Vorstellung der Jahresberichte des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2016
Über den Bericht: Der Europäische Rechnungshof ist das unabhängige Prüfungsorgan der EU und damit der Hüter der EU-Finanzen. In dieser Veröffentlichung sind die wichtigsten Feststellungen und Schlussfolgerungen der Jahresberichte des Hofes über die Ausführung des EU-Haushaltsplans sowie über die Tätigkeiten im Rahmen der Europäischen Entwicklungsfonds zum Haushaltsjahr 2016 zusammengefasst. Behandelt werden die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung, die Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben sowie Aspekte bezüglich der Gesamtleistung des Haushalts. Die vollständige Fassung der Berichte wird auf unserer Website (www.eca.europa.eu) sowie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Vorwort des Präsidenten
Das Jahr 2017 markiert das 40-jährige Bestehen des Europäischen Rechnungshofs. Seit über 20 Jahren geben wir eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der EU-Rechnungsführung sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge ab.
Für das Jahr 2016 geben wir erstmals seit 1994 ein eingeschränktes (und kein versagtes) Prüfungsurteil zur Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge ab. Dies zeugt von bedeutenden Verbesserungen bei der Verwaltung der EU-Finanzen. Ein erheblicher Teil der für das Jahr 2016 geprüften Ausgaben war nicht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet, und in den vergangenen drei Jahren ist die geschätzte Fehlerquote bei aus dem EU-Haushalt geleisteten Zahlungen kontinuierlich gesunken: von 4,4 % im Jahr 2014 auf 3,8 % im Jahr 2015 und zuletzt auf 3,1 % im Jahr 2016. Schließlich gelangen wir wie in den Vorjahren zu der Schlussfolgerung, dass die EU-Jahresrechnung 2016 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der EU vermittelt.
Wie in unserer Strategie für den Zeitraum 2018-2020 dargelegt, haben wir beschlossen, künftig neu zu überdenken, wie wir den EU-Haushalt prüfen. Insbesondere beabsichtigen wir, die verschiedenen internen Kontrollen, die auf Ebene der Europäischen Kommission und der Behörden der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Verwaltung der EU-Ausgaben durchgeführt werden, stärker zu berücksichtigen. Dadurch werden wir deutlicher aufzeigen können, wo weiterhin Schwachstellen bestehen, und zudem in der Lage sein, zur Förderung der Rechenschaftspflicht und zu einer weiteren Verbesserung der Verwaltung der EU-Finanzen beizutragen.
Klaus-Heiner LEHNE
Präsident des Europäischen Rechnungshofs
Gesamtergebnisse
Wichtigste Feststellungen
Zusammenfassung der Zuverlässigkeitserklärung für 2016
Der Europäische Rechnungshof gibt ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Union für 2016 ab.
Die Einnahmen für 2016 waren wie in den Vorjahren insgesamt rechtmäßig und ordnungsgemäß.
Die Zahlungen für 2016 waren – von erstattungsbasierten Zahlungen abgesehen – rechtmäßig und ordnungsgemäß.
Der vollständige Wortlaut unserer Zuverlässigkeitserklärung ist Kapitel 1 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2016 zu entnehmen.
- Die Jahresrechnung 2016 wurde in Übereinstimmung mit internationalen Grundsätzen aufgestellt und vermittelt in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Daher geben wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu ihrer Zuverlässigkeit ab, so wie wir dies seit 2007 jedes Jahr getan haben.
- In den vergangenen Jahren hat sich die geschätzte Fehlerquote bezüglich der aus dem EU-Haushalt geleisteten Zahlungen kontinuierlich verbessert: 2016: 3,1 %, 2015: 3,8 % und 2014: 4,4 %. Darüber hinaus war im Jahr 2016 ein erheblicher Teil der geprüften Ausgaben – anspruchsbasierte Zahlungen – nicht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet. Daher geben wir 2016 erstmals, seit wir Zuverlässigkeitserklärungen vorlegen (d. h. seit 1994), ein eingeschränktes Prüfungsurteil zu den Zahlungen ab.
- Anspruchsbasierte Zahlungen werden an Begünstigte bei Erfüllung bestimmter Bedingungen und nicht zur Erstattung von Kosten geleistet. Sie machen etwa die Hälfte der für 2016 geprüften Ausgaben aus. Darunter fallen Direktbeihilfen für Landwirte, die den größten Teil der Ausgaben im Bereich „Natürliche Ressourcen: Marktstützung und Direktzahlungen“ (mit einer geschätzten Fehlerquote von 1,7 %) darstellen, und Zahlungen im Bereich „Verwaltung“ (0,2 %). In beiden Bereichen lag die geschätzte Fehlerquote unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 %. Zu weiteren Maßnahmen, die über anspruchsbasierte Zahlungen gefördert werden, gehören Stipendien für Studierende und Forschungsstipendien sowie Agrarumweltmaßnahmen.
- Erstattungsbasierte Zahlungen werden an Begünstigte geleistet, denen Kosten entstanden sind, die aus EU-Mitteln erstattet werden können. Darunter fallen Ausgaben in den Bereichen mit den höchsten Fehlerquoten: „Natürliche Ressourcen: Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei“ (mit einer geschätzten Fehlerquote von 4,9 %) und „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ (4,8 %). Zu weiteren Maßnahmen, die über erstattungsbasierte Zahlungen gefördert werden, gehören Forschungsprojekte, Fortbildungsmaßnahmen und Entwicklungsprogramme.
- Die Berichterstattung der Kommission über die Ordnungsmäßigkeit stimmt in den meisten Bereichen weitgehend mit unseren Ergebnissen überein. Die Kommission stellt ebenfalls eine wesentliche Gesamtfehlerquote fest.
- Korrekturmaßnahmen durch die Behörden in den Mitgliedstaaten und die Kommission wirkten sich positiv auf die geschätzte Fehlerquote aus. Ohne diese Maßnahmen wäre die von uns geschätzte Gesamtfehlerquote um 1,2 Prozentpunkte höher ausgefallen. Es standen ausreichende Informationen zur Verfügung, um einen erheblichen Teil der Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen. Wären diese Informationen zur Berichtigung von Fehlern genutzt worden, hätte die geschätzte Fehlerquote für die Gesamtausgaben in den Bereichen „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ und „Europa in der Welt“ im Jahr 2016 unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % gelegen.
- In diesem Jahr war der Gesamtbetrag der Zahlungen, zu denen sich die EU im Rahmen künftiger Haushaltspläne verpflichtet hat, so hoch wie nie zuvor. Dieser Betrag wird bis 2020 voraussichtlich weiter steigen. Die Beseitigung dieses Rückstands und die Verhinderung neuer Rückstände sollten bei der Planung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für den Zeitraum nach 2020 im Vordergrund stehen.
- Wir verglichen den Rahmen für die Leistungsberichterstattung der Kommission mit bewährten Verfahren in anderen Behörden. Unsere Schlussfolgerung lautet, dass die Kommission die Leistungsmessung vereinfachen sollte, beispielsweise indem sie die Zahl der Ziele und Indikatoren deutlich verringert.
Über den Hof
Als externer Prüfer der EU haben wir den Auftrag, zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements beizutragen, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu fördern und als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der EU-Bürger zu fungieren.
Wir warnen vor Risiken, liefern Sicherheit, weisen auf Schwachstellen und Erfolge hin und geben den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und -Programmen verbessert werden kann. Durch unsere Arbeit stellen wir sicher, dass die Bürger Europas wissen, wie ihre Gelder eingesetzt werden.
Gegenstand unserer Prüfung
Unsere Zuverlässigkeitserklärung zur Ausführung des EU-Haushaltsplans
Der EU-Haushaltsplan wird jährlich auf der Grundlage von mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet. Dafür zu sorgen, dass die Haushaltsmittel ordnungsgemäß ausgegeben werden, ist in erster Linie Aufgabe der Kommission.
Jedes Jahr prüfen wir die Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts und untersuchen, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den maßgebenden Regeln und Rechtsvorschriften auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Dies bildet die Grundlage für unsere Zuverlässigkeitserklärung, die wir gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen.
Der EU-Haushalt 2016 in Zahlen
Die Haushaltsausgaben sind ein bedeutendes Instrument zur Erreichung der politischen Ziele der EU.
Im Jahr 2016 beliefen sich die Ausgaben auf insgesamt 136,4 Milliarden Euro oder rund 267 Euro je Bürger. Im Durchschnitt machten die EU-Ausgaben 2,0 % der Gesamtausgaben des Staates der EU-Mitgliedstaaten aus.
Woher stammen die Mittel?
Der EU-Haushalt wird aus verschiedenen Quellen finanziert. Der größte Anteil (95,6 Milliarden Euro) entfällt auf Zahlungen, die die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres Bruttonationaleinkommens leisten. Weitere Quellen sind Zölle (20,1 Milliarden Euro) sowie von den Mitgliedstaaten erhobene Mehrwertsteuern (15,9 Milliarden Euro).
Wofür werden die Mittel ausgegeben?
Die jährlichen EU-Haushaltsmittel werden in einem breiten Spektrum von Bereichen ausgegeben (siehe Schaubild 1).
Schaubild 1
Geprüfte Ausgaben im Jahr 2016
Die geleisteten Zahlungen dienen der Förderung so unterschiedlicher Tätigkeiten wie Landwirtschaft und Entwicklung ländlicher und städtischer Gebiete, Verkehrsinfrastrukturprojekte, Forschung, Schulung von Arbeitslosen, Unterstützung von Staaten, die der EU beitreten möchten, oder Hilfe für Nachbar- und Entwicklungsländer.
Rund zwei Drittel des Haushalts werden im Rahmen der sogenannten „geteilten Mittelverwaltung“ verausgabt. Dabei zahlen die einzelnen Mitgliedstaaten Mittel aus und verwalten die Ausgaben im Einklang mit dem EU-Recht und dem nationalen Recht (beispielsweise bei den Ausgaben in den Bereichen „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ und „Natürliche Ressourcen“).
Unsere Feststellungen
Die EU-Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
Die EU-Jahresrechnung 2016 wurde in Übereinstimmung mit den International Public Sector Accounting Standards aufgestellt und vermittelt in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Ergebnisse der EU für dieses Jahr sowie ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Jahresende.
