Europäischer Rechnungshof 2016 Tätigkeitsbericht
Europäischer Rechnungshof
Über den Hof
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) ist das für die Prüfung der EU-Finanzen zuständige Organ der Europäischen Union.
Der Hof mit Sitz in Luxemburg hat 28 Mitglieder, eines aus jedem EU-Mitgliedstaat. Er beschäftigt rund 900 Bedienstete aller EU-Nationalitäten, die sich aus Prüfern und Mitarbeitern in horizontalen Diensten zusammensetzen.
Aufgaben des Hofes
Seit 1977 trägt der Hof zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei, fördert Rechenschaftspflicht und Transparenz und fungiert als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Unionsbürger.
Er überprüft, ob die EU für eine ordnungsgemäße Rechnungsführung sorgt, die korrekte Befolgung ihrer Finanzvorschriften sicherstellt und Mittel optimal verwendet. Mit seinen Prüfungsberichten informiert er das Europäische Parlament, den Rat, die nationalen Parlamente und die breite Öffentlichkeit darüber, wie die Mittel der EU eingesetzt werden.




Vorwort des Präsidenten
Liebe Leserin, lieber Leser,
im Jahr 2016 wurde die Europäische Union in ihren Grundfesten erschüttert. Wir mussten einem Erstarken des Populismus entgegentreten, für den Schutz der Bürger vor Terrorismus sorgen, uns den mit der Migration verbundenen Herausforderungen stellen und das Austrittsreferendum eines unserer Mitgliedstaaten miterleben. All dies hat Spuren hinterlassen und dazu geführt, dass das Vertrauen zahlreicher Bürger in unser gemeinsames europäisches Projekt auf die Probe gestellt wurde. Wir müssen uns nun mit allen Kräften dafür einsetzen, das Vertrauen der EU-Bürger in die Arbeit der europäischen Institutionen zu bewahren. Ich bin der Auffassung, dass eine solide Finanzordnungspolitik hierbei eine wichtige Rolle spielt. Der Europäische Rechnungshof leistet durch die Veröffentlichung unabhängiger Prüfungsberichte über die EU-Finanzen einen Beitrag zu diesem Prozess. Wir haben die Pflicht, die Bürger darüber zu informieren, wie ihr Geld von der Union eingesetzt wird, und sicherzustellen, dass dabei ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt wird. Die EU muss zum Wohl ihrer Bürger umsichtig in Politiken, Programme und Projekte investieren, mit denen sie etwas bewirken kann. Sie muss Ergebnisse liefern und eine angemessene Rentabilität sicherstellen. So wird nicht nur die Nachhaltigkeit der Union sichergestellt, sondern auch Legitimität in den Augen der Bürger erlangt.
In diesem Bericht werden unsere Tätigkeiten des Jahres 2016 dargestellt. Er enthält außerdem Informationen über unser Management und die zur Erfüllung unseres Auftrags und zum Erreichen unserer Ziele eingesetzten Ressourcen. Auch im vergangenen Jahr prüften wir die Organe und sonstigen Einrichtungen der EU sowie sämtliche EU-Mittel, die an Mitgliedstaaten, Drittstaaten, internationale Organisationen und andere Empfänger gezahlt wurden. Gemäß den uns aus dem Vertrag erwachsenden Pflichten haben wir Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds sowie zu allen Agenturen der EU und zu zahlreichen sonstigen Einrichtungen in der gesamten Union erstellt. Die 36 Sonderberichte des Hofes aus diesem Jahr decken ein breites Themenspektrum ab.
Um mit unserer Arbeit etwas erreichen zu können, müssen wir unseren Adressaten auf EU- und auf nationaler Ebene die gewonnenen Erkenntnisse auf wirksame Weise mitteilen. Im Laufe des Jahres haben wir unsere Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union weiter vertieft. Die meisten Mittel der EU werden jedoch in den Mitgliedstaaten ausgegeben. Daher ist es genauso wichtig, dass wir die Bürger über uns und unsere Arbeit informieren.
Im vorliegenden Bericht werden einige Änderungen erläutert, die wir in Bezug auf unsere Lenkungs- und Leitungsstruktur und unser Wissensmanagement vorgenommen haben. Darüber hinaus erhalten Sie wichtige Informationen über unsere Personalverwaltung, Finanzen und Leistungen des vergangenen Jahres sowie über die Ergebnisse unserer internen und externen Prüfungen und das jährliche Entlastungsverfahren. Um unseren Auftrag weiterhin wirksam zu erfüllen, haben wir außerdem auf unsere interne Reform aufgebaut, damit unsere Mitarbeiter und ihre Kenntnisse optimal eingesetzt werden.
Ich freue mich über den bisher höchsten Output an Berichten und sonstigen prüfungsbezogenen Veröffentlichungen im Jahr 2016, belegt er doch unsere Effizienz und unser Engagement, Ergebnisse zu liefern und die finanziellen Interessen der EU-Bürger zu schützen.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre!
Klaus-Heiner Lehne
Präsident
2016 auf einen Blick
Unsere Tätigkeiten
- Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds.
- 52 besondere Jahresberichte zu den einzelnen Agenturen und sonstigen Einrichtungen der EU, die ihren Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben.
- 36 Sonderberichte, in denen verschiedene Managementthemen und Haushaltsbereiche wie Klimawandel, Seeverkehr, Migration oder Bankenaufsicht unter dem Gesichtspunkt der Wirksamkeit untersucht werden.
- Zwei Stellungnahmen zu neuen oder geänderten EU-Rechtsakten mit erheblichen Auswirkungen auf das Finanzmanagement – eine zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und die zweite zum Überwachungsausschuss des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) – sowie ein Themenpapier zur Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020.
- Sitzungen, Seminare und Konferenzen mit unseren Partnern und Adressaten, darunter eine hochrangige Konferenz zum Einsatz von Finanzinstrumenten im EU-Haushalt.
Unser Management
- Wir wählten einen neuen Präsidenten, Klaus-Heiner Lehne (Deutschland).
- Darüber hinaus begrüßten wir sieben neue Mitglieder: Jan Gregor (Tschechische Republik), Mihails Kozlovs (Lettland), Janusz Wojciechowski (Polen), Samo Jereb (Slowenien), Rimantas Šadžius (Litauen), Leo Brincat (Malta) and João Figueiredo (Portugal); Juhan Parts (Estland) nahm seine Tätigkeit beim Hof am 1. Januar 2017 auf.
- Wir reformierten unser System der Prüfungskammern und Ausschüsse durch Schaffung einer fünften Kammer, die für die Prüfung der Finanzierung und Verwaltung der Union zuständig ist, sowie eines Ausschusses für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich zur Sicherstellung der Qualität unserer Prüfungsarbeit. Außerdem übertrugen wir einem Mitglied die Gesamtverantwortung für den Jahresbericht.
- Als Teil unserer Reform erstellten wir einen Rahmen für das Wissensmanagement und führten eine neue hofweite Risikomanagementpolitik ein.
- Wir setzten den unter den EU-Organen vereinbarten Personalabbau sowie die Umsetzung unserer Politik der Chancengleichheit bei Einstellungen und beim Personalmanagement fort.
- Wir führten ein hochwertiges Umweltmanagementsystem für unsere Gebäude ein, was eine positive Bewertung der Umweltverträglichkeit durch Experten zum Ergebnis hatte.
Unsere Tätigkeiten
Prüfungen
Prüfungen sind unsere Kerntätigkeit.
Wir führen in den verschiedenen Haushaltsbereichen der EU drei Arten von Prüfungen durch:
- Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen – betrachtet werden hier die Zuverlässigkeit der Jahresrechnung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Vorgängen (insbesondere im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeitserklärung) im Einklang mit den Rechtsvorschriften sowie Bewertungen, ob die Systeme oder Vorgänge in spezifischen Haushaltsbereichen mit den einschlägigen Regeln und Verordnungen übereinstimmen;
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen – betrachtet werden hier die Wirksamkeit von EU-Politiken und
-Programmen sowie die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung (einschließlich Prüfung der optimalen Mittelverwendung). Diese Prüfungen beziehen sich auf spezifische Management- oder Haushaltsthemen. Grundlage für die Themenauswahl sind Kriterien wie öffentliches Interesse, das Risiko von Unregelmäßigkeiten oder unzulänglicher Leistung und das Verbesserungspotenzial.
Unser Ziel ist es, auf der Grundlage der bei unserer Prüfungsarbeit eingeholten Nachweise klare Schlussfolgerungen zum Stand der Haushaltsführung und des Finanzmanagements der Union einschließlich der spezifischen Ausgabenbereiche vorzulegen. Ferner sollen in Bereichen mit Verbesserungsbedarf zweckdienliche und unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz relevante Empfehlungen unterbreitet werden. Unsere Prüfer erlangen diese Nachweise bei ihren Überprüfungen der kofinanzierten Politiken, Programme und Projekte in der EU und weltweit, wo immer EU-Mittel ausgegeben werden.
Prüfbesuche im Jahr 2016
Während der überwiegende Teil der Prüfungsarbeit in den Räumlichkeiten des Hofes in Luxemburg stattfindet, nahmen unsere Prüfer im Jahr 2016 auch zahlreiche Prüfbesuche bei nationalen, regionalen und lokalen Behörden in den Mitgliedstaaten sowie bei sonstigen Empfängern von EU-Mitteln innerhalb und außerhalb der Europäischen Union vor. Hierzu gehören sowohl die anderen Organe, Agenturen und Einrichtungen der EU sowie die EU-Delegationen als auch internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, die an der Vergabe von EU-Mitteln beteiligt sind. Durch diese Besuche erlangten wir direkte Prüfungsnachweise von den Stellen, die an der Verwaltung, Erhebung und Auszahlung von EU-Mitteln beteiligt sind, sowie von den jeweiligen Endbegünstigten.
Unsere Prüferteams bestehen üblicherweise aus zwei bis drei Prüfern, und die Dauer eines Prüfbesuchs kann wenige Tage, aber auch mehrere Wochen betragen. Häufigkeit und Intensität der Prüfungsarbeit in den einzelnen Mitgliedstaaten und Empfängerländern hängen von der Art der von uns durchgeführten Prüfungsarbeit ab.
Innerhalb der EU werden unsere Prüfbesuche häufig in Verbindung mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der besuchten Mitgliedstaaten durchgeführt. Im Jahr 2016 verbrachten die Prüfer des Hofes 4 246 Tage mit Prüfungen vor Ort in Mitgliedstaaten und außerhalb der EU (2015: 4 310 Tage).
Zudem verbrachten sie 2 510 Tage bei den Organen der EU in Brüssel und Luxemburg sowie bei dezentralen Agenturen und Einrichtungen in der gesamten EU, internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen oder der OECD sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Bei der Prüfungsarbeit nutzten wir Videokonferenzen und setzten sonstige Informationstechnologien wie den sicheren Austausch von Daten und Dokumenten ein, wann immer dies möglich war.
Berichte und Stellungnahmen
Unsere Prüfungsberichte und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied in der Rechenschaftskette der EU, da sie dazu verwendet werden, die für die Haushaltsführung der EU verantwortlichen Stellen – insbesondere im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens – zur Rechenschaft zu ziehen. Bei diesen Stellen handelt es sich in erster Linie um die Europäische Kommission, aber auch um die anderen EU-Organe und -Einrichtungen. In Bereichen mit geteilter Mittelverwaltung spielen auch die nationalen, regionalen und lokalen Behörden in den Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle, wie bei den Ausgaben für Agrar- und Kohäsionsmaßnahmen. Rund 80 % des EU-Haushaltsplans werden auf diese Weise ausgeführt.
