
Der EU-Treuhandfonds Bêkou für die Zentralafrikanische Republik: trotz einiger Schwachstellen ein hoffnungsvoller Anfang
Über den Bericht: Als erster von der Europäischen Kommission verwalteter EU-Treuhandfonds wurde im Jahr 2014 der EU-Treuhandfonds Bêkou für die Zentralafrikanische Republik ins Leben gerufen, um einem der am wenigsten entwickelten Länder der Welt zu helfen. Der Hof prüfte, ob die Einrichtung des Fonds gerechtfertigt war, wie gut der Fonds verwaltet wurde und ob die Ziele des Fonds bislang erreicht wurden. Trotz einiger Schwachstellen gelangt der Hof zu der Schlussfolgerung, dass die Entscheidung zur Gründung des Fonds unter den gegebenen Umständen angemessen war. Im Hinblick auf die Verwaltung des Fonds ist das Potenzial in drei Punkten noch nicht vollständig ausgeschöpft: Koordinierung zwischen den Interessenträgern, Transparenz, Dauer und Kostenwirksamkeit der Verfahren sowie Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen. Insgesamt wurden mit dem Fonds bisher jedoch positive Ergebnisse erzielt. Die Empfehlungen des Hofes sollen dazu beitragen, die Konzeption und die Verwaltung dieses und anderer EU-Treuhandfonds zu verbessern.
Zusammenfassung
IEin Treuhandfonds ist ein für einen spezifischen Entwicklungszweck eingerichteter Fonds, zu dem einer oder mehrere Geber finanzielle Beiträge leisten und der häufig als Reaktion auf Krisen wie Naturkatastrophen und Konflikte aufgelegt wird. Seit 2013 verfügt die Europäische Kommission über die Möglichkeit, für Notfallmaßnahmen, entsprechende Folgemaßnahmen oder thematische Maßnahmen einen „Unions-Treuhandfonds für Maßnahmen im Außenbereich“ einzurichten.
IIAls erster von der Europäischen Kommission verwalteter EU-Treuhandfonds wurde im Juli 2014 der EU-Treuhandfonds Bêkou für die Zentralafrikanische Republik ins Leben gerufen. Geber des Fonds sind die Europäische Union, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Italien und die Schweiz, die insgesamt 146 Millionen Euro bereitgestellt haben, um das Land bei der Bewältigung der Krise und beim Wiederaufbau zu unterstützen.
IIISeit mehreren Jahrzehnten ist die Zentralafrikanische Republik von unzulänglicher Regierungsführung, hoher Armut und Konflikten geprägt. Sie gehört zu den am wenigsten entwickelten und ärmsten Ländern der Welt und rangiert im Index für menschliche Entwicklung des UNDP von 2016 an letzter Stelle.
IVIm Zuge der Prüfung wurden die ersten Erfahrungen der Europäischen Kommission mit dem von ihr selbst verwalteten Treuhandfonds untersucht. Der Hof prüfte, ob die Einrichtung des Fonds gerechtfertigt war, wie gut der Fonds verwaltet wurde und ob die Ziele des Fonds bislang erreicht wurden.
VDer Hof gelangt zu der Schlussfolgerung, dass zwar weder eine formal strukturierte Bewertung der Wahl des Finanzierungsinstruments noch eine umfassende Bedarfsanalyse durchgeführt wurden, die Entscheidung zur Gründung des Treuhandfonds Bêkou sowie die Konzeption des Fonds jedoch unter den gegebenen Umständen angemessen waren.
VIBei der Verwaltung des Treuhandfonds Bêkou ist das Potenzial in dreierlei Hinsicht noch nicht vollständig ausgeschöpft: Der Treuhandfonds Bêkou hatte begrenzten Einfluss auf die Koordinierung zwischen den Interessenträgern; die Verfahren könnten transparenter, schneller und kostenwirksamer sein; darüber hinaus müssen die Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen erst noch vollständig entwickelt werden.
VIIInsgesamt wurden mit dem Treuhandfonds Bêkou bisher positive Ergebnisse erzielt. Durch den Fonds wurden Hilfen mobilisiert, jedoch nur wenige zusätzliche Geber gewonnen, und bei den meisten Projekten des Fonds wurden die jeweils erwarteten Outputs erzielt. Der Fonds trägt zu einer stärkeren Sichtbarkeit der EU bei.
VIIIDer Hof unterbreitet eine Reihe von Empfehlungen, um die Kommission dabei zu unterstützen, künftig die Konzeption und die Verwaltung des Treuhandfonds Bêkou - und der EU-Treuhandfonds im Allgemeinen - zu verbessern. Der Hof empfiehlt der Kommission,
- weitere Orientierungshilfen für die Wahl des Hilfsinstruments und für Bedarfsanalysen zur Festlegung der Interventionsbereiche von Treuhandfonds auszuarbeiten,
- Geberkoordinierung, Auswahlverfahren und Leistungsmessung zu verbessern und die Verwaltungskosten zu optimieren.
Einleitung
EU-Treuhandfonds: ein neues Instrument der Entwicklungshilfe
01Ein Treuhandfonds ist ein für einen spezifischen Entwicklungszweck eingerichteter Fonds, zu dem einer oder mehrere Geber finanzielle Beiträge leisten und der im Allgemeinen von einer internationalen Organisation wie der Weltbank oder den Vereinten Nationen verwaltet wird. Treuhandfonds sind seit den 1990er Jahren weitverbreitet und werden im Bereich der internationalen Zusammenarbeit zunehmend als Finanzierungsinstrument eingesetzt. Häufig werden sie als Reaktion auf Krisen wie Naturkatastrophen oder Konflikte ins Leben gerufen.
02Seit 2013 ist es möglich, für Notfallmaßnahmen, entsprechende Folgemaßnahmen oder thematische Maßnahmen aufgrund eines Abkommens mit anderen Gebern einen „Unions-Treuhandfonds für Maßnahmen im Außenbereich“ einzurichten1. Für jeden Treuhandfonds wird ein Vorstand eingerichtet, in dem die Kommission den Vorsitz führt und der die Vertretung der Geber sowie der Mitgliedstaaten, die keinen Beitrag leisten, sicherstellt und über die Verwendung der Mittel beschließt.
03Der EU-Treuhandfonds Bêkou2 für die Zentralafrikanische Republik wurde im Juli 2014 zur Unterstützung des Landes bei der Bewältigung der Krise und beim Wiederaufbau ins Leben gerufen. Es handelt sich um den ersten von vier Treuhandfonds, die von der Europäischen Kommission bislang verwaltet werden3. Die vier ursprünglichen Geber waren die Europäische Union (EU), Frankreich, Deutschland und die Niederlande, während Italien und die Schweiz im Jahr 2015 Partner des Fonds wurden. Ende 2016 beliefen sich die zugesagten Mittel für den Treuhandfonds Bêkou auf insgesamt 146 Millionen Euro. Rund drei Viertel dieses Betrags stammen aus dem EU-Haushalt und dem Europäischen Entwicklungsfonds. 86 Millionen Euro waren bis Ende 2016 tatsächlich eingezahlt worden.
04Das Hauptziel des Fonds besteht gemäß dem Gründungsakt darin, „die Widerstandskraft der schutzbedürftigen Bevölkerungsteile, die Krisenbewältigung und den Wiederaufbau der Zentralafrikanischen Republik in allen Dimensionen durch Verknüpfung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen kohärent und gezielt zu unterstützen und die Nachbarländer in die Lage zu versetzen, die Folgen der Krise zu überwinden“4.
Die Zentralafrikanische Republik: ein krisengeschütteltes Land
05Die Zentralafrikanische Republik gehört zu den am wenigsten entwickelten und ärmsten Ländern der Welt und rangiert im Index für menschliche Entwicklung des UNDP von 2016 an letzter Stelle, obwohl es über bedeutende Mineralvorkommen und andere Ressourcen verfügt, wie Uran, Rohöl, Gold, Diamanten, Kobalt, Holz sowie Wasserkraft zur Stromerzeugung. Auf einer Fläche von 623 000 km2 (etwa so groß wie Frankreich und Belgien zusammen) leben 4,5 Millionen Menschen. Seit Erlangung der Unabhängigkeit im Jahr 1960 ist die Zentralafrikanische Republik von Konflikten, unzulänglicher Regierungsführung, hoher Armut und Ungleichheit sowie mangelnden Investitionen aus dem Privatsektor geprägt. Die Lage der meisten Menschen in der Zentralafrikanischen Republik ist zurzeit prekär. Über die Hälfte der Bevölkerung ist auf humanitäre Hilfe angewiesen. Rund 450 000 Menschen sind Binnenvertriebene, und eine ähnlich hohe Zahl ist in Nachbarländer geflüchtet.
06Nach einer Welle der Gewalt, die zum Sturz der vorherigen Regierung führte, wurde von 2014 bis Anfang 2016 eine Übergangsregierung eingerichtet. Nach demokratischen Wahlen trat im März 2016 ein neuer Präsident sein Amt an, und eine neue Regierung wurde ernannt. Im Oktober 2016 veröffentlichten die Behörden der Zentralafrikanischen Republik und die Geber einen nationalen Plan für Wiederaufbau und Friedenssicherung (National Recovery and Peacebuilding Plan) für einen Zeitraum von fünf Jahren.
07Bis 2014 galt die Zentralafrikanische Republik als „Geberwaise“5, da sie von der internationalen Gebergemeinschaft nur in begrenztem Umfang unterstützt wurde. Danach wurde deutlich mehr Hilfe für das Land bereitgestellt. Aufgrund der anhaltenden Konflikte ist die Bevölkerung jedoch weiterhin stark auf humanitäre Hilfe angewiesen6.
08Die EU ist seit über 30 Jahren ein Partner der Zentralafrikanischen Republik und weiterhin einer der wichtigsten Entwicklungspartner des Landes. Zwischen 2013 und 2016 leistete die EU einen Beitrag von über 500 Millionen Euro zur Unterstützung des Landes7. Die EU verfolgt ein „Gesamtkonzept“8, in dessen Rahmen Unterstützung bereitgestellt wird über den Treuhandfonds Bêkou, die traditionelle Entwicklungshilfe, drei militärische Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die zivile Krisenreaktion und die humanitäre Hilfe.
09Die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen (UN) und Frankreich engagieren sich ebenfalls stark in der Zentralafrikanischen Republik. In Anhang II sind sieben UN-Treuhandfonds aufgeführt, mit denen Tätigkeiten in der Zentralafrikanischen Republik unterstützt werden. Eine Vielzahl weiterer Partner, wie die Afrikanische Entwicklungsbank, die Weltbank und andere EU-Mitgliedstaaten stellen ebenfalls Hilfe für das Land bereit.
