Die EU im Jahr 2018
Erfahren Sie alles Wissenswerte über die Tätigkeit der EU im Jahr 2018.
Der Gesamtbericht informiert Sie über Fortschritte bei den zehn Prioritäten und Maßnahmen für Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung.
Die EU arbeitet an einem digitalen Binnenmarkt zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger, ist Vorreiter bei der Bekämpfung des Klimawandels und schließt neue Handelsabkommen mit wichtigen Partnern wie Japan.
Informationen zu diesen und vielen anderen Themen finden Sie in „Die EU im Jahr 2018“.
Vorwort
Präsident der Europäischen Kommission
Jean-Claude Juncker
Für uns Europäerinnen und Europäer war 2018 ein besonderes Jahr. Im Europäischen Jahr des Kulturerbes haben wir die große Vielfalt Europas lebendig werden lassen und die Grundsätze gewürdigt, die uns verbinden: gemeinsame Werte, Frieden und Freiheit, die so hart erkämpft wurden, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und der Menschenwürde. All dies dürfen wir niemals als selbstverständlich ansehen.
Immer wieder wurden wir 2018 daran erinnert, wie viel für diese Werte und Rechte geopfert werden musste. Wir haben gemeinsam den 100. Jahrestag des Endes des Ersten Weltkriegs begangen, der Millionen Menschenleben gekostet hat. Wir haben gemeinsam das hundertjährige Bestehen mehrerer unserer Mitgliedstaaten gefeiert, die nach dem Ende des Kriegs ihre Freiheit erlangt haben. Wir haben uns daran erinnert, dass vor 70 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet wurde. Und wir haben gemeinsam den 50. Jahrestag des Prager Frühlings begangen.
All dies macht deutlich, wie weit wir gekommen sind, aber auch, wie sehr wir wachsam bleiben müssen im Kampf für Freiheit und Demokratie. Zugleich hat das Jahr ein Schlaglicht auf die Verantwortung unserer Generation geworfen, unseren Kindern ein stärkeres, enger vereintes und demokratischeres Europa zu hinterlassen. Dies war im vergangenen Jahr die Triebfeder des Handelns der Europäischen Kommission, die sich wie bisher auf konkrete Ergebnisse in den wirklich wichtigen Bereichen konzentriert hat. Die Ergebnisse sprechen für sich.
Die europäische Wirtschaft steht wieder auf gesunden Füßen und wächst weiter. Die Zahl der erwerbstätigen Europäerinnen und Europäer war mit 239 Millionen Menschen noch nie so hoch wie heute. Seit dem Amtsantritt dieser Kommission wurden zwölf Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen. Die Jugendarbeitslosigkeit ist zwar immer noch zu hoch, aber auf dem niedrigsten Stand seit 2008. Und es wird wieder investiert – dank des Juncker-Plans, der 370 Milliarden Euro mobilisiert hat.
Der europäische Binnenmarkt, der seit mittlerweile 25 Jahren besteht, ist erfolgreicher denn je. Viele Hindernisse wurden bereits aus dem Weg geräumt, doch es kann noch mehr getan werden. Wir konnten den Menschen in Europa den Alltag erleichtern: Video- und Musikstreamingdienste können jetzt in der gesamten EU genutzt werden, die Rechte von Urlaubern wurden gestärkt, und wir sind gegen Diskriminierungen beim Einkaufen im Internet vorgegangen.
Unser Handelsabkommen mit Kanada zeigt bereits positive Ergebnisse, und das Gleiche erwarten wir von unserem Abkommen mit Japan, das im Juli unterzeichnet wurde. Schon heute exportieren fast 74 000 Unternehmen aus der EU Waren – von Keksen bis Kaminöfen – nach Japan und beschäftigen über 600 000 Europäerinnen und Europäer.
Die neue Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze, die ich im September in meiner Rede zur Lage der Union angekündigt habe, wird die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika einen großen Schritt voranbringen. Allein in den nächsten fünf Jahren könnte die Allianz zur Schaffung von bis zu zehn Millionen Arbeitsplätzen in Afrika beitragen.
Wir arbeiten weiter daran, die EU zu einem Ort zu machen, an dem es sich sicher leben und arbeiten lässt. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um Terroristen den Zugang zu Ressourcen für ihre Verbrechen abzuschneiden und um terroristische Inhalte im Internet zu bekämpfen. Neue Vorschriften erleichtern es den Strafverfolgungsbehörden, kriminelle Netze aufzuspüren, und unsere Abwehrmechanismen gegen Cyberangriffe wurden verstärkt. Dank der im Mai in Kraft getretenen neuen Datenschutzvorschriften sind die Europäerinnen und Europäer im Internet besser geschützt. Und wir tragen dazu bei, das Leben auf dem Planeten sicherer zu machen, indem wir die Risiken im Straßenverkehr verringern und die Luftqualität verbessern. Auf dem Klimagipfel in Kattowitz im Dezember, als sich die Welt auf ein neues Regelwerk zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens zur Begrenzung des Klimawandels einigte, übernahm Europa wieder einmal die Vorreiterrolle.
Unsere Migrationspolitik funktioniert. Die Zahl der neu eintreffenden Migranten ist erheblich zurückgegangen; seit 2015 konnten mithilfe der EU-Operationen 690 000 Menschen auf See gerettet werden, und wir kommen unserer Verantwortung nach, indem wir Flüchtlingen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union helfen. Zugleich verbessern wir den Schutz unserer Grenzen und haben vorgeschlagen, die Europäische Grenz- und Küstenwache bis 2020 mit weiteren 10 000 europäischen Grenzschutzbeamten zu verstärken. Zusammen mit Partnern in der ganzen Welt bekämpfen wir die Ursachen der irregulären Migration und arbeiten gleichzeitig daran, legale Wege in die EU zu öffnen, um hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus anderen Teilen der Welt zu gewinnen.
Das kommende Jahr wird ein Jahr der Demokratie und der Debatte sein. Die Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai werden nach den Parlamentswahlen in Indien die zweitgrößten Wahlen weltweit im Jahr 2019 sein. Stärker als je zuvor verschaffen sich in Europa Menschen aller Altersgruppen Gehör, und die Parlamentarier, Regierungen und politischen Entscheidungsträger sind in der Pflicht, sich stärker als je zuvor zu engagieren.
Deshalb haben Diskussion und Dialog für diese Kommission oberste Priorität, denn Europa gehört uns allen, und alle Europäerinnen und Europäer sollten die Möglichkeit haben, die Zukunft unserer Union mitzugestalten. Es war mir eine Ehre, im Oktober in Freiburg am 1 000. Bürgerdialog teilzunehmen, und ich freue mich, dass diese Veranstaltungen im kommenden Jahr in der ganzen Union fortgeführt werden.
Das wichtigste Fazit dieser Dialoge: Die Europäerinnen und Europäer erwarten, dass die Union ihnen etwas bringt. Ihnen geht es nicht um Vorschläge und Absichtserklärungen, sondern darum, ob die geltenden Gesetze ihr Leben verbessern. Bis zum letzten Tag ihrer Amtszeit wird dies meiner Kommission Ansporn bleiben. Es bleibt noch viel zu tun: Alle Vorschläge und Initiativen zu unseren zehn Prioritäten, die wir 2014 angekündigt hatten, liegen mittlerweile vor. Jetzt gilt es, sie zum Abschluss zu bringen und zu liefern.
Dieser feste Wille ist die beste Botschaft, die wir den europäischen Bürgerinnen und Bürgern in die Wahlkabinen mitgeben können und die auch die Führungsspitzen der EU zum informellen Gipfeltreffen am 9. Mai 2019 in Sibiu mitnehmen sollten. Es ist an der Zeit, die Prioritäten der neuen, aus 27 Mitgliedstaaten bestehenden Union für die nächsten fünf Jahre festzulegen und dies durch eine grundsätzliche Einigung auf einen langfristigen EU-Haushaltsplan zu untermauern, mit dem wir unsere Zusagen einhalten können.
Sibiu, die Wahlen und das gesamte Jahr 2019 werden für unsere Union in vielerlei Hinsicht entscheidend sein. Wir haben die Chance, ein solides Fundament für die Zukunft zu schaffen, wir können deutlich machen, dass Europa den Menschen zuhört, und wir können konkrete Ergebnisse in den wirklich wichtigen Bereichen erzielen.
Wir sind es denjenigen schuldig, die so viel für uns auf sich genommen haben. Und wir stehen gegenüber den uns nachfolgenden Generationen in der Pflicht.
Jean-Claude Juncker
Kapitel 1
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen
„Meine erste Priorität als Kommissionspräsident gilt der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und der Belebung der Investitionstätigkeit in Europa, um auf diese Weise neue Arbeitsplätze zu schaffen.“
Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014
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Die europäische Wirtschaft entwickelte sich 2018 gut und dürfte auch weiterhin wachsen. Nach fast sechs Jahren kontinuierlichen Wachstums weisen die Mitgliedstaaten zudem eine zunehmende wirtschaftliche Konvergenz auf, die den Menschen in allen Teilen der EU zugutekommt. Die Kommission hat ihr Versprechen eingelöst, mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Die Investitionen sind fast wieder auf dem Vorkrisen-niveau, und die öffentlichen Finanzen haben sich in Bezug auf Schuldenstand und Defizit erheblich verbessert.
Für das Bruttoinlandsprodukt des Euro-Währungsgebiets und der EU insgesamt wurde für 2018 ein Wachstum von 2,1 % prognostiziert. Dabei wurde für jeden EU-Mitgliedstaat ein Wachstum der Binnenwirtschaft vorausgesagt.
Mehr Europäerinnen und Europäer als je zuvor waren erwerbstätig: Seit 2014 wurden 12,4 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen, die Arbeitslosigkeit ging auf 6,8 % zurück und die Jugendarbeitslosigkeit auf das Niveau von 2008. Die Investitionsoffensive für Europa hat seit 2015 mehr als 370 Mrd. EUR an Investitionen in ganz Europa mobilisiert und somit das ursprüngliche Ziel weit übertroffen. Infolgedessen dürfte der Europäische Fonds für strategische Investitionen bis 2020 schätzungsweise 1,4 Millionen neue Arbeitsplätze schaffen, während das Bruttoinlandsprodukt der EU um schätzungsweise 1,3 % wachsen wird.
Die Haushaltseinkommen stiegen weiter an, während der öffentliche Schuldenstand zurückging. 2018 ging man von einem Rückgang der öffentlichen Defizite in der EU auf 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts aus (gegenüber 6,2 % im Jahr 2009), und im Hinblick auf das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum Bruttoinlandsprodukt wurde eine Verminderung auf 81,4 % erwartet (gegenüber 88,3 % im Jahr 2014). Die Inflation ist stabil und liegt bei 1,7 %.
2018 hat sich die Lage der europäischen Banken weiter verbessert, sie sahen sich weniger belastet durch notleidende Kredite und besser vorbereitet auf potenzielle wirtschaftliche Schocks.
Trotz all dieser positiven Entwicklungen muss jedoch betont werden, dass sich die Aussichten für die Weltwirtschaft angesichts der Spannungen im Handel und der geopolitischen Unsicherheiten verschlechtert haben und die Risiken für die europäische Wirtschaft zugenommen haben.
Die Investitionsoffensive für Europa
2015 hat die Europäische Kommission gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe die Investitionsoffensive für Europa ins Leben gerufen, mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen als zentraler Säule. Dies war ein neuer und innovativer Finanzierungsansatz. Der Fonds wurde mit einer anfänglichen Risikoübernahmekapazität der EU und der Europäischen Investitionsbank-Gruppe in Höhe von 21 Mrd. EUR eingerichtet, was wiederum weitere, insbesondere private, Finanzierungsquellen anzog. Angesichts seines unbestrittenen Erfolgs wurde der Fonds 2018 weiter verbessert, seine Laufzeit wurde bis Ende 2020 verlängert und sein Investitionsziel von 315 Mrd. EUR auf mindestens 500 Mrd. EUR angehoben. Neue Vorschriften erleichtern es außerdem, die Finanzierung aus dem Fonds mit den europäischen Struktur- und Investitionsfonds und anderen EU-Finanzierungsquellen zu kombinieren.
Das Engagement der EU zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen brachte 2018 greifbare Ergebnisse. Mit der Investitionsoffensive wurden die ursprünglichen Ziele und Erwartungen übertroffen: Mittlerweile wurden seit 2015 europaweit mehr als 370 Mrd. EUR an Investitionen mobilisiert, zwei Drittel aus privaten Quellen. Dank der Unterstützung im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen können 856 000 kleine und mittlere Unternehmen in den Genuss eines verbesserten Zugangs zu Finanzmitteln kommen. Schätzungen zufolge hat der Fonds bereits mehr als 750 000 Arbeitsplätze gefördert, und bis 2020 sollen 1,4 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Durch die Investitionsoffensive ist das Bruttoinlandsprodukt der EU bereits um 0,6 % gestiegen, und bis 2020 soll sich dieser Wert auf 1,3 % erhöhen.
Seit Beginn der Investitionsoffensive wurden der Ausbau des Hochgeschwindigkeits-Breitbandinternets für 15 Millionen Haushalte finanziert, eine halbe Million erschwingliche Wohnungen renoviert bzw. gebaut und die Gesundheitsdienste für 30 Millionen Europäerinnen und Europäer verbessert. Dank der Investitionsoffensive konnten 7,4 Millionen Haushalte mit erneuerbaren Energien versorgt und die Schienen- und städtische Infrastruktur für die 95 Millionen Passagiere verbessert werden, die diese Infrastruktur jährlich nutzen. Alle Mitgliedstaaten profitieren davon, vor allem diejenigen, die am stärksten von der Krise betroffen waren.
Der Erfolg der Investitionsoffensive wird auch von der europäischen Plattform für Investitionsberatung getragen, die maßgeschneiderte Unterstützung für Hunderte von Projektträgern liefert, sowie vom Europäischen Investitionsvorhabenportal, auf dem ein leicht zugänglicher Fundus robuster Projekte für potenzielle Investoren bereitsteht.
Wirtschafts- und Finanzpolitik
Das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa werden auch von den wirtschafts- und finanzpolitischen Steuerungsregeln der EU getragen. Die wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU erfolgt jährlich im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters. Den Auftakt bilden jeweils zum Jahresende u. a. die Veröffentlichung des Jahreswachstumsberichts und ein Vorschlag für eine Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets. Im März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission Länderberichte, in denen die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, mit denen die Mitgliedstaaten konfrontiert sind, analysiert wurden (alle Mitgliedstaaten außer Griechenland, das noch dem Stabilitätshilfeprogramm unterlag).
Erstmals wurde in den Länderberichten ein besonderer Schwerpunkt auf die Prioritäten der europäischen Säule sozialer Rechte gelegt, die im November 2017 angenommen worden war. 2018 lag ein besonderes Augenmerk auf der Analyse der Herausforderungen im Zusammenhang mit den Kompetenzen der Arbeitskräfte und der Funktionsweise der nationalen Netze der sozialen Sicherheit. Insgesamt zeigten die Berichte, dass die Mitgliedstaaten bei mehr als zwei Dritteln der im letzten Jahr abgegebenen politischen Empfehlungen zumindest „einige Fortschritte“ erzielt hatten.
Seitdem dieser Zyklus der politischen Koordinierung – das Europäische Semester – im Jahr 2011 erstmals durchgeführt wurde, haben die Mitgliedstaaten die größten Fortschritte in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Haushaltspolitik und fiskalpolitische Steuerung erzielt. Bedeutende Fortschritte wurden auch bei der Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln, bei den Arbeitsschutzvorschriften und den rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitsverträge erzielt.
Im Mai richtete die Kommission auf der Grundlage ihrer Analyse in den Länderberichten Empfehlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten. Diese länderspezifischen Empfehlungen konzentrierten sich auf die Stärkung der Grundlagen für ein nachhaltiges und inklusives Wachstum auf lange Sicht. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten auf, die positive Wirtschaftslage zu nutzen, um Strukturreformen durchzuführen, die das Geschäftsumfeld und die Investitionsbedingungen verbessern, insbesondere durch Produkt- und Dienstleistungsmarktreformen, die Unterstützung von Innovationen, die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen und die Bekämpfung der Korruption.
Ferner wurde den Mitgliedstaaten empfohlen, ihre wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit gegenüber langfristigen Herausforderungen, wie z. B. der demografischen Entwicklung, der Migration und dem Klimawandel, zu stärken.
Zudem legte die Kommission den Mitgliedstaaten Reformen nahe, die die eigenen Arbeitskräfte auf künftige Herausforderungen vorbereiten, wie etwa künftige Arbeitsformen und die zunehmende Digitalisierung, die Einkommensungleichheiten abbauen und Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere für junge Menschen, schaffen.
Um die Mitgliedstaaten bei ihren Reformen zu unterstützen, schlug die Kommission auch die Einrichtung eines Reformhilfeprogramms vor, das derzeit vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erörtert wird. Im Rahmen des mit einem Gesamtbudget von 25 Mrd. EUR ausgestatteten Programms sollen vorrangige Reformen gefördert sowie finanzielle und technische Unterstützung und Beratung bereitgestellt werden.
Im Mai schloss die Kommission auch ihre Überprüfung der im Jahr 2015 vorgelegten Orientierungshilfen zu den Haushaltsvorschriften der EU ab. Der Überprüfung zufolge haben die Orientierungshilfen der Kommission zur Flexibilität dazu beigetragen, das richtige Gleichgewicht zwischen einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik und der Stabilisierung der Wirtschaft zu finden. Schätzungen zufolge trug dieser Ansatz einerseits dazu bei, das Bruttoinlandsprodukt der EU in den letzten vier Jahren um 0,8 % zu steigern, und führte andererseits zur Schaffung von 1,5 Millionen Arbeitsplätzen.
Das Gesamthaushaltsdefizit im Euro-Währungsgebiet dürfte 2018 auf 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts sinken – 2009 hatte es mit 6,2 % einen Höchststand erreicht. Das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum Bruttoinlandsprodukt wird voraussichtlich von 91,8 % im Jahr 2014 auf 86,9 % im Jahr 2018 sinken.
Ebenfalls im Mai hat die Europäische Kommission im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts eine Reihe von Schritten unternommen. Dazu gehörte die Empfehlung, das Defizitverfahren gegen Frankreich einzustellen. Der einzige Mitgliedstaat, der nach der Einstellung des Verfahrens gegen Frankreich im Jahr 2018 noch den einschlägigen Durchsetzungsmaßnahmen unterlag, war Spanien. Im Jahr 2011 waren es noch 24 Länder. Nach vielen schwierigen Jahren hat Griechenland sein Stabilitätshilfeprogramm erfolgreich abgeschlossen und damit wieder seinen Platz inmitten des Euro-Währungsgebiets und der Europäischen Union eingenommen.
Die Europäische Kommission hat auch nach Programmende Unterstützung für Länder gewährt, die während der Krise finanzielle Unterstützung erhalten haben: Irland, Spanien, Zypern, Portugal und Rumänien.
Im März 2018 gab der Europäische Fiskalausschuss‚ ein unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Kommission, eine Stellungnahme ab, in der er seine Besorgnis darüber zum Ausdruck brachte, dass eine Verlagerung der Dienststellen des unabhängigen dänischen Wirtschaftsrats weg aus Kopenhagen geplant ist. Im Juni 2018 forderte der Ausschuss die Mitgliedstaaten, insbesondere diejenigen mit einem hohen öffentlichen Schuldenstand, auf, die positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu nutzen, um die öffentlichen Finanzen zu stärken. Im Oktober 2018 veröffentlichte der Ausschuss seinen zweiten Jahresbericht. Dieser umfasste eine Überprüfung der Art und Weise, wie der Stabilitäts- und Wachstumspakt – die gemeinsam vereinbarten Regeln für die Haushaltspolitik – im Bewertungszyklus von 2017 umgesetzt wurde, und enthielt auch Vorschläge zur Vereinfachung des Pakts und zur Verbesserung seiner Wirksamkeit.
In ihrem im November veröffentlichten Jahreswachstumsbericht hielt die Europäische Kommission fest, dass die Zeichen für die europäische Wirtschaft auch im Jahr 2019 auf Wachstum stehen. Die Zahl der Beschäftigten ist mit 239 Millionen bereits auf ein Rekordniveau gestiegen, und die Arbeitslosigkeit liegt wieder auf dem Vorkrisenniveau (6,8 %), sodass über zehn Millionen Menschen aus Armut oder sozialer Ausgrenzung herausgeführt werden konnten. Das Wirtschaftswachstum kommt jedoch nicht bei allen Bürgerinnen und Bürgern und in allen Ländern in gleichem Maße an und bleibt weiterhin anfällig für globale Instabilität und mittel- bis langfristige Herausforderungen.
Vollendung der Kapitalmarktunion
Die Kapitalmarktunion ist eine der wichtigsten Prioritäten der Kommission. Sie ergänzt die Bankenunion, die Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion und die internationale Rolle des Euro. Die Kapitalmarktunion ist auch insofern eine Ergänzung der Investitionsoffensive für Europa, als sie zur Stärkung der europäischen Wirtschaft und zur Förderung von Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt. Sie zielt darauf ab, Kapital zu mobilisieren und allen EU-Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Firmen, die für ihre geschäftliche Weiterentwicklung Finanzmittel benötigen, zugänglich zu machen.
Im Mai schlug die Kommission neue Vorschriften vor, um kleinen und mittleren Unternehmen einen besseren Zugang zu Finanzmitteln über öffentliche Märkte zu ermöglichen. Diese Initiative dürfte
dazu beitragen, dass die Unternehmen in der EU sich künftig leichter und günstiger über den Markt finanzieren und so weiter wachsen können. Andere Vorschläge werden den grenzüberschreitenden
Markt für Investmentfonds beleben, den EU-Markt für gedeckte Schuldverschreibungen als eine Möglichkeit zur langfristigen Finanzierung stärken und Anlegern bei grenzüberschreitenden Geschäften mit Wertpapieren und Forderungen größere Sicherheit verschaffen. Derzeit besteht keine Rechtssicherheit dahin gehend, nach welchem nationalen Recht in einem grenzüberschreitenden Fall festzustellen ist, wer Inhaber der übertragenen Forderung ist. Die vorgeschlagenen neuen Vorschriften stellen klar, nach welchem Recht solche Streitigkeiten beigelegt werden. Nun ist es Aufgabe des Europäischen Parlaments und des Rates, diese und andere Vorschläge so rasch wie möglich umzusetzen, um die Kapitalmarktunion Wirklichkeit werden zu lassen.
Die Kommission und der Europäische Investitionsfonds (Teil der Europäischen Investitionsbank-Gruppe) haben auf der Grundlage eines Aufrufs zur Interessenbekundung einen europaweiten Risikokapital-Dachfonds eingerichtet. Mit EU-Mitteln in Höhe von 410 Mio. EUR sollen die sechs teilnehmenden Fonds öffentliche und private Investitionen in Höhe von bis zu 2,1 Mrd. EUR mobilisieren. Dies dürfte wiederum zu neuen Investitionen in innovative Start-up- und Scale-up-Unternehmen in ganz Europa in Höhe von schätzungsweise 6,5 Mrd. EUR führen, wodurch sich das in Europa derzeit verfügbare Risikokapital verdoppeln würde. Die begrenzten und ungleichmäßig entwickelten Risikokapitalmärkte der EU werden durchgängig als Faktor genannt, der die Innovation und die Expansion von EU-Unternehmen bremst.
Im Juni wurden von der Kommission neue Vorschriften erlassen‚ um Investitionen von Versicherern in einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen zu fördern. Diese Verbriefung ist ein wichtiger Kanal für die Diversifizierung der Finanzierungsquellen und eine breitere Verteilung der Risiken auf die Finanzmarktteilnehmer. Mit diesen Vorschriften werden bereits angenommene Vorschriften ergänzt‚ die ebenfalls darauf abzielen, Investitionen von Versicherern in einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen zu fördern.
Ende 2018 erzielten das Parlament und der Rat eine politische Einigung über die Kernelemente des europaweiten privaten Altersvorsorgeprodukts; dabei handelt es sich um ein freiwilliges Vorsorgesystem für Bürgerinnen und Bürger, das auch in einem grenzüberschreitenden Kontext zur Anwendung kommt. Das private Altersvorsorgeprodukt bietet Bürgerinnen und Bürgern, die dies wünschen, zusätzliche Möglichkeiten der Altersvorsorge und ergänzt damit die bestehenden öffentlichen und betrieblichen Altersversorgungssysteme.
Förderung eines unverfälschten Wettbewerbs zur Förderung von Wachstum und Investitionen
Die Wettbewerbspolitik der EU gewährleistet, dass Unternehmen in den Binnenmarkt investieren und dort Geschäfte tätigen können, sofern sie sich an die EU-Wettbewerbsvorschriften halten. 2018 setzte die Kommission weiterhin die Wettbewerbsvorschriften zugunsten der Haushalte und Unternehmen durch; sie stellte gleiche Wettbewerbsbedingungen, eine größere Auswahl und bessere Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher sicher.
Im Dezember wurden neue Vorschriften und Instrumente eingeführt, damit die nationalen Wettbewerbsbehörden die EU-Kartellvorschriften noch wirksamer durchsetzen können.
Im Laufe des Jahres erließ die Kommission 393 Fusionskontrollbeschlüsse, zehn Antitrust-Beschlüsse, vier Kartellbeschlüsse und 219 Beschlüsse über staatliche Beihilfen; diese Beschlüsse brachten den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU erhebliche Vorteile und wirkten sich positiv auf das Wachstum aus. Insgesamt verhängte die Kommission Geldbußen in Höhe von über 6,3 Mrd. EUR gegen Unternehmen, die gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen hatten, und ordnete an, dass die betroffenen Mitgliedstaaten rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen in Höhe von schätzungsweise 1 Mrd. EUR von den begünstigten Unternehmen zurückfordern. 91 % der Beihilfesachen wurden im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung auf der Grundlage vereinfachter Vorschriften behandelt, was bedeutet, dass staatliche Beihilfen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene ohne jegliche Beteiligung der Kommission gewährt werden können.
Nachhaltiges Wachstum zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Nutzen der Umwelt
Im Rahmen umfassender Anstrengungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der europäischen Wirtschaft verabschiedete die Kommission im Januar eine neue Strategie für Kunststoffe, die darauf abzielt, die Art und Weise der Gestaltung, Herstellung, Verwendung und des Recyclings von Kunststoffen zu verändern. Nach den neuen Plänen sollen bis 2030 alle Kunststoffverpackungen auf dem EU-Markt recyclingfähig oder wiederverwendbar sein, der Verbrauch von Einwegkunststoffen reduziert und der absichtliche Einsatz von Mikroplastik eingeschränkt werden.
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission, beteiligt sich gemeinsam mit Pfadfinderinnen und Pfadfindern an einer Strandsäuberungsaktion in Den Haag, Niederlande, 23. Juli 2018.
