Vorstellung der Jahresberichte des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2017

Über die Kurzinformation zur Prüfung der EU 2017 Die Kurzinformation zur Prüfung der EU 2017 vermittelt einen Überblick über die Jahresberichte des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2017, in denen der Hof eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abgibt. Zudem enthält sie die wichtigsten Feststellungen des Hofes zu den Einnahmen und den größten Ausgabenbereichen des EU-Haushalts und der Europäischen Entwicklungsfonds sowie Feststellungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement, zur Nutzung von Leistungsinformationen und zur Weiterverfolgung der früheren Empfehlungen des Hofes.

Die vollständige Fassung der Berichte wird auf der Website des Hofes www.eca.europa.eu sowie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) ist der unabhängige externe Prüfer der EU. Er warnt vor Risiken, liefert Prüfungssicherheit, weist auf Schwachstellen und vorbildliche Verfahren hin und gibt den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und -Programmen verbessert werden kann. Durch seine Arbeit stellt der Hof sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU wissen, wie ihre Gelder eingesetzt werden.

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Vorwort des Präsidenten

In diesem Jahr fällt die Veröffentlichung unseres Jahresberichts in eine Zeit, in der die Debatte über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union für den Zeitraum 2021-2027 in vollem Gange ist. Der Europäische Rechnungshof hat nicht über den Umfang oder die Zuweisung der EU-Ausgaben zu befinden. Es ist aber seine Aufgabe, vor Risiken zu warnen und Vorschläge zu machen, wie das Finanzmanagement, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht des EU-Haushalts verbessert werden könnten.

Die Feststellungen des diesjährigen Jahresberichts beziehen sich hauptsächlich auf EU-Ausgaben im Rahmen des derzeitigen MFR (2014-2020), aber in einigen Bereichen auch auf den vorangegangenen Zeitraum (2007-2013). Dies verdeutlicht, dass bei einem Großteil des EU-Haushalts von der politischen Entscheidung bis zur tatsächlichen Zuweisung von Mitteln für politische Maßnahmen, Programme und Projekte vor Ort mehrere Jahre vergehen. Es zeigt auch, wie wichtig es ist, Problemen von Anfang an vorzubeugen, d. h., wenn Entscheidungen über die Verwendung der EU-Mittel zu treffen sind, da die Auswirkungen dieser Entscheidungen noch viele Jahre lang spürbar sein werden. Wir beabsichtigen, unsere Aufgabe in diesem Prozess in vollem Umfang zu erfüllen, und geben daher eine Reihe von Themenpapieren und Stellungnahmen heraus, in denen wir unsere Ansichten dazu darlegen, wie die Vorschläge der Kommission weiter verbessert werden könnten. Dies erfolgt mit Blick auf unser wichtigstes Ziel – einen EU-Haushalt, dessen Ausgaben nicht nur im Einklang mit den Rechtsvorschriften stehen, sondern auch zu Ergebnissen führen.

Im Jahr 2017 gelangen wir wie in den Vorjahren zu der Schlussfolgerung, dass die EU-Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der EU vermittelt. Darüber hinaus geben wir – wie im vergangenen Jahr – ein eingeschränktes (und kein versagtes) Prüfungsurteil zur Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge ab, die der Jahresrechnung 2017 zugrunde liegen. Mit anderen Worten wies ein erheblicher Teil der von uns geprüften Ausgaben im Jahr 2017 keine wesentliche Fehlerquote auf. Unsere Prüfung zeigt auch, dass die Unregelmäßigkeiten bei den EU-Ausgaben weiter zurückgegangen sind.

Angesichts dieser anhaltenden Verbesserung beim EU-Finanzmanagement und wie in unserer Strategie für den Zeitraum 2018-2020 dargelegt, haben wir erste Schritte unternommen, um unseren Ansatz bezüglich der Erklärung über die Zuverlässigkeit der EU-Rechnungsführung sowie die Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu ändern. In diesem Zusammenhang möchten wir insbesondere die internen Kontrollen stärker berücksichtigen, die von der Europäischen Kommission und den Behörden der Mitgliedstaaten, welche EU-Mittel verwalten, auf verschiedenen Ebenen durchgeführt werden. Sofern die notwendigen Bedingungen erfüllt sind, beabsichtigen wir, von unserer bisherigen Praxis der Direktprüfung (die sich auf Nachweise stützt, die wir selbst einholen) abzuweichen und stattdessen testatsorientierte Prüfungen durchzuführen (bei denen wir die bereits von den Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission untersuchten Nachweise überprüfen). Für das Jahr 2017 erprobten wir im Bereich „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ einen geänderten Ansatz. Die wichtigste Änderung bestand darin, dass wir die Prüfungen und Kontrollen, die zuvor von den für die Ausgaben zuständigen Stellen durchgeführt worden waren, überprüften und nachvollzogen. Der neue Ansatz zeigt klarer auf, wo sowohl bei der Europäischen Kommission als auch in den Mitgliedstaaten weiterhin Schwachstellen bestehen, und hilft uns somit bei unserem Bestreben, die Rechenschaftspflicht zu fördern und das EU-Finanzmanagement weiter zu verbessern. Im kommenden Jahr werden wir dieses Projekt auf andere Ausgabenbereiche ausweiten.

Gestatten Sie mir noch eine abschließende Bemerkung. Ihre größte Wirkung erzielt die EU wohl durch regulatorische Maßnahmen und – beispielsweise im Bereich des Handels – durch internationale Abkommen. Ihr Haushalt fällt weit weniger ins Gewicht. Der jährliche Gesamthaushalt der EU ist mit rund 140 Milliarden Euro zwar sehr groß, macht jedoch nur etwa 1 % des Bruttonationaleinkommens der gesamten EU aus. Die Gesamtausgaben des Staates in den EU-Mitgliedstaaten selbst sind fünfzigmal höher. Daher ist es umso wichtiger, dass die Mittel des EU-Haushalts wirksam verwendet werden.

Gleichzeitig müssen wir jedoch realistisch einschätzen, was mit den der EU anvertrauten Mitteln erreicht werden kann. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den nächsten MFR. Wenn wir Erwartungen wecken, die nicht erfüllt werden können, verlieren wir unsere Glaubwürdigkeit und, was noch schwerer wiegt, das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger. Um es auf den Punkt zu bringen: Die EU sollte keine Versprechen geben, die sie nicht halten kann.

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident des Europäischen Rechnungshofs

Gesamtergebnisse

Wichtigste Feststellungen

Zusammenfassung der Zuverlässigkeitserklärung für 2017

Der Europäische Rechnungshof gibt ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Union für 2017 ab.

Die Einnahmen für 2017 waren wie in den Vorjahren insgesamt rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Die Zahlungen für 2017 waren – von Kostenerstattungen abgesehen – rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Der vollständige Wortlaut unserer Zuverlässigkeitserklärung ist Kapitel 1 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2017 zu entnehmen.

  • Die Jahresrechnung 2017 wurde in Übereinstimmung mit internationalen Grundsätzen aufgestellt und vermittelt in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Daher geben wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu ihrer Zuverlässigkeit ab, so wie wir dies seit 2007 jedes Jahr getan haben.
  • Die geschätzte Fehlerquote bei den Zahlungen zulasten des EU-Haushalts hat sich weiter verbessert. Im Jahr 2017 betrug sie 2,4 %, nachdem sie sich 2016 noch auf 3,1 % und 2015 auf 3,8 % belaufen hatte. Darüber hinaus wies im Jahr 2017 ein erheblicher Teil der geprüften Ausgaben – in erster Linie anspruchsbasierte Zahlungen – keine wesentliche Fehlerquote auf. Daher geben wir in diesem Jahr – im zweiten Jahr in Folge – ein eingeschränktes Prüfungsurteil zu den Zahlungen ab.
    • Anspruchsbasierte Zahlungen werden an Begünstigte bei Erfüllung bestimmter Bedingungen und nicht zur Erstattung von Kosten geleistet. Sie machen 53 % der für 2017 geprüften Ausgaben aus. Darunter fallen Direktbeihilfen für Landwirte, die den größten Teil der Ausgaben im Bereich „Natürliche Ressourcen: Direktzahlungen“ darstellen, sowie Ausgaben im Bereich „Verwaltung“. In beiden Bereichen lag die geschätzte Fehlerquote unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 %. Zu weiteren Maßnahmen, die über anspruchsbasierte Zahlungen gefördert werden, gehören Stipendien für Studierende und Forschungsstipendien sowie Agrarumweltmaßnahmen.
    • Kostenerstattungen werden an Begünstigte geleistet, denen Kosten entstanden sind, die aus dem EU-Haushalt erstattet werden können. Darunter fallen Ausgaben in den Bereichen mit den höchsten Fehlerquoten: „Natürliche Ressourcen: Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei“ und „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ („Kohäsion“). Zu weiteren Maßnahmen, die durch Kostenerstattungen gefördert werden, gehören Forschungsprojekte, Fortbildungsmaßnahmen und Entwicklungshilfeprojekte.
  • Einzelne Bestandteile der Angaben der Kommission zur Ordnungsmäßigkeit stimmen nicht immer mit unseren Feststellungen überein. In den Rubriken „Natürliche Ressourcen“ und „Verwaltung“ stimmt die von der Kommission geschätzte Fehlerquote weitgehend mit unserer Schätzung überein, in den Teilrubriken „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ und „Kohäsion“ liegt sie jedoch darunter.
  • Es standen ausreichende Informationen zur Verfügung, um einen erheblichen Teil der Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen. Wären diese Informationen von den nationalen Behörden zur Berichtigung von Fehlern genutzt worden, hätte die geschätzte Fehlerquote für die Gesamtausgaben beispielsweise im Bereich „Natürliche Ressourcen“ im Jahr 2017 unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % gelegen.
  • Die Verwendung der verfügbaren Mittel der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) erweist sich für die Mitgliedstaaten nach wie vor als schwierig, und der EU-Haushalt wird aufgrund der Höhe der Zahlungen, zu denen sich die EU in den kommenden Jahren verpflichtet hat, weiterhin stark unter Druck stehen. Die Maßnahmen zur Steigerung der Flexibilität des Haushalts im Jahr 2017 waren hilfreich, reichen unter Umständen jedoch nicht aus, um die EU für mögliche künftige Herausforderungen zu wappnen. Aufgrund der hohen Verpflichtungen und des niedrigen Zahlungsstands stiegen die noch abzuwickelnden Mittelbindungen auf eine neue Rekordhöhe von 267,3 Milliarden Euro. Bei der Planung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für den Zeitraum nach 2021 sollte ein Hauptziel darin bestehen, dem Risiko eines Zahlungsrückstands besser entgegenzuwirken.
  • Wir überprüften, inwieweit die Kommission bei der Beschlussfassung Gebrauch von Leistungsinformationen macht. Unsere Schlussfolgerung lautet, dass die Kommission ihre eigenen Leistungsinformationen besser nutzen und eine interne Kultur schaffen sollte, die stärker auf Leistung ausgerichtet ist.
  • Bei den 703 Vorgängen, die wir bei unserer Prüfungstätigkeit für die Zuverlässigkeitserklärung und bei anderen Wirtschaftlichkeits- und/oder Compliance-Prüfungen untersuchten, stießen wir auf 13 Fälle mutmaßlichen Betrugs. Diese Fälle meldeten wir dem Amt für Betrugsbekämpfung der Europäischen Union.

