Abkürzungen
Die Liste der Abkürzungen umfasst auch die Kurzformen der Gemeinsamen Unternehmen und sonstigen Einrichtungen der EU, die Gegenstand dieses Berichts sind.
| Abkürzungen | Vollständige Bezeichnung |
|---|---|
| AEUV | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
| ANS | Abgeordneter nationaler Sachverständiger |
| Artemis | Gemeinsames Unternehmen Artemis zur Umsetzung der Gemeinsamen Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme |
| BBI | Gemeinsames Unternehmen für biobasierte Industriezweige |
| BCP | Business Continuity Plan (Notfallplan) |
| CAS | Gemeinsamer Auditdienst der GD RTD der Kommission |
| Clean Sky | Gemeinsames Unternehmen Clean Sky |
| DRB | Disaster Recovery Plan (Notfallplan für den IT-Bereich) |
| EASA | Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit |
| ECSEL | Gemeinsames Unternehmen Elektronikkomponenten und -systeme |
| EIT | Europäisches Innovations- und Technologieinstitut |
| ENIAC | Europäischer Beirat für die Nanoelektronik-Initiative |
| EU | Europäische Union |
| EUAN | Netzwerk der EU-Agenturen |
| Euratom | Europäische Atomgemeinschaft |
| EuroHPC | Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen |
| F4E | Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy |
| FCH | Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ |
| Horizont 2020 | Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) |
| IFAC | International Federation of Accountants |
| IKAA | Sachbeiträge für die Durchführung zusätzlicher Tätigkeiten |
| IKOP | Sachbeiträge zu den operativen Tätigkeiten |
| IMI | Gemeinsames Unternehmen „Initiative innovative Arzneimittel“ |
| INTOSAI | International Organisation of Supreme Audit Institutions (Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden) |
| ISA | International Standards on Auditing der IFAC |
| ISSAI | International Standards of Supreme Audit Institutions (Internationale Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI) |
| ITER | International Thermonuclear Experimental Reactor (Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor) |
| ITER-IO | Internationale ITER-Fusionsenergieorganisation |
| MFR | Mehrjähriger Finanzrahmen |
| MUS | Monetary-Unit-Sampling |
| OLAF | Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung |
| PMO | Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche |
| RP7 | Siebtes Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (2007-2013) |
| S2R | Gemeinsames Unternehmen Shift2Rail (Europäische Eisenbahninitiative) |
| SESAR | Gemeinsames Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagement für den einheitlichen europäischen Luftraum |
| TEN-V | Transeuropäisches Verkehrsnetz |
| TTG | Time to Grant (Zeit bis zur Gewährung) |
Zusammenfassung
I Im Rahmen seines Mandats prüft der Hof die Jahresrechnung und die zugrunde liegenden Vorgänge für neun Gemeinsame Unternehmen der EU (im Folgenden als „Gemeinsame Unternehmen“ bezeichnet). Dabei handelt es sich um die acht Gemeinsamen Unternehmen, die derzeit im Rahmen von Horizont 2020, dem Forschungs- und Innovationsprogramm innerhalb des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR 2014-2020), tätig sind, und das Gemeinsame Unternehmen „Fusion for Energy“ (F4E).
II Der Hof hat für alle neun Gemeinsamen Unternehmen ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung für das am 31. Dezember 2020 endende Haushaltsjahr abgegeben. Das Gemeinsame Unternehmen F4E hat die Qualität der Angaben in der Jahresrechnung 2020 erheblich verbessert, indem es eine Schätzung (in Preisen von 2020) der Gesamtkosten für die vollständige Erzielung seiner im Zusammenhang mit dem ITER-Projekt vorgesehenen Ergebnisse vorlegte; es schätzte diese Kosten auf 17,97 Milliarden Euro. Im Absatz zur Hervorhebung eines Sachverhalts wird darauf hingewiesen, dass Änderungen bei den wichtigsten Annahmen, die der Schätzung zugrunde liegen, zu einem erheblichen Kostenanstieg und/oder weiteren Verzögerungen bei der Durchführung des ITER-Projekts führen könnten.
III Der Hof hat außerdem ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen 2020 aller neun Gemeinsamen Unternehmen zugrunde liegenden Zahlungen und Einnahmen abgegeben.
IV Insgesamt bestätigte die Prüfung des Hofes in Bezug auf die Jahresrechnungen der Gemeinsamen Unternehmen und die diesen Jahresrechnungen zugrunde liegenden Vorgänge die vom Hof in den Vorjahren aufgezeigten positiven Ergebnisse. Der Hof wies jedoch auf einige verbesserungsbedürftige Aspekte in den Bereichen Haushaltsführung und Finanzmanagement, Sachbeiträge, Finanzhilfezahlungen, Vergabeverfahren, Personal und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung hin.
V Zu Ende des Jahres 2020, des siebten Jahres ihrer zehnjährigen Bestandsdauer, hatten die Gemeinsamen Unternehmen bereits etwa 77 % der Mittel ihrer Forschungs- und Innovationsagenda im Rahmen von Horizont 2020 gebunden, aber nur rund 62 % der Zielvorgaben für die Beiträge ihrer Mitglieder (einschließlich der Beiträge zur Durchführung zusätzlicher Tätigkeiten) erreicht. Die Fortschritte der Gemeinsamen Unternehmen in Bezug auf die Erreichung der in ihren jeweiligen Gründungsverordnungen für die Tätigkeiten im Rahmen von Horizont 2020 festgelegten Zielvorgaben für die Beiträge waren unterschiedlich stark ausgeprägt. Diese Unterschiede lassen sich zum Teil durch die verschiedenen Forschungsgebiete erklären, auf denen die Gemeinsamen Unternehmen tätig sind, und insbesondere durch die Projektlaufzeit, die von der Art ihrer Forschung abhängt, und durch die Größe der Konsortien, die die Projekte durchführen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Verwaltungsressourcen nicht ausreichen, da immer mehr Projekte aus unterschiedlichen MFR-Programmen gleichzeitig durchgeführt werden.
VI Die internen Kontrollen der Gemeinsamen Unternehmen waren im Allgemeinen wirksam, und in Bezug auf die Finanzhilfezahlungen meldeten die Gemeinsamen Unternehmen – auf der Grundlage der Ergebnisse der Ex-post-Prüfungen – für das Jahr 2020 Restfehlerquoten unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 %. Aus den vom Hof durchgeführten Prüfungen der Finanzhilfezahlungen geht – im Einklang mit den Ergebnissen der Ex-post-Prüfungen – hervor, dass Personalkosten die Hauptfehlerquelle darstellen und dass insbesondere KMU fehleranfälliger sind als andere Begünstigte. Eine weitere Straffung der Horizont-2020-Vorschriften für die Meldung von Personalkosten und die Verringerung der Rechtsunsicherheit durch eine verstärkte Nutzung vereinfachter Kostenoptionen ist bei künftigen Forschungsrahmenprogrammen eine Voraussetzung dafür, dass die Fehlerquoten unter der Wesentlichkeitsschwelle bleiben.
VII Im Jahr 2020 ergriffen die Gemeinsamen Unternehmen geeignete Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs während der COVID-19-Pandemie und zur Abfederung der möglichen Auswirkungen auf die Erbringung ihrer Dienstleistungen. Aufgrund ihrer engen Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Vorsorge und der Koordinierung der Abfederungsmaßnahmen sorgten sie für adäquate Governancestrukturen und die Aufrechterhaltung eines normalen Tätigkeitsniveaus während der Pandemie.
VIII Alle Gemeinsamen Unternehmen ergriffen Abhilfemaßnahmen, mit denen sie den vom Hof in den Vorjahren vorgebrachten Bemerkungen Rechnung trugen. Von den 19 Prüfungsbemerkungen, die Ende 2019 noch den Status „ausstehend“ hatten, wurden 16 (84 %) abgeschlossen; drei (16 %) waren Ende 2020 noch nicht abgeschlossen oder wurden noch nicht berücksichtigt.