Daher konnten wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung abgeben (d. h. diese „abzeichnen“), so wie wir dies seit 2007 jedes Jahr getan haben.
Die EU-Ausgaben sind – von erstattungsbasierten Zahlungen abgesehen – rechtmäßig und ordnungsgemäß
Wir prüfen eine Stichprobe von Vorgängen, die aus allen Teilen des EU-Haushalts gezogen wird, um zu Schätzungen zu gelangen, inwieweit die Einnahmen und die verschiedenen Ausgabenbereiche fehlerbehaftet sind. Weitere Informationen zu unserem Prüfungsansatz und zur geschätzten Fehlerquote sind hier zu finden.
Wir gelangten zu der Schlussfolgerung, dass die Einnahmen nicht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet waren.
Für das Jahr 2016 geben wir ein eingeschränktes Prüfungsurteil zu den aus dem EU-Haushalt geleisteten Zahlungen ab. Seit wir Zuverlässigkeitserklärungen vorlegen (d. h. seit 1994), ist dies zum ersten Mal der Fall.
Was die Ausgaben betrifft, schätzen wir die Fehlerquote insgesamt auf 3,1 % (siehe Schaubild 2). Demgegenüber belief sich diese Fehlerquote im Jahr 2015 auf 3,8 % und im Jahr 2014 auf 4,4 %.
Schaubild 2
Geschätzte Fehlerquote für den EU-Haushalt insgesamt (2014-2016)
Erläuterung:Für die Schätzung der Fehlerquote stützen wir uns auf statistische Standardmethoden. Wir sind zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen der unteren und der oberen Fehlergrenze liegt (nähere Einzelheiten siehe Anhang 1.1 von Kapitel 1 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2016).
Die Fehler waren hauptsächlich auf erstattungsbasierte Zahlungen beschränkt, bei denen wir die Fehlerquote auf 4,8 % schätzen. Für anspruchsbasierte Zahlungen schätzen wir die Fehlerquote auf 1,3 %, ein Prozentsatz, der unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % liegt (siehe Schaubild 3).
Schaubild 3
Rund die Hälfte der Ausgaben im Jahr 2016 ist nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet
Daher gelangten wir zu der Schlussfolgerung, dass die Zahlungen im Jahr 2016 – von erstattungsbasierten Zahlungen abgesehen – rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.
Worum handelt es sich bei anspruchsbasierten und erstattungsbasierten Zahlungen?
Bei den EU-Ausgaben wird zwischen zwei Arten von Ausgaben unterschieden, die verschiedene Risikomuster aufweisen:
- anspruchsbasierte Zahlungen, die von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängen. In diese Kategorie fallen unter anderem Stipendien für Studierende und Forschungsstipendien (Bereich „Wettbewerbsfähigkeit“), Direktbeihilfen für Landwirte (Bereich „Natürliche Ressourcen“) sowie Gehälter und Versorgungsbezüge für EU-Bedienstete (Bereich „Verwaltung“);
- erstattungsbasierte Zahlungen, bei denen die EU förderfähige Kosten für förderfähige Tätigkeiten erstattet. In diese Kategorie fallen beispielsweise Forschungsprojekte (Bereich „Wettbewerbsfähigkeit“), Investitionen in die regionale und ländliche Entwicklung und Fortbildungsprogramme (Ausgaben in den Bereichen „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ und „Natürliche Ressourcen“) sowie Entwicklungshilfeprojekte (Bereich „Europa in der Welt“).
Die im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung getätigten Ausgaben tragen proportional zur Gesamtfehlerquote bei
Die Prüfung von Vorgängen führte für die jeweiligen Ausgabenbereiche zu den in Schaubild 4 dargestellten Ergebnissen. Die Art und Weise, wie die EU-Ausgaben verwaltet werden – direkt oder indirekt durch die Kommission oder gemeinsam von der Kommission und den Mitgliedstaaten (geteilte Mittelverwaltung) –, hat nur geringe Auswirkungen auf die Ordnungsmäßigkeit. Für 2016 ist die geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben unter geteilter Mittelverwaltung und bei allen anderen operativen Ausgaben nahezu gleich.
Der größte Teil der geprüften Ausgaben (45 %) wurde in der Rubrik „Natürliche Ressourcen“ getätigt. Der Bereich „Marktstützung und Direktzahlungen“, der hauptsächlich Direktzahlungen an Landwirte umfasst und über drei Viertel dieser Rubrik ausmacht, ist nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet (geschätzte Fehlerquote: 1,7 %). Der andere Bereich dieser Rubrik – „Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei“ – ist in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet (geschätzte Fehlerquote: 4,9 %).
In der Teilrubrik „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ wurde der zweitgrößte Teil der geprüften Ausgaben (28 %) getätigt. Die Fehler in diesem Bereich sind in erster Linie auf nicht förderfähige Begünstigte, Tätigkeiten, Projekte oder Ausgaben (rund 70 %) zurückzuführen. Nahezu sämtliche Ausgaben erfolgen in Form von erstattungsbasierten Zahlungen. Das Haushaltsjahr 2016 ist das letzte Jahr, in dem sich alle von uns geprüften Ausgaben auf den MFR-Zeitraum 2007-2013 beziehen. Für die kommenden Jahre gehen wir davon aus, dass der Anteil der MFR-Mittel für den Zeitraum 2014-2020 zunehmend steigt.
Insgesamt machen die Fehler dieser beiden Bereiche der geteilten Mittelverwaltung 79 % unserer geschätzten Fehlerquote für 2016 aus.
Schaubild 4
Ergebnisse der Prüfung in den einzelnen EU-Ausgabenbereichen für das Jahr 2016
%Die geschätzte Fehlerquote ergibt sich aus den bei unserer Arbeit, insbesondere der Prüfung einer Stichprobe von Vorgängen, ermittelten quantifizierbaren Fehlern. Für die Ziehung dieser Stichprobe und die Schätzung der Fehlerquote stützten wir uns auf statistische Standardmethoden (siehe Anhang 1.1 von Kapitel 1 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2016).
*Für die Ausgaben der MFR-Rubriken 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) und 6 (Ausgleichszahlungen) sowie für andere Ausgaben (besondere Instrumente außerhalb des MFR 2014-2020 wie die Soforthilfereserve und das Flexibilitätsinstrument) legen wir keine spezifische Beurteilung vor. Die in diesen Bereichen durchgeführte Prüfungsarbeit fließt jedoch in unsere Gesamtschlussfolgerung zu den Ausgaben für 2016 ein.
Die geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben in der Teilrubrik „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ ist nach wie vor höher als die Fehlerquote für den EU-Haushalt insgesamt (3,1 %). Die meisten Fehler betrafen die Erstattung nicht förderfähiger Personal- oder indirekter Kosten, die von Empfängern im Zusammenhang mit Forschungsprojekten geltend gemacht wurden.
In der Rubrik „Europa in der Welt“ sind zwei Drittel der geschätzten Gesamtfehlerquote darauf zurückzuführen, dass maßgebliche Unterlagen fehlten und die Kommission Vorfinanzierungen abrechnete, die durch die Finanzberichte nicht gerechtfertigt waren.
In Schaubild 5 werden für die verschiedenen Ausgabenbereiche die geschätzten Fehlerquoten im Zeitraum 2014-2016 verglichen. Weitere Angaben zu den Ergebnissen bei den Einnahmen und in den einzelnen Ausgabenbereichen finden Sie hier und in den entsprechenden Kapiteln des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2016.
Schaubild 5
Vergleich zwischen den geschätzten Fehlerquoten für die Ausgabenbereiche der EU (2014-2016)
%Die geschätzte Fehlerquote ergibt sich aus den bei unserer Arbeit, insbesondere der Prüfung einer Stichprobe von Vorgängen, ermittelten quantifizierbaren Fehlern. Für die Ziehung dieser Stichprobe und die Schätzung der Fehlerquote stützten wir uns auf statistische Standardmethoden (siehe Anhang 1.1 von Kapitel 1 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2016).
*Im Jahr 2014 bezogen wir die Cross-Compliance-Regelung in unsere Vorgangsprüfungen ein; Cross-Compliance-Fehler trugen 0,6 Prozentpunkte zu der für die MFR-Rubrik „Natürliche Ressourcen“ geschätzten Gesamtfehlerquote bei. Aufgrund einer Änderung des Rechtsrahmens für die GAP war dies für die Jahre 2015 und 2016 nicht mehr der Fall.
Unter gewissen Umständen berücksichtigen wir Korrekturmaßnahmen bei der Schätzung der Fehlerquote
In Fällen von vorschriftswidrigen Ausgaben und wenn Fehler in den Zahlungen nicht bereits früher im Prozess aufgedeckt wurden, wenden die Mitgliedstaaten und die Kommission Korrekturmaßnahmen an. Wir sind bestrebt, diesen Maßnahmen in unseren Prüfungsergebnissen Rechnung zu tragen, wenn sie im Vorfeld der Zahlung oder unserer Untersuchung getroffen werden. In diesem Fall überprüfen wir die Anwendung der Korrekturen und passen erforderlichenfalls die von uns geschätzte Fehlerquote an.
Wenn solche Korrekturmaßnahmen im Jahr 2016 bei den von uns geprüften Zahlungen nicht vorgenommen worden wären, hätte sich die geschätzte Gesamtfehlerquote statt auf 3,1 % auf 4,3 % belaufen.
Darüber hinaus standen ausreichende Informationen zur Verfügung, um vor Meldung der Ausgaben bei der Kommission einen erheblichen Teil der Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen. Wären diese Informationen zur Berichtigung von Fehlern genutzt worden, hätte die geschätzte Fehlerquote für die Gesamtausgaben in den Bereichen „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ und „Europa in der Welt“ im Jahr 2016 unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % gelegen. Das bedeutet, dass für die EU-Ausgaben keine zusätzlichen Kontrollen benötigt werden, sondern die bestehenden Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt werden müssen.