 

Die vollständige Fassung unserer Jahresberichte über die Ausführung des EU-Haushaltsplans sowie über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds zum Haushaltsjahr 2017 kann auf unserer Website (http://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=46515) abgerufen werden.

Über den Hof

Als externer Prüfer der EU haben wir den Auftrag, zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements beizutragen, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu fördern und als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU zu fungieren.

Wir warnen vor Risiken, liefern Prüfungssicherheit, weisen auf Schwachstellen und Erfolge hin und geben den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und -Programmen verbessert werden kann. Durch unsere Arbeit stellen wir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger Europas wissen, wie ihre Gelder eingesetzt werden.

Gegenstand unserer Prüfung

Unsere Zuverlässigkeitserklärung zur Ausführung des EU-Haushaltsplans

Der EU-Haushaltsplan wird jährlich auf der Grundlage von mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet. Dafür zu sorgen, dass die Haushaltsmittel ordnungsgemäß ausgegeben werden, ist in erster Linie Aufgabe der Kommission.

Jedes Jahr prüfen wir die Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts und untersuchen, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den maßgebenden Rechtsvorschriften auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten in Einklang stehen.

Diese Arbeit bildet die Grundlage für unsere Zuverlässigkeitserklärung, die wir gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen.

Der EU-Haushalt 2017 in Zahlen

Die Haushaltsausgaben sind ein bedeutendes Instrument zur Erreichung der politischen Ziele der EU.

Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben auf insgesamt 137,4 Milliarden Euro. Dies entspricht 2,0 % der Gesamtausgaben des Staates der EU-Mitgliedstaaten und 0,9 % des Bruttonationaleinkommens der Union.

Woher stammen die Mittel?

Der EU-Haushalt wird aus verschiedenen Quellen finanziert. Der größte Anteil (78,4 Milliarden Euro) entfällt auf Zahlungen, die die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres Bruttonationaleinkommens leisten. Weitere Quellen sind Zölle (20,3 Milliarden Euro) sowie Beiträge auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer (16,6 Milliarden Euro).

Wofür werden die Mittel ausgegeben?

Die jährlichen EU-Haushaltsmittel werden in einem breiten Spektrum von Bereichen ausgegeben (siehe Illustration 1).

Illustration 1

Geprüfte Ausgaben im Jahr 2017

Die geleisteten Zahlungen dienen der Förderung so unterschiedlicher Tätigkeiten wie Landwirtschaft und Entwicklung ländlicher und städtischer Gebiete, Verkehrsinfrastrukturprojekte, Forschung, Schulung von Arbeitslosen, Unterstützung von Staaten, die der EU beitreten möchten, und Hilfe für Nachbar- und Entwicklungsländer.

Rund zwei Drittel des Haushalts werden im Rahmen der sogenannten „geteilten Mittelverwaltung“ verausgabt. Dabei zahlen die einzelnen Mitgliedstaaten Mittel aus und verwalten die Ausgaben im Einklang mit dem EU-Recht und dem nationalen Recht (beispielsweise bei den Ausgaben in den Bereichen „Kohäsion“ und „Natürliche Ressourcen“).

In diesem Jahr entfällt auf die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ der größte Anteil unserer Prüfungspopulation (56 %), während Ausgaben im Bereich „Kohäsion“ im Vergleich zu den Vorjahren aufgrund des geringen Volumens der im Jahr 2017 akzeptierten Ausgaben einen relativ geringen Anteil (8 %) ausmachen.

Unsere Feststellungen

Die EU-Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild

Die EU-Jahresrechnung 2017 wurde in Übereinstimmung mit den International Public Sector Accounting Standards aufgestellt und vermittelt in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Ergebnisse der EU für dieses Jahr sowie ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Jahresende.

Daher können wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung abgeben (d. h. diese „abzeichnen“), so wie wir dies seit 2007 jedes Jahr getan haben.

Die EU-Ausgaben sind – von Kostenerstattungen abgesehen – rechtmäßig und ordnungsgemäß

Wir prüfen eine Stichprobe von Vorgängen, die aus allen Teilen des EU-Haushalts gezogen wird, um zu Schätzungen zu gelangen, inwieweit die Einnahmen und die verschiedenen Ausgabenbereiche Fehler aufweisen. Weitere Informationen zu unserem Prüfungsansatz und zur geschätzten Fehlerquote sind hier zu finden.

Wir gelangen zu der Schlussfolgerung, dass die Einnahmen keine wesentliche Fehlerquote aufweisen.

Für das Jahr 2017 geben wir ein eingeschränktes Prüfungsurteil zu den aus dem EU-Haushalt geleisteten Zahlungen ab.

Was die Ausgaben betrifft, schätzen wir die Gesamtfehlerquote auf 2,4 % (siehe Illustration 2). Demgegenüber belief sich die Gesamtfehlerquote im Jahr 2016 auf 3,1 % und im Jahr 2015 auf 3,8 %.

Illustration 2

Geschätzte Fehlerquote für den EU-Haushalt insgesamt (2015-2017)

Erläuterung:
Für die Schätzung der Fehlerquote stützen wir uns auf statistische Standardmethoden. Wir sind zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen der unteren und der oberen Fehlergrenze liegt (nähere Einzelheiten siehe Anhang 1.1 von Kapitel 1 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2017).

Auszahlungsmodus der EU-Mittel bestimmend für das Fehlerrisiko

Die Prüfungsergebnisse, zu denen wir für 2017 gelangten, bestätigen unsere Feststellungen zu den Jahren 2015 und 2016, insbesondere, dass sich die Art und Weise, wie die Ausgaben ausgezahlt werden, auf das Fehlerrisiko auswirkt.

Die Fehler waren hauptsächlich auf Kostenerstattungen beschränkt, die in diesem Jahr 47 % unserer Prüfungspopulation ausmachten. Für die Bereiche des EU-Haushalts, bei denen Zahlungen auf der Grundlage von Kostenerstattungen getätigt werden, schätzen wir die Fehlerquote auf 3,7 % (4,8 % im Jahr 2016). Die Fehlerquote für anspruchsbasierte Zahlungen lag unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % (siehe Illustration 3).

Illustration 3

Rund die Hälfte der geprüften Ausgaben des Jahres 2017 wies keine wesentliche Fehlerquote auf

Daher gelangen wir zu der Schlussfolgerung, dass die Fehlerquote nicht umfassend ist und die Zahlungen des Jahres 2017 – von Kostenerstattungen abgesehen – rechtmäßig und ordnungsgemäß waren.

Worum handelt es sich bei anspruchsbasierten und erstattungsbasierten Zahlungen?

Bei den EU-Ausgaben wird zwischen zwei Arten von Ausgaben unterschieden, die verschiedene Risikomuster aufweisen:

  • anspruchsbasierte Zahlungen, die von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängen. In diese Kategorie fallen Stipendien für Studierende und Forschungsstipendien (Bereich „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“), Direktbeihilfen für Landwirte (Bereich „Natürliche Ressourcen“) sowie Gehälter und Versorgungsbezüge für EU-Bedienstete (Bereich „Verwaltung“);
  • Kostenerstattungen, bei denen die EU förderfähige Kosten für förderfähige Tätigkeiten erstattet. In diese Kategorie fallen beispielsweise Forschungsprojekte (Bereich „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“), Investitionen in die regionale und ländliche Entwicklung und Fortbildungsprogramme (Bereiche „Kohäsion“ und „Natürliche Ressourcen“) sowie Entwicklungshilfeprojekte (Bereich „Europa in der Welt“).

Der größte Teil der geprüften Ausgaben (56 %) wurde in der Rubrik „Natürliche Ressourcen“ getätigt. Der Bereich „Direktzahlungen“, der hauptsächlich Direktbeihilfen an Landwirte umfasst und 74 % dieser Rubrik ausmachte, wies keine wesentliche Fehlerquote auf. Darüber hinaus umfasst die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ die Bereiche „Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei“.

Die Teilrubrik „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“, die den zweitgrößten Teil der geprüften Ausgaben (15 %) ausmachte, wies eine wesentliche Fehlerquote auf. Die meisten Fehler in diesem Bereich waren auf die Erstattung nicht förderfähiger Personalkosten, sonstiger nicht förderfähiger direkter oder nicht förderfähiger indirekter Kosten zurückzuführen.

Bei der Schätzung der Fehlerquote für die Teilrubrik „Kohäsion“ werden alle Fehler berücksichtigt, die von den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten oder von uns quantifiziert wurden, und für alle relevanten Finanzkorrekturen durch die Behörden der Mitgliedstaaten oder die Kommission werden Anpassungen vorgenommen. Auf dieser Grundlage schätzten wir die Fehlerquote als wesentlich ein.

Die Rubrik „Verwaltung“ wies keine wesentliche Fehlerquote auf. Die meisten Ausgaben in diesem Bereich betreffen die von den Organen und Einrichtungen der EU gezahlten Gehälter, Versorgungsbezüge und Zulagen.

In Illustration 4 werden für die verschiedenen Ausgabenbereiche die geschätzten Fehlerquoten im Zeitraum 2015-2017 verglichen. Weitere Angaben zu den Ergebnissen bei den Einnahmen und einzelnen Ausgabenbereichen finden Sie hier und in den entsprechenden Kapiteln des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2017.

Illustration 4

Vergleich zwischen den geschätzten Fehlerquoten für die Ausgabenbereiche der EU (2015-2017)

%Die geschätzte Fehlerquote ergibt sich aus den bei unserer Arbeit, insbesondere der Prüfung einer Stichprobe von Vorgängen, ermittelten quantifizierbaren Fehlern. Für die Ziehung dieser Stichprobe und die Schätzung der Fehlerquote stützen wir uns auf statistische Standardmethoden (siehe Anhang 1.1 von Kapitel 1 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2017).

Unter gewissen Umständen berücksichtigen wir Korrekturmaßnahmen bei der Schätzung der Fehlerquote

In Fällen von vorschriftswidrigen Ausgaben und wenn Fehler in den Zahlungen nicht bereits früher im Prozess aufgedeckt wurden, wenden die Mitgliedstaaten und die Kommission Korrekturmaßnahmen an. Wir sind bestrebt, diesen Maßnahmen in unseren Prüfungsergebnissen Rechnung zu tragen, wenn sie im Vorfeld der Zahlung oder unserer Untersuchung getroffen werden. In diesem Fall überprüfen wir die Ergebnisse nach Anwendung der Korrekturen und passen erforderlichenfalls die von uns geschätzte Fehlerquote an.

Darüber hinaus standen den Behörden der Mitgliedstaaten ausreichende Informationen zur Verfügung, um vor Meldung der Ausgaben bei der Kommission einen erheblichen Teil der Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen. Wären diese Informationen von den nationalen Behörden zur Berichtigung von Fehlern genutzt worden, hätte die geschätzte Fehlerquote für die Gesamtausgaben im Bereich „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ bei 2,7 % und im Bereich „Natürliche Ressourcen“ unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % gelegen.

