Sonderbericht: EU-Unterstützung für den Tourismus
27 2021

EU-Unterstützung für den Tourismus. Neue strategische Ausrichtung und besseres Finanzierungskonzept erforderlich

Über den Bericht:Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftssektor der EU. Die COVID-19-Pandemie hatte dramatische, beispiellose Auswirkungen auf den Tourismussektor und führte zu einem drastischen Rückgang der Tourismusströme und damit der Einnahmen tourismusbezogener Unternehmen. Abgesehen von diesem unmittelbaren Schock steht der Tourismussektor vor weiteren, längerfristigen Herausforderungen in Bezug auf den grünen und den digitalen Wandel, seine Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit.

Die Kommission legte ihre derzeitige EU-Tourismusstrategie bereits im Jahr 2010 fest. Ab 2015 und bis zur COVID-19-Pandemie überarbeitete die Kommission die tourismusbezogenen Prioritäten im Rahmen umfassenderer politischer Strategien, ohne sie jedoch in einen konkreten Aktionsplan zur Unterstützung ihrer Umsetzung zu überführen. Als Reaktion auf die dramatischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Tourismussektor der EU leitete die Kommission Maßnahmen zur Festlegung einer Tourismusagenda für 2030 ein. Bei seiner Analyse der EFRE-Projekte im Bereich Tourismus stellte der Hof fest, dass die Ergebnisse durchwachsen waren: Einige Projekte waren nachhaltig und trugen zur Förderung des Tourismusgewerbes in der Region bei, andere hatten nur eine begrenzte Wirkung. In mehreren Fällen führten Unzulänglichkeiten bei der anfänglichen Projektplanung und Bedarfsanalyse sowie bei der Projektauswahl zu Verringerungen des Projektumfangs, Verzögerungen und Kostenüberschreitungen bei der Projektdurchführung. Die Kommission hat Maßnahmen vorgeschlagen, um die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Tourismusbranche der EU abzufedern.

Der Hof empfiehlt der Kommission, eine neue EU-Tourismusstrategie auszuarbeiten. Des Weiteren sollte sie die Mitgliedstaaten dazu anhalten, für EFRE-geförderte Investitionen in den Tourismus Auswahlverfahren anzuwenden, um diese neue strategische Ausrichtung zu unterstützen.

Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.

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Zusammenfassung

I Die EU ist mit rund 37 % des internationalen Reiseaufkommens im Jahr 2019 die meistbesuchte Region der Welt. Damit ist der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftssektor der EU, auf den im Jahr 2019 9,9 % des Bruttoinlandsprodukts und 11,6 % aller Arbeitsplätze entfielen. Die COVID-19-Pandemie hatte dramatische, beispiellose Auswirkungen auf den Tourismussektor und führte zu einem drastischen Rückgang der Tourismusströme und damit der Einnahmen tourismusbezogener Unternehmen. Abgesehen von diesem unmittelbaren Schock steht der Tourismussektor vor weiteren, längerfristigen Herausforderungen in Bezug auf den grünen und den digitalen Wandel, seine Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit.

II Die EU spielt in der Tourismuspolitik eine ergänzende Rolle, bei der sie die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen unterstützt und koordiniert. Im Zeitraum 2014-2020 gab es kein eigenes EU-Budget für den Tourismus. Der Tourismus konnte über mehrere EU-Programme finanziell unterstützt werden. Dies ist im Zeitraum 2021-2027 nach wie vor der Fall.

III In Anbetracht der Bedeutung der Tourismusbranche in der EU beschloss der Hof, im Rahmen einer Prüfung zu bewerten, ob die Kommission im Zeitraum 2014-2020 einen wirksamen Beitrag zur Unterstützung dieser Branche und zur Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Sektor leistete. Der Hof überprüfte, ob die Tourismusstrategie der Kommission dem Bedarf des Tourismussektors gerecht wurde und sie regelmäßig aktualisiert wurde, um den sich ändernden Prioritäten Rechnung zu tragen. Er untersuchte, ob die finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für öffentliche Investitionen in den Tourismus mit der derzeitigen Tourismusstrategie der EU und den bestehenden nationalen und regionalen Tourismusstrategien im Einklang stand, ob sie nachhaltig war und Investitionen im Mittelpunkt standen, die über das eigentliche Projekt hinaus einen Mehrwert schaffen. Schließlich untersuchte der Hof, ob die Kommission Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Tourismussektor eingeleitet hat.

IV Diese Prüfung soll einen Beitrag zur Arbeit der Kommission bei der Festlegung einer umfassenden Tourismusstrategie bis 2030 mit mittel- und langfristigen Zielen leisten. Der Hof geht außerdem davon aus, dass sie zu einer besseren Gestaltung und Umsetzung der finanziellen Unterstützung der EU für Investitionen in den Tourismus im Zeitraum 2021-2027 beitragen wird mit Blick darauf, wirksame und nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.

V Insgesamt stellte der Hof fest, dass die Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Tourismusbranche der EU im Zeitraum 2014-2020 nur bedingt wirksam waren:

  •  Die Kommission legte die derzeitige Tourismusstrategie der EU bereits im Jahr 2010 fest. Ab 2015 und bis zur COVID-19-Pandemie überarbeitete die Kommission die tourismusbezogenen Prioritäten im Rahmen umfassenderer politischer Strategien, ohne sie jedoch in einen konkreten Aktionsplan zur Unterstützung ihrer Umsetzung zu überführen. Als Reaktion auf die dramatischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Tourismussektor der EU leitete die Kommission Maßnahmen zur Festlegung einer Tourismusagenda für 2030 ein. Der Hof hält dies für einen Schritt in die richtige Richtung, aber einige Elemente sind noch nicht konkretisiert worden.
  •  Im Rahmen der operationellen Programme des EFRE wurden die Prioritäten für Investitionen in den Tourismus unter Berücksichtigung der derzeitigen Tourismusstrategie der EU und der bestehenden nationalen und regionalen Tourismusstrategien festgelegt. Bei seiner Analyse der EFRE-Projekte im Bereich Tourismus stellte der Hof fest, dass die Ergebnisse durchwachsen waren: Einige Projekte waren nachhaltig und trugen zur Förderung des Tourismusgewerbes in der Region bei, andere hatten nur eine begrenzte Wirkung. In mehreren Fällen führten Unzulänglichkeiten bei der anfänglichen Projektplanung und Bedarfsanalyse sowie bei der Projektauswahl zu Verringerungen des Projektumfangs, Verzögerungen und Kostenüberschreitungen bei der Projektdurchführung. Die EFRE-Rechtsvorschriften für den Zeitraum 2014-2020 enthielten einen gemeinsamen Outputindikator für aus dem EFRE finanzierte Investitionen in den Tourismus. Zusätzlich konnten die Mitgliedstaaten auf programmspezifische Indikatoren zurückgreifen. Im Zeitraum 2014-2020 wurden jedoch keine gemeinsamen Ergebnisindikatoren verwendet. Anhand des gemeinsamen Outputindikators kann nicht in allen Fällen gemessen werden, ob die beabsichtigten Projektziele erreicht wurden, auch wenn diese im Projektvorschlag angegeben waren. Die Kommission muss bis Ende 2024 eine Ex-post-Evaluierung der EFRE-Förderung für den Zeitraum 2014-2020 durchführen.
  •  Der Tourismussektor der EU hat durch die COVID-19-Pandemie einen beispiellosen Schock erlitten. Die Kommission hat Maßnahmen und Vorschläge unterbreitet, um die Auswirkungen dieser Krise auf die Tourismusbranche der EU abzufedern.

VI In diesem Bericht empfiehlt der Hof der Kommission,

  •  eine neue Strategie für die Tourismusstrukturen in der EU zu entwickeln, die ausdrücklich darauf abzielt, Investitionen zu unterstützen, die zu einer nachhaltigeren Form des Tourismus beitragen;
  •  die Mitgliedstaaten anzuhalten, für EFRE-geförderte Investitionen in den Tourismus Auswahlverfahren anzuwenden, um diese neue strategische Ausrichtung zu unterstützen.

Einleitung

Bedeutung des Tourismus in der EU

01 „Tourismus“ bezieht sich auf die Aktivität von Personen, die eine Reise zu einem Ziel außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts unternehmen, die weniger als ein Jahr dauert. Die Reise kann aus geschäftlichem oder privatem Anlass erfolgen[1]. Der Tourismussektor umfasst eine große Gruppe von Wirtschaftstätigkeiten, über die Waren und Dienstleistungen bereitgestellt werden, die von Reisenden zur direkten oder indirekten Unterstützung ihrer touristischen Aktivität nachgefragt werden. Dazu gehören Transportdienstleistungen, die den Personenverkehr erleichtern, Reisebüros und Reiseveranstalter, Beherbergung, Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie lokale touristische Waren und Dienstleistungen[2].

02 Die Europäische Union ist die meistbesuchte Region der Welt (siehe Abbildung 1). Im Jahr 2019 reisten rund 539 Millionen Besucher aus der ganzen Welt in die EU‑27, was fast 37 % des weltweiten internationalen Reiseaufkommens entspricht. Im selben Jahr beliefen sich die Einnahmen der EU‑27 aus dem internationalen Tourismus auf 383 Milliarden Euro, was 28,9 % der weltweiten Tourismuseinnahmen entspricht. Vier EU-Mitgliedstaaten (Frankreich, Spanien, Italien und Deutschland) gehören zu den zehn Ländern mit dem weltweit höchsten internationalen Reiseaufkommen und den höchsten Einnahmen aus dem Tourismus[3].

Abbildung 1 – Internationales Reiseaufkommen und Einnahmen aus dem Tourismus im Jahr 2019, aufgeschlüsselt nach Regionen

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Angaben der Welttourismusorganisation, International Tourism Highlights, Ausgabe 2020.

03 Die direkte und indirekte Bedeutung (Spillover-Effekte) des Tourismussektors für das BIP der EU wurde für 2019 auf 9,9 % geschätzt. Darüber hinaus sind 11,6 % der gesamten Erwerbsbevölkerung der EU im Tourismussektor tätig (das entspricht etwa 23,5 Millionen Arbeitsplätzen)[4]. Mehr als 99 % der Unternehmen im Tourismussektor der EU sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU)[5].

04 Die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismussektors ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich und reicht von 4 % bis 6 % des BIP in Irland, Polen, Belgien und Litauen bis zu über 20 % in Kroatien und Griechenland (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2 – Beitrag des Tourismus zum BIP und zur Beschäftigung im Jahr 2019

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der „Economic Impact Reports“ 2021 des World Travel & Tourism Council (WTTC).

05 Das Verhältnis von inländischen und ausländischen Besuchern unterscheidet sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat (siehe Abbildung 3). In Schweden, Polen, Rumänien und Deutschland stammen mehr als 75 % der Besucher aus dem Inland. In Ländern mit einer geringen Bevölkerungszahl (Luxemburg und Malta) sowie in Kroatien ist der Anteil der ausländischen Besucher am höchsten (jeweils rund 90 %). Bei zwei der wichtigsten Reiseziele der EU, Italien und Spanien, ist die Verteilung gleichmäßiger.

Abbildung 3 – Inländischer und ausländischer Tourismus nach Mitgliedstaat – Anteile im Jahr 2019

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Eurostat, Ankünfte in Beherbergungsbetrieben.

Rechtlicher und institutioneller Rahmen

06 Die Tourismuspolitik fällt in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, wobei die EU deren Maßnahmen ergänzt und unterstützt. Die Maßnahmen der EU umfassen im Wesentlichen die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Entwicklung der Unternehmen des Sektors sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union gestattet zudem den Erlass spezifischer legislativer Maßnahmen zur Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten[6].

07 Mit ihrer Tourismuspolitik verfolgt die Kommission das Ziel, die Position Europas als wichtigstes Reiseziel zu erhalten, gleichzeitig den Beitrag der Branche zu Wachstum und Beschäftigung zu maximieren und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern, insbesondere durch den Austausch bewährter Verfahren, zu fördern[7]. Die Kommission definierte den Tourismus im Jahr 2020 in ihrer Industriepolitik als eines der 14 industriellen Ökosysteme[8].

08 Die wichtigsten institutionellen Akteure und Gremien der EU sind

  •  der Ausschuss für Verkehr und Tourismus (TRAN) des Europäischen Parlaments sowie dessen Tourismus-Taskforce;
  •  der Rat der Europäischen Union (in dem tourismusbezogene Themen im Allgemeinen vom Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ behandelt werden);
  •  der Beratende Ausschuss für den Fremdenverkehr[9], in dem die Kommission (GD GROW) den Vorsitz führt und der ein Forum für Konsultation und Koordinierung darstellt, in dem Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission Informationen austauschen und Fragen im Zusammenhang mit der Tourismuspolitik und der Bereitstellung von Dienstleistungen für Touristen erörtern.

