Vorstellung der Jahresberichte 2021 des Europäischen Rechnungshofs
Über die Kurzinformation zur Prüfung der EU 2021
Die Kurzinformation zur Prüfung der EU 2021 vermittelt einen Überblick über unsere Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2021, in denen wir unsere Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge vorlegen. In diesem Jahr haben wir uns zum ersten Mal auch mit der Aufbau- und Resilienzfazilität befasst und geben ein gesondertes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der damit verbundenen Ausgaben ab. Außerdem enthält die Kurzinformation zur Prüfung der EU unsere wichtigsten Bemerkungen zu den Einnahmen und den größten Ausgabenbereichen des EU-Haushalts und der Europäischen Entwicklungsfonds wie auch unsere Bemerkungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement und zur Weiterverfolgung unserer früheren Empfehlungen.
Die vollständige Fassung der Berichte wird auf unserer Website eca.europa.eu veröffentlicht.
Der Europäische Rechnungshof ist der unabhängige externe Prüfer der EU. Er warnt vor Risiken, liefert Prüfungssicherheit, weist auf Schwachstellen und empfehlenswerte Verfahren hin und gibt den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und -Programmen verbessert werden kann. Durch seine Prüfungsarbeit stellt der Hof sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU erfahren, wie ihre Gelder verwendet werden.
Weiterführende dokumente
Vorwort des Präsidenten
Unser Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2021 ist der erste im neuen Programmplanungszeitraum 2021–2027. Auch 2021 bedeutete die COVID-19-Pandemie noch eine starke Belastung für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten. Als externer Prüfer der Europäischen Union haben wir ungeachtet der fortbestehenden operativen Probleme aufgrund der COVID-19-Krise alles in unserer Macht Stehende getan, um der Union auch weiterhin eine wirksame öffentliche Finanzkontrolle bieten zu können.
Wie in den Vorjahren kamen wir zu dem Schluss, dass die Jahresrechnung der EU ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Union vermittelt. Wir geben ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Union für 2021 ab. Die Einnahmen für 2021 waren rechtmäßig und ordnungsgemäß und wiesen keine wesentliche Fehlerquote auf.
Mit der von der EU lancierten Initiative NextGenerationEU (NGEU), einem Konjunkturpaket, das die traditionellen Haushaltsmittel im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 flankiert, werden durch die Ausgabe von Schuldtiteln zusätzliche Mittel mobilisiert. Rund 90 % der im Rahmen von NGEU bereitgestellten Finanzierung entfallen auf die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF).
In diesem Jahr geben wir daher zwei getrennte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben für 2021 ab: eines zum traditionellen EU-Haushalt und eines zur Aufbau- und Resilienzfazilität.
Für 2021 schätzen wir die Fehlerquote bei den zulasten des EU-Haushalts getätigten Ausgaben auf 3,0 % (2020: 2,7 %).
Im Jahr 2021 wurde mit den Ausgaben aus der Aufbau- und Resilienzfazilität eine einzige an einen Mitgliedstaat (Spanien) geleistete Zahlung gedeckt. Nach unserem Dafürhalten war eines der 52 Etappenziele des spanischen Zahlungsantrags nicht erfüllt. Unserer Auffassung nach ist der damit zusammenhängende Fehler nicht wesentlich. Den Ausgangspunkt unserer Bewertung bildete die Bedingung für die Zahlungen, d. h., dass die Etappenziele und Zielwerte zufriedenstellend erreicht wurden. Die Einhaltung von EU- und nationalen Vorschriften ist hingegen nicht Teil der Bewertung der Ordnungsmäßigkeit.
In Bezug auf die bedeutenden EU-Ausgabenbereiche, für die wir eine spezifische Beurteilung vorlegen, ist die Fehlerquote für die Rubriken „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ sowie „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ wesentlich. Für die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ stellen wir auf der Grundlage der Ergebnisse unserer Prüfung von Vorgängen und anderer vom Kontrollsystem generierter Nachweise fest, dass die Fehlerquote nahe an der Wesentlichkeitsschwelle liegt. Unsere Ergebnisse zeigen auch, dass der Bereich der Direktzahlungen, auf den 68 % der Ausgaben für diese MFR-Rubrik entfallen, keine wesentliche Fehlerquote aufwies. Die von uns als mit einem höheren Risiko verbunden eingestuften Ausgabenbereiche (Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Fischerei, Umwelt und Klimapolitik) wiesen hingegen insgesamt eine wesentliche Fehlerquote auf. Die Fehlerquote liegt in der Rubrik „Europäische öffentliche Verwaltung“ unter der Wesentlichkeitsschwelle.
Seit mehreren Jahren unterscheiden wir bei der Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der EU zwischen denjenigen Haushaltsbereichen, in denen wir die Risiken für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit als hoch einstufen, und denjenigen, in denen wir sie als gering einstufen. Aufgrund der Zusammensetzung und der Entwicklung des EU-Haushalts im Zeitverlauf ist der Anteil der mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben in unserer Prüfungspopulation im Vergleich zu den Vorjahren weiter gestiegen und macht 63 % unserer Prüfungspopulation für 2021 aus (2020: 59 %). Wir schätzen die Fehlerquote bei dieser Ausgabenart auf 4,7 % (2020: 4,0 %). Vor diesem Hintergrund geben wir ein versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben ab.
Die geschätzte Fehlerquote für die mit einem geringen Risiko verbundenen Ausgaben, die die verbleibenden 37 % (2020: 41 %) unserer Prüfungspopulation ausmachten, lag unter unserer Wesentlichkeitsschwelle von 2 %.
Die mit einem Risiko für den EU-Haushalt verbundenen Eventualverbindlichkeiten stiegen 2021 von 131,9 Milliarden Euro um 146,0 Milliarden Euro (111 %) auf 277,9 Milliarden Euro an. Die Hauptursache hierfür war, dass 2021 zur Finanzierung von NextGenerationEU Anleihen in Höhe von 91,0 Milliarden Euro begeben wurden und der Betrag der Mitgliedstaaten gewährten Darlehen im Rahmen des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) um 50,2 Milliarden Euro aufgestockt wurde. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine trug wegen der Garantien, die die EU zur Deckung von Darlehen an Nicht-EU-Länder gewährt, zu diesem Anstieg bei.
Vor diesem Hintergrund ist eine solide und wirksame Verwaltung der EU-Finanzen wichtiger denn je. Kommission und Mitgliedstaaten, aber auch wir als Europäischer Rechnungshof werden infolgedessen noch stärker in die Verantwortung genommen.
Klaus-Heiner LEHNE
Präsident des Europäischen Rechnungshofs
Gesamtergebnisse
Wichtigste Feststellungen
Zusammenfassung der Zuverlässigkeitserklärung für 2021
Wir erteilen ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Union für 2021.
Wir erteilten ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen für 2021.
Für 2021 geben wir zwei separate Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben ab:
- ein versagtes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben aus dem Haushalt;
- ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität.
- Wir kamen zu dem Schluss, dass die Jahresrechnung der EU ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Union vermittelt.
- Die Einnahmen für 2021 waren rechtmäßig und ordnungsgemäß und wiesen keine wesentliche Fehlerquote auf. Weitergehende Informationen zur Grundlage für unser Prüfungsurteil zu den Einnahmen finden sich unter Unsere Zuverlässigkeitserklärung.
- Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist das Kernstück von NextGenerationEU (NGEU). Es handelt sich um ein befristetes Instrument, das einem anderen Umsetzungsmodell folgt als die Ausgaben aus dem EU-Haushalt unter den Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Im Gegensatz zu den zulasten des EU-Haushalts getätigten Ausgaben, die auf der Erstattung von Kosten und/oder der Einhaltung von Bedingungen beruhen, erhalten die Mitgliedstaaten im Rahmen der ARF Zahlungen für die Erreichung vorab festgelegter Etappenziele oder Zielwerte. Für 2021 geben wir daher zwei separate Prüfungsurteile ab, nämlich zu den Ausgaben aus dem EU-Haushalt und zu den Ausgaben im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität.
- Die geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben zulasten des EU-Haushalts war mit 3,0 % insgesamt wesentlich (2020: 2,7 %).
- In unserer Risikobewertung betrachten wir die EU-Ausgaben als mit einem hohen Risiko verbunden, wenn die Begünstigten bei Beantragung der Erstattung der ihnen entstandenen Kosten komplexe Vorschriften befolgen müssen. Der Anteil der mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben in unserer Prüfungspopulation ist weiter gestiegen und war mit 63,2 % erheblich (2020: 59 %). In diesem Jahr lag unsere geschätzte Fehlerquote bei 4,7 % (2020: 4,0 %) in diesem Teil unserer Prüfungspopulation. Wie in den beiden vorangegangenen Jahren ist diese Fehlerquote wesentlich und umfassend, und wir geben ein versagtes Prüfungsurteil zu den zulasten des EU-Haushalts getätigten Ausgaben ab.
- Im Jahr 2021 deckten die ARF-Ausgaben die einzige an einen Mitgliedstaat (Spanien) geleistete Zahlung. Nach unserem Dafürhalten war eines der 52 Etappenziele des spanischen Zahlungsantrags nicht zufriedenstellend erfüllt. Unserer Auffassung nach ist der damit zusammenhängende Fehler nicht wesentlich. Weitergehende Informationen zur Grundlage für unser Prüfungsurteil zu den Ausgaben im Rahmen der ARF finden sich unter Unsere Zuverlässigkeitserklärung.
- Wir übermittelten dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) 15 Fälle (2020: sechs Fälle) mutmaßlichen Betrugs, die wir im Jahr 2021 im Zuge unserer Prüfungstätigkeit festgestellt hatten. Auf dieser Grundlage hat das OLAF bereits fünf Untersuchungen eingeleitet. Wir leiteten einen dieser Fälle gleichzeitig auch der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) zu, zusammen mit einem weiteren Fall, auf den wir 2021 gestoßen waren.
- Die Kommission liefert in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz in zusammengefasster Form zentrale Informationen zur internen Kontrolle und zum Finanzmanagement. Einschränkungen bei den Ex-post-Kontrollen der Kommission und der Mitgliedstaaten betreffend die MFR-Rubriken „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“, „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ sowie „Nachbarschaft und die Welt“ wirken sich auf das in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz ausgewiesene Risiko bei Zahlung aus und somit auf die Belastbarkeit der Risikobewertung der Kommission.
- Die Berichterstattung über Finanzkorrekturen und Einziehungen in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz hat sich im Vergleich zum Vorjahr verbessert, doch könnte die Darstellung der „Korrekturen früherer Zahlungen“ (5,6 Milliarden Euro) zu Missverständnissen führen, da in diesem Betrag enthaltene Präventivmaßnahmen nicht mit früheren Zahlungen oder akzeptierten Ausgaben in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus können Präventivmaßnahmen der Mitgliedstaaten nicht direkt der Kommission zugerechnet werden.
- Aus der jährlichen Management- und Leistungsbilanz lassen sich weder Einzelheiten zu der Ungarn übermittelten Mitteilung im Rahmen der „allgemeinen Konditionalitätsregelung“ entnehmen noch geht daraus hervor, wie sich die Mitteilung auf die Ordnungsmäßigkeit der betreffenden Ausgaben auswirken könnte.
- Ende 2021 beliefen sich die noch abzuwickelnden Mittelbindungen auf insgesamt 341,6 Milliarden Euro; 251,7 Milliarden Euro standen im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt und 89,9 Milliarden Euro im Zusammenhang mit NGEU. Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen des EU-Haushalts sanken erheblich von einem historischen Höchststand von 303,2 Milliarden Euro Ende 2020, was hauptsächlich auf Verzögerungen bei der Ausführung der Fonds mit geteilter Mittelverwaltung unter dem MFR 2021–2027 zurückzuführen ist.
- Die Gesamtexposition des EU-Haushalts gegenüber Eventualverbindlichkeiten stieg 2021 von 131,9 Milliarden Euro um 146,0 Milliarden Euro (111 %) auf 277,9 Milliarden Euro an. Die Hauptursache hierfür war, dass 2021 zur Finanzierung von NextGenerationEU Anleihen in Höhe von 91,0 Milliarden Euro begeben wurden und der Betrag der Mitgliedstaaten gewährten Darlehen im Rahmen des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) um 50,2 Milliarden Euro aufgestockt wurde. Auch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine trug wegen der Garantien, die die EU zur Deckung von Darlehen an Nicht-EU-Länder gewährt, zu diesem Anstieg bei.
Die vollständige Fassung unserer Jahresberichte über die Ausführung des EU-Haushaltsplans sowie über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2021 kann auf unserer Website (eca.europa.eu) abgerufen werden.
Gegenstand unserer Prüfung
Wie lauteten die Zahlen für 2021?
Das Europäische Parlament und der Rat erlassen auf der Grundlage des für einen Mehrjahreszeitraum vereinbarten längerfristigen Haushaltsrahmens (des sogenannten „mehrjährigen Finanzrahmens“ oder MFR) den jährlichen Haushaltsplan der EU. Im Jahr 2021 beliefen sich die Ausgaben zulasten des EU-Haushalts auf insgesamt 181,5 Milliarden Euro. Dies entspricht 2,4 % der Gesamtausgaben des Staates der EU-Mitgliedstaaten und 1,3 % ihres Bruttonationaleinkommens.
Im Mai 2020 nahm der Rat der Europäischen Union NGEU an, ein befristetes Instrument, das als Reaktion auf die sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eingeführt wurde und durch die Emission von Anleihen finanziert wird. Rund 90 % der im Rahmen von NGEU bereitgestellten Finanzierung entfallen auf die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Im Jahr 2021 beliefen sich die Ausgaben für nicht rückzahlbare Unterstützung im Rahmen der ARF (Finanzhilfen) auf 46,5 Milliarden Euro.
Unter Berücksichtigung der Ausgaben im Rahmen der ARF beliefen sich die Zahlungen im Jahr 2021 auf insgesamt 228,0 Milliarden Euro.
Woher stammen die Mittel?
Die Gesamteinnahmen für 2021 betrugen 239,6 Milliarden Euro. Der größte Anteil des EU-Haushalts wird durch Beträge finanziert, welche die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres Bruttonationaleinkommens leisten (115,8 Milliarden Euro). Weitere Quellen sind Zölle (19,0 Milliarden Euro), ein Beitrag auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer (17,9 Milliarden Euro) sowie ein 2021 eingeführter, auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierender Beitrag (5,9 Milliarden Euro) und sonstige Einnahmen (5,7 Milliarden Euro).
Im Jahr 2021 beliefen sich die zusätzlichen Einnahmen auf 75,3 Milliarden Euro, davon externe zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 55,5 Milliarden Euro für Haushaltsgarantien, Anleihe- und Darlehenstransaktionen (NGEU) und 19,8 Milliarden Euro an Beiträgen und Erstattungen aus EU-Abkommen und -Programmen.
Wofür werden die Mittel verwendet?
Die EU-Haushaltsmittel werden in einem breiten Spektrum von Bereichen u. a. für folgende Zwecke ausgegeben:
- Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung strukturell schwächerer Regionen
- Förderung von Innovation und Forschung
- Verkehrsinfrastrukturprojekte
- Schulung von Arbeitslosen
- Landwirtschaft und Förderung der biologischen Vielfalt
- Bekämpfung des Klimawandels
- Grenzmanagement
- Hilfe für Nachbar- und Entwicklungsländer
Etwa drei Viertel der Haushaltsmittel werden im Rahmen der sogenannten „geteilten Mittelverwaltung“ verausgabt. Bei dieser Methode des Haushaltsvollzugs ist es zwar Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Mittel zu verteilen, Projekte auszuwählen und die EU-Ausgaben zu verwalten, doch trägt die Kommission auch weiterhin die oberste Verantwortung. Dies gilt beispielsweise für die Bereiche „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ sowie „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“.
Mit den Ausgaben im Rahmen der ARF sollten Investitionen und Reformen in Politikbereiche von EU-weiter Bedeutung finanziert werden, die in sechs Säulen aufgegliedert sind (siehe Abbildung 1).
Die Mitgliedstaaten legen ihre Reform- und Investitionsvorhaben vorab in ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen dar, und die Kommission nimmt die Zahlung vor, wenn sie die entsprechenden Etappenziele und Zielwerte erreicht haben.
Was deckten wir ab?
Jedes Jahr prüfen wir die Einnahmen und Ausgaben der EU und untersuchen, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den Vorschriften der EU und den nationalen Vorschriften im Einklang stehen. Wir untersuchen Ausgaben dann, wenn die Endempfänger von EU-Mitteln Tätigkeiten durchgeführt haben oder ihnen Kosten entstanden sind oder im Falle der ARF-Ausgaben, wenn Mitgliedstaaten Zahlungen für die Erreichung ihrer vorab festgelegten Etappenziele oder Zielwerte beantragen, und wenn die Kommission die Ausgaben akzeptiert hat. In der Praxis bedeutet dies, dass die von uns angesetzte Prüfungspopulation der Vorgänge Zwischen- und Abschlusszahlungen abdeckt. Wir bezogen im Jahr 2021 gezahlte Vorschüsse nicht in unsere Untersuchung ein, es sei denn, diese wurden auch im Laufe des Jahres abgerechnet.