Im Mai wurde ein Legislativvorschlag vorgelegt, mit dem das Problem der Meeresverschmutzung an der Quelle angegangen werden soll. Der Schwerpunkt liegt auf den zehn Kunststoffprodukten, die am häufigsten in den Meeren landen, aber auch verlorene und zurückgelassene Fanggeräte sind Gegenstand des Vorschlags. Im Dezember erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung über die neue EU-Richtlinie zu Einwegkunststoffartikeln – das weltweit ehrgeizigste Rechtsinstrument zur Bekämpfung von Abfällen im Meer. Die Richtlinie sieht für verschiedene Produktkategorien verschiedene Maßnahmen vor. Wenn Alternativen leicht verfügbar und erschwinglich sind, werden Einwegkunststoffprodukte wie Kunststoffbesteck, Teller oder Strohhalme, Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen sowie Nahrungsmittel- und Getränkebehälter aus Polystyrolschaumstoff vom Markt genommen werden. Bei anderen Produkten liegt der Schwerpunkt auf der Eindämmung ihres Verbrauchs durch entsprechende Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Ferner werden Design- und Kennzeichnungsvorschriften sowie Verpflichtungen der Hersteller in Verbindung mit Abfallbewirtschaftung und Säuberung der Umwelt vorgesehen.
Ebenfalls im Mai verabschiedete der Rat neue Abfallvorschriften, die der EU eine globale Vorreiterrolle in Abfallbewirtschaftung und Recycling einbringen. Die Mitgliedstaaten müssen nun bis 2025 mindestens 55 % ihrer Siedlungsabfälle recyceln, bis 2030 60 % und bis 2035 65 %. Weitere
einschlägige Maßnahmen umfassen eine Begrenzung der Deponierung auf 10 % bis 2035, eine obligatorische getrennte Sammlung von Bioabfällen und strengere Regelungen zur Herstellerverantwortung im Hinblick auf die Sammlung wichtiger recyclingfähiger Reststoffe.
Jyrki Katainen, Vizepräsident der Kommission, in einem Recyclingwerk für PET-Flaschen in Tokyo, Japan, 23. Oktober 2018.
Nach einer EU-weiten Selbstverpflichtungskampagne im Rahmen der Strategie für Kunststoffe hat die Europäische Kommission im November eine vorläufige Bewertung abgegeben. Diese zeigt, dass sich die Unternehmen in der EU in erheblichem Maße beim Kunststoffrecycling engagieren: Werden die Zusagen in vollem Umfang umgesetzt, könnten bis 2025 mindestens zehn Millionen Tonnen recycelte Kunststoffe bereitgestellt werden. Dem stehen auf der Nachfrageseite aber bislang nur etwa fünf Millionen Tonnen gegenüber, was zeigt, dass mehr getan werden muss, um das Ziel eines gut funktionierenden EU-Markts für recycelte Kunststoffe zu erreichen.
Die Arbeiten zur Verbesserung der nachhaltigen, kreislauforientierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen sowie zur Verbesserung der Sicherheit von Trinkwasser für alle Europäerinnen und Europäer wurden ebenfalls fortgesetzt. Im Februar schlug die Kommission eine Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie vor, um die Trinkwasserstandards zu erhöhen, den Zugang zu Wasser für alle zu verbessern und den Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei zu helfen, zuverlässige Informationen über die Trinkwasserversorgung zu finden. Der Vorschlag war auch eine Antwort auf die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative „Right2Water“, die von 1,6 Millionen Menschen unterstützt wurde. Ziel ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Trinken von Leitungswasser anstatt von Flaschenwasser zu bewegen und dadurch Geld zu sparen sowie Kunststoffabfälle, die in unsere Flüsse und Meere gelangen, zu verringern und Treibhausgasemissionen zu senken.
Im Frühjahr 2018 legte die Kommission auch Vorschläge für ein nachhaltiges Finanzwesen vor, mit denen sichergestellt werden soll, dass der Finanzsektor durch nachhaltigere Investitionen am Übergang zu einer umweltverträglichen Wirtschaft mitwirkt.
Die blaue Wirtschaft
Die „blaue Wirtschaft“ umfasst alle regelbasierten, nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit unseren Ozeanen, Meeren und Küstengebieten – von Fischerei, Schiffbau und Tourismus bis hin zu Meeresenergie und blauer Biotechnologie. Im Jahr 2018 veröffentlichte die Kommission ihren ersten Jahresbericht über diesen rasch wachsenden Wirtschaftssektor, der sich auf globaler Ebene bis 2030 verdoppeln soll. In dem Bericht wird hervorgehoben, dass die blaue Wirtschaft einen Jahresumsatz von mehr als 560 Mrd. EUR generiert, mehr als 3,5 Millionen Menschen beschäftigt und in vielen Ländern zu den schnell wachsenden Branchen gehört. Auf Spanien entfällt ein Fünftel der Gesamtbeschäftigung in diesem Sektor, gefolgt von Italien, dem Vereinigten Königreich und Griechenland. Zusammengenommen stellen diese vier Mitgliedstaaten mehr als die Hälfte der Arbeitsplätze in der blauen Wirtschaft.
Regionalpolitik und Stadtentwicklung
Regionen und Städte können eine wichtige Rolle bei der Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Investitionen spielen. Im Jahr 2018 investierte die EU weiterhin in Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Förderung der sozialen Inklusion und zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen im regionalen und lokalen Kontext. Es wurden mehrere Initiativen und Strategien umgesetzt, um Wachstum und Innovation in größerem Maßstab zu fördern, darunter ein neues Maßnahmenpaket von 2018, das darauf abzielt, Europas Regionen weiter bei Investitionen in ihre Wettbewerbsnischen zu unterstützen, auch bekannt als „intelligente Spezialisierung“.
Zu diesen Maßnahmen gehören die weitere Unterstützung der Initiative für strukturschwache Regionen und die Umsetzung einer neuen Initiative für Regionen, die sich im industriellen Wandel befinden. In diesem Rahmen erhalten Pilotaktionen von 2018 in zehn Regionen und zwei Mitgliedstaaten fachliche Beratung und finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und von der Europäischen Beobachtungsstelle für Cluster und den industriellen Wandlungsprozess.
Kommissarin Corina Creţu während ihres Besuchs in Lamia, Griechenland, 4. Oktober 2018.
Darüber hinaus hat die Kommission fünf Kohäsionsprogramme für eine neue Pilotaktion zur Verbesserung der Verwaltungskapazität ausgewählt. Programme in Griechenland, Polen, Spanien, Kroatien und Bulgarien erhalten maßgeschneiderte operative Unterstützung. Die Beratungsplattform der Europäischen Investitionsbank führte eine Studie über Investitionsplattformen in den Gebieten in äußerster Randlage durch, um deren Zugang zur Investitionsoffensive zu verbessern. Darüber hinaus wurden Taskforces für Energie auf Réunion und für Abfallbewirtschaftung auf den Kanarischen Inseln eingesetzt, und Horizont 2020 finanziert ein Projekt zur Förderung der Forschungsexzellenz in allen Gebieten in äußerster Randlage.
Die Fazilität „Connecting Europe“
Die im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ veröffentlichte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für gemischte Projekte, bei der eine Kombination von Finanzhilfen mit Finanzierungen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, der Europäischen Investitionsbank, nationaler Förderbanken oder privater Investoren vorgesehen war, führte zur Auswahl von 35 Projekten im Bereich der sicheren, sauberen und intelligenten Mobilität, für die Finanzhilfen in Höhe von 405 Mio. EUR bereitgestellt werden. Im Rahmen einer weiteren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit einem Volumen von 290 Mio. EUR wurden Projekte zur Entwicklung des einheitlichen europäischen Luftraums und der europäischen Luftfahrt unterstützt. Mit rund 9,5 Mio. EUR für das Gemeinsame Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR) werden eine Reihe von Drohnentests im U-Space finanziert, deren Schwerpunkt auf der sicheren Integration von Drohnen in das Luftverkehrssystem liegt.
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Suche nach Finanzmitteln, neuen Partnern und neuen Märkten
Kleine Unternehmen sind das Rückgrat der Wirtschaft in der EU. Jedes Jahr unterstützt die EU kleine Unternehmen mit verschiedenen Arten von Finanzierungs- und Beratungsdiensten. In den letzten Jahren hat die EU große Fortschritte dabei erzielt, kleinen europäischen Unternehmen einen besseren Zugang zu Finanzmitteln zu ermöglichen. Die EU hat bereits zur Bereitstellung eines Finanzierungsvolumens von mehr als 20,3 Mrd. EUR für etwa 381 000 kleine Unternehmen im Rahmen von COSME‚ dem EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, beigetragen – ergänzt durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen.
Förderung von Forschung, Innovation und Technologie
Wissenschaftliche Exzellenz und bahnbrechende Innovation
Zur Unterstützung von Forschung und Innovation wurden im Laufe des Jahres unter dem Programm Horizont 2020 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht und andere einschlägige Maßnahmen in einem Gesamtwert von 10 Mrd. EUR auf den Weg gebracht. Beispiele dafür sind: eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die Investitionen von fast 200 Mio. EUR in die Entwicklung von Batterien der nächsten Generation vorsieht, welche den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft vorantreiben sollen; ein Volumen von fast 1 Mrd. EUR zur Verbindung wirtschaftlicher und ökologischer Vorteile im Rahmen des Pakets zur Kreislaufwirtschaft sowie ein Budget von 200 Mio. EUR zur Analyse der grundlegenden Ursachen für die irreguläre Migration und zur Leistung eines Beitrags für Europäische Migrationsagenda.
Kommissar Carlos Moedas verkündet auf dem Web-Gipfel, dass Athen der Titel „Europäische Innovationshauptstadt“ verliehen wird, Lissabon, Portugal,
6. November 2018.
Um die öffentlich-private Zusammenarbeit bei der Finanzierung von Innovationen im Bereich der sauberen Energie zu fördern, wurde durch eine mit der Bill & Melinda Gates Foundation im Herbst 2018 unterzeichnete Vereinbarung ein mit 100 Mio. EUR ausgestatteter Fonds eingerichtet, der sich an Innovatoren und Unternehmen aus der EU mit dem Potenzial für eine spürbare und dauerhafte Senkung der Treibhausgasemissionen richtet.
Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft‚ eine virtuelle Umgebung, in der Daten über Disziplinen und Grenzen hinweg gespeichert, ausgetauscht und wiederverwendet werden können, wurde offiziell im Jahr 2018 eingerichtet. Dadurch können schätzungsweise 1,7 Millionen Forscherinnen und Forscher und 70 Millionen Fachkräfte auf eine wachsende Menge offener Daten zugreifen.
Die EU im Weltraum
Auf der Grundlage der Weltraumstrategie für Europa von 2016 hat die EU die Entwicklung der Weltrauminfrastruktur fortgesetzt, die die Wirtschaft stützt und sich auch erheblich auf unseren Alltag auswirkt. Im Juni 2018 schlug die Kommission ein 16 Mrd. EUR schweres Weltraumprogramm vor, das die führende Rolle der EU im Weltraum weiter stärken würde.
Das Copernicus-Programm ist der weltweit größte Anbieter von Erdbeobachtungsdaten und trägt zur Bewältigung verschiedener Herausforderungen wie Naturkatastrophen und Klimawandel bei. Der Start des siebten Copernicus-Satelliten im Jahr 2018 hat unsere Fähigkeit zur Überwachung von Ozeanen, Landgebieten und der Atmosphäre verbessert. Die 2018 ebenfalls ins Leben gerufenen Daten- und Informationszugangsdienste des Copernicus-Programms ermöglichen es innovativen Start-ups und anderen Nutzerinnen und Nutzern, leicht und einfach Daten abzurufen, zu verarbeiten und herunterzuladen, ohne in teure Datenspeicherungs- und Datenverarbeitungsanlagen investieren zu müssen.
Galileo‚ das Satellitennavigationsprogramm der EU, bietet genaue Ortungs-, Navigations- und Zeitgebungsdienste und kann von der neuesten Generation von Smartphones genutzt werden. Es ist somit viel genauer als frühere GPS-Systeme. Mit vier neuen Satelliten, die 2018 gestartet sind (und die nach Kindern benannt wurden, die einen Malwettbewerb gewonnen haben), hat sich die Leistungsfähigkeit von Galileo verbessert, und es hat einen weiteren Schritt in Richtung eines völlig unabhängigen, autonomen Satellitenortungssystems getan, das weltweit 500 Millionen Nutzerinnen und Nutzer gewonnen hat. Die von Galileo ausgesandten Signale werden vom Verkehrsmanagement, vom Eisenbahnbetrieb, von der Luftfahrt, vom Bankwesen und von der Landwirtschaft genutzt und ebnen den Weg für selbstfahrende Autos.
Kommissarin Elżbieta Bieńkowska besucht den europäischen Weltraumbahnhof in Kourou, Französisch-Guayana, vor dem Start des Galileo-Satelliten, 25. Juli 2018.
Im November beschloss die „Federal Communications Commission“ (US-Aufsichtsbehörde für Kommunikation), den Empfang von Galileo-Signalen in den Vereinigten Staaten von der Lizenzpflicht zu befreien. Somit können Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in den USA die Galileo-Signale für eine hochmoderne Satellitennavigation nutzen – sei es für vernetzte Fahrzeuge, Smartwatches („intelligente“ Armbanduhren), die Landwirtschaft oder die Luftfahrt.
Die Genauigkeit von Galileo ist ein wichtiger Faktor für die Wirksamkeit des eCall-Systems, mit dessen Hilfe ein Fahrzeug im Notfall geortet werden kann. Das eCall-System ist seit 31. März 2018 für alle neuen Fahrzeugtypen verbindlich vorgeschrieben und trägt dazu bei, die Wartezeit bis zum Eintreffen der Rettungsdienste um bis zu 60 % zu verkürzen. Im Dezember nahm die Kommission neue Maßnahmen an, die dazu beitragen sollen, Menschen in Notsituationen mithilfe der Galileo-Signale besser zu orten und somit Rettungseinsätze effizienter zu machen. Nach den neuen Vorschriften können alle in der EU verkauften Smartphones den genauen Standort einer Person, die die Notrufnummer 112 wählt, an die Notrufdienste senden, die den Anruf entgegennehmen.
Da der Zugang zum Weltraum von strategischer Bedeutung ist, will die EU ihre Autonomie in diesem Bereich stärken. 2018 wurde ein Auswahlverfahren mit einem Preisgeld von 10 Mio. EUR für die kommerziell tragfähigste Lösung für den kostengünstigen Start leichter Satelliten eingeleitet. Im Rahmen des Pilotprojekts „InnovFin Space Equity“ werden rund 110 Mio. EUR bereitgestellt, um Investitionen in den Weltraumsektor durch die Erhöhung des für KMU und Midcap-Unternehmen verfügbaren Risikokapitals zu fördern.
Europäische Verteidigungstechnologie
Im Jahr 2018 investierte die Europäische Union 40 Mio. EUR in Finanzhilfen für die gemeinsame Forschung im Bereich innovativer Verteidigungstechnologien und -güter, die im Rahmen der „Vorbereitenden Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung“ gewährt werden.
Im Juli nahm die EU das neue Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich an‚ um die europäische Verteidigungsindustrie während der Entwicklungsphase neuer Produkte und Technologien in den auf europäischer Ebene ausgewählten Bereichen finanziell zu unterstützen. Dafür ist ein Budget von 500 Mio. EUR für die Jahre 2019 und 2020 zur Kofinanzierung kollaborativer Projekte zur Entwicklung von Verteidigungsfähigkeiten vorgesehen.
In die Menschen investieren
Im Jahr 2018 verabschiedete die EU eine Empfehlung zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen. Sie enthält Kriterien zur Förderung von guten Lern- und Arbeitsbedingungen für Auszubildende in der gesamten EU.
Im April hat die EU den Europass-Lebenslauf vereinfacht und modernisiert, was den Menschen dabei helfen wird, ihre Kompetenzen und Qualifikationen auf dem gesamten Binnenmarkt sichtbarer und verständlicher zu präsentieren. Dies wird es den politischen Entscheidungsträgern auch erleichtern, die Anforderungen und Trends auf dem Arbeitsmarkt vorauszusehen.
Den Reformen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung wird in den meisten
Mitgliedstaaten hohe Priorität eingeräumt und sie nahmen auch im Rahmen des Europäischen Semesters 2018 einen wichtigen Stellenwert ein. Insgesamt haben 20 Mitgliedstaaten eine länderspezifische Empfehlung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erhalten.
Wirksame Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind von entscheidender Bedeutung dabei, den jungen Menschen die nötigen Kenntnisse, Kompetenzen und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie befähigen, eine erfüllende Arbeit zu finden und zu unabhängigen engagierten Bürgerinnen und Bürgern heranzureifen. Zudem spielen sie auch eine wesentliche Rolle dabei, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten zu erweitern, um mit den sich ändernden Arbeitsmethoden und den Erfordernissen des Arbeitsmarkts Schritt zu halten sowie zur Steigerung von Produktivität und Wachstum beizutragen.
Um ihre Bemühungen um die Schaffung eines europäischen Bildungsraums bis 2025 voranzubringen, hat die Kommission im ersten Halbjahr 2018 sechs konkrete politische Maßnahmen vorgestellt. Im Mai 2018 nahm der Rat Empfehlungen zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen an, um mehr Menschen den Erwerb bestimmter grundlegender Kompetenzen zu ermöglichen, die für das Leben und Arbeiten im 21. Jahrhundert benötigt werden, und zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht. Im November 2018 verabschiedete er Maßnahmen zur automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland. Die Diskussionen über die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung sowie das Lehren und Lernen von Sprachen werden fortgesetzt. Die Umsetzung eines Aktionsplans zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen der EU-Bürgerinnen und -Bürger und des Einsatzes neuer Technologien für das Lehren und Lernen ist ebenfalls im Gange.
Menschen miteinander vernetzen
Im Jahr 2018 beging Europa das Europäische Jahr des Kulturerbes‚ um mehr Menschen dazu zu motivieren, das reiche und vielfältige kulturelle Erbe Europas zu entdecken und sich damit auseinanderzusetzen, sowie ihr Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen europäischen Raum zu stärken. Mehr als 7,5 Millionen Menschen nahmen an über 13 000 Veranstaltungen in 37 Ländern teil. Damit das Europäische Jahr auch eine langfristige Wirkung über 2018 hinaus zeigt, hat die Kommission am 7. Dezember 60 Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz des kulturellen Erbes auf längere Sicht vorgestellt.
Kommissar Tibor Navracsics spricht auf einem Forum zur internationalen Dimension des Europäischen Jahres des Kulturerbes, Brüssel, Belgien, 23. April 2018.
Im Jahr 2018 ermöglichte das mit mehr als 2,7 Mrd. EUR ausgestattete Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (Erasmus+) rund 600 000 jungen Menschen und 190 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Bildungseinrichtungen und Jugendorganisationen die Teilnahme an Lernaktivitäten. Im März erweiterte die Kommission die Mobilitätsmaßnahmen von Erasmus+ um ein Online-Angebot, und zwar mit der Einführung der Maßnahme „Virtueller Erasmus+-Austausch“‚ einem Projekt zur Förderung des interkulturellen Dialogs und zur Verbesserung der Kompetenzen von mindestens 25 000 jungen Menschen mithilfe digitaler Lernwerkzeuge. Im Mai schlug die Kommission vor, die Mittel für das Erasmus-Programm im nächsten langfristigen EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 auf 30 Mrd. EUR zu verdoppeln und damit die Zahl der im Rahmen des Programms unterstützten Menschen zu verdreifachen.
Kommissar Günther Oettinger (Mitte) begrüßt die Mitglieder der Initiative „Wheels for Europe“, einer Gruppe von Motorrad- und Oldtimer-Fahrern, die den Europagedanken durch Rundfahrten in Europa fördert, Brüssel, Belgien, 11. Oktober 2018.
DiscoverEU
Zwischen Juli und Oktober 2018 hatten rund 15 000 junge Menschen die Möglichkeit, Europa mit einem DiscoverEU-Travel-Pass zu erkunden. Diese neue Initiative ermöglicht es ihnen, die Vielfalt und den Kulturreichtum Europas zu erleben, neue Freundschaften zu schließen und sich ihrer europäischen Identität bewusst zu werden. Im November hatten junge Menschen neuerlich die Möglichkeit, sich
um kostenlose Tickets für Reisen im Jahr 2019 zu bewerben. Die Kommission hat vorgeschlagen, das Programm nach 2020 deutlich auszuweiten.
Das Europäische Solidaritätskorps
Im Oktober erlebte das Europäische Solidaritätskorps einen Aufschwung, als die EU eine eigenständige Rechtsgrundlage für diese Initiative verabschiedete und sie mit Haushaltsmitteln für die nächsten drei Jahre ausstattete. Bis Ende Dezember waren fast 100 000 junge Menschen registriert, und 11 000 hatten in ganz Europa solidarische Tätigkeiten ausgeübt. Im Juni schlug die Kommission ein neues Programm für das Europäische Solidaritätskorps nach 2020 vor, das mit 1,26 Mrd. EUR ausgestattet werden soll, um sein Angebot zu erweitern. Dies würde mindestens 350 000 jungen Europäerinnen und Europäern die Möglichkeit geben, zwischen 2021 und 2027 durch Freiwilligentätigkeit (einschließlich Unterstützung humanitärer Hilfsmaßnahmen in Drittländern), Praktika und Arbeitsstellen Gemeinschaften in Not zu unterstützen.
Schutz der Gesundheit der Menschen und Unterstützung der Wirtschaft
Im Dezember 2018 verabschiedeten die europäischen Gesundheitsminister die Empfehlung der Kommission zur Stärkung der EU-weiten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten. Die Empfehlung konzentriert sich auf drei Handlungsschwerpunkte: Bekämpfung der Impfskepsis und Erhöhung der Durchimpfungsraten; nachhaltige Impfstrategien in der EU; EU-weite Koordinierung sowie Beitrag der EU zur globalen Gesundheit.
Der Bericht „Health at a Glance: Europe 2018“ („Gesundheit auf einen Blick: Europa 2018“), der im November von der Kommission und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung veröffentlicht wurde, fordert eine Verbesserung der psychischen Gesundheit und die Prävention psychischer Erkrankungen, die nicht nur soziale Folgen haben, sondern für die auch Kosten von schätzungsweise mehr als 4 % des Bruttoinlandsprodukts in der EU entstehen. Aus dem Bericht geht ferner hervor, dass sich der stetige Anstieg der Lebenserwartung verlangsamt hat und dass es nach wie vor ein starkes Gefälle zwischen und innerhalb von Ländern gibt, insbesondere zum Nachteil von Menschen mit einem niedrigen Bildungsniveau. Außerdem sollen Risikofaktoren wie Tabak- und Alkoholkonsum sowie Adipositas bekämpft, die vorzeitige Sterblichkeit reduziert, der allgemeine Zugang zu Versorgungsleistungen sichergestellt und die Belastbarkeit der Gesundheitssysteme gestärkt werden. Mit dem Bericht hat die Kommission den zweiten Wissenszyklus „Gesundheitszustand in der EU“ eingeleitet, in dem vergleichbare Daten und Erkenntnisse zum Gesundheitswesen und zu den Gesundheitssystemen in den EU-Ländern analysiert und ausgetauscht werden und der die Gesundheitsbehörden in ihrer faktengestützten Politikgestaltung unterstützt.
Kommissar Vytenis Andriukaitis bei der Vorstellung des Weißbuchs des Weltherzverbands über die Herz-Kreislauf-Gesundheit im Rahmen der 73. Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York, USA, 25. September 2018.
Der zweijährige Zyklus „Gesundheitszustand in der EU“ wurde von der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Europäischen Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik vorbereitet.
Die EU verfolgte weiterhin das Ziel des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz und legte einen Vorschlag vor‚ um die Exposition der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber fünf weiteren krebserzeugenden Chemikalien zu verringern. Damit soll der Schutz von mehr als einer Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa verbessert werden.
In dem Bemühen, Bienen und Bestäuberinsekten zu schützen, wurden weitere Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzes von drei Neonicotinoiden angenommen, bei denen es sich um chemisch ähnliche Wirkstoffe handelt wie Nikotin, das in Pflanzenschutzmitteln verwendet wird. Ein vollständiges Verbot der Verwendung dieser Produkte im Freien trat im Dezember 2018 in Kraft und deren Verwendung in Innenräumen wurde auf dauerhaft errichtete Gewächshäuser beschränkt. Ergänzt wurde dies durch die erste EU-Initiative zur Eindämmung des Rückgangs wild lebender Bestäuberinsekten.
Ein ergebnisorientierter EU-Haushalt
Der EU-Haushalt 2018 konzentrierte sich auf die Umsetzung der Prioritäten Europas durch die Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für junge Menschen, und durch die Förderung von Wachstum und strategischen Investitionen. Außerdem unterstützte er weiterhin die Bewältigung der migrations- und sicherheitspolitischen Herausforderungen sowohl innerhalb als
auch außerhalb der EU.
Fast die Hälfte der bereitgestellten Mittel (77,5 Mrd. EUR) floss in die Stärkung der europäischen Wirtschaft, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Forscherinnen und Forschern und Hochschulen. Mit EU-Mitteln wurden Landwirtschaft und ländliche Gebiete (Gemeinsame Agrarpolitik), Regionen (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds), Forschung und Innovation (Horizont 2020), kleine und mittlere Unternehmen (Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen), Bildung, Ausbildung und Jugend (Erasmus+) sowie Verkehr und digitale Infrastruktur (Fazilität „Connecting Europe“) gefördert.
Jyrki Katainen, Vizepräsident der Kommission, auf einer Messe für Projekte, die aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen finanziert werden, Brüssel, Belgien, 26. Oktober 2018.
Mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde das Problem der Jugendarbeitslosigkeit angegangen, und es wurden 350 Mio. EUR bereitgestellt, um jungen Menschen Unterstützung und bessere Chancen bei der Arbeitsplatzsuche zu bieten. Im Jahr 2018 wurden weitere zwei Mrd. EUR für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen bereitgestellt, um die erfolgreiche
Mobilisierung privater Investitionen in strategische europäische Projekte weiter voranzutreiben. 59,2 Mrd. EUR trugen zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums durch die Unterstützung der Landwirte, der Fischerei, des Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt bei.
Der langfristige EU-Haushalt 2021-2027
Im Mai stellte die Kommission nach monatelangen Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ihren Vorschlag für den langfristigen Haushalt 2021-2027 vor.
Darauf folgte ein komplettes Paket von Vorschlägen für sektorale Programme und Fonds. Dieser Vorschlag für einen langfristigen Haushalt ist die zahlenmäßige Umsetzung der von den Staats- und Regierungschefs der EU im Februar 2018 vereinbarten Ziele der EU für das kommende Jahrzehnt. Der vorgeschlagene Haushalt kombiniert neue Instrumente mit modernisierten Programmen, um die Prioritäten der EU auf effiziente Weise umzusetzen. Er bietet die Mittel, um auf große Herausforderungen wie Jugendarbeitslosigkeit, Migration, Sicherheit sowie den technologischen und digitalen Wandel angemessen reagieren zu können. Die Vorschläge enthalten einen vereinfachten Haushaltsplan, der eine engere Verknüpfung mit den politischen Prioritäten anstrebt (siehe auch das gesonderte Kapitel „Der künftige langfristige EU-Haushalt“).