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
10Im Zuge der Wirtschaftlichkeitsprüfung wurden die ersten Erfahrungen untersucht, die die Europäische Kommission beim Einsatz des von ihr verwalteten Treuhandfonds als Hilfsinstrument gemacht hat. Der Hof untersuchte, ob die Einrichtung des Fonds gerechtfertigt war, wie gut der Fonds verwaltet wurde und ob die Ziele des Fonds bislang erreicht wurden.
11Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf dem Fonds von seiner Gründung im Jahr 2014 bis Ende 2016. Der Hof untersuchte alle 11 Projekte des Fonds und die zugehörigen 31 finanzierten Verträge (siehe Anhang I). Er analysierte verschiedene Dokumente über die Einrichtung des Fonds und die Konzeption der Projekte, die Verfahren zur Auswahl der durchführenden Organisationen sowie die Überwachung und Evaluierung von Projekten (Zwischenberichte und externe Evaluierungsberichte). Darüber hinaus führte der Hof in der Zentralafrikanischen Republik und an den Hauptsitzen von drei Gebern des Fonds Vor-Ort-Besuche durch. Im Rahmen dieser Besuche konnte der Hof Gespräche mit verschiedenen Interessenträgern führen und drei Projekte besichtigen.
Bemerkungen
Die Entscheidung zur Gründung des Treuhandfonds Bêkou und die Konzeption des Fonds waren unter den gegebenen Umständen angemessen, auch wenn ihnen nur eine begrenzte Analyse zugrunde lag
12In diesem Abschnitt wird ein kurzer Überblick über den landesspezifischen Kontext zum Zeitpunkt der Einrichtung des Treuhandfonds Bêkou vermittelt und die Konzeption des Fonds im Hinblick auf zwei Aspekte analysiert: die Wahl eines Treuhandfonds als Finanzierungsinstrument und der Interventionsbereich des Treuhandfonds Bêkou.
Mit dem Treuhandfonds Bêkou wurde rasch auf einen schwierigen länderspezifischen Kontext reagiert
13Die Lage in der Zentralafrikanischen Republik war 2014 von den Auswirkungen einer großen politischen und sicherheitspolitischen Krise gekennzeichnet, die 2012 eskaliert war. Diese führte zu einer humanitären Krise und einer Rezession, die ein beispielloses Ausmaß erreichten. Im Dezember 2013 riefen die Vereinten Nationen für das Land die Notfallstufe 39 aus. Die Lage war von einem „Kontiguum“10 - d. h. der Gleichzeitigkeit - von humanitären und entwicklungspolitischen Herausforderungen sowie fragilen staatlichen Behörden gekennzeichnet, die nicht in der Lage waren, die Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen.
© Croix-Rouge française (französisches Rotes Kreuz).
Dieser Kontext führte ferner dazu, dass die Bereitstellung der EU-Hilfe deutlich erschwert war: Da es zu dem Zeitpunkt keine demokratisch gewählte Regierung gab, konnte die Kommission kein nationales Richtprogramm (NRP)11 für die Hilfe verabschieden, die der Zentralafrikanischen Republik im Rahmen der nationalen Mittelzuweisung für den elften Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) bereitgestellt wurde.
15Durch die Einrichtung des Treuhandfonds Bêkou wurde folglich rasch auf die Notwendigkeit reagiert, ein koordiniertes Instrument zur Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung zu schaffen. Die Gründe für die Wahl eines solchen Hilfsinstruments wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2014 sowohl auf politischer als auch auf fachlicher Ebene innerhalb der Europäischen Kommission, mit einer Vielzahl von Gebern und mit der Übergangsregierung der Zentralafrikanischen Republik diskutiert. Bei diesen Gesprächen wurde eine Einigung erzielt, insbesondere darüber, dass zur Bereitstellung von Hilfen ein andersartiges Mittel nötig sei, das sowohl humanitäre als auch entwicklungspolitische Ansätze umfasst und durch die Bündelung von Ressourcen über die Koordinierung von Hilfe hinausgeht. Diese gemeinsame Analyse diente als Grundlage für die Einrichtung des Treuhandfonds Bêkou.
16Der Fonds wurde innerhalb sehr kurzer Zeit eingerichtet. Die ersten Gespräche begannen Anfang 2014, und im Juli 2014 wurde der Gründungsakt von der Kommission, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden unterzeichnet.
Die Kommission arbeitete keine formal strukturierte Analyse zur Wahl des Finanzierungsinstruments aus
17Die Haushaltsordnung enthält eine Reihe von Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um einen EU-Treuhandfonds einzurichten: i) die Maßnahmen der Union haben einen Mehrwert, d. h. die Ziele des Treuhandfonds sind auf EU-Ebene besser zu erreichen als auf nationaler Ebene, ii) die Treuhandfonds bringen die Union politisch deutlich zur Geltung und führen organisatorische Vorteile herbei, iii) die Treuhandfonds sollten nicht eingerichtet werden, wenn sie, ohne Komplementarität zu bewirken, lediglich andere bestehende Finanzierungsmöglichkeiten oder vergleichbare Instrumente duplizieren.
18Die Verpflichtungen, die die EU auf dem Hochrangigen Forum über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit eingegangen ist (siehe Kasten 1), und die Leitlinien der GD DEVCO für EU-Treuhandfonds deuten darauf hin, dass Treuhandfonds nicht standardmäßig als Umsetzungsinstrumente eingesetzt werden sollten.
Kasten 1
Das Hochrangige Forum über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit fordert im Hinblick auf die Schaffung neuer Hilfskanäle zu Selbstbeschränkung auf
Die anhaltenden Bemühungen zur Modernisierung der Bereitstellung von Hilfen waren von vier Veranstaltungen geprägt: den Tagungen des Hochrangigen Forums über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Rom (2003), Paris (2005), Accra (2008) und Busan (2011). Im Rahmen dieser Veranstaltungen, an denen bisher über 100 Länder teilnahmen, wurden Grundsätze für eine wirksame Hilfe festgelegt.
Eine Verpflichtung, die von den Gebern anlässlich der Tagung des Forums in Accra im Jahr 2008 eingegangen wurde, bestand darin sicherzustellen, „dass die bestehenden Kanäle zur Abwicklung der Entwicklungszusammenarbeit genutzt und gegebenenfalls gestärkt werden, bevor neue eigenständige Kanäle eingerichtet werden, die das Risiko einer weiteren Zersplitterung bergen und die Koordinierung auf Länderebene erschweren“12. Ein Runder Tisch forderte die Geber auf, die Einrichtung neuer Fonds gründlich abzuwägen und eine eindeutige Prüfung zu deren Mehrwert vorzunehmen13. Auf der Tagung des Forums in Busan im Jahr 2011 bekannte sich die EU „erneut zu der in Accra eingegangenen Selbstbeschränkung, nämlich dass eine weitere Zunahme von […] Fonds vermieden werden soll“14.
Sowohl die Vereinten Nationen als auch die Weltbank haben Verfahren eingeführt, um die Wahl eines Treuhandfonds als Hilfsinstrument zu begründen. Beispielsweise hat das UN-Büro für Multi-Partner-Treuhandfonds (Multi-Partner Trust Fund Office - MPTFO), das die UN bei der Verwaltung gemeinsamer Finanzierungsmechanismen unterstützt, Handbücher veröffentlicht, die eine Orientierungshilfe bezüglich der Einrichtung von Treuhandfonds bieten. Darin wird empfohlen, eine Durchführbarkeitsvorstudie durchzuführen und die Funktionen und den Mehrwert eines solchen Fonds zu analysieren15.
20In den verfügbaren Leitlinien greift die Kommission bisher lediglich die in der Haushaltsordnung enthaltenen Anforderungen auf. Sie hat noch keine Lösung ausgearbeitet, um diese Anforderungen umzusetzen, damit schnell eine strukturierte Bewertung der Vorteile von Treuhandfonds im Vergleich zu anderen Instrumenten vorgenommen werden kann. Die Kommission organisierte zwar eine Reihe von Gesprächen (siehe Ziffer 15), vor der Einrichtung des Treuhandfonds Bêkou wurde jedoch keine formal strukturierte Analyse durchgeführt, die auf den in der Haushaltsordnung festgelegten Anforderungen beruhte.
Eine umfassende Bedarfsanalyse, die aufzeigt, welche Lücken der Treuhandfonds Bêkou schließen sollte, wurde nicht durchgeführt
21Bedarfsanalysen stellen einen wichtigen Schritt bei der Konzeption des Interventionsbereichs der Entwicklungshilfe dar, da sie dabei helfen, den Bedarf zu ermitteln und die Hilfe zu priorisieren. Sie tragen außerdem dazu bei sicherzustellen, dass mit einem neuen Finanzierungsinstrument keine bestehenden Instrumente dupliziert werden, und können als Grundlage für die Konzeption von Hilfen dienen, die sich für eine Arbeitsteilung mit anderen Gebern eignen.
22In mehreren internen Dokumenten der Kommission, die vor der Einrichtung des Treuhandfonds Bêkou ausgearbeitet wurden, wird zwar bestätigt, dass die Zentralafrikanische Republik Unterstützung benötigte, die Bedarfsanalyse war jedoch unvollständig, da folgende Elemente fehlten: eine Bewertung des Gesamtbedarfs der Zentralafrikanischen Republik, eine Bestandsaufnahme des Bedarfs, der durch bestehende Hilfsinstrumente gedeckt ist, und somit eine Analyse der zu schließenden Lücken bei der Bereitstellung von Hilfen, eine Bewertung der benötigten finanziellen Ressourcen sowie eine Priorisierung der Hilfe.
23Das Hauptziel des Treuhandfonds Bêkou besteht gemäß dem Gründungsakt darin, „die Widerstandskraft der schutzbedürftigen Bevölkerungsteile, die Krisenbewältigung und den Wiederaufbau der Zentralafrikanischen Republik in allen Dimensionen durch Verknüpfung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen kohärent und gezielt zu unterstützen und die Nachbarländer in die Lage zu versetzen, die Folgen der Krise zu überwinden“16. Dieses Ziel ist weit gefasst. Eine umfassende Bedarfsanalyse hätte als Grundlage für eine detailliertere Festlegung von Zielen dienen können (siehe auch Ziffer 50). Eine solche Analyse hätte auch deutlicher aufzeigen können, inwiefern die Tätigkeiten des Fonds für das Erreichen des Ziels relevant sind und welche speziellen Lücken durch den Fonds geschlossen werden.