09 Während zahlreiche Kommissionsdienststellen mit Themen, die einen direkten Bezug zum Tourismus aufweisen, betraut sind, sind die folgenden beiden Generaldirektionen vornehmlich mit der Tourismuspolitik und der EU-Förderung des Tourismus befasst:

  •  die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW) als die innerhalb der Kommission für die Tourismuspolitik zuständige Dienststelle;
  •  die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO), die gemeinsam mit den Mitgliedstaaten den EFRE verwaltet (über den der größte Teil der EU-Finanzierung für den Tourismus bereitgestellt wird).

Darüber hinaus spielte die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD SANTE) im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eine besondere Rolle bei der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Reisefreiheit innerhalb der Union.

10 Zu den wichtigsten internationalen Organisationen auf dem Gebiet des Tourismus gehören die Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen (UNWTO), die OECD und der World Travel & Tourism Council (WTTC). Die Europäische Tourismuskommission, ein Zusammenschluss nationaler Tourismusorganisationen, setzt sich ebenfalls für die Förderung Europas als Reiseziel auf Drittmärkten ein.

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Tourismussektor der EU

11 Die COVID-19-Pandemie hatte dramatische, beispiellose Auswirkungen auf den Tourismussektor in der ganzen Welt und führte zu einem drastischen Rückgang der Tourismusströme und damit der Einnahmen von Tourismusunternehmen. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 war das internationale Reiseaufkommen in der EU um 67,5 % niedriger als im gleichen Zeitraum des Jahres 2019. Der Rückgang lag je nach Mitgliedstaat zwischen 46 % und 84 % (siehe Abbildung 4). Die meisten der vom Hof befragten Interessenträger im Bereich Tourismus bezweifelten, dass die touristische Nachfrage vor 2024 wieder das Vorkrisenniveau erreichen würde.

Abbildung 4 – Internationales Reiseaufkommen in der EU, Veränderung von Januar bis September 2019 im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2020

Hinweis: Für Frankreich, Irland und Polen liegen keine Daten vor.

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage des Barometers der UNWTO, Dezember 2020.

12 Der Rückgang des Reiseaufkommens aufgrund der geltenden Reisebeschränkungen führte dazu, dass sich der Beitrag des Tourismussektors zur Wirtschaft erheblich verringerte. Im Jahr 2020 fielen in der EU rund zwei Millionen Arbeitsplätze in der Reise- und Tourismusbranche weg, und ihr Beitrag zum BIP sank im Vergleich zu 2019 um die Hälfte (von rund 10 % auf 5 % des BIP)[10]. Traditionelle Reiseziele wie Kroatien, Zypern, Griechenland, Malta und Spanien verzeichneten die stärksten Rückgänge (mehr als 60 %), ebenso wie Irland (siehe Abbildung 5).

Abbildung 5 – Rückgang des Anteils der Reise-und Tourismusbranche am BIP in den einzelnen Mitgliedstaaten zwischen 2019 und 2020

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der „Economic Impact Reports“ 2021 des WTTC.

13 Die Investitionskapazität des Tourismussektors wurde ebenfalls stark beeinträchtigt. Im Zusammenhang mit dem im Mai 2020 vorgeschlagenen Paket „NextGenerationEU“ schätzte die Kommission, dass die Tourismusstrukturen in der EU infolge der Pandemie und der Reisebeschränkungen in den Jahren 2020 und 2021 einen Einnahmenrückgang in Höhe von rund 171 Milliarden Euro erleiden würden[11]. Von den 14 von der Kommission analysierten industriellen Ökosystemen ist der Tourismus die Branche, deren grundlegender Investitionsbedarf als am höchsten eingeschätzt wird und weit über den Bedarf der meisten anderen Ökosysteme hinausgeht. Die Kommission schätzte den grundlegenden Investitionsbedarf für die Wiederherstellung der Tourismusstrukturen auf 161 Milliarden Euro (der Investitionsbedarf für den grünen und den digitalen Wandel ist darin nicht erfasst).

Finanzielle Unterstützung der EU für Investitionen in den Tourismus

14 Im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ist kein eigenes Budget für den Tourismus vorgesehen. Finanzmittel für Investitionen in den Tourismus können im Rahmen verschiedener EU-Initiativen und -Programme bereitgestellt werden. Für den Zeitraum 2014-2020 gibt es 12 Programme, die zur Finanzierung von Maßnahmen im Tourismussektor genutzt werden können, sowohl im Rahmen der direkten als auch der geteilten Mittelverwaltung. Für den Zeitraum 2021-2027 steigt diese Zahl auf 14, darunter auch Programme, die zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geschaffen wurden. In Anhang I sind die tourismusbezogenen Programme für beide Zeiträume aufgeführt, und es wird ein Überblick über die Kategorien von Maßnahmen gegeben, die von den einzelnen Programmen unterstützt werden. Im Rechtsrahmen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Zeitraum 2021-2027 ist der nachhaltige Tourismus ein spezifisches politisches Ziel[12]. Außerhalb dieses spezifischen Ziels kann der nachhaltige Tourismus auch im Wege eines jeden anderen politischen Ziels gefördert werden, sofern die Investitionen zur Erreichung des jeweiligen Ziels beitragen und die geltenden grundlegenden Voraussetzungen oder Anforderungen erfüllt sind.

15 Über den EFRE wird der Großteil der finanziellen Mittel der EU für Investitionen bereitgestellt, die im direkten Zusammenhang mit Tourismus stehen: rund 6,4 Milliarden Euro im Zeitraum 2007-2013 (siehe Tabelle 1) und bisher rund 4,3 Milliarden Euro im Zeitraum 2014-2020 (siehe Tabelle 2).

Tabelle 1 – EFRE-Mittelzuweisungen für den Tourismus (2007-2013)

Interventionscode Beschreibung Gemeldeter Betrag (in Millionen Euro)
55 Förderung des natürlichen Erbes 844
56 Schutz und Aufwertung des natürlichen Erbes 765
57 Verbesserung der touristischen Dienstleistungen 4 830
  INSGESAMT 6 439

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der offenen Datenplattform der ESI-Fonds der Kommission.

Tabelle 2 – EFRE-Mittelzuweisungen für den Tourismus (2014-2020)

Interventionscode Beschreibung Gemeldeter Betrag (in Millionen Euro)
74 Entwicklung und Förderung touristischer Ressourcen durch KMU 561
75 Entwicklung und Förderung touristischer Dienstleistungen durch oder für KMU 1 140
91 Entwicklung und Förderung von Naturgebieten 1 180
92 Schutz, Entwicklung und Förderung touristischer Ressourcen 830
93 Entwicklung und Förderung öffentlicher Tourismusdienstleistungen 546
  INSGESAMT 4 257

Quelle: Offene Datenplattform der ESI-Fonds der Kommission.

16 Die öffentlichen Behörden in den Mitgliedstaaten wählen die Projekte aus, die über die operationellen Programme (OP) finanziert werden sollen, und verfolgen deren Durchführung weiter. Im Rahmen ihrer Regelungskompetenzen überwacht die Kommission die Durchführung der OP, um zu gewährleisten, dass die Mittel effizient verwendet werden. In Abbildung 6 ist die Aufteilung der Mittel des EFRE auf die touristischen Interventionscodes in den einzelnen Mitgliedstaaten in den letzten beiden Programmzeiträumen dargestellt.

Abbildung 6 – EFRE-Mittelzuweisungen für den Tourismus nach Mitgliedstaat (in Millionen Euro)

Hinweis: In Luxemburg wurden keine Haushaltsmittel für Tourismus-Interventionscodes bereitgestellt; tourismusbezogene Ausgaben für grenzüberschreitende OP sind nicht erfasst.

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der offenen Datenplattform der ESI-Fonds der Kommission.

17 Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)[13] ermöglicht es den Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne Investitionen und Reformen zu finanzieren, so auch im Tourismussektor. Mit Stand von Oktober 2021 wurden der Kommission 26 der 27 Aufbau- und Resilienzpläne vorgelegt und 19 vom Rat angenommen. Die verfügbaren Mittel aus der ARF müssen bis Ende 2023 gebunden werden. Die Kommission muss bis Februar 2024 einen Bericht über die Evaluierung der Durchführung der ARF und bis Dezember 2028 einen Ex-post-Evaluierungsbericht vorlegen.

18 Zum Zeitpunkt der Prüfung wurde im Fall der vier geprüften Mitgliedstaaten der spanische nationale Aufbau- und Resilienzplan im Juni 2021 von der Kommission gebilligt und anschließend im Juli 2021 vom Rat angenommen; der rumänische Aufbau- und Resilienzplan wurde im September 2021 von der Kommission gebilligt; die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne der übrigen zwei Mitgliedstaaten werden derzeit noch von der Kommission bewertet. Drei dieser vier Mitgliedstaaten (Polen, Spanien und Rumänien) haben in den Entwürfen ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne eine besondere Förderung für Investitionen in den Tourismussektor vorgesehen (siehe Tabelle 3).

Tabelle 3 – Tourismusförderung in den Aufbau- und Resilienzplänen der geprüften Mitgliedstaaten

Mitgliedstaat Tourismusförderung Finanzausstattung (in Millionen Euro)
Polen Die Unterstützung wird im Rahmen der Komponente „Gewährleistung der Krisenfestigkeit der Wirtschaft, Steigerung der Produktivität und Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze“ gewährt. 500
Spanien Im Rahmen der Priorität „Modernisierung und Digitalisierung des Ökosystems unserer Unternehmen“ gibt es einen Plan für die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors. 3 400
Rumänien Im Rahmen der touristischen und kulturellen Komponente des 4. Pfeilers für den sozialen und territorialen Zusammenhalt werden die Förderung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs und anderer nicht motorisierter Verkehrsmittel und der Tourismus sowie die Umsetzung der rumänischen Kulturtourismusstrategie unterstützt. 449
Ungarn Keine spezifischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Tourismus. -

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Analyse der Aufbau- und Resilienzpläne der von der Prüfung betroffenen Mitgliedstaaten.

Künftige Herausforderungen und Muster

19 Auf kurze Sicht gehen die meisten Sachverständigen der vom Hof befragten internationalen Organisationen davon aus, dass bei der touristischen Nachfrage inländische und regionale Urlaubs- und Kurzreisen im Vordergrund stehen werden, sobald die unmittelbaren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie überwunden sind. Wichtiger ist jedoch, dass die Entwicklung des Tourismussektors der EU vor großen mittel- und langfristigen Herausforderungen steht, insbesondere im Zusammenhang mit dem grünen Wandel, der Digitalisierung und der Integration neuer Technologien sowie der Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit[14].

20 Mittlerweile entwickeln sich zudem neue Muster im Tourismussektor, in denen sich einige der oben genannten Herausforderungen widerspiegeln. Die künftige Nachfrage im Bereich Tourismus wird voraussichtlich von einem wachsenden Umweltbewusstsein, der verstärkten Nutzung digitaler Dienste und neuer Technologien, der Verlagerung auf stärker personalisierte Urlaubserlebnisse, Wohlbefinden und eine bessere Interaktion mit lokalen Gemeinschaften und der lokalen Kultur sowie den zunehmenden Bedenken wegen der Vorschriften in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit geprägt sein (siehe Abbildung 7).

Abbildung 7 – Neue Muster im Tourismussektor

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Analyse von Dokumenten von UNWTO, OECD und WTTC.

21 In diesem Zusammenhang ist der nachhaltige Tourismus eines der wichtigsten Konzepte für die Entwicklung des Tourismus. Es sieht vor, die ökologischen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Aspekte der Tourismusentwicklung ins Gleichgewicht zu bringen, um die Nachhaltigkeit des Tourismus langfristig zu gewährleisten[15]. Hierbei geht es auch um die Frage, wie mit den Auswirkungen des Tourismus auf den Klimawandel umgegangenen werden sollte. In der EU bildet der europäische Grüne Deal[16] den übergreifenden politischen Rahmen für die Förderung des nachhaltigen Tourismus.

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

22 Im Rahmen seiner Prüfung bewertete der Hof, ob die Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der europäischen Tourismusbranche im Zeitraum 2014-2020 wirkungsvoll waren. Zu diesem Zweck untersuchte er, ob

  •  die Tourismusstrategie der Kommission dem Bedarf des Tourismussektors gerecht wurde und sie regelmäßig aktualisiert wurde, um den sich ändernden Prioritäten Rechnung zu tragen;
  •  die finanzielle Unterstützung aus dem EFRE für öffentliche Investitionen in den Tourismus mit der derzeitigen Tourismusstrategie der EU und den bestehenden nationalen und regionalen Tourismusstrategien im Einklang stand, ob sie nachhaltig war und Investitionen im Mittelpunkt standen, die über das eigentliche Projekt hinaus einen Mehrwert schaffen;
  •  die Kommission Maßnahmen eingeleitet hat, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Tourismussektor abzufedern.