InvestEU
Angesichts des Erfolgs der Investitionsoffensive für Europa hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, dass alle Finanzierungsprogramme der EU im nächsten langfristigen Haushalt (2021-2027) demselben Modell folgen sollten. Die zahlreichen derzeit von der EU angebotenen Finanzierungsprogramme würden unter einem Dach zusammengefasst – unter dem Programm „InvestEU“. Wie die Investitionsoffensive würde auch das Programm „InvestEU“ aus einem Fonds, einer Beratungsplattform und einem Investitionsportal bestehen. Der Fonds „InvestEU“ würde eine Garantie in Höhe von 38 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt erhalten, um strategisch wichtige Projekte in der gesamten EU in Bereichen wie nachhaltige Infrastruktur, Forschung, Innovation und Digitalisierung, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Investitionen und Kompetenzen zu unterstützen. Schätzungen zufolge würde der Fonds über einen Zeitraum von sieben Jahren über 650 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen mobilisieren.
Förderung von Forschung, Innovation und Technologie
Darüber hinaus plant die Kommission, Investitionen in die Forschung zu fördern, um Europa weiterhin an der Spitze der weltweiten Forschung und Innovation zu halten. Im Rahmen des neuen Programms „Horizont Europa“ sollen zwischen 2021 und 2027 Mittel in Höhe von 100 Mrd. EUR für Forschung und Innovation bereitgestellt werden. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass die EU im Rahmen des EU-Weltraumprogramms 16 Mrd. EUR in die Stärkung ihrer führenden Stellung im Bereich der Weltraumtechnologien investiert. Für den Europäischen Verteidigungsfonds schlägt die Kommission Mittel in Höhe von 13 Mrd. EUR vor. Damit wird die EU zu den vier größten Investoren im Bereich Verteidigungsforschung und -technologie in Europa gehören.
Landwirtschaft und maritime Wirtschaft für Wachstum
Die Kommission hat vorgeschlagen, die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete in der EU durch die Bereitstellung von 365 Mrd. EUR für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2021-2027 weiterhin nachdrücklich zu unterstützen. Die gemeinsamen agrarpolitischen Vorschläge konzentrieren sich auf die Vereinfachung und Modernisierung der Politik, damit diese zukunftsfähig bleibt. Zusätzlich zu den traditionellen Zielen des landwirtschaftlichen Einkommens, der Ernährungssicherheit und des Umweltschutzes werden in den Plänen auch neue gesellschaftliche Erwartungen wie sichere, nahrhafte und nachhaltige Lebensmittel, die Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung sowie der Tierschutz berücksichtigt. In den Plänen wird auch eine neue Partnerschaft zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Während die Elemente, die zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele der EU und des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts erforderlich sind, in Zukunft auf EU-Ebene festgelegt werden, werden die Mitgliedstaaten politische Maßnahmen wählen und konzipieren können, um den Bedürfnissen ihrer Landwirte und ländlichen Gebiete gerecht zu werden.
Kommissar Phil Hogan besucht das Erntefest in Cluj-Napoca, Rumänien, 14. September 2018.
Darüber hinaus hat die Kommission einen neuen Europäischen Meeres- und Fischereifonds mit einer Mittelausstattung von 6,14 Mrd. EUR vorgeschlagen, um die maritime Wirtschaft stärker zu unterstützen; der Fonds soll eine Vereinfachung und eine stärkere Ausrichtung auf Ergebnisse mit sich bringen. Der Fonds wird Investitionen in neue maritime Märkte, Technologien und Dienstleistungen wie die Meeresenergie und die Meeresbiotechnologie ermöglichen. Die Küstenstädte und -gemeinden werden mehr Unterstützung erhalten, und der Fonds wird auch weiterhin den europäischen Fischereisektor fördern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Hilfe für die kleine Küstenfischerei liegt.
Die Zukunft der Kohäsionspolitik
Mit von der Kommission vorgeschlagenen Mitteln in Höhe von 373 Mrd. EUR konzentrieren sich die Vorschläge für die Kohäsionsfonds auf die Modernisierung der europäischen Wirtschaft, die intelligenter, umweltfreundlicher und stärker vernetzt werden und zu einer CO2-armen Wirtschaft übergehen soll. Die Vorschriften würden ebenfalls vereinfacht, wobei ein einheitliches Regelwerk für sieben Fonds gelten soll und flexiblere Verfahren vorgesehen sind.
In die Menschen investieren
Die Kommission hat vorgeschlagen, die soziale Dimension der Union durch einen neuen und verbesserten Europäischen Sozialfonds weiter zu stärken. Der neue ESF+ würde Mittel in Höhe von 101,2 Mrd. EUR erhalten, womit er einen deutlich höheren Anteil am gesamten Kohäsionshaushalt hätte, als dies derzeit der Fall ist. Dies würde den sozialen Investitionen mehr Sichtbarkeit
verleihen und deren Wirkung verbessern. Vor allem die Kombination von ESF+, Erasmus und dem Europäischen Solidaritätskorps würde die Mittel für die Unterstützung junger Menschen im Vergleich zum derzeitigen Finanzrahmen möglicherweise mehr als verdoppeln. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung würde überarbeitet werden, sein Anwendungsbereich ausgeweitet und seine Obergrenze, die im laufenden Zeitraum bei 170 Mio. EUR pro Jahr liegt, würde auf 225 Mio. EUR pro Jahr erhöht werden.
Kapitel 2
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
„Ich bin der Überzeugung, dass wir die herausragenden Möglichkeiten der digitalen und keine Grenzen kennenden Technologien viel besser nutzen müssen.“
Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014
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2018 war ein weiteres erfolgreiches Jahr für die europäische Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, die auf einem guten Weg ist.
Über 23 Legislativvorschläge wurde 2018 eine Einigung erzielt; sieben werden derzeit noch verhandelt. Die Kommission hat neue Initiativen in den Bereichen Hochleistungsrechnen, elektronische Gesundheitsdienste, Desinformation, Informationen des öffentlichen Sektors, Transparenz von Online-Plattformen, künstliche Intelligenz und Blockchain vorgeschlagen. Darüber hinaus hat sie auch Investitionen in den digitalen Wandel und neue Maßnahmen zur Förderung der Medienfreiheit, des Medienpluralismus und der Medienkompetenz vorgeschlagen.
Im September kündigte Präsident Juncker Vorschläge zur Stärkung der Cybersicherheitskapazitäten der EU an, und im Dezember wurde eine Einigung über den Rechtsakt zur Cybersicherheit erzielt, den die Kommission 2017 vorgeschlagen hatte. Dies stärkt das Mandat der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit und schafft einen EU-Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung, wodurch wiederum die Sicherheit von Online-Diensten und Endgeräten für Verbraucher gefördert wird.
Es wurden Fortschritte bei der Gesetzgebung erzielt, die den Zugang zu Online-Inhalten und den elektronischen Handel erleichtern soll, sowie bei Vorschlägen zur Modernisierung des EU-Urheberrechts, der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der vertragsrechtlichen Aspekte des digitalen Handels, wodurch Verbraucher und Unternehmen klare Rechte bekommen. Außerdem wurden Maßnahmen im Bereich der audiovisuellen Mediendienste, des freien Datenverkehrs und des zentralen digitalen Zugangstors vereinbart. Im Dezember trat der neue Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation in Kraft, der einen aktualisierten Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation schafft und durch den Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität gefördert und die Nutzer im digitalen Zeitalter geschützt werden sollen.
Seit dem 1. April 2018 ist es den Europäerinnen und Europäern möglich, EU-weit Zugang zu Online-Inhalten zu haben, die sie in ihrem Wohnsitzland abonniert haben; gleichzeitig sind ihre personenbezogenen Daten durch die neue Datenschutz-Grundverordnung, die im Mai in Kraft getreten ist, geschützt.
Die EU hat weiterhin gegen wettbewerbswidriges Verhalten im digitalen Bereich gekämpft; beispielsweise hat sie Geldbußen gegen Qualcomm wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei bestimmten Chipsätzen und gegen Google aufgrund illegaler Praktiken im Zusammenhang mit dem Android-Betriebssystem verhängt.
Um einen immer stärkeren digitalen Binnenmarkt zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass die EU ihre Spitzenstellung in Bezug auf den digitalen Wandel behält, hat die Kommission ein neues Programm „Digitales Europa“ vorgeschlagen, das als Teil des nächsten langfristigen EU-Haushalts mit 9,2 Mrd. EUR ausgestattet werden soll.
Ergebnisse auf dem Weg zum digitalen Binnenmarkt
Von den 30 Legislativinitiativen, die die Europäische Kommission seit 2015 vorgelegt hat, sind sich das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission bisher über 23 einig geworden. Sieben Kommissionsvorschläge sind noch offen – diese müssen vom Europäischen Parlament und vom Rat noch gebilligt werden, damit der digitale Binnenmarkt weiter ausgebaut werden kann.
Kommissarin Mariya Gabriel nimmt an der EU Code Week teil, Brüssel, Belgien, 15. Oktober 2018.
2018 traten mehrere größere digitale Initiativen in Kraft. Im Januar wurde die EU-weite Sensibilisierungskampagne #SaferInternet4EU zu den Themen Internetsicherheit, Medienkompetenz und Cyberhygiene gestartet. Im September traten die EU-Rechtsvorschriften über elektronische Identifizierung (eIDAS-Verordnung) in Kraft. Im Oktober setzten die Mitgliedstaaten Vorschriften um, die den Zugang zu gedrucktem Material in auf Menschen mit Sehbehinderungen oder anderen Behinderungen ausgerichteten Formaten ermöglichen. Im Dezember traten neue Vorschriften in Kraft, die ungerechtfertigtes Geoblocking bei Online-Verkäufen innerhalb des Binnenmarkts verbieten.
Filme und Musik ohne Grenzen
Seit April 2018 haben die Europäerinnen und Europäer dank der neuen Portabilitätsvorschriften die Möglichkeit, überall in der EU auf Online-Inhalte (audiovisuelle Inhalte und Musik) zuzugreifen, die sie in ihrem Wohnsitzland abonniert haben. Im Mai kündigte die Kommission die Einrichtung eines Online-Verzeichnisses europäischer Filme an, das die Sichtbarkeit europäischer Filme erhöhen soll. Im Oktober wurde ein Prototyp freigegeben.
Im Juni 2018 erzielten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine politische Einigung zu überarbeiteten Vorschriften für ein faireres Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor, einschließlich Abrufdiensten und Videoplattformen. Durch diese Vorschriften werden europäische audiovisuelle Produktionen gefördert und die Unabhängigkeit der für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsstellen gewahrt.
Sichereres und einfacheres Einkaufen online
Die neue Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste, die für den elektronischen Handel von großer Bedeutung ist, trat im Mai in Kraft. Hohe Kosten für die grenzüberschreitende Paketzustellung sind ein Hindernis für Verbraucher und Einzelhändler, darunter insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die innerhalb der EU online kaufen und verkaufen wollen.
Stärkung des Vertrauens in das Internet und Ausbau des digitalen Binnenmarkts
Die Vorschriften über elektronische Identifizierung für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt sind bereits in Kraft getreten und bieten den Europäerinnen und Europäern neue Freiheiten – sie können sich auf ein notifiziertes elektronisches Identifizierungsmittel verlassen, mit dem sie sicher auf digitale Dienste zugreifen können, die überall innerhalb Europas angeboten werden, sei es, um sich auf einer ausländischen Hochschule einzuschreiben, auf elektronische Patientenakten zuzugreifen, eine Gesellschaft einzutragen, online Steuererklärungen abzugeben oder online ein Bankkonto zu eröffnen.
Seit Dezember 2018 gelten neue Vorschriften, die ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Orts der Niederlassung eines Kunden verbieten. Sie erlauben es den Menschen und Unternehmen, auf Websites aus anderen Mitgliedstaaten und auf dieselben Waren und Dienstleistungen wie Kunden vor Ort zuzugreifen. Darüber hinaus legte die Kommission einen Zwischenbericht über die Auswirkungen der Abschaffung der Roamingaufschläge vor, die seit 2017 in Kraft ist.
Ausschöpfung des vollen Potenzials der EU-Datenwirtschaft
Der Abbau von Hindernissen wird dazu beitragen, den Wert der EU-Datenwirtschaft zwischen 2015 und 2020 von 1,9 % auf 4 % des Bruttoinlandsprodukts zu verdoppeln. Prognosen zufolge werden bis 2020 10,4 Millionen Menschen in der EU-Datenwirtschaft beschäftigt sein. Die Abschaffung bestehender Datenlokalisierungsauflagen werden die Kosten von Datendiensten senken und den Unternehmen eine flexiblere Organisation ihrer Datenverwaltung und Datenanalyse ermöglichen, während gleichzeitig die Nutzung der Dienste und die Auswahl der Anbieter ausgeweitet wird.
Andrus Ansip, Vizepräsident der Kommission, besucht einen Messestand auf dem Mobile World Congress in Barcelona, Spanien,
27. Februar 2018.
Künstliche Intelligenz
Die künstliche Intelligenz ist bereits Teil unseres Alltags – sie hilft Ärzten dabei, schnellere und genauere medizinische Diagnosen abzugeben, und Landwirten, weniger Pestizide zu verwenden. Außerdem hilft sie öffentlichen Verwaltungen dabei, maßgeschneiderte Lösungen für Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen und die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern. Künstliche Intelligenz kann auch zum Kampf gegen den Klimawandel oder zur Vorbeugung von Bedrohungen beitragen.
Im April schlug die Kommission einen europäischen Ansatz vor, um die öffentlichen und privaten Investitionen in die künstliche Intelligenz zu steigern, Vorbereitungen auf damit verbundene sozioökonomische Veränderungen zu treffen und sicherzustellen, dass ein angemessener ethischer und rechtlicher Rahmen für Haftungsprobleme im Zusammenhang mit diesen neuen Technologien entwickelt wird. Der Ansatz zielt darauf ab, die Wirkung der Investitionen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten zu maximieren, die Zusammenarbeit zu fördern, bewährte Verfahren auszutauschen und gemeinsam das weitere Vorgehen festzulegen, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU in diesem Bereich zu gewährleisten.
Im Juni setzte die Kommission die hochrangige Expertengruppe für künstliche Intelligenz ein und rief die Europäische KI-Allianz ins Leben, bei der es sich um eine Multi-Stakeholder-Online-Gemeinschaft handelt, die allen an künstlicher Intelligenz Interessierten offensteht.
Im Dezember schlug die Kommission – als Folgemaßnahme der Mitteilung vom April und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten – einen koordinierten Plan zur Förderung der Entwicklung und Nutzung künstlicher Intelligenz „made in Europe“ vor. Der Plan soll dafür sorgen, dass sich die auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene getroffenen Maßnahmen gegenseitig ergänzen und dass Synergien entstehen, damit die größtmögliche Wirkung erzielt wird und ganz Europa in den Genuss
der Vorteile der künstlichen Intelligenz kommt. Der Plan sieht gemeinsame Maßnahmen in den folgenden vier Schlüsselbereichen vor: Steigerung der Investitionen, Bereitstellung von mehr Daten, Förderung von Talenten und Schaffung von Vertrauen. Außerdem bildet er einen strategischen
Rahmen für nationale Strategien zur künstlichen Intelligenz. Die EU-Länder sind aufgerufen, ausgehend von den auf europäischer Ebene durchgeführten Arbeiten bis Mitte 2019 ihre eigenen nationalen Strategien zur künstlichen Intelligenz aufzustellen.
Gleichzeitig vergab die Kommission 66 Mio. EUR an Robotik-Projekte, die kleine und mittlere Unternehmen EU-weit bei ihrer Digitalisierung unterstützen werden.
Im Dezember entwarf eine unabhängige Gruppe von 52 Sachverständigen Ethik-Leitlinien für die Entwicklung und Nutzung künstlicher Intelligenz. Die KI-Allianz kann nun dazu konsultiert werden, und die Leitlinien werden voraussichtlich 2019 fertiggestellt. Die Gruppe wird im Frühjahr 2019 auch politische Empfehlungen vorlegen.
Aufbau einer europäischen Supercomputer-Infrastruktur von Weltrang
Im Januar 2018 stellte die Kommission Pläne zur Errichtung eines Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen vor. Diese neue Rechts- und Finanzierungsstruktur wird Ressourcen der EU und der Mitgliedstaaten bündeln, damit eine Supercomputer- und Dateninfrastruktur aufgebaut und Forschung und Innovation in diesem Bereich unterstützt werden können und Europa eine der drei führenden Supercomputer-Mächte der Welt wird. Im September brachten die Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für den Vorschlag der Kommission zum Ausdruck, und im November nahm das Gemeinsame Unternehmen seine Tätigkeit auf. Es wird diese Infrastruktur in ganz Europa aufbauen und einführen (die vorgeschlagene Finanzierung stammt aus dem nächsten langfristigen EU-Haushalt), um die Kapazitäten in der Datenverarbeitung für Forschung und Industrie zu verbessern und Innovationen in Supercomputertechnologien, Hard- und Software zu fördern. Dies wird in vielen Bereichen von Nutzen sein, von der Gesundheitsversorgung und erneuerbaren Energien bis hin zur Fahrzeug- und Cybersicherheit.
Bessere Zugänglichkeit und Weiterverwendbarkeit von Daten
Im April schlug die Kommission vor, die Richtlinie über Informationen des öffentlichen Sektors auf Daten im Besitz von öffentlichen Unternehmen auszuweiten und die Gebühren für die Weiterverwendung ihrer Daten zu begrenzen. Damit soll auch die Weiterverwendbarkeit öffentlich finanzierter Forschungsdaten ermöglicht und die Mitgliedstaaten sollen zur Entwicklung einer Politik des offenen Zugangs verpflichtet werden. Gegebenenfalls erfordern diese neuen Vorschriften technische Lösungen, um den Zugang zu Daten in Echtzeit zu gewährleisten.
Im April unterbreitete die Kommission neue Empfehlungen zur Bewältigung des technologischen Wandels beim Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung. Sie bieten Orientierungshilfen für die Umsetzung einer Politik des offenen Zugangs im Einklang mit den Zielen der offen Wissenschaft, für Forschungsdaten und das Datenmanagement, die Schaffung einer europäischen Cloud für offene Wissenschaft und das Text- und Datenmining. In den Empfehlungen werden auch Anreize und die Entwicklung der einschlägigen Fähigkeiten für Forscher, die für das Beitreiben offener Wissenschaft erforderlich sind, thematisiert.
Freier Verkehr nicht personenbezogener Daten
Im Dezember traten neue Vorschriften in Kraft, durch die nicht personenbezogene Daten in der gesamten EU ohne ungerechtfertigte Einschränkungen gespeichert und verarbeitet werden können. Durch die neuen Vorschriften werden Hindernisse für den freien Datenverkehr beseitigt und die europäische Wirtschaft angekurbelt, sodass bis 2020 voraussichtlich ein Wachstum von bis zu 4 % des BIP erreicht werden kann. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission alle noch bestehenden oder geplanten Datenlokalisierungsbeschränkungen melden müssen, die nur in wenigen besonderen Situationen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gestattet werden. Die öffentlichen Behörden werden in der Lage sein, zu Prüf- und Aufsichtszwecken auf Daten innerhalb der ganzen EU zuzugreifen, unabhängig davon, wo diese gespeichert oder verarbeitet werden. Die Vorschriften werden auch die Schaffung von Verhaltenskodizes für Cloud-Dienste anregen, um den Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern innerhalb klarer Fristen zu erleichtern.
Mit Blockchain Schritt halten
Im Februar rief die Kommission mit Unterstützung des Europäischen Parlaments die Beobachtungsstelle und das Forum der EU für die Blockchain-Technologie ins Leben. Sie wird die Entwicklungen beobachten und die Rolle europäischer Interessenträger im Bereich der Blockchain-Technologie fördern. Dabei handelt es sich um Technologien, bei der Informationspakete überall im Netz gespeichert werden.
Domäne oberster Stufe „.eu“
Im Dezember wurde eine Einigung über neue Vorschriften zur Domäne oberster Stufe „.eu“ erzielt. Diese Domäne wurde 2002 erstellt und erleichtert es den europäischen Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern, am elektronischen Handel teilzunehmen, und kurbelt den Online-Binnenmarkt an. Ziel der Überprüfung ist ein zukunftsfähiges, flexibles und transparentes Internet-Governance-System, an dem die Interessenträger umfassend beteiligt sind. Eine der wichtigsten vorgeschlagenen Neuerungen ist die Möglichkeit für EU-Bürger, einen .eu-Domänennamen unabhängig von ihrem Wohnort registrieren zu lassen.
Elektronische Gesundheitsdienste („eHealth“)
Im April kündigte die Kommission ihre Bestrebungen in Bezug auf den digitalen Wandel im Gesundheits- und Pflegewesen an. Die Kommission wird die Zusammenarbeit auf EU-Ebene in drei Schwerpunktbereichen unterstützen: ein sicherer Zugang der Bürger zu ihren Gesundheitsdaten, auch über Grenzen hinweg; personalisierte Medizin und Krankheitsvorsorge durch gemeinsame europäische Daten; eine aufgeklärte Mitwirkung der Bürger durch digitale Hilfsmittel und eine patientenorientierte Pflege. Als erstes Ziel werden manche Mitgliedstaaten als Vorreiter ab Anfang 2019 mit dem Austausch elektronischer Verschreibungen und digitaler Patientenkurzakten beginnen. In der Zwischenzeit hatten bis November 2018 19 europäische Länder eine Erklärung unterzeichnet, mit der sie den grenzüberschreitenden Zugang zu ihren Genominformationen ermöglichen.
Konnektivität und digitales Unternehmertum
Im Januar nahm die Kommission ihren Aktionsplan für digitale Bildung an, durch den sichergestellt werden soll, dass alle Bürgerinnen und Bürger der EU gleichermaßen von den Möglichkeiten des Internets profitieren, sei es zu Hause, in der Schule oder am Arbeitsplatz. Unter anderem sehen die Initiativen vor, Schulen bei der Ausstattung mit Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten zu unterstützen, ein neues Tool für Schulen zur Selbstbewertung in Bezug auf den Einsatz von Unterrichts- und Lerntechnologien (SELFIE) fortzuentwickeln und die #SaferInternet4EU-Kampagne zur Sensibilisierung durchzuführen. Die Kampagne wurde am Tag des sicheren Internets (6. Februar) gestartet, um für die Sicherheit von Kindern im Internet zu sensibilisieren und Themen wie Cybermobbing, Falschmeldungen (fake news), Sexting, schädliche Inhalte, kritisches Denken, Medienkompetenz und digitale Kompetenzen sowie bewährte Verfahren im Bereich der Cybersicherheit zu behandeln.
Im November wurde mit der Veröffentlichung der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen die WiFi4EU-Initiative der EU wesentlich vorangebracht. Ziel der Initiative ist es, Gemeinden in ganz Europa mit öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots auszustatten. Zwischen 2018 und 2020 stehen 120 Mio. EUR für das WiFi4EU-Programm zur Verfügung. Es wird dazu beitragen, WLAN-Geräte an öffentlichen Orten wie in Parks, auf Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, in Bibliotheken, Gesundheitszentren und Museen zu installieren.
Investitionen in Breitband
Im Juni erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über die Aktualisierung der EU-Telekommunikationsvorschriften. Der neue Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation wird Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität EU-weit fördern, einschließlich in abgelegenen und ländlichen Gebieten. Die Einigung über den Kodex umfasste auch die Aufstellung eines Zeitrahmens für die Mitgliedstaaten, die Nutzung wichtiger Funkfrequenzbänder (bis 2020), die für die Entwicklung von 5G-Diensten erforderlich sind. Der Kodex trat im Dezember in Kraft. Darüber hinaus stellte die Europäische Kommission einen Toolkit vor, um die Breitbandversorgung in abgelegenen und ländlichen Gebieten auszubauen, wo nur 40 % der Bevölkerung einen schnellen Internetzugang haben - im Vergleich zu 76 % in der EU insgesamt.
Praktikumsprogramm „Digitale Chance“
Diese EU-finanzierte Schulungsinitiative wird Unternehmen dabei helfen, offene Stellen mit Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen, die über digitale Kompetenzen verfügen. Im April startete die Kommission ein Pilotprojekt, das aus Mitteln von Horizont 2020 finanziert und durch Erasmus+ verwaltet wird und in dessen Rahmen 6 000 Praktika in den Bereichen Cybersicherheit, Big Data, Quantentechnologie, maschinelles Lernen und digitales Marketing angeboten werden.
Frauen im digitalen Bereich
In der Erkenntnis, dass die digitale Kluft zwischen Männern und Frauen enorme soziale und wirtschaftliche Auswirkungen hat, hat die Kommission durch die Ausarbeitung der Strategie für Frauen in der digitalen Welt das Bewusstsein für die Bedeutung der Teilhabe der Frauen an unserer digitalen Gesellschaft geschärft. Die Strategie soll dabei helfen, dass alle potenziellen Beiträge von Frauen zur digitalen Wirtschaft umfassend genutzt werden, und zwar durch die Bekämpfung von Stereotypen in den Medien und durch die Förderung von Vorbildern, durch die Unterstützung digitaler Kompetenzen und digitaler Bildung von Frauen sowie durch die Ermöglichung der Teilhabe von Frauen am digitalen Unternehmertum und an digitalen Innovationen.
Internationale Zusammenarbeit
Im Februar nahm die Kommission die Strategie für den westlichen Balkan an, wodurch sechs Leitinitiativen auf den Weg gebracht wurden, einschließlich einer Strategie, die die sechs Partnerländer der EU im Westbalkan dabei unterstützen soll, den digitalen Wandel erfolgreich zu verwirklichen. Im Juni wurde die digitale Agenda für den westlichen Balkan ins Leben gerufen, um die Vorteile des digitalen Wandels für die Bürgerinnen und Bürger der Region greifbar zu machen. Der darin festgelegte Ansatz sieht vor, dass die Roamingaufschläge verringert werden, in Breitbandanschlüsse investiert wird, die Cybersicherheit, das Vertrauen und die Digitalisierung der Industrie gefördert werden sowie die digitale Wirtschaft angekurbelt wird und Forschung und Innovation angeregt werden.
Vor dem Hintergrund der neuen Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze trat die Taskforce der EU und der Afrikanischen Union für die digitale Wirtschaft zum ersten Mal im Dezember zusammen und wird bis Juni 2019 Empfehlungen herausgeben, wie der panafrikanische digitale Markt entwickelt und mit dem digitalen Binnenmarkt der EU verbunden werden kann.