Gegenstand der Prüfung des Hofes
Errichtung und Rechtsform der Gemeinsamen Unternehmen
01 Gemeinsame Unternehmen sind öffentlich-private Partnerschaften zwischen der Kommission und der Industrie, in einigen Fällen auch Forschungseinrichtungen oder zwischenstaatlichen Organisationen, die gemäß Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und im Fall des Gemeinsamen Unternehmens Fusion for Energy (F4E) gemäß Artikel 45 bis 51 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) errichtet wurden, um in den strategisch wichtigen Bereichen Forschung und Innovation marktorientierte Projekte zu unterstützen.
02 Mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet, verabschieden Gemeinsame Unternehmen ihre eigene Forschungsagenda und gewähren Förderungen, und zwar hauptsächlich auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Ausnahmen bilden das Gemeinsame Unternehmen F4E, das für den europäischen Beitrag zum Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (International Thermonuclear Experimental Reactor, ITER) zuständig ist, und das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC), das hauptsächlich Vergabeverfahren für die Anschaffung und Wartung europäischer Supercomputer einleitet.
03 Aus Abbildung 1 sind die neun Gemeinsamen Unternehmen mit dem spezifischen Forschungs- und Innovationsbereich, in dem jedes von ihnen tätig ist, zu ersehen.
Abbildung 1 – Europäische Gemeinsame Unternehmen und ihr Tätigkeitsbereich
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Im Rahmen des Programms Horizont 2020 tätige Gemeinsame Unternehmen
04 Abbildung 2 zeigt die Entwicklung der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen des RP7 und von Horizont 2020 im Überblick. Von den acht Gemeinsamen Unternehmen, die derzeit Horizont-2020-Projekte durchführen, sollen sieben ihre Tätigkeit über einen Zeitraum von 10 Jahren hinweg bis 2024 ausüben; nur EuroHPC soll seine Tätigkeit über acht Jahre hinweg bis Ende 2026 ausüben.
05 Ihre Forschungs- und Innovationstätigkeiten betreffen die Bereiche Verkehr (Clean Sky, SESAR und S2R), grüne Energie (FCH), Gesundheit (IMI), Kreislaufwirtschaft (BBI), Digitalisierung (ECSEL) und Hochleistungsrechnen (EuroHPC). EuroHPC erlangte am 23. September 2020 seine Autonomie und wurde erstmals für das Haushaltsjahr 2020 geprüft.
Abbildung 2 – Entwicklung der europäischen Gemeinsamen Unternehmen
Quelle: Kommission auf der Grundlage der Ratsverordnungen zur Errichtung der Gemeinsamen Unternehmen, bearbeitet vom Europäischen Rechnungshof.
F4E ist im Rahmen von Euratom mit der Errichtung des ITER befasst
06 An dem ITER-Projekt sind sieben internationale Partner beteiligt: die EU, vertreten durch die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom)[1], die Vereinigten Staaten, Russland, Japan, China, Südkorea und Indien. Die EU[2] hat mit einer Beteiligung von 45 % an den Baukosten die Führungsrolle übernommen. Der Anteil der anderen ITER-Mitglieder beträgt jeweils rund 9 %.
07 Das Europäische Gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E) wurde im April 2007 als die für den europäischen Beitrag zum ITER-Projekt zuständige Mitgliedsstelle für einen Zeitraum von 35 Jahren errichtet. Seine Hauptaufgabe ist die Verwaltung des Euratom-Beitrags zur ITER-IO, die für die Durchführung des ITER-Projekts zuständig ist. Es koordiniert die Tätigkeiten und führt die erforderlichen Beschaffungen durch, um den Bau eines Fusionsreaktors zu Demonstrationszwecken und der zugehörigen Anlagen vorzubereiten.
08 F4E wird hauptsächlich von Euratom (ca. 80 %) und vom ITER-Gastgeberstaat Frankreich (ca. 20 %) finanziert. Die jüngste Schätzung der Kommission (2018) in Bezug auf die erforderlichen Euratom-Gesamtmittel für F4E zur Finanzierung des europäischen Teils der Durchführung des ITER-Projekts beläuft sich auf rund 15 Milliarden Euro (in jeweiligen Preisen); darin enthalten sind die Betriebskosten für die kerntechnische Anlage im Zeitraum 2028-2035. Der Gastgeberstaat (Frankreich) und die Euratom-Mitgliedstaaten (einschließlich der assoziierten Staaten Schweiz und Vereinigtes Königreich) sollen weitere 3,3 Milliarden Euro (in jeweiligen Preisen) beisteuern. Im Februar 2021 billigte der Rat der EU den Euratom-Beitrag zu F4E für den MFR 2021-2027 in Höhe von rund 5,6 Milliarden Euro (in jeweiligen Preisen)[3].
09 Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft ausgetreten. Der Übergangszeitraum im Rahmen des Brexit-Austrittsabkommens für die Verhandlung über ein neues Partnerschaftsabkommen mit Euratom endete am 31. Dezember 2020. Das Vereinigte Königreich wird ein mit Euratom assoziierter Staat zu gleichwertigen Bedingungen wie Vollmitgliedstaaten, bis das Protokoll über die Assoziierung des Vereinigten Königreichs mit EU-Programmen, das dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU beigefügt ist, ratifiziert worden ist.
Die Gemeinsamen Unternehmen haben ihren Sitz in der Europäischen Union
10 Sieben Gemeinsame Unternehmen (SESAR, Clean Sky, IMI, FCH, ECSEL, BBI und S2R) haben ihren Sitz in Brüssel. EuroHPC hat seinen Sitz in Luxemburg und F4E hat seinen Sitz in Barcelona (Spanien). Die wichtigsten Fusionsanlagen des ITER sollen in Cadarache (Frankreich) entstehen (siehe Abbildung 3).
Abbildung 3 – Gemeinsame Unternehmen in der Europäischen Union im Jahr 2020
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
11 Für die Durchführung ihrer Forschungs- und Innovationstätigkeiten bringen die Gemeinsamen Unternehmen Akteure aus Industrie und Forschung aus der ganzen Welt zusammen. Rund 88,5 % ihrer Mittel werden für die Kofinanzierung der Tätigkeiten von Teilnehmern aus den EU-Mitgliedstaaten und 11,5 % für die Kofinanzierung der Tätigkeiten von Teilnehmern aus Drittländern verwendet.
Governance-Modelle der Gemeinsamen Unternehmen
12 Die meisten Gemeinsamen Unternehmen funktionieren nach einem zweigliedrigen Modell, bei dem die Kommission und die privaten Partner aus der Industrie (in einigen Fällen auch aus der Forschung) im Verwaltungsrat vertreten sind und zu den Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens beitragen (Clean Sky, IMI, FCH, BBI und S2R). Die anderen folgen einem Dreiparteienmodell, bei dem die Teilnehmerstaaten oder zwischenstaatlichen Organisationen, die Kommission und in den meisten Fällen die privaten Partner im Verwaltungsrat vertreten sind und zu den Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens beitragen (ECSEL, SESAR und EuroHPC).
Die Forschungs- und Innovationstätigkeiten der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen des RP7 und von Horizont 2020 werden von allen Mitgliedern gemeinsam finanziert
13 Im Fall der Gemeinsamen Unternehmen, die RP7- und Horizont-2020-Projekte umsetzen, tragen sowohl die EU als auch ihre Partner zur Finanzierung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten der Gemeinsamen Unternehmen bei:
- Die EU (vertreten durch die Kommission) stellt Finanzmittel – hauptsächlich aus dem RP7 und dem Programm Horizont 2020 – zur Kofinanzierung der Forschungs- und Innovationsprojekte der Gemeinsamen Unternehmen bereit[4].
- Die privaten Partner aus Industrie und Forschung leisten Sachbeiträge, indem sie die Forschungs- und Innovationstätigkeiten der Gemeinsamen Unternehmen, in die sie ihre eigenen Finanz- und Humanressourcen, Vermögenswerte und Technologien investiert haben, umsetzen.
- Mitunter leisten auch Teilnehmerstaaten oder zwischenstaatliche Organisationen finanzielle Beiträge zu den Tätigkeiten der Gemeinsamen Unternehmen.
- Für die Finanzierung der Verwaltungskosten der Gemeinsamen Unternehmen kommen die EU und ihre Partner zu gleichen Teilen auf.