23 Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die von der Kommission durchgeführten Maßnahmen und die verfügbaren Unterlagen im Zusammenhang mit der Tourismusstrategie der Kommission, ihrer Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sowie ihrer Unterstützung und ihren Leitlinien für die Finanzierung von Tourismusinvestitionen, insbesondere aus dem EFRE, analysiert. Die Analyse erstreckte sich auch auf Maßnahmen der GD GROW und der GD REGIO.

24 Der Hof untersuchte das wichtigste operationelle EFRE-Programm im Hinblick auf tourismusbezogene Ausgaben in vier Mitgliedstaaten (Ungarn, Polen, Rumänien und Spanien), um die Gestaltung der OP in Bezug auf Tourismusinvestitionen zu überprüfen. Der Hof wählte diese Mitgliedstaaten aufgrund der Höhe der von der EU für ihre Tourismusinvestitionen bereitgestellten Mittel, der Bedeutung des Tourismussektors für ihr BIP und der geografischen Vielfalt aus.

25 Der Hof untersuchte eine Stichprobe von 32 öffentlichen Tourismusprojekten, die aus dem EFRE finanziert und von Behörden in den vier Ländern durchgeführt wurden. Der Fokus lag auf diesen Projekten, da sie das Potenzial hatten, die Entwicklung der Tourismusbranche in ihrer Region zu fördern. Die Stichprobe bestand aus 17 Projekten aus dem Zeitraum 2014-2020, wobei die Auswahl der Projekte, ihre Durchführung und die Überwachung ihrer Ergebnisse bewertet wurde. Des Weiteren wählte der Hof 15 bereits abgeschlossene Projekte aus dem Zeitraum 2007-2013 in denselben Ländern aus, um die Nachhaltigkeit der Projekte zu bewerten. In Anhang II sind die vom Hof ausgewählten OP und die Anzahl der in der Stichprobe erfassten Projekte für jedes OP aufgeführt. Anhang III enthält Karten, auf denen Titel und Standort der im Rahmen dieser Prüfung untersuchten Projekte verzeichnet sind.

26 Der Hof ermittelte die wichtigsten Maßnahmen, die die Kommission zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den europäischen Tourismussektor vorgeschlagen hat. Schließlich befasste er sich mit den Maßnahmen der Kommission im Zusammenhang mit der Gestaltung der finanziellen Unterstützung der EU für den Tourismus im Zeitraum 2021-2027.

27 Der Hof befragte

  •  Kommissionsbedienstete, Vertreter der zuständigen Behörden (z. B. für Tourismus zuständige Ministerien), die für die ausgewählten OP zuständigen Verwaltungsbehörden und die Begünstigten der geprüften Projekte in den vier Mitgliedstaaten;
  •  Sachverständige aus den wichtigsten internationalen Organisationen im Bereich Tourismus: Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen (UNWTO), OECD, World Travel & Tourism Council (WTTC), Europäische Tourismuskommission (ETC), Europäischer Reisebüro- und Reiseveranstalterverband (ECTAA) und NECSTouR (Netz europäischer Regionen für wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Tourismus).

28 Aufgrund der COVID-19-Beschränkungen, die während der Prüfung galten, konnte der Hof in den vier Mitgliedstaaten, die Gegenstand dieser Prüfung waren, keine Besuche vor Ort durchführen. Er erlangte daher keine direkten Nachweise für die physische Durchführung der ausgewählten Projekte vor Ort. Sämtliche Bemerkungen dazu beruhen auf schriftlichen Nachweisen.

29 Diese Prüfung soll einen Beitrag zur Arbeit der Kommission bei der Festlegung einer umfassenden Tourismusstrategie bis 2030 mit mittel- und langfristigen Zielen leisten. Der Hof geht außerdem davon aus, dass sie zu einer besseren Gestaltung und Umsetzung der finanziellen Unterstützung der EU für Investitionen in den Tourismus im Zeitraum 2021-2027 beitragen wird mit Blick darauf, wirksame und nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.

Bemerkungen

Die Tourismusstrategie der EU ist nicht auf der Höhe der neuen Herausforderungen, mit denen sich der Sektor konfrontiert sieht

30 Die Kommission legt ihre politischen Leitlinien und Förderschwerpunkte auf der Grundlage der von den Gesetzgebern bestimmten Ziele im Rahmen von Strategiepapieren oder ähnlichen Dokumenten fest. Damit eine Strategie wirksam sein kann, sollten darin spezifische Prioritäten festgelegt, entsprechende EU-Maßnahmen und Zeitrahmen und die für ihre Umsetzung erforderlichen Ressourcen ermittelt werden. Ferner sollte sie dem sich veränderndem Bedarf und Herausforderungen des Sektors Rechnung tragen und entsprechend aktualisiert werden. Der Hof überprüfte die Tourismusstrategie der Kommission im Zeitraum 2014-2020 sowie die nationalen Strategien der vier geprüften Mitgliedstaaten. Des Weiteren befragte der Hof Interessenträger zu dem von der Kommission im Bereich Tourismus verfolgten Ansatz.

Die EU-Tourismusstrategie der Kommission stammt aus dem Jahr 2010

Die Kommission hat ihre Tourismusprioritäten im Zeitraum 2014-2020 zweimal aktualisiert, ohne jedoch ihre Strategie zu ändern

31 Im Juni 2010 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung, in der sie die jüngste EU-Tourismusstrategie vorstellte[17]. Sie brachte ihre Absicht zum Ausdruck, ein koordiniertes Konzept für die tourismusbezogenen Initiativen zu fördern und einen neuen Aktionsrahmen zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Fähigkeit zu nachhaltigem Wachstum zu stärken. Die Kommission formulierte vier allgemeine Prioritäten zur Förderung des Tourismus (siehe Abbildung 8) sowie eine Reihe konkreter Maßnahmen im Zusammenhang mit diesen Prioritäten. Es wurde jedoch keine Frist für die Umsetzung dieser Maßnahmen gesetzt. Schließlich legte die Kommission in ihrer Strategie auch nicht fest, wie die Mitgliedstaaten und die kommissionseigenen Generaldirektionen die verfügbaren EU-Mittel zur Verwirklichung dieser Prioritäten nutzen sollten.

Abbildung 8 – Entwicklung der Prioritäten im Bereich Tourismus

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Mitteilung 2010/352 der Kommission und den Protokollen der Sitzungen des beratenden Ausschusses für den Fremdenverkehr.

32 Seitdem wurden die Prioritäten im Bereich Tourismus – nicht aber die Strategie selbst – nach der Ernennung neuer Kommissionen und nach Konsultation des beratenden Ausschusses für den Fremdenverkehr zweimal überarbeitet:

  •  Im Dezember 2015 kündigte die Kommission einen Katalog überarbeiteter Prioritäten im Bereich Tourismus an. Diese Prioritäten griffen neue Elemente auf, die für die Entwicklung des Tourismussektors von Bedeutung sind, in der Mitteilung von 2010 jedoch nicht thematisiert worden waren, wie Digitalisierung und die Verbesserung der Fertigkeiten und Kompetenzen der im Tourismus Beschäftigten. Die überarbeiteten Prioritäten waren jedoch nicht an konkrete Maßnahmen geknüpft, obwohl dies ursprünglich in dem an die Mitgliedstaaten gerichteten Diskussionspapier der Kommission vorgeschlagen worden war[18].
  •  Im November 2019 überarbeitete die Kommission die Prioritäten der EU im Bereich Tourismus im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal. Sie legte dabei besonderes Augenmerk auf einen nachhaltigen und verantwortungsvollen Tourismus und erweiterte die digitale Komponente um intelligenten Tourismus und Innovation. Auch diese überarbeiteten Prioritäten waren weder an konkrete Maßnahmen noch an Vorschläge geknüpft, wie die EU-Mittel am besten einzusetzen seien, um die Prioritäten zu erreichen.

33 Formal gilt immer noch die Strategie, die in der Mitteilung aus dem Jahr 2010 festgelegt wurde. Außerdem hat die Kommission zwar ihre Prioritäten im Bereich Tourismus im Zeitraum 2014-2020 im Rahmen umfassenderer politischer Strategien überarbeitet. Einen Aktionsplan zur Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Strategie und der überarbeiteten Prioritäten hat sie jedoch nicht ausgearbeitet.

Erheblicher kommissionsinterner Personalabbau im Bereich der Tourismuspolitik seit 2014

34 Der mangelnde Ehrgeiz bei der Festlegung einer neuen Tourismusstrategie spiegelt sich auch in der Entwicklung der Zahl der Mitarbeiter wider, die kommissionintern direkt mit der Tourismuspolitik befasst sind. Bis 2014 gab es zwei Referate, die für Tourismus zuständig waren[19] (eines für allgemeine politische Fragen und ein weiteres mit Schwerpunkt auf kulturellen Instrumenten für den Tourismus) mit insgesamt etwa 40 Mitarbeitern. Im Jahr 2014 wurde die GD GROW mit einem Referat für Tourismus eingerichtet, das sich aus den Mitarbeitern der beiden bisherigen Referate zusammensetzte, aber auch für die Textil- und Kreativwirtschaft zuständig war. Zwischen 2014 und 2018 wurde der Personalbestand dieses Referats insgesamt um die Hälfte reduziert. Die Umstrukturierung der GD GROW im März 2021 hat die Situation nicht erheblich verändert: Es wurde ein Referat für Tourismus und Textilien eingerichtet, die Zahl der Mitarbeiter, die direkt mit Tourismusfragen befasst sind, blieb jedoch unverändert (12 Personen).

Die geprüften Mitgliedstaaten haben ihre eigenen Tourismusstrategien mit ähnlichen Prioritäten wie in der EU-Strategie entwickelt

35 Jeder Mitgliedstaat legt seine eigene Tourismusstrategie fest. In Anhang IV sind die bestehenden nationalen Tourismusstrategien aller Mitgliedstaaten aufgelistet. Nach Ansicht des Hofes sollte erwartet werden können, dass die EU-Strategie und die nationalen Strategien miteinander vereinbar sind und aufeinander abgestimmt werden. Der Hof untersuchte, ob die Strategie der Kommission in den Tourismusstrategien der vier geprüften Mitgliedstaaten berücksichtigt wurde (Kasten 1 gibt einen Überblick über diese Strategien).

Kasten 1 – Wichtigste Aspekte der Tourismusstrategien in den vier geprüften Mitgliedstaaten

Ungarn

Die „Nationale Strategie zur Entwicklung des Tourismus bis 2030“[20] ist die aktuelle nationale Tourismusstrategie. Langfristig soll der Tourismus zu einem der wichtigsten Sektoren für das Wirtschaftswachstum des Landes werden. In Anbetracht der COVID-19-Pandemie wird die Strategie jedoch derzeit überarbeitet. Die ungarischen Behörden betonten, dass Nachhaltigkeit zusammen mit Sicherheit und Digitalisierung in der neuen Strategie von größter Bedeutung sein werde.

Polen

Die aktuelle nationale Tourismusstrategie ist das „Programm zur Entwicklung des Tourismus bis 2020“[21]. Zu den wichtigsten Schwerpunktbereichen der Strategie gehören: moderne Tourismusmanagementsysteme, kompetente Humanressourcen für den Tourismus, wettbewerbsfähiger Tourismus und die Förderung der regionalen und lokalen Entwicklung sowie der Lebensqualität der Bevölkerung. Die Arbeiten an einer neuen Strategie befinden sich in einem vorläufigen Stadium.

Rumänien

Es gibt einen Entwicklungsplan für Tourismusinvestitionen und zwei nationale sektorale Strategien: eine für den Ökotourismus und eine für den Kurtourismus[22]. Die rumänische Regierung arbeitet derzeit an einer integrierten nationalen Tourismusstrategie. Hauptziel dieser Strategie ist es, Rumänien bis zum Jahr 2030 zu einem Qualitätsreiseziel zu machen, in dessen Mittelpunkt das einzigartige Kultur- und Naturerbe des Landes steht. Aufgrund der Herausforderungen, die die COVID-19-Pandemie mit sich bringt, ruhen diese Arbeiten vorerst.