Einzelne Bestandteile der Angaben der Kommission zur Ordnungsmäßigkeit nicht immer in Übereinstimmung mit unseren Feststellungen

Jede Generaldirektion der Kommission erstellt einen Jährlichen Tätigkeitsbericht. In der darin enthaltenen Erklärung übernimmt der Generaldirektor die Gewähr dafür, dass die im Bericht vorgelegten Finanzinformationen sachgerecht dargestellt sind und die Vorgänge, die in seinen Verantwortungsbereich fallen, rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Alle Generaldirektionen legten Schätzungen zu ihren Fehlerquoten vor, die in den Rubriken „Natürliche Ressourcen“ und „Verwaltung“ weitgehend mit unseren Schätzungen übereinstimmen und in den Teilrubriken „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ und „Kohäsion“ unter unseren Schätzungen liegen.

Mutmaßlichen Betrug melden wir dem OLAF

Betrug ist eine vorsätzliche Täuschungshandlung mit dem Ziel, sich Vorteile zu verschaffen. Die von uns für den EU-Haushalt geschätzte Fehlerquote ist daher weder ein Maß für Betrug noch für Ineffizienz oder Verschwendung, sondern eine Schätzung der Mittel, die nicht hätten ausgezahlt werden dürfen, weil sie nicht in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften verwendet wurden.

Alle Fälle, die wir im Zuge unserer Prüfungen aufdecken und in denen wir Betrug vermuten, leiten wir an das OLAF (das Betrugsbekämpfungsamt der Europäischen Union) weiter. Das OLAF ist dann dafür zuständig, in diesen Fällen zu ermitteln und sie weiterzuverfolgen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den nationalen Justizbehörden. Im Jahr 2017 stießen wir bei den 703 Vorgängen, die wir bei unserer Prüfungstätigkeit für die Zuverlässigkeitserklärung und bei anderen Wirtschaftlichkeits- und/oder Compliance-Prüfungen untersuchten, auf 13 Fälle mutmaßlichen Betrugs (2016: 11).

Diese Fälle leiteten wir zusammen mit sechs weiteren Fällen, die von der Öffentlichkeit an uns herangetragen wurden, an das OLAF weiter. Die Fälle mutmaßlichen Betrugs betrafen künstlich geschaffene Bedingungen zur Erlangung einer EU-Förderung, die Meldung von Kosten, welche die Förderfähigkeitskriterien nicht erfüllten, sowie Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen können Kapitel 1 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2017 entnommen werden.
Der vollständige Text des Jahresberichts ist auf unserer Website (http://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=46515) abrufbar.

Herausforderungen für Haushaltsführung und Finanzmanagement

Noch abzuwickelnde Mittelbindungen nehmen weiter zu

Im Jahr 2017 hat die EU 158,7 Milliarden Euro (99,3 %) der verfügbaren Mittel für Verpflichtungen gebunden. Die Zahlungen fielen mit 124,7 Milliarden Euro jedoch deutlich geringer aus als veranschlagt, was hauptsächlich darauf zurückzuführen war, dass die Mitgliedstaaten für die mehrjährigen Programme der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) 2014-2020 weniger Zahlungsanträge einreichten als erwartet.

Angesichts der fast vollständigen Verwendung der verfügbaren Mittel für Verpflichtungen und des niedrigen Zahlungsstands erreichten die noch abzuwickelnden Mittelbindungen mit 267,3 Milliarden Euro eine neue Rekordhöhe. Ein deutlich höherer Zahlungsbedarf gegen Ende des derzeitigen MFR kann dazu führen, dass die Obergrenzen für die Mittel für Zahlungen unter Druck geraten und das Risiko, dass die verfügbaren Mittel für Zahlungen nicht ausreichen, um alle Zahlungsanträge zu begleichen, signifikant ansteigt. Unseres Erachtens würde eine präzisere Zahlungsvorausschätzung dazu beitragen, dieses Risiko zu mindern.

Verwendung der verfügbaren Mittel der ESI-Fonds für die Mitgliedstaaten nach wie vor schwierig

In mehreren Mitgliedstaaten sind die noch abzuwickelnden Mittelbindungen aus den ESI-Fonds im Jahr 2017 recht hoch, insbesondere gemessen an den jährlichen Gesamtausgaben des Staates (siehe Illustration 5). Bis Ende 2017 war die allgemeine durchschnittliche Ausschöpfungsquote (16 %) für den MFR 2014-2020 noch niedriger als im entsprechenden Jahr des vorangegangenen MFR (2010: 22 %). Dies war hauptsächlich bedingt durch den späteren Abschluss des vorangegangenen MFR, die späte Annahme von Rechtsakten, Schwierigkeiten bei der Umsetzung der neuen Anforderungen für den laufenden MFR, die geänderte Regel für die Aufhebung von Mittelbindungen (nunmehr n+3 gegenüber vormals n+2) sowie den mit der Überschneidung zwischen den MFR-Zeiträumen verbundenen Verwaltungsaufwand. Wir möchten auch auf die möglichen Auswirkungen, die dies auf die Qualität der Projekte hat, und auf die Bedeutung eines hinreichend stabilen Rechtsrahmens hinweisen.

Illustration 5

Noch abzuwickelnde Mittelbindungen der ESI-Fonds zum Jahresende 2017

Größere Flexibilität des EU-Haushalts, Risiko eines Zahlungsrückstands bleibt jedoch bestehen

Die Halbzeitüberprüfung des MFR hatte eine größere Flexibilität des EU-Haushalts zur Folge. Sie führte zu einer Erweiterung des Gesamtspielraums für Zahlungen, sodass nicht verwendete Mittel für Zahlungen auf künftige Jahre übertragen werden können. Darüber hinaus wurden die besonderen Instrumente gestärkt. Die für die Reserve für Soforthilfe und das Flexibilitätsinstrument verfügbaren Beträge wurden um 0,7 Milliarden Euro erhöht. Zudem ist es seit 2017 möglich, Beträge, die im Rahmen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und des Solidaritätsfonds der Europäischen Union annulliert wurden, auf das Flexibilitätsinstrument zu übertragen.

Diese Maßnahmen waren hilfreich, reichen unter Umständen jedoch nicht aus, um die Flexibilität des EU-Haushalts so weit zu erhöhen, dass er für mögliche künftige Herausforderungen gewappnet ist. Darüber hinaus wurde die Frage, ob besondere Instrumente unter die für Mittel für Zahlungen festgesetzten Obergrenzen fallen, noch nicht gelöst. Durch diese Unsicherheit erhöht sich das Risiko eines Rückstands bei den Zahlungen noch weiter.

Exposition des EU-Haushalts weiterhin hoch

Der EU-Haushalt ist weiterhin einer Vielzahl an rechtlichen Verpflichtungen zur Leistung von Zahlungen zu einem künftigen Zeitpunkt ausgesetzt, die den unterschiedlichsten Bedingungen unterliegen. Zu diesen Verpflichtungen gehören Eventualverbindlichkeiten in Form von Garantien, die im Falle des Eintritts eines künftigen Ereignisses die Bereitstellung von Mitteln erforderlich machen können.

Wir empfehlen der Kommission, bei der Unterbreitung von Legislativvorschlägen, durch die umfangreiche Eventualverbindlichkeiten entstehen oder hinzukommen, diesen einen Überblick über den Gesamtwert der Eventualverbindlichkeiten zulasten des Haushalts sowie eine Analyse von Stresstestszenarien und ihrer möglichen Auswirkungen auf den Haushalt beizufügen.

Der angekündigte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU im Jahr 2019 stellt den EU-Haushalt vor zusätzliche Herausforderungen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen betreffend die Haushaltsführung und das Finanzmanagement können Kapitel 2 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2017 entnommen werden.

Leistungsinformationen müssen besser genutzt werden

Die Kommission nutzt Leistungsinformationen für die Verwaltung von Programmen und Politiken, bei Verfehlung der Zielvorgaben werden jedoch nicht immer angemessene Maßnahmen ergriffen

Leistungsinformationen sollen darüber Aufschluss geben, ob die Politiken, Projekte und Programme ihre Ziele auf wirtschaftliche und wirksame Weise erreichen. Sie sollten dazu genutzt werden, die notwendigen Korrekturmaßnahmen zu gestalten und die Kommission bei der Beschlussfassung zu unterstützen.

Im Vorjahr überprüften wir, wie sich der von der Kommission verwendete Ansatz für die Leistungsberichterstattung im Vergleich zu bewährten Verfahren darstellt. In diesem Jahr analysierten wir insbesondere, wie Leistungsinformationen von der Kommission für Ausgabenprogramme sowie für die Ausgestaltung, Umsetzung und Bewertung von Politiken verwendet werden.

Als Schlussfolgerung empfehlen wir der Kommission diesbezüglich,

  • die für die Ausführung des EU-Haushalts geltenden Strategierahmen zu straffen und zu vereinfachen und dadurch die Rechenschaftspflicht für die Ergebnisse sowie die Klarheit und Transparenz für alle Akteure zu erhöhen;
  • in ihre Leistungsberichterstattung aktuelle Leistungsinformationen über den Stand der Zielerreichung aufzunehmen und bei Verfehlung dieser Ziele immer geeignete Maßnahmen zu ergreifen oder vorzuschlagen;
  • die Zahl der Indikatoren zur Leistung des EU-Haushalts zu verringern und die übergeordneten allgemeinen Ziele besser auf die spezifischen Programm- und Politikziele abzustimmen;
  • in ihren wichtigsten Leistungsberichten darzulegen, wie Leistungsinformationen für die Beschlussfassung genutzt wurden;
  • Maßnahmen einzuführen und Anreize zu schaffen, um eine stärkere Leistungsorientierung in ihrer internen Kultur zu fördern und dabei auf den bereits erzielten Fortschritten aufzubauen.
2017 wurden 28 Sonderberichte zu einem breiten Spektrum an Themen veröffentlicht

In unseren Sonderberichten, die sich zum Großteil auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder eine Kombination aus Compliance- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen stützen, beurteilen wir regelmäßig die erzielte Leistung. In unseren Berichten aus dem Jahr 2017 untersuchten wir insbesondere, ob die Ziele ausgewählter EU-Politiken und -Programme erreicht wurden, ob die Ergebnisse auf wirksame und wirtschaftliche Weise erzielt wurden und ob mit den EU-Mitteln ein Mehrwert geschaffen wurde. Im folgenden Schaubild sind alle im Jahr 2017 veröffentlichten 28 Sonderberichte aufgeführt.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Beurteilung der Leistung können Kapitel 3 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2017 entnommen werden.

Unsere Sonderberichte, die vorwiegend das Ergebnis von Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind, können in 23 EU-Sprachen auf unserer Website (http://www.eca.europa.eu/de/Pages/AuditReportsOpinions.aspx?ty=Specialreport&tab=tab4) abgerufen werden.

Unsere Empfehlungen werden von der Kommission zu einem großen Teil umgesetzt

Alljährlich überprüfen wir, inwieweit die Kommission aufgrund unserer Empfehlungen Korrekturmaßnahmen ergriffen hat. Gemäß unserer Strategie für den Zeitraum 2018-2020 werden wir alle Empfehlungen weiterverfolgen, die wir der Kommission drei Jahre zuvor infolge von Wirtschaftlichkeitsprüfungen unterbreitet haben.

Unsere diesjährige Weiterverfolgungsanalyse bezog sich auf 100 Empfehlungen, die wir in unseren 2014 veröffentlichten Sonderberichten ausgesprochen hatten. Die Kommission hat 75 Empfehlungen vollständig oder weitgehend umgesetzt. Wir stellten fest, dass lediglich sechs Empfehlungen überhaupt nicht umgesetzt worden waren (siehe Illustration 6).