Die Angaben der Kommission zur Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben stimmen weitgehend mit unseren Ergebnissen überein
Jede Generaldirektion (GD) der Kommission erstellt einen Jährlichen Tätigkeitsbericht. In der darin enthaltenen Erklärung übernimmt der Generaldirektor die Gewähr dafür, dass die im Bericht vorgelegten Finanzinformationen sachgerecht dargestellt sind und die Vorgänge, die in seinen Verantwortungsbereich fallen, rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Alle Generaldirektionen legten eine Schätzung der Fehlerquote vor. Diese Schätzungen stimmen in den meisten Fällen weitgehend mit unseren überein.
Wir leiten Fälle mutmaßlichen Betrugs an das OLAF weiter
Betrug ist eine vorsätzliche Täuschungshandlung mit dem Ziel, sich Vorteile zu verschaffen. Die von uns für den EU-Haushalt geschätzte Fehlerquote ist daher weder ein Maß für Betrug noch für Ineffizienz oder Verschwendung. Sie ist eine Schätzung der Mittel, die nicht hätten ausgezahlt werden dürfen, weil sie nicht im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften verwendet wurden.
Alle Fälle, die wir im Zuge unserer Prüfungen aufdecken und in denen wir Betrug vermuten, leiten wir an das OLAF (das Betrugsbekämpfungsamt der Europäischen Union) weiter. Das OLAF ist dann dafür zuständig, in diesen Fällen zu ermitteln und sie weiterzuverfolgen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den nationalen Justizbehörden. Im Jahr 2016 vermuteten wir bei den rund 1 000 Vorgängen, die wir bei unserer Prüfungstätigkeit für die Zuverlässigkeitserklärung und bei anderen Wirtschaftlichkeits- und/oder Compliance-Prüfungen untersuchten, in 11 Fällen Betrug (2015: 12).
Diese Fälle leiteten wir zusammen mit fünf weiteren Fällen, die von der Öffentlichkeit an uns herangetragen wurden, an das OLAF weiter. Die Fälle mutmaßlichen Betrugs betrafen künstlich geschaffene Bedingungen für die Erlangung von Beihilfen, nicht gelieferte Waren oder Dienstleistungen, die Meldung von Kosten, welche die Förderfähigkeitskriterien nicht erfüllten, Interessenkonflikte und Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen können Kapitel 1 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2016 entnommen werden. Der vollständige Text unseres Jahresberichts ist auf unserer Website (http://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=41732) abrufbar.
Herausforderungen in der Haushaltsführung und im Finanzmanagement
Die in den kommenden Jahren zu zahlenden Beträge haben einen historischen Höchststand erreicht
Im Jahr 2016 leistete die EU weniger Zahlungen als ursprünglich geplant. Dies war hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass sich der Beginn der Auszahlungen bei vielen Programmen unter geteilter Mittelverwaltung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020 erheblich verzögerte, insbesondere bei den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) in den Bereichen Kohäsion und Entwicklung des ländlichen Raums.
Gleichzeitig wurden künftige Verpflichtungen praktisch plangemäß abgezeichnet. Folglich haben die in den kommenden Jahren zu zahlenden Beträge einen historischen Höchststand von rund 238,8 Milliarden Euro erreicht. Die Beseitigung dieses Rückstands und die Verhinderung neuer Rückstände sollten bei der Planung des MFR für den Zeitraum nach 2020 im Vordergrund stehen.
Zudem ist die finanzielle Exposition des EU-Haushalts angesichts bedeutender langfristiger Verbindlichkeiten, Garantien und rechtlicher Verpflichtungen insgesamt angestiegen. Das bedeutet, dass es in Zukunft eines umsichtigen Finanzmanagements bedarf, um die Risiken für den EU-Haushalt in diesem Bereich zu begrenzen.
Den Mitgliedstaaten könnte es in einigen Fällen Schwierigkeiten bereiten, die verfügbaren EU-Mittel auszuschöpfen
Auf die ESI-Fonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und Europäischer Meeres- und Fischereifonds) entfällt etwa ein Drittel der EU-Ausgaben, und in einigen Mitgliedstaaten haben diese Fonds einen erheblichen Anteil an den Gesamtausgaben des Staates (siehe Schaubild 6).
Schaubild 6
Ausstehende Ausgaben der ESI-Fonds (Stand: Ende 2016; in % der Gesamtausgaben des Staates 2016)
In Anbetracht des Umfangs der im Rahmen des MFR 2014-2020 noch verfügbaren Mittel für Verpflichtungen ist es für Mitgliedstaaten, in denen die ESI-Fonds einen signifikanten Anteil an den Gesamtausgaben des Staates ausmachen, möglicherweise schwierig, genügend hochwertige Projekte zu ermitteln, um die verfügbaren EU-Mittel auszugeben oder in Kofinanzierung zu treten.
Wir stellten allgemein fest, dass aus dem EU-Haushalt erhaltene Beträge bei einigen Mitgliedstaaten in jedem beliebigen Jahr einen erheblichen Teil der Kapitalinvestitionen ausmachen. Dies bedeutet, dass Umfang und Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungseingänge erhebliche makroökonomische Auswirkungen haben können, etwa auf Investitionen, Wachstum und Beschäftigung. Diesen Auswirkungen muss bei der Planung künftiger Ausgaben im EU-Haushalt hinreichend Rechnung getragen werden.
Der EU-Haushalt lässt wenig Flexibilität, um auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren
Das EU-Haushaltssystem ist so konzipiert, dass vorhersehbare Finanzierung für langfristige EU-Ausgabenprogramme bereitgestellt wird. Ferner verfügt die EU über eine Reihe von Haushaltsinstrumenten, um flexibel auf Notlagen zu reagieren. Von diesen Instrumenten wurde in den vergangenen Jahren zunehmend Gebrauch gemacht, beispielsweise zur Bewältigung der Flüchtlingskrise.
Angesichts der Zahlungsverzögerungen bei vielen Programmen des MFR 2014-2020 besteht unserer Auffassung nach das Risiko, dass die Ausgabenobergrenzen in den kommenden Jahren bereits durch die normalen Ausgaben erreicht werden. Dadurch bliebe im EU-Haushalt weniger Spielraum für Flexibilität, die dringend benötigt wird, um auf unerwartete Ereignisse zu reagieren.
Die Finanzierungsregelungen der EU werden weiterhin immer komplexer
Der EU-Haushalt bildet einen Mechanismus sui generis, der spezifischen Vorschriften unterworfen ist. Dies trägt dazu bei, die Rechenschaftspflicht und Transparenz für die EU-Bürger und ihre Vertreter zu gewährleisten.
Aufgrund der Notwendigkeit, zusätzliche Mittel für die Bewältigung neuer Herausforderungen (wie Finanzkrise, Klimaschutz, Migrations- und Flüchtlingskrise sowie die Förderung von Investitionen in der EU) bereitzustellen, haben sich die Finanzierungsregelungen im Laufe der Jahre jedoch erheblich weiterentwickelt. Als Folge davon ist die Zahl der Stellen und Instrumente, die an der Finanzierung der Umsetzung von EU-Politiken und -Programmen beteiligt sind, beträchtlich gestiegen. Dadurch ist es schwieriger, die EU-Ausgaben wirksam zu verwalten, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten oder sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen.
Unseres Erachtens besteht die Gefahr, dass die Rechenschaftspflicht und Transparenz des EU-Haushalts untergraben werden, falls sich diese Entwicklung fortsetzt.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen betreffend die Haushaltsführung und das Finanzmanagement können Kapitel 2 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2016 entnommen werden.
Stärkerer Fokus auf Leistung erforderlich
Der Rahmen der Kommission für die Leistungsberichterstattung könnte durch die Anwendung international bewährter Verfahren verbessert werden
EU-Mittel sollten nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit) verwendet werden. Zur Messung der Leistung und zur Berichterstattung über die Ergebnisse, die mit dem EU-Haushalt erzielt werden, wendet die Kommission einen komplexen und vielfältigen Rahmen an. Durch einen Vergleich des Rahmens der Kommission mit internationalen Standards und den bewährten Verfahren nationaler Regierungen und internationaler Organisationen konnten wir mehrere Bereiche ermitteln, in denen die Kommission von anderen Stellen lernen und das System für die Leistungsberichterstattung verbessern könnte. Als Schlussfolgerung empfehlen wir der Kommission diesbezüglich,
- die Leistungsmessung zu vereinfachen, beispielsweise indem sie die Zahl der Ziele und Indikatoren weiter verringert;
- die Leistungsberichterstattung ausgewogener zu gestalten, beispielsweise indem sie in ihren wichtigsten Leistungsberichten klar angibt, worin bei der Erzielung von Leistung die größten Herausforderungen bestehen;
- die Benutzerfreundlichkeit ihrer Leistungsberichte zu verbessern, beispielsweise indem sie zur Darstellung von Daten vermehrt visuelle und interaktive Hilfsmittel verwendet;
- besser zu belegen, dass Bewertungsergebnisse gut genutzt werden, beispielsweise indem sie systematischere Weiterverfolgungsmaßnahmen durchführt;
- in den wichtigsten Leistungsberichten anzugeben, ob die bereitgestellten Leistungsinformationen ihres Wissens nach von ausreichender Qualität sind;
- für eine bessere Zugänglichkeit der Leistungsinformationen zu sorgen.
Unsere Empfehlungen werden von der Kommission zu einem großen Teil akzeptiert und umgesetzt
Aufgrund unserer diesjährigen Weiterverfolgungsanalyse legten wir Schlussfolgerungen zu 108 Empfehlungen vor, die der Kommission im Zeitraum 2010-2013 unterbreitet wurden. Die Kommission hat 90 Empfehlungen vollständig oder weitgehend umgesetzt. Selbst Empfehlungen, die von der Kommission ursprünglich nicht akzeptiert worden waren, wurden in den meisten Fällen umgesetzt. Wir stellten fest, dass lediglich sechs Empfehlungen überhaupt nicht umgesetzt worden waren (siehe Schaubild 7).