Spanien

Die aktuelle nationale Tourismusstrategie ist der spanische Tourismusplan Horizont 2020[23], der im Laufe der Zeit teilweise überarbeitet wurde, um neue Elemente aufzunehmen und verschiedene Maßnahmen und strategische Leitlinien zu aktualisieren. Eine neue nationale Strategie für nachhaltigen Tourismus 2030 wird derzeit entwickelt. Darin werden die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie behandelt und strategische Leitlinien für die Tourismuspolitik in Spanien aufgestellt werden, wobei die Herausforderungen für den Tourismussektor im nächsten Jahrzehnt analysiert werden.

36 Insgesamt zeigte die Analyse des Hofes, dass alle vier nationalen Strategien ähnliche Prioritäten wie die der Kommissionsstrategie behandelten, z. B. Nachhaltigkeit und Qualität des Tourismus, Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit. Keine der Strategien nimmt Bezug auf die Prioritäten der Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2010 oder auf eine ihrer Aktualisierungen in den Jahren 2015 und 2019.

37 Die Strategien dieser vier Mitgliedstaaten werden derzeit überarbeitet, um für den Zeitraum bis 2030 relevant zu sein. Da die Überarbeitung durch die einzelnen Mitgliedstaaten unabhängig voneinander erfolgt, besteht das Risiko, dass die grenzüberschreitenden Aspekte des Tourismus nicht angemessen berücksichtigt werden. Die Kommission bereitet gleichzeitig die EU-Tourismusagenda für 2030 vor (siehe Ziffer 41).

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erfordern eine neue EU-Tourismusstrategie

Die nationalen Behörden bewerten die Strategie der Kommission für den Zeitraum 2014-2020 positiver als die Vertreter der Tourismusbranche

38 Die in den vier geprüften Mitgliedstaaten für Tourismuspolitik zuständigen Behörden bewerteten die Prioritäten der EU im Bereich Tourismus für den Zeitraum 2014-2020 und ihre Unterstützungsmaßnahmen insgesamt positiv. Sie wiesen jedoch auch darauf hin, dass es angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Tourismussektor wichtig sei, die Tourismusstrategie der EU an die neuen Gegebenheiten anzupassen und den Weg zu einem widerstandsfähigeren Sektor für die Zukunft aufzuzeigen.

39 Vertreter der Tourismusbranche in der EU und internationaler Tourismusorganisationen, die im Zuge dieser Prüfung befragt wurden, erklärten, dass es der EU trotz ihrer Position als weltweit führendes Reiseziel an einer gemeinsamen Tourismusstrategie und einem Fahrplan für die Zukunft des Sektors fehle. Außerdem stellten sie fest, dass die Kommission sowohl bei der Entwicklung einer solchen Strategie als auch bei ihrer Umsetzung eine führende Rolle spielen sollte.

Die Kommission hat erste Initiativen für eine neue Tourismusstrategie ergriffen

40 Angesichts der tiefgreifenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Tourismussektor veröffentlichte die Kommission im Mai 2020 eine Mitteilung mit dem Titel „Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus“[24]. Die Mitteilung enthielt kurzfristige Empfehlungen zum Umgang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Sommersaison 2020 (siehe Ziffer 66). Mit Blick in die Zukunft schlug die Kommission vor, einen europäischen Tourismuskonvent zu veranstalten, um über den Tourismus von morgen nachzudenken und mit der Ausarbeitung einer Europäischen Tourismusagenda 2050 zu beginnen.

41 Im Mai 2021 kündigte die Kommission die Einführung einer spezifischen Maßnahme an: die gemeinsame Erarbeitung eines Weges für den grünen und den digitalen Wandel[25]. Im Juni 2021 veröffentlichte die Kommission ein Dokument mit dem Titel „Scenarios towards co-creation of transition pathway for tourism for a more resilient, innovative and sustainable ecosystem“[26], das den Zeitraum bis 2030 betrifft. Sie leitete ferner eine öffentliche Konsultation ein, um zu ermitteln, mit welchen Maßnahmen dieses Ziel am besten erreicht werden könnte.

Die EU-Gesetzgeber fordern eine neue Tourismusstrategie für die EU für die Zeit nach der COVID-19-Pandemie

42 Das Europäische Parlament hat die Kommission nachdrücklich aufgefordert, ihre Tourismusstrategie auf den neuesten Stand zu bringen[27]. Im März 2021 nahm es eine Entschließung zur „Festlegung einer EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus“[28] an, in der es die Kommission aufforderte, bis 2021 einen Aktionsplan vorzulegen und eine aktualisierte EU-Strategie zu entwickeln, die die in der Mitteilung über nachhaltigen und strategischen Tourismus von 2010 dargelegte Strategie ersetzen soll.

43 In ähnlicher Weise forderte der Rat “Wettbewerbsfähigkeit„ die Kommission und die Mitgliedstaaten im Mai 2021[29] auf, eine Europäische Tourismusagenda 2030/2050 zu entwerfen. Die Tourismusagenda solle in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessenträgern entwickelt werden und die wichtigsten strategischen Herausforderungen angehen, um den grünen und den digitalen Wandel der Tourismusstrukturen voranzutreiben und ihre Wettbewerbs- und Widerstandsfähigkeit sowie ihre Nachhaltigkeit zu stärken.

Mittel des EFRE für öffentliche Tourismusinvestitionen im Zeitraum 2014-2020 dienten der Verwirklichung von europäischen und nationalen Tourismuszielen, doch Unzulänglichkeiten bei der Projektauswahl schränkten ihre Wirksamkeit ein

Die Konzepte für die OP des EFRE standen im Einklang mit der EU-Tourismusstrategie und den nationalen und regionalen Tourismusstrategien

44 Der Hof untersuchte, wie die Kommission die Übereinstimmung der Partnerschaftsvereinbarungen und OP mit ihrer Tourismusstrategie und ihren Prioritäten bewertet hatte. Er überprüfte ferner, ob die Investitionsprioritäten der OP mit den bestehenden nationalen oder regionalen Tourismusstrategien, die unabhängig von EU-Programmen festgelegt werden, im Einklang standen.

45 Die GD REGIO leitete in Konsultation mit anderen Generaldirektionen der Kommission das Verfahren zur Bewertung der inhaltlichen Übereinstimmung der thematischen Ziele und Investitionsprioritäten der OP mit den Partnerschaftsvereinbarungen. Diese Bewertung ist Teil des Verfahrens, das zur Annahme der OP führt.

46 Im Rahmen der Bewertung von ausgewählten Partnerschaftsvereinbarungen und OP des EFRE übermittelte die Kommission den Mitgliedstaaten förmliche Schreiben mit Anmerkungen zu den OP. Im Hinblick auf den Tourismus lag der Schwerpunkt dieser Anmerkungen vor allem auf der Übereinstimmung mit allgemeinen regionalen Entwicklungsstrategien. Die Kommission bat um nähere Erläuterungen sowie zusätzliche Angaben, was eine Korrektur der OP nach sich zog.

47 Der Rechtsrahmen des EFRE für den Zeitraum 2014-2020 enthielt keine speziellen Investitionsprioritäten oder Ex-ante-Konditionalitäten für tourismusbezogene Investitionen. Da es keine entsprechende gesetzliche Verpflichtung gab, prüfte die Kommission nicht im Einzelnen, ob die OP mit den Prioritäten der EU-Tourismusstrategie oder mit bestehenden nationalen oder regionalen Tourismusstrategien im Einklang standen.

48 Insgesamt zeigte die Analyse des Hofes, dass die finanziellen Mittel für Tourismusinvestitionen im Rahmen der geprüften OP des EFRE im Einklang mit der von den Verwaltungsbehörden durchgeführten Ex-ante-Bewertung und den Bestimmungen der entsprechenden Partnerschaftsvereinbarung eingesetzt wurden. Für die ausgewählten OP ermittelte der Hof die folgenden vier allgemeinen Prioritäten:

  •  Entwicklung von touristischen Infrastrukturen und Produkten;
  •  Förderung der Wettbewerbsfähigkeit tourismusbezogener Unternehmen;
  •  Schutz und Förderung von Natur- und Kulturdenkmälern als touristische Ressourcen;
  •  Förderung der Entwicklung der lokalen Wirtschaft und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Alle diese Prioritäten standen grundsätzlich im Einklang mit den Zielen bestehender regionaler Entwicklungspläne sowie vorhandener spezifischer nationaler und regionaler Tourismusstrategien.

Projekte werden nach unterschiedlichen Verfahren ausgewählt, doch Mängel bei der anfänglichen Planung und Bedarfsanalyse bergen Risiken für die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der von der EU kofinanzierten Investitionen in den Tourismus

49 Der Hof untersuchte, wie die von Behörden in den vier Mitgliedstaaten vorgelegten Projekte in seiner Stichprobe ausgewählt und durchgeführt wurden. Er untersuchte insbesondere, ob die Kriterien für die Projektauswahl mit den Investitionsprioritäten des OP und den nationalen und regionalen Tourismusstrategien übereinstimmten, ob durch das Auswahlverfahren sichergestellt wurde, dass nur ausgereifte und gut geplante Projekte ausgewählt wurden, ob die ausgewählten Projekte wirksam durchgeführt wurden, nachhaltig waren und sich über das einzelne Projekt hinaus auswirkten.

Die Mitgliedstaaten wandten unterschiedliche Auswahlverfahren an

50 Die Mitgliedstaaten wandten zur Bewertung und Auswahl der von den Behörden vorgelegten Tourismusprojekte unterschiedliche Verfahren an: wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Interessenbekundungen, ein “Windhundverfahren„ oder vorausgewählte Listen von zu fördernden touristischen Standorten. Alle diese Verfahren können für diese Art von Projekten geeignet sein, und es liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten zu entscheiden, welches sie anwenden wollen. Die Analyse des Hofes deutet darauf hin, dass die Auswahlverfahren grundsätzlich mit den geltenden Vorschriften, den strategischen Leitlinien und den im entsprechenden OP genehmigten Auswahlkriterien im Einklang standen.

Bei mehreren Projekten fehlte es an einer angemessenen anfänglichen Planung und Bedarfsanalyse

51 Bei mehreren geprüften Projekten stellte der Hof fest, dass die Projektvorschläge keine angemessene anfängliche Planung und Bedarfsanalyse einschließlich einer Nachfrageanalyse umfassten. Dies führte häufig zu Verzögerungen, Kostenüberschreitungen und Änderungen des Projektumfangs während der Projektdurchführung (siehe Beispiel in Kasten 2).

Kasten 2 – Beispiel für ein spanisches Projekt, bei dem sich der Projektumfang erheblich verringerte und Verzögerungen auftraten

Im Jahr 2017 wurde ein Projekt zum Bau von drei Radwegen mit einer Länge von 368 Kilometern gestartet, wobei einer Teil der Eurovelo-Route 8 in der spanischen Provinz Cádiz ist. Das ursprüngliche Budget belief sich auf 13,1 Millionen Euro, wovon 10,5 Millionen Euro von der EU bereitgestellt werden sollten. Ziel des Projekts war es, einen Beitrag zur Entwicklung des nachhaltigen Tourismus in der Region zu leisten. Während der Durchführung wurde der Umfang des Projekts jedoch aufgrund verschiedener administrativer und technischer Probleme, die in der Planungsphase des Projekts nicht vorhersehbar gewesen waren, deutlich reduziert – auf eine Ziellänge von 149 Kilometern. Bis zum März 2021 waren nur zwei Kilometer der Radwege befahrbar.

Trotz dieser deutlichen Verringerung des Projektumfangs wurde das ursprüngliche Budget um etwa 30 % auf 17,3 Millionen Euro erhöht, wovon 13,8 Millionen Euro von der EU bereitgestellt werden sollten. Die Aufstockung des Budgets war auf Änderungen in der Planung und im Bau zurückzuführen, z. B. Änderungen zur Verbesserung der Festigkeit der Wege, um ihren künftigen Wartungsbedarf zu reduzieren, oder der Bau längerer Wege, um Straßen oder Wasserläufe zu umgehen. Das Projekt, das ursprünglich bis Ende 2020 abgeschlossen werden sollte, soll nun im Juni 2023 fertiggestellt werden.

52 Bei den in der Stichprobe enthaltenen Projekten traten besonders häufig Verzögerungen bei der Projektdurchführung auf. Bei den 17 Projekten in der Stichprobe für den Zeitraum 2014-2020 galt für 11 Projekte, dass sie sich gegenüber dem in der ursprünglichen Finanzhilfevereinbarung festgelegten Endtermin um sechs Monate oder mehr verzögert hatten bzw. sich voraussichtlich verzögern werden. Betroffen sind vier Projekte in Ungarn, eines in Polen, zwei in Rumänien und vier in Spanien. Ein weiteres Projekt in Ungarn wurde während der Prüfungsarbeiten gestrichen. Die Hauptgründe für diese Verzögerungen sind

  •  administrative Probleme: langwierige oder ergebnislos gebliebene Ausschreibungen, Verzögerungen bei der Erteilung von Baubewilligungen, Schwierigkeiten beim Erwerb von Grundstücken, Wechsel in der regionalen/lokalen Verwaltung;
  •  Probleme bei der Ausführung der Arbeiten: technische oder ökologische Probleme, die eine Umgestaltung des Projekts erfordern, vorübergehende Unterbrechung der Arbeiten aufgrund der Witterungsbedingungen, restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.