Illustration 6

Viele vom Hof im Jahr 2014 ausgesprochene Empfehlungen wurden umgesetzt

Nähere Betrachtung der Einnahmen und der Ausgabenbereiche

Einnahmen
139,7 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Unsere Prüfung bezog sich auf die Einnahmenseite des EU-Haushalts, die der Finanzierung der Ausgaben dient. Wir untersuchten bestimmte zentrale Kontrollsysteme für die Berechnung und Erhebung von Eigenmitteln sowie eine Stichprobe von Einnahmenvorgängen.

Die auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) bzw. der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer (MwSt.) berechneten Beiträge der Mitgliedstaaten machten 56 % bzw. 12 % der Gesamteinnahmen der EU im Jahr 2017 aus. Diese Beiträge werden anhand makroökonomischer Statistiken und Schätzungen berechnet, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden.

Traditionelle Eigenmittel (TEM), in erster Linie Einfuhrzölle, die von den Behörden in den Mitgliedstaaten im Namen der EU erhoben werden, trugen weitere 15 % zu den EU-Einnahmen bei. Die übrigen 17 % der EU-Einnahmen stammten aus anderen Quellen (beispielsweise Beiträge und Erstattungen aufgrund von Abkommen und Programmen der EU, der Überschuss aus dem Haushaltsjahr 2016, von der Kommission erhobene Geldbußen sowie Verzugszinsen).

Unsere Feststellungen

Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf?

Nein

Geschätzte Fehlerquote:

0,0 % (2016: 0,0 %)

Insgesamt waren die von uns untersuchten einnahmenbezogenen Systeme wirksam. Im Bereich der TEM stellten wir jedoch fest, dass einige Kontrollen nur teilweise wirksam waren. Zudem ermittelten wir, dass bei den Maßnahmen der Kommission zum Schutz der Einnahmen der EU in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf bestand. Insbesondere gab es Schwachstellen, was die Minderung des Risikos einer Unterbewertung von Einfuhren im Zusammenhang mit den TEM sowie die Überprüfungen der Kommission zu MwSt.-Eigenmitteln betrifft. Schwachstellen in diesen beiden Bereichen können sich auf die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt auswirken.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • ihre Überwachung der Einfuhrströme zu verbessern und dabei verstärkt Data-Mining-Techniken zu nutzen, um ungewöhnliche Muster und die ihnen zugrunde liegenden Ursachen zu analysieren, und unverzüglich zu reagieren, um sicherzustellen, dass die geschuldeten TEM-Beträge bereitgestellt werden;
  • den bestehenden Kontrollrahmen zu überprüfen und besser zu dokumentieren, wie er zum Einsatz kommt, wenn es darum geht, die mitgliedstaatlichen Berechnungen der MwSt.-Eigenmittel zu überprüfen.

 

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Einnahmen können Kapitel 4 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2017 entnommen werden.

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
14,9 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Unsere Prüfung bezog sich auf Ausgaben in den folgenden Bereichen: Forschung und Innovation, Bildungssysteme, Schaffung von Arbeitsplätzen, digitaler Binnenmarkt, erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Modernisierung des Verkehrssektors sowie Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 14,9 Milliarden Euro. Fast die gesamten Ausgaben flossen in Form von Finanzhilfen an öffentliche oder private Empfänger, die an Projekten teilnahmen.

Ausgaben für Forschung und Innovation, die im Jahr 2017 53 % der Ausgaben in dieser Teilrubrik ausmachten, werden über das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung 2007-2013 (RP7) und das Rahmenprogramm Horizont 2020, das für den Zeitraum 2014-2020 gilt, getätigt.

Unsere Feststellungen

Weist der Ausgabenbereich eine wesentliche Fehlerquote auf?

Ja

Geschätzte Fehlerquote:

4,2 % (2016: 4,1 %)

Das größte Risiko für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge besteht darin, dass Empfänger nicht förderfähige Kosten melden, die von der Kommission vor der Erstattung weder aufgedeckt noch berichtigt werden. Tatsächlich stellten wir fest, dass die meisten Fehler die Erstattung nicht förderfähiger Personalkosten, sonstiger nicht förderfähiger direkter Kosten (beispielsweise nicht projektbezogene Reise- und Ausrüstungskosten) oder nicht förderfähiger indirekter Kosten, die von Empfängern geltend gemacht wurden, betrafen. Darunter fielen Berechnungsfehler, fehlende Belege für gemeldete Kosten sowie außerhalb des zulässigen Zeitraums angefallene Kosten (siehe nachstehende Beispiele).

Beispiele: Nicht förderfähige Kosten

In einem von uns untersuchten Fall hatte ein KMU-Empfänger die Stundensätze anhand einer falschen Methode berechnet und für einige Mitarbeiter zu viele Arbeitsstunden abgerechnet. Darüber hinaus waren alle für das Projekt tätigen Mitarbeiter tatsächlich bei einem Schwesterunternehmen beschäftigt, das nicht unter die Finanzhilfevereinbarung fiel.

In einem weiteren Fall hatte ein Empfänger künftige Aufwendungen geltend gemacht, die zum Zeitpunkt der Anerkennung der Kosten durch die Kommission weder in Rechnung gestellt noch beglichen worden waren, und es lagen keine Nachweise dafür vor, dass die entsprechenden Arbeiten tatsächlich ausgeführt worden waren.

Es standen ausreichende Informationen zur Verfügung, um einen erheblichen Teil der Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen. Wären diese Informationen zur Berichtigung von Fehlern genutzt worden, so wäre die geschätzte Fehlerquote für die Gesamtausgaben in der Teilrubrik „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ um 1,5 Prozentpunkte niedriger ausgefallen.

In mehreren Fällen ermittelten wir zudem Verzögerungen auf der Ebene des Projektkoordinators bei der Verteilung der EU-Fördermittel an die anderen Projektteilnehmer. Einige dieser Verzögerungen waren zwar nachvollziehbar, doch stellen wir fest, dass Verzögerungen bei der Weiterleitung von EU-Mitteln schwerwiegende finanzielle Folgen für Projektteilnehmer, insbesondere für KMU, haben können.

Vorschriften für das Programm Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“

Wir haben bereits in früheren Berichten darauf hingewiesen, dass die Fördervorschriften des Programms Horizont 2020 einfacher sind als die des RP7. Die Vorschriften für die Personalkosten sind jedoch weiterhin schwer zu verstehen und anzuwenden. Dies wird durch die Prüfungen des Hofes und der Kommission, die anhaltend hohe Fehlerquoten bei den Personalkosten ergeben, bestätigt.

Auch bei anderen Programmen stellten wir vage Förderfähigkeitsregeln fest, die Raum für Interpretationen lassen. Für die Fazilität „Connecting Europe“ ist nicht in Leitlinien dargelegt, wie die angefallenen Kosten nachzuweisen sind, obwohl dieser Nachweis eine Voraussetzung für die Förderfähigkeit darstellt. Nach unserer Auffassung würde eine weitere Vereinfachung und Klarstellung der Vorschriften zu einem besseren Finanzmanagement und einer einheitlichen Behandlung der Empfänger beitragen.

Berichterstattung der Kommission über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit

Die Jährlichen Tätigkeitsberichte der Generaldirektion Forschung und Innovation, der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur, der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) und der Exekutivagentur für die Forschung (REA) enthalten eine angemessene Bewertung des Finanzmanagements der jeweiligen Generaldirektionen und Agenturen im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge. Alles in allem bestätigen die vorgelegten Informationen unsere Feststellungen und Schlussfolgerungen. Zudem stellten wir fest, dass der Ansatz für die Bestimmung der geschätzten Risikobeträge in den für die Umsetzung von Forschungs- und Innovationsprogrammen zuständigen Generaldirektionen noch stärker harmonisiert wurde.

Im Bereich Forschung und Innovation überprüften wir das Stichprobenverfahren und die Prüfungsmethode der Kommission, die den in den Jährlichen Tätigkeitsberichten enthaltenen Informationen zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit zugrunde liegen. Ferner überprüften wir Prüfungsakten der Kommission und der privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die im Auftrag der Kommission Prüfungen zum RP7, zu Horizont 2020 und zu Erasmus+ durchführen.

Unsere Prüfungsarbeit zu der von der Kommission und den nationalen Agenturen angewandten Ex-post-Prüfungsstrategie und -methode für Erasmus+ ergab, dass die geprüften nationalen Agenturen und Behörden zweckdienliche Aufsichts- und Kontrollsysteme eingerichtet hatten. In zwei der drei untersuchten Fälle stellten wir jedoch fest, dass die Kontrollen der von den nationalen Behörden ausgewählten unabhängigen Prüfstellen hinsichtlich Gründlichkeit und Dokumentation Schwachstellen aufwiesen.

Die privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hatten ihre Prüfungsprogramme zum RP7 nicht vollständig harmonisiert.

Die Prüfungsprogramme zu Horizont 2020 waren zwar einheitlich, die verfügbare Prüfungsdokumentation reichte jedoch für eine umfassende Überprüfung nicht aus. Zudem können wir keine Schlussfolgerungen zur Qualität der Ex-post-Prüfungen für das Programm Horizont 2020 ziehen, da sich unsere Bewertung nicht auf die privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erstreckte, die im Auftrag der Kommission Prüfungen durchführen.

Leistungsbeurteilung

Wir untersuchten die Berichterstattung der Kommission zur Leistung der in der Stichprobe erfassten Forschungs- und Innovationsprojekte. Bei den meisten Projekten wurden zwar die erwarteten Outputs und Ergebnisse erzielt, in einigen Fällen entsprachen die gemeldeten Fortschritte jedoch nur teilweise den vereinbarten Zielen oder die gemeldeten Kosten wurden angesichts des erzielten Projektfortschritts nicht für angemessen erachtet. Ferner waren die Projektoutputs und -ergebnisse in einigen Fällen nur teilweise verbreitet worden.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • in Bezug auf Horizont 2020 die Förderfähigkeitsregeln für die Personalkosten weiter zu präzisieren, die Methode für die Berechnung der Personalkosten zu überprüfen und die Liste der Fragen, die sich in bestimmten Ländern ergeben, zu vervollständigen;
  • in Bezug auf die Fazilität „Connecting Europe“ die Empfänger stärker für die Förderfähigkeitsregeln zu sensibilisieren, indem sie insbesondere eine klare Unterscheidung zwischen einem Durchführungsauftrag und einem Unterauftrag vornimmt;
  • umgehend die Schwachstellen zu beseitigen, die ihr Interner Auditdienst bei der Verwaltung der Erasmus+-Finanzhilfen durch die EACEA sowie bei der Überwachung von Forschungs- und Innovationsprojekten ermittelt hat.

 

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ können Kapitel 5 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2017 entnommen werden.

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
8 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Die Ausgaben in der MFR-Teilrubrik 1b „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ („Kohäsion“) sollen insbesondere dazu dienen, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Mitgliedstaaten und Regionen der EU zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit aller Regionen zu stärken. Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, lediglich auf 8 Milliarden Euro. Dies war auf das geringe Volumen der akzeptierten Ausgaben zurückzuführen; im Jahr 2018 dürfte dieser Betrag deutlich steigen.