14 Im vorangegangenen MFR 2007-2013 führten die Gemeinsamen Unternehmen rund 3,6 Milliarden Euro bzw. rund 7 % der gesamten RP7-Mittel aus. Da die Sachbeiträge der privaten Partner mindestens so hoch sein müssen wie die EU-Kofinanzierung, werden mit der EU-Förderung in Höhe von 3,6 Milliarden Euro rund 8,7 Milliarden Euro für Forschungs- und Innovationsprojekte des RP7 mobilisiert.
15 Im laufenden MFR 2014-2020 verwalten die Gemeinsamen Unternehmen rund 7,7 Milliarden Euro bzw. 10 % der gesamten Horizont-2020-Mittel. Wie aus Abbildung 4 hervorgeht, dürften durch die EU-Fördermittel aber rund 19,7 Milliarden Euro für Forschungs- und Innovationsprojekte in den Teilbereichen des Programms Horizont 2020, die den Gemeinsamen Unternehmen übertragen wurden, mobilisiert werden, einschließlich direkter Beiträge der Teilnehmerstaaten zu ECSEL und EuroHPC.
Abbildung 4 – EU-Finanzbeiträge für die Gemeinsamen Unternehmen und Mobilisierung von Beiträgen anderer Mitglieder im Rahmen von Horizont 2020
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
16 Im Rahmen des RP7 hatten die Gemeinsamen Unternehmen sicherzustellen, dass die Beiträge der Mitglieder aus dem Privatsektor und anderer Partner zusammen mindestens dem EU-Beitrag entsprechen. Was Horizont 2020 betrifft, so sind in den jeweiligen Gründungsverordnungen der Gemeinsamen Unternehmen der Höchstbetrag des EU-Finanzbeitrags sowie der Mindestbetrag der Sach- und/oder Finanzbeiträge der Mitglieder aus dem Privatsektor und anderer Partner[5] zu den Forschungs- und Innovationsagenden der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von Horizont 2020 festgelegt (siehe Abbildung 5).
Abbildung 5 – Beiträge der Mitglieder während der Bestandsdauer der Gemeinsamen Unternehmen (in Millionen Euro)
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
17 Im Rahmen von Horizont 2020 ist bei den Sachbeiträgen der privaten Mitglieder zwischen zwei Arten zu unterscheiden:
- Für alle Gemeinsamen Unternehmen gilt, dass die privaten Mitglieder einen Mindestbeitrag zu den Gesamtkosten der Forschungs- und Innovationsprojekte der Gemeinsamen Unternehmen leisten müssen, die sogenannten Sachbeiträge zu den operativen Tätigkeiten (IKOP).
- Bei vier Gemeinsamen Unternehmen (Clean Sky, FCH, BBI und S2R) müssen die privaten Mitglieder außerdem Sachbeiträge in einer bestimmten Mindesthöhe zur Finanzierung von Tätigkeiten leisten, die nicht in den Arbeitsplänen der Gemeinsamen Unternehmen aufgeführt sind, aber unter ihre Zielsetzungen fallen, die sogenannten Sachbeiträge für die Durchführung zusätzlicher Tätigkeiten.
18 Im Jahr 2020 standen den Gemeinsamen Unternehmen Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung (2019: 1,9 Milliarden Euro). Die acht Gemeinsamen Unternehmen, die Forschungs- und Innovationstätigkeiten durchführen, verfügten 2020 über Mittel für Zahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro (2019: 1,2 Milliarden Euro); das Gemeinsame Unternehmen F4E verfügte über 0,8 Milliarden Euro (2019: 0,7 Milliarden Euro).
19 Ende 2020 beschäftigten die im Rahmen des Programms Horizont 2020 tätigen Gemeinsamen Unternehmen 241 Mitarbeiter (Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete) sowie neun abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) (2019: 229 Bedienstete und acht ANS). Das Gemeinsame Unternehmen F4E beschäftigte 433 Mitarbeiter (Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete) sowie zwei ANS (2019: 437 Bedienstete und zwei ANS).
Entlastungsverfahren
20 Der zeitliche Ablauf des jährlichen Entlastungsverfahrens ist in Abbildung 6 dargestellt.
Die Prüfung des Hofes
Mandat des Hofes und Verwertung der Arbeit Dritter
21 Gemäß Artikel 287 AEUV prüfte der Hof die Jahresrechnungen von neun Gemeinsamen Unternehmen (SESAR, Clean Sky, IMI, FCH, ECSEL, BBI, S2R, EuroHPC und F4E) für das am 31. Dezember 2020 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit (Compliance) der diesen Jahresrechnungen zugrunde liegenden Vorgänge.
22 Für sein Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Gemeinsamen Unternehmen legte der Hof im Einklang mit Artikel 70 Absatz 6 und Artikel 71 der EU-Haushaltsordnung die endgültigen Prüfungsberichte des von den Gemeinsamen Unternehmen beauftragten unabhängigen externen Prüfers zugrunde. Er untersuchte in Bezug auf jedes Gemeinsame Unternehmen die Qualität der Arbeit des externen Prüfers in den besonders risikoanfälligen Bereichen.
23 Für die Prüfung der Einhaltung der Rechtsvorschriften (Compliance) bei den zugrunde liegenden Zahlungen berücksichtigte der Hof die Ergebnisse der vom Gemeinsamen Auditdienst (CAS) der Kommission und von diesem beauftragten externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführten Ex-post-Prüfungen der im Rahmen des RP7 und von Horizont 2020 geleisteten Finanzhilfezahlungen. Darüber hinaus berücksichtigte der Hof die Ergebnisse der Prüfungen, die der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission im Jahr 2020 zu den für Gemeinsame Unternehmen spezifischen Verfahren durchgeführt hat.
Prüfungsansatz des Hofes für Finanzhilfezahlungen
24 2018 und 2019 überprüfte der Hof stichprobenmäßig die vom CAS und von den von diesem beauftragten externen Prüfern durchgeführten Ex-post-Prüfungen. Diese Überprüfungen ergaben anhaltende Mängel bei der Prüfungsqualität und methodische Unterschiede[6]. Für die Prüfung der von den Gemeinsamen Unternehmen gezahlten Finanzhilfen ergänzte der Hof daher die aus den Ex-post-Prüfungen abgeleitete Gewähr um eine eingehende Prüfung einer Stichprobe von Zahlungsvorgängen der Gemeinsamen Unternehmen bei den Begünstigten (direkte aussagebezogene Prüfungshandlungen). Diese Vorgänge wurden nach dem Zufallsprinzip (MUS-Stichprobenverfahren) aus einer Grundgesamtheit aller Zwischen- und Abschlusszahlungen ausgewählt, die die sieben Gemeinsamen Unternehmen, die RP7- und Horizont-2020-Projekte durchführen, im Jahr 2020 zu Finanzhilfevereinbarungen geleistet haben[7].
Feststellungen des Hofes
Uneingeschränkte Prüfungsurteile für alle Gemeinsamen Unternehmen …
… zu den Jahresrechnungen,
25 Der Hof hat uneingeschränkte Prüfungsurteile zu den Jahresrechnungen aller Gemeinsamen Unternehmen abgegeben. Nach seiner Beurteilung stellen diese Jahresrechnungen die Vermögens- und Finanzlage der Gemeinsamen Unternehmen zum 31. Dezember 2020 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.
… doch Hervorhebung eines Sachverhalts beim Gemeinsamen Unternehmen F4E betreffend den EU-Beitrag zum ITER-Projekt
26 Das Gemeinsame Unternehmen F4E hat die Qualität der Angaben in der Jahresrechnung 2020 erheblich verbessert, indem es anstelle der ITER-Kreditpunkte eine Schätzung (in Preisen von 2020) der Gesamtkosten (in Euro) für die vollständige Erzielung seiner im Zusammenhang mit dem ITER-Projekt vorgesehenen Ergebnisse vorlegte; es schätzte diese Kosten auf 17,97 Milliarden Euro. Im Absatz zur Hervorhebung eines Sachverhalts wird darauf hingewiesen, dass Änderungen bei den wichtigsten Annahmen, die der Schätzung und der Risikoexposition[8] zugrunde liegen, zu einem erheblichen Kostenanstieg und/oder weiteren Verzögerungen bei der Durchführung des ITER-Projekts führen könnten[9].
