrants and stabilizing communities in Libya“ zusammengefasst.
(**) In diesem Betrag ist die Parallelfinanzierung in Höhe von 1,84 Millionen Euro durch den Fonds für innere Sicherheit enthalten.
Quelle: EUTF Afrika.
Akronyme und Abkürzungen
AF: Action Fiche: Maßnahmenbogen mit alle relevanten Informationen über ein Projekt oder ein Programm
EAD: Europäischer Auswärtiger Dienst
EEF: Europäischer Entwicklungsfonds
EIP: External Investment Plan (Investitionsoffensive für Drittländer)
EUTF Afrika: Nothilfe-Treuhandfonds der EU zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika
GD DEVCO: Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung
GD NEAR: Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen
IcSP: Instrument contributing to Stability and Peace (Stabilitäts- und Friedensinstrument)
Kommission: Europäische Kommission
MS: EU-Mitgliedstaaten
NoA: Nordafrika (Fenster/Region)
OpCom: Operational Committee (Exekutivausschuss)
REF: Research and Evidence Facility (Fazilität für Forschung und Faktensammlung)
SLC: Sahelzone und Tschadseebecken (Fenster/Region)
TF: Treuhandfonds
UNDP: United Nations Development Programme (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen)
Endnoten
1 In Artikel 187 der Haushaltsordnung (Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) ist der rechtliche Rahmen zur Gründung von Unions-Treuhandfonds für Maßnahmen im Außenbereich festgelegt. In der Haushaltsordnung 2018 (Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1)), die am 2.8.2018 in Kraft trat, ist dieser rechtliche Rahmen in Artikel 234 festgelegt.
2 Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung 2012, nun Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung 2018.
3 Bei dem Gründungsabkommen handelt es sich um ein von der Europäischen Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und weiteren Gebern abgefasstes Dokument.
4 Die übrigen Fonds sind: a) der Treuhandfonds Bêkou für die Zentralafrikanische Republik, der im Juli 2014 zur Unterstützung des Landes bei der Bewältigung der Krise und beim Wiederaufbau eingerichtet wurde, b) der Treuhandfonds Madad, der im Dezember 2014 als Reaktion auf die Syrienkrise gegründet wurde, sowie c) der Treuhandfonds für Kolumbien, der 2016 zur Unterstützung des Friedensschlusses ins Leben gerufen wurde.
5 Ursprünglich bezog sich der EUTF Afrika auf 23 Länder. Der Vorstand des Treuhandfonds beschloss in seiner zweiten Sitzung am 13.12.2016, die Liste der unterstützten Länder um Ghana, Guinea und Côte d'Ivoire zu erweitern.
6 EU-Mitgliedstaaten, die keinen Beitrag zum EUTF Afrika geleistet haben, können ebenfalls als Beobachter teilnehmen.
7 Bedienstete der GD DEVCO (Vorsitz der Exekutivausschüsse für die Sahelzone und das Tschadseebecken sowie für das Horn von Afrika), GD NEAR (Vorsitz des Exekutivausschusses für den Norden Afrikas), GD ECHO und GD HOME sowie Bedienstete des Dienstes für außenpolitische Instrumente.
8 Die EU-Delegation in Libyen wurde Ende 2014 aufgrund des Ausbruchs eines bewaffneten Konflikts nach Tunis verlegt.
9 An alle am EUTF Afrika beteiligten Länder wurde ein Fragebogen versandt (der von 21 der 28 Länder beantwortet wurde). Mit Vertretern der Mitgliedstaaten, die den größten Beitrag zum Treuhandfonds leisteten (Deutschland und Italien), der Mitgliedstaaten, die Projekte in Niger und Libyen durchführten (Frankreich und Luxemburg) und anderer ausgewählter Mitgliedstaaten (wie Belgien, Portugal und Schweden) führte der Hof gesonderte Gespräche.
10 Erwägungsgrund 18 des Gründungsabkommens: „Der Treuhandfonds wird seine Ziele dadurch erreichen, dass er die Mittel wie auch die Fähigkeiten zur Analyse, Festlegung und Durchführung der Maßnahmen bündelt, insbesondere die der Geber, die in den Regionen aktiv vertreten sind. Das Ziel besteht darin, die Instrumente und das Know-how der Kommission und der der EU-Mitgliedstaaten so zu verzahnen, dass ein tragfähiges Vorgehen Europas […] zustande kommt.“
11 Artikel 2 (Ziele des Treuhandfonds) des Abkommens über die Einrichtung des EUTF Afrika (Gründungsabkommen). Bei dem Gründungsabkommen handelt es sich um ein von der Europäischen Kommission und den beteiligten EU-Mitgliedstaaten abgefasstes Dokument.