Für die Verwaltung der Ausgaben sind zwei Generaldirektionen der Kommission zuständig: zum einen die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO), die hauptsächlich die Durchführung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds (KF) überwacht und deren Vorgänge 65 % unserer Prüfungspopulation ausmachten, und zum anderen die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL), die hauptsächlich die Durchführung des Europäischen Sozialfonds (ESF) überwacht und deren Vorgänge 35 % unserer Prüfungspopulation ausmachten.

Die Ausgaben unterliegen der geteilten Mittelverwaltung durch Kommission und Mitgliedstaaten. Dabei werden mehrjährige operationelle Programme (OP), in deren Rahmen Projekte gefördert werden, kofinanziert.

Unsere Prüfung bezog sich erstmals auf Abschlusszahlungen des Programmplanungszeitraums 2007-2013 und auf abgerechnete Ausgaben des Programmplanungszeitraums 2014-2020 innerhalb eines überarbeiteten Kontroll- und Zuverlässigkeitsrahmens. Angesichts des überarbeiteten Rahmens erstreckte sich unsere Prüfung in diesem Jahr auf die Arbeit der Prüfbehörden und der Kommission. Wir erhoben eine statistisch repräsentative Stichprobe von Vorgängen, die bereits von den Prüfbehörden untersucht worden waren, und überprüften deren Arbeit. Bei Vorgängen, bei denen wir Schwachstellen ermittelten, vollzogen wir die Prüfung der Behörden anschließend auch auf Ebene der Begünstigten nach.

Mit der Prüfung zielten wir darauf ab, zum einen zur Gesamtzuverlässigkeitserklärung beizutragen und zum anderen den neuen Kontroll- und Zuverlässigkeitsrahmen zu bewerten und der Frage nachzugehen, inwieweit dieser als zuverlässig betrachtet werden kann. Diese Bewertung fand mit Blick darauf statt, dass wir den neuen Rahmen in Zukunft womöglich stärker nutzen möchten und daher ermitteln wollten, welche weiteren Verbesserungen erforderlich sind.

Unsere Feststellungen

Weist der Ausgabenbereich eine wesentliche Fehlerquote auf?

Ja

Geschätzte Fehlerquote1:

3,0 % (2016: 4,8 %)

Die Zahl und die Auswirkungen der von uns festgestellten Fehler deuten darauf hin, dass im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der von den Verwaltungsbehörden geltend gemachten Ausgaben weiterhin Schwachstellen bestehen. Finanzinstrumente trugen am meisten zu der von uns geschätzten Fehlerquote bei, gefolgt von nicht förderfähigen Kosten (siehe Beispiel).

Beispiel: Nicht förderfähige Darlehen, die für Finanzinstrumente unter geteilter Mittelverwaltung genehmigt wurden

Die EFRE-Kofinanzierung für Darlehen muss in erster Linie (d. h. mehr als 50 % des Gesamtwerts der Darlehen) zur Unterstützung von KMU verwendet werden. Eines der von uns geprüften Finanzinstrumente hatte jedoch fast 80 % des genehmigten Gesamtwerts der Darlehen in Unternehmen investiert, die keine KMU waren. Dieser Verstoß gegen die vom Gesetzgeber festgelegte grundlegende Fördervoraussetzung wurde weder von der Prüfbehörde noch von der Kommission aufgedeckt.

Bewertung der Arbeit der Prüfbehörden

Die Arbeit der Prüfbehörden ist ein entscheidender Teil des neuen Zuverlässigkeits- und Kontrollrahmens zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Kohäsionsausgaben. Daher legten wir dieses Jahr größeres Gewicht auf die Untersuchung der wesentlichen Elemente ihrer Kontrollen.

In mehreren Fällen deckten wir bei unserer Überprüfung der Arbeit der Prüfbehörden Schwachstellen auf, die die Zuverlässigkeit der gemeldeten Restfehlerquoten beeinträchtigten. Wir ermittelten Schwachstellen hinsichtlich des Umfangs, der Qualität und der Dokumentation der Arbeit der Prüfbehörden und der Repräsentativität ihrer Stichproben. Diese Probleme wurden von der Kommission nicht festgestellt. In allen von uns untersuchten Zuverlässigkeits- und Abschlusspaketen meldeten die Prüfbehörden eine Restfehlerquote von weniger als 2 %.

Aufgrund der von uns aufgedeckten zusätzlichen Fehler lag unsere neu berechnete Fehlerquote jedoch bei sechs der 12 von uns geprüften Zuverlässigkeitspakete für den Zeitraum 2014-2020 und bei drei der 10 von uns geprüften Abschlusspakete für den Zeitraum 2007-2013 über 2 %.

Arbeit der Kommission und Berichterstattung über die Restfehlerquote in den Jährlichen Tätigkeitsberichten

Die Jährlichen Tätigkeitsberichte (JTB) sind das zentrale Instrument der Kommission, um darüber Bericht zu erstatten, ob sie hinreichende Gewähr dafür bieten kann, dass die eingerichteten Kontrollverfahren die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben gewährleisten. Durch die Gestaltung des überarbeiteten Kontroll- und Zuverlässigkeitsrahmens sollte gewährleistet werden, dass die jährlichen Restfehlerquoten unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % liegen. Für die Teilrubrik „Kohäsion“ enthalten die JTB 2017 der GD EMPL und der GD REGIO jedoch mehrere unterschiedliche Quoten, um das Ausmaß der risikobehafteten Ausgaben auszudrücken, darunter Restfehlerquoten für die einzelnen Zuverlässigkeitspakete des am 1. Juli 2015 beginnenden und am 30. Juni 2016 endenden Rechnungslegungsjahrs. Unseres Erachtens kann die Kommission nur für diese Quoten auf der Grundlage der Arbeit der Prüfbehörden und ihrer eigenen Ordnungsmäßigkeitsarbeit hinreichende Zuverlässigkeitsgewähr bieten.

Ferner muss die Arbeit der Kommission im Hinblick auf die Annahme der Rechnungslegung, die Validierung der einzelnen Restfehlerquoten und die Ermittlung einer Gesamtrestfehlerquote weiter verbessert werden.

Unsere Arbeit hat gezeigt, dass die Gesamtrestfehlerquoten für das Rechnungslegungsjahr 2015/2016 in den JTB der Kommission zu niedrig geschätzt sind. Derzeit können wir uns nicht darauf stützen.

Leistungsbeurteilung

Eines der Hauptziele der verordnungsrechtlichen Bestimmungen für den Zeitraum 2014-2020 bestand darin, die Leistung und die Ergebnisse stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Unsere Überprüfung von 113 abgeschlossenen Projekten hat ergeben, dass im Allgemeinen ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Outputzielen auf OP-Ebene und auf Projektebene besteht. Wo Zielvorgaben vorhanden waren, wurde in den meisten Fällen gemeldet, dass sie zumindest teilweise erfüllt wurden. Bei vielen Leistungsmessungssystemen fehlen jedoch Ergebnisindikatoren, sodass es schwierig ist, den Gesamtbeitrag eines Projekts zu spezifischen OP-Zielen zu beurteilen.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • sicherzustellen, dass die Prüfungsregelungen für die vom EIF verwalteten Finanzinstrumente auf Ebene der Finanzmittler angemessen sind;
  • legislative Änderungen für den Finanzrahmen nach 2020 vorzuschlagen, um eine Mehrwertsteuererstattung an öffentliche Stellen zulasten der EU-Fonds auszuschließen;
  • die Mängel zu beseitigen, die wir bei ihrer Überprüfung der Arbeit der Prüfbehörden im Zuge ihrer Ordnungsmäßigkeitsprüfungen festgestellt haben;
  • gegen die Komplexität der Informationen zum Kontroll- und Zuverlässigkeitsrahmen 2014-2020 in den JTB der GD REGIO und der GD EMPL vorzugehen;
  • dafür zu sorgen, dass die Prüfungsregelungen im Einklang mit dem Vorschlag für Finanzinstrumente im verordnungsrechtlichen Rahmen nach 2020 geändert werden, sodass nur die tatsächliche Mittelverwendung auf Ebene der Endbegünstigten bei der Berechnung der Restfehlerquoten berücksichtigt wird;
  • für jedes Rechnungslegungsjahr eine Restfehlerquote für die Teilrubrik „Kohäsion“ insgesamt auszuweisen;
  • ausreichende Kontrollen zur Ordnungsmäßigkeit durchzuführen, um die Wirksamkeit der Arbeit der Prüfbehörden zu beurteilen und spätestens in den JTB, die sie nach dem Jahr, für das sie die Rechnungslegung annimmt, veröffentlicht, hinreichende Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben zu erlangen.

 

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ können Kapitel 6 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2017 entnommen werden.

Natürliche Ressourcen
56,5 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Dieser Ausgabenbereich deckt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) und einen Teil der EU-Ausgaben für die Umwelt- und Klimapolitik ab. Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 56,5 Milliarden Euro.

Grundlage für EU-Ausgaben zugunsten der Landwirtschaft ist die GAP. Die drei in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten allgemeinen Ziele der GAP lauten wie folgt:

  • rentable Nahrungsmittelerzeugung mit Schwerpunkt auf den landwirtschaftlichen Einkommen, der Produktivität in der Landwirtschaft und der Preisstabilität;
  • nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie Klimaschutzmaßnahmen mit Schwerpunkt auf den Treibhausgasemissionen, der biologischen Vielfalt sowie Boden und Wasser;
  • ausgewogene räumliche Entwicklung.

Die Ausgaben im Rahmen der GAP unterliegen der geteilten Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten. Dies betrifft

  • Direktzahlungen im Rahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), die 74 % der Ausgaben in diesem Bereich ausmachten;
  • den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), aus dem Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums zusammen mit den Mitgliedstaaten finanziert werden und auf den 19 % der Ausgaben entfielen;
  • Marktmaßnahmen im Rahmen des EGFL, die 5 % der Ausgaben ausmachten.

Die GAP-Ausgaben werden über rund 80 Zahlstellen abgewickelt, welche dafür zuständig sind, die Beihilfefähigkeit der Anträge zu überprüfen und Zahlungen an die Begünstigten zu leisten.

Die GFP unterliegt ebenfalls der geteilten Mittelverwaltung durch Kommission und Mitgliedstaaten.

Die Umweltpolitik der EU wird von der Kommission zentral verwaltet. Das größte Instrument für Ausgaben in diesem Bereich ist das Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE).

Unsere Feststellungen

Weist der Ausgabenbereich eine wesentliche Fehlerquote auf?

Ja

Geschätzte Fehlerquote:

2,4 % (2016: 2,5 %)

Die Kommission und die Behörden der Mitgliedstaaten hatten Korrekturmaßnahmen angewandt, durch die sich die von uns für dieses Kapitel geschätzte Fehlerquote um 1,1 Prozentpunkte verringerte. Bei einem erheblichen Teil der Vorgänge mit quantifizierbaren Fehlern verfügten die nationalen Behörden jedoch über ausreichende Informationen, um die Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen, bevor die Ausgaben der Kommission gemeldet wurden. Hätten die mitgliedstaatlichen Behörden alle ihnen vorliegenden Informationen angemessen genutzt, wäre die für dieses Kapitel geschätzte Fehlerquote um 0,9 Prozentpunkte niedriger ausgefallen.