… zu den den Jahresrechnungen aller Gemeinsamen Unternehmen zugrunde liegenden Einnahmen
27 Der Hof hat für alle Gemeinsamen Unternehmen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen für das am 31. Dezember 2020 endende Jahr zugrunde liegenden Einnahmen abgegeben. Nach Beurteilung des Hofes waren die Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.
… zu den den Jahresrechnungen aller Gemeinsamen Unternehmen zugrunde liegenden Zahlungen
28 Der Hof hat für alle Gemeinsamen Unternehmen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen für das am 31. Dezember 2020 endende Jahr zugrunde liegenden Zahlungen abgegeben. Nach Beurteilung des Hofes waren die Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.
… doch die Bemerkungen des Hofes betreffen mehrere verbesserungsbedürftige Bereiche
29 Ohne seine Prüfungsurteile infrage zu stellen, wies der Hof auf verschiedene verbesserungsbedürftige Aspekte in den Bereichen Haushaltsführung und Finanzmanagement, Sachbeiträge, interne Kontrollsysteme und Überwachungsrahmen für Finanzhilfezahlungen, Personal, Vergabeverfahren und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung hin.
Die jährliche Planung der Zahlungen weist wiederholt Mängel auf
30 Im Fall von EuroHPC wurden für Aufträge im Zusammenhang mit der Anschaffung von Supercomputern und Finanzhilfevereinbarungen deutlich weniger Vorfinanzierungszahlungen geleistet als geplant, was zu einer niedrigen Ausführungsrate von rund 23 % bei den Mitteln für operative Zahlungen führte. Im Jahr 2020 hat das Gemeinsame Unternehmen ECSEL nicht in Anspruch genommene Mittel für Zahlungen in Höhe von 57,2 Millionen Euro wieder in den operativen Haushalt für Tätigkeiten im Rahmen von Horizont 2020 eingestellt. Es konnte jedoch nur 70 % davon verwenden, bevor es die Mittel des betreffenden Haushaltsjahres in Anspruch nahm. Auch Clean Sky hatte wieder eingestellte Mittel für operative Zahlungen für Horizont-2020-Projekte in Höhe von rund 13 Millionen Euro noch nicht verwendet, bevor es die Mittel für Zahlungen des betreffenden Haushaltsjahres in Anspruch nahm.
Die Gemeinsamen Unternehmen setzten ihre Tätigkeiten im Rahmen des RP7 und des TEN-V fast vollständig um, stehen jedoch vor Herausforderungen bei der Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen von Horizont 2020.
31 Ende 2020 waren die Fortschritte der Gemeinsamen Unternehmen, die sich bereits im siebten Jahr ihrer zehnjährigen Bestandsdauer befanden, in Bezug auf die Erreichung der in ihren jeweiligen Gründungsverordnungen für die Tätigkeiten im Rahmen von Horizont 2020 (MFR 2014-2020) festgelegten Zielvorgaben für die Beiträge unterschiedlich stark ausgeprägt. Diese Unterschiede lassen sich zum Teil durch die verschiedenen Forschungsgebiete erklären, auf denen die Gemeinsamen Unternehmen tätig sind. So haben beispielsweise die Projekte des Gemeinsamen Unternehmens IMI aufgrund der Art seiner Forschung und der Größe der weltweiten Konsortien, die sie durchführen, eine lange Laufzeit. Zudem besteht die Gefahr, dass die Verwaltungsressourcen, die für eine zeitnahe Verwaltung dieser Mittel erforderlich sind, nicht ausreichen, da immer mehr Projekte aus unterschiedlichen MFR-Programmen gleichzeitig durchgeführt werden. Dem Gemeinsamen Unternehmen EuroHPC, für das 2020 das zweite Betriebsjahr war, fehlte es nach wie vor an zuverlässigen Verfahren für die Validierung und Bescheinigung der von seinen Mitgliedern aus dem Privatsektor und den Teilnehmerstaaten gemeldeten Sachbeiträge.
32 Tabelle 1 enthält eine Übersicht über die Beiträge der Mitglieder zu den Horizont-2020-Tätigkeiten dieser Gemeinsamen Unternehmen (Stand: Ende 2020). Bis Ende 2020 hatten diese Gemeinsamen Unternehmen durchschnittlich 62 % der Zielvorgaben für die Beiträge ihrer Mitglieder erreicht, wenn die IKAA einbezogen werden, jedoch nur 54 % ohne deren Einbeziehung.
Tabelle 1 – Horizont 2020 – Beiträge der Mitglieder (in Millionen Euro)
Quelle: Daten von den Gemeinsamen Unternehmen bereitgestellt.
Die privaten Mitglieder steuern deutlich mehr zu zusätzlichen Tätigkeiten bei, die nicht in den Arbeitsplänen der Gemeinsamen Unternehmen aufgeführt sind
33 Mitglieder aus dem Privatsektor müssen verschiedene Arten von Sachbeiträgen an die Gemeinsamen Unternehmen leisten, die Tätigkeiten im Rahmen von Horizont 2020 ausführen (siehe Ziffer 17).
34 Abbildung 7 veranschaulicht die Entwicklung der durchschnittlichen Sachleistungen der Mitglieder aus dem Privatsektor für den Zeitraum 2017-2020. Trotz des erheblichen Anstiegs und Umfangs der IKAA besteht keine Verpflichtung zur Offenlegung der entsprechenden Beiträge in den Jahresrechnungen; sie fallen daher nicht in den Prüfungsauftrag des Hofes[10]. Folglich besteht die Gefahr, dass die IKAA nicht vollständig auf die Zielsetzungen der Gemeinsamen Unternehmen abgestimmt sind. Dieses Risiko wird jedoch durch die Bescheinigungsverfahren der Gemeinsamen Unternehmen für IKAA gemindert.
Abbildung 7 – Entwicklung der Sachbeiträge der privaten Mitglieder
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Gemeinsamen Unternehmen.
Bei der Erlangung von Finanzbeiträgen privater Mitglieder zu ihren Betriebskosten stoßen die Gemeinsamen Unternehmen auf schwerwiegende Hindernisse
35 Was das Gemeinsame Unternehmen BBI betrifft, so haben die IKAA der Mitglieder aus der Industrie Schätzungen von Ende 2020 zufolge nur etwa die Hälfte des in der Gründungsverordnung des Gemeinsamen Unternehmens festgelegten Mindestzielbetrags erreicht. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Gründungsverordnung des Gemeinsamen Unternehmens im Jahr 2018 ausdrücklich dahin gehend geändert wurde, dass die Mitglieder aus der Industrie ihre Finanzbeiträge in Höhe von mindestens 182,5 Millionen Euro auch auf Projektebene leisten können. Dennoch haben die Mitglieder aus der Industrie im Jahr 2020 keine zusätzlichen Finanzbeiträge zu den Betriebskosten des Gemeinsamen Unternehmens geleistet. Dies deutet darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen bei der Erlangung solcher Beiträge von Mitgliedern aus dem Privatsektor auf erhebliche Hindernisse stößt und dass das Mindestziel bis zum Ende des Programms Horizont 2020 nicht erreicht werden wird. Die Kommission (GD RTD) reduzierte daher ihre Finanzbeiträge zum Gemeinsamen Unternehmen um 140 Millionen Euro. Diese deutliche Reduzierung der Beiträge der Mitglieder stellte ein Risiko für die Verwirklichung der Forschungs- und Innovationsagenda des Gemeinsamen Unternehmens im Rahmen des Programms Horizont 2020 dar.