12 Beschluss der Kommission C(2015) 7293 vom 20.10.2015 über die Einrichtung des EUTF Afrika.
13 Dazu gehören: a) Stärkung der wirtschaftlichen Chancen und Beschäftigungsmöglichkeiten, b) Förderung der Resilienz von Gemeinschaften, c) Verbesserung der Migrationssteuerung in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern, d) Verbesserung der Regierungsführung und Konfliktprävention.
14 https://ec.europa.eu/europeaid/eu-emergency-trust-fund-strategic-orientation-document_en.
15 Die operativen Rahmen für die drei Fenster wurden am 15.2.2016 für die Sahelzone und das Tschadseebecken, am 31.5.2016 für das Horn von Afrika und am 16.12.2016 für den Norden Afrikas genehmigt.
16 Definitionsgemäß sind Ausgangswerte klar definierte Ausgangspunkte, von denen ausgehend die Umsetzung beginnt und Verbesserungen bewertet werden.
17 Erwägungsgrund 18 des Gründungsabkommens.
18 Die für dieses Fenster zuständige Fazilität für Forschung und Faktensammlung hatte Fachliteratur ausgewertet, um den Stand der Forschung zu Migration, Zwangsvertreibung und Konflikten am Horn von Afrika zu bewerten, und dabei auch die vorhandenen Akteure berücksichtigt, die sich zum Zeitpunkt der Auswertung dem Thema Migration und Konflikte am Horn von Afrika widmeten.
19 Gemäß dem „Glossary of Key Terms in Evaluation and Results Based Management“ der OECD aus dem Jahr 2002 wird Erfahrungsauswertung gemeinhin definiert als die Gewinnung übertragbarer Erkenntnisse auf der Grundlage von Erfahrungen, die bei Bewertungen gesammelt werden und die sich auf Stärken und Schwächen bei der Vorbereitung, Konzeption und Durchführung beziehen, welche die Leistung, Ergebnisse und Auswirkungen beeinflussen.
20 In Artikel 187 Absatz 3 Buchstabe b der Haushaltsordnung heißt es: „Unions-Treuhandfonds […] führen […] eine bessere Kontrolle seitens der Union über die Risiken […] herbei.“
21 In der vierten Sitzung des Vorstands des Treuhandfonds im April 2018 wiesen zwei weitere Länder auf die Notwendigkeit hin, die Überwachung der Risiken bei den einzelnen Projekten zu prüfen und die Überwachung und Bewertung weiter zu verbessern.
22 Gemäß diesen Kriterien müssen die Maßnahmen a) einer doppelten Logik entsprechen, indem sie: irreguläre Migration und Zwangsvertreibung verhindern und eine bessere Migrationssteuerung fördern oder einen umfassenden Ansatz für Stabilität, Sicherheit und Resilienz verfolgen; b) in den thematischen und geografischen Geltungsbereich aller beteiligten Finanzinstrumente fallen und deren jeweiliger Verordnung entsprechen, insbesondere den Bestimmungen der öffentlichen Entwicklungshilfe; c) in die im operativen Rahmen festgelegten spezifischen Maßnahmenbereiche fallen; d) andere Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten in der Region ergänzen; e) die Zustimmung der Behörden der Empfängerländer erhalten.
23 Protokolle der Sitzungen des Exekutivausschusses für die Sahelzone und das Tschadseebecken vom 14.1.2016 und 18.4.2016.
24 Gemäß Artikel 7 der Geschäftsordnung des Exekutivausschusses sind Sitzungsunterlagen, soweit möglich, mindestens 15 Tage vor dem Sitzungstermin vorzulegen. Beispielsweise wurde im Protokoll der fünften Sitzung des Exekutivausschusses für das Horn von Afrika im Dezember 2017 vermerkt, der Exekutivausschuss sei zutiefst besorgt über die späte Verteilung der Unterlagen für die Sitzung. Die Unterlagen sollten künftig rechtzeitig (drei Wochen) vor der Sitzung verteilt werden.
25 Artikel 6.6.5.
26 In der ersten Sitzung des Exekutivausschusses im Januar 2016 wurde das Projekt Nr. 8 in Niger angenommen. In der Vorbereitungs-/Verhandlungsphase schlugen die Durchführungsstellen der Mitgliedstaaten vor, die Ziele der Maßnahme zu ändern. Folglich unterschied sich die im September 2016 unterzeichnete Beschreibung der Maßnahme deutlich von dem vom Exekutivausschuss angenommenen Maßnahmenbogen. Dem Exekutivausschuss für die Sahelzone und das Tschadseebecken war diese Änderung nicht mitgeteilt worden.
27 Diese Sitzungen fanden am 16.12.2015 und am 26.2.2018 statt.
28 Die Einrichtung für Forschung und Faktensammlung und die Fazilität für technische Zusammenarbeit sind zwei dieser Programme.
29 In Artikel 187 Absatz 3 Buchstabe b der Haushaltsordnung ist festgelegt, die EU-Treuhandfonds „sollten nicht eingerichtet werden, wenn sie, ohne Komplementarität zu bewirken, lediglich andere bestehende Finanzierungsmöglichkeiten oder vergleichbare Instrumente duplizieren“.