24Auf strategischer Ebene hat die Kommission sichergestellt, dass mit dem Treuhandfonds Bêkou keine anderen bestehenden Finanzierungskanäle dupliziert werden. Im Zeitraum 2014-2016 wurde mit der nationalen Mittelzuweisung für die Zentralafrikanische Republik aus dem EEF eine begrenzte Zahl von Tätigkeiten finanziert, die sich auf andere als die vom Treuhandfonds Bêkou abgedeckten Bereiche konzentrierten, wie Bildung oder nationale Gesundheitspolitik17. In der Zentralafrikanischen Republik sind zwar mindestens sieben UN-Treuhandfonds tätig, sechs Fonds unterscheiden sich jedoch im Hinblick auf ihre thematische Ausrichtung deutlich vom Treuhandfonds Bêkou. Einzige Ausnahme bildet der UN-Multi-Partner-Treuhandfonds Ezingo, dessen Schwerpunkt ebenfalls auf der Stabilisierung und dem Wiederaufbau der Zentralafrikanischen Republik liegt. Allerdings unterscheidet sich dieser Fonds erheblich vom Treuhandfonds Bêkou, was den Umfang der Hilfe/der Tätigkeiten, die Art der finanzierten Projekte und die Empfänger der Hilfe betrifft18.
25Auf Ebene der Projekte war der Treuhandfonds Bêkou auf ähnliche Bedürfnisse ausgerichtet wie frühere EU-Unterstützung. Tatsächlich knüpfen einige Projekte an zuvor mit anderen EU-Hilfsinstrumenten finanzierte Projekte an (siehe Kasten 2). Allerdings wurde ein anderer Ansatz verfolgt, und es wurden zusätzliche Tätigkeiten zur Stärkung der Widerstandskraft eingeführt. Einige der anderen Projekte sind innovativ und unterscheiden sich von zuvor in der Zentralafrikanischen Republik finanzierten Arten von Projekten. Ein Beispiel ist das Projekt zur Konjunkturbelebung, in dessen Rahmen Mikrokredite an kleine lokale Unternehmen vergeben werden.
Kasten 2
Beispiele für Projekte des Treuhandfonds Bêkou, die auf ähnliche Bedürfnisse ausgerichtet sind wie Projekte, die ebenfalls mit EU-Hilfe finanziert wurden
Mit einigen Projekten des Treuhandfonds Bêkou werden Tätigkeiten fortgesetzt, die zuvor durch andere Hilfsinstrumente der EU unterstützt wurden. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgeführt:
- Auf zwei Projekte der GD ECHO, die von NRO im Gesundheitsbereich durchgeführt wurden, folgten Projekte des Treuhandfonds Bêkou, an denen dieselben NRO beteiligt waren. Diese beiden NRO unterstützten 25 lokale Gesundheitszentren dabei, eine bessere medizinische Grundversorgung zu leisten. Eine dieser NRO erhielt darüber hinaus von der GD ECHO, UNICEF und dem Fonds für humanitäre Hilfe der UN Mittel für Tätigkeiten im Gesundheitsbereich.
- Im Jahr 2014 wurden mit dem Stabilitäts- und Friedensinstrument der EU arbeitskräfteintensive Tätigkeiten im dritten und fünften Bezirk von Bangui finanziert, ähnlich wie beim Stadtsanierungsprojekt des Treuhandfonds Bêkou. Bei diesem Ansatz werden Einheimische eingestellt, um grundlegende Stadterneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Ziel ist es, die Infrastruktur wiederherzustellen und gleichzeitig den schutzbedürftigsten Gruppen ein Einkommen zu verschaffen.
- Im Rahmen des zehnten EEF wurde 2014 ein Projekt für Ernährungssicherheit initiiert, das jedoch in der Folge annulliert wurde. Mit dem Projekt sollte die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen finanziell unterstützt werden, um Programme zur Stärkung der Widerstandskraft von Gemeinschaften (Caisses de résilience) durchzuführen, den Dialog zwischen den Gemeinschaften entlang der nomadischen Weiderouten zu fördern und die Ernährungssicherheit in den Gebieten um Bangui zu verbessern, ähnlich wie beim Projekt für Ernährungssicherheit des Treuhandfonds Bêkou. Fünf Verträge, die seit 2014 mit dieser Organisation und mit NRO im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit der EU abgeschlossen wurden, bezogen sich auf ähnliche Tätigkeiten (Unterstützung für Viehzüchter, Dialog zwischen den Gemeinschaften, Resilienz im Hinblick auf die Versorgung mit Nahrungsmitteln).
- Ein Projekt des Treuhandfonds Bêkou diente dem Schutz von Ökosystemen (Fauna) im Nordosten und Südosten der Zentralafrikanischen Republik. Zuvor war im Rahmen des zehnten EEF ein Projekt durchgeführt worden, das ähnliche Tätigkeiten im Nordosten des Landes umfasste.
Die Gebergemeinschaft und die Entwicklungsländer haben betont, wie wichtig die Partnerschaft zwischen Gebern in fragilen Situationen und Krisen ist19. Vor der Veröffentlichung des nationalen Plans für Wiederaufbau und Friedenssicherung im Oktober 2016 konnten die Geber der Zentralafrikanischen Republik auf keinen gemeinsamen strategischen Rahmen zurückgreifen. Laufende Initiativen auf der Grundlage dieses nationalen Wiederaufbauplans könnten im Laufe des Jahres 2017 zur Festlegung einer klareren Arbeitsteilung führen (siehe Kasten 3).
Kasten 3
Der nationale Plan für Wiederaufbau und Friedenssicherung 2017-2021: Grundlage für eine künftige Arbeitsteilung
Mit Unterstützung der EU, der Vereinten Nationen und der Weltbankgruppe arbeitete die Regierung der Zentralafrikanischen Republik eine neue nationale Strategie für die Zentralafrikanische Republik aus, den sogenannten nationalen Plan für Wiederaufbau und Friedenssicherung 2017-2021, der im Oktober 2016 veröffentlicht wurde. In dem Plan werden drei prioritäre Säulen vorgeschlagen: i) Förderung von Frieden, Sicherheit und Versöhnung; ii) Erneuerung des Gesellschaftsvertrags zwischen Staat und Bürgern; iii) Förderung der Konjunkturbelebung und des Produktionssektors20. Der Plan gliedert sich in elf strategische Ziele, für deren Umsetzung insgesamt schätzungsweise 3,2 Milliarden US-Dollar benötigt werden21.
Aus dem Treuhandfonds Bêkou werden möglicherweise Maßnahmen aus allen drei Säulen des nationalen Plans für Wiederaufbau und Friedenssicherung finanziert. Wie bereits in Ziffer 14 erwähnt, war die Bereitstellung der EEF-Hilfe zum Zeitpunkt der Gründung des Fonds dadurch erschwert, dass kein nationales Richtprogramm (NRP) für die Zentralafrikanische Republik vorhanden war. Die GD DEVCO arbeitet zurzeit im Rahmen des elften EEF ein NRP aus. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 382 Millionen Euro. Davon sind 208 Millionen Euro neue Mittel. Das NRP kann auch Maßnahmen aus allen drei Säulen enthalten. Ein Teil der Mittel aus dem NRP wird auf den Treuhandfonds Bêkou übertragen. Insgesamt beabsichtigen 31 Geber der Zentralafrikanischen Republik, mindestens eine Säule des nationalen Plans für Wiederaufbau und Friedenssicherung finanziell zu unterstützen. Im März 2017 war die Arbeitsteilung zwischen dem Treuhandfonds Bêkou, anderen EU-Instrumenten und sonstigen Gebern im Hinblick auf die Umsetzung dieses Plans noch nicht im Einzelnen festgelegt.
Bei der Verwaltung des Treuhandfonds Bêkou ist das Potenzial noch nicht vollständig ausgeschöpft
28Der Hof untersuchte die Verwaltung des Treuhandfonds Bêkou im Hinblick auf drei Aspekte: Koordinierung mit anderen Gebern und den Behörden der Zentralafrikanischen Republik; Transparenz und Dauer der Verfahren und Kostenwirksamkeit bei der Bereitstellung von Hilfen sowie Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen des Fonds.
Der Treuhandfonds Bêkou hatte begrenzten Einfluss auf die Koordinierung zwischen den Interessenträgern
29Erfahrungsgemäß können in einem Krisen- oder Nachkrisenumfeld die geschwächte lokale Verwaltung und die plötzliche Präsenz einer Vielzahl von Gebern zu einem unorganisierten und fragmentierten Vorgehen der internationalen Gemeinschaft führen, sodass es nicht möglich ist, spürbar und dauerhaft zum Wiederaufbau eines Landes beizutragen. EU-Treuhandfonds sind speziell für das Eingreifen in einem solchen Umfeld gedacht. Ein Treuhandfonds kann eine geeignete Lösung bieten, da er ein gemeinsames Vorgehen im Namen der EU und der Geber des Fonds ermöglichen soll22.
30Angesichts der Vielzahl an Gebern und Akteuren, die in der Zentralafrikanischen Republik tätig sind, kommt der Koordinierung eine große Bedeutung zu. Darüber hinaus können Treuhandfonds eine nützliche Plattform bieten, um die Koordinierung mit nicht vom Fonds finanzierten Projekten zu verbessern. Dies trifft hauptsächlich auf die Koordinierung zwischen den Gebern des Fonds zu, aber auf breiterer Ebene möglicherweise auch auf die Koordinierung mit anderen Gebern. Der Treuhandfonds Bêkou sollte einen Koordinierungsmechanismus darstellen, über den die internationale Gemeinschaft koordiniert zur Stabilisierung der Zentralafrikanischen Republik beitragen kann23. Mit dem Treuhandfonds Bêkou sollte über die Koordinierung zwischen Mitgliedstaaten hinaus eine echte gemeinsame Struktur geschaffen werden24, die auf Ideen beruht, wie einem gemeinsamen Pool an Mitteln sowie an Analyse-, Identifikations- und Maßnahmendurchführungskapazitäten, gemeinsamen Missionen, einer speziellen Abteilung, deren Personal für die Koordinierung der Geber und den Kontakt mit den Partnern zuständig ist, sowie gemeinsamen thematischen Arbeitsgruppen.
31Es gibt kaum Anhaltspunkte dafür, dass der Treuhandfonds Bêkou unmittelbar nach seiner Gründung oder in der Zwischenzeit dazu beigetragen hat, die Gebertätigkeit in der Zentralafrikanischen Republik, wie in Ziffer 29 beschrieben, zu konsolidieren (siehe Kasten 4). Die Tätigkeit der Geber außerhalb des Fonds bewegt sich seit 2014 auf einem ähnlichen Niveau oder hat in einigen Fällen sogar zugenommen (siehe auch Ziffern 55-61 zur Beteiligung anderer Geber). Die Verwaltung des Fonds hat erkannt, dass die Zersplitterung der Hilfsinstrumente und Akteure in der Zentralafrikanischen Republik eine große Herausforderung darstellt.