Unsere Prüfungspopulation für 2021 entsprach insgesamt einem Wert von 154,3 Milliarden Euro. Zur Untermauerung unserer jeweiligen Prüfungsurteile legten wir jeweils unterschiedliche Prüfungspopulationen zugrunde, je nachdem ob es sich um Ausgaben zulasten des EU-Haushalts (142,8 Milliarden Euro) oder Ausgaben im Rahmen der ARF (11,5 Milliarden Euro) handelte (siehe Abbildung 2).
In diesem Jahr machte die Rubrik „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ den größten Anteil an der Prüfungspopulation bei den Ausgaben zulasten des EU-Haushalts aus (39,7 %), gefolgt von „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ (33,5 %) sowie „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ (10,0 %).
Die ARF-Prüfungspopulation erstreckte sich auf die an einen Mitgliedstaat (Spanien) 2021 geleistete einzige Zahlung (11,5 Milliarden Euro).
Wegen der COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen waren wir nach wie vor in den meisten allen Fällen außerstande, Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen. Der Großteil unserer Prüfungsarbeit erfolgte daher in Form von Aktenprüfungen und Fernbefragungen der geprüften Stellen. Zwar kann das Aufdeckungsrisiko steigen, wenn keine Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt werden, die von den geprüften Stellen erlangten Nachweise ermöglichten es uns aber, unsere Prüfungsarbeit abzuschließen und Schlussfolgerungen zu ziehen.
Weitere Informationen zu unserem Prüfungsansatz sind dem Abschnitt Hintergrundinformationen zu entnehmen.
Unsere Feststellungen
Unsere Zuverlässigkeitserklärung
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legen wir dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union eine Zuverlässigkeitserklärung vor, mit der wir die Zuverlässigkeit der konsolidierten Jahresrechnung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge bescheinigen. Dies ist das Kernstück unseres Jahresberichts.
Die ARF ist ein befristetes Aufbauinstrument, das in einer Weise bereitgestellt und finanziert wird, die sich grundlegend davon unterscheidet, wie bei normalen Ausgaben zulasten des EU-Haushalts verfahren wird. Während Begünstigte von EU-Haushaltsmitteln Zahlungen erhalten, weil sie bestimmte Tätigkeiten durchgeführt haben oder weil ihnen entstandene Kosten erstattet werden, erhalten die Mitgliedstaaten im Rahmen der ARF Zahlungen für das zufriedenstellende Erreichen vorab festgelegter Etappenziele oder Zielwerte. Wir geben daher zwei separate Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben ab: eines zu den Ausgaben zulasten des EU-Haushalts und eines zu den Ausgaben im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität.
Da die Zahlungen aus der ARF auf dem zufriedenstellenden Erreichen vorab festgelegter Etappenziele oder Zielwerte beruhen, untersuchten wir, ob die Kommission ausreichende und geeignete Nachweise für die Bewertung dieser Bedingung zusammengetragen hatte. Die Einhaltung sonstiger EU- und nationaler Vorschriften ist nicht Teil dieser Bewertung.
Bei der auf traditionellen Eigenmitteln basierenden Einnahmenkomponente besteht in Bezug auf Zölle das Risiko, dass die Einführer entweder keine Zollanmeldung bei den nationalen Zollbehörden einreichen oder dass diese Anmeldung fehlerhaft ist. Die tatsächlich erhobenen Einfuhrzölle fallen daher niedriger aus als der theoretisch zu erhebende Betrag. Dieser Unterschied wird als „Zolllücke“ bezeichnet. Diese hinterzogenen Beträge sind nicht in den TEM-Buchführungssystemen der Mitgliedstaaten erfasst und nicht Gegenstand unseres Prüfungsurteils zu den Einnahmen.
Die EU-Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
Die EU-Jahresrechnung 2021 vermittelt in Übereinstimmung mit den International Public Sector Accounting Standards in allen wesentlichen Belangen ein sachgerechtes Bild der finanziellen Ergebnisse der EU sowie ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Jahresende.
Daher können wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung abgeben, so wie wir dies seit 2007 jedes Jahr getan haben.
In der Bilanz der EU war zum Jahresende 2021 eine weiter angestiegene Verbindlichkeit für Ruhestandsbezüge und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von 122,5 Milliarden Euro ausgewiesen (2020: 116 Milliarden Euro). Der weitere Anstieg dieses Schätzwerts ist in erster Linie auf einen Rückgang des nominalen Abzinsungssatzes zurückzuführen.
Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. In der EU-Jahresrechnung war zum Abschlussstichtag eine Nettoforderung gegenüber dem Vereinigten Königreich in Höhe von 41,8 Milliarden Euro (2020: 47,5 Milliarden) aufgrund gegenseitiger Verpflichtungen aus dem Austrittsabkommen ausgewiesen. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf Zahlungen des Vereinigten Königreichs im Jahr 2021 im Einklang mit den Bestimmungen des Austrittsabkommens zurückzuführen.
Die Auswirkungen der russischen Invasion auf die Darlehen und Finanzhilfen für die Ukraine in der EU-Jahresrechnung wurden bewertet. Sie wurden entsprechend den Anforderungen der Rechnungsführungsvorschriften angemessen erfasst und offengelegt.
Wir geben ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu den Einnahmen ab
Unsere Prüfung ergab, dass die Einnahmen keine wesentliche Fehlerquote aufweisen.
Wir geben ein versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben zulasten des EU-Haushalts ab
Wir definieren einen Fehler als Mittelbetrag, der nicht aus dem EU-Haushalt hätte gezahlt werden dürfen. Fehler treten auf, wenn Mittel nicht im Einklang mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften – also nicht so, wie vom Rat und vom Europäischen Parlament bei Annahme der betreffenden Rechtsakte beabsichtigt – verwendet wurden oder wenn die Mittelverwendung spezifischen nationalen Vorschriften zuwiderläuft.
Für die Ausgaben aus dem EU-Haushalt liegt unsere geschätzte Fehlerquote zwischen 2,2 % und 3,8 %. Der Mittelwert dieser Spanne, vormals als „wahrscheinlichste Fehlerquote“ bezeichnet, ist gegenüber dem Vorjahr von 2,7 % auf 3,0 % angestiegen (siehe Abbildung 3).
Abbildung 3 – Geschätzte Fehlerquote für die Ausgaben zulasten des EU-Haushalts (2017–2021)
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Mehr als die Hälfte unserer Prüfungspopulation weist erneut eine wesentliche Fehlerquote auf
Für 2021 stellten wir erneut fest, dass sich die Art und Weise, wie die Ausgaben ausgezahlt werden, auf das Fehlerrisiko auswirkte. In diesem Zusammenhang unterscheiden wir zwischen erstattungsbasierten und anspruchsbasierten Zahlungen (siehe nachstehenden Kasten).
Worum handelt es sich bei erstattungsbasierten und anspruchsbasierten Zahlungen?
Bei den Ausgaben zulasten des EU-Haushalts wird zwischen zwei Arten von Ausgaben unterschieden, die verschiedene Risikomuster aufweisen:
- erstattungsbasierte Zahlungen, bei denen die EU förderfähige Kosten für förderfähige Tätigkeiten erstattet (damit sind komplexe Vorschriften verbunden); hierunter fallen Forschungsprojekte („Binnenmarkt, Digitales und Innovation“), Investitionen in die regionale und ländliche Entwicklung („Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ sowie „Natürliche Ressourcen und Umwelt“) und Entwicklungshilfeprojekte („Europa und die Welt“) – nach unserer Einschätzung handelt es sich hierbei um Ausgaben, die mit einem hohen Risiko verbunden sind;
- anspruchsbasierte Zahlungen, die von der Erfüllung bestimmter (weniger komplexer) Bedingungen durch die Begünstigten abhängen; hierunter fallen Stipendien für Studierende und Forschungsstipendien („Binnenmarkt, Digitales und Innovation“), Direktbeihilfen für Landwirte („Natürliche Ressourcen und Umwelt“) sowie Gehälter und Versorgungsbezüge für EU-Bedienstete („Europäische öffentliche Verwaltung“) – nach unserer Einschätzung handelt es sich hierbei um Ausgaben, die mit einem geringen Risiko verbunden sind.
Die häufigsten Fehler, die wir bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben in den wichtigsten MFR-Rubriken feststellten, waren
- nicht förderfähige Kosten und Projekte, Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften (insbesondere Verstöße gegen die Vorschriften über staatliche Beihilfen), das Fehlen wesentlicher Belege und Verstöße gegen die Vergabevorschriften im Bereich „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“;
- nicht förderfähige Begünstigte, Projekte oder Ausgaben, Verwaltungsfehler und Verstöße gegen Agrarumweltverpflichtungen; dies sind die häufigsten Fehler in den Ausgabenbereichen Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei, auf die zusammen rund 33 % der Gesamtausgaben unter der Rubrik „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ entfallen;
- nicht förderfähige direkte Personalkosten und sonstige direkte Kosten; sie bilden die Hauptfehlerquellen bei den Forschungsausgaben (Horizont 2020 und Siebtes Rahmenprogramm unter der Rubrik „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“); gravierende Verstöße gegen die Vergabevorschriften und nicht förderfähige sonstige direkte Kosten; sie stellen die in Bezug auf sonstige Programme und Tätigkeiten (insbesondere bei der Fazilität „Connecting Europe“) am häufigsten vorgefundenen Fehler dar;
- nicht getätigte Ausgaben, nicht förderfähige Kosten, das Fehlen von Belegen und Fehler bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter der Rubrik „Nachbarschaft und die Welt“.
Im Jahr 2021 stiegen die mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren weiter an und machen mit einem Anteil von 63,2 % (2020: 59 %) fast zwei Drittel unserer Prüfungspopulation aus. Die geschätzte Fehlerquote bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben betrug 4,7 % (2020: 4,0 %).
Die verbleibenden 36,8 % unserer Prüfungspopulation entfielen auf mit einem geringen Risiko verbundene Ausgaben (2019: 41 %) und umfassten überwiegend anspruchsbasierte Zahlungen. Die geschätzte Fehlerquote in diesem Teil der Prüfungspopulation lag unter der von uns festgelegten Wesentlichkeitsschwelle von 2 % (siehe Abbildung 4).
In Abbildung 5 werden für die verschiedenen Ausgabenbereiche die geschätzten Fehlerquoten im Zeitraum 2017–2021 verglichen. Weitere Angaben zu den Ergebnissen sind dem Abschnitt Unsere Ergebnisse näher betrachtet und den entsprechenden Kapiteln unseres Jahresberichts 2021 zu entnehmen.
Abbildung 5 – Unsere geschätzten Fehlerquoten für ausgewählte Ausgabenbereiche der EU (2017–2021)
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Wir erteilten ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur ersten Zahlung im Rahmen der ARF
Im Jahr 2021 betraf unsere Prüfungsarbeit erstmals die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Rahmen der ARF. Unsere Prüfungspopulation umfasste die einzige Auszahlung im Jahr 2021 – eine Zahlung an Spanien – und die Abrechnung der entsprechenden Vorfinanzierung. Der Zahlungsantrag Spaniens umfasste 52 Etappenziele, die Spanien als erreicht ansah. Der im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegte Betrag, der Spanien zu zahlen war, belief sich auf 11,5 Milliarden Euro.
Den Ausgangspunkt für unsere Bewertung bildete die Bedingung für die Zahlung, d. h., dass die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielwerte zufriedenstellend erreicht wurden. Insgesamt geht aus den von uns im Rahmen unserer Arbeit erlangten Prüfungsnachweisen hervor, dass eines der Etappenziele im Zusammenhang mit der ersten Auszahlung an Spanien nicht erreicht wurde. Die Kommission hat noch keine Methode zur Quantifizierung der Auswirkungen des Nichterreichens eines Etappenziels oder Zielwerts festgelegt. Nach unserer Auffassung ist der Fehler nicht wesentlich. Weitere im Hinblick auf die Bewertung der Etappenziele durch die Kommission festgestellte Schwachstellen ergeben sich aus den nicht ausreichend robusten Kriterien für das zusätzliche die Kontrollsysteme betreffende Etappenziel und der unzureichenden Dokumentation der Arbeit der Kommission, auch wenn sich dies nicht auf die Bewertung der Erreichung eines gegebenen Etappenziels auswirkt.
Gegenüberstellung der von uns geschätzten Fehlerquoten mit denen der Kommission
In der jährlichen Management- und Leistungsbilanz, für die das Kollegium der Kommissionsmitglieder verantwortlich zeichnet, sind die wichtigsten Informationen zur internen Kontrolle und zum Finanzmanagement, die in den jährlichen Tätigkeitsberichten enthalten sind, zusammengefasst. Hierzu gehört das Risiko bei Zahlung, d. h. der von der Kommission geschätzte Betrag, der ausgezahlt wurde, ohne mit den geltenden Vorschriften in Einklang zu stehen. Insgesamt liegt die von der Kommission vorgenommene Schätzung des Risikos bei Zahlung für das Jahr 2021 bei 1,9 %. Dies liegt unter der von uns festgesetzten Wesentlichkeitsschwelle (2,0 %) und der von uns geschätzten Fehlerquote (3,0 %) für Ausgaben zulasten des EU-Haushalts.
Ebenso wie unsere geschätzte Fehlerquote enthält die Schätzung der Kommission keine Ausgaben aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, für die sie die Kontrollergebnisse auf der Grundlage einer qualitativen Bewertung getrennt offenlegt. Darüber hinaus enthält der jährliche Tätigkeitsbericht jeder Generaldirektion (GD) der Kommission eine Erklärung, in der der Generaldirektor Gewähr dafür liefert, dass die im Bericht vorgelegten Finanzinformationen sachgerecht dargestellt sind und die Vorgänge, die in seinen Verantwortungsbereich fallen, rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Zu diesem Zweck legten alle Generaldirektionen Schätzungen des Risikos bei Zahlung bei ihren Ausgaben vor, mit Ausnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität, für die die Kommission die Kontrollergebnisse auf der Grundlage einer Kombination der Ergebnisse aus den Prüfungen und Kontrollen der Mitgliedstaaten und ihrer eigenen Prüfungen und Kontrollen bewertet.
Für jede MFR-Rubrik, für die wir eine spezifische Beurteilung vorlegen, haben wir das von der Kommission ermittelte Risiko bei Zahlung für 2021 unseren geschätzten Fehlerquoten gegenübergestellt. Der Vergleich zeigt, dass für die Rubriken „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ und „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ das von der Kommission ermittelte Risiko bei Zahlung niedriger ist als die von uns geschätzte Fehlerquote. Für die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ entspricht die von der Kommission vorgenommene Schätzung des Risikos bei Zahlung (1,8 %) unserer Einschätzung.
In der jährlichen Management- und Leistungsbilanz legt die Kommission ihre allgemeine Risikobewertung der jährlichen Ausgaben für 2021 vor, um Bereiche mit einem hohen Risiko zu ermitteln und dort schwerpunktmäßig Maßnahmen zu ergreifen. Die Kommission schätzt das Risiko bei Zahlung für 55 % der Ausgaben als gering, für 23 % als mittel und für 22 % als hoch ein. Wir haben im Zuge unserer Prüfungsarbeit jedoch Einschränkungen in Bezug auf die Ex-post-Prüfungen der Kommission aufgezeigt, die zusammengenommen die Belastbarkeit der von der Kommission vorgenommenen Risikobewertung beeinträchtigen.
Wir verfolgten ferner unsere Bemerkung aus dem vergangenen Jahr weiter, wonach die Art und Weise, wie die Kommission in ihrer Management- und Leistungsbilanz tatsächliche Finanzkorrekturen und Einziehungen ausweist, komplex und nicht immer klar ist. Wir stellten fest, dass die Überarbeitung der Berichterstattung durch die Kommission zu Verbesserungen geführt hat. Wir sind jedoch auch der Auffassung, dass die Darstellung der „Korrekturen früherer Zahlungen“ (5 620 Millionen Euro) und der damit verbundene Prozentsatz der relevanten Ausgaben (3,3 %) unzureichend ist und zu Missverständnissen führen kann. Dazu gehören auch Präventivmaßnahmen, die sich nicht auf frühere Zahlungen oder akzeptierte Ausgaben beziehen. Darüber hinaus können Präventivmaßnahmen der Mitgliedstaaten nicht direkt der Kommission zugerechnet werden.