Schaubild 7
Viele Empfehlungen des Hofes wurden vollständig umgesetzt
Im vergangenen Jahr nahmen wir eine Rekordzahl von Sonderberichten zu einer großen Bandbreite von Themen an
In unseren Sonderberichten, die sich zum Großteil auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder eine Kombination aus Compliance- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen stützen, beurteilen wir regelmäßig die erzielte Leistung. Im Jahr 2016 nahmen wir 36 Sonderberichte an – eine Rekordzahl. In Schaubild 8 sind alle Sonderberichte aus dem Jahr 2016 aufgeführt.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Beurteilung der Leistung können Kapitel 3 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2016 entnommen werden.
Schaubild 8
Unsere Sonderberichte, die vorwiegend das Ergebnis von Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind, können in 23 EU-Sprachen auf unserer Website (http://www.eca.europa.eu/de/Pages/AuditReportsOpinions.aspx?ty=Specialreport&tab=tab4) abgerufen werden.
Nähere Betrachtung der Einnahmen und der Ausgabenbereiche
Einnahmen
144,7 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Unsere Prüfung bezog sich auf die Einnahmenseite des EU-Haushalts, die zu dessen Finanzierung dient. Wir untersuchten bestimmte zentrale Kontrollsysteme für die Berechnung und Erhebung von Eigenmitteln sowie eine Stichprobe von Einnahmenvorgängen.
Bei der Berechnung der Beiträge auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Mitgliedstaaten bzw. der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer (MwSt.) werden die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten makroökonomischen Statistiken und Schätzungen zugrunde gelegt. Im Jahr 2016 machten die auf dem BNE basierenden EU-Einnahmen 66 % und die auf der MwSt. basierenden EU-Einnahmen 11 % der Gesamteinnahmen der EU aus.
Traditionelle Eigenmittel (TEM), in erster Linie Einfuhrzölle, die von den Behörden in den Mitgliedstaaten im Namen der EU erhoben werden, stellten weitere 14 % der EU-Einnahmen. Die verbleibenden 9 % der EU-Einnahmen stammen aus anderen Quellen (beispielsweise Beiträge und Erstattungen aufgrund von Abkommen und Programmen der Union und von der Kommission erhobene Geldbußen für Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften).
Unsere Feststellungen
In wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet?
Nein
Geschätzte Fehlerquote:
0,0 % (2015: 0,0 %)
Die von uns untersuchten einnahmenbezogenen Systeme waren insgesamt wirksam. Im Bereich der TEM waren einige Kontrollen unserer Auffassung nach nur teilweise wirksam. Zudem stellten wir fest, dass die Kommission in einigen Bereichen die Methoden und den Überprüfungsprozess, die von ihr angewandt werden, um hinsichtlich der Auswirkungen der Wirtschaftstätigkeit multinationaler Unternehmen auf die Schätzung des BNE Gewissheit zu erlangen, verbessern könnte (insbesondere die Methoden zur Behandlung aktivierter Vermögenswerte im Bereich Forschung und Entwicklung). Dies könnte sich auf die Berechnung der Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt auswirken.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sämtliche potenziellen Auswirkungen der Wirtschaftstätigkeit multinationaler Unternehmen auf die Schätzung des BNE zu analysieren und den Mitgliedstaaten Anleitungen an die Hand zu geben, wie diese Tätigkeit bei der Erstellung der BNE-Daten zu behandeln ist;
- zu bestätigen, dass die Vermögenswerte für Forschung und Entwicklung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Mitgliedstaaten korrekt erfasst wurden.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Einnahmen können Kapitel 4 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2016 entnommen werden.
Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
15,2 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Unsere Prüfung bezog sich auf Ausgaben in den folgenden Bereichen: Forschung und Innovation, Bildungssysteme und Förderung der Beschäftigung, digitaler Binnenmarkt, erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Modernisierung des Verkehrssektors sowie Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Im Jahr 2016 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 15,2 Milliarden Euro. Fast die gesamten Ausgaben flossen in Form von Finanzhilfen an öffentliche oder private Empfänger, die an Projekten teilnahmen. Das größte Risiko für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge besteht darin, dass Empfänger nicht förderfähige Kosten melden, die von der Kommission vor der Erstattung weder aufgedeckt noch berichtigt werden.
Ausgaben für Forschung und Innovation, die im Jahr 2016 59 % der Ausgaben in dieser Teilrubrik ausmachten, werden über das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung 2007-2013 (RP7) und das Rahmenprogramm Horizont 2020, das für den Zeitraum 2014-2020 gilt, getätigt.
Unsere Feststellungen
In wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet?
Ja
Geschätzte Fehlerquote:
4,1 % (2015: 4,4 %)
Die meisten Fehler betreffen die Erstattung nicht förderfähiger Personalkosten, sonstiger nicht förderfähiger direkter Kosten (beispielsweise nicht projektbezogene Reise- und Ausrüstungskosten) oder nicht förderfähiger indirekter Kosten, die von Empfängern geltend gemacht wurden. Darunter fallen Rechenfehler, fehlende Belege für gemeldete Kosten sowie außerhalb des zulässigen Zeitraums angefallene Kosten (siehe nachstehende Beispiele).
Beispiele: Nicht förderfähige Kosten
In einem Fall berechnete eine außerhalb der EU angesiedelte öffentliche Einrichtung, die an einem Projekt im Bereich der Biokraftstofftechnologie teilnahm, die Personalkosten nicht korrekt und machte zudem Kosten ohne ausreichenden Nachweis für ihren Bezug zum Projekt geltend.
In einem anderen Fall meldete ein KMU, das an einem Projekt zur Entwicklung koordinierter Lösungen für gesundheitliche Krisensituationen in der EU teilnahm, übermäßig hohe Personalkosten und machte außerdem Personalkosten geltend, die außerhalb des Anerkennungszeitraums der Kostenaufstellung angefallen waren.
Es standen ausreichende Informationen zur Verfügung, um einen erheblichen Teil der Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen. Wären diese Informationen zur Berichtigung von Fehlern genutzt worden, hätte die geschätzte Fehlerquote für die Gesamtausgaben in der Teilrubrik „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ 2,9 % betragen.
In mehreren Fällen stellten wir zudem Verzögerungen auf der Ebene des Projektkoordinators bei der Verteilung der EU-Fördermittel an die anderen Projektteilnehmer fest. Für die Projektteilnehmer, insbesondere für KMU mit geringem Betriebskapital, kann dies schwerwiegende finanzielle Folgen haben.
Die Fördervorschriften des Programms Horizont 2020 sind einfacher als die des RP7, und die Kommission hat sich sehr um Verringerung des Verwaltungsaufwands bemüht. Vereinfachung ist wichtig, weil sie den Verwaltungsaufwand verringert und die Gefahr von Rechtsunsicherheit und einer uneinheitlichen Behandlung der Empfänger mindern kann. Im Jahr 2016 stellte die Kommission weitere Vereinfachungsmaßnahmen vor (wie eine gezielte Unterstützung für Start-up-Unternehmen und die verstärkte Nutzung von Pauschalbeträgen). Wir sehen Möglichkeiten für eine weitere Vereinfachung des Rechtsrahmens, die jedoch auch mit Risiken verbunden ist.
Die Jährlichen Tätigkeitsberichte der Generaldirektion Forschung und Innovation, der Generaldirektion Bildung und Kultur und der Generaldirektion Mobilität und Verkehr enthalten eine angemessene Bewertung der Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, und die vorgelegten Informationen untermauern unsere Feststellungen und Schlussfolgerungen. Wir stellten jedoch fest, dass sich die von den Generaldirektionen angewandten Methoden zur Berechnung der Fehlerquoten und Risikobeträge voneinander unterscheiden.
Seit 2014 ist ein Gemeinsamer Auditdienst für die Ex-post-Prüfungen von Projekten innerhalb der Forschungsrahmenprogramme zuständig. Der Interne Auditdienst der Kommission prüfte den Gemeinsamen Auditdienst und empfahl ihm, Prüfungen zügiger abzuschließen und seine internen Verfahren für die Planung und Überwachung seiner Prüfungen zu Horizont-2020-Projekten und die Berichterstattung darüber zu verbessern.
Zusätzlich zur Finanzkontrolle führt die Kommission für die einzelnen Forschungs- und Innovationsprojekte vor der Erstattung von Kosten auch eine Beurteilung der Leistungsaspekte durch. Wir überprüften die Leistungsbeurteilung der Kommission für die 60 gemeinschaftlichen Forschungs- und Innovationsprojekte, die wir für unsere Stichprobe ausgewählt hatten. Die Kommission war der Ansicht, dass die erwarteten Ergebnisse bei den meisten Projekten erzielt wurden und ein Fünftel der Projekte außerordentlich erfolgreich war. Gleichzeitig lagen nach Angaben der Kommission 15 % der Projekte hinter dem Zeitplan zurück. Bei 7 % der Projekte waren die gemeldeten Kosten nach Auffassung der Kommission im Verhältnis zum erzielten Fortschritt nicht angemessen.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- die Regeln und Verfahren für Horizont 2020 weiter zu straffen, um die Rechtsunsicherheit zu verringern, indem sie die in der überarbeiteten Haushaltsordnung vorgesehenen vereinfachten Kostenoptionen (wie Kosten je Einheit, Pauschalbeträge, Pauschalfinanzierungen und Preisgelder) verstärkt nutzt;
- bei der Berechnung der Fehlerquoten und der Gesamtrisikobeträge einheitlich vorzugehen;
- die für den Abschluss der Ex-post-Prüfungen benötigte Zeit zu verkürzen und die internen Verfahren für die Planung und Überwachung von Prüfungen und die Berichterstattung darüber zu verbessern.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ können Kapitel 5 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2016 entnommen werden.
Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
35,7 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Dieser Ausgabenbereich stellt darauf ab, die Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen zu verringern, Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung umzustrukturieren und die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit zu fördern.
Im Jahr 2016 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 35,7 Milliarden Euro. 2016 war das letzte Jahr, in dem sich alle geprüften Zahlungen auf den Programmplanungszeitraum 2007-2013 bezogen. Die Ausgaben werden in zwei zentralen Bereichen getätigt: zum einen im Bereich Regionalpolitik und Stadtentwicklung und zum anderen im Bereich Beschäftigung und Soziales.