Kasten 4
Einige Geber haben seit 2014 ihre Tätigkeit außerhalb des Fonds verstärkt
Deutschland baut derzeit seine bilaterale Zusammenarbeit mit der Zentralafrikanischen Republik aus. Im Jahr 2016 nahm das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Zentralafrikanische Republik in die Liste ihrer Kooperationsländer auf, mit denen sie auf bilateraler Ebene zusammenarbeitet. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau leitete im Gesundheitsbereich vor Kurzem ein Projekt im Umfang von 11 Millionen Euro ein.
Im Oktober 2016 eröffnete Italien ein eigenes Büro für Entwicklungszusammenarbeit in Bangui.
Die GD DEVCO wird die EEF-Hilfe auf der Grundlage eines NRP wieder aufnehmen.
Neben den Gebern des Treuhandfonds Bêkou plant auch die Weltbank die Einrichtung eines eigenen Treuhandfonds für die Zentralafrikanische Republik.
Die Koordinierungsmechanismen für die Entwicklungshilfe in der Zentralafrikanischen Republik waren Ende 2016 noch nicht funktionsfähig. Die Zusammenschlüsse humanitärer Organisationen unter der Leitung von UN-Sonderorganisationen und internationalen NRO sorgen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe. Die Übergangsregierung der Zentralafrikanischen Republik hatte 2014 relevante Koordinierungsstrukturen für die Entwicklungshilfe geschaffen, diese kamen jedoch nie zum Einsatz. Die Behörden der Zentralafrikanischen Republik und die Gebergemeinschaft stellen zurzeit auf der Grundlage des im Oktober 2016 angenommenen nationalen Plans für Wiederaufbau und Friedenssicherung25 einen institutionellen Rahmen für die Durchführung der Entwicklungshilfe auf. Dieser Rahmen soll einen Mechanismus für die Koordinierung der Hilfe enthalten, bei dem der UN-Treuhandfonds Ezingo und ein möglicher künftiger Treuhandfonds der Weltbank als Entscheidungsträger fungieren, während dem Treuhandfonds Bêkou lediglich eine beratende Funktion zukommt.
33Der Treuhandfonds Bêkou verfügt nicht über festgelegte Verfahren, um sicherzustellen, dass seine Projekte systematisch mit anderen Projekten der Geber des Fonds abgestimmt werden. Die für den Fonds eingerichteten Koordinierungsmechanismen entsprachen den Verwaltungsstrukturen des Fonds (Vorstand und Exekutivausschuss). Auch wenn eine der Aufgaben des Ausschusses in der Annahme von Projekten besteht, trug der Ausschuss nicht dazu bei, die Gespräche über die Koordinierung mit anderen von den Gebern des Treuhandfonds Bêkou finanzierten Projekten voranzubringen. Die Programmplanungsdokumente werden nicht systematisch unter Verwendung eines vollständigen Überblicks über andere, in demselben Bereich durchgeführte Projekte erstellt.
34Auch ohne formale Mechanismen stellte der Vertreter des Treuhandfonds Bêkou in Bangui anhand vorbildlicher Verfahren für die einzelnen Projekte ein gewisses Maß an Koordinierung sicher (siehe Kasten 5). Allerdings besteht beim Treuhandfonds Bêkou noch Spielraum für eine systematischere Koordinierung, sowohl auf interner Ebene zwischen den Gebern des Fonds als möglicherweise auch auf externer Ebene innerhalb der internationalen Gemeinschaft.
Kasten 5
Drei Beispiele für vorbildliche Verfahren bei der Koordinierung von Projekten zwischen den Gebern
Zwischen dem Projekt zur Konjunkturbelebung des Treuhandfonds Bêkou und zwei von der Entwicklungsagentur eines EU-Mitgliedstaats finanzierten Projekten wurden Synergien geschaffen. In der Phase der Projektkonzeption war zwar nur ein geringes Maß an Koordinierung vorhanden, nach dem Projektbeginn im Jahr 2016 fand jedoch Koordinierung statt. Mehrere Sitzungen, an denen die Agentur, der Vertreter des Treuhandfonds Bêkou in Bangui und die durchführenden Organisationen teilnahmen, wurden abgehalten, um Möglichkeiten zur Schaffung von Synergien zwischen den drei Projekten zu erörtern.
Im Oktober 2016 brachte der Vertreter des Treuhandfonds Bêkou in Bangui die Geber und die Behörden der Zentralafrikanischen Republik im Rahmen eines Workshops über Ernährungssicherheit zusammen. Auf der Grundlage dieses Workshops veröffentlichten die Mitarbeiter des Treuhandfonds Bêkou eine Aufforderung zur Interessenbekundung, bei der das Ergebnis dieses Austauschs berücksichtigt wurde.
Die technische Hilfe wurde im Rahmen des Gesundheitsprojekts finanziert und diente der Koordinierung der sechs in Gesundheitseinrichtungen der Zentralafrikanischen Republik tätigen NRO im Wege monatlicher Sitzungen. Auch wenn dies ursprünglich nicht vorgesehen war, ging die Koordinierung zuweilen über die Betreiber des Treuhandfonds Bêkou hinaus. Dieser Umstand trug dazu bei, dass potenzielle Fälle von Überschneidungen mit anderen Gebern überwacht wurden, und führte auch dazu, dass die NRO ihre Arbeitsmethoden harmonisierten.
© Croix-Rouge française (französisches Rotes Kreuz).
Es gibt einige Anhaltspunkte dafür, dass die Tätigkeiten des Treuhandfonds Bêkou mit den Behörden der Zentralafrikanischen Republik abgestimmt werden (siehe beispielsweise Kasten 5). Die Regierung der Zentralafrikanischen Republik beabsichtigt, ihre Rolle bei der künftigen Verwaltung des Fonds auszuweiten, indem sie einen systematischeren Beitrag zur Konzeption, Durchführung und Überwachung der Projekte leistet.
Die Verfahren könnten transparenter, schneller und kostenwirksamer sein
36In der Haushaltsordnung26 ist festgelegt, dass Treuhandfonds unter Beachtung des Grundsatzes der Transparenz ausgeführt werden. Im Gründungsakt ist der Einsatz flexibler Verfahren vorgesehen, um zu gewährleisten, dass der Treuhandfonds Bêkou reaktionsfähig ist und die Hilfe rasch organisiert werden kann. Die Haushaltsordnung sieht ferner vor, dass bis zu 5 % der in den Treuhandfonds eingezahlten Beträge zur Deckung der Verwaltungskosten verwendet werden können. Der Hof überprüfte die Transparenz und die Dauer der Auswahlverfahren sowie die Kostenwirksamkeit des Treuhandfonds Bêkou im Vergleich zu anderen Hilfskanälen.
Transparenz der Auswahlverfahren
37Die Verfahren, die beim Treuhandfonds Bêkou angewandt werden, um durchführende Organisationen für Projekte auszuwählen, sind nicht formal in den Leitlinien für EU-Treuhandfonds festgelegt. Abgesehen von einigen Ausnahmen beruhten die angewandten Verfahren auf den Verfahren, die im Handbuch für Vergabeverfahren im Rahmen von EU-Außenmaßnahmen (Procurement and Grants for European Union External Actions - A Practical Guide (PRAG))27 aufgeführt sind.
38Abgesehen von einer begrenzten Zahl von Dienstleistungsverträgen wurden beim Treuhandfonds Bêkou drei verschiedene Verfahren angewandt, um Organisationen für die Durchführung von Projekten auszuwählen: vier Vereinbarungen über delegierte Zusammenarbeit, 10 Direktvergaben und 12 Vergaben auf der Grundlage einer beschränkten Aufforderung zur Interessenbekundung28. In Tabelle 1 sind die Definitionen der einzelnen Verfahren sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile aufgeführt.
| Art | Vereinbarungen über delegierte Zusammenarbeit | Direktvergaben | Vergaben auf der Grundlage einer beschränkten Aufforderung zur Interessenbekundung für den Treuhandfonds Bêkou |
|---|---|---|---|
| Definition | Die Kommission betraut eine beauftragte Stelle aus einem Mitgliedstaat (oder einen Geber aus einem Drittland) mit der Verwaltung von Mitteln. | Eine Organisation wird ohne Wettbewerb ausgewählt. | Zuvor ausgewählte Organisationen werden gebeten, einen Vorschlag auszuarbeiten. |
| Vorteile |
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| Nachteile |
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Quelle: PRAG.
39Welche Auswahlverfahren tatsächlich beim Treuhandfonds Bêkou anzuwenden sind und inwieweit in Bezug auf die Vorgaben des PRAG-Handbuchs Flexibilität besteht, wurde nicht festgelegt. Folglich war nicht vollständig ersichtlich, auf welche Weise die durchführenden Organisationen ausgewählt wurden.
40Der Einsatz von Vereinbarungen über delegierte Zusammenarbeit ist in Artikel 10 des Gründungsakts erwähnt. Eine Zusammenarbeit sei „immer dann zu bevorzugen, wenn damit eine adäquate Antwort in Bezug auf Kosten, Effizienz und Öffentlichkeitswirkung für durch den Fonds geförderte Maßnahmen gefunden werden kann“. Die ausgewählten Organisationen verfügten in den betreffenden Bereichen zwar über Fachwissen, Begründungen für den Rückgriff auf diese Organisationen wurden jedoch - insbesondere zum Zeitpunkt ihrer Genehmigung - nicht angeführt. Darüber hinaus kommt es zu potenziellen Interessenkonflikten, da einige dieser Organisationen im Exekutivausschuss des Fonds vertreten sind, der Projekte und - in den oben genannten Fällen - durchführende Organisationen auswählt29.
41Fünf der Direktvergaben betrafen die zweite Phase früherer Tätigkeiten. Die übrigen Direktvergaben erfolgten auf der Grundlage der Überprüfung von bereits in der Zentralafrikanischen Republik vertretenen Organisationen und ihren jeweiligen Fähigkeiten. Angesichts der schwierigen Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Vergaben vor Ort herrschten, ist dies verständlich. Der Hof ermittelte jedoch insbesondere einen Fall, in dem ein stärker auf Wettbewerb beruhendes Verfahren hätte angewandt werden können, da mehr als eine Organisation in der Lage war, die Tätigkeiten durchzuführen30.
42Bei allen beschränkten Aufforderungen zur Interessenbekundung wurde ein maßgeschneidertes Auswahlverfahren angewandt, in das einige Elemente des PRAG-Handbuchs einflossen, bei dem jedoch in unterschiedlichen Phasen verschiedene flexiblere Verfahren eingesetzt wurden. Daher ist nicht ersichtlich, wie die durchführenden Organisationen ausgewählt wurden.