Ein faires digitales Ökosystem
Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs in der Online-Wirtschaft
Im Januar verhängte die Kommission eine Geldstrafe in Höhe von 997 Mio. EUR gegen Qualcomm wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei Long-Term-Evolution-Basisband-Chipsätzen, mittels derer sich Smartphones und Tablets mit Mobilfunknetzen verbinden und den 4G-Long-Term-Evolution(LTE)-Standard einhalten können. Außerdem gab die Kommission die geplante Übernahme von NXP durch Qualcomm unter Auflagen frei – hierbei handelt es sich um zwei der führenden Unternehmen in der Halbleiterindustrie. Was den Medienbereich betrifft, gab die Kommission im Juni die Übernahme von Sky durch Comcast frei. Im Telekommunikationssektor genehmigte die Kommission im Juli die Übernahme von UPC Austria durch T-Mobile Austria.
Kommissarin Margrethe Vestager auf einer Pressekonferenz zum Kartellverfahren der Europäischen Kommission gegen Google, Brüssel, Belgien, 18. Juli 2018.
Ebenfalls im Juli verhängte die Kommission eine Geldbuße von 4,34 Mrd. EUR gegen Google, da Google durch rechtswidrige Einschränkungen für Hersteller von Android-Geräten und für Betreiber von Mobilfunknetzen gegen das EU-Kartellrecht verstieß, um seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internet-Suchdienste zu festigen. Die Kommission verhängte in vier getrennten Beschlüssen Geldbußen in Höhe von über 111 Mio. EUR gegen die Elektronikhersteller Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer, weil sie ihren Online-Einzelhändlern unter Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht Fest- oder Mindestpreise für den Wiederverkauf ihrer Produkte vorgegeben hatten.
Im Dezember verhängte die Kommission eine Geldbuße gegen Guess in Höhe von knapp 40 Mio. EUR, weil das Bekleidungsunternehmen Online-Werbung und Online-Verkäufe an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten verhindert („Geoblocking“) und damit gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hatte.
Im September genehmigte die Kommission die geplante Übernahme von Shazam, einer führenden Musikerkennungs-Anwendung, durch Apple, den zweitgrößten Musikstreaming-Dienst in Europa. Im November genehmigte die Kommission die geplante Übernahme von Fox durch Disney, beide sind weltweit tätige Medienunternehmen mit Sitz in den USA. Der Beschluss ist an die Bedingung geknüpft, dass Disney seine Zusagen vollständig erfüllt, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen. Im November genehmigte die Kommission außerdem die geplante Übernahme von Tele2 NL durch T-Mobile NL. Die Untersuchung der Kommission führte zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss die Qualität der Dienstleistungen und die Höhe der von den niederländischen Mobilfunkkunden zu zahlenden Preise voraussichtlich nicht nennenswert beeinflussen würde.
Darüber hinaus nahm die Kommission auch die ersten Beihilfebeschlüsse bezüglich Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität an, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, derartige Netze zu unterstützen, insbesondere in bestimmten Zielgebieten in Österreich, Deutschland und den Niederlanden.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Im März schlug die Kommission eine Reform der Körperschaftsteuervorschriften der EU für digitale Tätigkeiten vor. Die neuen Maßnahmen stellen unter anderem sicher, dass digitale Unternehmen in der EU fair besteuert werden, indem die Steuervorschriften an die jüngste Ausweitung der digitalen Wirtschaft angepasst werden.
Förderung der Digitalisierung von Finanzdienstleistungen
Im März nahm die Kommission einen Aktionsplan für Innovationen bei Finanzdienstleistungen (FinTech) an, um den Finanzsektor bei der Nutzung rascher Fortschritte in Bereichen wie Blockchain, künstliche Intelligenz und Cloud-Diensten zu unterstützen. Es geht darum, die Märkte sicherer und zugänglicher zu machen – zum Vorteil von Verbrauchern, Anlegern, Banken und neuen Marktteilnehmern gleichermaßen. Als erste wichtige Maßnahme schlug die Kommission neue Vorschriften vor, um Crowdfunding-Plattformen im gesamten EU-Binnenmarkt Wachstumschancen zu eröffnen, insbesondere Start-ups und anderen kleinen Unternehmen. Die Vorschriften werden es derartigen Plattformen ermöglichen, sich für eine EU-Zulassung zu bewerben und ihre Dienste EU-weit anzubieten, während Anleger durch Vorschriften über die Offenlegung von Informationen, Governance, Risikomanagement und einen kohärenten Aufsichtsansatz geschützt werden.
Fairness und Transparenz für Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten
Im April nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Plattformen an. Damit wird schädlichen Handelspraktiken, die auf ungleiche Geschäftsbeziehungen zwischen Plattformen und gewerblichen Nutzern, die für die Bereitstellung ihrer Waren und Dienstleistungen an Verbraucher in der EU von ihnen abhängen, zurückzuführen sind, ein Riegel vorgeschoben. Eine neu geschaffene Beobachtungsstelle wird mit Unterstützung einer Gruppe von unabhängigen Sachverständigen die Online-Plattformwirtschaft genau überwachen und die Kommission hinsichtlich der Notwendigkeit künftiger Initiativen beraten.
Stärkung der Cybersicherheit und mehr Sicherheit im Internet
Die Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit trat im Mai 2018 in Kraft. Sie ist das erste EU-weite verbindliche Regelwerk zur Cybersicherheit und schafft einen Rahmen, der ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der gesamten EU gewährleistet.
Die Kommission schlug die Einrichtung eines Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und eines Netzes nationaler Koordinierungszentren vor. Ziel ist es, die EU bei der Erhaltung und Entwicklung der technischen und industriellen Kapazitäten im Bereich der Cybersicherheit zu unterstützen, die erforderlich sind, um den digitalen Binnenmarkt zu schützen. Das Netz wird sich mit der Entwicklung neuer Fähigkeiten im Bereich der Cybersicherheit und einer breiteren Kompetenzbildung für Cybersicherheit in den Mitgliedstaaten befassen. Der Vorschlag sollte der EU und den Mitgliedstaaten dabei helfen, im Bereich der Cybersicherheit eine proaktive, längerfristige und strategische Industriepolitik zu verfolgen.
Bekämpfung von Desinformation im Internet
Im April schlug die Kommission ein erstes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Desinformation im Internet vor. Dazu zählt die Ausarbeitung eines unionsweiten Verhaltenskodexes für den Bereich der Desinformation, der im September veröffentlicht wurde und von den Unterzeichnern – darunter große Online-Plattformen – noch vor den Europawahlen 2019 umzusetzen ist. Außerdem umfasst dieses Paket die Unterstützung eines unabhängigen Netzes von Faktenprüfern und die Förderung von Qualitätsjournalismus und Medienkompetenz. Die Enthüllungen über Facebook/Cambridge Analytica zeigten, dass personenbezogene Daten im Kontext von Wahlen ausgewertet werden können und welche Auswirkungen sie auf die Widerstandsfähigkeit der demokratischen Prozesse haben. Im September kündigte Präsident Juncker Maßnahmen zur Gewährleistung freier und fairer Wahlen und einen EU-weiten Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation an. Die Kommission forderte anschließend Vertreter von Online-Plattformen und Werbetreibende auf, Zusagen in Bezug auf diesen Kodex zu machen.
Im Dezember nahmen die Kommission und die Hohe Vertreterin einen Aktionsplan gegen Desinformation an, der an die Mitteilung vom April und die Arbeit der East StratCom Task Force des Europäischen Auswärtigen Dienstes anknüpft, die 2015 gegründet wurde, als der Europäische Rat zum ersten Mal die Bedrohung durch russische Desinformationskampagnen erkannte.
Der Aktionsplan gegen Desinformation konzentriert sich auf vier Schlüsselbereiche, um die EU-weiten Fähigkeiten zur Bekämpfung von Desinformation auszubauen: a) verbesserte Erkennung, Untersuchung und Enthüllung von Desinformation; b) stärkere Zusammenarbeit zwischen den Organen und den Mitgliedstaaten; c) Mobilisierung des Privatsektors bei der Bekämpfung von Desinformation; d) Sensibilisierung und Befähigung der Bürgerinnen und Bürger. Auch im Zusammenhang mit den bevorstehenden Europawahlen wird bis März 2019 ein Frühwarnsystem zwischen den EU-Organen und den Mitgliedstaaten eingerichtet.
Der langfristige EU-Haushalt 2021-2027
Um dafür zu sorgen, dass die Europäische Union ihre Spitzenstellung in Bezug auf den digitalen Wandel behält, schlug die Kommission ein neues Programm „Digitales Europa“ vor, das für den Zeitraum 2021 bis 2027 mit 9,2 Mrd. EUR ausgestattet werden soll. Das Programm wird Mittel zur Unterstützung von fünf spezifischen Bereichen umfassen: Hochleistungsrechnen; künstliche Intelligenz; Cybersicherheit und Vertrauen; digitale Kompetenzen und digitaler Wandel und Interoperabilität. Der digitale Teil der Fazilität „Connecting Europe“ wird die Breitbandinfrastruktur in Europa (einschließlich 5G) stärken, um EU-weit Gemeinschaften miteinander zu verbinden (3 Mrd. EUR). Andere Mittel beispielsweise aus dem Programm „InvestEU“ und Mittel für regionale Entwicklung und Kohäsionspolitik werden diese Investitionen in die digitale Strategie ergänzen.
Im Rahmen von „Horizont Europa“ wird die digitale Forschung und Innovation in der Industrie (15 Mrd. EUR) und in anderen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit, Mobilität, Energie und Umwelt finanziert werden. Im Rahmen von „Kreatives Europa“ werden das MEDIA-Programm und zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Medienfreiheit, des Medienpluralismus und der Medienkompetenz gefördert werden (1,2 Mrd. EUR).
Kapitel 3
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik
„Ich möchte die Energiepolitik Europas reformieren und neu strukturieren und eine neue europäische Energieunion schaffen. [...] Ferner müssen wir den Anteil erneuerbarer Energie am Energiemix auf unserem Kontinent erhöhen. [...] Ein verbindliches Ziel für die Energieeffizienz von 30 % bis 2030 ist für mich das Minimum, wenn wir glaubwürdig und zukunftsorientiert bleiben wollen. [...] Dies ist nicht nur eine Frage verantwortlicher Klimaschutzpolitik, sondern auch industriepolitisch unumgänglich.“
Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014
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Die Vision der EU, eine Europäische Energieunion zu schaffen und Europa zu einem Vorreiter bei der Energieeffizienz, der Erzeugung von sauberer und erneuerbarer Energie und der Bekämpfung des Klimawandels zu machen, wird Realität. Die klima- und energiepolitischen Maßnahmen der EU beschleunigen die öffentlichen und privaten Investitionen in Innovation und Modernisierung, schaffen grüne Arbeitsplätze und sorgen dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger vom Übergang zu einer modernen, sauberen Wirtschaft profitieren können.
Die EU hat gezeigt, dass die Welt auf Europa als Vorkämpfer für den Klimaschutz zählen kann. Als erste große Volkswirtschaft setzt die EU ihre Zusagen im Rahmen des Klimaschutzübereinkommens von Paris in verbindliche Gesetze um. Auf der UN-Klimakonferenz in Kattowitz im Dezember spielte die EU eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris. So wurde ein klares Regelwerk verabschiedet, das weltweit zu Klimaschutzmaßnahmen auf allen Ebenen führen wird.
Auch mit der von der Kommission vorgestellten Vision einer wohlhabenden, modernen, wettbewerbsfähigen und klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 hat die EU ihr Engagement für ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen, die mit der Modernisierung der Wirtschaft und der Verbesserung der Lebensqualität Hand in Hand gehen, weiter unter Beweis gestellt.
Die EU ergriff im Jahr 2018 weitere Maßnahmen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Sie legte ehrgeizige neue Zielvorgaben für erneuerbare Energien und Energieeffizienz fest. Zudem erließ sie neue Vorschriften und sorgte für neue Investitionsquellen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Ein solides Governance-System auf der Grundlage nationaler Energie- und Klimapläne sowie neue Vorschriften zur Verbesserung der Funktionsweise des Strommarkts der EU wurden vereinbart. All dies wird die Energieunion untermauern und sicherstellen, dass ihre Ziele erreicht werden.
Gute Fortschritte wurden bei der Einführung strenger Vorschriften zur Dekarbonisierung und Modernisierung des Verkehrssektors erzielt, und die Vereinbarung über die Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten mit dem kontinentaleuropäischen System war ein wichtiger Meilenstein bei der Schaffung eines stärker vernetzten und besser integrierten EU-Energiemarkts.
Eine strategische Vision für ein klimaneutrales Europa bis 2050
Die Auswirkungen des Klimawandels lassen sich in Europa wie auch anderswo kaum noch ignorieren. Der Temperaturanstieg in Europa liegt bereits über dem globalen Durchschnitt. Das Jahr 2018 war von besonders heftigen Dürreperioden gekennzeichnet, und in vier der letzten fünf Jahre kam es zu extremen Hitzewellen. Im Sommer 2018 lagen die Temperaturen im Polarkreis um 5 °C über den Normaltemperaturen, während es in Mitteleuropa so trocken war, dass der Rhein mancherorts nicht mehr ausreichend Wasser für die Binnenschifffahrt führte. Die Anpassung an den Klimawandel ist unvermeidlich. Statt einer nur schrittweisen Verringerung der Emissionen muss nun das Ziel angestrebt werden, die Treibhausgasemissionen praktisch auf null zu senken.
Der Weltklimarat hat bestätigt, dass die internationalen Klimaschutzmaßnahmen dringend beschleunigt werden müssen. Um die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, müssen die Netto-Treibhausgasemissionen weltweit bis ungefähr 2070 auf null reduziert werden. Damit die EU eine globale Führungsrolle übernimmt und von ihrem Vorsprung profitieren kann, müsste sie die Treibhausgasneutralität bis 2050 erreichen, wie in der langfristigen Strategie der EU vorgeschlagen wurde.
Gleichzeitig brachten die letzten beiden Jahre bei der Reaktion Europas auf den Klimawandel eine entscheidende Wende. So wurde auf EU-Ebene intensiv an der Verabschiedung von Klima- und Energievorschriften gearbeitet, mit denen der Übergang unseres Energiesystems zu einer
kohlenstoffarmen Wirtschaft herbeigeführt werden soll. Zentrales Ziel der bestehenden Rechtsvorschriften der EU ist es, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Zukunft eines jeden zu sichern.
Auf Aufforderung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates legte die Kommission im November 2018 mit ihrer Mitteilung „Ein sauberer Planet für alle“ einen Vorschlag für eine bis ins Jahr 2050 reichende strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft vor.
Mit dieser Strategie wird angestrebt, die Richtung der Klima- und Energiepolitik der EU vorzugeben und abzustecken, was die EU als ihren langfristigen Beitrag zu den Zielen des Klimaschutzübereinkommens von Paris ansieht, die Erderwärmung deutlich unter 2 °C zu halten und die Anstrengungen fortzusetzen, den Temperaturanstieg auf unter 1,5 °C zu begrenzen. Zu diesem Zweck wird die EU in realistische technologische Lösungen investieren, die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger stärken und Maßnahmen in Schlüsselbereichen wie Industriepolitik, Finanzierung oder Forschung entsprechend abstimmen, während sie gleichzeitig für soziale Gerechtigkeit im Hinblick auf einen fairen Übergang sorgt, sodass niemand in Europa zurückbleibt. Auf diese Weise beabsichtigt die EU, bis 2050 als erste große Volkswirtschaft der Welt klimaneutral zu werden.
Die EU-Bürgerinnen und -Bürger erwarten, dass gehandelt wird. Einer im November 2018 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zufolge sind 93 % der europäischen Bürgerinnen und Bürger der Ansicht, dass der Klimawandel durch den Menschen verursacht wird, und 85 % teilen die Auffassung, dass die Bekämpfung des Klimawandels und die effizientere Nutzung von Energie zu Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa führen können.
Bei der Ausarbeitung ihrer Vision richtete sich die Kommission an ein breites Spektrum von Interessenträgern und führte eine öffentliche Konsultation durch, deren Ergebnisse in ihre Überlegungen eingeflossen sind. Mit der Vision wird eine breite Debatte unter Einbeziehung von Entscheidungsträgern, Interessenträgern und Bürgern darüber angestoßen, wie die EU zu den langfristigen Zielen des Übereinkommens von Paris beitragen und die nötige Wende herbeigeführt werden kann.
Im Dezember 2018 forderte der Europäische Rat die Mitgliedstaaten auf, im Zusammenhang mit der Strategie der Kommission Beiträge zu der allgemeinen Ausrichtung und den politischen Prioritäten für das erste Halbjahr 2019 zu leisten. Auf dieser Grundlage könnte die Europäische Union bis 2020 eine langfristige Strategie im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris vorlegen.
Internationale Zusammenarbeit beim globalen Klimaschutz
Kurz nach der Annahme der langfristigen Strategie und drei Jahre nach der Verabschiedung des Übereinkommens von Paris war die Zielsetzung der EU für die UN-Klimakonferenz (COP24) im Dezember in Kattowitz (Polen) im Wesentlichen eine zweifache: erstens die Vollendung eines soliden, umfassenden Regelwerks für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris, zweitens eine Bestandsaufnahme der kollektiven Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung seiner langfristigen Ziele.
Die Beratungen in Kattowitz endeten mit der Annahme eines klaren Regelwerks für die praktische Umsetzung des Übereinkommens von Paris in der ganzen Welt. An diesem Ergebnis hatte die EU entscheidenden Anteil. Sie arbeitete mit Bündnispartnern aus Industrie- und Entwicklungsländern zusammen und hat so gezeigt, dass der Multilateralismus und die internationale Zusammenarbeit der wirksamste Weg sind, um diese globale Herausforderung anzugehen.
Das Regelwerk wird es den Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris ermöglichen, ihre Beiträge zur Bekämpfung des Klimawandels umzusetzen, zu verfolgen und schrittweise zu steigern, um die langfristigen Ziele des Übereinkommens zu erreichen.
Die Regierungen und Interessenträger zogen auf der COP24 auch Bilanz der Fortschritte im Hinblick auf die Temperaturziele des Übereinkommens von Paris und erörterten, wie heute und in der nächsten Runde im Rahmen der nationalen Klimaschutzverpflichtungen ehrgeizigere Klimaschutzmaßnahmen gefördert werden können. Dies dürfte zu einer positiven politischen Dynamik führen und eine globale Debatte über die langfristigen Strategien und die erforderliche Beschleunigung der Maßnahmen in Gang setzen.
Im Laufe des Jahres 2018 spielte die EU eine Schlüsselrolle bei hochrangigen Veranstaltungen zur Förderung des globalen Klimaschutzes. Die EU richtete zusammen mit Kanada und China die zweite Ministerkonferenz zum Klimaschutz in Brüssel aus, an der Vertreter von 36 Regierungen zahlreicher der größten Volkswirtschaften der Welt teilnahmen. Die Minister betonten die Bedeutung des Multilateralismus und bekräftigten, dass das Übereinkommen von Paris unumkehrbar und nicht verhandelbar sei. Die EU und China bekannten sich bei ihrem Gipfeltreffen im Juli erneut zum Klimaschutz und einigten sich auf eine engere Zusammenarbeit beim Emissionshandel. Außerdem baute die EU ihre Zusammenarbeit mit Kalifornien und Neuseeland im Bereich der CO2-Märkte aus.
Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Kommission, auf der Klimaschutzkonferenz COP24 in Kattowitz, Polen,
3. Dezember 2018.
Die EU hat ihre weltweite Führungsrolle unter Beweis gestellt, indem sie ein Übereinkommen über den Ausstieg aus dem Gebrauch von Fluorkohlenwasserstoffen (gefährlichen klimaschädlichen Gasen, die häufig in Heiz- und Kühlgeräten eingesetzt werden) ratifizierte. Die globale Umsetzung des Übereinkommens, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, wird einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des Ziels des Übereinkommens von Paris leisten.
Im Jahr 2018 trug die EU auch zum Zustandekommen zweier wichtiger Klimaübereinkommen im See- und im Luftverkehr bei. Im April vereinbarte die Internationale Seeschifffahrts-Organisation die Festsetzung des klaren Ziels einer Reduktion der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 50 % gegenüber 2008, damit der Sektor möglichst bald in diesem Jahrhundert keine Treibhausgasemissionen mehr erzeugt. Im Juni billigte die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation eine Norm für das überhaupt erste globale System zur Bekämpfung der CO2-Emissionen im
Luftverkehr. Das Übereinkommen enthält die Vorschriften, nach denen Fluggesellschaften ihre Emissionen ab 2019 überwachen, melden und überprüfen müssen.
Die EU ist weiterhin fest entschlossen, Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern zu unterstützen. Die EU, ihre Mitgliedstaaten und die Europäische Investitionsbank leisten nach wie vor den größten öffentlichen Beitrag zur Klimafinanzierung: 2017 steuerten sie gemeinsam 20,4 Mrd. EUR für die Entwicklungsländer bei.
Kommissar Miguel Arias Cañete auf der hochrangigen Veranstaltung „Klima, Sicherheit und Frieden: Zeit zum Handeln“, Brüssel, Belgien, 22. Juni 2018.
Vollendung einer modernen, ambitionierten Energieunion
Die Umgestaltung der Energiesysteme Europas ist für die Bekämpfung des Klimawandels entscheidend. Das bedeutet, dass wir Energie anders produzieren und verbrauchen müssen. Deshalb strebt die EU eine kohlenstoffarme Wirtschaft an, in der die Verbraucher eine größere Auswahl bei der Energieversorgung haben, Energiepreise verlässlich vergleichen können und die Möglichkeit haben, selbst Strom zu erzeugen und zu verkaufen.
Paket „Saubere Energie“
Mit der Einigung über alle Legislativvorschläge des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ im Jahr 2018 wurde ein moderner Rechtsrahmen für die Energiewende auf den Weg gebracht. Damit wurde ein Beitrag zum Ziel der EU geleistet, weltweit führend bei erneuerbaren Energien zu werden und der Energieeffizienz absoluten Vorrang einzuräumen.
Dazu gehören ein neues Energieeffizienzziel für die EU von mindestens 32,5 % und ein neues Ziel von mindestens 32 % für erneuerbare Energien im Energiemix der EU bis 2030, einschließlich einer Revisionsklausel für eine Aufwärtskorrektur beider Zielvorgaben im Jahr 2023. Diese neuen Zielwerte spiegeln die hohen Ambitionen der EU wider und tragen dem Tempo des Wandels bei den neuen Technologien und den geringeren Kosten aufgrund von Größenvorteilen Rechnung. All dies wird bis 2030 zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um insgesamt ca. 45 % führen, womit das Ziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu senken, zu dem sich die EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris verpflichtet hat, übertroffen wird.
Im Juli sind neue europäische Vorschriften in Kraft getreten, die zu diesen Zielen beitragen werden, indem das enorme Potenzial für Effizienzgewinne im Gebäudesektor – dem Sektor mit dem größten Energieverbrauch in Europa – genutzt wird. Dadurch wird ein klarer Weg vorgezeichnet, wie bis 2050 der Bestand an emissionsarmen und -freien Gebäuden vergrößert werden soll.
Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Kommission, besucht eine Fabrik für Lithium-Ionen-Akkumulatoren in Västerås, Schweden, 27. April 2018.
Die neuen Vorschriften werden nicht nur zur intelligenteren Gestaltung von Gebäuden und finanziellen Einsparungen, sondern auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Renovierungs- und Bausektor führen.
Die Verbesserungen bei der Energieeffizienz werden außerdem zur Bekämpfung von Energiearmut beitragen, indem in älteren, dringend renovierungsbedürftigen Gebäuden die Kosten gesenkt werden. Im Januar rief die Kommission im Rahmen ihrer Bemühungen zur Bekämpfung von Energiearmut in der EU die EU-Beobachtungsstelle für Energiearmut ins Leben, um die Messung und die Überwachung von Energiearmut sowie den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren in diesem Bereich zu verbessern.
Im Dezember traten Rechtsvorschriften in Kraft, mit denen die Mitgliedstaaten und die EU für die Energieunion gerüstet werden sollen. Sie sollen sicherstellen, dass die Energie- und Klimaziele für 2030 sowie die Klimaanpassungsziele erreicht werden, indem ein politischer Prozess zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und der Kommission auf den Weg gebracht wird.
Darüber hinaus kam es im Dezember zu einer politischen Einigung über neue Vorschriften zur Verbesserung der Funktionsweise des Strommarktes in der EU. Sie werden den Wettbewerb fördern und es den Verbrauchern ermöglichen, sich aktiver am Markt zu beteiligen und ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten. Außerdem wurden Maßnahmen, mit denen die Menschen in Europa besser vor kritischen Stromversorgungsengpässen geschützt werden sollen, und die Stärkung der Rolle der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden vereinbart.
Zu den weiteren Maßnahmen, die 2018 zur Verbesserung der Energieeffizienz getroffen wurden, gehörte das Verbot des Verkaufs ineffizienter Halogenlampen ab dem 1. September, wodurch die Stromkosten für die Verbraucher in der EU sinken und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beigetragen wird.
Energieversorgungssicherheit und Solidarität
Die Energieversorgungssicherheit für die Verbraucher in der EU ist integraler Bestandteil der Strategie für die Energieunion. Im Rahmen der Bemühungen um die Erhöhung der Versorgungssicherheit in den baltischen Staaten erzielten der Präsident der Kommission und die Staats- und Regierungschefs Litauens, Lettlands, Estlands und Polens eine Einigung über die Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten mit dem kontinentaleuropäischen Netz bis 2025. Die vollständige Integration der Netze der baltischen Staaten mit dem Rest Europas ist eine Priorität für die Energieunion und wird ein wichtiger Beitrag zur Einheit und Energieversorgungssicherheit der EU sein.
Den Menschen in der EU werden durch den Wettbewerb und die Diversifizierung der Energieträger eine größere Auswahl und mehr Sicherheit geboten. Fortschritte in diesem Bereich wurden unter anderem mit der im Mai unterzeichneten gemeinsamen Verpflichtung zur Realisierung der Gasverbindungsleitung zwischen Bulgarien und Serbien gemacht. Die Gaspipeline wird nicht nur einen neuen Versorgungsweg nach Serbien, sondern auch in andere Teile Südosteuropas eröffnen.
Im Juni unterzeichneten die Ministerpräsidenten Bulgariens und Griechenlands eine politische Erklärung zur Unterstützung des Baus einer Gasverbindungsleitung zwischen den beiden Ländern. Weitere wichtige Projekte zwischen Mitgliedstaaten sind die Gasverbindungsleitungen zwischen Dänemark und Polen sowie zwischen Polen und Litauen.
Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission (Mitte), empfängt den Ministerpräsidenten Lettlands, Māris Kučinskis, die Präsidentin Litauens, Dalia Grybauskaitė, den Ministerpräsidenten Estlands, Jüri Ratas, und den Ministerpräsidenten Polens, Mateusz Morawiecki, Brüssel, Belgien, 22. März 2018.