53 Ein weiterer spezifischer Mangel bei der Projektplanung, der die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Projekts gefährden kann, ist die Finanzierung ähnlicher Projekte in nahe gelegenen Orten (siehe Beispiel in Kasten 3).

Kasten 3 – Beispiel eines polnischen Projekts, das EU-Mittel erhielt, obwohl es in der Nähe eines ähnlichen EU-finanzierten Projekts angesiedelt war

In Polen wurde ein Projekt zur Renovierung der öffentlichen historischen Bereiche im Zentrum eines Kurortes kofinanziert. Das Projekt fügte sich gut in die Strategie der Stadt zur Entwicklung von Infrastrukturen und Einrichtungen in den Bereichen Tourismus, Freizeit und Kurwesen ein, die eine Reihe weiterer kofinanzierter Projekte umfasste.

In einem anderen Kurort in der Nähe (nur 10 Kilometer entfernt), der ähnliche natürliche Ressourcen aufweist, wurde jedoch ein anderer Entwicklungsplan aufgestellt. Dieser Plan umfasste von der EU kofinanzierte Projekte mit ähnlichen Outputs. Anstatt einen gemeinsamen Entwicklungsplan zu erstellen, um ein gemeinsames und komplementäres touristisches Angebot zu schaffen, hatten die beiden Städte ihre eigenen individuellen Pläne und damit verbundenen Projekte ausgearbeitet mit dem Risiko, dass die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Unterstützung durch die Finanzierung ähnlicher Infrastrukturen in nahe gelegenen Orten eingeschränkt wurde.

Nicht alle abgeschlossenen Projekte wirkten sich positiv auf das Tourismusgewerbe in der Region aus

54 Außerdem überprüfte der Hof eine Stichprobe von 15 abgeschlossenen Projekten, wobei er sich besonders auf Projekte konzentrierte, die bereits seit mehreren Jahren abgeschlossen waren und von denen die meisten im Zeitraum 2007-2013 finanziert wurden, um ihre Nachhaltigkeit und ihre Auswirkungen auf das gesamte Tourismusgewerbe in der Region zu analysieren.

55 Die Analyse des Hofes ergab ein gemischtes Bild. Mehrere Projekte hatten ihre Ziele erreicht (oder sogar übertroffen) und erfolgreich zur Förderung des Tourismusgewerbes in ihrer Region beigetragen (siehe Beispiele in Kasten 4). Allen diesen Projekten ist gemeinsam, dass sie die Qualität und die Nachfrage nach touristischen Angeboten in der Region über das eigentliche Projekt hinaus verbessern und damit potenzielle Spillover-Effekte in der lokalen Wirtschaft auslösen.

Kasten 4 – Beispiele für abgeschlossene Projekte, durch die der Tourismus in der Region wirksam gefördert wurde

  •   Ein Projekt betraf die Entwicklung eines kulturellen Komplexes und anderer touristischer Einrichtungen in einem Schloss im Nordosten Ungarns. Nach der Fertigstellung hat das Projekt seine geplanten Ziele zur Steigerung der Besucherzahlen erreicht. Das Schloss wurde zweimal als familienfreundliches Reiseziel ausgezeichnet und erhielt im Jahr 2020 das Zertifikat “Travellers„ Choice“. Dank des Anstiegs der touristischen Nachfrage hat der Begünstigte ferner Kooperationsabkommen mit lokalen Partnern wie Beherbergungsbetrieben und Restaurants für Informations- und Werbemaßnahmen unterzeichnet.
  •   Ein weiteres Projekt betraf den Bau eines Teilstücks eines Radwegs um einen malerischen See in der Nähe von Bergen in Südpolen. Aufgrund der fehlenden touristischen Infrastruktur war der See bisher von Touristen wenig erkundet worden. Das Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen und ist betriebsbereit. Nach Angaben der Gemeinde wird der Weg intensiv genutzt und von den Radfahrern sehr gelobt, was zu zusätzlichen Touristenströmen führt. Darüber hinaus kann er auch außerhalb der Saison genutzt werden: zum Beispiel als Langlaufloipe im Winter. Er gewann kürzlich einen Wettbewerb für einzigartige regionale touristische Attraktionen und gilt als einer der schönsten Radwege in Polen.
  •   Bei einem anderen Projekt ging es um die Renovierung eines bestehenden alten Gebäudes in einer archäologischen Stätte des Weltkulturerbes in Andalusien (Spanien). Das Projekt ist abgeschlossen, und das renovierte Gebäude wird als Besucherzentrum und Museum mit Dauer- und Sonderausstellungen genutzt, in denen die Bedeutung der archäologischen Stätte erläutert wird. Es wurde ein Verwaltungs- und Managementmodell eingeführt, um die operative und finanzielle Nachhaltigkeit des Standorts zu gewährleisten. Sobald die neuen Einrichtungen nach dem Ende der COVID-19-Beschränkungen voll in Betrieb genommen werden, wird ein deutlicher Anstieg der Besucherzahlen erwartet.

56 Andere Projekte förderten den Tourismus nur begrenzt (oder gar nicht). Die Hauptgründe für die begrenzten Auswirkungen auf den Tourismus waren

  •  Investitionen, die isoliert erfolgten, da sie entweder nicht in Verbindung mit anderen touristischen Infrastrukturen standen oder weil ergänzende Projekte nicht durchgeführt worden waren;
  •  das Fehlen eines wirksamen Marketings und einer funktionierenden Touristeninformation;
  •  die Nutzung der geförderten Infrastruktur in erster Linie durch die örtliche Gemeinschaft (ein Beispiel ist Kasten 5 zu entnehmen).

Kasten 5 – Beispiel für ein abgeschlossenes polnisches Projekt, mit dem der Tourismus in der Region nicht wirksam gefördert wurde, weil es hauptsächlich von der örtlichen Bevölkerung genutzt wird

Ein Projekt betraf den Bau eines Erholungs- und Freizeitzentrums in einem Dorf in der Nähe eines kürzlich angelegten künstlichen Sees in Polen. Das Zentrum wurde um ein bestehendes Fußballstadion herum gebaut. Die Arbeiten umfassten den Bau einer Reihe von Sport- und Freizeiteinrichtungen im Freien sowie Renovierungs- und Erweiterungsarbeiten an einem bestehenden Gebäude, um einen Aufenthaltsraum, einen Lesesaal, eine Touristeninformation und Umkleideräume für die Nutzer der Sportanlagen einzurichten.

Bei dem Projekt handelt es sich um eine einmalige, einzelne Investition: es wurde in den Entwicklungsplan für den nahe gelegenen See aufgenommen, es wurden jedoch fast keine anderen in diesem Plan vorgesehenen Projekte umgesetzt, und es gibt kaum touristische Infrastrukturen rund um den See. Das Projekt kommt hauptsächlich der örtlichen Bevölkerung zugute und hat nur begrenzte Auswirkungen auf die Entwicklung des Tourismus. Die einzige eindeutige touristische Komponente – eine Touristeninformation – ist nicht aktiv: sie betreibt weder eine Website, noch veröffentlicht sie Informationen im Internet.

Die Leitlinien der Kommission umfassten die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Tourismusinvestitionen, doch wurden mehrere Aspekte außer Acht gelassen

57 Der Hof untersuchte, ob die Kommission Leitlinien zu den Voraussetzungen für die Bereitstellung von Mitteln des EFRE für Tourismusinvestitionen herausgegeben hat, um den Mitgliedstaaten bei der Auswahl und Durchführung von kofinanzierten Tourismusprojekten zu helfen, die wirksam und nachhaltig sind.

58 Im Jahr 2014 gab die GD REGIO spezielle thematische Leitlinien[30] zu den Voraussetzungen heraus, unter denen EFRE-Investitionen in den Tourismussektor im Zeitraum 2014-2020 bewertet werden könnten. Diese Leitlinien wurden den Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Die Liste umfasst insbesondere

  •  Beispiele einschlägiger Investitionen für den Tourismussektor in Bezug auf Diversifizierung des Tourismusangebots und Verlängerung der Tourismussaison, Entwicklung von touristischen Produkten mit hohem Mehrwert oder für bestimmte Zielgruppen, innovative Dienstleistungen und Digitalisierung;
  •  Negativbeispiele, die ein erhebliches Risiko für die Wirksamkeit der Tourismusprojekte darstellen, wie z. B. einmalige oder isolierte Projekte, Tourismusinvestitionen, die zu einer Verdoppelung von Einrichtungen oder einem Verdrängungseffekt führen könnten, Kofinanzierung von Fünf-Sterne-Hotels oder professionellen Sportorganisationen;
  •  Hinweise auf die Notwendigkeit, die finanzielle Tragfähigkeit der Projekte sowie die Spillover-Effekte der Investitionen insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigung oder die Wirtschaftstätigkeit außerhalb der Tourismussaison zu berücksichtigen.

59 Den thematischen Leitlinien der Kommission zufolge sollten touristische Infrastrukturvorhaben in einschlägige Wachstums- und/oder Entwicklungsstrategien eingebettet, nachhaltig und kosteneffizient sein. In den Leitlinien wurde jedoch nicht ausreichend das Risiko behandelt, dass benachbarte Gebiete mit demselben (oder ähnlichem) touristischen Potenzial keine kompatiblen Strategien aufweisen oder sich die für eine EU-Förderung ausgewählten Projekte mit anderen nahe gelegenen EU-geförderten Projekten überlappen (was ihre Nachhaltigkeit beeinträchtigt) und dass die Projekte in den Jahren nach ihrem Abschluss nicht ordnungsgemäß aufrechterhalten werden. Die Prüfung des Hofes zeigte, dass einige dieser Risiken in einer Reihe von Fällen eingetreten sind (siehe Beispiel in Kasten 3).

Überwachung der Ergebnisse: begrenzte Verwendung des gemeinsamen Tourismusindikators und unvollständige Erfassung aller Arten von Projektergebnissen

60 Die Ergebnisse der von der EU kofinanzierten Projekte sollten auf der Grundlage einschlägiger Indikatoren überwacht werden. Der Hof prüfte den Überwachungsrahmen für den Tourismus und insbesondere die in der EFRE-Verordnung festgelegten Indikatoren für Maßnahmen im Tourismussektor. Er untersuchte zudem die für die in der Stichprobe erfassten Projekte geltenden Überwachungsregelungen.

Lediglich ein gemeinsamer Outputindikator für den Tourismus im Zeitraum 2014-2020

61 Die Rechtsvorschriften des EFRE für den Zeitraum 2014-2020 enthalten einen gemeinsamen Outputindikator für den Tourismus[31]: „Zunahme der erwarteten Zahl der Besucher unterstützter Stätten des Naturerbes und des kulturellen Erbes sowie unterstützter Sehenswürdigkeiten“ (Einheit: Besuche/Jahr). Die Kommission machte weitere Angaben zur Definition und Messung dieses Indikators (siehe Kasten 6).

Kasten 6 – Gemeinsamer Tourismusindikator (Zeitraum 2014-2020)

Zunahme der erwarteten Zahl der Besuche unterstützter Stätten des Naturerbes und des kulturellen Erbes sowie unterstützter Sehenswürdigkeiten (Einheit: Besuche/Jahr)

Dieser Indikator misst die vorausgeschätzte Zunahme der Anzahl von Besuchen eines Standorts im Jahr nach Abschluss des Projekts. Er wird für Standortverbesserungen verwendet, die darauf abzielen, Besucher zu nachhaltigem Tourismus zu bewegen und zu empfangen. Er erfasst Standorte, in denen ein Tourismusgewerbe bereits vorhanden sein kann oder nicht (z. B. Naturparks oder zu Museen umgebaute Gebäude).

Quelle: „Guidance Document on Monitoring and Evaluation“ der GD REGIO. Indikator 9, Seite 22.