Die Direktzahlungen wiesen keine wesentliche Fehlerquote auf

Direktzahlungen richten sich in erster Linie nach der landwirtschaftlichen Fläche. Kontinuierliche Verbesserungen der Kontrollsysteme haben dazu beigetragen, die Fehlerquote im Jahr 2017 niedrig zu halten, sodass sie unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % lag.

Mit den sogenannten Ökologisierungszahlungen sollen Landwirte unterstützt werden, die Methoden anwenden, welche sich positiv auf Klima und Umwelt auswirken. Im Rahmen unserer Prüfung von 121 Direktzahlungen besuchten wir 35 Begünstigte, die Ökologisierungszahlungen erhalten hatten. Nur in einem Fall ermittelten wir einen direkten Verstoß gegen die Ökologisierungsanforderungen. Wie wir zu einem früheren Zeitpunkt angemerkt haben, sind die Ökologisierungsanforderungen wenig anspruchsvoll und spiegeln größtenteils die normale landwirtschaftliche Praxis wider. Weitere Informationen sind unserem Sonderbericht Nr. 21/2017 „Die Ökologisierung: eine komplexere Regelung zur Einkommensstützung, die noch nicht ökologisch wirksam ist“ zu entnehmen.

Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei

In diesen Ausgabenbereichen ist die Fehlerquote nach wie vor hoch.

Die Hauptfehlerquellen waren die Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen, fehlerhafte Angaben zu den Flächen oder zur Anzahl der Tiere und die Nichteinhaltung von Agrarumweltverpflichtungen durch die Begünstigten (siehe Beispiel).

Beispiel: Der Begünstigte kam den Agrarumweltverpflichtungen nicht nach

Wir untersuchten einen Fall, in dem ein Betriebsinhaber im Rahmen einer Maßnahme zur ökologischen Optimierung der agronomischen Techniken und der Bewässerung eine Beihilfe erhalten hatte. Um die Beihilfe zu erhalten, musste sich der Begünstigte verpflichten, auf einem Teil seiner Flächen bestimmte Kulturen anzubauen, weniger chemische Düngemittel einzusetzen, den Wasserverbrauch bei der Bewässerung zu senken und über Anbau und Bewässerung Buch zu führen. Wir stellten fest, dass der Begünstigte keine dieser Verpflichtungen eingehalten hatte. Nach unserem Prüfbesuch leitete die Zahlstelle ein Verfahren ein, um die Beihilfe zurückzufordern.

Berichterstattung der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit

Die angepassten Fehlerquoten für die wichtigsten Ausgabenbereiche der Rubrik „Natürliche Ressourcen“, die im Jährlichen Tätigkeitsbericht der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (GD AGRI) für 2017 angegeben sind, stehen mit unserer Prüfungsfeststellung in Einklang, wonach die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ insgesamt eine wesentliche Fehlerquote aufweist und die EGFL-Direktbeihilferegelungen, auf die 74 % der Ausgaben in dieser MFR-Rubrik entfallen, keine wesentliche Fehlerquote aufweisen.

Seit 2015 sind die Bescheinigenden Stellen in den Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Stellungnahme (Prüfungsurteil) zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben der Zahlstellen vorzulegen. Die Arbeit der Bescheinigenden Stellen ist eines der Elemente, auf denen das Zuverlässigkeitsmodell der Kommission für die GAP-Ausgaben beruht: Die GD AGRI berücksichtigt diese Arbeit bei der Berechnung der angepassten Fehlerquoten für die wichtigsten Ausgabenbereiche. Will die Kommission ihr Ziel erreichen, dass die Arbeit der Bescheinigenden Stellen zur primären Quelle für die Erlangung von Prüfungssicherheit hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der GAP-Ausgaben wird, so sind jedoch noch weitere Verbesserungen erforderlich.

Leistungsbeurteilung

Der geografische Beihilfeantrag ist eine Online-Anwendung, über die Betriebsinhaber flächenbezogene Beihilfeanträge online zur Verarbeitung in den Zahlstellen einreichen können. Die Zahlstellen müssen den geografischen Beihilfeantrag bis 2018 für alle Begünstigten, die flächenbezogene Beihilfen erhalten, bereitstellen.

Unsere Prüfer statteten über 100 landwirtschaftlichen Betrieben einen Besuch ab, um die Verwendung des geografischen Beihilfeantrags durch die Betriebsinhaber zu untersuchen, und führten bei 24 Zahlstellen eine Umfrage zur Einführung dieses Beihilfeantrags durch. Für flächenbezogene Beihilfen hatte die Mehrzahl der von uns besuchten Antragsteller bereits vom geografischen Beihilfeantrag Gebrauch gemacht, was in den meisten Fällen dazu führte, dass weniger Fehler auftraten und Zeit eingespart werden konnte. 23 % der von uns befragten Betriebsinhaber reichten ihre Anträge jedoch nach wie vor ein, ohne den geografischen Beihilfeantrag zu verwenden.

Wir untersuchten 29 Investitionsprojekte im Bereich Entwicklung des ländlichen Raums, um deren Leistung zu bewerten. Insgesamt ist festzustellen, dass die Fördervoraussetzungen mit den in den Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums ermittelten Prioritäten im Einklang standen und die Auswahlverfahren angemessen waren. Die von uns besuchten Begünstigten führten die zur Stichprobe gehörenden Investitionsprojekte im Bereich Entwicklung des ländlichen Raums im Allgemeinen wie geplant durch, und die Angemessenheit der Kosten wurde von den Mitgliedstaaten kontrolliert. Die Mitgliedstaaten machten jedoch nur wenig Gebrauch von vereinfachten Kostenoptionen.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • die Wirksamkeit der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Beseitigung der Ursachen von Fehlern bei den Zahlungen für Marktmaßnahmen und die Entwicklung des ländlichen Raums zu bewerten und – falls erforderlich – weitere Anleitungen zu geben;
  • die Qualität der von den Bescheinigenden Stellen vorgenommenen Prüfungen von Vorgängen genauer zu untersuchen;
  • die Umsetzung der Abhilfemaßnahmen zu überprüfen, die mitgliedstaatliche Behörden ergreifen, wenn die Kommission zu dem Schluss gekommen ist, dass die Arbeit einer Bescheinigenden Stelle nicht oder nur begrenzt zuverlässig ist;
  • zu überwachen, welche Fortschritte die Zahlstellen bei ihrer Unterstützung von Betriebsinhabern, die den geografischen Beihilfeantrag noch nicht verwenden, erzielen. Außerdem sollte sie vorbildliche Verfahren fördern, damit die Vorteile des neuen Systems bestmöglich genutzt werden und seine vollständige Umsetzung innerhalb der verordnungsrechtlichen Fristen erreicht wird.

 

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Natürliche Ressourcen“ können Kapitel 7 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2017 entnommen werden.

Sicherheit und Unionsbürgerschaft
2,7 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Dieser Ausgabenbereich umfasst verschiedene Politikbereiche, deren gemeinsames Ziel die Stärkung des Konzepts der Unionsbürgerschaft durch die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen ist.

Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 2,7 Milliarden Euro. Unter diesen Betrag fielen der Grenzschutz, die Einwanderungs- und Asylpolitik, Justiz und Inneres, die öffentliche Gesundheit, der Verbraucherschutz, die Kultur-, Jugend- und Informationspolitik und der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Rubrik „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ macht einen relativ kleinen, aber wachsenden Teil des EU-Haushalts aus (ungefähr 2 % im Jahr 2017).

12 dezentrale Agenturen, auf die wir in unseren besonderen Jahresberichten gesondert eingehen, führen einen wesentlichen Teil der Ausgaben aus.

Der Bereich „Migration und Sicherheit“, auf den 45 % der Ausgaben entfallen, unterliegt weitgehend der geteilten Mittelverwaltung durch Mitgliedstaaten und Kommission. Die wichtigsten Fonds in dieser Rubrik sind

  • der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), der zu einer wirksamen Steuerung der Migrationsströme beitragen und einen gemeinsamen Ansatz der EU bezüglich Asyl und Einwanderung schaffen soll;
  • der Fonds für die innere Sicherheit (ISF), der ein hohes Maß an Sicherheit in der EU gewährleisten soll.

Diese Fonds wurden 2014 als Ersatz für das Programm SOLID („Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“) aufgelegt. Ihre Laufzeit endet 2020.

Neben ausgewählten Systemen untersuchten wir eine kleine Anzahl von Vorgängen in den wichtigsten Politikbereichen dieses Ausgabenbereichs.

Aufgrund des Umfangs dieser Stichprobe können wir für die Rubrik „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ keine repräsentative Fehlerquote berechnen, wie wir dies für andere Ausgabenbereiche getan haben.

Unsere Feststellungen

Unsere Untersuchung ergab, dass die Mitgliedstaaten die Erstattungsfähigkeit der von öffentlichen Stellen geltend gemachten Mehrwertsteuer uneinheitlich handhabten, was die Ausführung von EU-Ausgaben nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gefährdet. Zudem stellten wir fest, dass die für die Jahresrechnung 2017 geltenden Berichtspflichten für den AMIF/ISF verhindert haben, dass die Kommission alle notwendigen Finanzinformationen erhält, die sie für die Überwachung benötigt.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • den Mitgliedstaaten Leitlinien an die Hand zu geben, in denen die Verwendung von EU-Mitteln im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erläutert wird. Insbesondere sollte in den Durchführungsleitlinien für den AMIF/ISF festgelegt werden, dass in Fällen, in denen EU-Maßnahmen von öffentlichen Stellen durchgeführt werden, die EU-Kofinanzierung die gesamten zuschussfähigen Ausgaben ohne Mehrwertsteuer nicht übersteigen darf;
  • von den Mitgliedstaaten zu verlangen, dass sie die Beträge, die sie in der jährlichen Rechnungslegung zu ihren nationalen AMIF- und ISF-Programmen melden, nach Wiedereinziehungen, Vorfinanzierungen und tatsächlich getätigten Ausgaben aufschlüsseln. Zudem sollte sie in ihrem Jährlichen Tätigkeitsbericht ab 2018 die tatsächlichen Ausgaben je Fonds angeben.

 

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ können Kapitel 8 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2017 entnommen werden.

Europa in der Welt
8,2 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Dieser Ausgabenbereich umfasst die Ausgaben für Außenpolitik, Unterstützung für Bewerber- und potenzielle Bewerberländer sowie Entwicklungs- und humanitäre Hilfe für Entwicklungs- und Nachbarländer (mit Ausnahme der Europäischen Entwicklungsfonds – weitere Informationen finden Sie hier).

Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 8,2 Milliarden Euro. Diese Ausgaben wurden in über 150 Ländern getätigt. Sie werden entweder direkt von mehreren Generaldirektionen der Kommission (durch die zentralen Kommissionsdienststellen in Brüssel oder die EU-Delegationen in den Empfängerländern) oder indirekt von den Empfängerländern oder internationalen Organisationen verwaltet. Dabei wird eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente der Zusammenarbeit und Methoden für die Bereitstellung der Hilfen eingesetzt.

Aufgrund des geringen Umfangs der Stichprobe können wir für die Rubrik „Europa in der Welt“ keine repräsentative Fehlerquote berechnen, wie wir dies für andere Ausgabenbereiche getan haben.