Rund 77 % der Forschungs- und Innovationsagenda der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von Horizont 2020 sind bereits für die Ausführung gebunden
36 Wie Tabelle 2 zu entnehmen ist, hatten die Gemeinsamen Unternehmen Ende 2020 bereits Finanzhilfeprojekte in Höhe von (durchschnittlich) 88 % des für die Kofinanzierung ihrer Tätigkeiten im Rahmen von Horizont 2020 verfügbaren maximalen Finanzbeitrags vergeben und/oder unterzeichnet. Gleichzeitig haben sich die anderen Mitglieder verpflichtet, Sachbeiträge zu diesen Projekten in Höhe von (durchschnittlich) 68 % ihrer Zielvorgaben für die IKOP und den Finanzbeitrag zu den operativen Kosten zu leisten, die in den jeweiligen Gründungsverordnungen der Gemeinsamen Unternehmen festgelegt sind. Dies führte Ende 2020 zu einer geschätzten durchschnittlichen Ausführungsrate von 77 % der Forschungs- und Innovationsagenda der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von Horizont 2020.
Tabelle 2 – Horizont 2020 – Gebundene Beiträge der Mitglieder Ende 2020 (in Millionen Euro)
Quelle: Daten von den Gemeinsamen Unternehmen bereitgestellt.
Die internen Kontrollen der Finanzhilfezahlungen waren im Allgemeinen wirksam
37 Die Gemeinsamen Unternehmen haben zuverlässige Ex-ante-Kontrollverfahren auf der Grundlage von Aktenprüfungen der finanziellen und operativen Vorgänge eingerichtet. Mit Ausnahme von EuroHPC setzten die Gemeinsamen Unternehmen im Jahr 2020 den Rahmen der Kommission für die interne Kontrolle, der auf 17 Prinzipien der internen Kontrolle beruht, vollständig um. Diese Gemeinsamen Unternehmen haben für alle Prinzipien der internen Kontrolle relevante Indikatoren entwickelt, jährliche Selbstbeurteilungen durchgeführt und die Überwachung der Wirksamkeit ihrer Kontrolltätigkeiten verbessert. Der eingerichtete Rahmen für die interne Kontrolle ist aber ein fortlaufender Prozess, dessen Qualität von der kontinuierlichen Verbesserung der zentralen Kontrollindikatoren und der Qualität der jährlichen Selbstbeurteilungen der Gemeinsamen Unternehmen abhängt.
38 2020 leisteten nur drei Gemeinsame Unternehmen (IMI, FCH und ECSEL) noch Abschlusszahlungen zu Finanzhilfevereinbarungen des RP7. Die Gemeinsamen Unternehmen IMI und FCH meldeten auf der Grundlage der Ergebnisse der Ex-post-Prüfungen von Ende 2020 Restfehlerquoten unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 %. Dem Gemeinsamen Unternehmen ECSEL ist es wegen der erheblich voneinander abweichenden Methoden und Verfahren der nationalen Förderstellen der Teilnehmerstaaten nicht möglich, für die im Zusammenhang mit dem RP7 geleisteten Zahlungen eine einzige Restfehlerquote zu berechnen. Infolgedessen setzte der Hof für solche Zahlungen die von der GD RTD für das gesamte RP7 ermittelte Restfehlerquote an, die sich Ende 2020 auf 3,51 % belief. In Anbetracht des geringen Prozentsatzes an Zahlungen, die im Jahr 2020 zulasten des RP7 geleistet wurden (rund 8,6 %), geht der Hof deshalb davon aus, dass die Restfehlerquote bei den in diesem Jahr vom Gemeinsamen Unternehmen ECSEL insgesamt geleisteten operativen Zahlungen unter der Wesentlichkeitsschwelle liegt.
39 In Bezug auf die im Rahmen des Programms Horizont 2020 geleisteten Finanzhilfezahlungen meldeten alle Gemeinsamen Unternehmen, die Horizont-2020-Projekte umsetzen, auf der Grundlage der Ex-post-Prüfungsergebnisse des CAS von Ende 2020 eine Restfehlerquote unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 %.
Die vom Hof durchgeführte Prüfung der Finanzhilfezahlungen des Jahres 2020 bei den Begünstigten ergab, dass weiterhin systembedingte Fehler bei den geltend gemachten Personalkosten bestehen
40 Was die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Finanzhilfezahlungen der Gemeinsamen Unternehmen betrifft, so geht aus den Prüfungsergebnissen des Hofes hervor, dass Personalkosten die Hauptfehlerquelle darstellen und dass insbesondere KMU fehleranfälliger sind als andere Begünstigte. Eine weitere Straffung der Horizont-2020-Vorschriften für die Meldung von Personalkosten und die Verringerung der Rechtsunsicherheit durch eine verstärkte Nutzung vereinfachter Kostenoptionen ist bei künftigen Forschungsrahmenprogrammen eine Voraussetzung dafür, dass die Fehlerquoten unter der Wesentlichkeitsschwelle bleiben.
41 Bei den Finanzhilfezahlungen des Jahres 2020 wurden folgende Hauptfehlerquellen ermittelt:
- Anwendung einer fehlerhaften Methode zur Berechnung der geltend gemachten Personalkosten;
- Verwendung von Stundensätzen, die nicht auf einem abgeschlossenen Haushaltsjahr basierten;
- Nichteinhaltung der Obergrenzen für die im Rahmen des Projekts geleisteten Arbeitsstunden;
- ungerechtfertigte Berichtigung bereits gemeldeter und akzeptierter Personalkosten im darauffolgenden Berichtszeitraum;
- Kosten, die dem Projekt nicht direkt zurechenbar waren, wurden als sonstige direkte Kosten geltend gemacht;
- Ankäufe von einem anderen Begünstigten, der Teil des Projektkonsortiums war, wurden als sonstige direkte Kosten geltend gemacht;
- Anwendung eines falschen Wechselkurses bei der Umrechnung der gemeldeten Kosten in Euro.
Mängel bei der von F4E eingesetzten lokalen IT-Anwendung für die Vertragsverwaltung
42 Im März 2020 wurde als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie die Nutzung der von F4E eingesetzten lokalen IT-Anwendung für die Vertragsverwaltung (DACC), die zuvor auf die Verwaltung von Vertragsänderungen beschränkt war, auf die Verwaltung neuer Verträge ausgeweitet. Diese Maßnahme ermöglichte es F4E zwar, den Betrieb aufrechtzuerhalten, doch hat das Gemeinsame Unternehmen seine lokalen IT-Anwendungen nicht vollständig an die internen Verfahren für Befugnisübertragungen angepasst. F4E hat zwar Abhilfemaßnahmen ergriffen, doch müssen noch erhebliche Mängel behoben werden, wie etwa im Hinblick auf die ordnungsgemäße Nutzung von Konten mit virtuellen Identitäten und die ordnungsgemäße Nutzung von Rechten und Befugnisübertragungen zur Genehmigung rechtlicher Verpflichtungen. Schließlich wurde auch das Rechnungsführungssystem von F4E seit Einführung des DACC-Systems nicht validiert.
Zu wenig Statutspersonal bei den Gemeinsamen Unternehmen
43 Die unzureichende Anzahl an Statutsbediensteten in den Gemeinsamen Unternehmen führt zu einem verstärkten Einsatz von Zeitarbeitskräften oder vertraglich festgelegtem Insourcing von Arbeitnehmern. Dies birgt erhebliche Risiken in Bezug auf die Wahrung der Kernkompetenzen, Unklarheiten bei der Rechenschaftspflicht und geringere Effizienz des Personals. Diese Risiken könnten sich negativ auf die Gesamtleistung des Gemeinsamen Unternehmens auswirken. So hat beispielsweise Clean Sky seinen Anteil an Zeitarbeitskräften im Verhältnis zu Statutsbediensteten deutlich erhöht, und zwar von 8 % im Jahr 2017 auf 24 % im Jahr 2020 bei dauerhaft auszuführenden Tätigkeiten (z. B. Assistenz des Juristischen Dienstes, Unterstützung bei Sekretariatstätigkeiten, Kommunikationsassistenz und Projektassistenz). Ein hoher Anteil an Vertragsbediensteten führt tendenziell dazu, dass die Personalfluktuation im Gemeinsamen Unternehmen erheblich zunimmt und die Personalsituation weiter destabilisiert wird.