Wir stellen fest, dass die Kommission in ihrer jährlichen Management- und Leistungsbilanz berichtet, dass sie Ungarn im April 2022 eine erste Mitteilung im Rahmen der „allgemeinen Konditionalitätsregelung“ übermittelt hat. Dies löste das Verfahren aus, das zur Verhängung von Maßnahmen gegen einen Mitgliedstaat wegen Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit führen könnte. Aus der jährlichen Management- und Leistungsbilanz lassen sich jedoch weder Einzelheiten der Mitteilung entnehmen noch geht daraus hervor, wie sich die Mitteilung auf die Ordnungsmäßigkeit der betreffenden Ausgaben auswirken könnte.
Wir meldeten Fälle mutmaßlichen Betrugs an das OLAF und die EUStA
Mit dem OLAF arbeiten wir seit vielen Jahren und mit der EUStA seit Aufnahme ihrer Tätigkeit im Juni 2021 zusammen. Wir übermittelten dem OLAF 15 Fälle (2020: sechs Fälle) mutmaßlichen Betrugs, die wir im Jahr 2021 im Zuge unserer Prüfungstätigkeit festgestellt hatten. Auf dieser Grundlage leitete das OLAF bereits fünf Untersuchungen ein. Wir leiteten einen dieser Fälle gleichzeitig auch der EUStA weiter, zusammen mit einem weiteren Fall, auf den wir 2021 im Verlauf unserer Prüfungstätigkeit gestoßen waren. Im März 2022 beschlossen wir, dem OLAF und der EUStA, sofern angemessen, Fälle von Betrugsverdacht gleichzeitig zuzuleiten.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen können den Kapiteln 1 und 10 unseres Jahresberichts 2021 entnommen werden. Der vollständige Text des Jahresberichts ist auf unserer Website eca.europa.eu abrufbar.
Unsere Ergebnisse näher betrachtet
Haushaltsführung und Finanzmanagement
Ausführung und Verwendung der Haushaltsmittel im Jahr 2021
Niedrige Haushaltsvollzugsrate bei den Verpflichtungen, hingegen hohe Rate bei den Zahlungen
In der Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sind Höchstbeträge für jedes der sieben Jahre des MFR festgesetzt. Diese Obergrenzen gelten für neue finanzielle Verpflichtungen, die die EU eingehen kann, (Mittel für Verpflichtungen) und für Zahlungen, die zulasten des EU-Haushalts getätigt werden können (Mittel für Zahlungen). Siehe Abbildung 6.
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 113,4 Milliarden Euro gebunden: nur 68 % des verfügbaren Gesamtbetrags (166,8 Milliarden Euro). Diese Quote ist außergewöhnlich niedrig und sogar niedriger als 2014, dem ersten Jahr des vorangegangenen MFR (77 %). Im Jahr 2021 verlangsamten Verzögerungen bei der Annahme der sektorspezifischen Verordnungen den Start neuer Programme, insbesondere für die acht Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, die der Dachverordnung unterliegen. Nur 2 % der verfügbaren Mittel für Verpflichtungen für diese acht Fonds mit geteilter Mittelverwaltung wurden in Anspruch genommen.
Im Jahr 2021 belief sich die MFR-Obergrenze für Mittel für Zahlungen auf 166,1 Milliarden Euro und der im endgültigen Haushaltsplan für Zahlungen verfügbare Betrag auf 168,0 Milliarden Euro. Die tatsächlichen Zahlungen beliefen sich auf 163,6 Milliarden Euro, d. h. 97 % der insgesamt verfügbaren Mittel für Zahlungen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Zahlungen in Höhe von 62,6 Milliarden Euro aus zweckgebundenen Einnahmen (hauptsächlich Finanzhilfen im Rahmen der ARF) und der 1,8 Milliarden Euro an Mittelübertragungen aus dem Jahr 2020 beliefen sich die Zahlungen im Jahr 2021 auf insgesamt 228,0 Milliarden Euro.
Höhere Ausschöpfungsquote für die Mittel der europäischen Struktur- und Investitionsfonds aus dem MFR-Zeitraum 2014–2020
Im Jahr 2021 schöpften die Mitgliedstaaten die Mittel der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) aus dem MFR-Zeitraum 2014–2020 weiter aus. Ende 2021 belief sich der Gesamtbetrag der kumulierten Zahlungen für die operationellen Programme der ESI-Fonds 2014–2020 auf 331,1 Milliarden Euro von insgesamt 492 Milliarden Euro (67 %). Die verbleibenden 160,9 Milliarden Euro sollten ausgezahlt werden, und die verbleibenden Mittelbindungen sollten durch Abschluss der Programme vor Ende 2025 aufgehoben werden. Hiervon ausgenommen ist der ELER, dessen Abschluss 2027 erfolgen wird. Dieser Betrag bildet den Hauptteil der Ende 2021 noch abzuwickelnden Mittelbindungen in Höhe von 251,7 Milliarden Euro.
Wie aus Abbildung 7 ersichtlich, variiert die kumulierte Ausschöpfung der ESI-Fonds-Mittel durch die Mitgliedstaaten erheblich.
Abbildung 7 – Inanspruchnahme der ESI-Fonds 2014–2020 (ohne NGEU-Mittel)
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Umsetzung von NGEU begann im Jahr 2021
Das befristete NGEU-Instrument lief im Juni 2021 mit Inkrafttreten des neuen Eigenmittelbeschlusses an, mit dem die entsprechende Mittelaufnahme genehmigt wurde. Bis Ende 2021 erreichten die Mittelbindungen von NGEU-Mitteln 143,5 Milliarden Euro. Die Vorfinanzierungen und Zahlungen beliefen sich auf mehr als 53,6 Milliarden Euro. Weitere Informationen sind Abbildung 8 zu entnehmen.
Noch abzuwickelnde Mittelbindungen aus dem EU-Haushalt und aus NGEU erreichten eine Rekordhöhe von 341,6 Milliarden Euro
Ende 2021 beliefen sich die noch abzuwickelnden Mittelbindungen auf insgesamt 341,6 Milliarden Euro; 251,7 Milliarden Euro standen im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt und 89,9 Milliarden Euro im Zusammenhang mit NGEU. Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen des EU-Haushalts sanken erheblich von einem historischen Höchststand von 303,2 Milliarden Euro Ende 2020, was hauptsächlich auf den verzögerten Beginn der Ausführung der Fonds mit geteilter Mittelverwaltung unter dem MFR 2021–2027 zurückzuführen ist. Zusammen mit den noch abzuwickelnden Mittelbindungen im Rahmen von NGEU erreichte das Gesamtvolumen der noch abzuwickelnden Mittelbindungen jedoch einen Höchststand. Abbildung 9 zeigt die Ende 2021 noch abzuwickelnden Mittelbindungen sowohl aus dem EU-Haushalt als auch aus NGEU, aufgeschlüsselt nach Ursprungsjahren.
Abbildung 9 – Ende 2021 noch abzuwickelnde Mittelbindungen nach Ursprungsjahren
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Die Kommission geht davon aus, dass sich die noch abzuwickelnden Mittelbindungen aus dem EU-Haushalt im Jahr 2027 auf 317 Milliarden Euro belaufen werden – ein Zuwachs von 14 Milliarden Euro gegenüber den 303,2 Milliarden Euro Ende 2020. Dieser geringfügige Anstieg ist hauptsächlich auf die geringere Lücke zwischen den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen im MFR 2021–2027 zurückzuführen.
Verwaltungskosten für Finanzierungsinstrumente variieren
Wir untersuchten auch die auf mitgliedstaatlicher Ebene gezahlten Verwaltungskosten im Verhältnis zu den Gesamtzahlungen, einschließlich der nationalen Kofinanzierung für Finanzierungsinstrumente. Wir stellten fest, dass sich unter dem MFR 2014–2020 die Verwaltungskosten der gesamten in Finanzierungsinstrumente geflossenen Zahlungen auf 3,6 % beliefen. Dies stellt jedoch einen Durchschnittswert dar. Die tatsächlichen Zahlen variieren erheblich je nach Mitglied. In Schweden beispielsweise machten die Verwaltungskosten mehr als 10 % der Gesamtzahlungen an Finanzierungsinstrumente mit geteilter Mittelverwaltung aus. In Österreich und Belgien hingegen wurden bei Finanzierungsinstrumenten keine Verwaltungskosten ausgewiesen (siehe Abbildung 10).
Abbildung 10 – Verwaltungskosten im Verhältnis zu den Gesamtzahlungen an Finanzierungsinstrumente unter dem MFR 2014–2020 zum Jahresende 2020
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Wichtigste Risiken und Herausforderungen für den EU-Haushalt in den kommenden Jahren
Gesamtexposition des EU-Haushalts 2021 angestiegen, was hauptsächlich auf die Einführung von NGEU zurückzuführen ist
Die Gesamtexposition des EU-Haushalts gegenüber Eventualverbindlichkeiten ist von 131,9 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 277,9 Milliarden Euro im Jahr 2021 gestiegen. Die beiden Hauptgründe für diesen erheblichen Anstieg waren die Einführung von NGEU und der Anstieg der im Rahmen von SURE gewährten Darlehen (siehe Abbildung 11).
Abbildung 11 – Gesamtexposition des EU-Haushalts zum Jahresende 2021, aufgeschlüsselt nach Kategorien
(*) EIB-Darlehen – Mitgliedstaaten: 0,6 Milliarden Euro, Zahlungsbilanzdarlehen 0,2 Milliarden Euro, Euratom-Darlehen – Mitgliedstaaten: 0,1 Milliarden Euro; die Differenz zum Gesamtbetrag ist auf Rundungen zurückzuführen.
(**) Garantie des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) in Höhe von 0,5 Milliarden Euro, Euratom-Darlehen – Drittländer: 0,3 Milliarden Euro und NDICI/Europäischer Fonds für nachhaltige Entwicklung Plus (EFSD+): 0,2 Milliarden Euro.
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Höhere Risiken für den EU-Haushalt aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine
Die EU mobilisiert ihren Haushalt und bietet zusätzliche Flexibilität, um auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine zu reagieren. Dadurch wird der Bedarf an EU-Haushaltsmitteln anwachsen und das Risiko steigen, dass Eventualverbindlichkeiten gegenüber dem EU-Haushalt ausgelöst werden. Ende 2021 hatte die Ukraine ausstehende Darlehen mit einem Nominalwert von 4,7 Milliarden Euro im Rahmen der Makrofinanzhilfe und der Euratom-Programme. Darüber hinaus hat die Europäische Investitionsbank (EIB) der Ukraine Darlehen im Wert von 2,1 Milliarden Euro gewährt, die durch EU-Garantien gestützt werden.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- die Haushaltsbehörde über die Faktoren zu unterrichten, die zum Anstieg oder Abbau noch abzuwickelnder Mittelbindungen beitragen, und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die noch abzuwickelnden Mittelbindungen langfristig schrittweise abzubauen;
- das zunehmende Risiko, dass Eventualverbindlichkeiten gegenüber dem EU-Haushalt im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine fällig werden, genau zu beobachten und erforderlichenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Instrumente zur Risikominderung über ausreichende Kapazitäten verfügen.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement können Kapitel 2 unseres Jahresberichts 2021 entnommen werden.
Einnahmen
239,6 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Unsere Prüfung bezog sich auf die Einnahmenseite des EU-Haushalts, die der Finanzierung der EU-Ausgaben dient. Wir untersuchten bestimmte zentrale Kontrollsysteme für die Verwaltung von Eigenmitteln sowie eine Stichprobe von Einnahmenvorgängen.
Die auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens berechneten Beiträge der Mitgliedstaaten machten im Jahr 2021 48,2 % der EU-Einnahmen aus, während die Eigenmittel auf der Grundlage der Mehrwertsteuer (MwSt.) 7,5 % ausmachten. Diese Beiträge werden anhand makroökonomischer Statistiken und Schätzungen berechnet, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden.
Traditionelle Eigenmittel (TEM) in Form von Einfuhrzöllen, die von den Behörden in den Mitgliedstaaten im Namen der EU erhoben werden, machten weitere 7,9 % der EU-Einnahmen aus.
Die Eigenmittel auf der Grundlage von nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff machen 2,5 % der EU-Einnahmen aus. Sie wurden 2021 eingeführt und werden berechnet, indem ein einheitlicher Satz auf das Gewicht der in dem jeweiligen Mitgliedstaat angefallenen nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff angewandt wird.
Externe zweckgebundene Einnahmen, die sich hauptsächlich auf Beträge beziehen, die aufgenommen wurden, um den Mitgliedstaaten im Rahmen von NGEU nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung zu gewähren, machen 23,2 % der EU-Einnahmen aus.
Darüber hinaus gibt es andere Einnahmequellen der EU, vor allem Beiträge und Erstattungen im Rahmen der Abkommen und Programme der Union (8,3 % der EU-Einnahmen), wie Einnahmen im Zusammenhang mit dem Konformitätsabschluss des EGFL und des ELER sowie Beiträge von Drittländern zu Programmen und Tätigkeiten der EU.
Unsere Feststellungen
| Geprüfte Grundgesamtheit | Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? |
|---|---|
| 239,6 Milliarden Euro | Nein – keine wesentliche Fehlerquote in den Jahren 2021 und 2020 |
Präventiv- und Korrekturmaßnahmen
Die von uns untersuchten einnahmenbezogenen Systeme waren generell wirksam. Die von uns in bestimmten Mitgliedstaaten bewerteten wichtigsten internen Kontrollen zu den TEM und die von uns bewertete Verwaltung von MwSt.-Vorbehalten und offenen TEM-Punkten durch die Kommission waren jedoch wegen anhaltender Schwachstellen nur bedingt wirksam.
Darüber hinaus stellten wir bei mehreren im Zollaktionsplan der Kommission enthaltenen Maßnahmen zur Verringerung der Zolllücke Verzögerungen fest. Unser Prüfungsurteil zu den Einnahmen bleibt von dieser Schwachstelle unberührt, da diese Maßnahmen nicht die der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge betreffen, sondern vielmehr das Risiko gegeben ist, dass die TEM nicht vollständig erhoben wurden.
Nach wie vor bestehen Schwachstellen in den für die Erstellung von TEM-Übersichten eingerichteten nationalen Kontrollsystemen. Im besonderen Fall von Italien stellen wir bereits seit 2011 die Zuverlässigkeit der italienischen TEM-Übersichten infrage, dies vor allem wegen der Verzögerungen bei der Aktualisierung der Buchführung über noch nicht erhobene Zölle mit Informationen über die Einziehung von Zollschulden.
Wir stellten ferner fest, dass die Anzahl der MwSt.-Vorbehalte und offenen TEM-Punkte zurückgegangen ist, doch nach wie vor Schwachstellen bei ihrer Verwaltung bestehen. Im Falle der MwSt.-Vorbehalte war dies darauf zurückzuführen, dass die Kommission bei der Festlegung der Fristen für die Mitgliedstaaten zur Berechnung und Vornahme der daraus resultierenden finanziellen Korrekturen an ihren MwSt.-Eigenmitteln keinen einheitlichen Ansatz verfolgte. Was die offenen TEM-Punkte betrifft, so hatte die Kommission ihr Verfahren zur Verarbeitung der Ergebnisse der TEM-Kontrollen aktualisiert. Das Verfahren umfasste jedoch kein System zur Einstufung der aufseiten der Mitgliedstaaten bestehenden Schwachstellen in der Reihenfolge ihrer Priorität. Auch wurden keine Fristen für die Folgemaßnahmen der Mitgliedstaaten auf der Grundlage der mitgliedstaatlichen Antworten gesetzt.
Darüber hinaus verzögerten sich unseren Feststellungen zufolge die Maßnahmen der Kommission zur Verbesserung des Risikomanagements im Bereich der TEM und zur Verringerung der Zolllücke. Die von uns vorgenommene Überprüfung der Umsetzung des Zollaktionsplans durch die Kommission ergab, dass bei einer Reihe von Maßnahmen keine ausreichenden Fortschritte erzielt wurden.
Die Aufhebung von BNE-Vorbehalten durch die Kommission wurde durch Verzögerungen seitens der betroffenen Mitgliedstaaten beeinträchtigt. Diese Verzögerungen standen in Zusammenhang mit der Übermittlung der BNE-Verzeichnisse an die Kommission im Rahmen des neuen BNE-Überprüfungszyklus 2020–2024 und der Bearbeitung der transaktionsspezifischen BNE-Vorbehalte im Rahmen des vorangegangenen Überprüfungszyklus 2016–2019.