Auf dem Gipfel von Lissabon im Juli wurde die europäische Solidarität im Energiebereich bekräftigt, als die Staats- und Regierungschefs Portugals, Frankreichs und Spaniens vereinbarten, die Integration der Iberischen Halbinsel in den europäischen Energiemarkt zu stärken. Die Kommission unterstützt den Bau der notwendigen Infrastruktur mit einer Rekordsumme von 578 Mio. EUR für die Hochspannungsleitung durch den Golf von Biskaya. Es handelt sich um die umfangreichste Investition, die jemals aus der Fazilität Connecting Europe für ein Energieinfrastrukturprojekt finanziert wurde.
Im Mai erlegte die Kommission dem russischen Unternehmen Gazprom Verpflichtungen auf‚ um die freie Lieferung von Erdgas zu Wettbewerbspreisen auf den mittel- und osteuropäischen Gasmärkten zu ermöglichen und zu garantieren.
Im Jahr 2018 investierte die EU über die Fazilität „Connecting Europe“ 48,4 Mio. EUR in acht Infrastrukturprojekte in den Bereichen Strom, Gas und intelligente Netze. Über 50 % der geplanten Mittelzuweisungen für Nachhaltigkeitsprojekte in den Bereichen Energie und Verkehr für den Zeitraum 2014-2020 (rund 32 Mrd. EUR) wurden bereits für Projekte vor Ort bereitgestellt. Die EU unterstützt viele Regionen aktiv bei der Entwicklung von Strategien und der Durchführung konkreter Maßnahmen im Rahmen der Pilotmaßnahmen der Kommission für Regionen im industriellen Wandel und der Initiative für kohle- und CO2-intensive Regionen im Wandel. Die Investitionsoffensive für Europa wurde 2018 fortgesetzt, um dazu beizutragen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Europa Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen können. Damit stieg die Zahl der mit der Investitionsoffensive unterstützten Haushalte auf 7,4 Millionen. Im Dezember verhängte die Kommission gegen Bulgarian Energy Holding‚ ihre Gasversorgungstochter Bulgargaz und ihre Gasinfrastrukturtochter Bulgartransgaz („BEH-Gruppe“) eine Geldbuße in Höhe von 77 Mio. EUR, weil sie ihren Wettbewerbern unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften den Zugang zu wesentlicher Gasinfrastruktur in Bulgarien verwehrt haben.
Im Jahr 2018 genehmigte die EU sechs Stromkapazitätsmechanismen in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien und Polen, um mittel- und langfristig eine ausreichende Stromversorgung zu gewährleisten.
Auf internationaler Ebene veranstaltete die Kommission eine Reihe hochrangiger Treffen in Iran mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnern im Energiebereich zu stärken. Vor dem schwierigen Hintergrund der Aufkündigung der Atomvereinbarung mit Iran durch die USA bestand die Kommission auf der Aufhebung der Sanktionen als wesentlichem Element der Vereinbarung.
Im Juli besuchte Präsident Juncker US-Präsident Donald Trump im Weißen Haus: Sie kamen überein, die strategische Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Energiebereich auszubauen. Sie einigten sich insbesondere auf eine Zusammenarbeit zur Erhöhung der EU-Importe von Flüssigerdgas aus den Vereinigten Staaten, um die Energieversorgung stärker zu diversifizieren und sicherer zu machen.
Dekarbonisierung der Wirtschaft
Die Maßnahmen zur Emissionsminderung sind eine Investition in den Wohlstand und die Nachhaltigkeit der europäischen Wirtschaft. Die EU ist bereits auf dem richtigen Weg und wird ihr Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % zu verringern, voraussichtlich übertreffen. Die Emissionen gingen zwischen 1990 und 2017 um 22 % zurück, während die EU-Wirtschaft im selben Zeitraum um 58 % wuchs.
Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Kommission, auf einer Diskussionsveranstaltung im Rahmen der Hannover Messe, Hannover, Deutschland,
23. April 2018.
Der Rechtsrahmen für die Erfüllung der Pariser Zusagen der EU ist bereits vorhanden. Das gesamtwirtschaftliche Ziel für 2030 wurde in spezifische Ziele für das EU-Emissionshandelssystem und für die Sektoren außerhalb dessen Anwendungsbereich wie Verkehr, Gebäude, Abfallwirtschaft und Landwirtschaft untergliedert.
Im Mai wurden verbindliche jährliche Ziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen in den EU-Mitgliedstaaten im Zeitraum 2021-2030 für die nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Sektoren verabschiedet, auf die fast 60 % der gesamten Emissionen in der EU entfallen. Darüber hinaus wurden EU-Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Emission und Bindung von Treibhausgasen durch die Landnutzung erlassen.
Das Emissionshandelssystem der EU wurde für die Zeit nach 2020 überarbeitet. Diese Reform wird das Tempo der Emissionssenkung erhöhen, das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen weiter reduzieren und energieintensive Industriezweige und den Stromsektor dabei unterstützen, die nötigen Innovationen und Investitionen vorzunehmen, um die Herausforderungen des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu bewältigen. Die Marktentwicklungen seit der Verabschiedung der überarbeiteten Rechtsvorschriften werden als Zeichen des wachsenden Vertrauens darin gesehen, dass der CO2-Markt bei der Verwirklichung der klimapolitischen Ziele der EU eine entscheidende Rolle spielt, und sie treiben den technologischen Wandel voran.
Im Mai stellte die Kommission das letzte noch ausstehende Maßnahmenbündel zur Modernisierung des europäischen Verkehrssektors vor (siehe auch Kapitel 4). Dazu gehören auch die allerersten CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge. Der Vorschlag sieht vor, dass die durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer Lastkraftwagen im Jahr 2025 um 15 % niedriger sein müssen als im Jahr 2019, wobei für 2030 als Richtwert eine Verringerung um mindestens 30 % angestrebt wird. Diese Ziele werden den Transportunternehmen – mehrheitlich KMU – dank eines geringeren Kraftstoffverbrauchs zu beträchtlichen Einsparungen verhelfen. Im Dezember erreichten das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über strenge Vorschriften für die Dekarbonisierung und Modernisierung von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen. Sie einigten sich vorläufig auf neue CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge in der EU für die Zeit nach 2020. Im Jahr 2030 müssen die Emissionen von neuen Personenkraftwagen um 37,5 % bzw. von neuen leichten Nutzfahrzeugen um 31 % niedriger sein als 2021. Dies wird den Übergang zu sauberer Mobilität beschleunigen und den Weg für die Klimaneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts ebnen. Es wird dazu beitragen, die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu erfüllen und gleichzeitig die Luftqualität für alle Europäer zu verbessern.
Zu den weiteren Maßnahmen, die ergriffen wurden, gehört ein umfassender Aktionsplan für Batterien, der zur Schaffung eines wettbewerbsfähigen und nachhaltigen „Batterie-Ökosystems“ in Europa beitragen wird. Batterien werden für die Automobilindustrie im 21. Jahrhundert genauso wichtig sein, wie es der Verbrennungsmotor im 20. Jahrhundert war. Ein Jahr nachdem die Europäische Kommission die Europäische Batterie-Allianz ins Leben gerufen hatte‚ waren große Fortschritte beim Aufbau einer europäischen Batterieproduktion zu verzeichnen, und es entstehen bereits die ersten Pilot-Produktionsanlagen. Die Europäische Kommission schlug auch eine neue Reifenkennzeichnung vor, die es europäischen Haushalten erleichtern soll, ihre Kraftstoffkosten zu senken: Bis zu 125 EUR pro Auto und Jahr lassen sich einsparen, wenn die effizientesten Reifen verwendet werden.
Bekämpfung der Luftverschmutzung
Im Mai 2018 setzte sich die EU entschlossen für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Luftverschmutzung ein‚ indem sie Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Ziele skizzierte. Dazu gehören die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen über saubere Luft und der Einsatz von EU-Mitteln zur Förderung einer besseren Luftqualität.
Darüber hinaus hat die Kommission Deutschland, Frankreich, Italien, Rumänien, Ungarn und das Vereinigte Königreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt. Grund war, dass die Grenzwerte für die Luftqualität nicht eingehalten werden und keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um die Zeiträume, in denen die Grenzwerte überschritten werden, so kurz wie möglich zu halten.
Seit September müssen alle Neuwagen neuen Emissionstests unterzogen werden, bevor sie in Europa verkauft, zugelassen und im Straßenverkehr gefahren werden dürfen. Die neuen Tests werden die Emissionen zuverlässiger erfassen (unter realen Fahrbedingungen) und dazu beitragen, das Vertrauen in die Leistung von Neuwagen wiederherzustellen. Seit Januar 2019 können unabhängige Akteure, einschließlich der Kommission, amtlich anerkannte Tests durch akkreditierte Laboratorien und technische Dienste durchführen lassen, um die Emissionswerte während der Lebensdauer eines Fahrzeugs zu prüfen (siehe auch Kapitel 4).
Im September leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung ein, um zu prüfen, ob BMW, Daimler und VW (Volkswagen, Audi, Porsche) unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften Absprachen getroffen haben, um den Wettbewerb bei der Entwicklung und Einführung von Technologien zur Senkung der Emissionen von Personenkraftwagen mit Benzin- oder Dieselantrieb zu vermeiden.
Im Jahr 2018 genehmigte die Kommission eine Reihe von Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit dem Übergang zu einem emissionsarmen Verkehr. Diese von Deutschland und Portugal notifizierten staatlichen Beihilferegelungen betrafen die Förderung des Erwerbs emissionsarmer Fahrzeuge, den Bau der notwendigen Ladeinfrastruktur und die Nachrüstung älterer Dieselbusse.
Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels
Zusätzlich zu den Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen hat die EU weiterhin Vorbereitungs- und Anpassungsmaßnahmen im Hinblick auf die unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels ergriffen. Inzwischen verfügen 25 Mitgliedstaaten über eine Anpassungsstrategie, und die Anpassung an den Klimawandel wurde im Rahmen von Finanzierungsinstrumenten der EU und von Initiativen wie dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie, der 2018 sein zehnjähriges Bestehen feierte, berücksichtigt. In dem im November veröffentlichten Bericht über die Umsetzung der EU-Anpassungsstrategie werden diese und andere Erfolge aufgezeigt, aber auch Maßnahmen dargelegt, die notwendig sind, um die Anfälligkeit Europas gegenüber den Folgen des Klimawandels innerhalb und außerhalb seiner Grenzen zu verringern.

Damit unser Geld für den Planeten arbeitet – nachhaltig investieren.
Nachhaltige Finanzierung
Um die Klima- und Energieziele der EU bis 2030 zu erreichen, sind jährlich rund 180 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen erforderlich. Auf der Grundlage der Empfehlungen der hochrangigen Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen hat die Kommission einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen auf den Weg gebracht und im Mai 2018 entsprechende Legislativvorschläge vorgelegt. Die Gesetzgebungsverfahren für den Änderungsvorschlag zur Schaffung einer neuen Kategorie von Referenzwerten für CO2-arme Investitionen und für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz sowie ein Vorschlag für eine Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken kommen voran. Die Kommission hat ferner vorgeschlagen, schrittweise ein einheitliches Klassifizierungssystem („Taxonomie“) für Wirtschaftstätigkeiten einzuführen, die als ökologisch nachhaltig angesehen werden können. Nach ihrer Verabschiedung werden diese Vorschriften den Finanzmarktteilnehmern einen starken Anreiz bieten, bei Investitionen stärker auf Nachhaltigkeit zu achten und für Transparenz zu sorgen, sodass institutionelle Anleger und Kleinanleger bei ihren Investitionen fundierte Entscheidungen treffen können.
Ein weiterer wichtiger Schritt wurde im Oktober getan, als die Kommission und „Breakthrough Energy“ unter der Leitung von Bill Gates den neuen, mit 100 Mio. EUR ausgestatteten Investitionsfonds „Breakthrough Energy Europe“ ins Leben riefen, um innovative europäische Unternehmen dabei zu unterstützen, neue, saubere Energietechnologien zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Darüber hinaus genehmigte die Europäische Kommission ein Investitionspaket von 243 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt für Projekte im Rahmen des Programms LIFE zur Förderung von Natur- und Umweltschutz und der Lebensqualität, mit denen der Übergang Europas zu einer nachhaltigeren, kohlenstoffarmen Zukunft unterstützt wird.
Werner Hoyer, Präsident der Europäischen Investitionsbank, auf der hochrangigen Konferenz über die Finanzierung nachhaltigen Wachstums, Brüssel, Belgien, 22. März 2018.
Der langfristige EU-Haushalt 2021-2027
Um zur Verwirklichung der Klimaziele der EU beizutragen, hat die Kommission vorgeschlagen, dass mindestens 25 % des nächsten langfristigen EU-Haushalts (2021-2027) zu den Klimazielen beitragen sollten. Sie schlägt vor, das Programm LIFE auszubauen, das zu den Flaggschiffen der Umwelt- und Klimafinanzierung der EU gehört, und die Mittel um 60 % aufzustocken.
Im Energiebereich sollen mit 8,7 Mrd. EUR über einen Zeitraum von sieben Jahren Investitionen in europäische Energieinfrastrukturnetze gefördert werden, um eine nachhaltige, klimaresiliente Energieunion zu schaffen und die Energiewende zu unterstützen. Weitere 6,07 Mrd. EUR sollen für das internationale Projekt zur Errichtung und zum Betrieb einer Versuchsanlage bereitgestellt werden, mit der die Nutzbarkeit der Kernfusion als saubere und nachhaltige Energiequelle erprobt werden soll. Darüber hinaus schlägt die Kommission ehrgeizigere Zielsetzungen der EU in den Bereichen Umweltpflege und Klimaschutz vor, wobei 40 % der für die Gemeinsame Agrarpolitik vorgesehenen Gesamtmittel zum Klimaschutz beitragen sollen.
Investitionen in bahnbrechende Technologien sind eine Voraussetzung für die Verwirklichung der Klimaziele der EU. Auf der Grundlage der überarbeiteten Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem wird ein Innovationsfonds in Verbindung mit Horizont Europa, InvestEU und anderen EU-Programmen im Rahmen des langfristigen Haushalts zum Einsatz kommen. Außerdem werden zehn Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa zusätzlich zu den Mitteln aus dem EU-Haushalt weitere Mittel aus einem Modernisierungsfonds erhalten, um ihre Energiesysteme zu modernisieren und zu dekarbonisieren. Im Zusammenhang mit der Neuauflage des Programms LIFE schlug die Europäische Kommission vor, das Budget für Projekte zur Unterstützung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen um 1,95 Mrd. EUR auf 5,45 Mrd. EUR zu erhöhen.
Der künftige langfristige EU-Haushalt
Kommissar Günther Oettinger stellt die Pläne der Europäischen Kommission für den langfristigen EU-Haushalt vor, Brüssel, Belgien, 2. Mai 2018.
Im Mai 2018 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für den künftigen langfristigen EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 vor. Dieser Vorschlag ist das Ergebnis eines offenen, integrativen Prozesses, an dem sich das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten, Empfänger von EU-Mitteln und andere Interessenträger beteiligt haben. Darin wird der Schwerpunkt auf die derzeitigen und künftigen Herausforderungen für die EU und auf die Bereitstellung der Ressourcen für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt, gelegt.
Im vorgeschlagenen Haushalt sind Verpflichtungen in Höhe von 1 135 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) für einen Zeitraum von sieben Jahren vorgesehen, was 1,11 % des Bruttonationaleinkommens der EU-27 entspricht. Mit dem vorgeschlagenen Legislativpaket wird außerdem das derzeitige Finanzierungssystem des EU-Haushalts modernisiert und vereinfacht, indem einige bestehende Elemente wie die Mehrwertsteuer-Eigenmittel vereinfacht werden und eine Palette neuer Eigenmittelkategorien in Verbindung mit den politischen Prioritäten der EU eingeführt wird.
Der Vorschlag konzentriert sich auf Bereiche, in denen der EU-Haushalt dank des europäischen Mehrwerts den größten Beitrag leisten kann. Insbesondere soll das derzeitige Finanzierungsniveau für Schlüsselbereiche, in denen ein koordinierter Ansatz wirksamer als ein einzelstaatlicher Ansatz sein kann, angehoben werden: Forschung und Innovation, digitaler Wandel, Jugend, Sicherheit und Management der Außengrenzen sowie auswärtiges Handeln der EU. Zur Überbrückung der Lücke, die im EU-Haushalt durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU entsteht, setzt der neue Vorschlag auch auf Einsparungen und Effizienzsteigerungen. Zwar sind moderate Kürzungen unvermeidlich, doch wird durch die Modernisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Kohäsionspolitik sichergestellt, dass sie mit weniger Mitteln auskommen und zu den neuen Prioritäten beitragen können.
Mit dem vorgeschlagenen langfristigen Haushalt werden auch wichtige Schritte unternommen, um die Finanzierungsverfahren der EU zu vereinfachen, sodass die potenziellen Begünstigten leichter Zugang zu den verfügbaren Möglichkeiten erhalten. Die Kommission hat Folgendes vorgeschlagen:
- Verringerung der Zahl der Programme im mehrjährigen Finanzrahmen von derzeit 58 auf 37,
- Vereinfachung der Vorschriften für die EU-Finanzierung, Reduzierung des Verwaltungsaufwands und Erleichterung der Antragstellung,
- zusätzliche Synergien und mehr Komplementarität bei der Finanzierung, um Doppelarbeit zu vermeiden, und
- Ausbau der bestehenden Flexibilitäts- und Krisenmanagementinstrumente, um mit dem EU-Haushalt besser auf neue Herausforderungen in einer sich rasch wandelnden Welt reagieren zu können.
Der neue Vorschlag sieht auch vor, die Bereitstellung von EU-Fördermitteln stärker an die Rechtsstaatlichkeit zu koppeln, die eine wesentliche Voraussetzung für eine wirtschaftliche Haushaltsführung ist. Ein neuer Mechanismus wurde vorgeschlagen, der es der Europäischen Union ermöglichen soll, den Zugang zu EU-Mitteln je nach Art, Schwere und Umfang der Rechtsstaatlichkeitsdefizite auszusetzen oder zu beschränken.
Auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission werden die Mitgliedstaaten im Europäischen Rat den künftigen langfristigen Haushalt der EU erörtern und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments darüber beschließen. Eine rechtzeitige Genehmigung wird für einen reibungslosen Übergang zwischen dem derzeitigen und dem anschließenden langfristigen Haushalt wichtig sein, um Vorhersehbarkeit und Stabilität zu gewährleisten.
Kapitel 4
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
„In Zeiten zunehmender Globalisierung ist der Binnenmarkt Europas größter Trumpf. Deshalb soll die nächste Kommission nach meinem Willen auf die Stärke unseres Binnenmarkts bauen und sein Potenzial in alle Richtungen ausschöpfen.“
Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014
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Im Jahr 2018 wurde das 25-jährige Bestehen des gemeinsamen Markts, auch Binnenmarkt genannt, gefeiert. Es handelt sich um einen der größten Märkte der Welt, in dem Personen, Waren, Dienstleistungen und Geld frei zirkulieren können.
Dank dem Binnenmarkt können die Europäer grundsätzlich kaufen, was sie wollen und wo sie wollen, und aus einem größeren Angebot zu niedrigeren Preisen wählen. Die europäischen Unternehmen – große und kleine – können ihre Kundenbasis ausbauen und mit Produkten und Dienstleistungen in der gesamten EU leichter Handel treiben.
Die Bürger profitierten von der Abschaffung der Roaminggebühren, sie erhielten umfassende Fahr- und Fluggastrechte und genießen als Verbraucher sowohl online als auch offline höheren Schutz. Heute können die Menschen in einem gerechteren und sozialeren Europa mit besseren Lebens- und Arbeitsbedingungen rechnen. In diesem Bereich bleibt jedoch noch viel zu tun.
Die Anstrengungen zur Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts gehen ständig weiter und reichen von der Schaffung eines einheitlichen EU-Mehrwertsteuerraums und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -betrug bis hin zu Maßnahmen für sicherere und umweltfreundlichere Autos.
Im Jahr 2018 wurden wichtige Etappenziele bei der Verwirklichung eines fairen Binnenmarkts erreicht: Neue Vorschriften über gleiches Entgelt für gleiche Arbeit am gleichen Ort wurden verabschiedet. Zudem wurde dafür gesorgt, dass Berufsangehörige ihre Dienstleistungen in der gesamten Union reibungsloser erbringen können. Die EU hat sich auch bereit erklärt, ein zentrales digitales Zugangstor zu schaffen, mit dem Bürger und Unternehmen Formalitäten online einfacher erledigen können.
Die Zollunion, deren 50-jähriges Bestehen im Juli gefeiert wurde, ist nach wie vor ein Eckpfeiler des Binnenmarkts. Sie gewährleistet die Sicherheit der EU-Grenzen, schützt die Bürger vor gefährlichen und verbotenen Gütern, wahrt die finanziellen Interessen der EU und fördert die reibungslose Abwicklung rechtmäßiger Handelsgeschäfte.
Ein Binnenmarkt, der für Bürger und Unternehmen besser funktioniert
Im Jahr 2018 beseitigte die EU weitere Hindernisse für den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen und informierte über bewährte Verfahren zur Unterstützung der Entwicklung des Einzelhandels.
Im November 2018 nahm die Kommission eine Mitteilung an, in der sie die Lage im Binnenmarkt neu bewertete und die Mitgliedstaaten aufforderte, ihr politisches Engagement für den gemeinsamen Markt zu bekräftigen. Damit der Binnenmarkt das Potenzial des digitalen Zeitalters voll ausschöpfen und das nachhaltige Wachstum unserer Wirtschaft gewährleisten kann, muss er ordnungsgemäß funktionieren und sich in einer raschem Wandel ausgesetzten Welt weiterentwickeln. Heute erfordert eine vertiefte Integration jedoch mehr politischen Mut als vor 25 Jahren, und es bedarf größerer Anstrengungen, um die Kluft zwischen wohlklingender Rhetorik und praktischer Umsetzung zu schließen. In der Mitteilung werden drei Hauptbereiche hervorgehoben, in denen weitere Bemühungen vonnöten sind, um den Binnenmarkt zu vertiefen und zu stärken. Erstens fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der EU-Vorschriften umsichtig vorzugehen und davon Abstand zu nehmen, neue Hindernisse zu errichten. Zweitens wurde an das Europäische Parlament und den Rat appelliert, alle Rechtsvorschriften zu erlassen, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts vorgeschlagen wurden. Drittens unterstreicht die Kommission das erhebliche Potenzial für eine weitere wirtschaftliche Integration in den Bereichen Dienstleistungen, Produkte, Steuern und Netzindustrien. Hierfür sind politischer Mut und Entschlossenheit erforderlich.
Außerdem legte die Kommission Mitteilungen über die EU-Investitionsoffensive und die harmonisierten europäischen Normen vor. Daraus geht hervor, wie die Initiativen der Kommission dazu beitragen, den Alltag der Menschen zu verbessern, Unternehmen dabei zu helfen, sich zu entfalten, Europa als attraktives Investitionsziel zu erhalten und Europas Werte, Stellung und Einfluss in der Welt zu stärken.
Die EU einigte sich auf neue Vorschriften‚ mit denen sichergestellt wird, dass nationale Bestimmungen keine unnötigen Hindernisse für die Freizügigkeit von Fachkräften in der EU schaffen. Davon werden 50 Millionen Menschen – 22 % der Arbeitskräfte in Europa – profitieren, die reglementierte, besondere Qualifikationen erfordernde Berufe ausüben, beispielsweise Ingenieure, Rechtsanwälte und Architekten. Ab 2020 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Kosten und den Nutzen geplanter Rechtsvorschriften sorgfältig prüfen und mit einem Test gewährleisten, dass diese Vorschriften angemessen und gerechtfertigt sind.
Der seit Januar 2016 verfügbare Europäische Berufsausweis erleichtert qualifizierten Fachkräften die Erbringung von Dienstleistungen in der gesamten EU. Die Bewertung aus dem Jahr 2018 zeigt, dass der Ausweis, der derzeit Krankenschwestern und Krankenpflegern für allgemeine Pflege, Apothekern, Physiotherapeuten, Immobilienmaklern und Bergführern ausgestellt wird, im Vergleich zu herkömmlichen Anerkennungsverfahren einen Mehrwert darstellt.
Darüber hinaus befasste sich die EU mit Beschränkungen im Einzelhandel, in dem fast 9 % der europäischen Arbeitskräfte – in über 3,6 Millionen Unternehmen – beschäftigt sind. Angesichts der rasanten Entwicklung des elektronischen Handels und des Multi-Channel-Systems verändert sich der Einzelhandel drastisch. Im April veröffentlichte die Kommission eine Reihe bewährter Verfahren, durch die der Einzelhandelssektor offener, stärker integriert und wettbewerbsfähiger werden soll, und legte auch neue Konzepte zur Wiederbelebung der Stadtzentren vor. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die geltenden Vorschriften nicht diskriminieren sowie gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Ein Leitfaden zur Neubelebung und Modernisierung des kleinflächigen Einzelhandels enthält praktische Vorschläge dazu, wie die Herausforderungen der Zukunft bewältigt werden können.
Damit die Lebensmittelversorgungskette gerechter gestaltet und die Stellung von Landwirten und kleinen Unternehmen gestärkt wird, hat die Kommission ein Verbot der schädlichsten unlauteren Handelspraktiken vorgeschlagen.
Im Dezember erzielten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine politische Einigung über ein neues Regelwerk, das alle Landwirte in der EU und die meisten kleineren und mittleren Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft vor Praktiken schützen wird, die gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Geschäftsverkehrs verstoßen.
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Binnenmarktvorschriften hat die Kommission auch eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, u. a. im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen, der Vergabe öffentlicher Aufträge und des Einzelhandels.
Faire Bedingungen für Arbeitskräftemobilität und sicherere Arbeitsbedingungen
Im Jahr 2018 wurde auch der 50. Jahrestag der grundlegenden Verordnungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer begangen. Heute leben oder arbeiten rund 17 Millionen Europäerinnen und Europäer in einem anderen EU-Land, das sind fast doppelt so viele wie vor zehn Jahren.
Die Kommission hat die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vorgeschlagen, die Bürger und Unternehmen über die Möglichkeiten informiert‚ in einem anderen EU-Land zu leben, zu arbeiten oder unternehmerisch tätig zu sein. Ferner soll diese Behörde die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern im Interesse einer fairen und wirksamen Durchsetzung verstärken und bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten vermitteln. Dieses neue Gremium sollte 2019 eingerichtet werden. Damit wird der Vorschlag zur Verbesserung der Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ergänzt‚ die seit 60 Jahren zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger gelten. Über beide Vorschläge wird derzeit im Europäischen Parlament und im Rat verhandelt.
Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem freien Dienstleistungsverkehr und der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer steht im Mittelpunkt der neuen Vorschriften zum Schutz der Rechte der Personen, die von ihrem Arbeitgeber entsandt werden, um vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten. Dadurch wird für gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit am gleichen Ort gesorgt, und im jeweiligen Aufnahmeland herrschen dann gleiche Wettbewerbsbedingungen für ausländische und lokale Unternehmen.