44 Im ersten Jahr seiner Tätigkeit konzentrierte sich EuroHPC hauptsächlich auf operative Prozesse und Tätigkeiten. Solange die wichtigsten Verwaltungsstellen des Gemeinsamen Unternehmens nicht besetzt sind, besteht die Gefahr, dass das Gemeinsame Unternehmen mit Mängeln in der Finanz-, Haushalts- und Personalverwaltung sowie bei den internen Kontrollverfahren für operative Zahlungen und Sachbeiträge konfrontiert ist. Darüber hinaus könnte der hohe Anteil an Vertragsbediensteten (74 %) in naher Zukunft zu einer erheblichen Personalfluktuation führen, wodurch die Risiken für die Verwaltungssysteme des Gemeinsamen Unternehmens weiter zunehmen würden.
Nutzung eines offenen Vergabeverfahrens im Fall eines Wissensvorsprungs
45 Liegt ein Fall von Wissensvorsprung vor, so sollten die Gemeinsamen Unternehmen vorausgehende preisbezogene Marktanalysen und Konsultationen mit anderen auf dem Markt tätigen Unternehmen durchzuführen, um den Preis und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis besser abschätzen zu können. 2020 leitete beispielsweise das Gemeinsame Unternehmen FCH ein offenes Vergabeverfahren für einen Rahmenvertrag über die Durchführung der dritten Phase eines Projekts ein, mit dem ein System zur Wasserstoffzertifizierung eingerichtet werden soll. Das Konsortium, das bereits die ersten beiden Projektphasen durchgeführt hatte und somit über einen Wissensvorsprung verfügte, war der einzige Bewerber, der ein Angebot einreichte; dieses entsprach in etwa dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen geschätzten maximalen Vertragswert.
Die Gemeinsamen Unternehmen machen von der elektronischen Auftragsvergabe (eProcurement-Lösung der Kommission) nicht in vollem Umfang Gebrauch, und F4E hat ein eigenes Portal entwickelt
46 Gemäß der EU-Haushaltsordnung sind alle Organe und Einrichtungen der EU, einschließlich der Gemeinsamen Unternehmen, verpflichtet, Lösungen für die Einreichung, Speicherung und Verarbeitung von Daten, die im Rahmen von Vergabeverfahren eingereicht werden, zu entwerfen und umzusetzen; hierfür richten sie für Teilnehmer einen gemeinsamen „Bereich für elektronischen Datenaustausch“ ein. Daher arbeitet die Kommission derzeit an der Entwicklung einer Lösung für die elektronische Auftragsvergabe (eProcurement), die die Portale Funding and Tenders und TED eTendering umfasst, in denen alle veröffentlichten Ausschreibungen öffentlich zugänglich sind. Die eProcurement-Lösung unterstützt bereits offene und nichtoffene (einschließlich beschleunigte) Verfahren, Verfahren zur Vergabe von Aufträgen von mittlerem und geringem Wert sowie außerordentliche Verhandlungsverfahren für die Organe und Einrichtungen der EU, einschließlich der Gemeinsamen Unternehmen.
47 Clean Sky, FCH und S2R nutzten die eProcurement-Lösung für ihre offenen Vergabeverfahren im Jahr 2020. IMI und SESAR begannen Anfang 2021 mit ihrer Nutzung. BBI und ECSEL beabsichtigen aufgrund ihrer geringen Zahl von Vergabeverfahren mit hohem Auftragswert jedoch nicht, alle Module der Plattform zu nutzen. F4E verwendet sein eigenes eProcurement-Instrument, das nicht vollständig mit der von der Kommission entwickelten eProcurement-Lösung synchronisiert ist. Künftige Verbesserungen des eProcurement-Instruments von F4E könnten zu unnötigen Überschneidungen mit den einschlägigen Anstrengungen und Investitionen der Kommission führen.
Die Gemeinsamen Unternehmen nutzten im Jahr 2020 Synergien, um die COVID-19-Krise zu überwinden
48 Im Jahr 2020 analysierte der Hof die von den Gemeinsamen Unternehmen ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs während der COVID-19-Pandemie und ihre möglichen Auswirkungen auf die Erbringung ihrer Dienstleistungen.
Die Gemeinsamen Unternehmen haben eng zusammengearbeitet, um die Betriebskontinuität während der COVID-19-Pandemie zu gewährleisten
49 Die in Brüssel ansässigen Gemeinsamen Unternehmen (SESAR, Clean Sky, IMI, FCH, ECSEL, BBI und S2R) haben die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie trotz ihrer geringen Größe und begrenzten Ressourcen dank ihrer engen Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Vorsorge zu Beginn der Pandemie im März 2020 weitgehend bewältigt.
50 Da Clean Sky, IMI, FCH, ECSEL, BBI und S2R ihren Hauptsitz in demselben Gebäude haben, verabschiedeten sie im Januar 2019 einen gemeinsamen Notfallplan (Business Continuity Plan, BCP), einschließlich eines gemeinsamen IT-Notfallplans (Disaster Recovery Plan, DRP), der im Januar 2020 getestet und im Februar 2020 aktualisiert wurde. SESAR und F4E verabschiedeten 2016 bzw. 2017 ihre eigenen Pläne für das Betriebskontinuitätsmanagement und aktualisierten sie 2019.
51 Die Tests des gemeinsamen IT-Notfallplans konzentrierten sich auf folgende Punkte:
- Verfügbarkeit des Standorts und Zugang zu einem Ausweichbüro;
- Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur (Hardware und Software);
- Funktion der EU-Login-Accounts und Fernzugriff auf Anwendungen.
Die Ergebnisse der Tests wurden analysiert und Lösungen für aufgedeckte Funktionsstörungen erarbeitet.
52 F4E führte im März 2020 ähnliche Tests durch, und Telearbeit war seit Beginn der Pandemie an allen F4E-Standorten (Barcelona, Cadarache und Garching) generell die Regel. Daher verfügten alle Gemeinsamen Unternehmen vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie über einen aktualisierten und formell genehmigten Notfallplan.
Die Gemeinsamen Unternehmen koordinierten ihre Abhilfemaßnahmen und stellten die Governance sicher
53 Die Direktoren der Gemeinsamen Unternehmen mit Sitz in Brüssel hielten wöchentliche Sitzungen ab, um die Auswirkungen der Pandemie, die Risiken für die Betriebsabläufe und ein gemeinsames Konzept für die Minderung dieser Risiken zu erörtern. Von den Leitern der Verwaltungsdienststellen und internen Auditstellen wurden ähnliche Sitzungen organisiert. Um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter, die im Büro arbeiten müssen, zu gewährleisten, leiteten die Gemeinsamen Unternehmen im Mai 2020 ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Beschaffung von Schutzausrüstung ein, bei dem das IMI federführend war.
54 Schließlich haben sich auch die Verwaltungsräte der Gemeinsamen Unternehmen rasch an die COVID-19-Pandemie angepasst, indem sie Sitzungen per Videokonferenz abhielten und 2020 ihre Beschlüsse in einem ähnlichen Tempo fassten wie 2019. Die Zahl der Verwaltungsratssitzungen blieb mit 27 im Jahr 2020 stabil (2019: 25), und 110 Beschlüsse des Verwaltungsrats wurden 2020 gefasst (2019: 108).
Die Gemeinsamen Unternehmen sind ihrer Fürsorgepflicht gegenüber dem Personal nachgekommen, …
55 Um das Personal angemessen dabei zu unterstützen, die durch die COVID-19-Pandemie verursachten neuen Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen, richteten die in Brüssel ansässigen Gemeinsamen Unternehmen ein Schulungsprogramm für Wohlergehen und Resilienz ein. Im Oktober 2020 nahmen Mitarbeiter aller Gemeinsamen Unternehmen mit Sitz in Brüssel an der Schulung „Coping in a time of COVID“ teil, die auf Initiative von SESAR organisiert und von einem zertifizierten professionellen Coach geleitet wurde. Die Schulung umfasste Sitzungen in Kleingruppen, bei denen sich die Teilnehmer über ihre Arbeitsbedingungen austauschen konnten. Darüber hinaus organisierten die Direktoren der Gemeinsamen Unternehmen regelmäßige Online-Sitzungen, bei denen das Personal auch Fragen stellen konnte. Die Häufigkeit der Online-Sitzungen war je nach Gemeinsamem Unternehmen und Schwere der Pandemiesituation unterschiedlich und reichte von einmal wöchentlich bis einmal monatlich.