- Die Regional- und Stadtentwicklungspolitik der EU wird vor allem über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds (KF) umgesetzt, auf die im Jahr 2016 zusammengenommen 76 % der Kohäsionsausgaben entfielen. Die Mittel des EFRE werden für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten, die Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen, regionale Initiativen zur wirtschaftlichen Entwicklung und Maßnahmen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) eingesetzt. Aus dem KF werden Investitionen in Umwelt- und Verkehrsinfrastrukturvorhaben in Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-BNE von weniger als 90 % des EU-Durchschnitts finanziert.
- Auf die Beschäftigungs- und Sozialpolitik, die vor allem mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird, entfielen 21 % der Kohäsionsausgaben im Jahr 2016. Mit den Ausgaben in diesem Bereich sollen die Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten verbessert und eine hohe Beschäftigungsquote sowie die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen gefördert werden.
Die Ausgaben unterliegen der geteilten Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten. Dabei werden die operationellen Programme, in deren Rahmen Projekte gefördert werden, kofinanziert. Förderfähigkeitsregeln für die Erstattung von Kosten werden auf nationaler oder regionaler Ebene festgelegt und sind in den einzelnen Mitgliedstaaten und/oder Programmen unterschiedlich ausgestaltet.
Rund 3 % der Kohäsionsausgaben werden über andere spezifische Instrumente und Fonds getätigt, wie das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP).
Unsere Feststellungen
In wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet?
Ja
Geschätzte Fehlerquote:
4,8 % (2015: 5,2 %)
Die Hauptfehlerquellen bei den Ausgaben in der Teilrubrik „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ insgesamt sind die Einbeziehung nicht förderfähiger Kosten in die Abrechnungen der Begünstigten, die Auswahl nicht förderfähiger Projekte, Tätigkeiten oder Begünstigter (siehe nachstehende Beispiele) sowie Verstöße gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Beispiele
Geltend gemachte nicht förderfähige Kosten: Der Begünstigte eines aus dem EFRE geförderten Forschungsprojekts in Spanien verstieß gegen mehrere auf EU- und nationaler Ebene bestehende Regeln: Kosten wurden doppelt geltend gemacht, das vorab festgelegte Verfahren zur Berechnung der indirekten Kosten wurde fehlerhaft angewendet und es fehlte eine ausreichende Begründung und die erstattungsfähige MwSt. wurde zu Unrecht für eine Kofinanzierung geltend gemacht.
Nicht förderfähiger Begünstigter: In der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein EFRE-Projekt in der Tschechischen Republik war angegeben, dass sich ausschließlich KMU bewerben konnten. Die Mittel flossen jedoch an einen Begünstigten, der kein KMU war.
Bei einem erheblichen Teil der Vorgänge mit quantifizierbaren Fehlern verfügten die Behörden in den Mitgliedstaaten über ausreichende Informationen, um die Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen, bevor bei der Kommission eine Erstattung beantragt wurde. Wären diese Informationen vor der Meldung der Ausgaben bei der Kommission zur Berichtigung von Fehlern genutzt worden, hätte die geschätzte Fehlerquote für die Gesamtausgaben in der Teilrubrik „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ 1,1 % betragen, d. h., sie hätte unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % gelegen.
EFRE- und ESF-Finanzierungsinstrumente
Bis Ende 2015 belief sich die durchschnittliche Quote der Auszahlungen aus Finanzierungsinstrumenten an die Endbegünstigten auf 75 %, wohingegen sie im Vorjahr 57 % betragen hatte. Finanzierungsinstrumente nehmen die Form von Beteiligungsinvestitionen, Darlehen oder Garantien an und dienen der Bereitstellung von Mitteln für Unternehmen oder Stadtentwicklungsprojekte. Bis Ende 2015 wurden insgesamt 1 052 Finanzierungsinstrumente mit einer kumulierten Mittelausstattung von rund 16,9 Milliarden Euro eingerichtet. Mehreren Mitgliedstaaten bereitet es Schwierigkeiten, ihre Mittelausstattungen vollständig einzusetzen, wobei Spanien, Italien, die Niederlande und die Slowakei diesbezüglich deutlich unter dem EU-Durchschnitt lagen. Werden nicht alle verfügbaren Mittel ausgezahlt, so wird einer der Hauptvorteile dieser Art von Instrument – die Möglichkeit, die Mittel mehrmals zu verwenden – nicht vollständig genutzt.
Zuverlässigkeitserklärung der Kommission für den Programmplanungszeitraum 2007-2013
In unserem Sonderbericht Nr. 36/2016 über die Vorbereitungen für den Abschluss der Programme 2007-2013 stellten wir fest, dass die Kommission für die Mitgliedstaaten angemessene Regelungen für den Abschluss ihrer OP im Kohäsionsbereich getroffen hatte. Im Sonderbericht Nr. 4/2017 über die Finanzkorrekturen, die die Kommission während des Programmplanungszeitraums 2007-2013 im Kohäsionsbereich vorgenommen hatte, gelangten wir außerdem zu dem Schluss, dass die Kommission wirksamen Gebrauch von den Maßnahmen gemacht hatte, die ihr zum Schutz des EU-Haushalts vor vorschriftswidrigen Ausgaben zur Verfügung standen.
Die Jährlichen Tätigkeitsberichte (JTB) für 2016 enthalten sowohl für den Abschluss des Zeitraums 2007-2013 als auch für das jährliche Zuverlässigkeitspaket, das für den Zeitraum 2014-2020 entwickelt wurde, vorläufige Angaben zu den Risikobeträgen und zum Restrisiko. Die Kommission hat für die Bewertung der Abschlussunterlagen bis zum 31. August 2017 Zeit. Folglich wird die Kommission über die Ergebnisse ihrer Bewertung der von den Prüfbehörden mitgeteilten Restrisikoquoten in ihren JTB für das Jahr 2017 berichten.
Zuverlässigkeitserklärung der Kommission für den Programmplanungszeitraum 2014-2020
Drei Jahre nach Beginn des Zeitraums 2014-2020 haben die Mitgliedstaaten erst 77 % der für die Durchführung der ESI-Fonds zuständigen Programmbehörden benannt. Darüber hinaus stellten wir fest, dass die Verzögerungen beim Haushaltsvollzug Mitte 2017 größer waren als zum gleichen Zeitpunkt im Zeitraum 2007-2013.
Die Kommission sollte näher erläutern, wie die Prüfbehörden der Mitgliedstaaten die zu prüfenden Grundgesamtheiten bei Finanzinstrumenten bestimmen sollten. Wird statt der in der jährlichen Rechnungslegung ausgewiesenen förderfähigen Ausgaben die ursprüngliche Mittelausstattung als zu prüfende Grundgesamtheit definiert, so führt dies dazu, dass die Restquote zu niedrig angesetzt wird. Ein ähnliches Problem tritt bei Vorschüssen im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen auf.
Beurteilung der Leistung von Projekten
Bei unserer Überprüfung von 168 physisch abgeschlossenen Projekten stellten wir fest, dass nur für ein Drittel der untersuchten Projekte ein Leistungsmessungssystem bestand, das mit den Zielen des operationellen Programms verknüpfte Output- und Ergebnisindikatoren umfasste. Bei den meisten von uns untersuchten Projekten wurden die Outputziele zwar zumindest teilweise erreicht, 42 % der Projekte wiesen jedoch keine Ergebnisindikatoren und/oder Zielvorgaben auf. Daher war es nicht möglich, den spezifischen Beitrag dieser Projekte zu den übergeordneten Ergebniszielen des Programms zu beurteilen.
Im Sonderbericht Nr. 2/2017 zu den Verhandlungen der Kommission über die Partnerschaftsvereinbarungen und Programme der Kohäsionspolitik 2014-2020 analysierten wir die erheblichen Unterschiede, die bei der Verwendung von Output- und mehr noch von Ergebnisindikatoren zwischen den ESI-Fonds bestehen. Solche Unterschiede bestehen auch zwischen Politikbereichen, sodass es schwierig ist, die im Rahmen verschiedener EU-Haushaltslinien erzielten Ergebnisse miteinander zu vergleichen.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- bei Abschluss der Programme 2007-2013 besonderes Augenmerk auf Bereiche zu richten, in denen ein höheres Risiko besteht, dass nicht förderfähige Ausgaben gemeldet oder unzutreffende Angaben gemacht werden, die zur Erstattung zu hoher Beträge führen;
- für den Zeitraum 2014-2020 gegen mögliche Hindernisse für eine zuverlässige Berechnung der Restquote vorzugehen;
- bei der Überarbeitung des Konzepts und des Ausführungsmechanismus für die ESI-Fonds nach 2020 die Leistungsorientierung der Programme zu verstärken und den Mechanismus für Zahlungen zu vereinfachen, indem ggf. die Einführung weiterer Maßnahmen gefördert wird, die keine einfache Erstattung der Kosten vorsehen, sondern eine Koppelung der Höhe der Zahlungen an die Leistung.
Natürliche Ressourcen
57,9 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Dieser Ausgabenbereich deckt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) und Umweltmaßnahmen ab.
Grundlage für EU-Ausgaben zugunsten der Landwirtschaft ist die GAP. Ziel der GAP ist es, die Produktivität der Landwirtschaft zu erhöhen und damit der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu sichern, die Märkte zu stabilisieren und die Versorgung zu angemessenen Preisen zu gewährleisten.
Im Jahr 2016 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 57,9 Milliarden Euro. Die Ausgaben im Rahmen der GAP unterliegen der geteilten Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten. Diese wird über zwei Fonds umgesetzt:
- den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), aus dem die EU-Direktbeihilfen und die Marktmaßnahmen vollständig finanziert werden und auf den 77 % der Ausgaben in diesem Bereich entfielen;
- den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), aus dem Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums zusammen mit den Mitgliedstaaten finanziert werden und auf den 21 % der Ausgaben entfielen.
Bei beiden Fonds werden die Ausgaben über rund 80 Zahlstellen abgewickelt, welche dafür zuständig sind, die Beihilfefähigkeit der Anträge zu überprüfen und Zahlungen an die Begünstigten zu leisten.
Die GFP wird hauptsächlich über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) umgesetzt, der der geteilten Mittelverwaltung durch Kommission und Mitgliedstaaten unterliegt.
Die Umweltpolitik der EU wird von der Kommission zentral verwaltet. Das größte Instrument für Ausgaben in diesem Bereich ist das Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE).