Dauer der Auswahlverfahren
43Die für den Treuhandfonds Bêkou geltenden Flexibilitätsbestimmungen ermöglichen unter Umständen Zeitersparnisse gegenüber den eher traditionellen, in der Kommission angewandten Ansätzen. In Anbetracht der Struktur des Auswahlverfahrens und des angewandten Entscheidungsprozesses und da der Fonds erst seit recht kurzer Zeit besteht, ist ein aussagekräftiger Vergleich mit den für andere EU-Hilfen geltenden Verfahren nur eingeschränkt möglich. Allerdings ermittelte der Hof einige Fälle, in denen bei der Auswahl der durchführenden Organisationen hätte Zeit eingespart werden können.
44Beispielsweise hätte bei den Auswahlverfahren des Treuhandfonds Bêkou zusätzlich Zeit eingespart werden können, was die Besprechung des Projektinhalts mit den Organisationen betrifft. Bei allen drei angewandten Verfahren hätten die Dauer und die Anzahl der Gespräche verringert werden können. Bei 14 der insgesamt 26 Vergaben dauerte die Besprechung des Projektinhalts mehr als 100 Tage. Die durchschnittliche Dauer betrug 148 Tage, die längste 503 Tage31 und die kürzeste 18 Tage32. Während die Gespräche, die auf beschränkte Aufforderungen zur Interessenbekundung folgten, im Durchschnitt lediglich 50 Tage in Anspruch nahmen, dauerten die Gespräche bei Vereinbarungen über delegierte Zusammenarbeit 197 Tage und bei Direktvergaben 245 Tage. Wären die Gespräche anders geführt worden, hätten die Vereinbarungen früher abgeschlossen werden können. Beispielsweise wurden einige Fragen von verschiedenen Bediensteten der Kommission wieder aufgegriffen, was dazu führte, dass der Austausch zwischen den beiden Parteien ein großes Ausmaß erreichte. Ein engerer Kontakt zwischen den Bediensteten der Kommission im Vorfeld dieses Austauschs hätte zu kürzeren Gesprächen beitragen können.
45In fünf Fällen mussten Ausgaben aufgrund der ausgedehnten Gespräche sogar rückwirkend genehmigt werden33. Dies wirkte sich in der frühen Phase negativ auf die Durchführung dieser Projekte aus, da sich aus der Tatsache, dass eine Vereinbarung noch nicht unterzeichnet war, für die durchführenden Organisationen eine gewisse Rechtsunsicherheit ergab.
Kostenwirksamkeit bei der Bereitstellung der Hilfe
46Von den US-Sonderorganisationen, der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank werden unterschiedliche Gebühren für die Verwaltung von Treuhandfonds erhoben. Bei keiner Einrichtung liegen die Gebühren unter 5 %, wie für den Treuhandfonds Bêkou vorgesehen34. Auch für sonstige aus dem EEF und dem Gesamthaushaltsplan finanzierte EU-Außenhilfe werden generell Gebühren von über 5 % berechnet.
47Das Gehalt des Verwalters und die Backoffice-Kosten sind in den Gebühren für die Verwaltung der Treuhandfonds Bêkou nicht enthalten. Das bedeutet, dass die Gesamtkosten für die Verwaltung des Fonds höher ausfallen als im Jahresabschluss des Fonds angegeben. Die Gesamtkosten für die Verwaltung des Treuhandfonds Bêkou sind nicht berechnet worden. Diese Aspekte wurden im Rahmen einer internen Prüfung der Kommission bestätigt.
48Wie im Bereich der Entwicklungshilfe allgemein der Fall, umfassen die Gesamtkosten für die Bereitstellung von Hilfe mehr als nur die Verwaltungsgebühren. Zusätzlich zu den Gebühren für den Treuhandfonds Bêkou erheben die beauftragten internationalen Organisationen und NRO ihre eigenen Verwaltungsgebühren. Im Allgemeinen berechnen sich diese Gebühren als Prozentsatz des Vertragswerts, wobei ein Höchstsatz von 7 % festgelegt ist. Allerdings können Aufgaben im Rahmen der Vertragserfüllung auf andere Organisationen übertragen werden, sodass zusätzliche Verwaltungskosten anfallen. Insbesondere Vereinbarungen über delegierte Zusammenarbeit stellen eine kostspielige Lösung dar, da automatisch zusätzliche Verwaltungskosten anfallen (siehe Tabelle 1 oben). Die Vorteile dieser Art der Förderung und die zusätzlichen Kosten sollten stets gegeneinander abgewogen werden.
49Gemäß Artikel 3.8 des Gründungsakts ist vorgesehen, das gesamte Personal des Treuhandfonds Bêkou letztlich nach Bangui zu verlegen. Derzeit befindet sich lediglich ein Vertreter des Fonds in Bangui, während sieben Mitarbeiter im Jahr 2016 von Brüssel aus arbeiteten. Aufgrund der derzeitigen Sicherheitslage ist die Zahl der in der EU-Delegation tätigen ausländischen Mitarbeiter begrenzt. Mit der Verbesserung der Lage in der Zentralafrikanischen Republik dürfte sich diese Zahl erhöhen. Bislang wurde nicht berechnet, ob eine vollständige Verlegung des Personals in die Zentralafrikanische Republik unter Einhaltung des Höchstsatzes von 5 % (siehe Ziffer 36) möglich ist35.
Die Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen müssen erst noch vollständig entwickelt werden
50Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen sind von Bedeutung, um die Leistung des Fonds bewerten und nötigenfalls Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Da es sich bei dem Treuhandfonds Bêkou um den ersten von der Europäischen Kommission verwalteten EU-Treuhandfonds handelt, kann er wertvolle Erkenntnisse für die künftige Nutzung dieser Art von Hilfsinstrumenten liefern.
51Der Treuhandfonds Bêkou verfügt nicht über einen Rahmen zur Messung seiner Leistung auf Fondsebene, da für das allgemeine Ziel des Fonds keine umfassende Ergebniskette aufgestellt wurde, die unter Angabe der entsprechenden Indikatoren die erwarteten Ergebnisse (Outputs, Wirkungen, Auswirkungen) verdeutlicht36. Beispielsweise wird im Gründungsakt und in anderen Dokumenten darauf hingewiesen, was von dem Fonds möglicherweise erwartet wird (Stärkung der Widerstandskraft, Verbesserung der Koordinierung, schnellere Bereitstellung von Hilfen, Mobilisierung einer kritischen Masse an Finanzmitteln, politische Sichtbarkeit), diese Elemente wurden jedoch nicht zu SMART-Zielen weiterentwickelt37.
52Ende 2016 war kein systematisches Verfahren vorhanden, um aus den Erfahrungen mit dem Treuhandfonds Bêkou Erkenntnisse zu ziehen, die für die Kommission hilfreich sein könnten, um die Konzeption und Verwaltung von Treuhandfonds zu verbessern. Allerdings wurden mehrere Maßnahmen durchgeführt, die für eine solche Aufgabe relevant sind. Zu diesen Maßnahmen zählen die Veröffentlichung verschiedener Artikel über den Treuhandfonds Bêkou, die Veranstaltung von Konferenzen, Workshops und Sitzungen, insbesondere mit Vertretern der EU-Treuhandfonds, sowie das Halten von Vorträgen.
53Auf Ebene der Projekte sind Ziele, Ergebnisse und Tätigkeiten festgelegt. Bei zwei von 11 Projekten sind jedoch keine Indikatoren vorhanden, und acht Projekte weisen ungenaue Indikatoren auf oder haben keine Zielvorgaben. Ähnliche Probleme wurden auf Vertragsebene festgestellt: Einige Ziele entsprechen nur zum Teil den SMART-Kriterien, und die Indikatoren sind mitunter unklar oder es fehlen entsprechende Zielvorgaben (siehe Anhang III für weitere Einzelheiten).
Trotz schwieriger Umstände wurden mit dem Treuhandfonds Bêkou bisher insgesamt positive Ergebnisse erzielt
54Der Hof untersuchte die Erfolge des Fonds unter drei Gesichtspunkten: inwieweit Hilfen mobilisiert wurden, welche Outputs im Rahmen der Projekte des Fonds erzielt wurden und inwieweit der Fonds die Sichtbarkeit der EU verbessert hat. Dabei handelt es sich um einige der erwarteten Vorteile des Treuhandfonds Bêkou.
Durch den Treuhandfonds Bêkou wurden Hilfen mobilisiert, aber nur wenige zusätzliche Geber gewonnen
55Der Treuhandfonds Bêkou sollte neue Geber dazu bewegen, Hilfen für die Zentralafrikanische Republik bereitzustellen, und zusätzliche Hilfe mobilisieren. Insgesamt erhielt die Zentralafrikanische Republik, die ursprünglich als „Geberwaise“ galt, im Zeitraum vor der Krise von 2012/2013 Hilfen in Höhe von etwa 250 Millionen US-Dollar pro Jahr (siehe Abbildung 1). Im Jahr 2014 wurde mit 610 Millionen US-Dollar ein Höchstbetrag erreicht38.
Abbildung 1
Gesamtbetrag der Hilfe für die Zentralafrikanische Republik, 2006-2015 (in Millionen US-Dollar)
Quelle: Datensatz der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), im Zeitraum 2006-2015 an Länder und Regionen gezahlte öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) [DAC2a], abrufbar unter www.oecd.org/dac/stats/idsonline.
Zur Umsetzung des nationalen Plans für Wiederaufbau und Friedenssicherung wird über einen Zeitraum von fünf Jahren (2017-2021) Entwicklungshilfe in Höhe von rund 3,2 Milliarden US-Dollar benötigt. Auf der Geberkonferenz im November 2016 sagten die Geber über 2 Milliarden US-Dollar an Entwicklungshilfe für die Zentralafrikanische Republik zu, sodass dieser Bedarf zu einem Großteil gedeckt ist.
57Durch den Treuhandfonds Bêkou wurden Hilfen mobilisiert, wobei sich die Zusagen Ende 2016 auf insgesamt 146 Millionen Euro beliefen (siehe Abbildung 2). Dieser Betrag ist höher als beim UN-Treuhandfonds Ezingo, für den 25 Millionen Euro eingeworben wurden (siehe Anhang II), und mit der bilateralen Mittelzuweisung im Rahmen des elften EEF vergleichbar, die voraussichtlich 208 Millionen Euro beträgt39.
Abbildung 2
Zugesagte Mittel für den Treuhandfonds Bêkou
Quelle: Von der Europäischen Kommission bereitgestellte Daten.
Drei Viertel der Mittel des Fonds stammen aus dem EU-Haushalt und dem EEF. Bei über einem Drittel dieses Beitrags handelt es sich um Hilfen, die der Zentralafrikanischen Republik zusätzlich zu den zuvor im Rahmen anderer EU-Finanzierungskanäle zugesagten Mitteln gewährt wurden.
59Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande und die Schweiz stellten bereits vor der Einrichtung des Treuhandfonds Bêkou Hilfen für die Zentralafrikanische Republik bereit. Vor 2014 waren die Hilfsbeträge jedoch vergleichsweise gering. Ab 2014 wurden sowohl über den Fonds als auch über andere Hilfskanäle Hilfen gewährt (siehe Kasten 4 für weitere Einzelheiten zur Tätigkeit der Geber in der Zentralafrikanischen Republik).
60Das Europäische Parlament hat die Mitgliedstaaten zweimal dazu aufgefordert, ihre Beiträge zum Treuhandfonds Bêkou aufzustocken. Im Jahr 2016, im Rahmen der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des EEF für das Haushaltsjahr 2014, forderte das Europäische Parlament „eine stärkere Einbeziehung der Mitgliedstaaten, damit dieser Fonds voll funktionsfähig wird“40.
61Einige Mitgliedstaaten unterstützen weiterhin UN-Treuhandfonds, wie bereits vor der Einrichtung des Treuhandfonds Bêkou (siehe Anhang II). Der Fonds für humanitäre Hilfe der UN für die Zentralafrikanische Republik wird von 11 Gebern finanziert, u. a. von Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Frankreich und die Niederlande unterstützen auch den UN-Treuhandfonds Ezingo.
Mit den meisten Projekten wurden in einem schwierigen Kontext die erwarteten Outputs erzielt
62Die Umsetzung von 20 der insgesamt 31 Verträge, die sich auf die 11 Projekte bezogen, war so weit fortgeschritten, dass der Hof die Leistung zumindest teilweise bewerten konnte. Die Bewertung unterlag zwar einigen Einschränkungen41, nach Auffassung des Hofes wurden mit den meisten Projekten jedoch die erwarteten Outputs erzielt.
63Bei drei Verträgen (zwei Studien und ein Vertrag über technische Hilfe) wurden die erwarteten Outputs vollständig erbracht. Bei 11 Verträgen wurden die meisten Outputs erzielt (siehe Beispiel in Kasten 6). Bei sechs laufenden Verträgen waren die Outputs bis Ende 2016 noch nicht erbracht, und es besteht das Risiko, dass sie bis zum Projektende nicht erzielt werden (siehe Ziffer 65 für weitere Einzelheiten). Anhang III ist eine detailliertere Bewertung der einzelnen Verträge zu entnehmen.
Kasten 6
Beispiel für Outputs: das Gesundheitsprojekt
Sechs NRO erhielten Mittel aus dem Treuhandfonds Bêkou, mit denen sie 80 Gesundheitseinrichtungen in der Zentralafrikanischen Republik dabei unterstützen konnten, der lokalen Bevölkerung bessere grundlegende Gesundheitsdienste zu bieten.
Die Hilfe hat rund 2 Millionen ärztliche Konsultationen ermöglicht. Die NRO übertrafen die festgelegten Zielvorgaben bei einer Reihe von Indikatoren, wie der Zahl der Konsultationen, der Zahl der medizinisch begleiteten Entbindungen sowie der Zahl der besuchten Frauen. Kinder, Schwangere und stillende Frauen sowie Patienten in lebensbedrohlichen Notsituationen erhielten in diesen Einrichtungen eine kostenlose Gesundheitsversorgung sowie kostenlose Arzneimittel und Laboruntersuchungen.
Die geplanten Tätigkeiten auf Ebene der Gesundheitseinrichtungen, wie Renovierung, Mitarbeiterschulungen, die Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln und Laborausrüstung sowie Koordinierungs- und Überwachungstätigkeiten auf Distriktebene, wurden rechtzeitig oder mit geringfügigen Verzögerungen durchgeführt. Beispielsweise wurden in Bria sechs der acht Gesundheitseinrichtungen renoviert, und in Vakaga wurden sieben Gesundheitseinrichtungen renoviert und ausgestattet.
© Croix-Rouge française (französisches Rotes Kreuz).
In den Fällen, in denen Ziele nicht erfüllt wurden, war dies u. a. auf ein breites Spektrum von internen und externen Faktoren zurückzuführen, insbesondere auf die schwierigen Sicherheitsbedingungen, unter denen die Projekte durchgeführt wurden (siehe Anhang III).
65Zwar wurden viele konkrete Outputs erbracht, in der Regel dauert es jedoch länger, Ergebnisse mit grundlegenderen langfristigen Auswirkungen zu erzielen. Beispielsweise waren beim Projekt für Ernährungssicherheit die Viehimpfkampagnen erfolgreich, während die Konfliktprävention und die Änderung nomadischer Weiderouten möglicherweise in einer zweiten Phase fortgesetzt werden müssen. Was das Gesundheitsprojekt betrifft, war die erste Phase der Bereitstellung von Gesundheitsdiensten durch sechs NRO zwar erfolgreich, und eine Studie über die Reform der nationalen Agentur für den Kauf von Pharmazeutika wurde wie geplant durchgeführt, die Maßnahmen zur Reformierung der öffentlichen Gesundheitsdienste dauern jedoch länger.
© Croix-Rouge française (französisches Rotes Kreuz).
Der Fonds trägt zu einer stärkeren Sichtbarkeit der EU bei
66Der Treuhandfonds Bêkou sollte die Sichtbarkeit der EU stärken, zum einen durch Maßnahmen auf Projektebene und zum anderen in Form politischer Sichtbarkeit auf Fondsebene.
67Die Projektpartner führten vor Ort viele Tätigkeiten durch. Unter anderem erstellten sie Werbematerial und Dokumentarfilme, verfassten Fachartikel und organisierten nationale Workshops über die Ergebnisse von Tätigkeiten, Feierlichkeiten und Schulungen, Hörfunksendungen, Besuche von Journalisten usw. gemäß ihren Plänen für eine stärkere Sichtbarkeit.
68Für den Fonds wurden insgesamt über 30 Tätigkeiten zur Verbesserung der Sichtbarkeit im Betrag von rund 191 000 Euro durchgeführt. Der Tätigkeitsbericht des Treuhandfonds Bêkou für das Jahr 2015 enthält einen Abschnitt über die Tätigkeiten zur Verbesserung der Sichtbarkeit und stellt die wichtigsten Kommunikationsziele, allgemeine öffentliche Veranstaltungen, Projekte, die Website „capacity4dev“42 und Kommunikationsmaterial vor.
69Zur Stärkung der Sichtbarkeit der EU wurden mehrere Konferenzen veranstaltet (siehe Beispiele in Kasten 7). An einer Konferenz, die im November 2016 in Brüssel stattfand, nahmen Delegationen aus über 80 Ländern aus der ganzen Welt, hochrangige Vertreter der Vereinten Nationen und der Weltbank sowie weitere Akteure teil. Infolge der Konferenz wurden Mittel in Höhe von 2 Milliarden Euro zugesagt.
Kasten 7
Die Mitarbeiter des Treuhandfonds Bêkou organisierten mehrere Veranstaltungen
Sowohl in Bangui als auch in Brüssel veranstalteten die Mitarbeiter des Treuhandfonds Bêkou eine Reihe von Workshops und Konferenzen und veröffentlichten mehrere Publikationen und Pressemitteilungen, die in den Medien ein breites Echo fanden.
Der Workshop Resilience and Recovery, Path to Development (Widerstandskraft und Wiederaufbau - Weg hin zur Entwicklung), der im Juni 2016 in Bangui stattfand, wurde von über 200 Vertretern von nationalen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gebern, UN-Sonderorganisationen, internationalen NRO und den Medien besucht und vermittelte einen Überblick über die Lage in der Zentralafrikanischen Republik, die damit verbundenen Herausforderungen und die Bedürfnisse der Bevölkerung. Im Rahmen des Workshops wurden 12 Empfehlungen ausgesprochen, die sich an die Regierung der Zentralafrikanischen Republik, Projektpartner und Geber in dem Land richteten.
Ein weiteres Beispiel ist die hochrangige internationale Konferenz über die Zentralafrikanische Republik (Brüssel, Mai 2015), an der über 300 Personen teilnahmen, u. a. der Präsident der Zentralafrikanischen Republik, Minister, Mitglieder des Parlaments sowie Vertreter der Vereinten Nationen und von NRO. Durch die Konferenz wurden neue finanzielle Zusagen für das Land erreicht und zwei neue Geber für den Treuhandfonds Bêkou - Italien und die Schweiz - gewonnen.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
70Der Treuhandfonds Bêkou wurde in einem schwierigen länderspezifischen Kontext gegründet, der von humanitären und entwicklungspolitischen Herausforderungen sowie fragilen staatlichen Behörden gekennzeichnet war, die nicht in der Lage waren, die Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen. Nach Auffassung des Hofes könnten die Konzeption und Verwaltung des Fonds, wie im Folgenden vorgeschlagen, zwar verbessert werden, damit der Fonds sein Potenzial vollständig entfalten kann, der Hof erkennt jedoch an, dass die Einrichtung des Fonds angemessen war und dass einige positive Ergebnisse erzielt wurden.
Die Einrichtung des Treuhandfonds Bêkou
71Der Treuhandfonds Bêkou wurde innerhalb sehr kurzer Zeit eingerichtet. In der Haushaltsordnung sind zwar einige Bedingungen für die Gründung eines Treuhandfonds enthalten, die Kommission hat auf der Grundlage dieser Bedingungen jedoch noch keinen analytischen Rahmen geschaffen, der es ihr ermöglichen würde, eine formal strukturierte Bewertung der Vorteile von Treuhandfonds im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten durchzuführen (siehe Ziffern 13-20).
72Dem Interventionsbereich des Treuhandfonds Bêkou lag keine umfassende Bedarfsanalyse zugrunde. Eine solche Analyse hätte deutlicher aufzeigen können, inwiefern die Tätigkeiten des Fonds für das Erreichen des Ziels relevant sind und welche speziellen Lücken durch den Fonds geschlossen werden (siehe Ziffern 21-27).
Empfehlung 1 - Ausarbeitung weiterer Orientierungshilfen für die Wahl des Hilfsinstruments und für Bedarfsanalysen zur Festlegung der Interventionsbereiche von Treuhandfonds
Die Kommission sollte ihre Leitlinien für EU-Treuhandfonds weiterentwickeln, indem sie
- einen analytischen Rahmen ausarbeitet, der Leitgrundsätze für die Durchführung einer prägnanten und strukturierten Bewertung der Vorteile von Treuhandfonds im Vergleich zu anderen Hilfsinstrumenten enthält;
- Methoden zur Durchführung von Bedarfsanalysen einführt, um zu belegen, dass der Interventionsbereich eines geplanten Treuhandfonds angemessen ist, und um zu zeigen, welche spezifischen Lücken mit diesem Fonds geschlossen werden.