Wir veröffentlichen drei Hauptarten von Prüfungsberichten.
- Jahresberichte, die im Wesentlichen die Ergebnisse der Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen zum Haushalt der Europäischen Union und zu den Europäischen Entwicklungsfonds enthalten, aber auch Aspekte der Haushaltsführung sowie Leistungsaspekte behandeln.
- Gesondert veröffentlichte besondere Jahresberichte zu den Agenturen, dezentralen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen der EU.
- Sonderberichte, in denen die Ergebnisse ausgewählter Wirtschaftlichkeits- bzw. Compliance-
Prüfungen zu spezifischen Ausgaben- oder Politikbereichen oder zu Haushalts- oder Managementfragen vorgestellt werden.
Darüber hinaus unterbreitet der Hof Stellungnahmen zu neuen oder geänderten Rechtsakten mit erheblichen Auswirkungen auf das Finanzmanagement und gibt sonstige auf Analysen beruhende Veröffentlichungen heraus wie Landscape-Analysen und Themenpapiere, die entweder auf Ersuchen eines anderen Organs oder auf eigene Initiative erstellt werden.
Sämtliche Prüfungsberichte, Stellungnahmen und sonstigen prüfungsbezogenen Veröffentlichungen des Hofes sind auf unserer Website (eca.europa.eu) abrufbar.
Jahresberichte
Jahresbericht über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2015
Im Zuge der Prüfung zur Ausführung des EU-Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 untersuchte der Hof im Jahr 2016 rund 1 200 Vorgänge aus allen Ausgabenbereichen. Dies bedeutet, dass wir 1 200 verschiedene Fälle analysiert haben, in denen EU-Mittel zur Förderung von wichtigen Infrastrukturprojekten, KMU, Forschungseinrichtungen, Landwirten und Studierenden in den Mitgliedstaaten bzw. von Begünstigten in Drittstaaten eingesetzt wurden.
Im Jahresbericht lieferten wir eine Zuverlässigkeitsgewähr zur Verwendung dieser EU-Mittel im betrachteten Haushaltsjahr und hoben hervor, in welchen Bereichen das Risiko, dass EU-Mittel nicht ordnungsgemäß eingesetzt wurden, am größten war. Darüber hinaus haben wir alle wichtigen Tätigkeitsbereiche der EU – untergliedert nach den Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014-2020 – spezifisch beurteilt und Informationen über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement sowie leistungsbezogene Informationen zu drei Hauptbereichen des EU-Haushalts bereitgestellt. Des Weiteren analysierten wir, warum Fehler auftraten, und sprachen nützliche und kosteneffiziente Empfehlungen zu möglichen Verbesserungen aus.
Der Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 2015 wurde am 13. Oktober veröffentlicht, einen Monat früher als in den Vorjahren.
Im Jahr 2016 richteten wir eine hochrangige Arbeitsgruppe ein. Sie untersucht die Möglichkeiten, den Mehrwert des Jahresberichts für seine Nutzer – insbesondere das Europäische Parlament – weiter zu steigern, beispielsweise indem mehr geografische Einblicke sowie Leistungsbewertungen für weitere Bereiche des EU-Haushalts geliefert werden und indem Sicherheit aus den internen Kontrollen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten abgeleitet wird. Der Hof nahm diese Vorschläge zu Beginn des Jahres 2017 an.
Wichtigste Schlussfolgerungen
- Die EU-Jahresrechnung 2015 wurde in Übereinstimmung mit internationalen Grundsätzen aufgestellt und vermittelt in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Wir konnten daher erneut ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu ihrer Zuverlässigkeit abgeben. Allerdings gaben wir ein versagtes Prüfungsurteil zur Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen ab.
- Die geschätzte Fehlerquote, mit der das Ausmaß der Unregelmäßigkeiten gemessen wird, beläuft sich bei den Zahlungen des Jahres 2015 auf 3,8 %. Dies stellt gegenüber den Vorjahren zwar eine Verbesserung dar, die Wesentlichkeitsschwelle von 2 % ist jedoch nach wie vor deutlich überschritten.
- Die von uns ermittelten geschätzten Fehlerquoten sind bei Ausgaben, die der geteilten Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten unterliegen (4,0 %), und bei direkt von der Kommission verwalteten Ausgaben (3,9 %) weiterhin nahezu identisch. Die Verwaltungsausgaben der EU-Organe wiesen die niedrigste geschätzte Fehlerquote auf (0,6 %).
- Korrekturmaßnahmen durch die Behörden in den Mitgliedstaaten und die Kommission wirkten sich positiv auf die geschätzte Fehlerquote aus. Ohne diese Maßnahmen hätte die von uns geschätzte Gesamtfehlerquote 4,3 % betragen. Die Kommission hat zwar Maßnahmen getroffen, um ihre Risikobewertung zu verbessern und die Auswirkungen der Korrekturmaßnahmen zu erhöhen, doch es besteht weiterhin Verbesserungsbedarf.
- Hätten Kommission, mitgliedstaatliche Behörden und die unabhängigen Prüfer alle verfügbaren Informationen genutzt, so hätten sie einen erheblichen Teil der Fehler verhindern bzw. aufdecken und berichtigen können, bevor die entsprechenden Zahlungen geleistet wurden.

Die Tabelle wurde der Kurzinformation zur Prüfung der EU 2015 entnommen, die auf unserer Website (eca.europa.eu) abrufbar ist.
Jahresbericht zu den Europäischen Entwicklungsfonds für 2015
Im Rahmen der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) gewährt die Europäische Union Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und den überseeischen Ländern und Gebieten. Die EEF werden von den Mitgliedstaaten finanziert und außerhalb des Haushaltsplans der EU von der Europäischen Kommission sowie – bei einigen Hilfen – von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwaltet.
Die Rechnungsführung der EEF im Jahr 2015 wurde von uns für zuverlässig befunden. Die EEF-Einnahmen waren nicht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet. Wie in den Vorjahren war die bei den EEF-Ausgaben festgestellte Fehlerquote (3,8 %) ein Hinweis auf Schwachstellen in den Ex-ante-Kontrollen. Mehr als zwei Drittel der geschätzten Fehlerquote wurden durch Fehler im Zusammenhang mit fehlenden Belegen zum Nachweis der Ausgaben und der Nichtbeachtung der Vergabevorschriften verursacht.
Unser Jahresbericht zu den EEF wird zusammen mit unserem Jahresbericht über die Ausführung des EU-Haushaltsplans veröffentlicht und ist auf unserer Website
(eca.europa.eu) abrufbar.
Besondere Jahresberichte
Die Agenturen und sonstigen Einrichtungen der EU sowie die europäischen Gemeinsamen Unternehmen haben ihren Sitz in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Sie führen spezifische Aufgaben in Bereichen aus, die für die Bürger der EU von größter Bedeutung sind, wie Gesundheit, Sicherheit, Freiheit und Recht.
Im Jahr 2016 prüfte der Hof, ob die Jahresrechnungen der Agenturen zuverlässig waren und ob die diesen zugrunde liegenden Vorgänge den Vorschriften entsprachen. Bei der Bildung unserer Prüfungsurteile zu den Jahresrechnungen der Agenturen berücksichtigten wir, sofern verfügbar, die von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geleistete Prüfungsarbeit. Außerdem prüften wir die Kommunikationsinfrastruktur Sisnet, die Europäischen Schulen und den Europol-Versorgungsfonds.
Unsere Schlussfolgerung zu den Jahresrechnungen
Die Jahresrechnungen 2015 aller Agenturen, sonstigen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen waren zuverlässig, mit Ausnahme der Jahresrechnung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), für die wir ein eingeschränktes Prüfungsurteil abgaben.
Unsere Schlussfolgerung zu den Vorgängen
Die diesen Jahresrechnungen 2015 zugrunde liegenden Vorgänge entsprachen den Vorschriften, mit Ausnahme der Vorgänge des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) und des Gemeinsamen Unternehmens „Elektronikkomponenten und -systeme für eine Führungsrolle Europas“ (ECSEL), für die wir eingeschränkte Prüfungsurteile abgaben.
Alle besonderen Jahresberichte sowie die zwei Zusammenfassungen der Ergebnisse unserer Prüfungen für das Jahr 2015 – eine Zusammenfassung zu den Agenturen und sonstigen Einrichtungen und die andere zu den Gemeinsamen Unternehmen – sind auf unserer Website (eca.europa.eu) abrufbar.
Sonderberichte
In unseren Sonderberichten, die das ganze Jahr über veröffentlicht werden, legen wir die Feststellungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen unserer Wirtschaftlichkeits- und Compliance-Prüfungen vor.
Die Entscheidung über die Prüfungsthemen der Sonderberichte treffen die Mitglieder des Hofes. Bei unserer Arbeitsplanung ziehen wir Kriterien wie öffentliches Interesse, das Risiko von Unregelmäßigkeiten oder unzulänglicher Leistung und das Verbesserungspotenzial heran. Bei der Auswahl der Prüfungsthemen berücksichtigen wir darüber hinaus die Standpunkte unserer Adressaten, insbesondere des Europäischen Parlaments.
Unsere Wirtschaftlichkeitsprüfungen decken häufig mehrere Haushaltsjahre ab, und ihre Thematik ist komplex, sodass es länger als ein Jahr dauern kann, bis die Prüfungen abgeschlossen sind. Bei der Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben sind wir darauf bedacht, maximale Wirkung zu erzielen und somit unsere Ressourcen bestmöglich einzusetzen.
Im Jahr 2016 befassten sich die Sonderberichte schwerpunktmäßig mit Themen im Zusammenhang mit dem allgemeinen EU-Ziel der Schaffung eines Mehrwerts und von Wachstum sowie mit der Reaktion der EU auf globale Herausforderungen einschließlich so zentraler Fragen wie Energie und Klima, Binnenmarkt und Migration. In unseren Sonderberichten bewerten wir in erster Linie die Leistung EU-finanzierter Politiken, Programme und Projekte. Insbesondere überprüfen wir, ob die Ergebnisse auf wirksame und wirtschaftliche Weise erzielt wurden und ob mit den EU-Mitteln ein Mehrwert geschaffen wurde. Außerdem formulieren wir Empfehlungen für Verbesserungen. Dazu können finanzielle Einsparungen, bessere Arbeitsmethoden, die Vermeidung von Verschwendung oder eine kosteneffizientere Erreichung der angestrebten politischen Ziele gehören.
Im Jahr 2016 erstellten wir 36 Sonderberichte, was einen Rekord darstellt (2015: 25 Sonderberichte). Auf zwei dieser Sonderberichte gehen wir hier ausführlich ein: Der eine betrifft die externe Migration und führt die Relevanz unserer Arbeit zu den EU-Ausgaben, die außerhalb der Grenzen der Union getätigt werden, vor Augen; der zweite Bericht behandelt den EU-Seeverkehr und zeigt auf, dass bei den EU-Ausgaben zur Steigerung der externen Wettbewerbsfähigkeit die Gefahr von Ineffizienz besteht.
EU-Ausgaben im Bereich externe Migration in Ländern des südlichen Mittelmeerraums und der östlichen Nachbarschaft bis 2014 (Nr. 9/2016)
Die Frage, wie auf die mit der Migration, Integration und europäischen Sicherheit verbundenen Herausforderungen reagiert werden muss, steht weit oben auf der politischen Tagesordnung der EU und der Mitgliedstaaten und stößt innerhalb Europas und darüber hinaus auf großes öffentliches Interesse. Dieser Politikbereich berührt zudem das Leben aller Europäer. Daher ist es sehr wichtig, dass die EU die Mittel für diesen Zweck so wirksam wie möglich einsetzt und dabei konkrete und messbare Ergebnisse erreicht. Die Bewertung der Ausgaben der EU in diesem Bereich ist eine der Prioritäten des Hofes für das Jahr 2016 und darüber hinaus.