Unsere Feststellungen
In wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet?
Landwirtschaft – Marktstützung und Direktzahlungen:
Nein
Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei:
Ja
Natürliche Ressourcen insgesamt:
Ja
Geschätzte Fehlerquote:
Landwirtschaft – Marktstützung und Direktzahlungen:
1,7 % (2015: 2,2 %)
Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei:
4,9 % (2015: 5,3 %)
Natürliche Ressourcen insgesamt:
2,5 % (2015: 2,9 %)
Marktstützung und Direktzahlungen (EGFL)
Direktzahlungen richten sich in erster Linie nach der landwirtschaftlichen Fläche. Kontinuierliche Verbesserungen der Kontrollsysteme haben dazu beigetragen, die Fehlerquote für den EGFL im Jahr 2016 erstmals so weit zu senken, dass sie unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % lag. Dies war hauptsächlich auf die geänderte Definition von beihilfefähigem Dauergrünland, Verbesserungen am System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) und die neue Geodaten-basierte Antragstellung zurückzuführen.
Bei Ökologisierungszahlungen handelt es sich um eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Landwirte, welche bestimmte Umweltanforderungen einhalten. Wir untersuchten eine Stichprobe von 63 Zahlungen dieser Art und stellten fest, dass die Landwirte die Anforderungen hinsichtlich der Anbaudiversifizierung und des Schutzes von Dauergrünland erfüllten. Bezüglich der im Umweltinteresse genutzten Flächen (ökologische Vorrangflächen) ermittelten wir einige Fehler. Wir stellten fest, dass mehrere Zahlstellen in ihrem LPIS entweder nicht über zuverlässige Informationen über die Flächenkategorien verfügten oder diese Informationen nicht zur Überprüfung der Anträge heranzogen.
Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei
Hinsichtlich der Fehlerarten und Fehlermuster unterscheidet sich der ELER-Bereich von den anderen Ausgabenbereichen der Rubrik „Natürliche Ressourcen“.
Neben Fehlern, die nicht förderfähige Begünstigte, Tätigkeiten, Projekte und Ausgabenposten betrafen, stellten wir Fehler im Zusammenhang mit nicht beihilfefähigen Flächen und überhöhten Angaben der beihilfefähigen Hektarflächen fest. In diesem Jahr traten drei der größten Förderfähigkeitsfehler bei Begünstigten auf, die nicht offenlegten, dass sie unter der Kontrolle eines verbundenen Unternehmens standen, dass sie mit einem verbundenen Unternehmen einen gemeinsamen Antrag stellten oder dass sie bei einem verbundenen Unternehmen Anschaffungen tätigten (siehe Beispiel), obwohl dies in den EU- oder nationalen Vorschriften festgelegt war.
Beispiel: Nicht förderfähiger Begünstigter – Unterstützung für KMU wurde einer Genossenschaft gewährt, die zu einem großen multinationalen Unternehmen gehörte
Unsere Prüfer untersuchten die Investitionsförderung, die einer litauischen Genossenschaft für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gewährt wurde. Gemäß dem EU-Recht und den nationalen Vorschriften darf diese Art von Unterstützung nur Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen, wobei der Status anhand der Zahl der Mitarbeiter, des Jahresumsatzes und der Jahresbilanzsumme ermittelt wird. Verbundene Unternehmen, wie Mutter- oder Tochterunternehmen, müssen in diese Berechnung einbezogen werden. Wir stellten fest, dass die betreffende Genossenschaft zu einem großen multinationalen Unternehmen gehörte und nicht den Status eines Kleinstunternehmens, eines kleinen oder eines mittleren Unternehmens hatte.
Bei einem erheblichen Teil der Vorgänge mit quantifizierbaren Fehlern verfügten die nationalen Behörden über ausreichende Informationen, um die Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen, bevor bei der Kommission eine Erstattung beantragt wurde. Wären diese Informationen vor der Meldung der Ausgaben bei der Kommission zur Berichtigung von Fehlern genutzt worden, hätte die geschätzte Fehlerquote für die Gesamtausgaben im Bereich „Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei“ 3,4 % betragen.
Berichterstattung der GD AGRI über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit
Die angepasste Fehlerquote für die Rubrik „Natürliche Ressourcen“, die im Jährlichen Tätigkeitsbericht der GD AGRI für 2016 angegeben ist, deckt sich mit unserer Prüfungsfeststellung, dass die Gesamtfehlerquote in diesem Ausgabenbereich wesentlich ist.
In unserem Sonderbericht Nr. 7/2017 begrüßten wir die neue Rolle der Bescheinigenden Stellen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Rahmen der GAP. Wir ermittelten jedoch einige erhebliche Schwachstellen und empfahlen Verbesserungen im Zusammenhang mit den Stichprobenverfahren, den Prüfungen und der Berechnung von Fehlerquoten.
Leistungsbeurteilung
Unsere Untersuchung der Leistung ausgewählter Investitionsprojekte im Bereich Entwicklung des ländlichen Raums hat ergeben, dass 95 % der Investitionen wie geplant durchgeführt wurden.
In 34 % der Fälle fehlten jedoch ausreichende Nachweise dafür, dass die Kosten angemessen waren. Wenn ihre Verwendung möglich ist, kann mit vereinfachten Kostenoptionen das Risiko überhöhter Preise wirksam begrenzt werden – unter der Voraussetzung, dass ihre Höhe korrekt festgesetzt wird. Hierzu führen wir derzeit eine eingehendere Analyse durch. Ein Sonderbericht zu diesem Thema soll 2018 veröffentlicht werden.
Bei unseren Prüfungen zur Leistung von Ökologisierungszahlungen ermittelten wir einige positive Veränderungen bei der Landnutzung, die sich nach Einführung der Regelung ergeben haben, insbesondere die Einrichtung ökologischer Vorrangflächen zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt. In unserer Stichprobe machten die landwirtschaftlichen Flächen, bei denen positive Veränderungen festgestellt wurden, rund 3,5 % des Ackerlands aus.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- den von den Zahlstellen verfolgten Ansatz zur Klassifizierung und Aktualisierung der Flächenkategorien in ihren LPIS und zur Durchführung der erforderlichen Gegenkontrollen zu überprüfen, um das Risiko von Fehlern bei der Ökologisierungszahlung zu verringern;
- durch Anleitungen und die Verbreitung bewährter Verfahren unter den nationalen Behörden sicherzustellen, dass deren Kontrollen Verbindungen zwischen Antragstellern und anderen an den geförderten Projekten beteiligten Akteuren aufzeigen.
Sicherheit und Unionsbürgerschaft
2,4 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Dieser Ausgabenbereich umfasst verschiedene Politikbereiche, deren gemeinsames Ziel die Stärkung des Konzepts der Unionsbürgerschaft durch die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen ist.
Im Jahr 2016 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 2,4 Milliarden Euro. Unter diesen Betrag fielen der Grenzschutz, die Einwanderungs- und Asylpolitik, Justiz und Inneres, die öffentliche Gesundheit, der Verbraucherschutz, die Kultur-, Jugend- und Informationspolitik und der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Rubrik „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ macht einen relativ kleinen, aber wachsenden Teil des EU-Haushalts aus (ungefähr 1,9 % im Jahr 2016).
Zwölf dezentrale Agenturen, auf die wir in unseren besonderen Jahresberichten gesondert eingehen, führen einen wesentlichen Teil der Ausgaben aus.
Der Bereich „Migration und Sicherheit“, auf den rund die Hälfte (53 %) der Ausgaben entfällt, unterliegt weitgehend der geteilten Mittelverwaltung durch Mitgliedstaaten und Kommission. Die wichtigsten Fonds in dieser Rubrik sind
- der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), der zu einer wirksamen Steuerung der Migrationsströme beitragen und einen gemeinsamen Ansatz der EU bezüglich Asyl und Einwanderung schaffen soll;
- der Fonds für die innere Sicherheit (ISF), der ein hohes Maß an Sicherheit in der EU gewährleisten soll.
Diese Fonds wurden 2014 als Ersatz für das Programm SOLID („Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“) aufgelegt. Ihre Laufzeit endet 2020.
Außerdem untersuchten wir eine kleine Anzahl von Vorgängen in anderen Teilbereichen dieses Ausgabenbereichs. Aufgrund des geringen Umfangs der Stichprobe können wir für die Rubrik „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ keine repräsentative Fehlerquote berechnen.
Unsere Feststellungen
Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben bei den im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung geleisteten AMIF- und ISF-Zahlungen nur sehr langsame Fortschritte erzielt. Zum Ende des Haushaltsjahres 2015 hatte die Kommission für 15 Mitgliedstaaten noch gar keine Zahlungen abgerechnet. In sechs Mitgliedstaaten waren weniger als 5 %, in drei Mitgliedstaaten zwischen 5 % und 10 % und in vier Mitgliedstaaten zwischen 10 % und 15 % der verfügbaren Mittel abgerechnet worden.
Darüber hinaus stellten wir beim Programm SOLID, beim AMIF und beim ISF eine Reihe von Schwachstellen fest, welche zu einer verzögerten Umsetzung dieser Fonds, zu einer Beeinträchtigung der von der Kommission vorgenommenen Bewertung der Systeme der Mitgliedstaaten, zu einer verzögerten Behebung der Mängel in den Kontrollsystemen und zu einem erhöhten Risiko für die Förderfähigkeit, Verwaltung und Kontrolle der finanzierten Maßnahmen führen könnten.
Europa in der Welt
8,3 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Dieser Ausgabenbereich umfasst die Ausgaben für Außenpolitik, Unterstützung für Bewerber- und potenzielle Bewerberländer sowie Entwicklungs- und humanitäre Hilfe für Entwicklungs- und Nachbarländer (mit Ausnahme der Europäischen Entwicklungsfonds).
Im Jahr 2016 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 8,3 Milliarden Euro. Diese Ausgaben wurden in über 150 Ländern getätigt. Sie werden entweder direkt von mehreren Generaldirektionen der Kommission (durch die zentralen Kommissionsdienststellen in Brüssel oder die EU-Delegationen in den Empfängerländern) oder indirekt von den Empfängerländern oder internationalen Organisationen verwaltet. Dabei wird eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente der Zusammenarbeit und Methoden für die Bereitstellung der Hilfen eingesetzt.