62 Die Kommission erhebt Informationen über die Verwendung des gemeinsamen Outputindikators für den Tourismus auf Ebene der OP. Diese Informationen umfassen das in den OP festgelegte Ziel und die kumulativen Werte, die laut den von den Verwaltungsbehörden vorgelegten jährlichen Durchführungsberichten erreicht wurden. Nach Angaben der Kommission verwenden 16 der 27 Mitgliedstaaten diesen gemeinsamen Indikator für mindestens eines ihrer OP des EFRE. Zusätzlich konnten die Mitgliedstaaten auf programmspezifische Indikatoren zurückgreifen. Im Zeitraum 2014-2020 wurden jedoch keine gemeinsamen Ergebnisindikatoren verwendet.

63 Für den Zeitraum 2021-2027 enthält der Rechtsrahmen des EFRE zwei gemeinsame Indikatoren für den Tourismus[32]: „unterstützte kulturelle und touristische Stätten“ (als Outputindikator) und „Besucher von unterstützten kulturellen und touristischen Stätten“ (als Ergebnisindikator). Der letztgenannte Indikator ähnelt dem im vorangegangenen Programmplanungszeitraum verwendeten Indikator, wurde aber nun passender als Ergebnisindikator eingestuft.

Mit dem gemeinsamen Indikator für den Zeitraum 2014-2020 konnten nicht alle Arten von Projektergebnissen gemessen werden

64 Anhand des gemeinsamen Outputindikators, dessen Schwerpunkt auf dem Anstieg der Besucherzahlen liegt, konnte nicht in allen Fällen gemessen werden, ob die angestrebten Projektziele erreicht wurden, obgleich diese im Projektvorschlag angegeben waren. Tourismusprojekte können beispielsweise darauf abzielen, die Saisonabhängigkeit zu verringern, die Ausgaben von Touristen anzukurbeln, neue tourismusbezogene Unternehmen zu gründen oder die Auswirkungen von touristischen Standorten und Einrichtungen auf die Umwelt zu verringern. Daher ist eine umfassende Bewertung der Ergebnisse der Finanzierung von Investitionen in den Tourismus durch den EFRE nicht allein auf der Grundlage der erhobenen Daten möglich. Der Hof weist darauf hin, dass die bis Ende 2024 fällige Ex-post-Bewertung der EFRE-Förderung für den Zeitraum 2014-2020[33] es der Kommission ermöglichen sollte, die Auswirkungen ihrer Finanzierung auf den Tourismussektor der EU in diesem Zeitraum zu bewerten. Des Weiteren ist bis Ende 2024 eine Halbzeitüberprüfung für den Zeitraum 2021-2027 geplant[34].

Die Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Tourismussektor der EU abzufedern

65 Der Hof analysierte, ob die Kommission Maßnahmen und Vorschläge vorgelegt hat, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Tourismussektor der EU abzufedern und seine Erholung rechtzeitig bis zum Sommer 2021 zu fördern.

66 Im Mai 2020 schlug die Kommission eine Reihe von Leitlinien und Empfehlungen mit spezifischen Auswirkungen auf den Tourismus vor[35] (siehe dazu auch Ziffer 40), und zwar

  •  ein gemeinsames Konzept zur Wiederherstellung der Freizügigkeit und zur Aufhebung der Beschränkungen an den Binnengrenzen;
  •  einen Rahmen zur Unterstützung der schrittweisen Wiederherstellung der Verkehrsdienste bei gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste und des Personals;
  •  Kriterien für die sichere und schrittweise Wiederaufnahme touristischer Aktivitäten und für die Entwicklung von Gesundheitsprotokollen für Betriebe des Gastgewerbes wie Hotels.

67 Darüber hinaus richtete die Kommission im Juni 2020 die Website „Re-open EU“ ein, die Informationen über die in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Reisebeschränkungen und Hygienevorschriften enthält.

68 Seit November 2020 unterstützte die Kommission bereits die Arbeit der Mitgliedstaaten an Zertifikaten im eHealth-Netz, einem freiwilligen Netz, das die für elektronische Gesundheitsdienste zuständigen nationalen Behörden miteinander verknüpft. Die ersten Leitlinien wurden im Januar 2021 veröffentlicht. Ende Mai 2021 schlug die Kommission vor[36], die Empfehlung des Rates zur Koordinierung der Beschränkung der Freizügigkeit in der EU[37] zu aktualisieren und klare Regeln für die Bedingungen zur Aufhebung von Reisebeschränkungen für Personen festzulegen, die Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU sind.

69 Im Juni 2021 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über dieses Zertifikat, das ab dem 1. Juli 2021 unter dem Namen „Digitales COVID-Zertifikat der EU“ eingeführt werden sollte. Die Verordnung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten, ihre Geltungsdauer kann jedoch verlängert werden (siehe Kasten 7).

Kasten 7 – Das digitale COVID-Zertifikat der EU – Hintergrundinformationen

Das System für digitale COVID-Zertifikate der EU umfasst drei verschiedene Arten von COVID-19-Zertifikaten: ein Impfzertifikat, ein Testzertifikat und ein Genesungszertifikat. Alle Bürgerinnen und Bürger der EU und ihre Familienangehörigen sowie Personen ohne eine EU-Staatsangehörigkeit, die sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhalten und das Recht haben, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, haben Anspruch auf die kostenlose Ausstellung solcher Zertifikate. Das EU-Zertifikat enthält nur ein Minimum an Informationen, die erforderlich sind, um den Impf-, Test- oder Genesungsstatus des Inhabers zu bestätigen und zu überprüfen. Zusammen mit den Mitgliedstaaten wurde ein gemeinsames Gestaltungsmuster[38] entwickelt, um die Anerkennung von in Papierform ausgestellten COVID-Zertifikaten der EU zu erleichtern. Das Zertifikat wird von allen EU-Mitgliedstaaten sowie von Island, der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen ausgestellt und kann in diesen Ländern verwendet werden.

70 Mit der Annahme dieser Verordnung einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, den Inhabern eines digitalen COVID-Zertifikats der EU keine zusätzlichen Reisebeschränkungen aufzuerlegen, es sei denn, sie sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismäßig. In einem solchen Fall muss der Mitgliedstaat die Kommission und alle anderen Mitgliedstaaten rechtzeitig informieren und die neuen Maßnahmen begründen.

71 Im Sommer 2021 wurde dieses Zertifikat von Bürgerinnen und Bürgern der EU als Nachweis verwendet, um in den Genuss von Freizügigkeit zu gelangen und beispielsweise Zugang zu Kultur- und Sportveranstaltungen, Restaurants und Freizeiteinrichtungen zu erhalten. Bis Mitte Oktober 2021 wurden Schätzungen zufolge 591 Millionen[39] Zertifikate ausgestellt.

72 Diese Initiativen der Kommission waren entscheidend für die Wiederherstellung des Reiseverkehrs und der touristischen Aktivitäten innerhalb der EU im Sommer 2021. Vertreter der nationalen Behörden in den vier geprüften Mitgliedstaaten, der internationalen Tourismusorganisationen und der Tourismusbranche, die der Hof im Rahmen seiner Prüfung konsultierte, äußerten sich ebenfalls positiv zu den Vorschlägen der Kommission und den von ihr durchgeführten Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Tourismussektor.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

73 Insgesamt ergab die Prüfung des Hofes, dass die Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Tourismusbranche in der EU im Zeitraum 2014-2020 teilweise wirksam waren.

74 Die Kommission legte die derzeitige Tourismusstrategie der EU bereits 2010 fest. Ab 2015 und bis zur COVID-19-Pandemie überarbeitete die Kommission die touristischen Prioritäten der EU im Rahmen umfassenderer politischer Strategien, ohne jedoch einen Aktionsplan zur Unterstützung ihrer Umsetzung vorzulegen. Des Weiteren legte die Kommission in ihrer Strategie auch nicht fest, wie die Mitgliedstaaten und die kommissionseigenen Generaldirektionen die verfügbaren EU-Mittel zur Verwirklichung dieser Prioritäten nutzen sollten. Die Kommission leitete zukunftsweisende Maßnahmen zur Festlegung einer Tourismusagenda bis 2030 ein, was ein Schritt in die richtige Richtung ist. Diese müssen jedoch noch in eine Strategie für die Zeit nach der COVID-19-Krise und einen Aktionsplan mit mittel- und langfristigen Zielen sowie mit wirksamen Governance-Regelungen und angemessenen Ressourcen überführt werden (siehe Ziffern 30-43).

Empfehlung 1 – Entwicklung einer neuen Strategie für die Tourismusstrukturen in der EU, die ausdrücklich darauf abzielt, Investitionen zu unterstützen, die zu einer nachhaltigeren Form des Tourismus beitragen

Um eine wirksame Tourismusagenda für 2030 zu entwickeln, sollte die Kommission eine konsolidierte neue Strategie für die Tourismusstrukturen in der EU festlegen. Diese Strategie, die in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu entwickeln ist, sollte dem EU-Ziel eines grüneren und nachhaltigeren Tourismus Rechnung tragen und sich mit der Frage auseinandersetzen, wie die Folgen der COVID-19-Pandemie bewältigt werden können. In der Strategie sollten die erforderlichen Maßnahmen und der benötigte Zeitplan angegeben sein und sollte berücksichtigt sein, inwiefern die verfügbaren EU-Mittel (auch aus der Aufbau- und Resilienzfazilität) für Investitionen in den Tourismus verwendet werden, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen.

Zeitrahmen: bis Mitte 2022.

75 In den operationellen Programmen des EFRE wurden die derzeitige Tourismusstrategie der EU sowie die bestehenden nationalen und regionalen Tourismusstrategien bei der Gestaltung und Ausrichtung der Investitionsprioritäten für den Tourismus berücksichtigt (siehe Ziffern 44-48).

76 Bei seiner Analyse der EFRE-Projekte im Bereich Tourismus stellte der Hof fest, dass die Ergebnisse durchwachsen waren: Einige Projekte waren nachhaltig und trugen zur Förderung des Tourismusgewerbes in der Region bei, andere hatten nur eine begrenzte Wirkung. In mehreren Fällen führten Unzulänglichkeiten bei der anfänglichen Projektplanung und Bedarfsanalyse sowie bei der Projektauswahl zu einer Verringerung des Projektumfangs und zu Verzögerungen und Kostenüberschreitungen bei der Projektdurchführung. Die Leitlinien der Kommission zur Verwendung der EFRE-Förderung für den Tourismus waren nützlich, jedoch wurde einigen wichtigen Aspekten nicht ausreichend Rechnung getragen (siehe Ziffern 49-59).

Empfehlung 2 – Anhalten der Mitgliedstaaten dazu, für EFRE-geförderte Investitionen in den Tourismus Auswahlverfahren anzuwenden, um die neue strategische Ausrichtung zu unterstützen

Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten dazu anhalten, Projektauswahlverfahren einzuführen, die dazu beitragen, die finanzielle Unterstützung aus dem EFRE auf Tourismusprojekte auszurichten, die

  •  durch eine angemessene Nachfrageanalyse und Bedarfsanalyse das Risiko der Unwirksamkeit begrenzen;
  •  mit Projekten in benachbarten Gebieten koordiniert werden, um Überschneidungen und Konkurrenz zu vermeiden;
  •  das Tourismusgewerbe in der Region über das Projekt hinaus fördern;
  •  nachhaltig sind und in den Jahren nach ihrem Abschluss ordnungsgemäß aufrechterhalten werden.

Zeitrahmen: rechtzeitig für die Durchführung der Programme im Zeitraum 2021-2027 und spätestens bis Ende 2022 bei Vorliegen der Strategie.

77 Die EFRE-Rechtsvorschriften für den Zeitraum 2014-2020 enthielten einen gemeinsamen Outputindikator für aus dem EFRE finanzierte Investitionen in den Tourismus. Zusätzlich konnten die Mitgliedstaaten auf programmspezifische Indikatoren zurückgreifen. Im Zeitraum 2014-2020 wurden jedoch keine gemeinsamen Ergebnisindikatoren verwendet. Anhand des gemeinsamen Outputindikators kann nicht in allen Fällen gemessen werden, ob die beabsichtigten Projektziele erreicht wurden, auch wenn diese im Projektvorschlag angegeben waren. Die Kommission muss bis Ende 2024 eine Ex-post-Evaluierung der EFRE-Förderung für den Zeitraum 2014-2020 durchführen (siehe Ziffern 60-64).

78 Der Tourismussektor der EU hat durch die COVID-19-Pandemie einen beispiellosen Schock erlitten. Die Kommission unterbreitete Maßnahmen und Vorschläge, um die Auswirkungen dieser Krise auf die Tourismusbranche der EU abzufedern. Insbesondere das digitale COVID-Zertifikat der EU hat entscheidend dazu beigetragen, dass der Reiseverkehr innerhalb der EU rechtzeitig zum Sommer 2021 wieder aufgenommen werden konnte (siehe Ziffern 65-72).