Unsere erste Prüfung in diesem Bereich galt der Finanzierung der externen Dimension der gemeinsamen Migrationspolitik der EU. Die Prüfer untersuchten, ob die EU ihre Zielsetzungen klar dargelegt hatte und ob die Ausgaben wirksam und gut koordiniert waren.
Geprüft wurden 23 Projekte (EU-Förderung: 89 Millionen Euro) in Ländern der östlichen und südlichen Nachbarschaft, nämlich Algerien, Georgien, Libyen, die Republik Moldau, Marokko und die Ukraine.

Ferner überprüften wir Strategie-, Programmierungs- und Projektunterlagen sowie einschlägige Literatur und Bewertungen und führten Befragungen und Informationserhebungen bei der Kommission, EU-Delegationen, den zuständigen nationalen und lokalen Behörden, Endbegünstigten, internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft und Thinktanks durch.
Insgesamt gesehen beinhalteten die Finanzierungsinstrumente keine klare Strategie, anhand deren sich ihr Beitrag zu den Zielen ermitteln ließ, sodass nicht klar war, was mit ihnen auf EU-Ebene erreicht werden sollte. Die mit den EU-Ausgaben erzielten Ergebnisse und der Beitrag der Migration zur Entwicklung – eine der Prioritäten der EU – erwiesen sich häufig als schwer messbar. Wir stellten außerdem fest, dass die Politik geprägt war von komplexen Verwaltungsstrukturen, einer unzulänglichen Koordinierung und dem Fehlen einer Finanzierungsübersicht, in der genau festgelegt war, was die Kommission finanzieren und wofür die Mitgliedstaaten aufkommen sollten.
Unsere Prüfer waren außerstande, alle geflossenen Beträge zu ermitteln. Sie schätzten, dass im Rahmen der verschiedenen Finanzierungsinstrumente im Zeitraum 2007-2013 Verträge über 1,4 Milliarden Euro unterzeichnet wurden. Die tatsächlichen Ausgaben ließen sich jedoch nur für eines dieser Instrumente bestimmen. Somit war es schwierig zu bewerten, welchen Beitrag die einzelnen Finanzierungsinstrumente zur Migrationspolitik geleistet haben, in welchem Ausmaß sie die externe Migrationspolitik der EU unterstützt haben oder ob sie für die wichtigsten thematischen oder geografischen Prioritäten eingesetzt wurden.
Dies ist insofern besonders wichtig, als die für die Unterstützung von Drittländern bereitgestellten Mittel deutlich hinter dem rasch steigenden Bedarf zurückblieben, der durch die erhebliche Zunahme der irregulären Einwanderung im Mittelmeerraum entstanden war, insbesondere nach 2013. Unsere Prüfer stellten fest, dass die Finanzierung fragmentiert war und die Projekte zu stark gestreut waren, um in den betreffenden Ländern signifikante Ergebnissen zu erzielen. Diese Situation schränkte die Fähigkeit der EU ein, mit ihren Maßnahmen einen echten Anreiz in Drittländern zu schaffen, oder eine wirksame Zusammenarbeit mit Drittländern in Migrationsfragen zu entwickeln.
Wir stellten den Sonderbericht dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments sowie der Hochrangigen Gruppe „Asyl und Migration“ des Rates vor. Dabei betonten wir, dass die von der EU im Bereich Migration in den Ländern der Nachbarschaft getätigten Ausgaben nur dann wirksam sein werden, wenn klare Ziele festgelegt, Finanzmittel präzise definierten Prioritäten zugewiesen und die Verwaltungsstrukturen sowie die Koordinierung zwischen den EU-Einrichtungen und mit den Mitgliedstaaten verbessert werden. Beide rechtsetzenden Organe begrüßten die in diesem Bericht ausgesprochenen Empfehlungen und werden sie künftig bei der Beratung und Entscheidung über die Ausgaben der EU im Bereich externe Migration berücksichtigen. Der Bericht stieß innerhalb und außerhalb der EU auf ein großes Medienecho und erzielte – hinsichtlich der Medienresonanz – die größte Wirkung der während des Jahres veröffentlichten Sonderberichte.
Seeverkehr in der EU: in schwierigem Fahrwasser – zahlreiche nicht wirksame und nicht nachhaltige Investitionen (Nr. 23/2016)
Wir untersuchen regelmäßig von der EU finanzierte Projekte im Verkehrsbereich, die sich in jüngerer Zeit beispielsweise auf Flughäfen, den Schienenverkehr, die Binnenschifffahrt oder Straßen bezogen. Bei dieser Prüfung ging es um EU-Investitionen in Hafeninfrastruktur. Der Seeverkehr ist nicht nur für den Handel und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von Bedeutung, sondern auch für ihre Unternehmen und Bürger. In den letzten Jahren trugen Seehäfen etwa 1 % zum BIP der EU bei und boten mehr als 2 Millionen Menschen einen Arbeitsplatz. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die EU die Mittel für diese Investitionen – zusammen mit den Behörden der Mitgliedstaaten – so wirksam wie möglich ausgibt und dass diese EU-Finanzierung Ergebnisse erbringt.
Unsere Prüfer analysierten die Strategien der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten für den Seegüterverkehr sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis, das bei EU-Investitionen in Hafendienste erzielt wurde. Insgesamt waren im Zeitraum 2000-2013 Finanzhilfen und Darlehen in Höhe von 17 Milliarden Euro bereitgestellt worden. Dazu gehörten einige von der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanzierte Investitionen. Bei der Prüfung wurden Unterlagen wie die Strategien der EU und der Mitgliedstaaten für den Seeverkehr und Entwicklungspläne für Häfen durchgesehen und Kommissionsbedienstete, Vertreter von regionalen Behörden und Hafenbehörden in den Mitgliedstaaten befragt. Zudem wurde eine Erhebung bei Wirtschaftsakteuren wie Hafenbetreibern durchgeführt. Weitere Nachweise wurden bei der Kontrolle der Häfen erlangt. Die Prüfer führten in 19 Seehäfen in Deutschland, Italien, Polen, Spanien und Schweden Prüfbesuche durch und unternahmen spezifische Studien zu acht weiteren Häfen.
Weder die EU noch die Mitgliedstaaten hatten einen strategischen Überblick darüber, in welchen Häfen Fördermittel benötigt wurden und mit welchem Ziel. Vor diesem Hintergrund führte die Finanzierung ähnlicher Arten von Infrastruktur in benachbarten Häfen zu unwirksamen und nicht nachhaltigen Investitionen. Wir unterzogen auch fünf bereits im Jahr 2010 untersuchte Projekte einer erneuten Bewertung und stellten fest, dass bei ihnen ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt wurde. Die Nutzung der mit EU-Mitteln finanzierten Infrastruktur in diesen Häfen war nach einer Betriebszeit von fast einem Jahrzehnt immer noch unzureichend. Die jeweiligen Hafenbereiche in vier Häfen wurden nach wie vor entweder gar nicht oder nur sehr wenig genutzt, und im fünften Hafen fand überhaupt kein Betrieb statt.

Bei unseren Prüfungen ist es nicht immer möglich, die mangelnde Wirksamkeit der untersuchten EU-Finanzierungen genau zu quantifizieren. Dies war hier jedoch nicht der Fall. Wir stellten fest, dass ein Drittel der im Zeitraum 2000-2013 getätigten EU-Ausgaben für Anlagen wie Kais, Deiche und Molen in EU-Seehäfen unwirksam und nicht nachhaltig war. Mit jedem dritten Euro, der für die untersuchten Projekte ausgegeben wurde (194 Millionen Euro), wurden Anlagen finanziert, die bereits an anderer Stelle in der Nähe vorhanden waren. 97 Millionen Euro wurden in Infrastruktur investiert, die mehr als drei Jahre nach ihrer Fertigstellung entweder gar nicht oder nur völlig unzureichend genutzt wurde.
Dies ist auf die nicht ausreichend vereinheitlichten Zollkontrollen zurückzuführen sowie darauf, dass Leitlinien der Kommission zu Hafeninfrastrukturen und zur Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit Häfen fehlen.
Bei der Vorstellung des Berichts im Europäischen Parlament und im Rat machten wir deutlich, dass der Seeverkehr in der EU „in schwieriges Fahrwasser“ geraten ist, wobei wir insbesondere das große Risiko hervorhoben, dass in den Mitgliedstaaten investierte EU-Mittel in Höhe von fast 400 Millionen Euro verschwendet wurden.
Mit diesem Sonderbericht übten wir herbe Kritik. Wir führten der Kommission und den Mitgliedstaaten vor Augen, welche Richtung eingeschlagen werden muss, damit EU-Mittel wirksamer, wirtschaftlicher und transparenter ausgegeben werden. So unterstützten wir die Bestrebungen der Kommission, Investitionen zur Anbindung von Häfen zu priorisieren, empfahlen jedoch auch, dass bestimmte künftige Investitionen vermieden werden sollten. Ineffizienz und Unwirksamkeit sollten zudem mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln angegangen werden. Das Parlament und der Rat begrüßten unsere Empfehlungen als Beitrag zu ihren politischen Debatten über EU-Investitionen in Hafendienste oder ähnliche Themen.
Gemäß dem Verfahren, das wir bei zahlreichen unserer Berichte anwenden, stellten wir diesen Bericht Interessenträgern der Branche und den Medien auf einer Pressekonferenz in Brüssel vor. Eine zusätzliche Präsentation für die Presse fand anlässlich der Eröffnung eines neuen Hafengebäudes in Antwerpen, dem zweitgrößten Hafen der EU, statt. Die umfassende Medienberichterstattung zu diesem Bericht gewährleistete eine EU-weite öffentliche Kontrolle des Finanzmanagements der Union in diesem wichtigen Sektor.
Im Anhang zum vorliegenden Bericht befindet sich eine Liste aller im Jahr 2016 erstellten Sonderberichte.
Aufdeckung von Betrugsfällen
Wenngleich unsere Prüfungen nicht eigens darauf ausgelegt sind, Betrug aufzudecken, stoßen wir bei unserer Prüfungsarbeit gelegentlich auf Fälle, bei denen wir Unregelmäßigkeiten oder betrügerische Tätigkeiten vermuten. Bei der Bekämpfung von Betrug zulasten des EU-Haushalts arbeitet der Hof eng mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zusammen. Jeden Verdacht auf Betrug, Korruption oder sonstige rechtswidrige Handlungen zulasten der finanziellen Interessen der EU, der während unserer Prüfungsarbeit aufkommt, leiten wir an das OLAF weiter. Diese Fälle werden dann vom OLAF weiterverfolgt, das über mögliche Ermittlungen entscheidet und gegebenenfalls mit Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeitet. Im Jahr 2016 leiteten wir elf solcher Fälle, in denen ein Betrugsverdacht bestand, an das OLAF weiter. Der Betrugsverdacht ergab sich im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit für die Zuverlässigkeitserklärungen zu den Haushaltsjahren 2015 und 2016 sowie bei anderen Prüfungsaufgaben.