Unsere Feststellungen

Bei den in den allgemeinen Haushalt von Empfängerländern fließenden EU-Beiträgen (Budgethilfe) hat die Kommission erheblichen Ermessensspielraum bei der Entscheidung darüber, ob die Förderfähigkeitsbedingungen erfüllt sind. Mögliche Schwachstellen im Finanzmanagement, die auf nationaler Ebene zu einer missbräuchlichen Verwendung von Mitteln führen können, treten bei unserer Prüfung nicht als Fehler in Erscheinung. Dies trifft auch auf EU-Mittel zu, die mit den Mitteln anderer internationaler Geber verschmelzen und nicht an spezifische Ausgaben gebunden sind. In solchen Fällen gelten die Kosten gemäß den EU-Rechtsvorschriften als förderfähig, solange der gemeinsam aufgebrachte Betrag förderfähige Ausgaben abdeckt, die mindestens so hoch ausfallen wie der EU-Beitrag.

Unsere Prüfung von Vorgängen ergab, dass die Systeme der Kommission einige Schwachstellen aufwiesen: bei den Kontrollen der Vergabeverfahren auf zweiter Ebene (Beschaffungsverfahren, die von Begünstigten durchgeführt werden) und bei der Erstattung der Gehälter von Ständigen Twinningberatern, die zur Durchführung EU-geförderter Projekte entsandt wurden.

Berichterstattung der Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen über die Einhaltung der Vorschriften

Wie in den Vorjahren gab die Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (GD NEAR) im Rahmen ihrer Bemühungen zur Verringerung der Fehler bei Zahlungen eine Analyse in Auftrag, um die Restfehlerquote bei Ausgaben in diesem Bereich zu bestimmen. Wie bei unseren früheren Bewertungen der Analyse kamen wir zu dem Schluss, dass die dabei angewandte Methode im Großen und Ganzen zweckmäßig und wirksam ist. Allerdings ermittelten wir einige Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf besteht, beispielsweise im Hinblick auf eine risikobasierte Schichtung der Grundgesamtheit, den Ermessensspielraum der Auftragnehmer bezüglich der Schätzung von Fehlerquoten in einzelnen Vorgängen sowie fallen gelassene Fehler.

Bei der Überprüfung des Jährlichen Tätigkeitsberichts der GD NEAR für 2017 stellten wir fest, dass die Generaldirektion erhebliche Bemühungen unternommen hatte, um unseren Empfehlungen in Bezug auf die überhöhte Angabe der Korrekturkapazität nachzukommen, und bei der Analyse von Einziehungsanordnungen einen vorsichtigen Ansatz angewandt hatte.

Leistungsbeurteilung

Neben der Ordnungsmäßigkeit beurteilten wir bei sieben abgeschlossenen Projekten auch Leistungsaspekte. Bei allen untersuchten Projekten gab es klare und relevante Leistungsindikatoren. Ihr logischer Rahmen war gut strukturiert, und ihre Outputziele waren realistisch. Wir ermittelten jedoch einige Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung der Projekte. Diese waren der Projektleistung abträglich (siehe Beispiel).

Beispiel: Probleme in Bezug auf die Leistung besuchter Projekte

In zwei von uns untersuchten Fällen waren die Transportkosten von Waren viel höher als der Wert der Waren selbst. Im ersten Fall beliefen sich die Transportkosten von Waren im Wert von 78 000 Euro auf 152 000 Euro. Im zweiten Fall beliefen sich die Transportkosten von Waren im Wert von 70 150 Euro auf 131 500 Euro.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • dem externen Auftragnehmer, der die nächste Analyse der Restfehlerquote durchführt, präzisere Anleitungen zur Kontrolle der Vergabeverfahren auf zweiter Ebene an die Hand zu geben;
  • die Grundgesamtheit bei der nächsten Analyse der Restfehlerquote nach dem inhärenten Risiko der Projekte zu schichten, wobei mehr Gewicht auf Zuschüsse mit direkter Mittelverwaltung und weniger Gewicht auf Budgethilfevorgänge gelegt werden sollte;
  • im nächsten Jährlichen Tätigkeitsbericht auf die Einschränkungen der Analyse der Restfehlerquote hinzuweisen;
  • die derzeitigen Leitlinien für Begünstigte von im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung umgesetzten Projekten zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass die geplanten Aktivitäten zeitnah ausgeführt und die Projektoutputs tatsächlich verwendet werden, damit eine optimale Mittelverwendung gegeben ist.

 

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Europa in der Welt“ können Kapitel 9 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2017 entnommen werden.

Verwaltung
9,7 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Unsere Prüfung bezog sich auf die Verwaltungsausgaben der Organe und sonstigen Einrichtungen der EU. Dabei handelt es sich um das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission, den Gerichtshof der Europäischen Union, den Europäischen Rechnungshof, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Ausschuss der Regionen, den Europäischen Bürgerbeauftragten, den Europäischen Datenschutzbeauftragten und den Europäischen Auswärtigen Dienst.

Im Jahr 2017 beliefen sich die von den Organen und sonstigen Einrichtungen der EU getätigten Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung waren, auf 9,7 Milliarden Euro. Dieser Betrag umfasste Ausgaben für Personal (rund 60 % der Gesamtausgaben), Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie.

Die Ergebnisse unserer Prüfungen der Agenturen und sonstigen dezentralen Einrichtungen der EU sowie der Europäischen Schulen werden in besonderen Jahresberichten behandelt, die gesondert veröffentlicht werden, sowie in einer konsolidierten Zusammenfassung dieser Prüfungen.

Der Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofs wird von einem externen Prüfer geprüft; der Bericht des Abschlussprüfers wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf unserer Website veröffentlicht.

Unsere Feststellungen

Weist der Ausgabenbereich eine wesentliche Fehlerquote auf?

Nein

Geschätzte Fehlerquote:

0,5 % (2016: 0,2 %)

Bei unserer Untersuchung der Systeme ermittelten wir insgesamt keine erheblichen Mängel. In einigen Bereichen stellten wir jedoch Verbesserungsbedarf fest. Diese werden in den folgenden Empfehlungen behandelt.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen dem Europäischen Parlament,

  • im Kontext der Überarbeitung der Haushaltsordnung die Leitlinien zu den Auswahl- und Zuschlagskriterien im Rahmen von Vergabeverfahren zu verbessern;
  • im Zuge der nächsten Überarbeitung seiner Regelung über den Empfang von Besuchergruppen das Verfahren zur Einreichung von Ausgabenerklärungen für Besuchergruppen zu straffen.

Zudem empfehlen wir der Kommission, ihre Systeme zur Verwaltung der im Statut vorgesehenen Familienzulagen so bald wie möglich zu verbessern.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Verwaltung“ können Kapitel 10 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2017 entnommen werden.

Europäische Entwicklungsfonds
3,5 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Im Rahmen der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) gewährt die Europäische Union Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Mit den Ausgaben und Kooperationsinstrumenten des EEF soll die Armut überwunden werden. Außerdem sollen eine nachhaltige Entwicklung sowie die Integration der AKP-Staaten und ÜLG in die Weltwirtschaft gefördert werden.

Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 3,5 Milliarden Euro. Die EEF werden von den EU-Mitgliedstaaten finanziert und entweder über Einzelprojekte oder Budgethilfe (ein Beitrag zum allgemeinen oder zu einem sektorbezogenen Haushalt eines Staates) ausgeführt. Für jeden EEF gilt eine eigene Finanzregelung.

Die EEF werden außerhalb des Haushaltsplans der EU von der Europäischen Kommission (zum größten Teil) sowie von der Europäischen Investitionsbank verwaltet.

Unsere Feststellungen

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EEF:

Die Jahresrechnungen 2017 der EEF stellen die Vermögens- und Finanzlage der EEF, die Ergebnisse ihrer Vorgänge, ihre Cashflows und die Veränderungen des Nettovermögens insgesamt sachgerecht dar.

Wie auch im Bereich „Europa in der Welt“ hat die Kommission erheblichen Ermessensspielraum bei der Entscheidung darüber, ob die Förderfähigkeitsbedingungen erfüllt sind, und eine missbräuchliche Verwendung von EU-Mitteln auf nationaler Ebene tritt bei unserer Prüfung nicht unbedingt als Fehler in Erscheinung. Dies trifft auch auf EU-Mittel zu, die mit den Mitteln anderer internationaler Geber verschmelzen und nicht an spezifische Ausgaben gebunden sind. In solchen Fällen gelten die Kosten gemäß den EU-Rechtsvorschriften als förderfähig, solange der gemeinsam aufgebrachte Betrag förderfähige Ausgaben abdeckt, die mindestens so hoch ausfallen wie der EU-Beitrag.

42 % der Gesamtfehlerquote bei den EEF sind auf nicht getätigte Ausgaben zurückzuführen (siehe nachstehendes Beispiel). Sonstige wesentliche Arten von Fehlern sind unter anderem fehlende maßgebliche Belegunterlagen sowie die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften.

Beispiel: Nicht getätigte Ausgaben

Wir untersuchten ein Projekt im Bereich Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und stellten dabei fest, dass die Kommission dem Durchführungspartner fälschlicherweise 2 Millionen Euro mehr erstattet hatte, als dieser als Ausgaben geltend gemacht hatte. Bei der Überprüfung einzelner Ausgabenposten stellten wir fest, dass drei von ihnen Fehler aufwiesen, da der geltend gemachte Betrag nicht tatsächlich in voller Höhe angefallen war.

Bei einigen Vorgängen mit quantifizierbaren Fehlern verfügte die Kommission über ausreichende Informationen, um die Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen. Hätte die Kommission alle ihr vorliegenden Informationen angemessen genutzt, so hätte die geschätzte Fehlerquote für die EEF-Ausgaben 2,8 % betragen.

Berichterstattung der Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung über die Einhaltung der Vorschriften

Wie in den Vorjahren gab die Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (GD DEVCO) im Rahmen ihrer Bemühungen zur Verringerung der Fehler bei Zahlungen eine Analyse in Auftrag, um die Restfehlerquote bei Ausgaben in diesem Bereich zu bestimmen.

Bei der Analyse der Restfehlerquote 2017 wurde für 67 % der Vorgänge keine vertiefte Prüfung vorgenommen, da voll und ganz auf frühere Prüfungsarbeiten vertraut wurde, auch wenn dies nicht korrekt bzw. nicht hinreichend gerechtfertigt war. Daher und aufgrund der von uns ermittelten Fehler gelangen wir zu dem Schluss, dass die Ergebnisse für 2017 nicht mit den Ergebnissen der Vorjahre verglichen werden können. Dies hat Auswirkungen auf die Restfehlerquote. Die Kommission hat die Arbeit des Auftragnehmers, der die Analyse der Restfehlerquote durchführte, nicht ordnungsgemäß überwacht und war deshalb nicht in der Lage, diese Probleme zu verhindern.

Der Jährliche Tätigkeitsbericht 2017 der GD DEVCO enthielt lediglich einen Vorbehalt, der Finanzhilfen im Rahmen der direkten Mittelverwaltung betraf. Dieser Vorbehalt stützte sich auf die Ergebnisse der Analyse der Restfehlerquote. Wäre bei der Analyse der Restfehlerquote ein ebenso vorsichtiger Ansatz zur Anwendung gekommen wie in den Vorjahren, so wäre ihr Ergebnis – und damit die Zuverlässigkeitserklärung – wahrscheinlich anders ausgefallen.