50 Jahre Freizügigkeit und 60 Jahre Koordinierung der sozialen Sicherheit
in der EU.
Das zentrale digitale Zugangstor: Formalitäten online in einem Durchgang erledigen
Im Jahr 2018 wurde die Verordnung zur Schaffung eines zentralen digitalen Zugangstors angenommen, mit dem Bürger und Unternehmen in der EU Formalitäten leichter online erledigen können. Künftig wird ein Verwaltungsverfahren, das derzeit für Nutzer in einem EU-Land online verfügbar ist, für Nutzer aus anderen EU-Mitgliedstaaten in einer für grenzüberschreitend tätige Nutzer verständlichen EU-Sprache zugänglich sein. 21 wichtige Verfahren, darunter auch Anträge auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder Zulassung eines Kraftfahrzeugs, werden online zur Verfügung stehen. Durch die Einführung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung wird das System auch den grenzüberschreitenden Verwaltungsaufwand verringern. Die Behörden müssen von Bürgern und Unternehmen bereits eingereichte Informationen wiederverwenden, wodurch Unternehmen mehr als 11 Mrd. EUR einsparen könnten.
Eine starke und innovative industrielle Basis
Eine starke und wettbewerbsfähige industrielle Basis ist für die Zukunft der europäischen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Mit der erneuerten industriepolitischen Strategie der EU sollen die europäische Industrie sowie die europäischen Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt werden, die Chancen des industriellen Wandels, der Digitalisierung und der Dekarbonisierung zu nutzen.
Kommissar Pierre Moscovici (Zweiter von links) auf einer Führung durch das Mikroelektronik-Forschungszentrum CERTEM in Tours, Frankreich, 15. Mai 2018.
Der EU-Industrietag 2018 hat gezeigt, dass Europa über eine gute Ausgangsposition verfügt. Einmal mehr hat die EU ihre Führungsrolle beim Übergang zu sauberer und nachhaltiger Energie mit der Organisation des ersten Industrieforums für saubere Energie unter Beweis gestellt. Im Mittelpunkt standen dabei drei Initiativen der Industrie zu den Themen Batterien, erneuerbare Energien und Bauwirtschaft.
Die EU hat den mit 10 Mio. EUR dotierten Preis für innovative Batterien für Elektrofahrzeuge ausgeschrieben und veranstaltete das ersten Treffen von „Industrie 2030“ – einer Gruppe von 20 Experten, die im Sommer 2019 ihre Empfehlungen zu einer Vision für die künftige Gestaltung der europäischen Industrie beisteuern werden.
Jyrki Katainen, Vizepräsident der Kommission, auf dem zweiten Europäischen Industrietag in Brüssel, Belgien, 22. Februar 2018.
Auch wenn sich die Innovationsleistung der EU weiter verbessert, war dem Europäischen Innovationsanzeiger 2018 doch zu entnehmen, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas zu gewährleisten. In den meisten EU-Ländern war ein positiver Trend zu beobachten, vor allem in Malta, den Niederlanden und Spanien, wobei Schweden nach wie vor bei der Innovation EU-weit führend war. Die EU holt gegenüber ihren Hauptkonkurrenten Kanada, Japan und USA auf. Ohne konzertierte Bemühungen um die Ausschöpfung des Innovationspotenzials Europas wird es jedoch nicht gelingen, diese Innovationslücke zu schließen und die Führungsrolle gegenüber China zu behaupten.
Europa muss die Chancen ergreifen, die sich aus der raschen technologischen Entwicklung ergeben. Die EU hat die Modernisierung der EU-Industrie mit Initiativen wie Maßnahmen zur künstlichen Intelligenz und einer Strategie für vernetztes und automatisiertes Fahren unterstützt und auch die bestehenden Vorschriften zu Maschinen und Haftpflicht bewertet. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass diese Vorschriften ihren Zweck erfüllen. Es zeigte sich, dass sie für neue digitale Technologien und innovative Produkte geeignet sind.
Ein einfacheres und weniger betrugsanfälliges Steuerwesen
Für einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt sind gerechte und effiziente Steuervorschriften erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission seit November 2014 im Steuerbereich 22 Vorschläge vorgelegt.
Im März 2018 nahmen die EU-Finanzminister Vorschriften an, mit denen für mehr Transparenz gesorgt werden soll, um eine aggressive grenzüberschreitende Steuerplanung zu verhindern. Ab Juli 2020 müssen Steuerintermediäre wie Steuerberater, Buchprüfer, Banken und Rechtsanwälte, die ihren Kunden komplexe grenzüberschreitende Finanzregelungen anbieten, die zur Vermeidung von Steuern beitragen könnten, die für sie zuständigen Steuerbehörden über diese Strukturen unterrichten.
Die Kommission nimmt die weitreichendste Mehrwertsteuerreform seit 25 Jahren in Angriff. Im Oktober 2017 schlug sie die wichtigsten Grundsätze für die Schaffung eines einheitlichen EU-Mehrwertsteuerraums vor. Dieser soll dazu beitragen, den grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug zu verringern, der die nationalen Haushalte in den EU-Mitgliedstaaten derzeit jährlich schätzungsweise 50 Mrd. EUR kostet. Im Mai 2018 legte die Kommission die detaillierten technischen Maßnahmen zur Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Besteuerung des Handels zwischen EU-Ländern vor.
Im Oktober begrüßte die Kommission, dass die EU-Länder neue Instrumente zur Schließung von Schlupflöchern im Mehrwertsteuersystem der EU angenommen hatten. Seit Inkrafttreten dieser Instrumente im November 2018 sind die EU-Länder in der Lage, mehr Informationen auszutauschen und bei der Bekämpfung krimineller Vereinigungen enger zusammenzuarbeiten.
50 Jahre Zollunion – ein Anlass zum Feiern
2018 bestand die Zollunion seit 50 Jahren. Den EU-Binnenmarkt, der es allen in der EU niedergelassenen Unternehmen ermöglicht, ihre Waren ungeachtet der Binnengrenzen zu verkaufen und in der gesamten EU zu investieren, würde es ohne die durch die Zollunion begründete Zollfreiheit nicht geben.
Die Rolle und die Zuständigkeiten der Zollbehörden der Mitgliedstaaten haben in den letzten 50 Jahren an Bedeutung gewonnen. Im Juli unterzeichneten die EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Ersten Zweijahresberichts über die Entwicklung der EU-Zollunion und ihrer Governance die Charta der Europäischen Zollverwaltungen. Darin werden die Grundsätze des Schutzes der Gesellschaft, der Erleichterung des Handels und der Einmütigkeit des Vorgehens in Gegenwart und Zukunft bekräftigt.
Bessere Finanzdienstleistungen
Im Rahmen der geltenden Vorschriften macht es für im Euro-Währungsgebiet ansässige natürliche Personen oder Unternehmen keinen Unterschied, ob sie Euro-Transaktionen in ihrem eigenen Land oder in einem anderen Mitgliedstaat, der den Euro eingeführt hat, abwickeln. Die EU strebt an, dass die Europäer in den nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Ländern die gleichen Bedingungen vorfinden, wenn sie grenzüberschreitende Zahlungen im Euro-Währungsgebiet leisten. Im Dezember erzielten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine politische Einigung über den Vorschlag‚ der kostengünstige Euro-Transfers in der gesamten EU und eine fairere Währungsumrechnung für Verbraucher ermöglichen wird.
Mit dem im Mai unterbreiteten Vorschlag für neue EU-Vorschriften für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sollen die Opfer von Autounfällen besser geschützt und die Rechte der Versicherungsnehmer verbessert werden. Durch die neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass die Opfer von Autounfällen den ihnen zustehenden vollen Ausgleich erhalten, auch wenn der Versicherer zahlungsunfähig ist.
Mehr Verbraucherschutz bei Versicherungsprodukten
Was den Vertrieb von Versicherungsprodukten angeht, sehen Verbraucher in der EU seit dem Geltungsbeginn neuer Vorschriften im Oktober klarer. Der Verbraucherschutz wird durch strengere Bestimmungen über den Verkauf von Versicherungsprodukten gestärkt. Die verbesserten Vorschriften dürften sowohl den Versicherungsnehmern als auch den Versicherungsunternehmen und Versicherungsträgern zugutekommen.
Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt
Als Wettbewerbsbehörde im Bereich der Fusionskontrolle hat die Kommission dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger in der EU nicht um die Vorteile des Wettbewerbs – niedrigere Preise, größere Auswahl und innovativere Produkte – gebracht werden.
Im Jahr 2018 genehmigte die Kommission die Übernahme von Monsanto durch Bayer unter Auflagen. Die Parteien erklärten sich bereit, alle festgestellten wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen, insbesondere die Folgen, die dieser Zusammenschluss auf künftige Innovationen haben würde. Dazu wurde ein umfangreiches Paket von Abhilfemaßnahmen, darunter die Veräußerung der einschlägigen Forschungs- und Entwicklungsressourcen, vereinbart.
Die Kommission schreitet auch gegen Kartelle ein und belegt sie mit hohen Geldbußen. Im Rahmen der Kronzeugenregelung der Kommission können Unternehmen Insiderbelege als Gegenleistung für Geldbußenermäßigungen beibringen. Im Jahr 2018 verhängte die Kommission Geldbußen von insgesamt 254 Mio. EUR gegen acht Hersteller von Kondensatoren (die in Smartphones und anderen Geräten verwendet werden), weil sie sich – zusammen mit einem um Erlass der Geldbuße ansuchenden Kronzeugen – an einem Kartell beteiligt hatten. Außerdem belegte die Kommission in drei getrennten Kartellvergleichsverfahren vier Kraftfahrzeuge auf dem Seeweg transportierende Unternehmen mit Geldbußen in Höhe von 395 Mio. EUR und Automobilzulieferer mit Geldbußen von insgesamt 151 Mio. EUR.
Die EU-Beihilfenkontrolle soll dafür sorgen, dass die EU-Länder bestimmten Unternehmen keine bessere steuerliche Behandlung gewähren als anderen. Im Juni stellte die Kommission fest, dass Luxemburg zwei Unternehmen der Engie-Gruppe erlaubt hatte‚ die Zahlung von Steuern auf fast ihre gesamten Gewinne zu vermeiden. Luxemburg muss nun nicht gezahlte Steuern in Höhe von rund 120 Mio. EUR zurückfordern. Im Oktober kam die Kommission zu dem Schluss, dass die von der Slowakei geleistete Investitionsbeihilfe für Jaguar Land Rover von 125 Mio. EUR mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Beihilfe wird zur Entwicklung der Region Nitra beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.
Im Dezember genehmigte die Kommission 1,75 Mrd. EUR an staatlichen Beihilfen zur Förderung privater Investitionen von insgesamt 6 Mrd. EUR, die für Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich Mikroelektronik, einer der Schlüsseltechnologien der europäischen Wirtschaft, getätigt werden. Dieses wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse wird von rund 30 Unternehmen in vier Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen durchgeführt, wobei erhebliche Spillover-Effekte auf andere Unternehmen in der gesamten EU zu erwarten sind.
Im Dezember stellte die Kommission fest, dass die Körperschaftsteuerbefreiung für Zinsen und Lizenzgebühren in Gibraltar sowie fünf dort erteilte Steuervorbescheide nach den EU-Beihilfevorschriften rechtswidrig sind. Die Begünstigten müssen nun nicht gezahlte Steuern in Höhe von rund 100 Mio. EUR an Gibraltar zurückzahlen.
Für eine sichere, umweltfreundliche und vernetzte Mobilität
Die EU engagiert sich für eine umweltfreundliche und nachhaltige Mobilität. Sie möchte damit unsere Gesundheit und die Umwelt schützen und die Industrie in der EU noch wettbewerbsfähiger machen.
Im Jahr 2018 beendete die EU die Überarbeitung eines Verfahrens, mit dem gewährleistet wird, dass sich die Automobilhersteller strikt an alle Sicherheits-, Umwelt- und Herstellungsanforderungen der EU halten. Diese Reform, die infolge des „Dieselgate-Skandals“ vorgeschlagen wurde, ergänzt die breiter angelegten Bemühungen der EU um eine umweltfreundliche, nachhaltige und wettbewerbsfähige Automobilindustrie. Dank der neuen Vorschriften‚ die ab 2020 gelten‚ werden die Fahrzeugprüfungen wesentlich besser und unabhängiger sein, und bereits auf dem EU-Markt befindliche Autos werden häufiger überprüft. Insgesamt wird das System durch eine europäische Aufsicht gestärkt.
Die EU legte im Rahmen der Initiative „Europa in Bewegung“ das letzte Bündel von Maßnahmen zur Modernisierung des europäischen Verkehrssystems vor, damit allen Europäerinnen und Europäern ein sichereres Verkehrssystem, umweltfreundlichere Fahrzeuge und noch fortschrittlichere technische Lösungen zur Verfügung stehen.
Kommissarin Violeta Bulc nimmt an den TEN-V-Tagen teil, einer Konferenz zu Mobilität, Konnektivität und Verkehr, Ljubljana, Slowenien, 26. April 2018.
Die Reform der Vorschriften für die Fahrzeugsicherheit sieht vor, dass alle neu auf den Markt gebrachten Fahrzeugmodelle mit der fortschrittlichsten Sicherheitstechnik, etwa mit Notbremssystemen und intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, ausgestattet sein müssen. Sie geht Hand in Hand mit den Bemühungen, die Straßeninfrastruktur sicherer zu gestalten. Die Prüfung dieser Vorschläge durch die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament steht kurz vor dem Abschluss.
Für die durch die Straßeninfrastruktur bedingten Risiken, denen beispielsweise ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer ausgesetzt sind, soll ebenfalls systematisch nach Lösungen gesucht werden. Durch die Vorschläge werden die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um mehr Sicherheit im Straßenverkehr unterstützt. Insbesondere wird ein Beitrag dazu geleistet, dass Mitgliedstaaten, in denen die Straßenverkehrssicherheit zu wünschen übrig lässt, gegenüber diesbezüglich besser abschneidenden Ländern aufholen.
Mit der zunehmenden Einführung vernetzter und automatisierter Fahrzeuge lässt sich die Mobilität sicherer, umweltfreundlicher, inklusiver und effizienter gestalten. Die Strategie 2018 soll gewährleisten, dass Schlüsseltechnologien und -infrastrukturen in der EU weiterentwickelt werden und dass sie auch sicher sind.
Abschaffung der Zeitumstellung
Die Kommission hat auf Aufforderung des Europäischen Parlaments im Juli eine öffentliche Konsultation zur Sommerzeitregelung auf den Weg gebracht und damit den Bedenken einer steigenden Zahl von Bürgern und von immer mehr Mitgliedstaaten Rechnung getragen. Rund 4,6 Millionen Beiträge – so viele wie bei keiner anderen öffentlichen Konsultation – gingen ein. Bei dieser Konsultation sprachen sich 84 % der Teilnehmer für eine Abschaffung der Zeitumstellung aus. Der Grund, aus dem diese Regelungen in den 1970er-Jahren ursprünglich (vor allem zur Senkung des Energieverbrauchs) eingeführt wurden, hat mit der Einführung neuer Energiespartechnologien stark an Relevanz verloren.
Die Vorschriften über die Zeitumstellung wurden in allen Mitgliedstaaten durch das geltende EU-Recht harmonisiert, damit Störungen des Binnenmarkts vermieden werden. Die Kommission strebte mit ihrem im September vorgelegten Vorschlag zur Abschaffung der Zeitumstellung dasselbe Ziel an. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, eine (unter die nationale Zuständigkeit fallende) Entscheidung für eine Standardzeit zu treffen und dabei koordiniert vorzugehen. Dabei ist unerheblich, ob sie für ihre derzeitige Sommerzeit als künftige ständige Standardzeit optieren oder ob sie nichts ändern (und bei der derzeitigen „Winterzeit“ bleiben) wollen. Dieser Vorschlag wurde mittlerweile dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt.
Rechte des geistigen Eigentums schützen und Nachahmungen bekämpfen
In einer Welt, in der die Wirtschaft in der EU zunehmend im Wettbewerb um Innovation, Kreativität und Qualität steht, ist der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums ein wirksames Instrument, alle Unternehmen – auch kleine und mittlere – konkurrenzfähiger zu machen.
Damit die europäischen Arzneimittelhersteller auf den rasch wachsenden globalen Märkten besser Fuß fassen können und zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen in der EU, schlug die Kommission eine Anpassung der Vorschriften über geistiges Eigentum vor, damit in der EU ansässige Pharmaunternehmen auf den globalen Märkten wettbewerbsfähiger werden.
Die Werbebranche hat sich zur Bekämpfung von Nachahmungen und Produktpiraterie zusammengeschlossen und eine freiwillige Vereinbarung zur Verringerung der Werbeeinnahmen von Websites und mobilen Apps unterzeichnet, die gegen das Urheberrecht verstoßen oder Fälschungen verbreiten.
Im Juni traten neue EU-Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft. Die Änderungen werden den unlauteren Wettbewerb eindämmen und die kooperative Innovation sowie den Austausch wertvollen Know-hows begünstigen und damit die EU zu einer stärkeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaftsregion machen.
Eine moderne und nachhaltige Vergabe öffentlicher Aufträge
Jedes Jahr vergeben mehr als 250 000 öffentliche Stellen in der EU Aufträge für Dienstleistungen, Bauleistungen und Lieferungen im Wert von 2 Billionen EUR, was 14 % des EU-Bruttoinlandsprodukts entspricht. Auch im Jahr 2018 verfolgte die Kommission ihre Strategie, die darauf abzielt, Steuergelder effizienter einzusetzen und einen Beitrag zu einer innovativeren, nachhaltigeren, inklusiveren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft zu leisten. Mit dem von ihr veröffentlichten Informationsmaterial sollen die öffentlichen Auftraggeber ermutigt werden, die Vergabe als Instrument zur Innovationsförderung einzusetzen. Zudem richtete die Kommission eine Empfehlung an die nationalen Behörden, KMU zu unterstützen und die Teilnahme von KMU an Ausschreibungen zur Beschaffung von Verteidigungsgütern zu erleichtern. Weiteres Informationsmaterial dient zur Vermeidung der häufigsten Fehler bei Projekten, die aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds kofinanziert werden.
Die langfristige EU-Haushaltsplanung für den Zeitraum 2021-2027
Im Juni 2018 legte die Kommission ein neues, mit 4 Mrd. EUR dotiertes Programm vor. Es soll die Position der Verbraucher stärken und sie besser schützen sowie den kleinen und mittleren Unternehmen in Europa ermöglichen, die Vorteile eines gut funktionierenden Binnenmarkts in vollem Umfang zu nutzen. Das neue Programm wird der Steuerung des Binnenmarkts und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zugutekommen und einen Beitrag zur Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen und zum Tierschutz leisten.
Kapitel 5
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
„In den nächsten fünf Jahren möchte ich die Reform unserer Wirtschafts- und Währungsunion weiterführen, um unsere einheitliche Währung stabil zu halten und die Konvergenz der Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik der an der einheitlichen Währung teilnehmenden Mitgliedstaaten zu erhöhen.“
Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014
Am 1. Januar 2019 feierte Europa den 20. Jahrestag des Euro, der es mittlerweile auf den zweiten Platz der weltweit am häufigsten verwendeten Reservewährungen geschafft hat. 60 Länder haben ihre Währungen auf die eine oder andere Weise an den Euro gebunden. Bald werden 85 % des Bruttoinlandsprodukts der gesamten Europäischen Union auf das Euro-Währungsgebiet entfallen.
Trotz der Schwierigkeiten der vergangenen Jahre befindet sich die öffentliche Unterstützung für den Euro und die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in Europa nach wie vor auf Rekordniveau.
Die EU hat wichtige Schritte getan, um die Wirtschafts- und Währungsunion zu vertiefen und fairer zu gestalten, und sie ist auf gutem Wege zur Vollendung der Bankenunion und der Kapitalmarktunion.
Die Finanzstabilität wurde seit dem Ausbruch der Finanzkrise sowohl im Euro-Raum als auch in der EU insgesamt deutlich gestärkt. So sind die Banken heute sehr viel besser kapitalisiert. Der Anteil notleidender Kredite hat sich seit 2014 fast halbiert und nähert sich langsam wieder dem Vorkrisenniveau an. Und dennoch gibt es immer noch einiges zu tun, um das Potenzial des Euro voll auszuschöpfen.
Auf dem Euro-Gipfel im Dezember haben die Staats- und Regierungschefs der EU die Pläne für eine gemeinsame Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds unterstützt und die Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus gutgeheißen. Damit wurden weitere wichtige Schritte zur Vertiefung der WWU getan. Sie haben darüber hinaus ein neues Haushaltsinstrument zur Förderung der wirtschaftlichen Konvergenz und der Wettbewerbsfähigkeit im Euro-Raum und in dessen künftigen Mitgliedsländern gefordert. Als Grundlage hierfür dienten die Vorschläge, die die Kommission im Rahmen des nächsten langfristigen EU-Haushalts vorgelegt hat.
Ebenfalls im Dezember präsentierte die Kommission Ideen zur Stärkung der internationalen Rolle des Euro, der in einer zunehmend komplexen und multipolaren Welt das wirtschaftliche, politische und finanzielle Gewicht Europas besser widerspiegeln soll.
Vollendung der Bankenunion
Die Vollendung der Bankenunion ist ein wichtiger Schritt zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion der EU. Seit 2014 wird die Risikominderung im Finanzsektor der EU konstant verbessert; dies dürfte den Weg für eine noch stärkere Risikoteilung im Rahmen eines europäischen Einlagenversicherungssystems ebnen. Die Europäische Kommission hat 2015 eine Regelung für den gesamten Euro-Raum vorgeschlagen, die die bestehenden nationalen Einlagensicherungssysteme ergänzen soll. Durch die EU-Vorschriften ist bereits jetzt sichergestellt, dass bei Insolvenz einer Bank alle Einlagen bis zu einer Höhe von 100 000 EUR geschützt sind. Ein gemeinsamer Fonds würde im Euro-Raum für einen stärkeren und einheitlicheren Schutz sorgen.
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich im Dezember auch auf die Modalitäten der Letztsicherung des einheitlichen Abwicklungsfonds für die Bankenunion geeinigt. Die Letztsicherung wird durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus bereitgestellt und wird das Vertrauen in das EU-Bankensystem stärken. Sollten größere Banken abgewickelt werden müssen, würde sie als letztes Mittel aktiviert.
Die Risiken im Bankensektor wurden in der EU in den letzten Jahren deutlich verringert. Die Banken, die unter der Aufsicht der Europäischen Zentralbank stehen, haben seit 2014 zusätzliches Kapital in Höhe von 234 Mrd. EUR aufgebracht und weisen nun deutlich bessere Liquiditätspuffer vor. Im Dezember 2018 wurden neue Regeln vereinbart, die die Widerstandsfähigkeit der Banken weiter stärken und ihnen die Möglichkeit bieten, den Markt ohne Kosten für die Steuerzahler zu verlassen.
Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Kommission, auf der Davos-Sommerkonferenz in Tianjin, China,
19. September 2018.
Auch der Anteil notleidender Kredite, d. h. Kredite, bei denen der Kreditnehmer entweder nicht in der Lage oder nicht bereit ist, ein Bankdarlehen zurückzuzahlen, ist – auch in Mitgliedstaaten, in denen die Quote besonders hoch war – deutlich gesunken. Im November hat ein von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde koordinierter Stresstest für den europäischen Bankensektor gezeigt, dass die europäischen Banken ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber makroökonomischen Schocks erhöht haben. In diesem Test wurden die 48 größten Banken Europas – darunter 33 unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank – erfasst; damit waren rund 70 % der Bankenaktiva des Euro-Raums abgedeckt.
Im März 2018 legte die Kommission Rechtsvorschriften vor, um zu klären, wie mit den verbleibenden Beständen notleidender Kredite umzugehen ist und wie ein künftiges Auflaufen solcher Kredite vermieden werden soll. Ein weiteres Anliegen ist die Schaffung eines Rahmens für durch Staatsanleihen besicherte Wertpapiere, der es den Banken ermöglicht, ihre Staatsanleihenbestände stärker zu diversifizieren. Fortschritte konnten vor allem bei den Vorschlägen zu notleidenden Krediten erzielt werden, wo mit der Einigung über die Sicherstellung einer ausreichenden Kreditverlustdeckung der Banken für künftige notleidende Kredite ein wichtiger Schritt in einer zentralen Frage getan wurde. Bei zwei weiteren Punkten laufen die Arbeiten noch, nämlich bei der beschleunigten außergerichtlichen Realisierbarkeit von besicherten Krediten und bei der Weiterentwicklung von Sekundärmärkten für notleidende Kredite, auf denen Banken solche Kredite an Kreditdienstleister und Anleger verkaufen können.
Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank, erläutert den Jahresbericht 2016 der Europäischen Zentralbank auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments, Straßburg, Frankreich, 5. Februar 2018.
Fortschritte der Mitgliedstaaten, die den Euro einführen wollen
Im Mai veröffentlichte die Kommission ihre halbjährliche Bewertung der Fortschritte, die bestimmte Mitgliedstaaten bei ihren Vorbereitungen auf die Umstellung ihrer Währung auf den Euro erzielt haben. Dieser Konvergenzbericht bildet die Grundlage für die Entscheidung des Rates der Europäischen Union, der feststellen muss, ob ein Mitgliedstaat die Voraussetzungen für einen Beitritt zum Euro-Währungsgebiet erfüllt. Der Bericht wird parallel zu einer gesonderten Bewertung durch die Europäische Zentralbank erstellt und betrifft die sieben Mitgliedstaaten, die den Euro einführen wollen, dies aber bisher noch nicht getan haben, d. h. Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn.
Während in allen sieben Mitgliedstaaten generell eine beträchtliche nominale Konvergenz zu verzeichnen ist, musste im Bericht doch festgestellt werden, dass derzeit in keinem einzigen Land alle formalen Voraussetzungen für die Teilnahme an der gemeinsamen Währung gegeben sind. Zwar erfüllen Bulgarien und Kroatien alle Konvergenzkriterien (mit Ausnahme des Wechselkurskriteriums), doch sind dem Bericht zufolge nur die kroatischen Rechtsvorschriften vollständig mit den Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion vereinbar.
Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Kommission, auf einer Veranstaltung zum 20-jährigen Bestehen des Euro, Brüssel, Belgien, 3. Dezember 2018.
Bei der weiteren Prüfung zeigte sich, dass die nicht dem Euro-Raum angehörenden Mitgliedstaaten wirtschaftlich und finanziell im Allgemeinen gut in die EU integriert sind. Einige müssen aber noch makroökonomische Anfälligkeiten überwinden und/oder bestimmte Herausforderungen bezüglich des wirtschaftlichen Umfelds für Unternehmen und des institutionellen Rahmens meistern, da diese die Nachhaltigkeit des Konvergenzprozesses gefährden können.