Stellungnahmen und sonstige auf Analysen beruhende Veröffentlichungen
Auch mit unseren Stellungnahmen zu Vorschlägen für neue oder geänderte Rechtsakte mit finanziellen Auswirkungen tragen wir zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei. Diese Stellungnahmen werden auf Ersuchen der anderen EU-Organe abgegeben und von der Rechtsetzungsbehörde – Parlament und Rat – bei ihrer Arbeit genutzt. Ferner können wir aus eigener Initiative Positionspapiere und Analysen zu anderen Fragen herausgeben.
Im Jahr 2016 erstellten wir zwei Stellungnahmen, die sich auf den Überwachungsausschuss des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bezogen.
- Stellungnahme Nr. 1/2016 zur Änderung der EU-Verordnung in Bezug auf das Sekretariat des Überwachungsausschusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)
In unserer Stellungnahme unterstützen wir den Vorschlag der Europäischen Kommission, dass das Sekretariat des Überwachungsausschusses des OLAF künftig nicht mehr vom OLAF selbst, sondern von der Kommission gestellt werden sollte. Dem Ausschuss zufolge führte die bisherige Situation dazu, dass sich das Personal des Sekretariats mit widersprüchlichen Anweisungen konfrontiert sah.
- Stellungnahme Nr. 2/2016 zu einem Vorschlag zur Verlängerung und Aufstockung des EFSI
In unserer Stellungnahme befanden wir, dass die Pläne der Europäischen Kommission, den Investitionsfonds – das Kernstück des „Juncker-Plans“ – schon ein Jahr nach seiner Einführung aufzustocken und zu verlängern, verfrüht waren. Zudem stützten sie sich auf zu wenige Nachweise, um eine Aufstockung zu rechtfertigen. Ziel des Juncker-Plans war die Mobilisierung von 315 Milliarden Euro an privaten und öffentlichen Finanzmitteln. Nach Ansicht des Hofes war es noch zu früh, um die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen einschätzen oder abschließend beurteilen zu können, ob der EFSI seine Ziele erreicht.
Themenpapier – neue Veröffentlichung
Im Jahr 2016 entwickelten wir ein neues Produkt, sogenannte Themenpapiere, mit denen wir der Rechtsetzungsbehörde der EU, insbesondere dem Rat, zu einem gut gewählten Zeitpunkt unabhängige und relevante Erkenntnisse zu verschiedenen Themen unterbreiten. Der Hof veröffentlichte 2016 ein solches Themenpapier zur Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020.
- Themenpapier – Der EU-Haushalt: Zeit für eine Reform?
Wir analysierten die Mitteilung der Kommission über die Halbzeitüberprüfung und gelangten zu der Einschätzung, dass die Vorschläge nicht auf der Grundlage von Bewertungen der Ausgaben des laufenden Zeitraums erstellt worden sind, dass es vor dem nächsten MFR kaum Gelegenheit für eine Leistungsbewertung geben wird und es dringend erforderlich ist, das Problem der wachsenden Komplexität der Regelungen für die Finanzierung der EU-Politiken anzugehen. Wir legten der Kommission nahe, eine Änderung des Zeitplans für die Ausarbeitung des nächsten MFR in Erwägung zu ziehen, eine umfassende Überprüfung der EU-Ausgaben vorzunehmen, klarere, einfachere und kohärentere Finanzierungsregelungen auszuarbeiten und die EU-Haushaltsprioritäten in einer hochrangigen Debatte zu erörtern.
Bei der Erstellung von Themenpapieren kommt eine andere Vorgehensweise zum Zuge als bei unseren Prüfungsberichten, da wir uns dabei vorrangig auf unsere umfassende Wissensbasis stützen. Mit Themenpapieren soll zu einem bestimmten Thema der aktuelle Stand der Dinge analysiert und so eine faktenbasierte Entscheidungsfindung und Politikgestaltung auf der Grundlage fundierter, unabhängiger und unparteiischer Empfehlungen ermöglicht werden.
Unsere Stellungnahmen und sonstigen auf Analysen beruhenden Veröffentlichungen sind auf unserer Website (eca.europa.eu) abrufbar.
Wichtige Ereignisse
Rechnungsführung im öffentlichen Sektor: Workshop mit dem Titel „Better Accounts, Better Budgets, Better Spending?“
25.-26. Januar 2016, Europäischer Rechnungshof, Luxemburg
Der Hof organisierte einen Workshop für Fachleute der Rechnungsführung im öffentlichen Sektor. Die Teilnehmer diskutierten, ob eine Harmonisierung der Rechnungsführung, der Haushaltsführung und der makroökonomischen Statistiken einen möglichen Weg zu einem auf den allgemein anerkannten Rechnungsführungsgrundsätzen basierenden gemeinsamen Rahmen bildet. Eine Gruppe von Experten erläuterte, ob Rechnungsführung, volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und Haushaltspläne als drei Anschauungsweisen derselben Realität betrachtet werden können. In den Arbeitssitzungen wurde eine interessante Sichtweise dargelegt, wobei u. a. die Rolle der Prüfer als Fürsprecher von Reformen ihrer Rolle bei der Anpassung an Reformen gegenübergestellt wurde.
Konferenz über EU-Finanzinstrumente
15. November 2016, Europäischer Rechnungshof, Luxemburg
Der Hof organisierte eine hochrangige Konferenz zum Thema EU-Finanzinstrumente, in deren Rahmen Vertreter des öffentlichen und privaten Sektors die bestmögliche Nutzung von Finanzinstrumenten zur Bereitstellung finanzieller Unterstützung aus dem EU-Haushalt erörterten. Zu den Teilnehmern gehörten Ingeborg Gräßle, Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments, Pier Luigi Gilibert, geschäftsführender Direktor des Europäischen Investitionsfonds, Vazil Hudák, Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank, und Nicholas Martyn, stellvertretender Generaldirektor für Politik, Performance und Compliance bei der Europäischen Kommission, GD Regionalpolitik und Stadtentwicklung. Sie diskutierten das Thema gemeinsam mit dem zuständigen Hofmitglied Iliana Ivanova.
Im Rahmen der Konferenz wurde auf die Schlussfolgerungen des Sonderberichts des Hofes „Vollzug des EU-Haushalts durch Finanzierungsinstrumente: aus dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 zu ziehende Lehren“ sowie auf die Stellungnahme des Hofes zum EFSI zurückgegriffen. Daran schloss sich eine Podiumsdiskussion über die Mobilisierung von Privatkapital, die Wiederverwendung verfügbarer Mittel, die Verwaltungskosten sowie über den EFSI und die KMU-Initiative an.

Internationales Seminar des CIPFA mit dem Titel „Beyond base camp“
24.-25. November 2016, Europäischer Rechnungshof, Luxemburg
Das internationale Seminar des CIPFA (Chartered Institute of Public Finance and Accountancy) ist ein wichtiges Ereignis für Finanzfachleute und Prüfer des öffentlichen Sektors. Mit dem CIPFA teilen wir gemeinsame Werte und setzen uns aktiv für ein gutes Finanzmanagement und eine verantwortungsvolle Verwaltungspraxis ein. Lazaros S. Lazarou, das für den Jahresbericht zuständige Mitglied des Hofes, moderierte diese vom CIPFA organisierte Veranstaltung. Die Teilnehmer erörterten ein breites Spektrum von Themen wie die Verbesserung des öffentlichen Finanzmanagements, Kontrolle und Prüfung in einer unsicheren Welt sowie Rechenschaftspflicht und verantwortungsvolle Verwaltungspraxis im Bereich der öffentlichen Finanzen.

Beziehungen zu den Adressaten
Die Wirkung unserer Arbeit hängt in hohem Maße davon ab, welchen Nutzen das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die nationalen Parlamente aus unseren Prüfungsergebnissen und -empfehlungen ziehen.
Europäisches Parlament
Der Präsident und die Mitglieder des Hofes unterhielten im Jahr 2016 regelmäßige Kontakte zu den Ausschüssen des Europäischen Parlaments, insbesondere zum Haushaltskontrollausschuss (CONT).
Anfang 2016 stellte Präsident Caldeira das Arbeitsprogramm 2016 dem Haushaltskontrollausschuss und der Konferenz der Ausschussvorsitze vor. Dies geschah im Rahmen der jährlichen Konsultation des Hofes mit dem Europäischen Parlament zum Arbeitsprogramm des folgenden Jahres. Im April nahm er an der Aussprache im Plenum des Europäischen Parlaments zum Entlastungsverfahren für 2014 teil.
Im Oktober 2016 stellte der neu gewählte Hofpräsident Lehne den Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 2015 dem Haushaltskontrollausschuss und später auch dem Plenum vor. Im November nahm er erneut an einer Sitzung des Haushaltskontrollausschusses teil, um das Arbeitsprogramm 2017 vorzustellen. Im selben Monat stattete eine Delegation des Haushaltskontrollausschusses ihren jährlichen Arbeitsbesuch in unserem Hause ab.
Im Laufe des Jahres 2016 stellten unsere Mitglieder dem Haushaltskontrollausschuss 33 Sonderberichte sowie die Feststellungen und Empfehlungen aus den Kapiteln des Jahresberichts des Hofes zum Haushaltsjahr 2015 vor. Außerdem wurden sie darum ersucht, zwölf Sonderberichte sowie das Kapitel „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ des Jahresberichts weiteren parlamentarischen Ausschüssen vorzustellen. Darüber hinaus wurden die Mitglieder des Hofes und die Prüferteams gebeten, unsere Prüfungsarbeiten im Rahmen von Sitzungen verschiedener Arbeitsgruppen der Ausschüsse, von Seminaren und anderen Veranstaltungen des Parlaments vorzustellen und zu erörtern. Wie in den Vorjahren haben wir eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments abgehalten, um Fragen von gemeinsamem Interesse im Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten zu erörtern, und wir haben unsere Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments fortgesetzt, um einen effizienteren Wissensaustausch zu erreichen.

Rat
Wir setzten unsere Bemühungen fort, enger mit den verschiedenen Ratsformationen zusammenzuarbeiten, sowohl auf politischer als auch auf Arbeitsebene.
Im Januar 2016 fand ein Treffen zwischen Präsident Caldeira und Jeroen Dijsselbloem, Finanzminister der Niederlande, Vorsitzender des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) und Vorsitzender der Eurogruppe, statt. Sie berieten im Rahmen des Entlastungsverfahrens für 2014 über die Folgemaßnahmen zum Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 2014 sowie über die Herausforderungen bei der Verwaltung der EU-Finanzen.
Im Oktober 2016 traf Präsident Lehne Peter Kažimir, Finanzminister der Slowakei und Vorsitzender des Rates „Wirtschaft und Finanzen“, und im November Edward Scicluna, Finanzminister Maltas und künftiger Vorsitzender des Rates „Wirtschaft und Finanzen“, um im Rahmen des Entlastungsverfahrens für 2015 über den Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 2015 und die Folgemaßnahmen sowie über andere laufende Prüfungen zu diskutieren.

Nationale Parlamente
80 % der Ausgaben aus dem EU-Haushalt werden in den Mitgliedstaaten von nationalen, regionalen und lokalen Behörden verwaltet. Wir sind daher entschlossen, künftig enger mit den Parlamenten der Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, indem wir ihnen regelmäßig Informationen über unsere Arbeit übermitteln und die Ergebnisse unserer Prüfungen sowie ihre Auswirkungen mit ihnen diskutieren, einschließlich unserer Empfehlungen. Im Jahr 2016 stellten die Mitglieder des Hofes den Jahresbericht 2015 in 19 Mitgliedstaaten vor, und in vielen Mitgliedstaaten stellten sie außerdem mehrere Sonderberichte vor.