Unsere Feststellungen
In wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet?
Ja
Geschätzte Fehlerquote:
2,1 % (2015: 2,8 %)
Bei den an die Gesamthaushalte von Empfängerländern geleisteten EU-Beiträgen hat die Kommission erheblichen Ermessensspielraum bei der Entscheidung darüber, ob die Förderfähigkeitsbedingungen erfüllt sind. Folglich ist das Risiko, dass die geltenden Vorschriften nicht eingehalten werden, gering. Dies trifft auch auf EU-Mittel zu, die mit den Mitteln anderer internationaler Geber verschmelzen und nicht an spezifische Ausgaben gebunden sind. In solchen Fällen können Kosten, die gemäß den EU-Vorschriften nicht förderfähig sind, häufig durch Beiträge anderer Geber abgedeckt werden.
37 % der geschätzten Fehlerquote sind auf Ausgaben zurückzuführen, für die wesentliche Belege nicht vorgelegt wurden (siehe nachstehendes Beispiel). Sonstige wichtige Fehlerarten betreffen unter anderem Ausgaben, die entweder nicht angefallen oder nicht förderfähig sind.
Beispiel: Fehlen von Belegen
Unsere Prüfer untersuchten von der Kommission akzeptierte Ausgaben für eine Finanzhilfe, die einer im Bereich des Zugangs zu sexual- und fortpflanzungsmedizinischen Gesundheitsleistungen tätigen Nichtregierungsorganisation gewährt wurde. Der Begünstigte war nicht in der Lage, Belege zum Nachweis einiger geprüfter Kosten vorzulegen, insbesondere in Bezug auf Gehälter, Versicherungen, die nationale Einkommenssteuer sowie Mieten für Fahrzeuge und Unterrichtsräume. Die Kosten wurden daher als nicht förderfähig betrachtet.
Bei einem erheblichen Teil der Vorgänge mit quantifizierbaren Fehlern verfügte die Kommission über ausreichende Informationen, um die Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen. Hätte die Kommission alle ihr vorliegenden Informationen angemessen genutzt, so hätte die geschätzte Fehlerquote für die Gesamtausgaben in der Rubrik „Europa in der Welt“ 1,4 % betragen, d. h., sie hätte unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % gelegen.
Berichterstattung der GD Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (GD NEAR) über die Einhaltung der Vorschriften
Wie in den Vorjahren gab die GD NEAR im Rahmen ihrer Bemühungen zur Verringerung der Fehler bei Zahlungen eine Analyse in Auftrag, um die Restfehlerquote bei Ausgaben in diesem Bereich zu bestimmen. Wir prüften die in der Analyse angewandte Methode und kamen zu dem Schluss, dass sie im Großen und Ganzen zweckmäßig und wirksam ist. Allerdings fanden wir Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Beispielsweise benötigen die Prüfer zusätzliche Anleitungen hinsichtlich der Schätzung der Fehlerquoten für einzelne Vorgänge.
In ihrem Jährlichen Tätigkeitsbericht (JTB) gibt die GD NEAR eine Schätzung zum Risikobetrag bei Abschluss an, wobei sie die wahrscheinlichen Auswirkungen von Kontrollen in den kommenden Jahren („Korrekturkapazität“) berücksichtigt. Wir halten es für wahrscheinlich, dass die Korrekturkapazität zu hoch angesetzt ist, da wir – im Rahmen unserer Untersuchung einer Stichprobe von Einziehungsanordnungen – in der Grundgesamtheit, die dieser Schätzung zugrunde liegt, einige nicht aufgedeckte Fehler fanden.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- mit den Prüfbehörden in den Empfängerländern der Heranführungshilfe zusammenzuarbeiten, um deren Kompetenz insbesondere dadurch zu steigern, dass sie Seminare organisiert, Netzwerke schafft und die vorhandenen Instrumente wie Partnerschaften oder technische Hilfe nutzt;
- Risikoindizes zu entwickeln, um die auf den internen Kontrollvorlagen basierende Bewertung zu verbessern, damit die Auswirkungen der Fehler besser bestimmt werden können;
- den Umfang der Analyse der Restfehlerquote sowie die geschätzte untere und obere Fehlergrenze in ihrem nächsten JTB ordnungsgemäß auszuweisen;
- die Berechnung der Korrekturkapazität 2017 dadurch zu verbessern, dass sie die ermittelten Mängel behebt.
Verwaltung
9,4 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Unsere Prüfung bezog sich auf die Verwaltungsausgaben der Organe und sonstigen Einrichtungen der EU. Dabei handelt es sich um das Parlament, den Europäischen Rat und den Rat der Europäischen Union, die Kommission, den Gerichtshof der Europäischen Union, den Europäischen Rechnungshof (EuRH), den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Ausschuss der Regionen, den Europäischen Bürgerbeauftragten, den Europäischen Datenschutzbeauftragten und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD).
Im Jahr 2016 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung aller Organe und sonstigen Einrichtungen der EU waren, auf 9,4 Milliarden Euro. Personalbezogene Ausgaben (wie Gehälter, Versorgungsbezüge und Zulagen) machten rund 60 % des Gesamtbetrags aus. Der übrige Teil wurde für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie ausgegeben.
Die Ergebnisse unserer Prüfungen der Agenturen und sonstigen dezentralen Einrichtungen der EU sowie der Europäischen Schulen werden in besonderen Jahresberichten behandelt, die einschließlich einer Zusammenfassung gesondert veröffentlicht werden.
Der Jahresabschluss des EuRH wird von einem externen Prüfer geprüft; der Bericht des Abschlussprüfers wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf unserer Website veröffentlicht.
Unsere Feststellungen
In wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet?
Nein
Geschätzte Fehlerquote:
0,2 % (2015: 0,6 %)
Bei unserer Untersuchung der Systeme wurden insgesamt keine erheblichen Mängel ermittelt. In einem Bereich stellten wir jedoch Verbesserungsbedarf fest. Dieser wird in den folgenden Empfehlungen behandelt.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen dem Europäischen Parlament,
- seinen Rahmen für die Überwachung der Ausführung von Mitteln, die Fraktionen zugewiesen werden, zu überprüfen. Außerdem sollte es den Fraktionen bessere Orientierungshilfen bieten und wirksamer überwachen, wie sie die Vorschriften für die Genehmigung und Begleichung von Ausgaben anwenden und Vergabeverfahren durchführen.
Europäische Entwicklungsfonds
2,8 Milliarden Euro
Gegenstand unserer Prüfung
Im Rahmen der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) gewährt die Europäische Union Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Mit den Ausgaben und Kooperationsinstrumenten des EEF soll die Armut überwunden werden. Außerdem sollen eine nachhaltige Entwicklung sowie die Integration der AKP-Staaten und ÜLG in die Weltwirtschaft gefördert werden.
Im Jahr 2016 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 2,8 Milliarden Euro. Die EEF werden von den EU-Mitgliedstaaten finanziert und entweder über Einzelprojekte oder Budgethilfe (ein Beitrag zum Gesamthaushalt oder zu einem sektorbezogenen Haushalt eines Landes) ausgeführt. Für jeden EEF gilt eine eigene Finanzregelung.
Die EEF werden außerhalb des Haushaltsplans der EU von der Europäischen Kommission sowie – im Falle einiger Hilfen – von der Europäischen Investitionsbank verwaltet.
Unsere Feststellungen
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EEF:
Die Jahresrechnungen 2016 der EEF stellen die Vermögens- und Finanzlage der EEF, die Ergebnisse ihrer Vorgänge, ihre Cashflows und die Veränderungen des Nettovermögens insgesamt sachgerecht dar.
Sind die EEF-Einnahmen in wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet?
Nein
Sind die EEF-Zahlungen in wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet?
Ja
Geschätzte Fehlerquote:
3,3 % (2015: 3,8 %)
Bei den an die Gesamthaushalte von Empfängerländern geleisteten EU-Beiträgen hat die Kommission erheblichen Ermessensspielraum bei der Entscheidung darüber, ob die Förderfähigkeitsbedingungen erfüllt sind. Folglich ist das Risiko, dass die geltenden Vorschriften nicht eingehalten werden, gering. Dies trifft auch auf EU-Mittel zu, die mit den Mitteln anderer internationaler Geber verschmelzen und nicht an spezifische Ausgaben gebunden sind. In solchen Fällen können Kosten, die gemäß den EU-Vorschriften nicht förderfähig sind, häufig durch Beiträge anderer Geber abgedeckt werden.
Rund ein Drittel der Gesamtfehlerquote bei den EEF ist auf die Nichtbeachtung der Vergabevorschriften zurückzuführen (siehe nachstehendes Beispiel). Sonstige wichtige Fehlerarten betreffen unter anderem Ausgaben, die entweder nicht angefallen oder nicht förderfähig sind.
Beispiel: Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
Wir untersuchten Zahlungen für Beratungsdienste im Handelsbereich. Dabei stellten wir fest, dass die diesen Zahlungen zugrunde liegenden Aufträge nicht im Anschluss an ein wettbewerbliches Auswahlverfahren vergeben worden waren, wie in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Stattdessen wurden die Aufträge direkt an Berater vergeben, die für ein Vorgängerprojekt gearbeitet hatten.
Bei einem erheblichen Teil der Vorgänge mit quantifizierbaren Fehlern verfügte die Kommission über ausreichende Informationen, um die Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen. Hätte die Kommission alle ihr vorliegenden Informationen angemessen genutzt, so hätte die geschätzte Fehlerquote für die EEF-Ausgaben 2,6 % betragen.
Berichterstattung der GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (GD DEVCO) über die Einhaltung der Vorschriften
Wie in den Vorjahren gab die GD DEVCO im Rahmen ihrer Bemühungen zur Verringerung der Fehler bei Zahlungen eine Analyse in Auftrag, um die Restfehlerquote bei Ausgaben in diesem Bereich zu bestimmen.