Die Kommission ist bereit, Mitgliedstaaten, die sich auf den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet vorbereiten, zu unterstützen. Über einen speziellen Arbeitsbereich des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen wird die Kommission Mitgliedstaaten, die den Euro einführen wollen, auf deren Ersuchen gezielte Unterstützung leisten. Volle Konvergenz und solide wirtschaftliche Strukturen sind Grundvoraussetzungen für den Wohlstand der EU und das reibungslose Funktionieren des Euro.
Mehr soziale Gerechtigkeit in der Wirtschafts- und Währungsunion
In der europäischen Säule sozialer Rechte wurden wesentliche Grundsätze für gut funktionierende und faire Arbeitsmärkte und Sozialsysteme formuliert. Beschäftigung und Soziales ist ein Thema, das bei der Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit besonders im Brennpunkt steht. Die Umsetzung dieser europäischen Säule sozialer Rechte ist ein gemeinsames politisches Unterfangen, für das je nach Zuständigkeit auf Unionsebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten gemeinsame Verantwortung übernommen werden muss.
Eine starke soziale Dimension ist ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschafts- und Währungsunion. Im November 2017 proklamierten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission gemeinsam die europäische Säule sozialer Rechte. Diese dient als Kompass für die Bewältigung neuer gesellschaftlicher Herausforderungen auf dem Weg zu einer modernen, integrativen und wettbewerbsfähigen Gesellschaft.
Die flexibleren Arbeitsmodelle von heute bieten – insbesondere jungen Menschen – neue Beschäftigungsmöglichkeiten, können aber auch zu wirtschaftlicher Unsicherheit und Ungleichheiten führen. Die Kommission möchte im Einklang mit den Grundsätzen der Säule sozialer Rechte sicherstellen, dass alle Menschen eine faire Chance auf ein erfülltes Arbeitsleben haben. Sie sollen unabhängig von der Art ihres jeweiligen Arbeitsvertrags unter menschenwürdigen Bedingungen arbeiten und ausreichenden Sozialschutz genießen können. Ergänzend zu dem Vorschlag für die Säule hat die Europäische Kommission in den Jahren 2017 und 2018 auch spezifische Initiativen vorgeschlagen, um sie in die Praxis umzusetzen.
So präsentierte sie im März ein Paket zur sozialen Gerechtigkeit, in dem die Schaffung einer Europäische Arbeitsbehörde vorgeschlagen wird, die sicherstellen soll, dass die EU-Vorschriften über die faire Arbeitskräftemobilität auf gerechte, unkomplizierte und wirksame Art und Weise durchgesetzt werden (siehe auch Kapitel 4).
Kommissarin Marianne Thyssen beim Besuch des Sozialdienste-Zentrums des Kreises Ílhavo (CASCI) in Aveiro, Portugal. Das von der EU finanzierte Projekt bietet von sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen (u. a. Menschen mit Behinderungen) Unterstützung und Beschäftigungsmöglichkeiten,
26. April 2018.
Das Paket zur sozialen Gerechtigkeit enthielt auch einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für den Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige. Die Minister haben im Dezember eine politische Einigung über diesen Vorschlag erzielt. Durch die Empfehlung sollen Menschen unterstützt werden, die atypisch oder selbstständig tätig sind und wegen ihres Beschäftigungsstatus keinen ausreichenden Schutz durch die Systeme der sozialen Sicherheit genießen und mit größerer wirtschaftlicher Unsicherheit konfrontiert sind.
Gegenstand der Empfehlung sind die Systeme der sozialen Sicherheit für Arbeitslosigkeit, Krankheit und Gesundheitsversorgung, Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Invalidität und Alter. Sie soll die Mitgliedstaaten der EU dazu ermutigen sicherzustellen, dass alle atypisch Beschäftigten und Selbstständigen sich einem System der sozialen Sicherheit anschließen und einen Beitrag zu diesem System leisten können, sodass formale Lücken bei der Absicherung geschlossen werden. Außerdem sollen die Mitglieder eines Sicherungssystems angemessene Ansprüche erwerben und nutzen können und die Sozialversicherungssysteme und -rechte transparenter werden.
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Die Kommission hat 2017 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen vorgelegt. Mit dieser Initiative, die eines der wichtigsten Elemente der europäischen Säule sozialer Rechte ist, wird eine Reihe neuer bzw. anspruchsvollerer Mindeststandards für Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub sowie flexible Arbeitsregelungen festgelegt. Die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat dauern noch an. Im Dezember wurde eine vorläufige Einigung erzielt.
Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen
Im Juni 2018 erzielten die Mitgliedstaaten eine Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen. Durch den Vorschlag soll sichergestellt werden, dass in einem modernen und flexiblen Arbeitsmarkt alle Arbeitnehmer in der EU erschöpfend in schriftlicher Form über die grundlegenden Bedingungen ihres Beschäftigungsverhältnisses informiert werden. Gleichzeitig werden neue Rechte für alle Arbeitnehmer, einschließlich Arbeitnehmern in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, festgelegt. Die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat dauerten Ende 2018 noch an.
Beschäftigung und soziale Herausforderungen
Die europäische Säule sozialer Rechte spielte im Jahr 2018 eine zentrale Rolle in dem als „Europäisches Semester“ bezeichneten Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung. Dies führte dazu, dass in den Empfehlungen an die Mitgliedstaaten noch mehr Gewicht auf Beschäftigung und soziale Herausforderungen gelegt wurde. Im Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts wurde ein neues sozialpolitisches Scoreboard vorgestellt. Darin werden Trends und Leistungen in den EU-Mitgliedstaaten in drei Bereichen, die mit den 20 Grundsätzen der Säule in Verbindung stehen, verfolgt: Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen, Sozialschutz und Inklusion.
Vor dem Hintergrund positiver Wirtschaftsaussichten sprechen sich die länderspezifischen Empfehlungen 2018 für einen zukunftsorientierten Ansatz aus und legen den Schwerpunkt auf die Schaffung einer soliden Grundlage für nachhaltiges, inklusives und langfristiges Wachstum. Dieses Ziel wird nur erreicht werden können, wenn auf allen Ebenen das nötige Engagement aufgebracht wird und auch die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft einbezogen werden. Die Empfehlungen wurden im Juli vom Rat angenommen.
Unterstützung von Reformen in den Mitgliedstaaten
Auch wenn die wieder erstarkte europäische Wirtschaft sich auf einem stetigen Wachstumspfad befindet, sind weitere Strukturreformen nötig, um unsere Volkswirtschaften stabiler, integrativer, produktiver und widerstandsfähiger zu machen.
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission 2015 den Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen eingerichtet, der den Mitgliedstaaten dabei hilft, Reformen vorzubereiten, zu konzipieren und umzusetzen. Die Unterstützung erfolgt ausschließlich auf Antrag der Mitgliedstaaten und ist genau auf diese zugeschnitten.
Die Nachfrage war weit größer als erwartet. Bislang hat der Dienst über das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen und über andere Quellen an fast 500 Projekten zur technischen Unterstützung in 25 EU-Mitgliedstaaten mitgewirkt. Hilfe erhalten Mitgliedstaaten beispielsweise bei der Reform des Bildungs- und Gesundheitswesens, bei der Modernisierung der öffentlichen Finanzverwaltung, der Reform der Steuerverwaltung, der Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, dem Ausbau der digitalen Wirtschaft, der Schaffung unternehmensfreundlicher Rahmenbedingungen und der Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln.
So wurde z. B. das Justizministerium in Kroatien bei seinen Bemühungen um eine Verbesserung der Gerichtsverwaltung des Landes unterstützt, die ein leistungsfähiges Justizwesen und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit gewährleisten soll. Die Kommission hilft auch der Slowakei, die ihr Gesundheitswesen wirksamer und effizienter machen will, und steht Lettland bei der Umsetzung seiner mittelfristigen Steuerstrategie zur Seite. Bulgarien wurde bei der Schaffung eines unternehmensfreundlicheren Umfelds und die baltischen Staaten wurden bei ihren Bemühungen um besser funktionierende Kapitalmärkte unterstützt.
Angesichts der zunehmenden Nachfrage seitens der Mitgliedstaaten hat die Kommission im Dezember 2017 vorgeschlagen, die Mittel für das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen aufzustocken. Der Vorschlag wurde 2018 vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt und das Gesamtbudget des Programms auf 222,8 Mio. EUR bis 2020 angehoben. Dies wird die EU in die Lage versetzen, der hohen Nachfrage der Mitgliedstaaten nach Unterstützung zu entsprechen.
Fairer Wettbewerb
Dank der EU-Beihilfenkontrolle im Bankensektor konnte in den vergangenen zehn Jahren ein wesentlicher Beitrag zur Rückkehr zu einer gesunden Branche geleistet werden, indem jede staatliche Unterstützung von Banken davon abhängig gemacht wurde, dass diese sich umstrukturieren und ihre Bilanzen bereinigen. Die Kommission hat auch geholfen, verbleibende Probleme bei EU-Banken anzugehen.
In Zypern genehmigte die Kommission staatliche Beihilfen zur Finanzierung eines geordneten Marktaustritts der Cyprus Cooperative Bank, einschließlich des Verkaufs einiger Teile an die Hellenic Bank und der Ausgliederung notleidender Kredite in Höhe von 6 Mrd. EUR. Dies war an verbindliche Zusagen Zyperns zur Reformierung des Rechtsrahmens gebunden, um das Problem notleidender Kredite in Angriff zu nehmen und die Kosten für die Steuerzahler zu verringern. In Italien hat die Banca Monte dei Paschi über das italienische Bürgschaftsprogramm „GACS“, das 2016 geschaffen wurde und keinen Einsatz von Beihilfen vorsieht, im Rahmen ihres Umstrukturierungsplans notleidende Kredite im Umfang von 24,6 Mrd. EUR erfolgreich veräußert. Zwischen Januar und September 2018 wurden neun marktkonforme GACS-Transaktionen durchgeführt und damit weitere 14,4 Mrd. EUR an notleidenden Krediten aus dem italienischen Bankensystem abgezogen.
Die Kommission hat auch die Untersuchung der Beihilfe, die die Nova Ljubljanska Banka in Slowenien im Jahr 2013 erhalten hat, mit positivem Ergebnis abgeschlossen und die von Slowenien vorgeschlagenen Maßnahmen akzeptiert, durch die sichergestellt wird, dass die Bank zu einem überlebensfähigen Akteur des slowenischen Bankenmarkts wird.
2018 genehmigte die Kommission den Verkauf der HSH Nordbank in Deutschland an private Investoren ohne Einsatz weiterer Beihilfen. Die meisten Banken, die während der Krise durch Geld der Steuerzahler unterstützt wurden, um die Finanzstabilität zu retten, haben ihr Beihilfeverfahren mittlerweile abgeschlossen und sind für private Marktteilnehmer wieder attraktiv geworden.
Die Beihilfenkontrolle im Bankensektor wird auch in Zukunft eine unabhängige Rolle spielen, um in enger Abstimmung auf die in der Bankenunion geltenden Vorschriften für die Abwicklung von Banken für einen fairen und wettbewerbsfähigen Finanzsektor zu sorgen.
Stärkung der internationalen Rolle des Euro
In seiner Rede zur Lage der Union kündigte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im September Pläne für weitere Initiativen zur Stärkung der internationalen Rolle des Euro an. Die im Dezember angekündigten Vorschläge der Kommission sind Ausdruck des Engagements Europas für eine offene, multilaterale und regelbasierte globale Wirtschaft. Sie sind u. a. auf niedrigere Handelskosten, mehr Auswahl, einen besseren Zugang zu Finanzmitteln, mehr Autonomie und ein widerstandsfähigeres globales Finanzsystem ausgerichtet und versprechen damit greifbare Vorteile für die europäischen Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen. Im Mittelpunkt der Vorschläge stehen Initiativen, die den Euro als globale Währung attraktiver machen sollen. Um dies zu bewerkstelligen, soll insbesondere die Vollendung der Kapitalmarktunion vorangebracht werden. Dies wird die Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und die Tiefe, Liquidität und Effizienz ihrer Finanzmärkte verbessern. In den Vorschlägen werden auch eine intensivere Nutzung des Euro in strategischen Bereichen wie Energie, Rohstoffe und Verkehr und ein besser abgestimmter Auftritt des Euro-Währungsgebiets auf internationaler Ebene gefordert.
Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Kommission, und Christine Lagarde, geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds, auf der Frühjahrstagung der Weltbank und des IWF, Washington, USA, 21. April 2018.
Der langfristige EU-Haushalt 2021-2027
Im Mai 2018 legte die Europäische Kommission zwei Vorschläge vor, die zeigen, wie der nächste langfristige EU-Haushalt (2021-2027) zu Stabilität, Konvergenz und Zusammenhalt im Euro-Raum und in der EU beitragen und gleichzeitig Leistung und Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft steigern könnte.
Mit dem vorgeschlagenen Programm zur Unterstützung von Reformen werden vorrangige Reformen in allen EU-Mitgliedstaaten mit einem Gesamtbudget von 25 Mrd. EUR unterstützt. Das Programm hat drei Bestandteile: ein Instrument zur Umsetzung von Reformen, das Reformen finanziell unterstützt, ein Instrument für technische Unterstützung, das technisches Fachwissen anbietet und den Austausch solchen Wissens ermöglicht, und eine Konvergenzfazilität für Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet beitreten wollen. Das Programm würde es der EU ermöglichen, auf die hohe Nachfrage der Mitgliedstaaten nach Unterstützung bei der Vorbereitung, Konzipierung und Durchführung wachstumsfördernder Reformen zu reagieren.
Der Vorschlag für eine Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion wird dazu beitragen, das Niveau der öffentlichen Investitionen zu stabilisieren und im Falle starker wirtschaftlicher Erschütterungen in Mitgliedstaaten des Euro-Raums und den am Europäischen Wechselkursmechanismus teilnehmenden Ländern eine rasche wirtschaftliche Erholung zu erleichtern.
Kapitel 6
Eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik – Meistern der Globalisierung
„Europäische Handelspolitik betreiben bedeutet, mit gleich gesinnten Partnern weltweit Chancen bestmöglich zu nutzen. Es bedeutet auch, auf eine Verbesserung des regelbasierten globalen Systems hinzuarbeiten und dieses so zu gestalten, dass es weiterhin Frieden, Wohlstand und Fortschritt bringt.“
Jean-Claude Juncker, „Transatlantic relations at a crossroads“, Rede vom 25. Juli 2018
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Im Jahr 2018 behauptete die EU weiterhin ihre Position als Handelsmacht: Sie ist nach wie vor einer der offensten Wirtschaftsräume weltweit und verfolgt eine ambitionierte Agenda für Handelsverhandlungen mit dem Ziel, Märkte zu öffnen und für EU-Unternehmen rund um den Globus faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die EU hat Handelsabkommen mit insgesamt 70 Ländern geschlossen, auf die 40 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts entfallen. Die europäische Wirtschaft ist auf Handel angewiesen: Jede im Export erwirtschaftete Milliarde Euro sichert in Europa 14 000 Arbeitsplätze. Offenheit in Verbindung mit hohen Standards ist und bleibt der beste Weg, um zu erreichen, dass die Globalisierung allen Europäerinnen und Europäern zugutekommt.
Angesichts dessen, dass 36 Millionen Arbeitsplätze in der EU am Export hängen, dass 80 % der Einfuhren als Input für in der EU produzierte Waren und Dienstleistungen verwendet werden und dass 90 % des globalen Wachstums in den kommenden Jahrzehnten außerhalb der EU generiert werden dürften, ist ein offener Handel für die EU wichtiger denn je.
Die EU setzt auf ein regelbasiertes multilaterales Handelssystem als Grundlage für Wohlstand. Sie spielt weiterhin eine führende Rolle in der Welthandelsorganisation (WTO) und hat Vorschläge für deren Reform unterbreitet. Wenn andere gegen internationale Handelsregeln verstoßen oder unfaire Handelspraktiken anwenden, tritt die EU für die Belange der europäischen Unternehmen, Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürger ein.
Im Jahr 2018 verteidigte die EU ihre Interessen gegen protektionistische Tendenzen und zunehmende Handelshemmnisse. Es sind strengere und wirksamere Handelsschutzregeln in Kraft getreten. Zudem hat die EU mit den Arbeiten zur Schaffung eines neuen Rahmens für die Überprüfung strategischer Investitionen aus Ländern außerhalb der EU begonnen.
Sie hat ferner ein neues Handelsabkommen mit Mexiko ausgehandelt, ein Handelsabkommen mit Japan unterzeichnet und die Gespräche mit dem Mercosur fortgesetzt. Des Weiteren hat sie gute Fortschritte bei anderen Handelsverhandlungen, unter anderem mit Chile, erzielt und Gespräche über Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland aufgenommen.
Eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik
In den letzten Jahren sah sich der internationale Handel wachsenden Herausforderungen gegenüber, wobei zunehmend Skepsis bezüglich der Auswirkungen der Globalisierung herrscht, Zweck und Wert von Handelsabkommen infrage gestellt werden und ein wiedererstarkender Protektionismus zu beobachten ist. Vor diesem Hintergrund unternahm die EU – in enger Zusammenarbeit mit ihren Handelspartnern – im Jahr 2018 verstärkte Anstrengungen zur Verteidigung des auf die WTO gestützten regelbasierten internationalen Handelssystems und zur Modernisierung der internationalen Handelsregeln.
Die EU spielte weiterhin eine führende Rolle in der WTO. Sie bekräftigte ihr klares Bekenntnis zur WTO und ihre fortgesetzte Unterstützung bei der Suche nach Lösungen in wichtigen Belangen des weltweiten multilateralen Handelssystems. Im September 2018 legte die EU ein Konzeptpapier zur Reform der WTO vor. Darin wurde aufgezeigt, wie wichtig eine Aktualisierung des Regelwerks für Subventionen und erzwungene Technologietransfers, die die Hauptgründe für zunehmende Handelsspannungen darstellen, sowie eine Verbesserung der Transparenz innerhalb der WTO sind. Außerdem wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Blockade bei der Ernennung der Mitglieder des Berufungsgremiums zu beheben, damit die Funktionsfähigkeit des WTO-Konfliktlösungssystems auch künftig gewährleistet ist.
Handelspolitik muss wirksam, transparent und wertebasiert sein. Den Orientierungsrahmen für die EU-Handelspolitik bildeten auch im Jahr 2018 die Eckpunkte der 2015 vorgestellten Strategie Handel für alle: Offenheit in Verbindung mit hohen Standards ist und bleibt der am besten geeignete Weg, wenn man erreichen will, dass die Globalisierung allen Europäerinnen und Europäern zugutekommt.
Die EU unternahm weitere Anstrengungen zur Aushandlung neuer Handelsabkommen und Aktualisierung bestehender Übereinkünfte; überdies war sie bestrebt, dafür zu sorgen, dass Unternehmen, Beschäftigte und Verbraucher die sich aus Handelsabkommen ergebenden Vorteile voll und ganz nutzen können.
Fortschritte waren auch in Bezug auf die Vorschriften des von der EU vorgeschlagenen Rechtsrahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen zu verzeichnen, die aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung vorgenommen werden sollen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass ausländische Investitionen auch künftig eine wesentliche Wachstumsquelle in der EU bleiben, und gleichzeitig die grundlegenden Interessen der EU zu schützen. Im November erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine politische Einigung über die endgültige Ausgestaltung des Rahmens. Die Abstimmung im Parlament dürfte im Februar 2019 stattfinden und die Verabschiedung der Verordnung durch den Rat kurz danach. Die Verordnung wird dann voraussichtlich im April 2019 in Kraft treten.
Im Rahmen ihrer Marktzugangsstrategie bemüht sich die EU um die Beseitigung von Marktzugangsbarrieren rund um den Globus. Dabei bleibt sie stets einem ausgewogenen, regelbasierten und verantwortungsbewussten Handel verpflichtet.
Ein Europa, das schützt
Europa ist zwar ein offener Kontinent, dabei aber nicht naiv. Die EU verteidigt ihre Werte und Interessen. In ihrer Handelspolitik vertritt sie konsequent die Interessen der europäischen Unternehmen und Beschäftigten, wenn andere gegen die Welthandelsregeln verstoßen oder unfaire Handelspraktiken anwenden.
Wo diplomatische Bemühungen wirkungslos bleiben, zögert die EU nicht, den Streitbeilegungsmechanismus der WTO in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte durchzusetzen und dafür zu sorgen, dass die europäischen Unternehmen, Beschäftigten und Landwirte in den vollen Genuss der aus der WTO-Mitgliedschaft erwachsenden Vorteile kommen. Im Jahr 2018 hat die EU Verfahren gegen China in Sachen Technologietransfer und gegen die Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit deren Maßnahmen in Bezug auf Stahl- und Aluminiumeinfuhren eingeleitet. Streitbeilegungsverfahren zeigen Wirkung: So hat Russland 2018 die Antidumpingzölle auf leichte Nutzfahrzeuge aus Deutschland und Italien abgeschafft.
Im Einklang mit den WTO-Regeln und den EU-Rechtsvorschriften hat die EU zehn neue Untersuchungen wegen unfairer Handelspraktiken eingeleitet und sieben neue Handelsschutzmaßnahmen verhängt. Unter anderem wurde Stahl aus China mit Antidumpingzöllen belegt, sodass die chinesischen Ausfuhrpreise nun einen fairen Marktwert widerspiegeln. Darüber hinaus hat die EU 17 neue Überprüfungen eingeleitet und sieben bestehende Maßnahmen für weitere fünf Jahre verlängert.
Im Juli führte die EU vorläufige Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren von 23 Kategorien von Stahlerzeugnissen ein. Ziel dieser Maßnahmen ist es, einer etwaigen Umlenkung von Stahlerzeugnissen aus anderen Ländern in die EU entgegenzuwirken, zu der es aufgrund der von den Vereinigten Staaten erhobenen Zusatzzölle kommen könnte.
Des Weiteren schützt die EU ihre Wirtschaft in Fällen, in denen Drittländer Handelsschutzuntersuchungen (Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmenuntersuchungen) einleiten, die gegen EU-Ausfuhren gerichtet sind. Als Beispiele seien die von den Vereinigten Staaten (Stahl und Aluminium, Solarpaneele, Oliven), der Türkei (Reifen) und Israel (Kakao-Brotaufstrich) angestrengten Verfahren genannt.
Im Juni 2018 traten die modernisierten Antidumping- und Antisubventionsvorschriften der EU in Kraft. Zusammen mit den im Dezember 2017 erlassenen Änderungen der Regeln zur Berechnung der Dumpingspanne in Fällen von Preis- und Kostenverzerrungen aufgrund staatlicher Eingriffe bilden diese modernisierten Vorschriften die erste größere Reform der EU-Handelsschutzinstrumente seit Gründung der WTO im Jahr 1994. Mit den neuen Verordnungen werden die Handelsschutzinstrumente der EU an die Herausforderungen der globalen Wirtschaft angepasst. Sie sind jetzt wirksamer, transparenter und benutzerfreundlicher für die Unternehmen und sie ermöglichen es der EU, gedumpte Waren mit höheren Zöllen zu belegen.
Patente sind für die EU-Wirtschaft und den internationalen Handel von grundlegender Bedeutung, weil sie Innovationsanreize darstellen, und der Zugang zu Normen ist wichtig für die technologische Entwicklung. Dem Themenkomplex Patente/Normen misst die EU hohe Priorität bei. Im Oktober setzte
sie eine aus 15 Sachverständigen bestehende Gruppe für standardessenzielle Patente ein. Solche Patente sind Teil einer standardisierten Technologie. Die Gruppe berät die Europäische Kommission und stellt ihre Expertise zur Verfügung, wenn es darum geht, Verbesserungen in Bezug auf Patentlizenzierungen zu erreichen. Die Gruppe kam am 12. November zu ihrer ersten Sitzung zusammen.
Europäische Ausführer sehen sich nach wie vor weltweit Handelshemmnissen gegenüber. Aus dem im Juni von der Europäischen Kommission vorgelegten Jahresbericht über Handels- und Investitionshindernisse geht hervor, dass sich europäische Exporteure im Jahr 2017 mit 396 Hindernissen in über 57 Ländern konfrontiert sahen; dies entspricht einem erheblichen Anstieg gegenüber dem Jahr 2016. Laut dem Bericht konnten im Rahmen der Marktzugangsstrategie der Europäischen Kommission 45 Hindernisse – mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2016 – beseitigt werden, die EU-Ausfuhren im Wert von 8,2 Mrd. EUR betrafen.
Die EU vertritt weiterhin eine klare Position, wenn es um Güter geht, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zur Folter verwendet werden. Im September fand anlässlich der Generalversammlung der Vereinten Nationen ein Treffen der im Jahr 2017 unter anderem von der EU ins Leben gerufenen Allianz zur Beendigung des Handels mit Folterwerkzeugen statt. Delegationen aus weiteren sechs Ländern, darunter Australien und Neuseeland, schlossen sich der Allianz an und die Mitglieder vereinbarten, Maßnahmen zu treffen, um den Handel mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zur Folter verwendet werden, einzuschränken bzw. zu unterbinden und auf eine verbindliche Resolution der Vereinten Nationen hinzuarbeiten.
Ein Europa, das eine führende Rolle übernimmt
Mit den von der EU ausgehandelten Handelsabkommen soll sichergestellt werden, dass alle vom Handel profitieren. Die Abkommen helfen der EU, die hohen europäischen Standards in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und Verbraucherrechte weit über Europas Grenzen hinaus zu exportieren.
Die EU spielte eine führende Rolle bei den auf Ebene der Vereinten Nationen geführten Debatten über die Reform der Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten. Im Jahr 2018 setzte die EU ihre Anstrengungen fort, die auf die Errichtung eines für die Beilegung solcher Streitigkeiten zuständigen multilateralen Gerichtshofs – eine entscheidende Neuerung im Bereich der globalen Governance – abzielen.
Im Juni wurde der belgischen Stadt Gent von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström der erstmals vergebene Preis „EU Cities for Fair and Ethical Trade Award“ verliehen, mit dem lokale Initiativen zur Förderung eines fairen und ethischen Handels ausgezeichnet werden.
Das Handelsabkommen EU-Mexiko
Im April schlossen die EU und Mexiko die Verhandlungen über ein neues Handelsabkommen ab. Nahezu der gesamte Warenhandel zwischen der EU und Mexiko wird künftig zollfrei stattfinden, auch bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Außerdem werden Industrieunternehmen und Landwirtschaftsbetriebe in der EU von einer Vereinfachung der Zollverfahren profitieren.
Mit dem Abkommen werden höchste Standards bei Arbeitnehmerrechten, Sicherheit sowie Umwelt- und Verbraucherschutz gesetzt. Dabei wird explizit auf das Vorsorgeprinzip Bezug genommen, das es den politisch Verantwortlichen erlaubt, in einer von ihnen für geeignet erachteten Weise tätig zu werden, um die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen oder die Umwelt zu schützen, wenn nach ihrer Einschätzung ein Risiko besteht. Dies gilt selbst dann, wenn dazu keine eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen.
Das Abkommen enthält ein Bekenntnis zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens. Das Recht der EU-Mitgliedstaaten, den Bereich der öffentlichen Dienstleistungen nach ihren eigenen Vorstellungen zu organisieren, bleibt gewahrt.