Zusammenarbeit mit Obersten Rechnungskontrollbehörden
Als externer Prüfer der EU arbeitet der Europäische Rechnungshof mit anderen Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) zusammen. Diese Zusammenarbeit erfolgt hauptsächlich über
- den Kontaktausschuss der ORKB der EU-Mitgliedstaaten;
- das Netzwerk der ORKB der Bewerberländer und der potenziellen Bewerberländer;
- internationale Organisationen für öffentliche Finanzkontrollorgane, insbesondere die Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) und ihre europäische Regionalgruppe (EUROSAI).
Kontaktausschuss der Obersten Rechnungskontrollbehörden der EU-Mitgliedstaaten
Gemäß dem EU-Vertrag arbeiten der Hof und die einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit vertrauensvoll zusammen. Die Zusammenarbeit mit den ORKB der EU-Mitgliedstaaten erfolgt aktiv im Rahmen des Kontaktausschusses. Hierzu gehören eine jährliche Sitzung und verschiedene Arbeitsgruppen, Netzwerke und Taskforces, die spezifische Fragen von gemeinsamem Interesse behandeln.
Im Jahr 2016 fand eine Teilnahme oder Mitwirkung des Hofes an den Tätigkeiten der Arbeitsgremien mit den folgenden Themen statt: Europäische Bankenunion, Strukturfonds, Strategie Europa 2020, Prüfung der Finanzpolitik, Mehrwertsteuer, Verhütung und Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten und Betrug.
Im Rahmen seiner Förderung des Austauschs von Wissen und Fachkenntnissen im Bereich der Prüfung von EU-Mitteln ermöglichte der Hof Prüfern der nationalen ORKB die Teilnahme an ausgewählten internen Schulungen.
Ferner koordinierte er die Analyse und Bewertung des Rahmens für die Zusammenarbeit des Kontaktausschusses. Der Kontaktausschuss nahm den Ergebnisbericht zur Kenntnis und nahm die Empfehlungen an.
Darüber hinaus leistet der Hof dem Kontaktausschuss administrative Unterstützung, namentlich indem er dessen Website verwaltet und den Frühwarnmechanismus verwaltungstechnisch unterstützt und koordiniert. Dieser Mechanismus dient den ORKB dazu, einander über die wichtigsten ihre Arbeit betreffenden Entwicklungen zu informieren.

Engere Zusammenarbeit in Bezug auf die Prüfung der EU-Mittel
Wir stehen in ständigem Kontakt mit den ORKB der Mitgliedstaaten, um unsere Zusammenarbeit hinsichtlich der Prüfung von EU-Mitteln zu verbessern und zu analysieren, inwieweit Prüfungsthemen für abgestimmte Prüfungen ausgewählt werden können. Im Jahr 2016 unterzeichnete der Hof mit den ORKB Kroatiens und Polens eine Absichtserklärung bezüglich einer abgestimmten Prüfung des Programms Jaspers. Der zugehörige Sonderbericht ist für 2017 geplant. Außerdem strafften wir unsere Verwaltungsverfahren zur Unterrichtung der nationalen ORKB über unsere Prüfbesuche und zur Klärung von Sachverhalten mit den geprüften Stellen in den Mitgliedstaaten.

Netzwerk der Obersten Rechnungskontrollbehörden der Bewerberländer und der potenziellen Bewerberländer
Die Zusammenarbeit zwischen dem Hof und den ORKB der Bewerberländer und der potenziellen Bewerberländer erfolgt in erster Linie über ein Netzwerk, das mit dem Kontaktausschuss vergleichbar ist.
Während des gesamten Jahres 2016 setzten wir unsere Unterstützung dieses Netzwerks bei der Durchführung paralleler Prüfungen zu den Themen Energieeffizienz und Vergabe öffentlicher Aufträge fort. Die Eröffnungssitzung zum zweiten Thema, der die Präsidenten der teilnehmenden ORKB beiwohnten, richtete der Hof aus.
Außerdem trug der Hof aktiv zu mehreren anderen Sitzungen und Aktivitäten des Netzwerks bei. Zu den Themen der Sitzungen gehörten die Wesentlichkeit und die Stichprobenverfahren bei Prüfungen der Rechnungsführung, die Entwicklung wirksamer Arbeitsbeziehungen zwischen den ORKB und den nationalen Parlamenten und die Unabhängigkeit der ORKB.
Neun Prüfer aus dem Netzwerk der ORKB nahmen an unserem Praktikumsprogramm 2016 teil, weitere zwölf an unseren internen Schulungen.
Sonstige Zusammenarbeit
Im Jahr 2016 setzten wir unsere aktive Beteiligung und Mitwirkung an den Tätigkeiten von INTOSAI und EUROSAI fort, insbesondere in den jeweiligen Arbeitsgremien.
Im Juni 2016 richtete der Hof die 44. Sitzung des EUROSAI-Präsidiums aus.
Im Dezember 2016 wurde dem Hof im Rahmen des XXII. INTOSAI-Kongresses in den Vereinigten Arabischen Emiraten formell der stellvertretende Vorsitz des Komitees für fachliche Normen übertragen. Die Übernahme dieser Funktion ist Ausdruck unseres Engagements, einen Beitrag zur Festlegung von Grundsätzen für die öffentliche Finanzkontrolle zu leisten. Der Hof trug wesentlich zur Ausarbeitung und Annahme der Norm ISSAI 5600 (Peer-Review-Leitfaden) sowie zur Entwicklung von zwei neuen umweltbezogenen Prüfungsnormen (ISSAI 5110 und ISSAI 5120) bei.
Unser Management
Das Kollegium des Hofes
Dem Kollegium des Hofes gehört ein Mitglied aus jedem Mitgliedstaat an. Die Mitglieder werden vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments gemäß den Vorschlägen der einzelnen Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt; Wiederernennung ist zulässig. Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union üben die Mitglieder ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit und zum allgemeinen Wohl der EU aus.
Die meisten Mitglieder sind einer der fünf Prüfungskammern zugeordnet. Die Kammern nehmen Prüfungsberichte, Stellungnahmen und sonstige auf Analysen beruhende Veröffentlichungen an und treffen Entscheidungen zu weiter reichenden strategischen und administrativen Fragen. Jedes Mitglied ist für seine spezifischen Prüfungsaufgaben verantwortlich. Ein Mitglied ist mit der Leitung des Ausschusses für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich betraut, ein weiteres koordiniert die interinstitutionellen Beziehungen. Die Mitglieder werden von ihrem Kabinett unterstützt.
Die Berichte, Stellungnahmen und sonstigen auf Analysen beruhenden Veröffentlichungen werden der Kammer und/oder dem gesamten Kollegium zur Annahme vorgelegt sowie anschließend dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgestellt.

Der Präsident des Europäischen Rechnungshofs wird von den Mitgliedern aus ihrer Mitte für die Dauer von drei Jahren gewählt; Wiederwahl ist zulässig. Zusätzlich zu seinen anderen Zuständigkeiten überwacht der Präsident die Ausführung der Aufgaben des Hofes und vertritt ihn nach außen. Am 1. Oktober 2016 trat Klaus-Heiner Lehne die Nachfolge von Vítor Caldeira an. Dieser übernahm nach neun Jahren als Präsident des Hofes das Amt des Präsidenten der portugiesischen ORKB (Tribunal de Contas).
Gemäß den Vorschlägen der Regierungen ihrer Mitgliedstaaten und nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannte der Rat der Europäischen Union im Jahr 2016
- Jan Gregor (Tschechische Republik), Mihails Kozlovs (Lettland), Janusz Wojciechowski (Polen) und Samo Jereb (Slowenien) zu Mitgliedern des Rechnungshofs ab dem 7. Mai 2016;
- Rimantas Šadžius (Litauen) zum Mitglied des Rechnungshofs ab dem 16. Juni 2016;
- Leo Brincat (Malta) und João Figueiredo (Portugal) zu Mitgliedern des Rechnungshofs ab dem 1. Oktober 2016;
- Juhan Parts (Estland) zum Mitglied des Rechnungshofs ab dem 1. Januar 2017.
- Die Hofmitglieder Ladislav Balko (Slowakei) und Lazaros S. Lazarou (Zypern) wurden am 7. Mai bzw. 2. November 2016 wiederernannt.
Organigramm des Europäischen Rechnungshofs (Stand: 1. Januar 2017)
Kammer I
Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
Vereinigtes Königreich
Griechenland
Polen
Slowenien
Portugal
Kammer II
Investitionen für Kohäsion, Wachstum und Integration
Bulgarien
Luxemburg
Slowakei
Rumänien
Österreich
Kammer III
Externe Politikbereiche, Sicherheit und Justiz
Belgien
Ungarn
Schweden
Finnland
Dänemark
Kammer IV
Marktregulierung und wettbewerbsfähige Wirtschaft
Spanien
Irland
Kroatien
Niederlande
Litauen
Kammer V
Finanzierung und Verwaltung der Union
Zypern
Italien
Tschechische Republik
Lettland
Malta
Estland
Mitglied des Ausschusses für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich
Frankreich
Prüfungskammern und Ausschüsse
Im Juni 2016 reformierte der Hof seine Kammern und Ausschüsse, die Entscheidungen vorbereiten und treffen. Drei Veränderungen sind besonders erwähnenswert. Zu den im Zuge der Reform eingeführten Neuerungen gehören
- fünf gleichgestellte Kammern mit fünf Mitgliedern, unter ihnen der von jeder Kammer zur Koordinierung ihrer Aufgaben gewählte Doyen. Die Kammern sind nun nicht mehr für spezifische Ausgabenbereiche oder Einrichtungen der EU zuständig, sondern richten ihre Arbeit an Themen der EU-Politik aus: Umwelt, Soziales, Wirtschaft, auswärtiges Handeln und interne Governance;
- ein neuer Ausschuss, der das Qualitätsmanagement im Prüfungsbereich überwacht; dieser Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich besteht aus dem für die Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich zuständigen Mitglied sowie zwei Mitgliedern aus den Kammern, die auf Vorschlag des Präsidenten ernannt werden;
- neue Zuständigkeiten und ein zusätzliches Mitglied für den Verwaltungsausschuss. Nach wie vor ist der Ausschuss für die Vorbereitung der strategischen Entscheidungen des Hofes, das Arbeitsprogramm und organisatorische Fragen zuständig. Zusätzlich wurde ihm die Zuständigkeit für Entscheidungen hinsichtlich bestimmter Personalfragen übertragen. Das neue für die Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich zuständige Mitglied trat dem Ausschuss bei, der den Präsidenten (Vorsitz), die Doyens der Kammern und das für institutionelle Beziehungen zuständige Mitglied umfasst und an dem der Generalsekretär teilnimmt.
Die Reform der Kammern und Ausschüsse ergänzt zwei andere umfassende Reformen, die mit der Umsetzung der Strategie des Hofes für den Zeitraum 2013-2017 zusammenhängen: die Einführung eines aufgabenbasierten Organisationsmodells Anfang 2016 sowie die laufende Initiative, mit der ein hofweites Netzwerk zur Stärkung des Wissensmanagements geschaffen werden soll. Im neuen aufgabenbasierten Organisationsmodell bestehen die Prüfungsdirektionen aus einem Managementteam (ein Direktor und Leitende Manager) sowie einem Pool von Bediensteten (Prüfer und Assistenten).