56 Um Rückmeldungen von Mitarbeitern zu den Arbeitsbedingungen während der COVID-19-Pandemie einzuholen, führten fünf Gemeinsame Unternehmen (SESAR, Clean Sky, IMI, ECSEL und BBI) zwischen April und November 2020 Mitarbeiterbefragen durch. Dabei ging es vor allem um zwei Aspekte: zum einen um die Arbeitsbedingungen, wie die Verfügbarkeit und Funktionsweise der IT-Ausrüstung und die Unterstützung durch das Management, und zum anderen um die persönlichen Erfahrungen im Zusammenhang mit den pandemiebedingten Beschränkungen (z. B. Grad der Interaktion mit Kollegen, Stressniveau aufgrund einer veränderten Arbeitsbelastung usw.). Die Ergebnisse der Befragung zeigten, dass die meisten Mitarbeiter der Gemeinsamen Unternehmen mit der Führung und Unterstützung durch das Management zufrieden waren und keine gravierenden IT-Probleme hatten und dass die Wirksamkeit der Betriebskontinuität als hoch eingestuft wurde.
… was zu einer stabilen Personalsituation während der Krise beitrug
57 Die COVID-19-Pandemie hatte keine messbaren Auswirkungen auf den Personalbestand oder den Anteil unbesetzter Stellen in den Gemeinsamen Unternehmen. Die in Brüssel ansässigen Gemeinsamen Unternehmen orientieren sich derzeit am Aktionsplan der Kommission für eine schrittweise Rückkehr ins Büro.
Trotz der COVID-19-Pandemie stellten die Gemeinsamen Unternehmen die Gewährung von Finanzhilfen sicher …
58 Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen blieben die Mittelbindungen für die Finanzhilfevereinbarungen der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von Horizont 2020 im Jahr 2020 mit 889,2 Millionen Euro stabil (2019: 855,6 Millionen Euro). Bei F4E wurden die operativen Beschaffungstätigkeiten in ähnlichem Tempo fortgesetzt, und die Mittelbindungen für operative Verträge stiegen von 670,5 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 826,1 Millionen Euro im Jahr 2020.
59 IMI leistete einen wichtigen Beitrag zu der von der Kommission koordinierten gemeinsamen europäischen Reaktion auf die COVID-19-Pandemie. Das Gemeinsame Unternehmen hat 45 Millionen Euro aus seinem Haushalt 2020 für eine im März 2020 veröffentlichte beschleunigte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit Schwerpunkt auf der Entwicklung von Therapeutika und Diagnostika zur Bekämpfung von Coronavirus-Infektionen umgeschichtet. Durch zusätzliche Mittel der Kommission im Rahmen von Horizont 2020 wurde der Betrag der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf 72 Millionen Euro erhöht. Mehr als 140 eingegangene Vorschläge wurden aus der Ferne und in Rekordzeit bewertet, nachdem das übliche Verfahren des Gemeinsamen Unternehmens zur Bewertung der Ausschreibungen erheblich geändert worden war. Acht Projekte (drei zu Therapien und fünf zu Diagnostika) wurden für Finanzhilfevereinbarungen ausgewählt. Für diese Projekte wurden mehr als 115 Millionen Euro bereitgestellt, und ihre Durchführung begann noch vor dem Sommer 2020.
60 Darüber hinaus blieb bei den Gemeinsamen Unternehmen, die Maßnahmen im Rahmen von Horizont 2020 durchführen, die durchschnittliche Zeit bis zur Gewährung von Finanzhilfen (time to grant, TTG), d. h. der Zeitraum vom Ablauf der Frist für die Einreichung von Vorschlägen bis zur Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen, mit durchschnittlich 220 Tagen im Jahr 2020 stabil (2019: 221 Tage)[11]. Dies war deutlich kürzer als der zulässige Höchstzeitraum von acht Monaten oder rund 240 Tagen, der in den Regeln für die Teilnahme am Programm Horizont 2020 festgelegt ist. Diese Leistung erklärt sich vor allem dadurch, dass die Gemeinsamen Unternehmen erhebliche Anstrengungen unternommen haben, um rechtzeitig die geeigneten Verfahren für die Fernbewertung von Vorschlägen durch externe Sachverständige umzusetzen.
… sowie die Zahlungen an die Begünstigten
61 Im Jahr 2020 hielten die im Rahmen von Horizont 2020 tätigen Gemeinsamen Unternehmen und F4E die Höhe der Zahlungen für ihre operativen Tätigkeiten in der Dynamik der letzten vier Jahre stabil. Bei den im Rahmen von Horizont 2020 tätigen Gemeinsamen Unternehmen gingen die Gesamtzahlungen für operative Tätigkeiten nur geringfügig zurück, und zwar von 847,1 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 827,8 Millionen Euro im Jahr 2020. Bei F4E stiegen die operativen Zahlungen für Aufträge von 681,3 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 741,1 Millionen Euro im Jahr 2020.
62 Trotz der Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung interner Kontrollverfahren unter den Bedingungen der Telearbeit, insbesondere bei operativen Zwischen- und Abschlusszahlungen von Finanzhilfe und komplexen Vertragszahlungen, wurde die Zahl der verspäteten Zahlungen von durchschnittlich 8 % im Jahr 2019 auf durchschnittlich 6 % im Jahr 2020 reduziert.
Die Tätigkeiten von F4E für das ITER-Projekt verzögerten sich
63 F4E berichtete, dass viele seiner Lieferanten von der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen betroffen waren. Nach Schätzung des Gemeinsamen Unternehmens hatte die Pandemie Ende 2020 zu Verzögerungen von bis zu vier Monaten bei einigen Lieferungen geführt, was einen Anstieg der Kosten um rund 47 Millionen Euro (in Preisen von 2008) für die von F4E für das ITER-Projekt zu erbringenden Leistungen zur Folge hatte.
64 Die Kommission führte im Oktober 2020 eine Online-Befragung durch, um zu ermitteln, wie sich die COVID-19-Pandemie auf die am ITER-Projekt beteiligten Unternehmen ausgewirkt hat. Bei zwei Dritteln der Befragten hatte die Pandemie negative Auswirkungen wie Verzögerungen (70 %) und eine rückläufige Nachfrage mit negativen finanziellen Folgen (50 %). Auf der anderen Seite stimmten 31 % der Befragten der Aussage zu, dass ihre Teilnahme am ITER-Projekt ihr Unternehmen widerstandsfähiger gegenüber den Folgen der Krise gemacht habe.
Nachbereitung früherer Prüfungsfeststellungen
65 In den meisten Fällen haben die Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen der Weiterverfolgung der Bemerkungen und Hinweise, die der Hof in früheren besonderen Jahresberichten vorgebracht hat, Abhilfemaßnahmen ergriffen. Aus Abbildung 8 geht hervor, dass im Jahr 2020 Korrekturmaßnahmen zu den am Jahresende 2019 noch nicht behandelten 19 Bemerkungen ergriffen wurden, sodass die Weiterverfolgung von 16 Bemerkungen (84 %) Ende 2020 abgeschlossen wurde, während sie im Zusammenhang mit fünf Bemerkungen (16 %) noch im Gange oder noch nicht in die Wege geleitet worden war[12]].
Andere mit den Gemeinsamen Unternehmen in Zusammenhang stehende Prüfungen und Analysen
66 Außer dem jährlichen Prüfungsbericht über die Jahresrechnungen der Gemeinsamen Unternehmen erstellte der Hof im Laufe des Jahres 2020 auch Sonderberichte und Analysen, die Gemeinsame Unternehmen betrafen (siehe Abbildung 9).
Abbildung 9 – Prüfungsergebnisse aus anderen mit den Gemeinsamen Unternehmen in Zusammenhang stehenden aktuellen Veröffentlichungen des Hofes
Analyse Nr. 1/2021 des Hofes:
Beitrag der EU zu den Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der Anfangsphase der COVID-19-Pandemie
Die Weltgesundheitsorganisation stufte COVID-19 am 11. März 2020 als Pandemie ein. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union weist der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit nur eine Unterstützungs- und Koordinierungsfunktion zu. In erster Linie sind für diesen Bereich weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig.