Im sechsten Jahr in Folge hat die Generaldirektion Haushalt der Kommission in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht den Vorbehalt beibehalten, dass die dem EU-Haushalt zugeführten TEM-Beträge wegen der Unterbewertung von im Zeitraum 2011–2017 aus China eingeführten Textilien und Schuhen unrichtig sind. Der Vorbehalt wurde erstmals im Jahr 2016 geltend gemacht, als die dem Vereinigten Königreich angelasteten TEM-Verluste mit 2,1 Milliarden Euro quantifiziert wurden, und dann 2018 ohne Quantifizierung auf andere Mitgliedstaaten ausgeweitet. Darüber hinaus wurden weitere 2,1 Milliarden Euro an Zinsen in der konsolidierten Jahresrechnung 2021 der Europäischen Union verbucht. Am 8. März 2022 kam der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu dem Schluss, dass das Vereinigte Königreich gegen seine unionsrechtlichen Verpflichtungen im Bereich der Eigenmittel verstoßen hatte. Der EuGH billigte die Methode der Kommission zur Quantifizierung der Verluste an TEM auf der Grundlage statistischer Daten. Er lehnte die Berechnung der Kommission jedoch teilweise ab und machte Vorgaben für eine Neuberechnung. Die Kommission hat damit begonnen, das Urteil des EuGH und seine Auswirkungen auf ihre Berechnungen zu analysieren.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- die erforderlichen Maßnahmen (gegebenenfalls einschließlich Vertragsverletzungsverfahren) zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Italien seine seit Langem bestehenden Schwachstellen in der TEM-Buchführung beseitigt. Die Maßnahme sollte darauf abzielen, die anhaltenden Unstimmigkeiten zu beseitigen, die die Zuverlässigkeit der Übersichten über die erhobenen und noch nicht erhobenen Zölle des Landes beeinträchtigen;
- ihre Verfahren zur Verwaltung von MwSt.-Vorbehalten zu überprüfen, um den nationalen Behörden einheitlichere und strengere Fristen zu setzen und ihre Weiterverfolgung und Aufhebung von Vorbehalten effizienter zu gestalten;
- die Bewertung der finanziellen Risiken für TEM durch rechtzeitige Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen ihres Zollaktionsplans zu verbessern.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Einnahmen können Kapitel 3 unseres Jahresberichts 2021 entnommen werden.
Binnenmarkt, Innovation und Digitales
Insgesamt: 18,5 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Die im Rahmen der MFR-Rubrik 1 „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ finanzierten Programme sind vielfältig und zielen darauf ab, EU-Investitionen zu finanzieren, die zu den Bereichen Forschung und Innovation, Entwicklung der transeuropäischen Verkehrsnetze, Kommunikation, Energie, digitaler Wandel und Binnenmarkt sowie Raumfahrtpolitik beitragen. Das wichtigste Programm für Forschung und Innovation ist Horizont 2020. Die MFR-Rubrik umfasst auch große Infrastrukturprojekte im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ sowie der Weltraumprogramme (Galileo, EGNOS und Copernicus). Außerdem fällt unter diese Rubrik der Fonds „InvestEU“, mit dem öffentliche und private Investitionen über eine EU-Haushaltsgarantie, welche die Investitionen der Durchführungspartner absichert, mobilisiert werden sollen.
Im Jahr 2021 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 14,3 Milliarden Euro. Der Großteil dieser Ausgaben wurde direkt von der Kommission verwaltet. Die Kommission leistet bei Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung Vorschusszahlungen an die öffentlichen oder privaten Empfänger und erstattet ihnen im Zuge des Voranschreitens ihrer geförderten Projekte einen Teil der von ihnen gemeldeten Gesamtkosten, wobei sie diese Vorschusszahlungen in Abzug bringt. Die Weltraumprogramme werden in der Regel indirekt auf der Grundlage von zwischen der Kommission und speziellen Durchführungsstellen – wie der Europäischen Weltraumorganisation – unterzeichneten Übertragungsvereinbarungen verwaltet. Die Finanzierungsinstrumente im Rahmen von InvestEU werden hauptsächlich von der EIB oder dem EIF umgesetzt, die ihrerseits Finanzintermediäre einsetzen.
Unsere Feststellungen
| Geprüfte Grundgesamtheit | Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? | Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote |
|---|---|---|
| 14,3 Milliarden Euro | Ja | 4,4 % (2020: 3,9 %) |
Insgesamt schätzen wir die Fehlerquote für die Rubrik „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ als wesentlich ein.
Im Jahr 2021 wiesen 55 (42 %) der 130 von uns untersuchten Vorgänge Fehler auf.
Die im Rahmen der Forschungsprogramme Horizont 2020 und RP7 getätigten Ausgaben sind weiterhin mit einem hohen Risiko verbunden und eine Hauptquelle der von uns aufgedeckten Fehler. Wir ermittelten quantifizierbare Fehler aufgrund nicht förderfähiger Kosten bei 29 der 87 in der Stichprobe enthaltenen Vorgänge aus dem Bereich Forschung und Innovation. Dies entspricht 45 % der von uns für diese Rubrik für 2021 geschätzten Fehlerquote.
In Bezug auf andere Programme und Tätigkeiten ermittelten wir quantifizierbare Fehler bei neun der 43 Vorgänge der Stichprobe. Dazu gehörten Fälle von Unregelmäßigkeiten im Vergabeverfahren, doppelt beantragte und erstattete Arbeiten, im Rahmenvertrag nicht vorgesehene Erstattungen von Kosten sowie die Finanzierung eines nicht förderfähigen Vermögenswerts.
Trotz der Bemühungen um Vereinfachung sind die Vorschriften für die Meldung von Personalkosten im Rahmen von Horizont 2020 komplex geblieben. Die Berechnung dieser Kosten stellt nach wie vor eine Hauptquelle für Fehler in den Kostenaufstellungen dar. Von den 29 mit quantifizierbaren Fehlern behafteten Vorgängen in der Stichprobe von Forschungsvorgängen betrafen 26 – d. h. mehr als 89 % – die Meldung und Erstattung nicht förderfähiger Personalkosten.
Beispiel: Nicht förderfähige Kosten aufgrund fehlender Zeiterfassung
Die Prüfung der von einem KMU geltend gemachten Personalkosten ergab, dass es keine Zeiterfassung oder anderen alternativen Nachweise gab, mit denen hätte belegt werden können, dass eine große Zahl von dem Projekt in Rechnung gestellten Stunden zwei Mitarbeitern zugerechnet werden kann. Darüber hinaus stellten wir auf der Grundlage der Analyse der Arbeitszeitnachweise für die übrigen von uns untersuchten Mitarbeiter fest, dass ein Mitarbeiter 225 Stunden für das Projekt angegeben hatte, in den Arbeitszeitnachweisen jedoch keine Stunden erfasst worden waren, und dass im Falle von zwei weiteren Mitarbeitern Stunden geltend gemacht worden waren, als diese sich im Jahresurlaub befanden. Von den von uns untersuchten 2 550 Stunden waren insgesamt 1 277 Stunden (50 %) nicht förderfähig.
Prüfer, die von den Empfängern selbst am Ende eines Projekts beauftragt werden, stellen Bescheinigungen über die Finanzaufstellung aus, die der Kommission dabei helfen sollen, zu prüfen, ob die in der Finanzaufstellung angegebenen Kosten förderfähig sind. Wir haben wiederholt auf Mängel in diesen Bescheinigungen hingewiesen. Dieses Jahr stellten wir fest, dass sieben der 12 Fälle feststellbarer quantifizierbarer Fehler weder von den Prüfern, die die Bescheinigungen ausstellten, noch von der Kommission aufgedeckt worden waren.
Überprüfung der IT-Systeme für Forschungsförderung
Im Jahr 2021 überprüften wir das eGrants-Paket, die globale Lösung der Kommission für die Verwaltung von Finanzhilfen und Sachverständigen; es integriert die Systeme, die für den gesamten Prozess vom Arbeitsprogramm und der Vorbereitung der Aufforderung bis hin zur Verwaltung der Arbeitsabläufe bei Finanzhilfen verwendet werden.
Auf der Grundlage unserer begrenzten Überprüfung stellten wir fest, dass die Systeme gut in die IT-Umgebung integriert sind. Jedoch besteht im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften keine Verknüpfung zwischen den Rechnungsführungssystemen der Begünstigten und dem Berichtssystem. Die Kommission verfügt über die allgemeinen Finanzdaten zu den Projekten, die ihr Kontrollrahmen vorschreibt, sowie über sämtliche Buchführungsdaten für zusätzliche Kontrollen oder Prüfungen auf Anfrage. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist, automatische Kontrollen im großen Maßstab durchzuführen.
Berichterstattung der Kommission zur Ordnungsmäßigkeit
In Bezug auf Horizont 2020 meldete die GD Forschung und Innovation (RTD) für alle Generaldirektionen und alle sonstigen EU-Einrichtungen, die EU-Gelder für Forschungsausgaben verwalten, eine erwartete repräsentative Fehlerquote von 2,3 % sowie eine Restfehlerquote von 1,7 %, bei der die Berichtigungen berücksichtigt waren. Die zugrunde liegenden Ex-post-Prüfungen werden vom Gemeinsamen Auditdienst der GD RTD oder in seinem Auftrag von externen Auftragnehmern durchgeführt.
Da 2021 das erste Durchführungsjahr von Horizont Europa war, waren nur sehr wenige Zahlungen ausgeführt worden (nur Vorfinanzierungszahlungen in der GD RTD). Daher meldete die GD RTD im Jahr 2021 keine festgestellte Fehlerquote für Horizont Europa.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- die Nutzung des (im Teilnehmerportal zur Verfügung stehenden) Personnel Costs Wizard nachdrücklich zu empfehlen, insbesondere bestimmten Kategorien von Begünstigten, die anfälliger für Fehler sind, wie KMU und neue Teilnehmer (dies gilt sowohl für Finanzhilfen im Rahmen von Horizont 2020 als auch für solche im Rahmen von Horizont Europa);
- die Begünstigten in einem Leitfaden auf die spezifischen Unterschiede hinzuweisen, wobei der Schwerpunkt auf den Förderfähigkeitsaspekten im Rahmen von Horizont Europa im Vergleich zu Horizont 2020 und ähnlichen Programmen liegen sollte;
- im Fall von Horizont 2020 die bestehenden Ex-ante-Kontrollen zu verbessern, um potenzielle nicht förderfähige Anpassungen der Personalkosten, die von den Begünstigten nach der Neuberechnung der Stundensätze geltend gemacht werden, zu ermitteln und zu beseitigen;
- die Leitlinien für die von den Begünstigten beauftragten unabhängigen Prüfer, die die Bescheinigungen über die Finanzaufstellung ausstellen, weiter zu verbessern, um die große Zahl von Mängeln, die wir bei unseren Prüfungen dieser Bescheinigungen festgestellt haben, zu verringern;
- mit Blick auf das nächste Forschungsprogramm und nach Maßgabe der Entwicklung des Bedarfs zu prüfen, ob es machbar ist, die eGrants-Funktionen für Risikobewertung und automatische Kontrollen auszuweiten, etwa indem andere verfügbare Datenquellen genutzt werden, um zusätzliche wichtige Daten, mit denen die Bestätigung der Einhaltung der Vorschriften untermauert werden kann, digital zur Verfügung zu stellen.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ können Kapitel 4 unseres Jahresberichts 2021 entnommen werden.
Zusammenhalt, Resilienz und Werte
Insgesamt: 80,1 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Die Ausgaben in dieser Rubrik sollen in erster Linie dazu dienen, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Mitgliedstaaten und Regionen innerhalb der Union zu verringern (Teilrubrik 2a), sowie Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz der Werte der Union zu ergreifen, um die Resilienz der EU gegenüber bestehenden und künftigen Herausforderungen zu stärken (Teilrubrik 2b). Die Finanzierung für die Teilrubrik 2a („Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“) erfolgt über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und die Fazilität „Connecting Europe“. Für die Teilrubrik 2b („Resilienz und Werte“) werden Mittel über Programme wie Erasmus+, eine Reihe kleinerer Programme und spezifische Instrumente bereitgestellt, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie geschaffen wurden.
Auf die Fonds der Kohäsionspolitik (EFRE, KF und ESF) entfällt der Löwenanteil der Ausgaben, die der geteilten Mittelverwaltung von Kommission und Mitgliedstaaten unterliegen. Die EU beteiligt sich an der Kofinanzierung mehrjähriger operationeller Programme, in deren Rahmen Projekte gefördert werden. Bei der Kommission ist die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO) für die Umsetzung des EFRE und des KF verantwortlich, und die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL) für die Umsetzung des ESF. EU-Mittel für Programme, die nicht der geteilten Mittelverwaltung unterliegen, werden entweder direkt von den Generaldirektionen der Kommission oder indirekt mit Unterstützung von Partnerorganisationen oder anderen Behörden verwaltet.
Wir prüfen Ausgaben, nachdem die Kommission diese akzeptiert hat. Für den Jahresbericht 2021 prüften wir in diesem Bereich Ausgaben in Höhe von 47,9 Milliarden Euro, davon 44 Milliarden Euro unter der Teilrubrik 2a und 3,9 Milliarden Euro unter der Teilrubrik 2b (2020: Insgesamt 48,4 Milliarden Euro). Entsprechend unserem Ansatz umfasste dieser Betrag Ausgaben aus den Vorjahren unter der Teilrubrik 2a in Höhe von 40,8 Milliarden Euro, die im Jahr 2021 von der Kommission akzeptiert oder abgerechnet worden waren.
Unsere Feststellungen
| Geprüfte Grundgesamtheit | Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? | Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote |
|---|---|---|
| 47,9 Milliarden Euro | Ja | 3,6 % (2020: 3,5 %) |
Insgesamt schätzen wir die Fehlerquote für die MFR-Rubrik 2 als wesentlich ein.
Im Jahr 2021 prüften wir 243 Vorgänge. Wir ermittelten und quantifizierten 30 Fehler, die alle die Teilrubrik 2a betreffen. Unter Berücksichtigung der von den Prüfbehörden zuvor festgestellten 56 Fehler und der von den mitgliedstaatlichen Programmbehörden vorgenommenen Korrekturen (in einer Gesamthöhe von 458 Millionen Euro für beide Programmplanungszeiträume zusammen) beläuft sich die Fehlerquote nach unserer Schätzung auf 3,6 %. Für die Teilrubrik 2a allein beträgt die geschätzte Fehlerquote 4,1 %.
Nicht förderfähige Projekte und Kosten, Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften (insbesondere Verstöße gegen die Vorschriften über staatliche Beihilfen) und das Fehlen wesentlicher Belege trugen am meisten zu der von uns geschätzten Fehlerquote bei. Den größten Anteil an der geschätzten Fehlerquote haben Unzulänglichkeiten bei den Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, beispielsweise Genehmigungen nicht förderfähiger Projekte oder rechtswidriger staatlicher Beihilfen. Zudem haben wir festgestellt, dass die Prüfbehörden relativ niedrige Werte für diese Fehlerart angeben.
Zahl und Auswirkungen der aufgedeckten Fehler zeigen, dass die derzeit bestehenden Kontrollen das hohe inhärente Fehlerrisiko in diesem Bereich noch nicht ausreichend ausgleichen. Dies betrifft insbesondere die Verwaltungsbehörden und die zwischengeschalteten Stellen, durch deren Überprüfungen Unregelmäßigkeiten bei den von den Begünstigten gemeldeten Ausgaben zum Teil noch immer nicht wirksam verhindert oder aufgedeckt werden.
Beispiel: Keine Überprüfung des Status der Teilnehmer
In Frankreich wurde der NEET-Status der Teilnehmer an zwei Projekten im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) ausschließlich anhand von Eigenerklärungen überprüft.
Bei einem der betreffenden ESF-Programme konnte der Begünstigte keine unabhängigen Nachweise dafür vorlegen, dass die Teilnehmer weder arbeiten noch eine Ausbildung absolvieren oder die Schule besuchen (NEET, not in employment, training or education). Wir forderten die Kommission und die nationalen Behörden auf, weitere Überprüfungen durchzuführen, um den Status der Teilnehmer festzustellen. Die Überprüfungen ergaben, dass neun der 37 Teilnehmer in Wirklichkeit arbeiteten, sodass sie nicht für eine Unterstützung durch die EU infrage kamen.
In Spanien stellten wir fest, dass drei der vier Projekte in unserer Stichprobe für den ESF/die YEI nicht für eine EU-Finanzierung in Betracht kamen. Gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zur YEI und dem operationellen Programm, das diese Vorhaben abdeckt, müssen NEET beim nationalen Jugendgarantie-System registriert sein. Diese Registrierung ermöglicht NEET den Zugang zu einer Reihe von Unterstützungsmaßnahmen, dient aber auch dazu zu überprüfen, ob die NEET-Anforderungen erfüllt sind. In drei der geprüften Vorgänge wurden NEET rückwirkend im nationalen System registriert. Diese rückwirkende Registrierung machte es unmöglich, deren Förderfähigkeit als junge Menschen zu validieren, die weder eine Schule besuchen noch eine berufliche Ausbildung absolvieren. Vor allem aber bedeutet dies, dass den NEET alle zusätzlichen Leistungen, die ihnen im Rahmen dieser beiden Regelungen zur Verfügung stehen, vorenthalten werden.