Dieser Bericht wurde von Kammer II unter Vorsitz von Frau Iliana Ivanova, Mitglied des Rechnungshofs, am 10. November 2021 in Luxemburg angenommen.

 

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident

Anhänge

Anhang I – EU-Finanzierungsquellen für den Tourismus

Überblick über die EU-Finanzierungsquellen für den Tourismus in den Zeiträumen 2014-2020 und 2021-2027 und die Arten der unterstützten Maßnahmen

Zeitraum 2014-2020 Zeitraum 2021-2027
  1.  Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI)   1.  Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)
Verkehrsinfrastrukturen (Regionalflughäfen, Häfen…); Energieeffizienz von Hotels und Fremdenverkehrsorten; Umnutzung bestehender Gebäude/Anlagen für Erholungszwecke; Finanzierungsvereinbarungen für in der Tourismusbranche tätige KMU; „Investitionsplattformen“ für den Tourismus Wie in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen definiert
  2.  Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Kohäsionsfonds (EFRE/KF)   2.  Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Kohäsionsfonds (EFRE/KF)
EFRE: FTEI- und IKT-Produkte im Bereich Tourismus; innovative Tourismusdienstleistungen; der Schutz, die Vermarktung und die Erschließung des natürlichen und kulturellen Reichtums für den Fremdenverkehr; kleine Infrastrukturen für nachhaltigen Kulturtourismus; Berufsbildung und Weiterqualifizierung.
KF: abhängig von dem in den operationellen Programmen der förderfähigen Mitgliedstaaten festgelegten Bedarf
EFRE: Investitionen zur Stärkung der ökologischen und sozioökonomischen Nachhaltigkeit und der Resilienz des Tourismus auf lange Sicht, wobei der Sektor durch das Lernen von innovativen Lösungen umgestaltet wird;
KF: Tourismusbezogene Investitionen in die Umwelt und in die transeuropäischen Verkehrsnetze, insbesondere in Regionen mit einer stark vom Tourismus abhängigen Wirtschaft
  3.  Europäischer Sozialfonds (ESF)   3.  Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Arbeitskräfte weiterbilden oder umschulen, damit Unternehmen eine Umstrukturierung oder einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften besser bewältigen können; Menschen in Schwierigkeiten und Personen, die benachteiligten Gruppen angehören, aus- oder weiterbilden, damit diese bessere Qualifikationen und Beschäftigungsmöglichkeiten haben; gegenseitiges Lernen fördern, Netzwerke aufbauen und bewährte Verfahrensweisen und Methoden im Bereich soziale Innovation verbreiten und fördern Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigungsmaßnahmen für junge Menschen; Begleitung des grünen und des digitalen Wandels durch Förderung von Investitionen in Arbeitsplätze und Qualifizierungsmöglichkeiten
  4.  Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)   4.  Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Maßnahmen der Berufsbildung und Erwerb von Qualifikationen, Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen; Betriebsberatungsdienste zur Unterstützung von Landwirten, Waldbesitzern, anderen Landbewirtschaftern und KMU in ländlichen Gebieten bei der Verbesserung der Leistung des Betriebs; Existenzgründungsbeihilfen und Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten in ländlichen Gebieten; Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen für die Entwicklung von Gemeinden und Dörfern in ländlichen Gebieten; Investitionen zur öffentlichen Verwendung von Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleinen touristischen Infrastrukturen; Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern, ländlichen Gegenden und Gebieten mit hohem Naturwert, einschließlich der dazugehörigen sozio-ökonomischen Aspekte, sowie Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins; Schaffung von Clustern und Netzwerken Tourismusbezogene Investitionen, die in den nationalen Strategieplänen der Gemeinsamen Agrarpolitik enthalten sind
  5.  Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFF)   5.  Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFF)
Studien; Projekte, einschließlich Testprojekte und Kooperationsprojekte; Konferenzen, Seminare, Workshops; Öffentlichkeitsarbeit und der Austausch bewährter Verfahren, Sensibilisierungskampagnen und damit verbundene Kommunikations- und Verbreitungstätigkeiten; berufliche Bildung, lebenslanges Lernen und Erwerb neuer beruflicher Fertigkeiten, die es im Bereich Fischfang tätigen Personen oder deren Lebenspartnern ermöglichen, im Tourismus Fuß zu fassen oder ergänzend zu ihrem Beruf im Fremdenverkehrsbereich zu arbeiten Fremdenverkehrsprojekte, zum Beispiel aus den Bereichen Ökotourismus, Fischfang- und Fischereitourismus, örtliche Gastronomie (Fisch- und Meeresfrüchte-Restaurants), Beherbergung, Touristenwege, Tauchen sowie die Unterstützung lokaler Partnerschaften im Küstentourismus
  6.  LIFE-Programm   6.  LIFE-Programm
Zuschüsse für „traditionelle Projekte“: Pilotprojekte, Demonstrationsprojekte, Best-Practice-Projekte, Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte
Finanzierungsfazilität für Naturkapital – Kredite und/oder Bankbürgschaften für grüne Infrastrukturprojekte und andere anfängliche Investitionskosten für Einnahmen generierende oder kosteneinsparende Pilotprojekte, z. B. Zahlungen für Ökosystemleistungen, Maßnahmen zur Förderung der Diversität und zur Anpassung des Betriebs
Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz – Kredite und/oder Bankbürgschaften für kleine Energieeffizienzinvestitionen
Tourismusbezogene, ökologisch nachhaltige Projekte, insbesondere solche, die CO2-Emissionen durch Energieeffizienz oder erneuerbare Energien verringern; Projekte, die Klimaanpassungsmaßnahmen mit dem Tourismus „verbinden“
  7.  Horizont 2020   7.  Horizont Europa
Marie-Curie-Maßnahmen – Einzelstipendien; innovative Ausbildungsnetze; Personalaustausch im Bereich Forschung und Innovation
Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien – Innovationsmaßnahmen – innovative Produkte, Werkzeuge, Anwendungen und Dienstleistungen im Bereich IKT für die Kultur- und Kreativbranche; Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen – Tätigkeiten außerhalb der Forschung wie die Verbreitung von Ergebnissen und die Förderung der Verwendung IKT-gestützter Innovationen im Rahmen eines nachhaltigen „Multiplikatorennetzwerks“
Reflektierende Gesellschaften – Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, Innovationsmaßnahmen, Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen im Bereich Weitergabe von europäischem Kulturerbe, Schutz europäischer Kulturlandschaften an Meer und Küste, digitale Kulturgüter und virtuelle Museen, Erstellung von 3D-Modellen von Kulturerbestätten und -objekten und innovative Modelle für die Folgenutzung von kulturellem Erbe
KMU-Instrument – Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeit eines innovativen Konzepts und Erstellung eines Geschäftsplans; Förderung der Entwicklungs- und Demonstrationsphasen; Erleichterung des Zugangs zu Risikofinanzierung
Entwicklung neuer Ansätze, Konzepte und Verfahren für einen nachhaltigen, zugänglichen und integrativen Kulturtourismus (Forschungsaktivitäten des Clusters 2)
  8.  Programm Kreatives Europa   8.  Programm Kreatives Europa
Länderübergreifende Tätigkeiten innerhalb und außerhalb der EU, die dazu dienen, Waren und Dienstleistungen zu entwickeln, zu entwerfen, zu produzieren, zu verbreiten und zu erhalten, die für kulturelle, künstlerische oder andere kreative Ausdrucksformen stehen Auszeichnung „Europäische Kulturhauptstadt“; Kooperationsprojekte oder ‑plattformen, einschließlich kultureller Veranstaltungen in Form von Musikfestivals oder Festivals für darstellende Künste; Filmfestivals und ‑märkte; Stadtmarketing durch Kultur; Entwicklung der kreativen Aspekte eines nachhaltigen Kulturtourismus, der Design- und Modebranche sowie Förderung und Vertretung dieser Branchen außerhalb der EU
  9.  Erasmus+   9.  Erasmus+
Lernangebote für Einzelpersonen durch Mobilitätsprojekte für Studierende und Hochschulpersonal; eine Bürgschaftsfazilität, die es Master-Studierenden ermöglichen soll, einen Studienaufenthalt im Ausland zu finanzieren; Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Kooperationen zwischen Bildungseinrichtungen, Unternehmen, lokalen und regionalen Behörden und NRO, hauptsächlich im Rahmen von gemeinsamen Masterabschlüssen
Strategische Partnerschaften/Wissensallianzen/Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten; gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen, mit denen die Beteiligung an sportlichen und körperlichen Aktivitäten gefördert wird
Projekte zu den Themen Mobilität, Entwicklung der Kompetenz und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen im Tourismus, digitale Fähigkeiten im Bereich des Kulturerbes, Erlernen der Grundlagen des Gastgewerbes und Innovation in der Tourismusforschung
  10.  Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME)   10.  Fonds für einen gerechten Übergang
Zugang – Transaktionen oder Investitionen für die Entwicklung gesetzlicher KMU-Tätigkeiten
Tourismus – Entwicklung und/oder Förderung nachhaltiger, thematischer Fremdenverkehrsangebote über Staatsgrenzen hinweg; Entwicklung und/oder Förderung von Nischenangeboten, indem auf europäischer Ebene Synergien zwischen der Tourismus- und der Kreativbranche genutzt werden; transnationale öffentlich-private Partnerschaften zur Entwicklung von Fremdenverkehrsangeboten für bestimmte Altersgruppen, um die Fremdenverkehrsströme zwischen europäischen Ländern in der Neben- und Zwischensaison zu erhöhen; Programme für den Kapazitätsaufbau im Bereich „barrierefreier Tourismus“
Austauschprogramm für Jungunternehmer
Kleine und mittlere Fremdenverkehrsbetriebe: Investitionen in Dauerkapital oder immaterielle Vermögenswerte. Förderung der Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit, Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten und Unterstützung der Menschen bei der Anpassung an einen sich verändernden Arbeitsmarkt
  11.  Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)   11.  Programm „Digitales Europa“
Progress – analytische Tätigkeiten, die für den politischen Entscheidungsprozess, für soziale Innovationen und für die sozialpolitische Erprobung nützlich sind
EURES – fördert die berufliche Mobilität und hilft Unternehmen über gezielte Mobilitätsprogramme bei der Anwerbung von Personal aus anderen Ländern
Finanzhilfe für kleine Unternehmen/Sozialunternehmen bei der Gründung oder Geschäftsfeldentwicklung
Schaffung von Datenräumen: Gemeinsamer europäischer Datenraum für das Kulturerbe – Unterstützung des digitalen Wandels des europäischen Kulturerbesektors; Schaffung von Datenräumen: Mobilität – Unterstützung der Interoperabilität; Netzwerk Europäischer Digitaler Innovationszentren – Unterstützung von in der Tourismusbranche tätigen KMU beim digitalen Wandel
  12.  Unterstützung durch REACT-EU im Rahmen des EFRE und des ESF   12.  Binnenmarktprogramm
Je nach Umfang der Unterstützung in den einzelnen EU-Ländern oder Regionen. Beispiele hierfür sind Betriebskapital und produktive Investitionen in KMU, Investitionen in den grünen und den digitalen Wandel oder die Aus- und Fortbildung von Arbeitnehmern Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Tourismussektor – insbesondere KMU – und Unterstützung für den Zugang zu Märkten
    13.  InvestEU
  Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der Wertschöpfungsketten im Tourismus; nachhaltige, innovative und digitale Maßnahmen, die dazu beitragen könnten, den klimatischen und ökologischen Fußabdruck des Sektors zu verringern
    14.  Unterstützung durch die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)
  Rahmen für inklusiven Tourismus – Investitionen in Hotels und Fremdenverkehrsbetriebe; Gesamtrahmen Kulturerbe – Projekte in der Nähe von oder in Kulturerbestätten, die die Kommerzialisierung, die nachhaltige Bewirtschaftung und den Betrieb, die Anbindung und Zugänglichkeit, die Qualität und Verfügbarkeit von Einrichtungen und kommunaler Infrastruktur sowie Projekte zur Herstellung von Rückwärtsverflechtungen fördern; Programm zur Beratung von Kleinunternehmen – Unterstützung von in der Tourismusbranche tätigen KMU durch das Beraternetzwerk des EBWE

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage des Leitfadens EU-Förderung für den Tourismussektor (2014-2020) und des Leitfadens der Kommission zur EU-Förderung des Tourismussektors (2021-2027).