Die zuständige Kammer bestimmt für jede Aufgabe ein berichterstattendes Mitglied, einen Aufgabenleiter und ein Prüferteam. Die Kammern und ihre Politikexperten werden außerdem beim Wissensmanagement eine Schlüsselrolle bezüglich Wissenserwerb, -erhalt und -austausch spielen. Im Jahr 2016 wurde ferner die Initiative „Enabling Knowledge for Audit“ (Weiterentwicklung von Wissen im Prüfungsbereich; EKA) umgesetzt, die nun eine zentrale Säule unseres Wissensmanagements bildet, zu denen sogenannte „Policy Scans“ und „Subject Briefs“ gehören – von unseren Prüfern verfasste Kurzdarstellungen einer bestimmten Politik oder eines bestimmten Themas.
Alle Elemente der Reform sollen dafür sorgen, dass der Hof seine Aufgaben flexibler ausführen kann und wir unser Wissen, unsere Fähigkeiten und Erfahrungen besser nutzen können, um relevante Prüfungen in hoher Qualität zeitnah durchzuführen. Dies ist eines der Hauptziele unserer Strategie für den Zeitraum 2013-2017.
Leistungsmessung
Wir wenden sieben zentrale Leistungsindikatoren („Key Performance Indicators“, KPI) an, um die im Hinblick auf unsere strategischen Ziele erreichten Fortschritte zu verfolgen, den Entscheidungsfindungsprozess zu unterstützen und Informationen über unsere Leistung bereitzustellen.
Diese Indikatoren dienen der Messung von Kernparametern bezüglich der Qualität und Wirkung unserer Arbeit sowie der Effizienz und Wirksamkeit unseres Ressourceneinsatzes.
Qualität und Wirkung unserer Arbeit
Wir bewerten die Qualität und Wirkung unserer Berichte anhand von Beurteilungen durch Adressaten sowie von Überprüfungen durch Experten. Ein weiteres Bewertungskriterium sind die Folgemaßnahmen, die aufgrund unserer Empfehlungen getroffen werden. Darüber hinaus messen wir unsere Präsenz in den Medien.
Beurteilung durch Adressaten
Wir ersuchten unsere wichtigsten Adressaten – den Haushaltskontrollausschuss und den Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments, den Haushaltsausschuss des Rates, die wichtigsten geprüften Stellen bei der Kommission und den Europäischen Agenturen sowie die Präsidenten der EU-ORKB –, unsere Berichte zu bewerten.
Ähnlich wie in den Vorjahren beurteilte die überwiegende Mehrheit der Umfrageteilnehmer die Sachdienlichkeit und die Wirkung unserer Berichte mit „hoch“ oder „sehr hoch“.
Überprüfungen durch Experten
Jedes Jahr überprüfen unabhängige externe Experten Inhalt und Aufmachung einer Stichprobe unserer Berichte zwecks Bewertung der Qualität. Im Jahr 2016 beurteilten die Überprüfer sechs Sonderberichte (Nr. 13/2016, Nr. 14/2016, Nr. 23/2016, Nr. 25/2016, Nr. 27/2016 und Nr. 29/2016 – siehe Anhang) sowie die Jahresberichte zum Haushaltsjahr 2015. Sie beurteilten die Qualität verschiedener Aspekte der Berichte anhand einer vierstufigen Skala von „erheblich beeinträchtigt“ (1) bis „hochwertig“ (4).
Die Ergebnisse haben sich in den letzten Jahren nur geringfügig verändert, was auf eine zufriedenstellende Qualität unserer Berichte hindeutet.
Weiterverfolgung von Empfehlungen
Einer unserer wichtigsten Beiträge zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU besteht in den Empfehlungen, die wir in unseren Berichten aussprechen. Manche Empfehlungen können rasch umgesetzt werden, andere dagegen erfordern aufgrund ihrer Komplexität mehr Zeit.
Wir überprüfen systematisch, in welchem Umfang unsere Empfehlungen von den geprüften Stellen umgesetzt wurden. Bis Ende 2016 war dies bei 97 % der Empfehlungen, die wir im Jahr 2013 formuliert hatten, der Fall.
Im Jahr 2016 führten wir einen weiteren Meilenstein für die Umsetzung unserer Empfehlungen ein: Wir gaben systematisch Fristen für die Umsetzung vor. Auf dieser Grundlage wird es in den kommenden Jahren einfacher sein zu überwachen, ob die Empfehlungen des Hofes rechtzeitig umgesetzt wurden.
Medienpräsenz
Der unsere Medienpräsenz betreffende Indikator spiegelt unsere Wirkung in den Medien wider. Er betrifft das strategische Ziel, den Bekanntheitsgrad des Hofes, seiner Produkte und Prüfungsschlussfolgerungen zu steigern.
Im Jahr 2016 ermittelten wir rund 9 000 Online-Artikel, die sich auf unsere Sonderberichte, die Jahresberichte und den Hof im Allgemeinen bezogen. Rund die Hälfte davon betrafen unsere Prüfungsberichte; in den übrigen Artikeln wurde auf den Hof und seine Arbeit im Allgemeinen verwiesen. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2015 noch 3 400 Online-Artikel. Außerdem wurde in sozialen Medien mehr als 11 500-mal auf unser Organ und unsere Produkte verwiesen, fast doppelt so oft wie im Jahr 2015.
Die Medien berichten nicht über alle unsere Berichte in gleichem Maße. Die Berichte des Jahres 2016, die am meisten Medienaufmerksamkeit erhielten, waren die Sonderberichte über Ausgaben im Bereich externe Migration, die EU-Hilfe für die Ukraine, grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, den Seeverkehr und den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus. Wir sind der Auffassung, dass unsere insgesamt erheblich gesteigerte Präsenz in den Medien auf mehrere Faktoren zurückzuführen ist: die größere Anzahl der Sonderberichte, die gesteigerte Aktualität der Berichte und eine verbesserte Kommunikation mit der Presse, sowohl mit EU-Korrespondenten in Brüssel als auch mit Journalisten in den Mitgliedstaaten.
Effizienz und Wirksamkeit des Ressourceneinsatzes
Wir bewerten die Effizienz und Wirksamkeit unseres Ressourceneinsatzes danach, inwieweit wir in der Lage sind, unser Arbeitsprogramm umzusetzen, Prüfungen zeitnah durchzuführen und die Fachkompetenz unserer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Umsetzung des Arbeitsprogramms
Wir planen unsere Prüfungs- und sonstigen Aufgaben anhand des jährlichen Arbeitsprogramms und überwachen die Fortschritte während des Jahres.
Im Jahr 2016 wurden alle Arbeiten im Hinblick auf die Jahresberichte und besonderen Jahresberichte planmäßig durchgeführt. Außerdem wurden 80 % der Sonderberichte dem ursprünglichen Plan entsprechend veröffentlicht. Im Vergleich dazu traf dies im Jahr 2015 auf 69 % unserer Sonderberichte zu. Die übrigen Berichte wurden verschoben und werden 2017 veröffentlicht.
Erstellung der Sonderberichte
In den letzten Jahren ist es uns gelungen, die für Prüfungen benötigte Zeit zu verkürzen. Im Jahr 2016 erstellten wir die 36 Sonderberichte innerhalb des von uns angestrebten Zeitrahmens von durchschnittlich 18 Monaten. 25 dieser Sonderberichte (69 %) wurden innerhalb von weniger als 18 Monaten fertiggestellt.
Wir werden uns weiter bemühen, die für die Erstellung unserer Sonderberichte benötigte Zeit auf den in der neuen Haushaltsordnung angegebenen Zeitrahmen zu verkürzen.
Berufliche Fortbildung
Im Einklang mit den vom Internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) veröffentlichten Empfehlungen sind wir bestrebt, jedem Prüfer durchschnittlich 40 Stunden (fünf Tage) berufliche Fortbildung zukommen zu lassen.
Im Jahr 2016 wurde die Zielvorgabe für die berufliche Fortbildung von Prüfern erneut erreicht, woran ersichtlich ist, welche Bedeutung wir der Personalentwicklung beimessen. Werden auch die Sprachkurse berücksichtigt, die für eine effiziente Arbeit unserer Prüfer in allen EU-Mitgliedstaaten erforderlich sind, entfielen auf einen Prüfer im Jahr 2016 durchschnittlich 10 Fortbildungstage. Bei Berücksichtigung aller Mitarbeiter (d. h. nicht nur der Prüfer) waren es insgesamt 7,9 Fortbildungstage.
Unsere Mitarbeiter
Personalzuweisung
Ende 2016 arbeiteten 839 Beamte und Bedienstete auf Zeit beim Hof (917 einschließlich der Vertragsbediensteten und der abgeordneten nationalen Sachverständigen).
Wir setzten den auf einen Zeitraum von fünf Jahren (2013-2017) ausgelegten Personalabbau um 1 % pro Jahr fort, wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung von Dezember 2013 festgelegt.
Infolgedessen wurde die Personalausstattung des Hofes im Jahr 2016 von 872 Beamten und Bediensteten auf Zeit auf 862 verringert (ohne Mitglieder, Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten). 553 von ihnen arbeiteten in den Prüfungskammern. Diese Zahl schließt 118 Mitarbeiter in den Kabinetten der Mitglieder ein.
Einstellung
Die Mitarbeiter des Hofes verfügen über einen breit gefächerten akademischen und beruflichen Hintergrund. Unsere Einstellungspolitik folgt den allgemeinen Grundsätzen und Beschäftigungsbedingungen der EU-Organe. Das Personal besteht sowohl aus Beamten als auch aus Bediensteten mit Zeitverträgen. Allgemeine Auswahlverfahren werden in der Regel vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) veranstaltet. Im Jahr 2016 stellte der Hof 51 Mitarbeiter ein: 19 Beamte, 13 Bedienstete auf Zeit, 14 Vertragsbedienstete und fünf abgeordnete nationale Sachverständige. Außerdem stellten wir 88 Hochschulabsolventen Praktikumsplätze für Zeiträume von drei bis fünf Monaten zur Verfügung, einschließlich neun Praktikumsplätze für Prüfer der ORKB der Bewerberländer. Am 31. Dezember 2016 waren beim Hof 14 Stellen unbesetzt (1,6 % der Gesamtzahl der Stellen).
Altersprofil
Das Altersprofil des am 31. Dezember 2016 im aktiven Dienst befindlichen Personals lässt erkennen, dass etwa die Hälfte unserer Mitarbeiter 44 Jahre alt oder jünger ist.
27 der 67 Direktoren und Leitenden Manager des Hofes (40 %) sind 55 Jahre alt oder älter. Infolgedessen wird es in den kommenden fünf bis zehn Jahren, wenn diese Mitarbeiter den Ruhestand antreten, zu einer Erneuerung in den oberen Führungspositionen kommen.
Ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen
Der Hof verfolgt beim Personalmanagement und bei Einstellungen eine Politik der Chancengleichheit. Insgesamt haben wir einen ausgeglichenen Männer- und Frauenanteil unter unseren Mitarbeitern erreicht; 42 % unserer Prüfer und Verwaltungsräte sind Frauen.
Im Vergleich zu 2015 ist der Frauenanteil im Management von 31 % auf 36 % gestiegen. Mit unserem Aktionsplan im Bereich der Chancengleichheit soll ein ausgewogener Männer- und Frauenanteil auf allen Ebenen erreicht werden. Nach den letzten Einstellungsverfahren sind 51 % der Bediensteten in den Besoldungsgruppen AD 5 bis AD 8 Frauen (50 % im Jahr 2015). Durch die Erneuerung in den oberen und mittleren Führungsebenen und den wachsenden Anteil von Frauen in der Funktionsgruppe AD ist zu erwarten, dass der Frauenanteil in den Führungspositionen in Zukunft ansteigen wird.