Vereinfachte Kostenoptionen
Vereinfachte Kostenoptionen haben das Potenzial, sowohl den Verwaltungsaufwand der Begünstigten als auch die Anzahl der Fehler zu verringern. In diesem Jahr stellten wir in einem Mitgliedstaat im Zusammenhang mit der Anwendung vereinfachter Kostenoptionen bei vier Vorgängen Fehler fest. In Irland stellten wir fest, dass die den Begünstigten vom Mitgliedstaat erstatteten Beträge und die dem Mitgliedstaat von der Kommission erstatteten Beträge auf verschiedenen Formen der Unterstützung beruhten. Während der Begünstigte auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten erstattet wurde, basierte die EU-Förderung auf vereinfachten Kostenoptionen. Dieser Ansatz stand zudem nicht im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen an vereinfachte Kostenoptionen.
Spezifische Mängel bei der Auftragsvergabe bei Vorgängen im Rahmen der direkten Mittelverwaltung
Im April 2020 aktivierte die Kommission das Soforthilfeinstrument (Emergency Support Instrument, ESI) und veröffentlichte eine Mitteilung, in der sie darlegte, welche Optionen bei der Vergabe von öffentlichen Auftragen zur Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zur Verfügung standen. Sieben der 18 Vorgänge in unserer Stichprobe für die Teilrubrik 2b betrafen Zahlungen im Rahmen des ESI im Jahr 2021. Im Zusammenhang mit diesen Vorgängen stellten wir fest, dass die Kommission nicht angemessen überprüfte, ob bei den Zahlungen an die Auftragnehmer die finanziellen Bedingungen ihrer mit Herstellern von COVID-19-Impfstoffdosen vereinbarten Abnahmegarantien erfüllt waren. Wir ermittelten auch Schwachstellen bei der Beschaffung von Dienstleistungen und Lieferungen im Rahmen des ESI, doch haben wir diese Fehler nicht quantifiziert, da in jedem von uns geprüften Fall der außergewöhnliche Charakter der Pandemiesituation eine direkte Auftragsvergabe rechtfertigte.
Bewertung der Arbeit der Prüfbehörden
Die Prüfbehörden bilden die „zweite Verteidigungslinie“ im Kontroll- und Zuverlässigkeitsrahmens für Ausgaben. Sie überprüfen anhand einer Stichprobe die Ordnungsmäßigkeit der von den Verwaltungsbehörden an die Kommission gemeldeten Ausgaben. Dabei stellen sie sicher, dass die Restfehlerquoten unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % bleiben. In diesem Jahr bewerteten wir die Arbeit von 23 der 116 Prüfbehörden in 19 Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich.
Auch wenn wir mit unserer Prüfungsarbeit nicht darauf abstellen, die Richtigkeit der Restfehlerquoten der Prüfbehörden an sich zu beurteilen, stießen wir doch auf Fehler, die von diesen nicht aufgedeckt worden waren. Die Prüfung unserer diesjährigen Stichprobe ergab, dass die Restfehlerquote bei 12 der 31 Gewährpakete (39 % der im Rahmen der Stichprobe erfassten Ausgaben) bei über 2 % lag, worin auch die zusätzlichen Fehler berücksichtigt sind, die nach den Überprüfungen durch die Kommission festgestellt wurden.
Seit 2017 prüfen wir eine jährliche Stichprobe von Gewährpaketen. In dieser Zeit haben wir 69 Gewährpakete aus 24 Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich mindestens einmal erfasst und damit in jedem Jahr zwischen 34 % und 62 % der in der jährlichen Rechnungslegung bescheinigten Ausgaben abgedeckt. Unter Berücksichtigung der von der Kommission vorgenommenen Anpassungen und unserer eigenen Prüfungsergebnisse ergaben sich für 37 dieser Pakete (54 %) in mindestens einem Jahr Restfehlerquoten von über 2 %. Die 37 Pakete machten durchweg mindestens 39 % der Ausgaben in unserer Stichprobe aus. Dies macht deutlich, in welchem Ausmaß die Prüfbehörden fälschlicherweise Restfehlerquoten unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % melden.
Berichterstattung der GD REGIO und der GD EMPL über die Ordnungsmäßigkeit der Kohäsionsausgaben
Die jährlichen Tätigkeitsberichte sind die wichtigsten Instrumente der Generaldirektionen der Kommission, um darüber Bericht zu erstatten, ob sie hinreichende Gewähr dafür bieten können, dass die Kontrollverfahren der Mitgliedstaaten die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben sicherstellen.
Die jährlichen Tätigkeitsberichte liefern auch eine Fehlerquote als zentralen Leistungsindikator für die Ordnungsmäßigkeit. Die GD REGIO meldete als zentralen Leistungsindikator einen Wert von 1,9 % und eine „Höchstquote“ von 2,5 %. Die Quoten der GD EMPL betrugen 1,7 % für den zentralen Leistungsindikator und 2,4 % für das Höchstrisiko. Die Kommission verwendete diese Fehlerquoten in der Management- und Leistungsbilanz 2021, um Informationen über die Ordnungsmäßigkeit vorzulegen. Sie gab ein kombiniertes Risiko bei Zahlung von zwischen 1,8 % und 2,5 % für die Kohäsionsausgaben innerhalb der MFR-Teilrubrik 2a und zwischen 1,7 % und 2,3 % für die MFF-Rubrik 2 insgesamt an.
2021 veröffentlichten wir einen Sonderbericht mit genaueren Angaben zur Relevanz, Zuverlässigkeit und Kohärenz der in den jährlichen Tätigkeitsberichten und in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz für Kohäsionsausgaben gemeldeten jährlichen Fehlerquote. Der Bericht stützte sich auf die Schlussfolgerungen, zu denen wir in den letzten vier Jahren in unseren Jahresberichten gelangt sind. Wir stellten fest, dass die Kommission eine Mindestschätzung der Fehlerquote vorlegt, die nicht endgültig ist (auf Ebene der operationellen Programme, in den jährlichen Tätigkeitsberichten und in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz) und dass die Aktenprüfungen für die Bestätigung der Gültigkeit der von den Prüfbehörden gemeldeten Gesamtrestfehlerquoten nur von begrenztem Wert sind.
Aufgrund unserer Empfehlungen hat die Kommission ihre Methode zur Berechnung der Höchstrisiken überarbeitet. Insbesondere wendet sie nun einen „Aufschlag“ auf nicht geprüfte operationelle Programme auf der Grundlage von Fehlerquoten an, die von derselben Prüfbehörde für andere operationelle Programme gemeldet wurden, oder eine Pauschalquote, wenn die Prüfbehörde noch nicht geprüft wurde. Bei operationellen Programmen, die in früheren Geschäftsjahren geprüft wurden, nimmt die Kommission diese Anpassungen jedoch nicht vor; hier stützt sie sich weiterhin auf ihre Aktenprüfungen (die im Vergleich zu Compliance-Prüfungen jedoch inhärente Beschränkungen aufweisen). Darüber hinaus reicht die Höhe des Aufschlags möglicherweise nicht aus, um Fehler zu berücksichtigen, die die Kommission bei ihren Compliance-Prüfungen nicht aufgedeckt hat.
Rechtsstaatlichkeitsverfahren
Im April 2022 übermittelte die Kommission eine schriftliche Mitteilung an Ungarn betreffend mutmaßliche Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit. Hierzu muss die Kommission hinreichende Gründe für die Feststellung haben, dass diese Verstöße die wirtschaftliche Führung des Haushalts der EU oder den Schutz ihrer finanziellen Interessen hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen. In ihren jährlichen Tätigkeitsberichten 2021 wiesen weder die GD EMPL noch die GD REGIO auf dieses laufende Verfahren oder darauf hin, wie aufgrund des Verfahrens die Gewähr beeinträchtigt sein könnte, die die Kommission im Hinblick auf Ungarns Kontroll- und Zuverlässigkeitssystem erlangen kann.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- die Verwaltungsbehörden erneut auf die Anforderungen hinzuweisen, die zu erfüllen sind, wenn die Erstattung an die Begünstigten nach einer Methode erfolgt, die sich von den vereinfachten Kostenoptionen unterscheidet, die für die Berechnung der Zahlungen an die Mitgliedstaaten aus dem EU-Haushalt verwendet werden, und dabei insbesondere der in diesem Jahr im operationellen ESF-Programm Irlands aufgedeckten Situation Rechnung zu tragen;
- sicherzustellen, dass bei operationellen Programmen, die sich auf bestehende nationale Programme stützen, das durchgeführte Vorhaben wirksam zu den Programmzielen beiträgt, und dabei insbesondere der in diesem Jahr aufgedeckten Situation in Zusammenhang mit NEET-Teilnehmern an operationellen Programmen Spaniens im Rahmen des ESF/der YEI Rechnung zu tragen;
- die Programmbehörden daran zu erinnern, dass sie den NEET-Status der Teilnehmer bestätigen müssen, bevor sie Ausgabenerklärungen für ESF/YEI-Programme des Zeitraums 2014–2020 einreichen. Diese Kontrollen der Förderfähigkeit sollten auf der Grundlage zuverlässiger und überprüfter Quellen durchgeführt werden, wobei insbesondere der in diesem Jahr bei den operationellen Programmen Frankreichs und Irlands im Rahmen des ESF/der YEI festgestellten Situation Rechnung getragen werden sollte;
- zu überprüfen, ob die Hersteller von COVID-19-Impfstoffen die in den Abnahmegarantien festgelegten Bedingungen erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die Schätzung der Produktionskosten, die Inanspruchnahme einer Vorfinanzierung und gegebenenfalls Gewinnverzichtsklauseln, und, falls erforderlich, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen;
- die Prüfbehörden daran zu erinnern, dass sie rechtlich verpflichtet sind, über einen Prüfpfad zu verfügen, anhand dessen die Kommission überprüfen kann, ob ihre Stichprobenverfahren unabhängig, objektiv und unverzerrt sind;
- in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten über laufende Rechtsstaatsverfahren gegen Mitgliedstaaten zu informieren und darüber, wie durch diese Verfahren die Gewähr beeinträchtigt sein könnte, die sie hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben von den Zuverlässigkeits- und Kontrollsystemen der betreffenden Länder erlangen kann.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ können Kapitel 5 unseres Jahresberichts 2021 entnommen werden.
Natürliche Ressourcen
Insgesamt: 56,8 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Dieser Ausgabenbereich deckt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Gemeinsame Fischereipolitik und einen Teil der EU-Ausgaben für Umwelt und Klimapolitik ab.
Auf die GAP entfallen 97 % der Ausgaben unter der Rubrik „Natürliche Ressourcen“. Die drei in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten allgemeinen Ziele der GAP lauten wie folgt:
- rentable Nahrungsmittelerzeugung mit Schwerpunkt auf den landwirtschaftlichen Einkommen, der Produktivität in der Landwirtschaft und der Preisstabilität;
- nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie Klimaschutzmaßnahmen mit Schwerpunkt auf den Treibhausgasemissionen, der biologischen Vielfalt sowie Boden und Wasser;
- ausgewogene räumliche Entwicklung.
Die im Rahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigten GAP-Ausgaben fallen in zwei große Kategorien:
- Direktzahlungen an Betriebsinhaber, die vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert werden;
- landwirtschaftliche Marktmaßnahmen, die mit Ausnahme einiger von den Mitgliedstaaten kofinanzierter Maßnahmen, darunter Absatzförderungsmaßnahmen, ebenfalls vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert werden.
Darüber hinaus werden im Rahmen der GAP mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Strategien und Projekte zur ländlichen Entwicklung unterstützt.
Unter diese MFR-Rubrik fallen auch die EU-Ausgaben für die Meeres- und Fischereipolitik sowie ein Teil der EU-Ausgaben für die Umwelt und die Klimapolitik im Rahmen der Programme des EMFF und des LIFE-Programms.
Im Jahr 2021 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in dieser MFR-Rubrik waren, auf 56,6 Milliarden Euro.
Die Kommission teilt sich die Verwaltung der GAP mit den Mitgliedstaaten.
Unsere Feststellungen
| Geprüfte Grundgesamtheit | Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? | Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote |
|---|---|---|
| 56,6 Milliarden Euro | In der Nähe der Wesentlichkeits- schwelle | 1,8 % (2020: 2,0 %) |
Auf der Grundlage der von uns quantifizierten Fehler und sonstiger Nachweise aus dem Kontrollsystem stellen wir fest, dass die Fehlerquote für die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ in der Nähe der Wesentlichkeitsschwelle liegt.
Wie in den Vorjahren deuten unsere Ergebnisse darauf hin, dass die Direktzahlungen, die hauptsächlich auf den von den Betriebsinhabern gemeldeten landwirtschaftlichen Flächen beruhen und 67 % der Ausgaben unter der Rubrik „Natürliche Ressourcen“ ausmachen, keine wesentliche Fehlerquote aufweisen. Für die übrigen Bereiche (Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Fischerei, Umwelt und Klimapolitik), auf die 33 % der Ausgaben unter dieser MFR-Rubrik entfallen, deuten unsere Ergebnisse insgesamt betrachtet auf eine wesentliche Fehlerquote hin.
Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe: ein wirksames Kontrollsystem
Das wichtigste Instrument zur Verwaltung von Direktzahlungen ist das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS), zu dem das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) gehört. Das InVeKoS hat dazu beigetragen, die Fehlerquote bei den Direktzahlungen zu senken, wobei der Beitrag des LPIS besonders signifikant ist.
Bei den 84 geprüften Vorgängen im Bereich der Direktzahlungen stellten wir nur drei geringfügige quantifizierbare Fehler fest, die darauf zurückzuführen waren, dass die Betriebsinhaber für die beihilfefähige landwirtschaftliche Fläche überhöhte Zahlen angegeben hatten.
Kontrollen durch Monitoring
Seit 2018 können die Zahlstellen der Mitgliedstaaten „Kontrollen durch Monitoring“ durchführen. Dabei werden automatisierte Prozesse eingesetzt, die auf den Daten der Sentinel-Satelliten des Copernicus-Programms der EU beruhen, um die Einhaltung bestimmter GAP-Vorschriften zu kontrollieren. Wenn die Einhaltung aller Förderfähigkeitskriterien einer bestimmten Zahlungsregelung vom Weltraum aus bewertet werden kann, versetzt dies die Zahlstellen in die Lage, sämtliche Beihilfeempfänger aus der Ferne zu überwachen.
Kontrollen durch Monitoring können genutzt werden, um Betriebsinhaber zu jedem Zeitpunkt der Anbausaison vor einem möglichen Verstoß gegen die Vorschriften der Zahlungsregelungen zu warnen. Dadurch wird es für die Betriebsinhaber leichter, ihre Anträge vor der Fertigstellung zu berichtigen.
Im Zuge unserer Prüfungsarbeit untersuchten wir die Durchführung von Kontrollen durch Monitoring in Spanien und Italien. Spanien führt seit 2019 derartige Kontrollen für Direktzahlungen durch. Einige Regionen haben diese Kontrollen auf immer mehr Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums ausgeweitet. In Italien erstreckten sich die Kontrollen nur auf Direktzahlungen, aber Italien beabsichtigt, die Kontrollen auf einige Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums auszuweiten.
Die Kommission hat sich verpflichtet, die Mitgliedstaaten bei der Weiterentwicklung der Kontrollen durch Monitoring zu unterstützen. Ende 2021 erfolgte bei 13,1 % der Fläche, für die Unterstützung im Rahmen der wichtigsten Direktbeihilferegelungen (Basisprämienregelung und Regelung für die einheitliche Flächenzahlung) geleistet wurde, eine Kontrolle durch Monitoring.
Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Fischerei, Umwelt und Klimapolitik: höheres Fehlerrisiko
Im Vergleich zu den Direktzahlungen unterliegen diese Ausgabenbereiche komplexen Förderfähigkeitsbedingungen, was das Fehlerrisiko erhöht.
Von den 104 von uns geprüften Vorgängen zur Entwicklung des ländlichen Raums wiesen 90 keine Fehler auf. Von 13 Fällen, in denen wir Fehler feststellten und quantifizierten, hatten sechs Auswirkungen von mehr als 20 %. Darüber hinaus deckten wir einen Verstoß gegen die Rechtsvorschriften ohne finanzielle Auswirkungen fest.
Beispiel für die Nichteinhaltung einer Agrarumwelt- und Klimaverpflichtung
In Polen erhielt ein Betriebsinhaber Beihilfe im Rahmen der Maßnahme zur Entwicklung des ländlichen Raums M10 „Agrarumwelt-Klima“. Der Betriebsinhaber machte im Rahmen der Maßnahme drei Parzellen geltend. Er musste mehrere Verpflichtungen einhalten:
- die angegebenen Flächen zwischen dem 15. Juni und dem 30. September einmal mähen;
- auf zwei der Parzellen 15–20 % der Fläche ungemäht lassen;
- die gemähte Biomasse innerhalb von zwei Wochen nach dem Mähen aufsammeln oder zu Ballen verarbeiten.