Anhang II – Ausgewählte OP und Anzahl der in der Stichprobe enthaltenen Projekte pro OP

Mitgliedstaat Operationelles Programm des EFRE
MFR 2014-2020
Anzahl der für die Stichprobe ausgewählten Projekte
Ungarn Wirtschaftsentwicklung und Innovation 5
Polen Woiwodschaft Małopolskie (Kleinpolen) 4
Spanien Andalusien 4
Rumänien Integriertes regionales Programm 4
Mitgliedstaat Operationelles Programm des EFRE
MFR 2007-2013
Anzahl der für die Stichprobe ausgewählten abgeschlossenen Projekte
Ungarn Nordungarn 3
Polen Innovative Wirtschaft 4
Spanien Andalusien 4
Rumänien Regionales operationelles Programm 4

Anhang III – Im Rahmen der Prüfung untersuchte Projekte

 

Anhang IV – Bestandsaufnahme der nationalen Tourismusstrategien

Nr. Mitgliedstaat Nationale Tourismusstrategien Zeitrahmen
1 Österreich Plan T – Masterplan für Tourismus 2019-k. A.1
2 Belgien Keine nationale Strategie vorhanden. Der Tourismus wird auf regionaler Ebene verwaltet (Flandern, Wallonien und Brüssel) k. A.
3 Bulgarien Nationale Strategie für die nachhaltige Entwicklung des Tourismus in der Republik Bulgarien bis 2030 2018-2030
4 Kroatien Strategie zur Entwicklung des Tourismus 2020 2013-2020
5 Zypern Nationale Tourismusstrategie 2030 2020-2030
6 Tschechien Nationale Tourismuspolitik 2014-2020 2014-2020
7 Dänemark Nationale Tourismusstrategie 2016-2025
8 Estland Nationaler Plan für die Entwicklung des Tourismus 2014-2020 2014-2020
9 Finnland Tourismusstrategie 2019-2028 2019-2028
10 Frankreich Der 2017 eingerichtete interministerielle Tourismusrat hat einen Fahrplan für die Tourismusentwicklung in sechs Schwerpunktbereichen erarbeitet. Kein formelles Strategiedokument vorhanden. k. A.
11 Deutschland Im Jahr 2019 wurden Grundsätze für eine nationale Tourismusstrategie angenommen. Am 23.6.2021 wurde ein Aktionsplan angenommen. k. A.
12 Griechenland Nationaler strategischer Referenzrahmen für den Tourismussektor 2014-2020
13 Ungarn Nationale Strategie zur Entwicklung des Tourismus 2030 2016-2030
14 Irland People, Place and Policy: Growing Tourism to 2025 2015-2025
15 Italien Nationaler Strategieplan für den Tourismus 2017-2022 2017-2022
16 Litauen Programm zur Entwicklung des Tourismus 2014-2020 2014-2020
17 Lettland Leitlinien für die Entwicklung des Tourismus 2014-2020 2014-2020
18 Luxemburg Strategischer Rahmen für die Entwicklung des Tourismussektors 2018-2022 2018-2022
19 Malta Nationale Tourismuspolitik 2015-2020 2015-2020
20 Niederlande Perspective Destination Netherlands 2030 2019-2030
21 Polen Programm zur Entwicklung des Tourismus bis 2020 2015-2020
22 Portugal Tourismusstrategie 2027 2017-2027
23 Rumänien Rahmenplan für Investitionen in den Tourismus und zwei sektorale Strategien: die nationale Strategie für den Ökotourismus und die nationale Strategie für den Kurtourismus. Eine nationale Tourismusstrategie wird derzeit entwickelt. k. A.
24 Slowakei Strategie zur Entwicklung des Tourismus bis 2020 2013-2020
25 Slowenien Strategie für das nachhaltige Wachstum des slowenischen Tourismus 2017-2021 2017-2021
26 Spanien Plan del Turismo Español Horizonte 2020 2008-2020
27 Schweden Eine nationale Tourismusstrategie wird entwickelt. k. A.

1 Angenommen im Jahr 2019. Der Zeitrahmen ist im Dokument nicht angegeben.

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von OECD Tourism Trends and Policies 2020 und eigenen Untersuchungen.

Akronyme und Abkürzungen

AEUV: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

BIP: Bruttoinlandsprodukt

EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

ESI-Fonds: Europäische Struktur- und Investitionsfonds

GD GROW: Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU

GD REGIO: Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung

KF: Kohäsionsfonds

KMU: kleine und mittlere Unternehmen

MFR: mehrjähriger Finanzrahmen

OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

OP: operationelles Programm

UNWTO: United Nations World Tourism Organization (Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen)

WTTC: World Travel & Tourism Council (Weltrat für Reisen und Tourismus)

Glossar

Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF): Finanzhilfemechanismus der EU zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie zur mittelfristigen Ankurbelung des Aufschwungs bei gleichzeitiger Förderung des grünen und des digitalen Wandels. Die ARF wird durch die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne umgesetzt.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): EU-Fonds, mit dem der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in der EU gestärkt werden soll, indem Investitionen finanziert werden, die die Ungleichgewichte zwischen den Regionen verringern.

Interventionscode: allgemeine in den Rechtsvorschriften des EFRE vorgesehene Interventionskategorien, die von den Verwaltungsbehörden der operationellen Programme verwendet werden, um den Inhalt von Maßnahmen zu bestimmen, die zur Erreichung ihrer thematischen Ziele finanziert werden sollen.

Kohäsionsfonds (KF): EU-Fonds zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU durch Finanzierung von Investitionen in Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen von weniger als 90 % des Unionsdurchschnitts.

Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR): Ausgabenplan der EU, in dem Prioritäten (auf der Grundlage von politischen Zielen) und Obergrenzen für einen Zeitraum von üblicherweise sieben Jahren festgelegt werden. Er dient als struktureller Rahmen für den jährlichen EU-Haushaltsplan mit Obergrenzen für die einzelnen Ausgabenkategorien. Der derzeitige MFR gilt für den Zeitraum 2021-2027.

Operationelles Programm (OP): grundlegender Rahmen für die Durchführung EU-finanzierter Kohäsionsprojekte in einem bestimmten Zeitraum, der die Prioritäten und Ziele widerspiegelt, welche in Partnerschaftsvereinbarungen zwischen der Kommission und einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt wurden.

Partnerschaftsvereinbarung: Vereinbarung/Abkommen zwischen der Kommission und einem Mitgliedstaat im Rahmen eines EU-Ausgabenprogramms, in der/dem beispielsweise Strategiepläne, Investitionsprioritäten oder die Bedingungen für den Handel oder die Bereitstellung von Entwicklungshilfe festgelegt werden.

Thematisches Ziel: angestrebtes Gesamtergebnis einer Investitionspriorität, das für Umsetzungszwecke in spezifische Ziele aufgegliedert ist.

Tourismussektor: Der Tourismussektor umfasst eine große Gruppe von Wirtschaftstätigkeiten: Transportdienstleistungen, die den Personenverkehr erleichtern, Reisebüros und Reiseveranstalter, Beherbergung, Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie lokale touristische Waren und Dienstleistungen.

Tourismusstrukturen: globalisierte und vernetzte Wertschöpfungskette, die Anbieter von Informationen und Dienstleistungen offline und online (Fremdenverkehrsämter, digitale Plattformen, Anbieter von Reisetechnologie), Reisebüros und ‑veranstalter, Anbieter von Unterkünften, Destinationsmanagement-Organisationen sowie Anbieter touristischer Attraktionen und von Personenbeförderungsleistungen umfasst.

Verwaltungsbehörde: von einem Mitgliedstaat benannte nationale, regionale oder lokale (öffentliche oder private) Stelle, die ein mit EU-Mitteln finanziertes Programm verwaltet.

Prüfungsteam

Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politikbereichen und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Regelkonformität, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer II – Ausgabenbereich „Investitionen für Kohäsion, Wachstum und Integration“ – unter Vorsitz von Iliana Ivanova, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Pietro Russo, Mitglied des Hofes. Herr Russo wurde unterstützt von seiner Kabinettchefin Chiara Cipriani, dem Attaché Benjamin Jakob, dem Leitenden Manager Pietro Puricella, dem Aufgabenleiter Luis de la Fuente Layos sowie den Prüferinnen und Prüfern Luc T’Joen, Janka Nagy-Babos, Katarzyna Solarek, Andras Augustin Feher und Francisco Carretero.

Zweite Reihe (von links nach rechts): Luc T’Joen, Chiara Cipriani, Francisco Carretero und Benjamin Jakob

Erste Reihe (von links nach rechts): Pietro Puricella, Pietro Russo, Luis de la Fuente Layos und Katarzyna Solarek

Endnoten

[1] Eurostat, Tourismus – Übersicht.

[2] Welttourismusorganisation, „Methodological notes to the Tourism Statistics Database“.

[3] Welttourismusorganisation, International Tourism Highlights, Ausgabe 2020, Folien 8 und 17. Stand der Daten: November 2020.

[4] WTTC, „Economic Impact Report“ 2021. Europäische Union.

[5] Europäische Kommission, Annual Single Market Report 2021, SWD(2021) 351 final.

[6] Artikel 195 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Darüber hinaus haben einige für den Tourismus relevante Rechtsvorschriften eine andere Rechtsgrundlage, z. B. in den Bereichen Verbraucherschutz, Binnenmarkt und Kohäsionspolitik.

[7] Europäische Kommission, GD GROW, Overview of EU Tourism Policy.

[8] Mitteilung der Kommission, „Eine neue Industriestrategie für Europa“, COM(2020) 102 final vom 10.3.2020.

[9] Beschluss 86/664/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Einführung eines Verfahrens zur Konsultation und Zusammenarbeit im Bereich des Fremdenverkehrs.

[10] WTTC, „Economic Impact Report“ 2021. Europäische Union.

[11] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, „Identifying Europe's recovery needs, accompanying the document Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions, Europe's moment: Repair and Prepare for the Next Generation“, SWD(2020) 98 final vom 27. Mai 2020.

[12] Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer vi der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds.

[13] Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität.

[14] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, „Scenarios towards co-creation of transition pathway for tourism for a more resilient, innovative and sustainable ecosystem“, SWD(2021) 164 final vom 21. Juni 2021.

[15] UNWTO, Sustainable development.

[16] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Der europäische Grüne Deal“, COM(2019) 640 final vom 11.12.2019.

[17] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“, KOM(2010) 352 endgültig.

[18] Meinungsaustausch mit der COMPCRO-Arbeitsgruppe des Rates vom 21. April 2015.

[19] Die beiden Referate waren Teil der Generaldirektion Unternehmen und Industrie (GD ENTR). Diese GD wurde 2014 mit der Generaldirektion Binnenmarkt (GD MARKT) zur GD GROW zusammengelegt.

[20] Ungarisches Tourismusamt, „National Tourism Development Strategy 2030“, Oktober 2017.

[21] Ministerium für Sport und Tourismus, Programm zur Entwicklung des Tourismus bis 2020, September 2015.

[22] Rumänische Regierung, Nationaler Rahmenplan für Investitionen in den Tourismus, Beschluss Nr. 558 vom 4. August 2017; Nationale Strategie für Kurtourismus, Beschluss Nr. 572 vom 8. August 2019; Nationale Strategie für Ökotourismus, Beschluss Nr. 358 vom 30. Mai 2019.

[23] Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel, spanischer Tourismusplan Horizont 2020, November 2007.

[24] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – „Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus“, COM(2020) 550 final vom 13.5.2020.

[25] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen“, COM(2021) 350 final vom 5.5.2021.

[26] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, „Scenarios towards co-creation of transition pathway for tourism for a more resilient, innovative and sustainable ecosystem“, SWD(2021) 164 final vom 21. Juni 2021.

[27] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. Oktober 2015 zu neuen Herausforderungen und Konzepten für die Förderung des Fremdenverkehrs in Europa (2014/2241(INI)) und Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2020 zu Verkehr und Tourismus im Jahr 2020 und darüber hinaus (2020/2649(RSP)).

[28] P9_TA(2021)0109 – Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2021 zu der Festlegung einer EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus (2020/2038(INI)).

[29] „Tourismus in Europa im nächsten Jahrzehnt: Nachhaltig, widerstandsfähig, digital, global und sozial“ – Schlussfolgerungen des Rates (angenommen am 27.5.2021).

[30] Thematic Guidance Fiche for Desk Officers on Tourism, Version 2 vom 19. März 2014.

[31] Anhang I zur Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006.

[32] Anhang I, Tabelle 1 der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds.

[33] Artikel 57 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds.

[34] Artikel 45 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik.

[35] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus“, COM(2020) 550 final vom 13.5.2020.

[36] Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Änderung der Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates vom 13. Oktober 2020 für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie, COM(2021) 294 final.

[37] Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates vom 13. Oktober 2020 für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie.

[38] https://ec.europa.eu/health/sites/default/files/ehealth/docs/covid-certificate_paper_guidelines_en.pdf

[39] Bericht von der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und ‑Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie, COM(2021) 649 final vom 18.10.2021.

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