Informationen über Staatsangehörigkeit und Geschlecht der Führungskräfte sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Unterstützung der Prüfungstätigkeiten
Berufliche Fortbildung
Wir setzten unsere Unterstützung der kontinuierlichen beruflichen Weiterentwicklung für unsere Mitarbeiter sowohl durch unser Kursangebot fort als auch durch die finanzielle Unterstützung von Mitarbeitern, die an Programmen zum Erwerb oder zur Aufrechterhaltung beruflicher Qualifikationen und Abschlüsse auf Gebieten teilnahmen, die für Rolle und Arbeit des Hofes von Relevanz sind.
Innerhalb des interinstitutionellen Rahmens setzten wir die enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Verwaltungsakademie fort. Darüber hinaus erweiterten wir das Kursangebot um E-Learning-Kurse und setzten die erfolgreiche Serie von Präsentationen fort, die von internen und externen Experten zu Entwicklungen im Bereich Prüfung und anderen die Arbeit unserer Prüfer betreffenden Themen abgehalten wurden.
In Kooperation mit der Universität von Lothringen starteten wir darüber hinaus das erste Jahr des Postgraduierten-Studiengangs „Audit of public organisations and policies“ und des Master-Studiengangs „Management of public organisations“. Außerdem besuchten Prüfer von sechs anderen ORKB den Hof, um seinen Mitarbeitern anlässlich unseres jährlichen „Tags der beruflichen Fortbildung“ (Training Day) ihre Prüfungsmethoden vorzustellen.
Übersetzung
Die Direktion Übersetzungen und Sprachdienstleistungen des Hofes übersetzte und revidierte 230 640 Seiten. Dies entspricht einer Steigerung von 16 % im Vergleich zu 2015 und ist die bisher höchste Zahl. Wir setzten unsere „Clear Language Campaign“ fort, indem wir eine Konferenz und Workshops für Mitarbeiter organisierten, die am Verfassen von Texten beteiligt sind, ohne englische Muttersprachler zu sein. Die Übersetzer unterstützten die Prüferteams bei der sprachlichen Ausarbeitung einer Reihe von Berichten. Außerdem leisteten die Übersetzer des Hofes den Prüfern bei 34 Prüfbesuchen vor Ort mit einer Dauer von insgesamt 30 Wochen sprachliche Unterstützung (2015: 26 Prüfbesuche mit einer Dauer von insgesamt 22 Wochen) und erbrachten Dolmetschdienste bei vom Hof organisierten Veranstaltungen.
Informationstechnologie
Die Direktion Information und Technologie wurde im Jahr 2016 in die Direktion Information, Arbeitsumgebung und Innovation umstrukturiert und umfasst die Bereiche Informationstechnologie, Informationsmanagement (Bibliothek und Archive) sowie Infrastrukturdienste für die Gebäude. Mit dieser Umstrukturierung wurde der Notwendigkeit entsprochen, bei der Gestaltung tätigkeitsbezogener Arbeitsbereiche sowohl physische als auch digitale Komponenten zu berücksichtigen.
Wir haben die gesamte Speicherinfrastruktur in unseren Datenzentren ersetzt und aktualisiert, die Kapazität des Internetzugangs und -filters erhöht, das E-Mail-System von Lotus Notes auf Outlook umgestellt und mit der Aktualisierung oder Migration mehrerer Systeme für das Personalmanagement begonnen.
Entwicklung und Bereitstellung erfolgten in allen Fällen unter gebührender Berücksichtigung der Aspekte Risikomanagement, Gewährleistung der Sicherheit und Fortführung des Betriebs.
Gebäude
Der Hof besitzt derzeit drei Gebäude („K1“, „K2“ und „K3“) und mietet Büroflächen für sein Zentrum für die Wiederherstellung von Datenbeständen in Luxemburg an. Des Weiteren hat er einen Sitzungsraum und drei Büros im Europäischen Parlament in Brüssel sowie ein Büro in Straßburg angemietet.

Das K1-Gebäude
Das K1-Gebäude wurde im Jahr 1988 eröffnet. In diesem Gebäude sind Büroräume für bis zu 310 Mitarbeiter sowie Sitzungssäle vorhanden. In den Untergeschossen befinden sich Parkplätze, technische Anlagen, Lagerräume, die Bibliothek und das Hauptarchiv, während das gesamte oberste Stockwerk für technische Anlagen genutzt wird.
Das K1-Gebäude wurde 2008 modernisiert, um es mit den nationalen Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen in Einklang zu bringen. Soweit möglich wurde die Technologie im K1-Gebäude angepasst, um Kompatibilität mit den Gebäuden K2 und K3 zu erreichen. Dadurch bilden die drei Gebäude nun weitestmöglich eine einzige integrierte technische Einheit.
Wir sind entschlossen, die Verbesserung unserer Arbeitsumgebung fortzuführen, um die Effizienz unserer Arbeit weiter zu steigern. Im Jahr 2016 richtete der Hof auf einer Etage des K1-Gebäudes Großraumbüros ein. Dies wird es uns ermöglichen, nützliche Erfahrungen für die künftigen tätigkeitsbezogenen Arbeitsbereiche im K2-Gebäude zu sammeln.
Derzeit führen wir Durchführbarkeitsstudien mit dem Ziel durch, das Gebäude unter dem Aspekt der Umweltanforderungen zu modernisieren.
Das K2-Gebäude
Das K2-Gebäude wurde im Jahr 2003 eröffnet. In den Untergeschossen befinden sich Parkplätze, technische Anlagen, Lagerräume und das Fitnesszentrum. Das gesamte oberste Stockwerk wird für technische Anlagen genutzt. Die übrigen Geschosse werden für Büros für bis zu 241 Mitarbeiter verwendet; außerdem befinden sich in ihnen Sitzungssäle, ein Konferenzsaal mit Dolmetschkabinen, Videokonferenzsäle, eine Cafeteria und ein Basis-Küchenbereich.
Für das K2-Gebäude verfügt der Hof über eine bis Ende 2017 gültige Betriebsgenehmigung (Konformitätsbescheinigung). Bis zu diesem Zeitpunkt wird es notwendig sein, eine neue Genehmigung einzuholen und das Gebäude zu modernisieren, um es in Einklang mit den geltenden Gesundheitsschutz-, Sicherheits- und Umweltvorschriften zu bringen. Wie vom Rat und vom Europäischen Parlament im März 2014 genehmigt, wird der Hof die verbleibenden Mittel des vor einigen Jahren abgeschlossenen K3-Bauprojekts zur Finanzierung dieser Modernisierung nutzen.
Das K3-Gebäude
Das K3-Gebäude wurde im Jahr 2012 eröffnet. In den Untergeschossen befinden sich Parkplätze, technische Anlagen, Lagerräume, Entladebereiche, Vorrichtungen zur Lagerung von Abfällen, die Druckerei, Küchen und Archive. Das Erdgeschoss besteht aus der Kantine, einer Cafeteria und Schulungsräumen. Außerdem gibt es in diesem Gebäude Büros für bis zu 503 Mitarbeiter, Sitzungssäle und einen IT-Raum. Im sechsten Stock befinden sich Empfangsräume, eine Küche und technische Anlagen. Anhand der weltweit führenden Methode für Bewertung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Gebäuden („Building Research Establishment Environmental Assessment Method“, BREEAM) wurde dem K3-Gebäude die Zertifizierung „sehr gut“ erteilt.
Die Sicherheit der Mitarbeiter ist für uns von entscheidender Bedeutung, wie auch für alle anderen Organe der EU. Wir leiteten 2016 ein Projekt zur Verstärkung der Sicherheit des Hofes ein. Hierzu gehören der Bau eines neuen Zauns, verbesserte Videoüberwachungsanlagen, Gepäckscanner, Sicherheitsdrehtüren an den Gebäudeeingängen, ein neues Sicherheitskontrollzentrum sowie ein externes Akkreditierungs- und Zugangskontrollzentrum für Mitarbeiter und Besucher. Das Projekt erzielte bisher die geplanten Fortschritte. Gepäckscanner und Sicherheitsdrehtüren sind bereits vorhanden und in Betrieb. Die Infrastrukturkomponenten des Projekts werden bis Ende 2017 fertiggestellt sein.
Umweltmanagement
Als Organ der Europäischen Union betrachten wir es als unsere Pflicht, bei allen Tätigkeiten den Grundsätzen eines soliden Umweltmanagements zu folgen. Im Jahr 2014 begannen wir mit der Einführung des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung („Eco Management and Audit Scheme“, EMAS); im Jahr 2016 erhielt der Hof eine positive Empfehlung für die EMAS-Zertifizierung. Außerdem erlangte der Hof für sein Umweltmanagementsystem ein ISO 14001:2004-Zertifikat.
2016 war das zweite Jahr in Folge, in dem der Hof die durch seine Tätigkeiten verursachten Treibhausgasemissionen mit dem Ziel untersuchte, seine CO2-Emissionen systematisch zu senken. Die Ergebnisse dieser Studie über den CO2-Fußabdruck sind auf unserer Website abrufbar (eca.europa.eu).
Im Jahr 2016 führten wir eine Politik des E-Publishing für unsere Sonderberichte ein: Die Berichte werden nun online veröffentlicht und elektronisch verbreitet.
Rechenschaftslegung des Hofes
Finanzinformationen
Der Hof wird aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert, wobei sein gesamter Haushalt in den Bereich der Verwaltungsausgaben fällt. Im Jahr 2016 umfasste der Haushalt des Hofes rund 137,6 Millionen Euro; dies entspricht weniger als 0,1 % der Gesamtausgaben der EU bzw. rund 1,5 % der gesamten Verwaltungsausgaben. Insgesamt belief sich die Ausführungsrate auf 99 %.
| HAUSHALTSJAHR 2016 | Endgültige Mittel | Mittelbindungen | Verwendung der Mittel in % (Mittelbindungen/zugewiesene Mittel) | Zahlungen |
|---|---|---|---|---|
| Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs | ||||
| 10 – Mitglieder des Organs | 11 540 | 11 091 | 96 % | 10 970 |
| 12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit | 98 000 | 97 629 | 99 % | 97 629 |
| 14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen | 5 099 | 4 993 | 98 % | 4 918 |
| 162 – Dienstreisen | 3 355 | 3 146 | 94 % | 2 460 |
| 161 + 163 + 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs | 2 594 | 2 559 | 98 % | 1 996 |
| Zwischensumme Titel 1 | 120 588 | 119 418 | 99 % | 117 973 |
| Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben | ||||
| 20 – Gebäude | 4 843 | 4 843 | 100 % | 2 014 |
| 210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation | 8 241 | 8 241 | 100 % | 4 361 |
| 212 + 214 + 216 – Mobiliar und Nebenkosten | 864 | 805 | 93 % | 696 |
| 23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb | 427 | 393 | 92 % | 235 |
| 25 – Sitzungen und Konferenzen | 706 | 630 | 89 % | 471 |
| 27 – Informationen und Veröffentlichungen | 1 888 | 1 737 | 92 % | 1 182 |
| Zwischensumme Titel 2 | 16 969 | 16 649 | 98 % | 8 959 |
| Insgesamt | 137 557 | 136 067 | 99 % | 126 932 |
Haushaltsplan 2017
Bei den Mittelansätzen ist im Haushalt 2017 ein Anstieg um 2,7 % gegenüber 2016 zu verzeichnen.
| HAUSHALT | 2017 (Tausend Euro) | 2016 (Tausend Euro) |
|---|---|---|
| Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs | ||
| 10 – Mitglieder des Organs | 11 300 | 10 885 |
| 12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit | 103 632 | 98 881 |
| 14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen | 5 101 | 4 946 |
| 162 – Dienstreisen | 3 450 | 3 600 |
| 161 + 163 + 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs | 2 788 | 2 559 |
| Zwischensumme Titel 1 | 126 271 | 120 801 |
| Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben | ||
| 20 – Gebäude | 3 216 | 4 911 |
| 210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation | 7 408 | 7 347 |
| 212 + 214 + 216 – Mobiliar und Nebenkosten | 925 | 882 |
| 23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb | 438 | 439 |
| 25 – Sitzungen und Konferenzen | 676 | 706 |
| 27 – Informationen und Veröffentlichungen | 2 306 | 2 401 |
| Zwischensumme Titel 2 | 14 969 | 16 686 |
| Insgesamt | 141 240 | 137 557 |
Risikomanagement
Im Jahr 2016 führten wir eine hofweite Risikomanagementpolitik ein. Jede unserer Direktionen bewertet nunmehr die mit ihren Tätigkeiten verbundenen Risiken, die wir jährlich analysieren, um Aktionspläne für das Risikomanagement einzurichten.