Wir stellten fest, dass die meisten im Betriebsregister des Begünstigten erfassten Daten die tatsächliche landwirtschaftliche Tätigkeit nicht widerspiegelten. Mithilfe von Nachweisen in Form von Sentinel-Satellitenbildern konnten wir feststellen, dass
- eine Parzelle nicht gemäht worden war;
- eine der Parzellen, die teilweise ungemäht hätten bleiben sollen, komplett gemäht wurde;
- zwei Parzellen an einem anderen Datum gemäht wurden als vom Landwirt angegeben, woraus wir schlossen, dass die gemähte Biomasse später als zwei Wochen nach dem Mähen aufgesammelt oder zu Ballen verarbeitet wurde.
Unter Berücksichtigung der in den nationalen Vorschriften vorgesehenen Sanktionen führten diese Verstöße gegen die Rechtsvorschriften bei der geprüften Zahlung zu einer Fehlerquote von 57 %.
Agrarmarktmaßnahmen bilden mehrere unterschiedliche Regelungen, die einer Vielzahl von Förderfähigkeitsbedingungen unterliegen. Wir prüften 14 Vorgänge und ermittelten vier Fälle, in denen die Zahlstellen nicht förderfähige Kosten erstattet hatten. In allen vier Fällen lag die Fehlerquote bei unter 20 %.
Die Auswahlkriterien und Förderfähigkeitsvoraussetzungen für Projekte in den Bereichen Fischerei, Umwelt und Klimapolitik sind ebenfalls vielfältig. Bei den vier untersuchten Vorgängen im Rahmen der direkten Mittelverwaltung stellten wir keinen Fehler fest. Bei weiteren sechs Vorgängen, die der geteilten Mittelverwaltung unterliegen, ermittelten wir drei quantifizierte Fehler, wobei einer eine Fehlerquote von über 20 % aufwies, was auf eine Fehlberechnung der förderfähigen Kosten zurückzuführen war.
Kohärenzkontrollen
Für das Haushaltsjahr 2021 prüften wir die Qualität und Kohärenz der mitgliedstaatlichen Kontrollstatistiken und Zahlungsdaten, die der Kommission gemeldet wurden. Insgesamt stellten wir fest, dass die Systeme der ausgewählten Zahlstellen die Beihilfezahlungen verlässlich berechnet und die sich aus den Kontrolldaten ergebenden Anpassungen korrekt berücksichtigt haben.
Maßnahme M21
Die Maßnahme M21 (Befristete Sonderunterstützung für Landwirte und KMU, die von der COVID-19-Krise besonders betroffen sind) sollte vor allem darin bestehen, Liquiditätsprobleme von Landwirten und kleinen und mittleren Unternehmen zu beheben, die von der COVID-19-Krise betroffen waren. Wir untersuchten die Umsetzung der Maßnahme in vier Mitgliedstaaten und ermittelten eine geringe Anzahl von Fällen, in denen Begünstigte, die die Förderkriterien nicht erfüllten, Mittel erhielten. Dies hätte von den Zahlstellen verhindert werden können, wenn sie anstelle von Excel-Tabellen das InVeKoS-System genutzt hätten.
Berichterstattung der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (GD AGRI) über die Ordnungsmäßigkeit der GAP-Ausgaben
Alle Zahlstellenleiter legen der GD AGRI eine jährliche Verwaltungserklärung zur Wirksamkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme ihrer Zahlstelle sowie zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit ihrer Ausgaben vor. Des Weiteren übermitteln die Mitgliedstaaten ihr jährlich einen Bericht über ihre Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen („Kontrollstatistiken“).
Um weitere Gewähr zu liefern, sind die Bescheinigenden Stellen seit 2015 verpflichtet, für die einzelnen Zahlstellen eine jährliche Stellungnahme (Prüfungsurteil) zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben vorzulegen, deren Erstattung die Mitgliedstaaten beantragt haben.
Die GD AGRI verwendet die in den Kontrollstatistiken angegebenen Fehlerquoten – die sie auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfungen der Bescheinigenden Stellen und ihrer eigenen Kontrollen der Systeme und Ausgaben der Zahlstellen anpasst –, um einen Wert für das „Risiko bei Zahlung“ zu berechnen. Für 2021 schätzte sie das Risiko bei Zahlung für die GAP-Ausgaben insgesamt auf rund 1,8 %. Sie schätzte das Risiko bei Zahlung (angepasste Fehlerquote) im Bereich der Direktzahlungen auf rund 1,4 %, im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums auf rund 2,9 % und im Bereich der Marktmaßnahmen auf rund 2,1 %.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- auf Grundlage der Erfahrung mit der Durchführung von „Kontrollen durch Monitoring“ den Austausch von bewährten Verfahren beim mitgliedstaatlichen Einsatz von neuen Technologien zur Überprüfung der GAP-Zahlungen zu fördern, um die Mitgliedstaaten bei der Einführung des Flächenmonitoringsystems ab 2023 zu unterstützen;
- Prüfungen durchzuführen sowie Monitoring und Evaluierung sicherzustellen, um zu bestätigen, dass die Förderung im Rahmen der Maßnahme M21 tatsächlich förderfähigen Begünstigten zugutekam, die aufgrund von Liquiditätsproblemen Gefahr liefen, ihre landwirtschaftliche oder Geschäftstätigkeit nicht fortsetzen zu können.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Natürliche Ressourcen“ können Kapitel 6 unseres Jahresberichts 2021 entnommen werden.
Migration und Grenzmanagement
Sicherheit und Verteidigung
Insgesamt: 3,2 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Dieser Ausgabenbereich umfasst die verschiedenen Maßnahmen unter der MFR-Rubrik 4 („Migration und Grenzmanagement“) und der MFR-Rubrik 5 („Sicherheit und Verteidigung“). Wir berichten über diese beiden Rubriken in einem gemeinsamen Kapitel, da die entsprechenden Ausgaben im vorangegangenen MFR-Zeitraum hauptsächlich unter einer einzigen Rubrik – MFR-Rubrik 3 („Sicherheit und Unionsbürgerschaft“) – veranschlagt und erfasst wurden.
Hinsichtlich der Rubrik 4 („Migration und Grenzmanagement“) betrafen die meisten Ausgaben noch abzuschließende Projekte und Regelungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und des Fonds für die innere Sicherheit – Grenzen und Visa aus dem Programmplanungszeitraum 2014–2020.
Diese beiden Fonds sollen zu einer wirksamen Steuerung der Migrationsströme beitragen und einen gemeinsamen Ansatz der EU bezüglich Asyl und Einwanderung schaffen. Außerdem soll damit ein hohes Maß an Sicherheit in der EU herbeigeführt und gleichzeitig der legale Reiseverkehr mittels einer einheitlichen und intensiven Kontrolle der Außengrenzen und der effektiven Bearbeitung von Schengen-Visa erleichtert werden. Sie unterliegen weitgehend der geteilten Verwaltung durch die Generaldirektion Migration und Inneres (GD HOME) der Kommission und die Mitgliedstaaten.
Ein weiterer wichtiger Ausgabenbereich im Rahmen der Rubrik 4 ist die Finanzierung von drei dezentralen Agenturen (Asylagentur der Europäischen Union — EUAA, Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache – Frontex, Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – eu-LISA), die mit der Umsetzung der zentralen Prioritäten der EU in den Bereichen Migration und Grenzmanagement befasst sind. Wir behandeln die Ausgaben der EU-Agenturen gesondert, und zwar in unseren besonderen Jahresberichten und in der jährlichen Zusammenfassung „Kurzinformation zur Prüfung der EU-Agenturen“.
Für 2021 entsprach unsere Prüfungspopulation für die MFR-Rubrik 4 einem Wert von 2,6 Milliarden Euro.
In Bezug auf die MFR-Rubrik 5 („Sicherheit und Verteidigung“) umfasst die Komponente „Sicherheit“ die noch zu leistenden Zahlungen aus dem Fonds für die innere Sicherheit – Polizei für den Zeitraum 2014–2020, die Finanzierung der Stilllegung kerntechnischer Anlagen (EU-Finanzhilfe für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Bulgarien, Litauen und der Slowakei) sowie die Finanzierung von drei dezentralen EU-Agenturen im Bereich Sicherheit (Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht – EMCDDA, Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung – Europol, Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung – CEPOL). Die Komponente „Verteidigung“ umfasst den Europäischen Verteidigungsfonds, aus dem gemeinsame Verteidigungsprojekte in allen Phasen der Forschung und Entwicklung unterstützt werden.
Für 2021 belief sich unsere Prüfungspopulation für die MFR-Rubrik 5 auf 0,6 Milliarden Euro.
Unsere Feststellungen
Im Jahr 2021 untersuchten wir eine Stichprobe von 28 Vorgängen. Diese Stichprobe trägt zwar zu unserer Gesamtzuverlässigkeitserklärung bei, ist aber für die Ausgaben unter den MFR-Rubriken 4 und 5 nicht repräsentativ. Daher sind wir außerstande, für diese MFR-Rubriken eine Schätzung der Fehlerquote zu liefern.
Von den 28 untersuchten Vorgängen wiesen neun (32 %) Fehler auf. Wir quantifizierten sechs Fehler, die Auswirkungen auf die dem EU-Haushalt angelasteten Beträge hatten. Wir stießen des Weiteren auf sechs Fälle, in denen rechtliche und finanzielle Bestimmungen nicht eingehalten wurden, was jedoch keine finanziellen Auswirkungen auf den EU-Haushalt hatte.
Beispiel: Erwerb nicht beihilfefähiger Fahrzeugtypen
Wir prüften ein Projekt im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit – Polizei, auf das die geteilte Mittelverwaltung mit Bulgarien Anwendung fand. Das Projekt wurde von einer Ministerialabteilung durchgeführt und bestand in der Anschaffung von 18 neuen Geländefahrzeugen.
Wir wählten nach dem Zufallsprinzip eine Stichprobe von 10 im Rahmen des Projekts gekauften Fahrzeugen zur eingehenden Kontrolle aus. Dabei stellten wir fest, dass nur fünf dieser Fahrzeuge der Definition von Geländefahrzeugen im Sinne der Richtlinie 2007/46/EG entsprachen. Wir betrachteten daher 50 % der Projektkosten als nicht förderfähige Ausgaben. Darüber hinaus war das Fahrtenbuch nicht detailliert genug, um nachzuweisen, dass die gekauften Fahrzeuge ausschließlich im Zusammenhang mit dem Projekt verwendet wurden.
Unsere Überprüfung der von drei Prüfbehörden vorgenommenen Arbeiten ergab, dass diese detaillierte Verfahren von ausreichender Qualität entwickelt und umgesetzt hatten, um in den jährlichen Kontrollberichten an die Kommission über ihre Arbeiten Bericht zu erstatten. Wir stellten jedoch Mängel in ihrer Prüfungsarbeit und Berichterstattung fest.
Jährliche Tätigkeitsberichte und sonstige Governance-Regelungen
Wir analysierten den jährlichen Tätigkeitsbericht der GD HOME und fanden dabei keine Angaben, die im Widerspruch zu unseren eigenen Feststellungen stehen könnten. Da die von uns kontrollierten 25 Vorgänge nur einen kleinen Teil der Vorgänge darstellen, die in den Zuständigkeitsbereich der GD HOME fallen, sind wir nicht in der Lage, die Zuverlässigkeitserklärung der Generaldirektion auf der Grundlage der Ergebnisse unserer Prüfungsarbeit zu überprüfen.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- den Begünstigten von Maßnahmen und Soforthilfe der Union sowie den Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Ausführung der Mittel der GD HOME zuständig sind, weitere Leitlinien in Bezug auf Folgendes an die Hand zu geben:
- die Einhaltung der Vorschriften für die Sammlung geeigneter Belege, die im Fall von Kontrollen oder Prüfungen vorgelegt werden können;
- die Beachtung der Verpflichtung, bei der Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen die nationalen Vergabevorschriften einzuhalten;
- gezieltere Ex-ante-Kontrollen der Förderfähigkeit von Ausgaben durchzuführen, insbesondere im Fall von Soforthilfe, mit besonderem Schwerpunkt auf den potenziellen Risiken im Zusammenhang mit Folgendem:
- der Art der Ausgaben (z. B. Auftragsvergabe);
- der Art der Begünstigten (z. B. Begünstigte mit geringer oder gar keiner Erfahrung mit EU-Fördermitteln).
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Migration und Grenzmanagement/Sicherheit und Verteidigung“ können Kapitel 7 unseres Jahresberichts 2021 entnommen werden.
Nachbarschaft und die Welt
Insgesamt: 10,9 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Dieser Ausgabenbereich umfasst Ausgaben für alle aus dem EU-Haushalt finanzierten Maßnahmen im Außenbereich (mit Ausnahme der Europäischen Entwicklungsfonds). Mit den Maßnahmen in diesem Bereich gilt es, die Werte, Grundsätze und grundlegenden Interessen der Union weltweit zu schützen und zu fördern sowie zur Förderung des Multilateralismus und engerer Partnerschaften mit Drittländern beizutragen, um die begünstigten Länder bei der Annahme und Umsetzung der Reformen zu unterstützen, die diese vornehmen müssen, um mit Blick auf eine künftige Unionsmitgliedschaft den Werten der Union zu entsprechen und dadurch zu Stabilität, Sicherheit und Wohlstand der begünstigten Länder beizutragen.
Die Zahlungen werden über mehrere Instrumente und Methoden für die Bereitstellung der Hilfen wie Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, Zuschüsse, Sonderdarlehen, Darlehensgarantien und Finanzhilfen, Budgethilfen und sonstige spezifische Formen der budgetären Unterstützung in mehr als 150 Ländern ausgeführt.
Im Jahr 2021 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 10 Milliarden Euro.
Unsere Feststellungen
Wir prüften eine Stichprobe von 67 Vorgängen, die zwar zu unserer Gesamtzuverlässigkeitserklärung beiträgt, aber für die Ausgaben innerhalb dieser MFR-Rubrik nicht repräsentativ ist. Daher waren wir nicht in der Lage, für diese MFR-Rubrik eine Schätzung der Fehlerquote zu liefern.
Von den 67 untersuchten Vorgängen wiesen 32 (48 %) Fehler auf. Trotz des begrenzten Stichprobenumfangs bestätigen unsere Prüfungsergebnisse, dass das Fehlerrisiko in dieser MFR-Rubrik hoch ist. Wir quantifizierten 24 Fehler, die Auswirkungen auf die dem EU-Haushalt angelasteten Beträge hatten. Die häufigsten Fehlerarten waren nicht getätigte Ausgaben, nicht förderfähige Kosten, das Fehlen von Belegen und Fehler bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Beispiel: Anteil der nicht getätigten Ausgaben
GD NEAR
Wir prüften Ausgaben, die im Rahmen einer Beitragsvereinbarung einer internationalen Organisation für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau für eine Maßnahme geltend gemacht wurden, mit der Geschlechterstereotypen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft bekämpft werden sollen. Gemäß der Beitragsvereinbarung liegen die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme bei 7,9 Millionen Euro, wobei sich der EU-Beitrag auf bis zu 7 Millionen Euro beläuft.
Für die ersten 12 Monate des dreijährigen Durchführungszeitraums meldete der Begünstigte getätigte Ausgaben in Höhe von 2,2 Millionen Euro, die von der Kommission akzeptiert wurden. Im Zuge der Belegprüfung stellten wir fest, dass sich die förderfähigen Ausgaben auf nur 1,2 Millionen Euro beliefen. Die internationale Organisation hat fälschlicherweise 977 434 Euro als getätigte Ausgaben gemeldet. Sie hatte diesen Betrag zwar gebunden, aber noch nicht tatsächlich ausgegeben. Die Kommission hatte daher 44 % des geprüften Betrags fälschlicherweise abgerechnet.
Die Vorgänge in Verbindung mit Budgethilfe und von internationalen Organisationen umgesetzten Projekten, die der „hypothetischen Strategie“ unterliegen (wenn die Beiträge der Kommission zu von mehreren Gebern finanzierten Projekten mit den Beiträgen anderer Geber verschmelzen und nicht an spezifische identifizierbare Ausgaben gebunden sind) waren weniger fehleranfällig. Im Jahr 2021 deckten wir in jedem dieser Ausgabenbereiche einen Fehler auf.
Wie in den Vorjahren gewährten einige internationale Organisationen nur begrenzten Zugang zu Dokumenten (z. B. in Form eines reinen Lesezugriffs), was bedeutete, dass wir keine Kopien davon anfertigen konnten. Diese Probleme behinderten Planung und Durchführung unserer Prüfung und führten zu Verzögerungen bei unserer Prüfungsarbeit. Zwar hat die Kommission ihre Kommunikation mit internationalen Organisationen intensiviert, dennoch ist es nach wie vor schwierig, angeforderte Unterlagen zu erhalten.