Diese Orientierungshilfen sollten so konzipiert sein, dass sich weder der Prozess der Gründung von Treuhandfonds unnötig in die Länge zieht noch die Flexibilität der Fonds eingeschränkt ist.
Zeitrahmen: Umsetzung bis Oktober 2018.
Die Verwaltung des Treuhandfonds Bêkou
73Der Treuhandfonds Bêkou hatte begrenzten Einfluss auf die Koordinierung zwischen den Interessenträgern, sowohl auf interner Ebene zwischen den Gebern des Fonds als auch auf externer Ebene innerhalb der internationalen Gemeinschaft. Auch ohne formale Mechanismen stellte der Vertreter des Treuhandfonds Bêkou in Bangui jedoch anhand vorbildlicher Verfahren für die einzelnen Projekte ein gewisses Maß an Koordinierung sicher (siehe Ziffern 29-35).
74Da nicht im Einzelnen festgelegt ist, welche Auswahlverfahren tatsächlich für den Treuhandfonds Bêkou gelten, ist nicht vollständig ersichtlich, auf welche Weise die durchführenden Organisationen ausgewählt wurden. Im Zusammenhang mit Vereinbarungen über delegierte Zusammenarbeit traten potenzielle Interessenkonflikte auf. Bei der Besprechung des Projektinhalts hätte zusätzlich Zeit eingespart werden können (siehe Ziffern 36-44).
75Insgesamt entspricht die für den Treuhandfonds Bêkou erhobene Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 % den Verwaltungsgebühren anderer Kanäle für Entwicklungshilfe, die vollständigen Verwaltungskosten wurden jedoch noch nicht berechnet. Darüber hinaus umfassen die Gesamtkosten für die Bereitstellung von Hilfe, wie im Bereich der Entwicklungshilfe allgemein der Fall, mehr als nur die Gebühren für die Verwaltung des Fonds (siehe Ziffern 46-49). Nach Auffassung des Hofes ist es wichtig, die Gesamtkosten für den Rückgriff auf das Instrument des Treuhandfonds zu kennen, damit die Kommission künftig bewerten kann, ob es sich im Vergleich zu anderen Kanälen für EU-Hilfe um ein kostenwirksames Instrument handelt.
76Auf Fondsebene ist kein Rahmen zur Messung der Leistung des Treuhandfonds Bêkou vorhanden, da die spezifischen Ziele und die entsprechenden Indikatoren noch nicht ausgearbeitet wurden. Daher ist es schwierig, den Fonds zu überwachen und seine Erfolge zu bewerten. Die Kommission verfügt noch nicht über ein systematisches Verfahren, um aus dem Treuhandfonds Bêkou Erkenntnisse zu ziehen, die für sie hilfreich sein könnten, um die Konzeption und Verwaltung von Treuhandfonds zu verbessern (siehe Ziffern 50-53).
Empfehlung 2 - Verbesserung der Geberkoordinierung, Auswahlverfahren und Leistungsmessung sowie Optimierung der Verwaltungskosten
Die Kommission sollte
- die im Rahmen des Treuhandfonds Bêkou bereitgestellte Hilfe systematischer mit anderen, von den Gebern des Fonds gewährten bilateralen Hilfen abstimmen;
- bei der Anwendung der Regeln und Verfahren der Kommission zur Auswahl der durchführenden Organisationen sicherstellen, dass sämtliche Ausnahmen von diesen Regeln deutlich angegeben und Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten getroffen werden. Ferner sollte sie prüfen, wie Auswahlverfahren beschleunigt werden können, insbesondere in der Phase der Besprechung des Projektinhalts;
- die Gesamtkosten für die Verwaltung des Treuhandfonds Bêkou berechnen und Wege finden, um die Hilfe, die die Endempfänger erreicht, zu maximieren;
- für den Treuhandfonds Bêkou SMART-Ziele und entsprechende Indikatoren festlegen, um den Nutzen des Fonds überwachen und belegen zu können, und in ihren Leitlinien für EU-Treuhandfonds ein Verfahren für gewonnene Erkenntnisse einführen.
Zeitrahmen: Umsetzung bis Oktober 2018.
Die Erfolge des Treuhandfonds Bêkou
77Durch den Treuhandfonds Bêkou wurden Hilfen mobilisiert, wobei sich die zugesagten Mittel bisher auf insgesamt 146 Millionen Euro belaufen. Allerdings stammt ein Großteil der Mittel aus dem EU-Haushalt und dem Europäischen Entwicklungsfonds. Die übrigen Geber hatten ausnahmslos bereits vor der Einrichtung des Fonds Hilfen für die Zentralafrikanische Republik bereitgestellt. Vor 2014 waren die Hilfsbeträge jedoch vergleichsweise gering (siehe Ziffern 55-61).
78Auf der Ebene der Projekte wurden bei 14 der insgesamt 20 Verträge sämtliche oder die meisten erwarteten Outputs erbracht (siehe Ziffern 62-65).
79Der Fonds trägt zu einer stärkeren Sichtbarkeit der EU bei. Die Projektpartner führten vor Ort Tätigkeiten zur Verbesserung der Sichtbarkeit durch, und für den Fonds als Ganzes wurden über 30 Tätigkeiten erfolgreich umgesetzt (siehe Ziffern 66-69).
Dieser Bericht wurde von Kammer III unter Vorsitz von Herrn Karel PINXTEN, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 20. Juni 2017 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
Anhänge
Anhang I
Übersicht über die Projekte und Verträge
Anhang II
Übersicht über sieben UN-Treuhandfonds mit Tätigkeiten in der Zentralafrikanischen Republik
Quellen: http://mptf.undp.org, www.unocha.org/cerf vom 16. März 2017.
Anlage III
Bewertung der Projektoutputs nach dem Ampelsystem
Legende: grün - vollständig erzielt, gelb - größtenteils erzielt; orange - größtenteils (noch) nicht erzielt; rot - nicht erzielt; grau - nicht bewertet, Umsetzung noch nicht weit genug fortgeschritten.
Nähere Informationen: Vertrag 2: Dauer um 1,5 Monate verlängert; Vertrag 3: Dauer um einen Monat verlängert; Vertrag 5: EU-Beitrag von 1,7 auf 2,2 Millionen Euro aufgestockt; Vertrag 8: EU-Beitrag von 47 000 auf 53 000 Euro aufgestockt und Dauer um fünf Monate verlängert; Vertrag 18: Dauer um acht Monate verlängert.
Akronyme und Abkürzungen
EEF: Europäischer Entwicklungsfonds
FAO: Food and Agriculture Organization of the United Nations (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen)
GD DEVCO: Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung
GD ECHO: Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe
IWF: Internationaler Währungsfonds
MEP: Mitglied des Europäischen Parlaments
NRO: Nichtregierungsorganisation
NRP: Nationales Richtprogramm
OECD: Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
PRAG: Procurement and Grants for European Union External Actions - A Practical Guide (Beschaffung und Finanzhilfen im Rahmen von EU-Außenmaßnahmen - Handbuch)
SMART: specific (konkret), measurable (messbar), achievable (erreichbar), relevant (sachgerecht) und timed (mit einem Datum versehen)
UN: United Nations (Vereinte Nationen)
UNDP: United Nations Development Programme (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen)
UNICEF: United Nations Children’s Fund (Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen)
ZAR: Zentralafrikanische Republik
Endnoten
1 In Artikel 187 der Haushaltsordnung (Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1)) ist der rechtliche Rahmen zur Gründung von Union-Treuhandfonds für Maßnahmen im Außenbereich festgelegt.
2 Bêkou bedeutet „Hoffnung“ auf Sango, der Nationalsprache der Zentralafrikanischen Republik.
3 Die übrigen Fonds sind: a) der im Dezember 2014 als Reaktion auf die Syrienkrise gegründete Treuhandfonds Madad; b) der 2015 ins Leben gerufene Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika, der sich auf Migration bezieht; sowie c) der 2016 zur Unterstützung des Friedensschlusses eingerichtete Treuhandfonds für Kolumbien.
4 Agreement establishing the European Union trust fund for the Central African Republic, ‚The Bêkou EU trust fund‘ (Abkommen zur Einrichtung des Treuhandfonds der Europäischen Union „EU-Treuhandfonds Bêkou“ für die Zentralafrikanische Republik), Artikel 2 - Ziele des Treuhandfonds.
5 Anbieter von Entwicklungszusammenarbeit entscheiden einzeln darüber, welche Länder sie unterstützen und in welchem Umfang. Dies kann zu Ungleichgewichten führen, die möglicherweise die Wirksamkeit der Hilfe beeinträchtigen. Grund ist die Zersplitterung der Hilfe sowie eine Konzentration der Anbieter auf einige Länder - die sogenannten „Lieblinge“ - und Lücken in der Bereitstellung von Hilfen für andere Länder - die sogenannten „Waisen“ (http://www.oecd.org/dac/aid-architecture/fragmentation-orphans.htm).
6 Nach Angaben des UN-Menschenrechtsbüros waren bis März 2017 erst 5 % der für die Zentralafrikanische Republik benötigten humanitären Hilfe in Höhe von 400 Millionen US-Dollar eingegangen, was dazu führte, dass halbe Rationen verteilt werden mussten.
7 Factsheet der Europäischen Kommission: „Der umfassende Ansatz der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (2013-2016)“, Brüssel, 11.11.2016.
8 Gemäß dem Vertrag von Lissabon achtet die Union „auf die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen ihres auswärtigen Handelns sowie zwischen diesen und ihren übrigen Politikbereichen“. „Nach dem Inkrafttreten des Vertrags und der damit verbundenen Neugestaltung des institutionellen Rahmens der EU […] hat die EU nicht nur mehr Möglichkeiten, sondern auch den Ehrgeiz, durch Nutzung aller ihr zur Verfügung stehenden Instrumente und Ressourcen ihr auswärtiges Handeln kohärenter und wirksamer zu gestalten und stärker strategisch auszurichten.“ (JOIN(2013) 30 final vom 11.12.2013 „EU-Gesamtkonzept für externe Konflikte und Krisen“).
9 Diese Notfallstufe gilt innerhalb des weltweiten Systems der humanitären Hilfe für die Reaktion auf die schwersten humanitären Krisen großen Ausmaßes.