Bei der Gestaltung und Durchführung unserer internen Kontrollen, deren Kosteneffizienz wir sicherstellen, berücksichtigen wir diese Pläne. Diese internen Kontrollsysteme dienen als Grundlage für die jährliche Erklärung über die Zuverlässigkeit unserer Arbeit, die unser Generalsekretär in diesem Tätigkeitsbericht vorlegt und die für die Risikobewertungen des kommenden Jahres herangezogen werden wird.
Interne und externe Prüfung
Interne Revision
Die Dienststelle „Interne Revision“ berät den Hof in Fragen des Risikomanagements, indem sie Stellungnahmen zur Qualität der Verwaltungs- und internen Kontrollsysteme abgibt. Ihre Tätigkeit wird von einem Ausschuss für Interne Revision überwacht, der sich aus drei Mitgliedern des Hofes und einem externen Experten zusammensetzt. Der Ausschuss kontrolliert regelmäßig die Fortschritte bei den verschiedenen Aufgaben, die im jährlichen Arbeitsprogramm der Dienststelle „Interne Revision“ festgelegt sind, und gewährleistet die Unabhängigkeit der Dienststelle.
Im Jahr 2016 untersuchte die Dienststelle „Interne Revision“ das Berichterstattungssystem des Managements, die Auftragsverwaltung, IT-Investitionen sowie die Verwaltung von Bibliothek und Archiven. Außerdem prüfte sie die Umsetzung der neuen Risikomanagementpolitik des Hofes und überwachte die Umsetzung ihrer Empfehlungen, um sicherzustellen, dass die Aktionspläne Gestalt annehmen.
Wir berichten dem Parlament und dem Rat jährlich über die Ergebnisse der internen Revisionstätigkeit.
Externe Prüfung
Unser Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Abschlussprüfer geprüft. Dies ist ein wichtiger Aspekt im Ansatz des Hofes, auf sich selbst die gleichen Transparenz- und Rechenschaftsgrundsätze anzuwenden wie auf die von ihm geprüften Stellen. Der Bericht des Abschlussprüfers – PricewaterhouseCoopers S.à r.l. – zum Jahresabschluss des Hofes für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 30. August 2016 veröffentlicht.
Prüfungsurteile des unabhängigen Abschlussprüfers – Haushaltsjahr 2015
Zum Jahresabschluss:
Nach unserer Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs zum 31. Dezember 2015 sowie seiner Ertragslage, seiner Cashflows und der Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 26. Oktober 2012 (die Haushaltsordnung) sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung.
Zum Ressourceneinsatz und zu den Kontrollverfahren:
„Bei unseren in diesem Bericht beschriebenen Arbeitsschritten sind wir nicht auf Sachverhalte gestoßen, aus denen wir schließen müssten, dass in allen wesentlichen Belangen sowie unter Berücksichtigung der genannten Beurteilungskriterien
- die dem Hof zugewiesenen Mittel nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und
- die eingerichteten Kontrollverfahren nicht die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden.“
Entlastung
Wie die anderen EU-Organe unterliegt der Hof dem Entlastungsverfahren. Im April 2016 erteilte das Europäische Parlament unserem Generalsekretär Entlastung für die Ausführung unseres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014, was bedeutet, dass unser Jahresabschluss für 2014 abschließend gebilligt wurde.
Wir haben die während des Entlastungsverfahrens angesprochenen Probleme im Hinblick auf unsere Prüfungs- und Managementverantwortung sorgfältig analysiert, geeignete Maßnahmen ergriffen und dem Europäischen Parlament über unsere Folgemaßnahmen berichtet.
Erklärung des bevollmächtigten Anweisungsbefugten
Der Unterzeichnete, Generalsekretär des Europäischen Rechnungshofs, erklärt hiermit in seiner Eigenschaft als bevollmächtigter Anweisungsbefugter,
- dass die in diesem Bericht enthaltenen Informationen richtig und genau sind, und
- bestätigt mit hinreichender Sicherheit, dass
- die Mittel, die für die in diesem Bericht beschriebenen Tätigkeiten bereitgestellt wurden, für die vorgesehenen Zwecke und entsprechend den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet worden sind,
- die eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge und für einen angemessenen Umgang mit Betrugsvorwürfen oder Betrugsverdacht bieten,
- der Nutzen der Kontrollen in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Kosten steht.
Diese Sicherheit beruht auf der Einschätzung des Unterzeichneten sowie den ihm zur Verfügung stehenden Informationen, wie z. B. den Berichten und Erklärungen der nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten, den Berichten des Internen Prüfers sowie den Bestätigungsvermerken des unabhängigen Abschlussprüfers zu vorangegangenen Haushaltsjahren.
Der Unterzeichnete bestätigt, dass er von keinem nicht gemeldeten Umstand Kenntnis hat, der den Interessen des Organs schaden könnte.
Geschehen zu Luxemburg am 16. Februar 2017
Eduardo Ruiz García
Generalsekretär
Anhang – Sonderberichte 2016
- Stützung der Einkommen von Landwirten: Ist das Leistungsmessungssystem der Kommission gut konzipiert und basiert es auf soliden Daten? (Nr. 1/2016)
- Bericht 2014 über die Weiterverfolgung der Sonderberichte des Europäischen Rechnungshofs (Nr. 2/2016)
- Bekämpfung der Eutrophierung der Ostsee: Es sind noch weitere und wirksamere Maßnahmen notwendig (Nr. 3/2016)
- Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut muss seine Umsetzungsmechanismen und einige konzeptionelle Elemente ändern, um die erwartete Wirkung zu entfalten (Nr. 4/2016)
- Die Dienstleistungsrichtlinie: Hat die Kommission eine wirksame Durchführung sichergestellt? (Nr. 5/2016)
- Tilgungs-, Bekämpfungs- und Überwachungsprogramme zur Eindämmung von Tierseuchen (Nr. 6/2016)
- Die Gebäudeverwaltung durch den Europäischen Auswärtigen Dienst weltweit (Nr. 7/2016)
- Der Schienengüterverkehr in der EU: noch nicht auf dem richtigen Kurs (Nr. 8/2016)
- EU-Ausgaben im Bereich externe Migration in Ländern des südlichen Mittelmeerraums und der östlichen Nachbarschaft bis 2014 (Nr. 9/2016)
- Weitere Verbesserungen sind erforderlich, um die wirksame Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit zu gewährleisten (Nr. 10/2016)
- Stärkung der Verwaltungskapazitäten in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien: wenige Fortschritte in einem schwierigen Kontext (Nr. 11/2016)
- Einsatz von Finanzhilfen durch Agenturen: nicht immer angemessen oder nachweislich wirksam (Nr. 12/2016)
- EU-Hilfe zur Stärkung der öffentlichen Verwaltung in der Republik Moldau (Nr. 13/2016)
- Politische Initiativen und finanzielle Unterstützung der EU für die Integration der Roma: Trotz bedeutender Fortschritte in den letzten zehn Jahren bedarf es in der Praxis zusätzlicher Bemühungen (Nr. 14/2016)
- Hat die Kommission die humanitäre Hilfe für Bevölkerungsgruppen, die von Konflikten in der afrikanischen Region der Großen Seen betroffen sind, wirksam verwaltet? (Nr. 15/2016)
- EU-Bildungsziele: Programme zielkonform, aber Mängel bei der Leistungsmessung (Nr. 16/2016)
- Die Organe und Einrichtungen der EU können mehr tun, um den Zugang zu ihrer öffentlichen Auftragsvergabe zu erleichtern (Nr. 17/2016)
- Das EU-System zur Zertifizierung nachhaltiger Biokraftstoffe (Nr. 18/2016)
- Vollzug des EU-Haushalts durch Finanzierungsinstrumente: aus dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 zu ziehende Lehren (Nr. 19/2016)
- Stärkung der Verwaltungskapazitäten in Montenegro: trotz Fortschritten bessere Ergebnisse in vielen Kernbereichen erforderlich (Nr. 20/2016)
- Heranführungshilfe der EU zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten im Westbalkan: eine Metaprüfung (Nr. 21/2016)
- Hilfsprogramme der EU für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Litauen, Bulgarien und der Slowakei: Seit 2011 wurden Fortschritte erzielt, doch stehen kritische Herausforderungen bevor (Nr. 22/2016)
- Seeverkehr in der EU: in schwierigem Fahrwasser – zahlreiche nicht wirksame und nicht nachhaltige Investitionen (Nr. 23/2016)
- Mehr Anstrengungen erforderlich zur Sensibilisierung für Vorschriften über staatliche Beihilfen in der Kohäsionspolitik und zur Durchsetzung ihrer Einhaltung (Nr. 24/2016)
- Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen: ein nützliches Instrument zur Bestimmung der Beihilfefähigkeit landwirtschaftlicher Flächen, dessen Verwaltung allerdings noch verbessert werden könnte (Nr. 25/2016)
- Vereinfachung der Cross-Compliance und Steigerung ihrer Wirksamkeit – nach wie vor eine Herausforderung (Nr. 26/2016)
- Wendet die Europäische Kommission im Bereich der Governance vorbildliche Verfahren an? (Nr. 27/2016)
- Der Umgang mit schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren in der EU: Wichtige Schritte wurden unternommen, doch weitere müssen folgen (Nr. 28/2016)
- Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus – Guter Auftakt, doch bedarf es weiterer Verbesserungen (Nr. 29/2016)
- Wirksamkeit der EU-Unterstützung für vorrangige Sektoren in Honduras (Nr. 30/2016)
- Mindestens jeder fünfte Euro des EU-Haushalts für den Klimaschutz: Trotz ehrgeiziger Bemühungen besteht ein großes Risiko, das Ziel nicht zu erreichen (Nr. 31/2016)
- EU-Hilfe für die Ukraine (Nr. 32/2016)
- Katastrophenschutzverfahren der Union: Maßnahmen zur Bewältigung von Katastrophen außerhalb der EU waren weitgehend wirksam (Nr. 33/2016)
- Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung: eine Chance für die EU, die Ressourceneffizienz der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern (Nr. 34/2016)
- Die Verwendung von Budgethilfe zur Verbesserung der Mobilisierung inländischer Einnahmen in Subsahara-Afrika (Nr. 35/2016)
- Beurteilung der Regelungen für den Abschluss der Programme für Kohäsion und ländliche Entwicklung des Zeitraums 2007-2013 (Nr. 36/2016)
Kontakt
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* © Europäische Union, 2016; Quelle: Europäisches Parlament
* © Europäische Union, 2015; Quelle: Europäische Kommission – Audiovisueller Dienst; Oliver Bunic
* © Ständige Vertretung Maltas
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