Analyse der Restfehlerquote der GD NEAR
Im Jahr 2021 beauftragte die Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (GD NEAR) einen externen Auftragnehmer mit der Durchführung ihrer siebten Analyse der Restfehlerquote. Der Zweck dieser Analyse besteht darin, die Quote der Fehler zu schätzen, die trotz aller auf die Verhinderung bzw. Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern abzielenden Verwaltungskontrollen der GD NEAR in ihrem gesamten Zuständigkeitsbereich aufgetreten sind, um die Wirksamkeit dieser Kontrollen zu beurteilen. Es handelt sich hierbei nicht um einen Auftrag zur Erlangung von Prüfungssicherheit oder um eine Prüfung.
Wie in den Vorjahren wurde eine Gesamtrestfehlerquote für die GD NEAR geschätzt, die unter der Wesentlichkeitsschwelle der Kommission von 2 % lag (2021: 1,05 %; 2020: 1,36 %).
In unseren früheren Jahresrechnungen wurden bereits Einschränkungen beschrieben, die dazu beitragen können, dass die Restfehlerquote zu niedrig angegeben wird.
Die im Bezugszeitraum abgeschlossenen Altverträge im Gesamtwert von 389 Millionen Euro und die thematischen Zuschussverträge der GD NEAR im Wert von 50 Millionen Euro wurden aus der zur Ermittlung der Restfehlerquote für 2021 ausgewählten Grundgesamtheit ausgeschlossen. Diese beiden ausgeschlossenen Vertragsarten mit einem Gesamtwert von 439 Millionen Euro machen rund 20 % des Portfolios abgeschlossener Verträge der GD NEAR aus, das sich auf 2,27 Milliarden Euro beläuft. Somit wird ein erheblicher Teil dauerhaft von den Analysen der Restfehlerquote ausgeschlossen – insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die endgültige Stichprobengrundgesamtheit für die Ermittlung der „Gesamtfehlerquote (abgeleitet für die GD)“ einen Wert von etwa 1,7 Milliarden Euro hat – und es besteht die Gefahr, dass Fehler nicht aufgedeckt werden. Der Ausschluss dieser Verträge stellt eine Einschränkung dar, die von der GD NEAR in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht 2021 nicht offengelegt wurde.
Jährliche Tätigkeitsberichte und sonstige Governance-Regelungen
Auf der Grundlage der niedrigen geschätzten Restfehlerquote erklärte der Generaldirektor der GD ECHO, die finanzielle Exposition der Generaldirektion läge unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 %. Da sich nur ein kleiner Teil unserer Kontrollen auf Vorgänge bezieht, die in den Zuständigkeitsbereich der GD ECHO fallen, sind wir nicht in der Lage, diese Aussage auf der Grundlage der Ergebnisse unserer Arbeit zu überprüfen.
Die COVID-19-Pandemie und die politischen Krisen haben die Bereitstellung humanitärer Hilfe gefährdet, da sie den Zugang zu Menschen, die von humanitären Krisen betroffen sind, eingeschränkt oder behindert haben. Dieses Risiko betrifft nicht nur die Bedarfsermittlung im humanitären Bereich, sondern auch die Bereitstellung der eigentlichen Hilfe sowie die damit verbundenen Kontrollen.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Mittelbindungen oder Vorschüsse, die von den Begünstigten in ihren Finanzberichten als entstandene Kosten geltend gemacht werden, vor Ausführung der Zahlungen oder Abrechnungen abgezogen werden;
- die Kontrollen bei der Ausarbeitung von Finanzierungsvereinbarungen für Budgethilfemaßnahmen zu verstärken, um in Finanzierungsvereinbarungen klare Bedingungen für die Übertragung von Mitteln an die Zentralbank des begünstigten Landes und den anzuwendenden Wechselkurs festzulegen, die mit den Leitlinien zur Budgethilfe in Einklang stehen sollten;
- im jährlichen Tätigkeitsbericht 2022 und in den nachfolgenden Tätigkeitsberichten Art und Wert der Verträge offenzulegen, die aus der Grundgesamtheit für die Analyse der Restfehlerquote ausgeschlossen wurden.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Nachbarschaft und die Welt“ können Kapitel 8 unseres Jahresberichts 2021 entnommen werden.
Europäische öffentliche Verwaltung
Insgesamt: 10,7 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Unsere Prüfung bezog sich auf die Verwaltungsausgaben der Organe und sonstigen Einrichtungen der EU. Dabei handelt es sich um das Parlament (EP), den Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), den Europäischen Rechnungshof (EuRH), den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA), den Ausschuss der Regionen (AdR), den Europäischen Bürgerbeauftragten und den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB).
Im Jahr 2021 betrugen die Verwaltungsausgaben der Organe und Einrichtungen insgesamt 10,7 Milliarden Euro. Dieser Betrag umfasste Ausgaben für Personal und Versorgungsbezüge (rund 68 % der Gesamtausgaben), Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie.
Unser eigener Jahresabschluss wird von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Jedes Jahr veröffentlichen wir das entsprechende Prüfungsurteil und den Prüfungsbericht im Amtsblatt der Europäischen Union und auf unserer Website.
Unsere Feststellungen
| Geprüfte Grundgesamtheit | Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? |
|---|---|
| 10,7 Milliarden Euro | Nein – keine wesentliche Fehlerquote in den Jahren 2021 und 2020 |
Im Jahr 2021 untersuchten wir ausgewählte Überwachungs- und Kontrollsysteme des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Außerdem untersuchten wir 60 Vorgänge.
Wie in den Vorjahren lag unsere geschätzte Fehlerquote unter der Wesentlichkeitsschwelle.
Wir ermittelten keine spezifischen den Rat der Europäischen Union, den EuGH, den WSA, den AdR, den Europäischen Bürgerbeauftragten oder den EDSB betreffenden Probleme. Unser Abschlussprüfer wies auf keine konkreten Probleme hin, bei denen er aufgrund seiner Prüfungsarbeit gestoßen ist.
Europäisches Parlament
Wir deckten zwei quantifizierbare Fehler bei den Zahlungen des Europäischen Parlaments auf. Einer betraf eine geringfügig überhöhte Zahlung für IT-Dienstleistungen infolge einer inkorrekten Anwendung der Vertragsbedingungen. Der andere bezog sich auf eine Zahlung des Europäischen Parlaments an eine europäische Fraktion. Die internen Vergabevorschriften des Europäischen Parlaments stehen nicht im Einklang mit der Haushaltsordnung, da sie den Wettbewerb einschränken. Wir stellten fest, dass die Fraktion diese internen Vorschriften nicht vollständig befolgt hat, da sie nicht genügend Angebote eingeholt und die zugrunde gelegten Zuschlagskriterien nicht angemessen dokumentiert hat.
Darüber hinaus untersuchten wir eine Zahlung in Höhe von 74,9 Millionen Euro für den Erwerb eines Gebäudes in Brüssel. Wir stellten fest, dass das Gebäude pro Quadratmeter 30 % teurer war als ein anderes vom Parlament in Erwägung gezogenes Gebäude. Außerdem schmälerten die Zuschlagskriterien die Bedeutung des Preises als Grundlage für die Kaufentscheidung erheblich, so dass es unwahrscheinlich ist, dass andere Angebote hätten angenommen werden können.
Europäische Kommission
Wir stellten einen quantifizierbaren Fehler bei den Zahlungen der Kommission fest, nämlich einen geringfügigen fehlerhaften Abzug von Ruhegehaltszahlungen. Überdies stellten wir fest, dass die Kommission bestimmte Überprüfungen von Bescheinigungen aufgrund der COVID-19-Pandemie vorübergehend ausgesetzt hatte.
Europäischer Auswärtiger Dienst
Wir ermittelten zwei quantifizierbare Fehler bei den Zahlungen des EAD. Einer betraf das Fehlen eines zugrunde liegenden Vertrags über Dienstleistungen, die von einer EU-Delegation erworben wurden. Der andere bezog sich auf Zulagen, die einem Bediensteten gezahlt wurden, der keine jüngsten Änderungen seiner persönlichen Situation gemeldet hatte.
Außerdem untersuchten wir von den EU-Delegationen durchgeführte Vergabeverfahren und Einstellungsverfahren für örtliche Bedienstete. Auch wenn der EAD den Vergabeprozess verbessert hat, deckten wir nach wie vor einige Schwachstellen auf. Bei der Hälfte der von uns untersuchten Vergabeverfahren wurden einige Mängel bei der Anwendung der Vergabevorschriften durch die EU-Delegationen festgestellt. Auch stießen wir bei allen untersuchten Einstellungsverfahren für örtliche Bedienstete auf eine Reihe von Mängeln. Dies kann die Transparenz des Einstellungsverfahrens, die Ermittlung der besten Bewerber und die Gleichbehandlung behindert haben.
Unsere Empfehlungen
Wir unterbreiten die folgenden Empfehlungen:
- Die Verwaltung des Europäischen Parlaments sollte ihre Leitlinien für die Anwendung der Vergabevorschriften durch die Fraktionen neu fassen sowie dem Präsidium des Parlaments eine Überarbeitung dieser Vorschriften vorschlagen, um sie besser an die Haushaltsordnung anzupassen. Zudem sollte sie die Anwendung dieser Vorschriften besser überwachen.
- Der EAD sollte geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung der Vergabevorschriften durch die EU-Delegationen sicherzustellen, z. B. durch verbesserte Schulungen sowie besser gestaltete Leitlinien und Vorlagen.
- Der EAD sollte Schulungen und Leitlinien zu den Einstellungsverfahren der EU-Delegationen für örtliche Bedienstete verbessern, um die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung sicherzustellen. Er sollte ferner seine Aufsicht darüber verstärken, dass die EU-Delegationen die relevanten Schritte des Einstellungsprozesses dokumentieren.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Europäische öffentliche Verwaltung“ können Kapitel 9 unseres Jahresberichts 2021 entnommen werden.
Aufbau- und Resilienzfazilität
Insgesamt: 46,4 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Im Jahr 2021 erstreckte sich unsere Prüfungsarbeit erstmals auch auf die an Spanien geleistete einzige Zahlung aus der ARF. Die Fazilität ist die Hauptkomponente des NGEU-Pakets, mit dem die Erholung von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unterstützt werden soll. Die ARF ist ein befristetes Instrument, dessen Umsetzung und Finanzierung sich grundlegend von den aus dem EU-Haushalt getätigten Ausgaben im Rahmen der MFR unterscheiden. Im Gegensatz zu den zulasten des EU-Haushalts getätigten Ausgaben, die auf der Erstattung von Kosten und/oder der Einhaltung von Bedingungen beruhen, erhalten die Mitgliedstaaten im Rahmen der ARF Zahlungen für die zufriedenstellende Erreichung vorab festgelegter Etappenziele oder Zielwerte.
Unsere Prüfungspopulation umfasste die einzige Auszahlung im Jahr 2021 – eine Zahlung an Spanien – und die Abrechnung der entsprechenden Vorfinanzierung.
Der Zahlungsantrag Spaniens (vom 11. November 2021) enthielt 52 Etappenziele, die Spanien als erreicht angab. Der Spanien gezahlte Betrag belief sich auf 11,5 Milliarden Euro. Die Kommission nahm am 3. Dezember 2021 ihre positive vorläufige Bewertung an und genehmigte – nach Erhalt der positiven Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses des Rates – in ihrem Durchführungsbeschluss vom 22. Dezember 2021 die Auszahlung. Am 27. Dezember 2021 zahlte sie 10 Milliarden Euro an Spanien und rechnete gleichzeitig eine Vorfinanzierung in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ab.
Die Ergebnisse unserer Arbeit bilden die Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahr 2021 betreffend die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Rahmen der ARF.
Unsere Feststellungen
| Geprüfte Grundgesamtheit | Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? |
|---|---|
| 11,5 Milliarden Euro | Nein |
Unsere Prüfung bezog sich auf die Ordnungsmäßigkeit der an Spanien im Rahmen der ARF geleisteten Zahlung. Den Ausgangspunkt unserer Bewertung bildete die Bedingung für die Zahlung, d. h., dass die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielwerte zufriedenstellend erreicht wurden. Zu diesem Zweck untersuchten wir, ob die Kommission ausreichende und geeignete Nachweise zusammengetragen hatte, um ihre Bewertung der zufriedenstellenden Erreichung der 52 Etappenziele des spanischen Zahlungsantrags zu untermauern. Die Einhaltung sonstiger EU- und nationaler Vorschriften ist nicht Teil dieser Bewertung.
Insgesamt geht aus den von uns im Rahmen unserer Arbeit erlangten Prüfungsnachweisen hervor, dass eines der 52 Etappenziele im Zusammenhang mit der ersten Auszahlung an Spanien nicht zufriedenstellend erreicht wurde. Die Kommission hat noch keine Methode zur Quantifizierung der Auswirkungen des Nichterreichens eines Etappenziels oder Zielwerts festgelegt. Nach unserer Auffassung ist der Fehler nicht wesentlich.
Etappenziel 395 – "Änderungen der Körperschaftsteuer im Jahr 2021"
Beschreibung von Etappenziel 395 (Reform C28.R8) im Anhang des Durchführungsbeschlusses des Rates (S. 290):
„Inkrafttreten der mit dem Haushaltsgesetz für 2021 eingeführten Änderungen und der Entwicklungsvorschriften für die Körperschaftsteuer, um die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer zu erhöhen.“
Beschreibung von Reform 8 (C28.R8) – Kurzfristige Einführung steuerlicher Maßnahmen im Bereich der Körperschaftsteuer – im Anhang des Durchführungsbeschlusses des Rates (S. 287):
"Mit der Reform soll das Körperschaftsteuergesetz geändert werden, um den Beitrag dieser Steuer zur Unterstützung der öffentlichen Ausgaben zu erhöhen und gleichzeitig die Steuerbefreiungen und -abzüge zu vereinfachen, um den Steuerpflichtigen einen Mindestsatz von 15 % zu garantieren. Andererseits wird die Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne, die durch ihre Beteiligung an im spanischen Hoheitsgebiet ansässigen und gebietsfremden Tochtergesellschaften erzielt werden, um 5 % gekürzt. Die Durchführung der Maßnahme soll bis zum 31. März 2021 abgeschlossen sein."
Die Kommission hat das Element der Verringerung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne angemessen bewertet. Das gemäß der Beschreibung der Reform im Durchführungsbeschluss des Rates eingeführte Reformelement eines Mindestsatzes von 15 % hat sie jedoch nicht bewertet.
Weitere von uns im Hinblick auf die Bewertung der Etappenziele durch die Kommission festgestellte Schwachstellen ergeben sich aus den nicht ausreichend robusten Kriterien für das die Kontrollsysteme betreffende Etappenziel und der unzureichenden Dokumentation der Arbeit der Kommission, auch wenn sich dies nicht auf die Bewertung der Erreichung des Etappenziels auswirkt.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- klar und transparent zu begründen, warum bestimmte Elemente in den operativen Vereinbarungen und im Durchführungsbeschluss des Rates für die zufriedenstellende Erreichung der Etappenziele und Zielwerte als nicht relevant angesehen werden;
- eine Methodik zur Bestimmung des auszusetzenden Betrags gemäß Artikel 24 Absätze 6 und 8 der ARF-Verordnung zu entwickeln;
- die Dokumentation der Bewertung der Etappenziele und Zielwerte zu verbessern, indem alle im Rahmen der Ex-ante-Arbeit untersuchten Elemente vollständig dokumentiert werden.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Rahmen der „Aufbau- und Resilienzfazilität“ können Kapitel 10 unseres Jahresberichts 2021 entnommen werden.
Europäische Entwicklungsfonds
Insgesamt: 3,4 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Die Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wurden 1959 ins Leben gerufen und waren bis Ende 2020 die wichtigsten Hilfeinstrumente der Europäischen Union (EU) im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), wobei der elfte (und letzte) EEF den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014–2020 abdeckte. Der Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten sowie den ÜLG war ein Partnerschaftsabkommen, das am 23. Juni 2000 in Cotonou für einen Zeitraum von 20 Jahren unterzeichnet wurde. Sein vorrangiges Ziel war entsprechend dem Hauptziel der Entwicklungszusammenarbeit gemäß Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Bekämpfung und schließlich die Beseitigung der Armut. Für den MFR 2021–2027 wurde die Hilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans in das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI/Europa in der Welt) und die Hilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den ÜLG in den Grönland einschließenden Übersee-Assoziationsbeschluss aufgenommen. Der achte, neunte, zehnte und elfte EEF waren jedoch nicht in den Gesamthaushaltsplan der EU integriert; Ausführung und Berichterstattung erfolgen bis zu ihrem Abschluss nach wie vor gesondert.
Im Jahr 2021 hatten die Ausgaben, die Gegenstand unserer Prüfung in diesem Bereich waren, einen Wert von insgesamt 3,1 Milliarden Euro. Diese Ausgaben beziehen sich auf den neunten, zehnten und elften EEF.