30 Diese Anforderung ist in Abschnitt 2 des Strategic Orientation Document im Absatz zur Komplementarität enthalten (S. 11). Darin heißt es, der Treuhandfonds solle sowohl in geografischer als auch in thematischer Hinsicht Lücken schließen, die nicht mit anderen Mitteln oder von anderen Entwicklungspartnern (einschließlich der EU-Mitgliedstaaten) geschlossen werden. Dies müsse für jedes genehmigte Projekt angegeben werden.
31 Artikel 3 – „Zweck“ der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. September 2017 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds.
32 In Erwägungsgrund 10 des Beschlusses der Kommission C(2015) 7293 final vom 20. Oktober 2015 heißt es: „Der Treuhandfonds […] wird der EU und ihren Mitgliedstaaten ein rasch einsetzbares und flexibles Instrument an die Hand geben, um in sensiblen, sich rasch ändernden und fragilen Situationen sofort konkrete Ergebnisse zu erreichen“.
33 Mit „traditionellen Entwicklungsinstrumenten“ sind der Europäische Entwicklungsfonds und Instrumente im Rahmen des EU-Haushalts gemeint, mit denen Tätigkeiten in den 26 vom EUTF Afrika abgedeckten afrikanischen Ländern finanziert werden können, d. h. das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) und das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DFI).
34 Die Bemühungen der Kommission um einen schnelleren Abschluss von Verträgen umfassten den Versand von Schreiben an die Mitgliedstaaten sowie Gespräche mit den Durchführungsstellen von Mitgliedstaaten im Practitioners’ Network for European Development Cooperation (Netzwerk der Akteure im Bereich der europäischen Entwicklungszusammenarbeit), einer Koordinierungsplattform, an der Durchführungsstellen von 15 Mitgliedstaaten beteiligt sind.
35 Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 230/2014 vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt.
36 Jahresbericht 2017 – Dienst für außenpolitische Instrumente – Anhang 12 „Leistungstabellen“, S. 139.
37 Budgethilfe für Niger (Projekt Nr. 12) macht 7 % der insgesamt ausgezahlten Mittel aus.
38 Eine Übersicht über ein Projekt, in der Ziele, Zielvorgaben und Indikatoren aufgeführt sind.
39 Projekt 11: Verzögerung um 3,5 Monate; Projekt 5: Verzögerung um 7 Monate; Projekt 4: ein Projekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren, die nun verlängert werden muss, damit die wichtigsten Ergebnisse erzielt werden können.
40 Ergebnisorientiertes Monitoring (Results-Oriented Monitoring): Das ROM-System wurde im Jahr 2000 von EuropeAid eingerichtet, um die Überwachung, Evaluierung und Transparenz von Entwicklungshilfe zu stärken. Es basiert auf kurzen, gezielten Vor-Ort-Bewertungen durch externe Sachverständige. Diesem System liegt eine strukturierte und einheitliche Methode zugrunde, die sich auf fünf Kriterien stützt: Relevanz, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit, potenzielle Auswirkungen und voraussichtliche Nachhaltigkeit.
41 Specific, measurable, attainable, relevant, timed (konkret, messbar, erreichbar, sachgerecht und terminiert).
42 Dies trifft auf die folgenden Projekte zu: Nr. 4, 5, 7, 11, 13, 17, 18, 19 und 20.
43 Bei Projekt Nr. 7 wurde für die Indikatoren in Zahlen angegeben, inwieweit die Zielvorgaben für die Unterstützung in den Transitzentren und die Rückkehrförderung erfüllt wurden (z. B. 380 %, 415 %, 225 % usw.), ohne dass geschätzte Ausgangswerte vorlagen, die einen Vergleich ermöglicht hätten.
| Verfahrensschritt | Datum |
|---|---|
| Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn | 28.11.2017 |
| Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle) | 30.7.2018 |
| Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens | 16.10.2018 |
| Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (oder einer anderen geprüften Stelle) in allen Sprachen | 19.11.2018 |
Prüfungsteam
Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.
Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer III „Externe Politikbereiche, Sicherheit und Justiz“ unter Vorsitz von Bettina Jakobsen, Mitglied des Hofes, die auch das berichterstattende Mitglied für diesen Bericht war, durchgeführt. Frau Jakobsen wurde unterstützt von ihrer Kabinettchefin Katja Mattfolk, dem Attaché Kim Storup, der Leitenden Managerin Beatrix Lesiewicz und dem Aufgabenleiter Emmanuel-Douglas Hellinakis. Zum Prüfungsteam gehörten außerdem Laura Gores, Attachée, sowie Jiri Lang und Piotr Zych, Prüfer.
Von links nach rechts: Katja Mattfolk, Kim Storup, Emmanuel-Douglas Hellinakis, Jiri Lang, Bettina Jakobsen, Piotr Zych.
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