Der Hof analysierte die erste Reaktion der EU auf die Pandemie, d. h. die Maßnahmen, die zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2020 ergriffen wurden, wobei der Schwerpunkt auf der Nutzung des EU-Rahmens zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, den zusätzlichen Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und der EU-Unterstützung für die Entwicklung von COVID-19-Tests und -Impfstoffen lag.
Die Kommission hat den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten gefördert und eine Reihe von Maßnahmen finanziert, darunter die COVID-19-Forschung und Abnahmegarantien für Impfstoffe. Das Gemeinsame Unternehmen IMI (Initiative Innovative Arzneimittel) veröffentlichte außerdem eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Zusammenhang mit der Entwicklung von COVID-19-Therapien und -Tests.
Der Hof wies auf einige Herausforderungen hin, mit denen die EU bei der Unterstützung der COVID-19-Bekämpfungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten konfrontiert war, wie die Schaffung eines geeigneten Rahmens für die Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, die Vereinfachung der Bereitstellung der benötigten Ausrüstung und die Unterstützung der Entwicklung von Impfstoffen.
Die ausführlichen Prüfungsschlussfolgerungen, zugehörigen Empfehlungen und die Antworten der geprüften Stelle können auf der Website des Hofes eca.europa.eu eingesehen werden.
Sonderbericht Nr. 19/2020 des Hofes:
Digitalisierung der europäischen Industrie: ehrgeizige Initiative, deren Erfolg vom dauerhaften Engagement der EU, der Regierungen und der Unternehmen abhängt
Für viele Unternehmen in der EU ist der digitale Wandel von entscheidender Bedeutung, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben wollen. Jedoch nutzen sie die Spitzentechnologien nicht in vollem Umfang für Innovationen.
Vor diesem Hintergrund startete die Kommission im Jahr 2016 die Initiative zur Digitalisierung der europäischen Industrie, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Bereich der digitalen Technologien zu fördern.
Der Hof untersuchte, inwieweit die EU die nationalen Strategien zur Digitalisierung der Industrie und die Drehscheiben für digitale Innovation (Digital Innovation Hubs) in wirksamer Weise unterstützt und ob die Kommission und die Mitgliedstaaten die Strategie zur Unterstützung der Digitalisierung der europäischen Industrie wirksam umsetzten.
Der Hof stellte fest, dass die Strategie zwar auf einer soliden Grundlage fußte und von den Mitgliedstaaten unterstützt wurde, es ihr aber an Angaben über die angestrebte Wirkung, Ergebnisindikatoren und Zielvorgaben mangelte. Dies erschwert es der Kommission und den Mitgliedstaaten, ihre Tätigkeiten gezielter auszurichten und den Einfluss zu maximieren. Die Mitgliedstaaten wurden zudem nicht aufgefordert, ESI-Mittel für die Initiative bereitzustellen.
Der Hof empfiehlt der Kommission, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um ihnen dabei zu helfen, Finanzierungslücken zu ermitteln, das Monitoring zu verbessern und zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um eine angemessene Breitband-Internetanbindung zu gewährleisten.
Die ausführlichen Prüfungsschlussfolgerungen, zugehörigen Empfehlungen und die Antworten der geprüften Stelle können auf der Website des Hofes eca.europa.eu eingesehen werden.
Sonderbericht Nr. 02/2020 des Hofes:
Das KMU-Instrument im Einsatz: ein wirksames und innovatives Programm, das mit Herausforderungen konfrontiert ist
Das KMU-Instrument wurde im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 ins Leben gerufen, um Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu unterstützen. Sein Ziel sind der Ausbau und die Nutzung des Potenzials von KMU durch Überbrückung der Förderlücke bei hoch riskanten Projekten in der Anfangsphase und durch die Stärkung der Vermarktung von Forschungsergebnissen durch den Privatsektor. Die Zielgruppe sind innovative KMU in den EU-Mitgliedstaaten und 16 assoziierten Ländern. Das für den Zeitraum 2014-2020 mit einem Gesamtbudget von 3 Milliarden Euro ausgestattete Instrument stellt Unternehmen mit großem Potenzial Finanzhilfen bereit.
Der Hof untersuchte, ob sich das Instrument an die richtige Art von KMU wendet, ob es eine umfassende geografische Abdeckung erreichte, ob das Auswahlverfahren wirksam war und ob die Kommission das Instrument adäquat überwachte.
Er stellte fest, dass das Instrument KMU bei der Entwicklung ihrer Innovationsprojekte wirksam unterstützt, aber das Risiko besteht, dass mit dem Instrument auch KMU finanziert werden, die ebenso vom Markt hätten finanziert werden können. Ferner gelangte er zu dem Ergebnis, dass bei der Beteiligung an dem Instrument von Land zu Land deutliche Unterschiede bestehen und die erneute Einreichung abgewiesener Vorschläge zu einer wachsenden Belastung der Verwaltungs- und Bewertungsressourcen führt und keinen Mehrwert schafft.
Die ausführlichen Prüfungsschlussfolgerungen, zugehörigen Empfehlungen und die Antworten der geprüften Stelle können auf der Website des Hofes eca.europa.eu eingesehen werden.
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Endnoten
[1] Mitglieder von Euratom sind die EU-Mitgliedstaaten und die assoziierten Staaten Schweiz und Vereinigtes Königreich.
[2] Die EU-Mitgliedstaaten und die assoziierten Staaten Schweiz und Vereinigtes Königreich.
[3] Beschluss (Euratom) 2021/281 des Rates zur Änderung der Entscheidung 2007/198/Euratom über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür.
[4] Das Gemeinsame Unternehmen SESAR erhielt im vorangegangenen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR 2007-2013) zudem Mittel aus dem Programm für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V); im laufenden MFR 2014-2020 erhalten SESAR und EuroHPC zusätzliche Mittel aus der Fazilität „Connecting Europe“.
[5] Im Fall von SESAR werden die Beiträge der privaten Partner und von Eurocontrol in gesonderten Vereinbarungen festgelegt.
[6] Siehe Jahresbericht 2018 des Hofes, Kapitel 5 (Ziffern 5.31-5.34), Jahresbericht 2019 des Hofes, Kapitel 4 (Ziffern 4.28-4.29), und Jahresbericht 2020 des Hofes, Kapitel 4 (Ziffern 4.23-4.30).
[7] EuroHPC wurde ausgeschlossen, da es im Jahr 2020 lediglich Vorfinanzierungszahlungen für seine Finanzhilfevereinbarungen geleistet hat.
[8] Die Risikoexposition ist der den geschätzten Auswirkungen des Risikos/der Risiken zugeordnete Wert multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit des/der mit einer bestimmten Tätigkeit verbundenen Risikos/Risiken.
[9] Ein Absatz zur Hervorhebung eines Sachverhalts wird aufgenommen, um auf einen Sachverhalt aufmerksam zu machen, der in der Jahresrechnung zwar nicht wesentlich falsch dargestellt, aufgrund seines Stellenwerts aber grundlegend für das Verständnis der Jahresrechnung durch die Nutzer ist.
[10] Artikel 4 Absatz 4 der jeweiligen Gründungsverordnungen der Gemeinsamen Unternehmen.
[11] Die Daten berücksichtigen alle Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen des im Rahmen von Horizont 2020 tätigen Gemeinsamen Unternehmens, die im Jahr N-1 veröffentlicht wurden und deren jeweilige Finanzhilfevereinbarungen im Jahr N unterzeichnet wurden.
[12] Hinweis: In Bezug auf die Gemeinsamen Unternehmen SESAR, Clean Sky, IMI, FCH, ECSEL und S2R ist festzuhalten, dass alle in den Vorjahren vom Hof vorgebrachten Bemerkungen durch die Korrekturmaßnahmen abgearbeitet wurden, die die Gemeinsamen Unternehmen während der vom Hof zum Jahr 2020 durchgeführten Prüfung ergriffen. Bei EuroHPC wurde die Jahresrechnung erstmals für das Haushaltsjahr 2020 geprüft.
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