Die EEF werden von der Kommission außerhalb des Gesamthaushaltsplans der EU sowie von der EIB verwaltet. Die Generaldirektion Internationale Partnerschaften (GD INTPA, vormals GD DEVCO) ist die wichtigste zuständige Generaldirektion.
Unsere Feststellungen
Die Jahresrechnung 2021 wies keine wesentlichen falschen Darstellungen auf.
Ferner gelangten wir zu der Schlussfolgerung, dass die im Rahmen der EEF erhobenen Einnahmen keine wesentliche Fehlerquote aufwiesen.
Zu den Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021 geben wir ein versagtes Prüfungsurteil ab:
| Geprüfte Grundgesamtheit | Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? | Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote |
|---|---|---|
| 3,1 Milliarden Euro | Ja | 4,6 % (2020: 3,8 %) |
Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge untersuchten wir eine Stichprobe von 140 Vorgängen. Die Stichprobe wurde so ausgewählt, dass sie für das gesamte Spektrum der Ausgaben der EEF repräsentativ ist. Sie umfasste 26 Vorgänge im Zusammenhang mit dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika, 92 von 17 EU-Delegationen bewilligte Vorgänge und 22 von den zentralen Kommissionsdienststellen genehmigte Zahlungen.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie war es nicht möglich, Besuche vor Ort bei den EU-Delegationen durchzuführen, die daher durch Aktenprüfungen ersetzt wurden. Daher konnte der Hof bestimmte Prüfungshandlungen nicht durchführen, insbesondere die Überprüfung der Vertragsausführung für die ausgewählten Vorgänge, und war daher in seiner Prüfungsarbeit eingeschränkt. Der Hof musste insofern seinen Ansatz anpassen, als er die Vorgänge und Projekte einer Aktenprüfung unterziehen und sich aus der Ferne mit seinen geprüften Stellen austauschen musste. Dennoch sind wir der Auffassung, dass die von uns erlangten Nachweise es uns ermöglichten, unsere Arbeit abzuschließen und Schlussfolgerungen zu ziehen.
Von den 140 von uns untersuchten Vorgängen wiesen 54 (38,8 %) Fehler auf. Auf der Grundlage der quantifizierten 43 Fehler schätzen wir die Fehlerquote auf 4,6 %. Die drei häufigsten Fehlerarten waren nicht förderfähige Ausgaben (38,6 %), das Fehlen wesentlicher Belege (23,3 %) und nicht getätigte Ausgaben (14,9 %).
Wie bereits im Jahr 2020 unterliefen der Kommission und ihren Durchführungspartnern bei Vorgängen, die Zuschüsse und Beitragsvereinbarungen sowie Übertragungsvereinbarungen mit Empfängerländern, internationalen Organisationen und Agenturen von Mitgliedstaaten betrafen, mehr Fehler als bei anderen Formen der Unterstützung (die beispielsweise Bau-/Liefer-/Dienstleistungsaufträge betrafen). Von den 92 von uns untersuchten Vorgängen dieser Art wiesen 39 quantifizierbare Fehler auf, die 81,2 % der geschätzten Fehlerquote ausmachten.
Beispiel: Fehlende Rechtsgrundlage führt zu nicht förderfähigen Ausgaben
Die Kommission unterzeichnete einen Zuschussvertrag mit einer internationalen Organisation, um die Kassenmittelverwaltung in Niger zu verbessern und ein einheitliches Rechnungsführungssystem für den Staatshaushalt (Treasury Single Account) im Land einzurichten. Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden auf 1,4 Millionen Euro geschätzt, der Beitrag der EU belief sich auf 100 %.
Wir überprüften die Finanzierungsvereinbarung über 82 Millionen Euro, die zwischen der Kommission und Niger abgeschlossen wurde. Darin hieß es, dass die Mittel für Budgethilfe und andere Projekte verwendet werden sollten, es wurde jedoch nicht erwähnt, dass ein einheitliches Rechnungsführungssystem für den Staatshaushalt eingerichtet werden solle. Die Finanzierungsvereinbarung sah auch nicht die Vergabe eines entsprechenden Auftrags an die betreffende Organisation oder an eine andere Einrichtung vor, obwohl sie als Rechtsgrundlage für die betreffende Vergabe genannt wurde. Der gesamte Auftragswert (1,4 Millionen Euro) ist fehlerbehaftet.
Wie in den Vorjahren gewährten einige internationale Organisationen nur begrenzten Zugang zu Dokumenten (z. B. in Form eines reinen Lesezugriffs), was bedeutete, dass wir keine Kopien davon anfertigen konnte. Diese Probleme behinderten Planung und Durchführung unserer Prüfung und führten zu Verzögerungen bei unserer Prüfungsarbeit. Obwohl die Kommission ihre Kommunikation mit internationalen Organisationen intensiviert hat, haben wir bei einigen von ihnen weiterhin Schwierigkeiten, die angeforderten Unterlagen zu erhalten.
Analyse der Restfehlerquote der GD INTPA
Im Jahr 2021 ließ die GD INTPA von einem externen Auftragnehmer ihre zehnte Analyse der Restfehlerquote durchführen, um die Quote der Fehler zu schätzen, die den auf die Verhinderung bzw. Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern abzielenden Verwaltungskontrollen der GD INTPA in ihrem gesamten Zuständigkeitsbereich entgangen waren. Dabei ging es darum, Schlüsse zur Wirksamkeit jener Kontrollen zu ziehen.
Für die Analyse der Restfehlerquote 2021 verwendete die GD INTPA eine Stichprobe von 480 Vorgängen. Daher konnte sie erneut separate Fehlerquoten für die aus dem Gesamthaushaltsplan der EU und für die aus den EEF finanzierten Ausgaben vorlegen, ergänzend zur kombinierten Fehlerquote für beide Ausgabenarten insgesamt. Im sechsten Jahr in Folge ergab die Analyse eine geschätzte kombinierte Restfehlerquote, die unter der von der Kommission festgelegten Wesentlichkeitsschwelle von 2 % lag (1,14 %).
Die Analyse der Restfehlerquote entspricht keinem Auftrag zur Erlangung von Prüfungssicherheit und stellt keine Prüfung dar. Sie basiert auf der Methode und dem Handbuch zur Ermittlung der Restfehlerquote, die von der GD INTPA bereitgestellt wurden. In unseren früheren Jahresberichten zu den EEF wurden in den Analysen bereits Einschränkungen beschrieben, die möglicherweise zur Unterschätzung der Restfehlerquote beigetragen haben.
Ein Aspekt der Analyse der Restfehlerquote ist der Grad des Vertrauens in die Arbeit anderer Prüfer. In dieser Hinsicht ist das volle Vertrauen von 15 % der Vorgänge im Jahr 2020 auf 34 % der Vorgänge im Jahr 2021 angestiegen. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass ein solch weitreichendes Vertrauen in die Arbeit anderer Prüfer dem Zweck einer Analyse der Restfehlerquote zuwiderläuft, der darin besteht, die Quote der Fehler zu schätzen, die trotz aller auf die Verhinderung, Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern abzielenden Verwaltungskontrollen der GD INTPA aufgetreten sind.
Überprüfung des jährlichen Tätigkeitsberichts der GD INTPA
Die Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors im jährlichen Tätigkeitsbericht 2021 enthält keine Vorbehalte. Seit 2018 hat die GD INTPA den Umfang der Vorbehalte (d. h. den Anteil der Ausgaben, auf die sie sich erstreckten) erheblich verringert.
Wir halten das Fehlen von Vorbehalten im jährlichen Tätigkeitsbericht 2021 der GD INTPA für nicht gerechtfertigt und vertreten die Auffassung, dass dies zum Teil auf die Einschränkungen der Analyse der Restfehlerquote zurückzuführen ist.
Die GD INTPA arbeitet daran, die Qualität der für die Berechnung ihrer Korrekturkapazität herangezogenen Daten zu verbessern. Wir überprüften die Berechnung der Korrekturkapazität für 2021, die von der GD INTPA auf 13,62 Millionen Euro geschätzt wurde. Wir prüften (wertmäßig) 35 % der gesamten Population der Wiedereinziehungen und ermittelten dabei in unserer Stichprobe keine Fehler.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- die interne Kontrolle zu verstärken, um sicherzustellen, dass keine Verträge ohne Vorliegen einer gültigen Rechtsgrundlage unterzeichnet werden;
- geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Mittelbindungen oder Vorschüsse, die von den Begünstigten in ihren Finanzberichten als entstandene Kosten geltend gemacht werden, vor der Durchführung der Zahlungen oder Abrechnungen abgezogen werden.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EEF können dem Jahresbericht 2021 über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds entnommen werden.
Hintergrundinformationen
Der Europäische Rechnungshof und seine Arbeit
Der Europäische Rechnungshof ist der unabhängige externe Prüfer der Europäischen Union. Er hat seinen Sitz in Luxemburg und beschäftigt rund 900 Bedienstete aller EU-Nationalitäten, die sich aus Prüfern und Personal in horizontalen Diensten zusammensetzen.
Unser Auftrag besteht darin, zur Verbesserung der Verwaltung und des Finanzmanagements der EU beizutragen, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu fördern und als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU zu fungieren.
Unsere Prüfungsberichte und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied der Rechenschaftskette der EU. Sie dienen dazu, die für die Umsetzung der EU-Politiken und ‑Programme verantwortlichen Stellen in die Pflicht zu nehmen: die Kommission, andere Organe und Einrichtungen der EU sowie die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.
Wir warnen vor Risiken, liefern Prüfungssicherheit, weisen auf Schwachstellen und empfehlenswerte Verfahren hin und geben den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und ‑Programmen verbessert werden kann. Durch unsere Arbeit stellen wir sicher, dass Europas Bürgerinnen und Bürger erfahren, wie ihre Gelder eingesetzt werden.
Unsere Produkte
Wir legen folgende Ergebnisse vor:
- Jahresberichte, die im Wesentlichen die Ergebnisse der Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen zum EU-Haushalt und zu den Europäischen Entwicklungsfonds enthalten, aber auch Aspekte der Haushaltsführung sowie Leistungsaspekte behandeln;
- Sonderberichte, in denen die Ergebnisse ausgewählter Prüfungen zu spezifischen Politik- oder Ausgabenbereichen oder zu Haushalts- oder Managementfragen dargelegt werden;
- besondere Jahresberichte zu den Agenturen, dezentralen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen der EU;
- Stellungnahmen zu neuen oder geänderten Rechtsakten mit erheblichen Auswirkungen auf das Finanzmanagement, die entweder auf Ersuchen eines anderen Organs oder auf eigene Initiative erstellt werden;
- Analysen, die eine Beschreibung oder Informationen über Politiken, Systeme, Instrumente oder stärker eingegrenzte Themen enthalten.
Schließlich präsentieren wir Hintergrundinformationen zu künftigen oder laufenden Prüfungsaufgaben in Form von Prüfungsvorschauen.
Überblick über den Prüfungsansatz für unsere Zuverlässigkeitserklärung
Die Prüfungsurteile im Rahmen unserer Zuverlässigkeitserklärung stützen sich auf objektive Nachweise, die durch in Übereinstimmung mit internationalen Prüfungsgrundsätzen durchgeführte Prüfungshandlungen erlangt werden.
Wie in unserer Strategie 2021–2025 dargelegt, werden wir für den MFR 2021–2027 unseren Prüfungsansatz weiterentwickeln und die verfügbaren Daten und Informationen nutzen. Dies wird es uns ermöglichen – basierend auf unserem im Vertrag verankerten Mandat und im vollen Einklang mit international anerkannten Prüfungsnormen für den öffentlichen Sektor – solide Prüfungssicherheit zu gewährleisten.
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Sind die Angaben in der Jahresrechnung der EU vollständig und genau?
Die Generaldirektionen der Kommission nehmen jährlich Hunderttausende Buchungseinträge vor, denen Angaben aus vielen verschiedenen Quellen (einschließlich der Mitgliedstaaten) zugrunde liegen. Wir überprüfen, ob die Rechnungsführungsverfahren ordnungsgemäß funktionieren und die resultierenden Rechnungsführungsdaten vollständig, korrekt erfasst und ordnungsgemäß im Jahresabschluss der EU dargestellt sind. Für die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung legen wir seit dem Jahr 1994, als wir unser erstes Prüfungsurteil erteilten, die testatsorientierte Prüfung zugrunde.
- Wir bewerten das Rechnungsführungssystem, um zu ermitteln, ob es eine solide Grundlage für die Bereitstellung zuverlässiger Daten bildet.
- Wir beurteilen die wichtigsten Rechnungsführungsverfahren, um zu ermitteln, ob sie korrekt funktionieren.
- Wir nehmen analytische Prüfungen von Rechnungsführungsdaten vor, um zu ermitteln, ob sie kohärent dargestellt sind und plausibel erscheinen.
- Wir unterziehen eine Stichprobe von Buchungseinträgen einer Direktprüfung, um zu ermitteln, ob die zugrunde liegenden Vorgänge tatsächlich vorhanden und korrekt erfasst sind.
- Wir prüfen den Jahresabschluss, um zu ermitteln, ob er die Finanzlage sachgerecht darstellt.
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Werden bei den der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmenvorgängen und als Ausgaben erfassten Zahlungsvorgängen die Vorschriften eingehalten?
Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans der EU werden Millionen von Zahlungen an Begünstigte innerhalb der EU und in der übrigen Welt geleistet. Diese Ausgaben werden zum Großteil von den Mitgliedstaaten verwaltet. Zur Erlangung der erforderlichen Nachweise bewerten wir die Systeme, die zur Verwaltung und Kontrolle von Einnahmen und als Ausgaben erfassten Zahlungen (d. h. Abschlusszahlungen und abgerechneten Vorschüssen) eingerichtet wurden, und untersuchen eine Stichprobe von Vorgängen.
Sofern die Bestimmungen der einschlägigen internationalen Prüfungsgrundsätze eingehalten wurden, überprüfen wir die Prüfungen und Kontrollen, die von den für die Ausführung des EU-Haushaltsplans zuständigen Stellen durchgeführt wurden, und vollziehen diese nach. Somit werden Korrekturmaßnahmen, die aufgrund dieser Prüfungen ergriffen wurden, in vollem Umfang von uns berücksichtigt.
- Wir bewerten die Systeme im Bereich der Einnahmen und Ausgaben, um zu ermitteln, ob sie die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge wirksam gewährleisten.
- Wir ziehen statistische Stichproben von Vorgängen, die unseren Prüfern als Grundlage für eingehende Prüfungen dienen. Wir untersuchen die in der Stichprobe erfassten Vorgänge eingehend, unter anderem vor Ort bei den Endempfängern (z. B. Landwirten, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, die öffentlich ausgeschriebene Bau- oder Dienstleistungen erbringen), um Nachweise dafür zu erlangen, dass jeder Vorgang durch ein Ereignis begründet und ordnungsgemäß erfasst ist sowie den Vorschriften für die Ausführung von Zahlungen entspricht.
- Wir analysieren Fehler und stufen sie als quantifizierbar oder nicht quantifizierbar ein. Vorgänge weisen einen quantifizierbaren Fehler auf, wenn die betreffende Zahlung gemäß den Vorschriften nicht hätte genehmigt werden dürfen. Wir extrapolieren die quantifizierbaren Fehler, um für die einzelnen Bereiche, in denen wir eine spezifische Beurteilung vornehmen, eine geschätzte Fehlerquote zu erhalten. Anschließend beurteilen wir die geschätzte Fehlerquote anhand einer Wesentlichkeitsschwelle von 2 % und bewerten, ob die Fehler umfassend sind.
- In unseren Prüfungsurteilen berücksichtigen wir diese Beurteilungen sowie weitere einschlägige Informationen wie etwa jährliche Tätigkeitsberichte und Berichte anderer externer Prüfer.
- Alle Prüfungsfeststellungen erörtern wir sowohl mit den Behörden in den Mitgliedstaaten als auch mit der Kommission, um eine Bestätigung zu erhalten, dass die uns vorliegenden Fakten korrekt sind.
Sämtliche Produkte werden auf unserer Website veröffentlicht: www.eca.europa.eu. Weitere Informationen zum Prüfungsverfahren für die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung können Anhang 1.1 unseres Jahresberichts 2021 entnommen werden.
Kontakt
EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
12, rue Alcide De Gasperi
1615 Luxemburg
LUXEMBURG
Tel. +352 4398-1
Kontaktformular: eca.europa.eu/de/Pages/ContactForm.aspx
Website: eca.europa.eu
Twitter: @EUAuditors
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (https://europa.eu).
Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022
| ISBN 978-92-847-8464-6 | doi:10.2865/65720 | QJ-07-22-618-DE-C | |
| ISBN 978-92-847-8484-4 | doi:10.2865/80554 | QJ-07-22-618-DE-N | |
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