Bei unserer Überprüfung der Analyse der Restfehlerquote für 2016 stellten wir fest, dass sie gemäß der Methode zur Ermittlung der Restfehlerquote durchgeführt worden war. Alle in unserem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2013 aufgeführten Schwachstellen waren behoben worden. Eine Ausnahme stellte die für die Analyse der Restfehlerquote spezifische Schätzmethode dar, die weiterhin einen zu großen Ermessensspielraum bei der Schätzung der einzelnen Fehlerquoten ließ.
In ihrem Jährlichen Tätigkeitsbericht (JTB) für 2016 weitete die GD DEVCO ihren Vorbehalt für „Finanzhilfen im Rahmen der direkten Mittelverwaltung“ und „indirekte Mittelverwaltung über internationale Organisationen“ aus dem Jahr 2015 auf „Finanzhilfen und Leistungsprogramme im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung“ aus. Dieser Vorbehalt steht im Einklang mit den von uns sowohl im diesjährigen als auch in vorangehenden Jahresberichten geäußerten Empfehlungen und Bemerkungen.
Die GD DEVCO gibt einen Risikobetrag bei Abschluss an, bei dem sie die wahrscheinlichen Auswirkungen von Kontrollen in den kommenden Jahren („Korrekturkapazität“) berücksichtigt. Unserer Auffassung nach wird die Zuverlässigkeit des Betrags der Korrekturkapazität für 2016 jedoch nach wie vor dadurch gemindert, dass aufgedeckte Fehler nicht vollständig auf die nicht geprüfte Grundgesamtheit hochgerechnet wurden und die Berechnung nicht mit den Jahresabschlüssen der EEF abgeglichen wurde.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- die Überwachung offener, jedoch abgelaufener EEF-Verträge zu verbessern, um ihre Zahl zu senken;
- die Überarbeitung der Vorgaben für sämtliche Prüfungen und Ausgabenüberprüfungen bis Ende 2017 abzuschließen;
- zu erwägen, den Umfang der vertieften Prüfungen zu mit einem geringen Risiko behafteten Budgethilfevorgängen im Rahmen der Ermittlung der Restfehlerquote zu verringern und die eingesparten Ressourcen neu zuzuweisen, um die vertieften Prüfungen zu projektbezogenen Vorgängen auszuweiten;
- die in ihrem Aktionsplan 2017 enthaltenen Maßnahmen auf Finanzhilfen und Leistungsprogramme unter indirekter Mittelverwaltung auszuweiten (da diese nun Gegenstand des im Jährlichen Tätigkeitsbericht geäußerten Vorbehalts sind);
- die Berechnung der Korrekturkapazität für 2017 weiter zu verbessern, indem sie die ermittelten Mängel behebt.
Hintergrundinformationen
Der Europäische Rechnungshof und seine Arbeit
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) ist der unabhängige externe Prüfer der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Er beschäftigt rund 900 Bedienstete aller EU-Nationalitäten, die sich aus Prüfern und Mitarbeitern in horizontalen Diensten zusammensetzen.
Unser Auftrag besteht darin, zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements beizutragen, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu fördern und als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der EU-Bürger zu fungieren. Wir warnen vor Risiken, liefern Sicherheit, zeigen Unzulänglichkeiten und Erfolge auf und geben den politischen Entscheidungsträgern und den Legislativorganen der EU Hinweise darauf, wie die Verwaltung von EU-Politiken und -Programmen verbessert werden kann. Durch unsere Arbeit stellen wir sicher, dass die Bürger Europas wissen, wie ihre Gelder eingesetzt werden.
Unsere Prüfungsberichte und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied der Rechenschaftskette der EU. Sie dienen dazu, die für die Umsetzung der EU-Politiken und -Programme verantwortlichen Stellen zur Rechenschaft zu ziehen: die Kommission, andere Organe und Einrichtungen der EU sowie Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten.
Unsere Ergebnisse
Wir legen folgende Ergebnisse vor:
- Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich einer Zuverlässigkeitserklärung.
- Sonderberichte zu ausgewählten Prüfungsthemen, die über das gesamte Jahr hinweg veröffentlicht werden und hauptsächlich das Ergebnis von Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind. Im Jahr 2016 veröffentlichten wir 36 Sonderberichte.
- Stellungnahmen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat bei der Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften oder sonstigen Beschlüssen mit erheblichen Auswirkungen auf das Finanzmanagement herangezogen werden, sowie sonstige auf Analysen beruhende Produkte. Im Jahr 2016 veröffentlichten wir zwei Stellungnahmen.
- Besondere Jahresberichte mit unseren Prüfungsurteilen zur Rechnungsführung der einzelnen Agenturen und sonstigen Einrichtungen der EU. Im Jahr 2016 veröffentlichten wir 52 besondere Jahresberichte und zwei zusammenfassende Berichte über Agenturen und Gemeinsame Unternehmen der EU.
- Auf Analysen beruhende Veröffentlichungen wie Landscape-Analysen und Themenpapiere.
- Jährliche Tätigkeitsberichte, die Informationen und Erläuterungen zu unseren Tätigkeiten im betreffenden Jahr enthalten.
Überblick über den Prüfungsansatz für unsere Zuverlässigkeitserklärung
Die Prüfungsurteile im Rahmen unserer Zuverlässigkeitserklärung stützen sich auf objektive Nachweise, die durch in Übereinstimmung mit internationalen Prüfungsgrundsätzen durchgeführte Prüfungshandlungen erlangt werden.
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Sind die Angaben in der Jahresrechnung der EU vollständig und genau?
Die Generaldirektionen der Kommission nehmen jährlich Hunderttausende Buchungseinträge vor, denen Angaben aus vielen verschiedenen Quellen (einschließlich der Mitgliedstaaten) zugrunde liegen. Wir prüfen, ob die Rechnungsführungsverfahren ordnungsgemäß funktionieren und die resultierenden Rechnungsführungsdaten vollständig, korrekt erfasst und ordnungsgemäß im Jahresabschluss der EU dargestellt sind.
- Wir bewerten das Rechnungsführungssystem, um zu ermitteln, ob es eine solide Grundlage für die Bereitstellung zuverlässiger Daten bildet.
- Wir überprüfen die wichtigsten Rechnungsführungsverfahren, um zu ermitteln, ob sie korrekt funktionieren.
- Wir nehmen analytische Prüfungen von Rechnungsführungsdaten vor, um zu ermitteln, ob sie kohärent dargestellt sind und plausibel erscheinen.
- Wir unterziehen eine Stichprobe von Buchungseinträgen einer Direktprüfung, um zu ermitteln, ob die zugrunde liegenden Vorgänge tatsächlich vorhanden und korrekt erfasst sind.
- Wir prüfen den Jahresabschluss, um zu ermitteln, ob er die Finanzlage sachgerecht darstellt.
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Werden bei den der Jahresrechnung der EU zugrunde liegenden Einnahmenvorgängen und als Ausgaben erfassten Zahlungsvorgängen die jeweils maßgeblichen Vorschriften eingehalten?
Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans der EU werden Millionen von Zahlungen an Begünstigte innerhalb der EU und in der übrigen Welt geleistet. Diese Ausgaben werden zum Großteil von den Mitgliedstaaten verwaltet. Zur Erlangung der erforderlichen Nachweise nehmen wir Direktprüfungen von Einnahmen und als Ausgaben erfassten Zahlungen (d. h. von Zwischenzahlungen, Abschlusszahlungen und abgerechneten Vorschüssen) vor und bewerten die zu ihrer Verwaltung und Kontrolle eingerichteten Systeme.
- Wir bewerten die Systeme im Bereich Einnahmen und Ausgaben, um zu ermitteln, ob sie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der verwalteten Vorgänge wirksam gewährleisten.
- Wir ziehen aus allen Teilen des EU-Haushalts statistische Stichproben von Vorgängen, die unseren Prüfern als Grundlage für eingehende Prüfungen dienen.
- Wir untersuchen die in der Stichprobe erfassten Vorgänge eingehend, in der Regel vor Ort bei den Endempfängern (z. B. einem Landwirt, einer Forschungseinrichtung oder einem Unternehmen, das öffentlich ausgeschriebene Bauarbeiten ausführt oder Dienstleistungen erbringt), um direkte Nachweise dafür zu erlangen, dass der Vorgang durch ein Ereignis begründet und ordnungsgemäß erfasst ist sowie den Vorschriften für die Ausführung von Zahlungen entspricht.
- Wir analysieren Fehler und stufen sie als quantifizierbar oder nicht quantifizierbar ein.
- Wir extrapolieren die quantifizierbaren Fehler, um sowohl insgesamt als auch für die einzelnen Bereiche, in denen wir eine spezifische Beurteilung vornehmen, eine geschätzte Fehlerquote zu erhalten.
- Wir beurteilen die geschätzte Fehlerquote anhand einer Wesentlichkeitsschwelle von 2 % und geben ein Prüfungsurteil ab.
- In unseren Prüfungsurteilen berücksichtigen wir weitere einschlägige Informationen wie etwa Jährliche Tätigkeitsberichte und Berichte anderer externer Prüfer.
- Alle Prüfungsfeststellungen erörtern wir sowohl mit den Behörden in den Mitgliedstaaten als auch mit der Kommission, damit sichergestellt ist, dass die Fakten korrekt sind.
Sämtliche Produkte werden auf unserer Website veröffentlicht: http://www.eca.europa.eu.
Weitere Informationen zum Prüfungsprozess im Hinblick auf die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung können Anhang 1.1 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2016 entnommen werden.
Unsere Website enthält ein Glossar, in dem die in unseren Veröffentlichungen verwendeten Fachtermini aufgeführt sind (http://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=41732).
Kontakt
EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
12, rue Alcide De Gasperi
1615 Luxemburg
LUXEMBURG
Tel. +352 4398-1
Kontaktformular: eca.europa.eu/de/Pages/ContactForm.aspx
Website: eca.europa.eu
Twitter: @EUAuditorsECA
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu).
Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2017
| ISBN 978-92-872-7538-7 | doi:10.2865/71714 | QJ-04-17-451-DE-C | |
| ISBN 978-92-872-7500-4 | doi:10.2865/5360 | QJ-04-17-451-DE-N | |
| HTML | ISBN 978-92-872-7562-2 | doi:10.2865/00186 | QJ-04-17-451-DE-Q |
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