10 Hilfen waren ursprünglich als lineare Abfolge von Maßnahmen bzw. „Kontinuum“ konzipiert: Auf die Soforthilfe folgte die Rehabilitation und anschließend die klassische Entwicklungszusammenarbeit. Die Erfahrungen der 1990er Jahre haben jedoch gezeigt, dass man der Komplexität vieler Krisensituationen durch die Behandlung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung als getrennte, konsekutive Prozesse nicht gerecht wird. Durch die Behandlung dieser Prozesse als „Kontiguum“ (d. h. als parallele, miteinander verbundene Prozesse) wird dem Umstand Rechnung getragen, dass diese Situationen tatsächlich den gleichzeitigen Einsatz verschiedener Instrumente erfordern können (siehe Themenpapier des Europäischen Parlaments Linking relief, rehabilitation and development: Towards more effective aid (Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung: hin zu einer wirksameren Hilfe), S. 4-5).
11 Nationale Richtprogramme stellen einen wichtigen Schritt innerhalb der Programmplanung der EU-Hilfe im Rahmen des EEF dar. Sie enthalten die Strategie und die Prioritäten für die EU-Hilfe und werden in enger Zusammenarbeit mit dem Partnerland ausgearbeitet. Daher benötigt die EU eine nationale Regierung als Partner, um ein NRP zu verabschieden. Zu dem Zeitpunkt war in der Zentralafrikanischen Republik eine nicht durch demokratische Wahlen legitimierte Übergangsregierung an der Macht.
12 Punkt 19 des Aktionsplans von Accra, dritte Tagung des Hochrangigen Forums über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, 2008.
13 Runder Tisch 9, Aid architecture, Summary (Architektur der Hilfe, Zusammenfassung), drittes Hochrangiges Forum über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, 2008, S. 7.
14 Gemeinsamer Standpunkt der EU für die vierte Tagung des Hochrangigen Forums zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, 2011, Punkt 28, S. 6.
15 In einem Handbuch sind sechs mögliche Funktionen und ihr jeweiliger Mehrwert aufgeführt: Kohärenz (Schließen von Lücken), Konsolidierung (geringere Zersplitterung), Spezialisierung oder thematische Ausrichtung, Risikomanagement, Stärkung nationaler Systeme sowie Innovation. (MPTFO: Designing pooled funds for performance, A Manual prepared by the MPTFO (Konzeption leistungsfähiger Korbfinanzierungen, ein vom MPTFO ausgearbeitetes Handbuch), 2015; siehe insbesondere Tabelle 2, S. vii, sowie Tabelle 3, S. 6.)
16 Agreement establishing the European Union trust fund for the Central African Republic, ‚The Bêkou EU trust fund‘ (Abkommen zur Einrichtung des Treuhandfonds der Europäischen Union „EU-Treuhandfonds Bêkou“ für die Zentralafrikanische Republik), Artikel 2 - Ziele des Treuhandfonds.
17 Diese Tätigkeiten unterscheiden sich von den Projekten des Treuhandfonds Bêkou, mit denen hauptsächlich einzelne Gesundheitseinrichtungen unterstützt wurden. Maßnahmen der nationalen Gesundheitspolitik werden auf der Ebene des Gesundheitsministeriums festgelegt.
18 Im Rahmen des UN-Treuhandfonds Ezingo werden 25 Millionen US-Dollar verwaltet. Mit den Mitteln des Fonds werden sowohl UN-Sonderorganisationen als auch staatliche Behörden durch Budgethilfe unterstützt.
19 Siehe insbesondere die Grundsätze für ein zweckmäßiges internationales Engagement in fragilen Staaten und Situationen der OECD, die im Jahr 2007 auf der Tagung des Hochrangigen Forums des Ausschusses für Entwicklungshilfe von Ministern und Leitern von Agenturen gebilligt wurden. Gemäß diesen Grundsätzen ist es wichtig, Mechanismen für die praktische Koordinierung zwischen internationalen Akteuren zu vereinbaren, selbst wenn eine starke Regierungsführung fehlt.
20 Zentralafrikanische Republik: National Recovery and Peacebuilding Plan 2017–2021 (RCPCA) (nationaler Plan für Wiederaufbau und Friedenssicherung), verfasst von Bediensteten der Zentralafrikanischen Republik mit Unterstützung der EU, der Vereinten Nationen und der Weltbankgruppe, S. 26-41.
21 Ebd., Tabelle 0.1, Anhang 2.
22 Gründungsakt, Erwägungsgründe 4-6.
23 Gründungsakt, Erwägungsgründe 3 und 5.
24 http://ec.europa.eu/europeaid/bekou-trust-fund-introduction_en.
25 Zentralafrikanische Republik: National Recovery and Peacebuilding Plan 2017–2021 (nationaler Plan für Wiederaufbau und Friedenssicherung), verfasst von Bediensteten der Zentralafrikanischen Republik mit Unterstützung der EU, der Vereinten Nationen und der Weltbankgruppe, Kapitel V, Abbildung 5.2, S. 45.
26 Artikel 187 der Haushaltsordnung.
27 In dem Handbuch sind die Vergabeverfahren beschrieben, die für aus dem Gesamthaushaltsplan der EU und dem Europäischen Entwicklungsfonds finanzierte Maßnahmen der EU im Außenbereich gelten. Das Handbuch wird von den Generaldirektionen und Dienststellen der Kommission genutzt, die für die zur Finanzierung und Durchführung von Maßnahmen im Außenbereich verwendeten Instrumente zuständig sind.
28 Insgesamt prüfte der Hof die Auswahlverfahren für 26 Verträge. Drei der übrigen fünf Verträge waren dienstleistungsbezogen (Verträge Nr. 7, 8 und 29), und bei den anderen beiden handelte es sich um Aufträge, die im Rahmen des Programms Santé II vergeben wurden (Verträge Nr. 12 und 14), für welches die Auswahlverfahren Ende 2016 noch nicht abgeschlossen waren.
29 Interessenkonflikte könnten sich daraus ergeben, dass die zu finanzierenden Projekte zunächst vom Exekutivausschuss ausgewählt werden: Diese Projekte können an Organisationen vergeben werden, deren Personal im Exekutivausschuss vertreten ist.
30 Diese Information bezieht sich auf Vertrag Nr. 15.
31 Diese Information bezieht sich auf Vertrag Nr. 31.
32 Diese Information bezieht sich auf Vertrag Nr. 3.
33 Verträge Nr. 9, 10, 11, 13 und 30. Auch bei den Verträgen Nr. 12 und 14 wird eine rückwirkende Genehmigung erforderlich sein.
34 UN-Sonderorganisationen sind berechtigt, indirekte Kosten zur Unterstützung von Programmen in Höhe von 7 % der in einen Treuhandfonds eingezahlten Mittel zuzüglich einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr in Höhe von 1 % geltend zu machen. Die Weltbank erhebt Standardgebühren oder kundenspezifische Gebühren, wobei die Standardgebühren mindestens 5 % betragen. Die Afrikanische Entwicklungsbank berechnet derzeit eine Gebühr in Höhe von mindestens 5 %.
35 Bei der Entsendung von Vertretern in eine Delegation fallen höhere Kosten an als bei der Beschäftigung von Mitarbeitern in Brüssel.
36 Der Treuhandfonds Bêkou wird aus dem EEF und über verschiedene Instrumente des EU-Haushalts finanziert (siehe Abbildung 2). Für die Instrumente sind Überwachungs-, Berichts- und Evaluierungsrahmen (monitoring, reporting and evaluation frameworks - die sogenannten „MORE-Rahmen“) eingerichtet, die allgemeine und spezifische Ziele, Indikatoren, Etappenziele und Zielvorgaben umfassen. Zu den Berichtspflichten gehört insbesondere die Erstellung des Jahresberichts an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Instrumente der Europäischen Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns. Derzeit ist die Ergebnisberichterstattung des Treuhandfonds Bêkou nur in begrenztem Umfang in diese Ergebnisberichterstattung eingebettet.
37 Gemäß Artikel 30 der Haushaltsordnung werden für alle vom Haushaltsplan abgedeckten Tätigkeitsbereiche konkrete, messbare, erreichbare, sachgerechte und mit einem Datum versehene Ziele (SMART-Ziele) festgelegt.
38 Bei drei Vierteln dieses Betrags handelte es sich um humanitäre Hilfe, die der Bereitstellung von Soforthilfe dient. Mit Entwicklungshilfe werden langfristige Ziele verfolgt, die eher struktureller Art sind.
39 Der Gesamtbetrag des NRP beläuft sich auf 382 Millionen Euro. Davon sind 208 Millionen Euro neue Mittel.
40 Europäisches Parlament, „Bericht über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2014“, A8-0137/2016, Ziffer 38. In einer Entschließung von 2015 fordert das Europäische Parlament „die Mitgliedstaaten sowie andere Geber auf, ihre Beiträge zum […] Bêkou-Treuhandfonds, aufzustocken“ (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8.10.2015, 2015/2874(RSP), Ziffer 23).
41 Siehe Ziffer 53 zu den bei der Definition von Zielen und Indikatoren festgestellten Mängeln. Die Analyse für diesen Abschnitt beruhte im Wesentlichen auf einer Aktenprüfung der verfügbaren Nachweise, da der Hof vor Ort lediglich drei Projekte besichtigen konnte. Der Hof zog Nachweise aus drei Quellen heran: externe Bewertungsberichte, von den Auftragnehmern verfasste Zwischenberichte sowie eine von den Mitarbeitern des Treuhandfonds Bêkou erstellte Überwachungstabelle, in der die im Vertrag enthaltenen Indikatoren aufgeführt sind.
42 https://europa.eu/capacity4dev/.
| Verfahrensschritt | Datum |
|---|---|
| Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn | 4.10.2016 |
| Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle) | 5.5.2017 |
| Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens | 20.6.2017 |
| Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (oder einer anderen geprüften Stelle) in allen Sprachen | 12.7.2017 |
Prüferteam
Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in Verbindung mit spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.
Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer III - Ausgabenbereiche „Externe Politikbereiche, Sicherheit und Justiz“ - unter Vorsitz von Karel Pinxten, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Bettina Jakobsen, Mitglied des Hofes. Frau Jakobsen wurde unterstützt von ihrer Kabinettchefin Katja Mattfolk, dem Attaché Kim Storup, der Leitenden Managerin Beatrix Lesiewicz sowie der Aufgabenleiterin Laura Gores. Zum Prüferteam gehörten Nóirín O‘Grady und Florin Alexandru Farcas.
Kontakt
EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
12, rue Alcide De Gasperi
1615 Luxemburg
LUXEMBURG
Der EU-Treuhandfonds Bêkou für die Zentralafrikanische Republik: trotz einiger Schwachstellen ein hoffnungsvoller Anfang
(gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV)
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu).
Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2017
| ISBN 978-92-872-7862-3 | ISSN 1977-5644 | doi:10.2865/858678 | QJ-AB-17-011-DE-N | |
| HTML | ISBN 978-92-872-7829-6 | ISSN 1977-5644 | doi:10.2865/021364 | QJ-AB-17-011-DE-Q |
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