Das Kontrollsystem der GD DEVCO beruht auf Ex-ante-Kontrollen, die vor der Erstattung der von den Begünstigten geltend gemachten Ausgaben durchgeführt werden. Auch in diesem Jahr ist die Häufigkeit der von uns festgestellten Fehler (welche u. a. in endgültigen Ausgabenerklärungen auftraten, die externen Ex-ante-Prüfungen und Ausgabenüberprüfungen unterzogen worden waren) nach wie vor ein Zeichen für Schwachstellen in diesen Kontrollen.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • die Durchführung der Analyse der Restfehlerquote genau zu überwachen, insbesondere um sicherzustellen, dass in Fällen, in denen voll und ganz auf frühere Prüfungsarbeiten vertraut wird, dies im Einklang mit der anwendbaren Methode geschieht und angemessen gerechtfertigt ist;
  • im Jährlichen Tätigkeitsbericht wieder auf die Einschränkungen der Analyse der Restfehlerquote hinzuweisen, in der davon ausgegangen wird, dass der nicht überprüfte Teil der Grundgesamtheit keine Fehler aufweist;
  • entscheidende Schritte zu unternehmen, um die Leitlinien zur Anerkennung von Ausgaben durchzusetzen, damit die Abrechnung überhöhter Beträge vermieden wird;
  • Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass bei Vorgängen im Rahmen des Infrastruktur-Treuhandfonds für Afrika ausschließlich entstandene Kosten als Ausgaben bescheinigt werden;
  • einen Indikator einzuführen, mit dem überwacht wird, wie lange die an die Treuhandfonds geleisteten Vorschüsse bereits bestehen;
  • im Rahmen der derzeitigen Studien für die Zeit nach dem Cotonou-Abkommen eine sachdienliche Lösung für die Unstimmigkeiten zwischen dem Haushaltsverfahren und dem Rechenschaftsprozess der EEF vorzuschlagen.

 

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EEF können dem Jahresbericht über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds zum Haushaltsjahr 2017 entnommen werden.

1 Bei dieser Schätzung wurden 50 Fehler, die zuvor von den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten aufgedeckt worden waren, sowie Korrekturen in Höhe von insgesamt 101 Millionen Euro für Ausgaben aus beiden Programmplanungszeiträumen berücksichtigt.

Hintergrundinformationen

Der Europäische Rechnungshof und seine Arbeit

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) ist der unabhängige externe Prüfer der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Er beschäftigt rund 900 Bedienstete aller EU-Nationalitäten, die sich aus Prüfern und Mitarbeitern in horizontalen Diensten zusammensetzen.

Unser Auftrag besteht darin, zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements beizutragen, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu fördern und als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU zu fungieren.

Unsere Prüfungsberichte und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied der Rechenschaftskette der EU. Sie dienen dazu, die für die Umsetzung der EU-Politiken und -Programme verantwortlichen Stellen zur Rechenschaft zu ziehen: die Kommission, andere Organe und Einrichtungen der EU sowie die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.

Wir warnen vor Risiken, liefern Prüfungssicherheit, weisen auf Schwachstellen und vorbildliche Verfahren hin und geben den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und -Programmen verbessert werden kann. Durch unsere Arbeit stellen wir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU wissen, wie ihre Gelder eingesetzt werden.

Unsere Ergebnisse

Wir legen folgende Ergebnisse vor:

  • Jahresberichte, die im Wesentlichen die Ergebnisse der Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen zum EU-Haushalt und zu den Europäischen Entwicklungsfonds enthalten, aber auch Aspekte der Haushaltsführung sowie Leistungsaspekte behandeln;
  • Sonderberichte, in denen die Ergebnisse ausgewählter Prüfungen zu spezifischen Politik- oder Ausgabenbereichen oder zu Haushalts- oder Managementfragen dargelegt werden;
  • besondere Jahresberichte zu den Agenturen, dezentralen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen der EU;
  • Stellungnahmen zu neuen oder geänderten Rechtsakten mit erheblichen Auswirkungen auf das Finanzmanagement, die entweder auf Ersuchen eines anderen Organs oder auf eigene Initiative erstellt werden;
  • analysebasierte Veröffentlichungen:
    • Landscape-Analysen sind beschreibende und analytische Dokumente zu komplexen, weit gefassten Politikbereichen oder Managementfragen, in denen wir – oft aus Querschnittsperspektive – unsere Erfahrungswerte und unser gesammeltes Wissen zum ausgewählten Thema darlegen;
    • Themenpapiere ähneln Landscape-Analysen, doch sind ihre Themen stärker eingegrenzt;
    • in den Schnellanalysen (Rapid Case Reviews) werden Fakten zusammengestellt und präsentiert, die mit sehr spezifischen Themen oder Problemen zusammenhängen. Falls erforderlich, enthalten sie eine Auswertung, die ein besseres Verständnis dieser Fakten ermöglicht.

Überblick über den Prüfungsansatz für unsere Zuverlässigkeitserklärung

Die Prüfungsurteile im Rahmen unserer Zuverlässigkeitserklärung stützen sich auf objektive Nachweise, die durch in Übereinstimmung mit internationalen Prüfungsgrundsätzen durchgeführte Prüfungshandlungen erlangt werden.

Wie in unserer Strategie für den Zeitraum 2018-2020 dargelegt, beabsichtigen wir, unsere gesamte Zuverlässigkeitserklärung auf eine testatsorientierte Prüfung zu stützen. Dies bedeutet, dass unser Prüfungsurteil dann auf der (Management-)Erklärung der Kommission basiert. Bei unserer Prüfungsarbeit zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung ist dies seit 1994 der Fall. Dieses Jahr wurde im Bereich „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ ein Pilotprojekt mit dem Ziel durchgeführt, diesen Ansatz auf die EU-Ausgaben auszuweiten.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Sind die Angaben in der Jahresrechnung der EU vollständig und genau?

Die Generaldirektionen der Kommission nehmen jährlich Hunderttausende Buchungseinträge vor, denen Angaben aus vielen verschiedenen Quellen (einschließlich der Mitgliedstaaten) zugrunde liegen. Wir überprüfen, ob die Rechnungsführungsverfahren ordnungsgemäß funktionieren und die resultierenden Rechnungsführungsdaten vollständig, korrekt erfasst und ordnungsgemäß im Jahresabschluss der EU dargestellt sind. Für die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung legen wir seit dem Jahr 1994, als wir unser erstes Prüfungsurteil erteilten, die testatsorientierte Prüfung zugrunde.

  • Wir bewerten das Rechnungsführungssystem, um zu ermitteln, ob es eine solide Grundlage für die Bereitstellung zuverlässiger Daten bildet.
  • Wir überprüfen die wichtigsten Rechnungsführungsverfahren, um zu ermitteln, ob sie korrekt funktionieren.
  • Wir nehmen analytische Prüfungen von Rechnungsführungsdaten vor, um zu ermitteln, ob sie kohärent dargestellt sind und plausibel erscheinen.
  • Wir unterziehen eine Stichprobe von Buchungseinträgen einer Direktprüfung, um zu ermitteln, ob die zugrunde liegenden Vorgänge tatsächlich vorhanden und korrekt erfasst sind.
  • Wir prüfen den Jahresabschluss, um zu ermitteln, ob er die Finanzlage sachgerecht darstellt.

Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

Werden bei den der Jahresrechnung der EU zugrunde liegenden Einnahmenvorgängen und als Ausgaben erfassten Zahlungsvorgängen die Vorschriften eingehalten?

Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans der EU werden Millionen von Zahlungen an Begünstigte innerhalb der EU und in der übrigen Welt geleistet. Diese Ausgaben werden zum Großteil von den Mitgliedstaaten verwaltet. Zur Erlangung der erforderlichen Nachweise bewerten wir die Systeme, die zur Verwaltung und Kontrolle von Einnahmen und als Ausgaben erfassten Zahlungen (d. h. Abschlusszahlungen und abgerechneten Vorschüssen) eingerichtet wurden, und untersuchen eine Stichprobe von Vorgängen.

Sofern die Bestimmungen der einschlägigen internationalen Prüfungsgrundsätze eingehalten wurden, überprüfen wir die Prüfungen und Kontrollen, die von den für die Ausführung des EU-Haushaltsplans zuständigen Stellen durchgeführt wurden, und vollziehen diese nach. Somit werden Korrekturmaßnahmen, die aufgrund dieser Prüfungen ergriffen wurden, in vollem Umfang von uns berücksichtigt.

  • Wir bewerten die Systeme im Bereich der Einnahmen und Ausgaben, um zu ermitteln, ob sie die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge wirksam gewährleisten.
  • Wir ziehen statistische Stichproben von Vorgängen, die unseren Prüfern als Grundlage für eingehende Prüfungen dienen. Wir untersuchen die in der Stichprobe erfassten Vorgänge eingehend, unter anderem vor Ort bei den Endempfängern (z. B. Landwirten, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, die öffentlich ausgeschriebene Bau- oder Dienstleistungen erbringen), um Nachweise dafür zu erlangen, dass jeder Vorgang durch ein Ereignis begründet und ordnungsgemäß erfasst ist sowie den Vorschriften für die Ausführung von Zahlungen entspricht.
  • Wir analysieren Fehler und stufen sie als quantifizierbar oder nicht quantifizierbar ein. Vorgänge weisen einen quantifizierbaren Fehler auf, wenn die betreffende Zahlung gemäß den Vorschriften nicht hätte genehmigt werden dürfen. Wir extrapolieren die quantifizierbaren Fehler, um für die einzelnen Bereiche, in denen wir eine spezifische Beurteilung vornehmen, eine geschätzte Fehlerquote zu erhalten. Anschließend beurteilen wir die geschätzte Fehlerquote anhand einer Wesentlichkeitsschwelle von 2 % und bewerten, ob die Fehler umfassend sind.
  • In unseren Prüfungsurteilen berücksichtigen wir diese Beurteilungen sowie weitere einschlägige Informationen wie etwa Jährliche Tätigkeitsberichte und Berichte anderer externer Prüfer.
  • Alle Prüfungsfeststellungen erörtern wir sowohl mit den Behörden in den Mitgliedstaaten als auch mit der Kommission, um eine Bestätigung zu erhalten, dass die uns vorliegenden Fakten korrekt sind.

 

Sämtliche Produkte werden auf unserer Website veröffentlicht: http://www.eca.europa.eu.
Weitere Informationen zum Prüfungsverfahren für die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung können Anhang 1.1 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2017 entnommen werden.

Unsere Website enthält ein Glossar, in dem die in unseren Veröffentlichungen verwendeten Fachtermini aufgeführt sind (https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/GLOSSARY_AR_2017/GLOSSARY_AR_2017_DE.pdf).

Kontakt

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
12, rue Alcide De Gasperi
1615 Luxemburg
LUXEMBURG

Tel. (+352) 4398-1
Kontaktformular: eca.europa.eu/de/Pages/ContactForm.aspx
Website: eca.europa.eu
Twitter: @EUauditors

Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu).

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2018

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Informationen zum EU-Recht, darunter alle EU-Rechtsvorschriften seit 1951 in sämtlichen Amtssprachen, finden Sie in EUR-Lex unter http://eur-lex.europa.eu

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Über ihr Offenes Datenportal (http://data.europa.eu/euodp) stellt die EU Datensätze zur Verfügung. Die Daten können zu gewerblichen und nichtgewerblichen Zwecken kostenfrei heruntergeladen werden.