Es handelt sich um das erste EU-Handelsabkommen, mit dem auch Korruption, wie Bestechung und Geldwäsche, im privaten und im öffentlichen Sektor bekämpft werden soll.
Mit dem Abkommen werden europäische und mexikanische Unternehmen gleichgestellt, wenn es um die Abgabe von Angeboten für öffentliche Aufträge auf dem Vergabemarkt der jeweils anderen Seite geht. Darüber hinaus schützt das neue Abkommen Rechte des geistigen Eigentums und untersagt den Verkauf von Nachahmungen von 340 traditionellen regionaltypischen Nahrungsmitteln und Getränken aus der EU in Mexiko.
Das Abkommen bringt eine Öffnung des Handels mit Dienstleistungen, etwa in den Bereichen Finanzen, Verkehr, elektronischer Geschäftsverkehr und Telekommunikation, und ambitionierte Wettbewerbs- und Subventionsvorschriften werden zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und zur Verbesserung des Marktzugangs beitragen.
Es sorgt ferner für bessere Investitionsbedingungen und sieht die Einführung des neuen Investitionsgerichtssystems der EU vor – zur Gewährleistung von Transparenz und unter Wahrung des Rechts der Staaten, im öffentlichen Interesse liegende Regelungen zu erlassen. Zudem haben die EU und Mexiko vereinbart, auf die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs hinzuarbeiten.
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan
Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, gemeinsam mit dem Premierminister Japans, Shinzō Abe, auf dem EU-Japan-Gipfel in Tokyo, Japan, 17. Juli 2018.
Auf dem EU-Japan-Gipfel, der im Juli in Tokyo stattfand, unterzeichneten Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, Ratspräsident Donald Tusk und der japanische Premierminister Shinzō Abe das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan, bei dem es sich um das umfassendste und bedeutendste bilaterale Handelsabkommen handelt, das die EU jemals geschlossen hat.
Japan und die EU teilen das starke Engagement für Demokratie, den Schutz der Menschenrechte, einen freien und offenen Handel, Multilateralismus und eine auf Regeln basierende internationale Ordnung. Japan ist seit Langem ein strategischer Partner der EU und ein wichtiger Verbündeter auf der internationalen Bühne.
Mit seinem Inkrafttreten am 1. Februar 2019 wird das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen einen offenen Handelsraum schaffen, dem 635 Millionen Menschen angehören und auf den nahezu ein Drittel des gesamten weltweiten Bruttoinlandsprodukts entfällt. Das Abkommen wird Handelsbarrieren beseitigen und die EU und Japan bei der gemeinsamen Gestaltung globaler Handelsregeln unterstützen.
Mit dem Abkommen wird für EU-Unternehmen, die nach Japan exportieren, jährlich 1 Mrd. EUR an Zöllen wegfallen, was nahezu dem Gesamtwert der bisher zu entrichtenden Zölle entspricht; außerdem wird eine Reihe bereits seit Langem bestehender regulatorischer Hindernisse beseitigt, beispielsweise bei Ausfuhren von Kraftfahrzeugen aus der EU. Das Abkommen wird zu einer Steigerung der EU-Ausfuhren beitragen, neue Möglichkeiten für europäische Unternehmen bieten und damit auch den Bürgerinnen und Bürgern zum Nutzen gereichen. Es wird neue Chancen eröffnen, insbesondere für Ausfuhren wichtiger europäischer Agrarerzeugnisse, und es wird die Bezeichnungen von über 200 traditionellen Nahrungsmitteln und Getränken aus der EU auf dem japanischen Markt schützen. Das Abkommen wird es für EU-Unternehmen leichter machen, Dienstleistungen in Japan zu erbringen. Die in der Übereinkunft enthaltenen Wettbewerbs- und Subventionsbestimmungen werden zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen beitragen. Das Abkommen enthält zudem ein gesondertes Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen. Unter anderem sind darin die Einrichtung von Kontaktstellen und gezielte Informationsangebote für kleinere Unternehmen vorgesehen. Dies ist von besonderer Bedeutung, da es sich bei den derzeit nach Japan exportierenden Unternehmen in vier von fünf Fällen um kleine Firmen handelt.
Mit dem Abkommen werden höchste Standards bei Arbeitnehmerrechten, Sicherheit sowie Umwelt- und Verbraucherschutz gesetzt und öffentliche Dienstleistungen vollumfänglich geschützt. Das Abkommen enthält eigens ein Kapitel über nachhaltige Entwicklung und als erstes EU-Handelsabkommen überhaupt ein spezifisches Bekenntnis zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzübereinkommens.
Im Jahr 2018 setzte die EU die Verhandlungen mit Japan über Investitionsschutzstandards und die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten fort und hielt drei diesbezügliche Treffen mit Japan ab.
Das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada
Zum ersten Jahrestag des Abschlusses des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) trifft sich Kommissarin Cecilia Malmström mit Jim Carr, dem kanadischen Minister für internationale Handelsdiversifizierung, Montreal, Kanada, 26. September 2018.
Am 21. September 2018 jährte sich zum ersten Mal der Beginn der vorläufigen Anwendung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens mit Kanada.
Das Abkommen kann den Unternehmen in der EU Einsparungen von jährlich über 500 Mio. EUR bescheren, die sie früher an kanadischen Zöllen für ihre Ausfuhren zu zahlen hatten. Nahezu 99 % dieser Einsparungen kamen bereits ab dem ersten Tag zum Tragen.
Dank einer Vereinfachung der Verfahren können alle Unternehmen Zeit und Geld sparen. Und die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU kommen in den Genuss einer größeren Auswahl und niedrigerer Preise.
Ein transparentes und inklusives Verhandlungsverfahren
Im Interesse von Demokratie, öffentlichem Vertrauen und Rechenschaftspflicht waren Transparenz und Einbeziehung der Öffentlichkeit auch im Jahr 2018 zentrale Anliegen der Handelspolitik. Transparenz und Einbeziehung müssen sowohl vor, während und nach den Verhandlungen als auch bei der Umsetzung der Abkommen gewährleistet sein.
Die Europäische Kommission hat weiterhin Berichte über Verhandlungsrunden, Positionspapiere und Textentwürfe für in Aushandlung befindliche Handelsabkommen veröffentlicht. Außerdem hat sie umfangreiches zusätzliches Informationsmaterial zum Handelsabkommen mit Mexiko bereitgestellt. Im Jahr 2018 hat die Europäische Kommission ihren zweiten umfassenden Jahresbericht zur
Bewertung der Umsetzung der EU-Handelsabkommen vorgelegt. Der Bericht ermöglicht es Interessenträgern, der Zivilgesellschaft und anderen EU-Organen, sich ein Bild von der Umsetzung der Abkommen zu verschaffen. Außerdem lassen sich aus ihm Lehren für laufende und künftige Handelsverhandlungen ziehen.
Im Februar hielt die neue Beratungsgruppe für EU-Handelsverhandlungen ihre erste von sechs geplanten Sitzungen ab. In der Gruppe sind 28 Organisationen – Unternehmen, Gewerkschaften, Verbrauchervereinigungen und Umweltverbände – vertreten. Aufgabe des Gremiums ist es, den Dialog zu fördern und die Standpunkte eines breiten Spektrums von Interessenträgern einzuholen.
Vereinigte Staaten
Der Fokus in den Beziehungen zu den Vereinigten Staaten liegt auf Fragen von gemeinsamem Interesse. Im Juni führten die USA Zölle auf EU-Ausfuhren von Stahl und Aluminium ein. Nach Auffassung der EU waren diese Zölle ungerechtfertigt und unrechtmäßig, sodass ihr keine andere Wahl blieb, als Gegenmaßnahmen gegenüber US-Exporten einzuführen. Im Hinblick auf Handelserleichterungen und die Entwicklung einer positiven transatlantischen Handelsagenda vereinbarten Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump bei ihrem Treffen im Juli die Einsetzung einer hochrangigen Arbeitsgruppe. Im Rahmen der Arbeitsgruppe sollen Wege zur Intensivierung der Regulierungszusammenarbeit, zur Beseitigung von Zöllen auf Industrieerzeugnisse (ausgenommen Kraftfahrzeuge), zur Erleichterung des Handels mit Sojabohnen, zur Ausweitung des Handels mit Flüssigerdgas im Interesse einer höheren Energiesicherheit sowie zur Reform der WTO aufgezeigt werden.
Seit Einsetzung der Gruppe haben vier Treffen auf politischer Ebene stattgefunden, bei denen in erster Linie Regulierungsfragen erörtert wurden. Es sind bereits erste positive Ergebnisse zu verzeichnen. Was Flüssigerdgas betrifft, so haben mehrere europäische Unternehmen langfristige Verträge mit US-Unternehmen geschlossen; außerdem wurden neue EU-Infrastruktur- und Terminalprojekte auf den Weg gebracht. Die Vereinigten Staaten haben sich bereit erklärt, ihre für Ausfuhren von Flüssigerdgas in die EU geltenden Genehmigungsanforderungen zu lockern. Bei Sojabohnen haben die US-Exporteure ihren Anteil am EU-Markt annähernd verdoppelt. Beide Seiten haben vereinbart, keine neuen Zölle im gegenseitigen Handel einzuführen, solange die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind.
China
Der EU-China-Gipfel im Jahr 2018 war erfolgreich. Die EU hat auch bereits drei Gesprächsrunden mit China über ein Investitionsabkommen geführt. Am Rande des Gipfels wurden erste Marktzugangsangebote ausgetauscht. Es fanden zwei Verhandlungsrunden über eine Vereinbarung zum Schutz der Bezeichnungen traditioneller Nahrungsmittel und Getränke statt. Im Übrigen hat sich China bereit erklärt, bei der Reform der WTO mit der EU zusammenzuarbeiten, um die WTO in die Lage zu versetzen, die aktuellen Herausforderungen zu meistern.
Sonstige Verhandlungen
Die EU hat bereits Handelsabkommen mit 70 Ländern geschlossen, auf die 40 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts entfallen. Mit Blick auf die Erschließung neuer Märkte für europäische Ausfuhren nahm die EU weitere Handelsgespräche auf und erzielte überdies gute Fortschritte in den bereits laufenden Gesprächen.
Südliche und östliche Nachbarregionen
Was die südliche Nachbarregion betrifft, so kamen im März erstmals seit 2010 Handelsminister und Vertreter aus 43 der Union für den Mittelmeerraum angehörenden Ländern zusammen, um der regionalen Handels- und Investitionsagenda neue Impulse zu verleihen. Sie sprachen sich für Aktionspläne aus, mit denen eine verstärkte Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen erreicht und Produktpiraterie und Nachahmungen bekämpft werden.
Auf dem Weg zur Schaffung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone mit Tunesien wurden Fortschritte erzielt: 2018 fanden zwei Verhandlungsrunden statt.
Im Juni hielten die Europäische Kommission und der Golf-Kooperationsrat (GCC) ihr zweites Treffen im Rahmen des EU-GCC-Dialogs über Handel und Investitionen ab.
In den östlichen Nachbarländern richtete die EU den Fokus vor allem auf die Umsetzung ihrer mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine geschlossenen Abkommen über vertiefte und umfassende Freihandelszonen.
Lateinamerika
Die Gespräche mit dem Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) wurden 2018 fortgeführt. Ziel der Verhandlungen ist es, zwei bedeutende regionale Märkte zu integrieren, Zölle abzubauen, bessere Geschäftsmöglichkeiten in der Mercosur-Region zu erschließen, den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten zu bieten, Bürokratie abzubauen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, für gemeinsame Werte wie eine nachhaltige Entwicklung einzutreten und Arbeitsplätze zu schaffen.
Die EU hat drei Verhandlungsrunden mit Chile über die Aktualisierung des Handelsabkommens EU-Chile aus dem Jahr 2002 geführt. Der Vorschlag der EU enthält unter anderem Bestimmungen mit Pilotcharakter zum Thema Handel und Geschlechtergleichstellung.
Im April schloss die EU die Verhandlungen über die Modernisierung ihres Handelsabkommens mit Mexiko ab.
Asien und Australasien
Am 19. Oktober unterzeichnete die EU ein Handels- und ein Investitionsabkommen mit Singapur. Im Oktober übermittelte die Kommission das mit Vietnam ausgehandelte Handelsabkommen und das zugehörige Investitionsabkommen zur Billigung an den Rat und zur Zustimmung an das Europäische Parlament. Die EU führte zudem drei Runden von Handelsgesprächen mit Indonesien. Ziel der Verhandlungen ist die Ankurbelung von Handel und Direktinvestitionen zwischen der EU und Indonesien. Angestrebt wird ein Abkommen, das mit den mit Singapur und Vietnam geschlossenen Abkommen vergleichbar ist.
EU-Kommissar Karmenu Vella kommt im Rahmen des 8. Wirtschaftsdialogs EU-Indonesien mit der indonesischen Ministerin für Umwelt und Forstwirtschaft, Siti Nurbaya Bakar, zusammen, Jakarta, Indonesien, 25. Oktober 2018.
Im Juni eröffnete die EU Verhandlungen über Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland.
2018 hielt sie mit beiden Ländern je zwei Verhandlungsrunden ab und veröffentlichte Vorschläge zu 18 Verhandlungsbereichen.
Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean
Im August unterzeichnete Gambia als 14. westafrikanisches Land das interregionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der EU. Im September kam Mauretanien als 15. Land hinzu (lediglich die Unterzeichnung durch Nigeria steht noch aus). Am 6. Dezember billigte der Rat den Beitritt Samoas zu dem mit Pazifik-Staaten bestehenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind Handels- und Entwicklungsabkommen, die zwischen der EU und Ländern und Regionen in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) ausgehandelt werden. Entsprechende Abkommen werden derzeit in rund 30 AKP-Ländern umgesetzt. Die betreffenden Abkommen können als Grundpfeiler auf dem Weg zu einer künftigen interkontinentalen Freihandelszone gesehen werden. Dies ist eines der Ziele der neuen Afrika-Europa-Allianz für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze, die auch die afrikanischen Bestrebungen in Richtung einer kontinentalen Freihandelszone in Afrika unterstützt.
Das Jahr in Bildern

Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, und Bojko Borissow, Ministerpräsident Bulgariens, auf der Veranstaltung zur feierlichen Übernahme des Ratsvorsitzes durch Bulgarien, Sofia, Bulgarien,
11. Januar 2018.

Das Europäische Jahr des Kulturerbes wird am 31. Januar 2018 eröffnet. Das Plakat zum Europäischen Jahr spiegelt die Vielfalt des kulturellen Erbes in ganz Europa wider.
Frühjahrstagung des Europäischen Rates: Die Staats- und Regierungschefs der EU-28 befassen sich insbesondere mit Wirtschaftsfragen, einschließlich Handel und Besteuerung, Brüssel, Belgien, 22. März 2018.
Das Plakat für einen der fünf Kurzfilme, die bekannte europäische Regisseure für die Kampagne „EU and Me“ gedreht haben. In den Filmen geht es um die zahlreichen Rechte, die den Menschen in der EU zustehen. Die Kampagne, die am 9. Mai 2018 begann, wurde beim Cannes Lions Festival mit dem Goldenen Löwen ausgezeichnet.
Bei der Auftaktveranstaltung der Initiative #PassOnPlastic zur Vermeidung von Kunststoffverpackungen wird Plasticus präsentiert – ein Wal, der aus der Menge an Kunststoff besteht, die pro Sekunde in die Weltmeere gelangt, Brüssel, Belgien, 15. Mai 2018.

Der französische Präsident Emmanuel Macron, die britische Premierministerin Theresa May und die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel machen während des Gipfeltreffens EU-Westbalkan einen Spaziergang über die „Brücke der Liebenden“, Sofia, Bulgarien, 17. Mai 2018.
Schweigeminute für Nicole Fontaine, ehemalige Präsidentin des Europäischen Parlaments (1999-2002), die im Mai verstarb, Straßburg, Frankreich, 28. Mai 2018.

G7-Gipfel in Québec, Kanada: Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, Theresa May, Premierministerin des Vereinigten Königreichs, Angela Merkel, deutsche Bundeskanzlerin, Donald Trump, Präsident der Vereinigten Staaten, Justin Trudeau, Premierminister Kanadas, Emmanuel Macron, Präsident Frankreichs, Shinzō Abe, Premierminister Japans, Giuseppe Conte, Ministerpräsident Italiens, und Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, 8. Juni 2018.
© Associated Press
Simone Veil, ehemaliges Mitglied und erste weibliche Präsidentin des Europäischen Parlaments, wird in Frankreich mit einem Staatsakt gewürdigt, und ihre sterblichen Überreste werden im Panthéon beigesetzt. Sie ist erst die fünfte Frau, der diese Ehre zuteilwurde, Paris, Frankreich, 1. Juli 2018.

Laut Eurostat-Statistiken vom 2. Juli 2018 sinkt die Arbeitslosigkeit in der EU auf den niedrigsten Stand seit 2008, und die EU-Beschäftigungsquote erreicht einen historischen Höchststand.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der chinesische Ministerpräsident Li Keqiang auf dem Gipfeltreffen EU-China, Peking, China, 16. Juli 2018.
Der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk, der japanische Premierminister Shinzō Abe und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nehmen nach der Unterzeichnung des wegweisenden Freihandelsabkommens zwischen der EU und Japan am EU-Japan-Gipfel teil, Tokyo, Japan, 17. Juli 2018.

Ein Mann schließt sein Elektroauto an eine öffentliche Ladestation an. Die Station ist Teil des Smart-City-Projekts „City-zen“ in Amsterdam, Niederlande, das aus Mitteln des EU-Programms „Horizont 2020“ gefördert wird. Diese Finanzierung ist Teil der von Präsident Juncker angestoßenen Investitionsoffensive für Europa, die ihr ursprüngliches Ziel eines Investitionsvolumens von 315 Mrd. EUR am 18. Juli 2018 übertroffen hat.
Europäische Käsesorten sind auch in Wellington, Neuseeland, im Handel. Die EU und Neuseeland nehmen am 21. Juli 2018 Gespräche über ein umfassendes und ehrgeiziges Handelsabkommen auf.
Dänische Feuerwehrleute bei der Bekämpfung der Waldbrände in Schweden im Sommer 2018. Ihr Einsatz erfolgt im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens, bei dem in Notfällen Ressourcen aus den Mitgliedstaaten gebündelt werden, Kårböle, Schweden, 22. Juli 2018.

Der Start des Galileo-Satelliten in Kourou, Französisch-Guayana, ist ein weiterer Höhepunkt für das EU-Weltraumprogramm. Über 10 % des Bruttoinlandsprodukts der EU hängen bereits von weltraumbezogenen Diensten ab, 25. Juli 2018.
Pressekonferenz mit Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump nach ihren Gesprächen über die Senkung von Zöllen und den Abbau sonstiger Handelshemmnisse zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, Washington, USA, 25. Juli 2018.
© Europäische Union – Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank stellt neue 100- und 200-Euro-Banknoten mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen vor. Damit ist die Europa-Serie der Euro-Banknoten komplett und die Fälschungssicherheit des Euro weiter verbessert, Frankfurt, Deutschland, 17. September 2018.

Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz, der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker auf dem Podium während des informellen Treffens der Staats- und Regierungschefs zum Thema innere Sicherheit und Migration, Salzburg, Österreich, 20. September 2018.
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker beim 1 000. Bürgerdialog, Freiburg, Deutschland,
1. Oktober 2018.

Michel Barnier, Chefunterhändler der Kommission, und Theresa May, Premierministerin des Vereinigten Königreichs, kommen zu Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zusammen, Brüssel, Belgien, 18. Oktober 2018.
Feierstunde zur Enthüllung des Porträts der ermordeten Journalistin Daphne Caruana Galizia in Anwesenheit von Antonio Tajani, Präsident des Europäischen Parlaments, und Familienangehörigen des Opfers, Straßburg, Frankreich, 23. Oktober 2018.
Die Kampagne #EUprotects wird am 25. Oktober 2018 gestartet. Unter dem Slogan „Gemeinsam schützen“ werden Helden des Alltags aus ganz Europa und darüber hinaus präsentiert.
Géraldine Maitreyi Gupta ist eine von Zehntausenden jungen Europäerinnen und Europäern, die sich als Freiwillige für das Europäische Solidaritätskorps gemeldet haben. Das Korps erhält am 17. November 2018 den „Innovation in Politics Award“ in der Kategorie bürgerschaftliches Engagement. Der Preis wird vom Innovation in Politics Institute in Wien, Österreich, verliehen.
Das Berlaymont-Gebäude der Europäischen Kommission erstrahlt in orangefarbenem Licht. Damit unterstreicht die Kommission ihre Unterstützung der Kampagne „Orange the World“ der Vereinten Nationen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Brüssel, Belgien, 24. November 2018.
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hält eine Rede auf dem G20-Gipfel, bei dem die Themen internationaler Handel und Steuersysteme im Mittelpunkt stehen, Buenos Aires, Argentinien, 30. November 2018.
#EUROat20: Feierlichkeiten zum 20. Geburtstag der einheitlichen Währung, Brüssel, Belgien, 3. Dezember 2018.
© Nobel Media AB
Gérard Mourou, dessen Forschungsarbeiten aus EU-Mitteln gefördert wurden, wird von König Carl XVI. Gustaf von Schweden mit dem Nobelpreis ausgezeichnet. Mourou erhält 2018 den Nobelpreis zusammen mit Arthur Ashkin und Donna Strickland für bahnbrechende Erfindungen im Bereich der Laserphysik. Das Forschungsprojekt von Gérard Mourou war mit 500 000 EUR aus dem Siebten Forschungsrahmenprogramm der EU gefördert worden, Stockholm, Schweden, 10. Dezember 2018.
© Associated Press
Auf dem Klimagipfel in Kattowitz, Polen, wo sich die Welt auf ein neues Regelwerk zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens zur Begrenzung des Klimawandels verständigt, übernimmt Europa erneut die Vorreiterrolle, 15. Dezember 2018.
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„Straßburg ist stärker als der Hass“: Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt setzen Bürgerinnen und Bürger Straßburgs, Frankreich, auf dem Kléberplatz ein Zeichen für Toleranz, 16. Dezember 2018.
Paul Kagame, Präsident von Ruanda, Sebastian Kurz, österreichischer Bundeskanzler, Moussa Faki Mahamat, Vorsitzender der Kommission der Afrikanischen Union, und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nehmen am hochrangigen Forum Afrika-Europa zur digitalen Zusammenarbeit teil, Wien, Österreich, 18. Dezember 2018.
Kapitel 7
Ein Raum der Justiz und Grundrechte auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens
„Unsere Europäische Union ist mehr als ein großer gemeinsamer Markt. Sie ist auch eine Union gemeinsamer Werte, die in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte niedergelegt sind. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihren Regierungen, dass sie Recht, Schutz und Gerechtigkeit gewährleisten und dass die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit uneingeschränkt geachtet werden. Dies erfordert auch ein gemeinsames europäisches Handeln auf der Grundlage unserer gemeinsamen Werte.“
Jean-Claude Juncker, politische Leitlinien, 15. Juli 2014
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Die weiteren Grundlagen der Sicherheitsunion wurden im Jahr 2018 mit einem neuen Paket von Vorschlägen gelegt, die darauf abzielen, Terroristen und Kriminellen die Mittel und die Möglichkeit zu nehmen, ihre Verbrechen zu begehen. Dazu gehören Maßnahmen zur Erleichterung des grenzübergreifenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln und des Zugangs zu Finanzinformationen für Strafverfolgungsbehörden, Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Dokumentenbetrug und die Verwendung falscher Identitäten sowie neue Vorschriften über das Einfrieren und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Die EU hat zudem den Kampf gegen den Terrorismus und terroristische Inhalte im Internet verstärkt.
Im Mai begann in der gesamten EU eine neue Ära des Datenschutzes mit neuen Vorschriften, die einen stärkeren und einheitlicheren Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten für Personen, Unternehmen und Verwaltungen schaffen sollen.
Die EU setzte ihre Arbeiten für eine bessere Wirksamkeit der nationalen Justizsysteme und eine bessere Wahrung der Rechtsstaatlichkeit fort. Um die Grundrechte weiter zu stärken, schlug die Kommission EU-weite Normen für den Schutz von Hinweisgebern vor, stärkte die Gleichstellungsstellen und arbeitete am Aktionsplan zum geschlechtsspezifischen Gehaltsgefälle und an der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen.
Im September 2018 nahm die Kommission im Rahmen der Vorbereitungen für die Europawahl 2019 ein Maßnahmenpaket an, durch das freie, faire und sichere Wahlen gewährleistet werden sollen. Die vorläufige Einigung zwischen Parlament und Rat wurde für Januar 2019 erwartet.
Die Kommission hat ferner neue Rahmenbedingungen für Verbraucher angenommen, durch die die Verbraucherrechte im digitalen Bereich gestärkt werden sollen, sowie ein europäisches System des kollektiven Rechtsbehelfs für geschädigte Verbrauchergruppen.
Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität in Europa
Die EU hat die Umsetzung ihres im Jahr 2017 aufgelegten Aktionsplans für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums, der mit 100 Mio. EUR flankiert wurde, fortgeführt. Der im Oktober 2017 angenommene Aktionsplan für eine gesteigerte Abwehrbereitschaft gegen chemische, biologische, radiologische und nukleare Sicherheitsrisiken wurde nach den Vorfällen in Salisbury und Amesbury im Vereinigten Königreich beschleunigt umgesetzt.
Im Jahr 2018 traten zudem drei wichtige Richtlinien in Kraft, die eine schärfere Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten ermöglichen sollen: die EU-Richtlinie über Fluggastdatensätze, die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und die Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen.
Im April legte die Kommission mehrere Vorschläge vor, die auf einen besseren Zugang zu finanziellen Informationen abstellen, damit Finanzquellen von Terroristen trockengelegt werden können. Strafverfolgungsbehörden könnten somit bei ihren Ermittlungen über schwere Straftaten zeitnah auf dafür notwendige finanzielle Informationen zugreifen. Durch die neuen Vorschriften soll eine bessere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden und den nationalen zentralen Meldestellen sowie mit Europol gefördert werden. Der Vorschlag wird zurzeit vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert und soll noch vor den Europawahlen im Mai 2019 verabschiedet werden.
Im September schlug die Kommission neue Vorschriften vor, welche die Möglichkeit schaffen sollen, terroristische Inhalte binnen einer Stunde aus dem Internet zu entfernen. Der einschlägige Vorschlag präzisiert die Rollen der nationalen Behörden und der Hostinganbieter und sieht die Schaffung solider Garantien für die Wahrung von Grundrechten wie der Meinungsfreiheit sowie die Einführung einer rechtsverbindlichen Sorgfaltspflicht vor.
Die Kommission hat ferner eine Initiative gestartet, mit der sie den Europäischen Rat ersucht, Artikel 86 des Vertrags zu ändern, damit der Gesetzgeber die Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft für die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Terrorismus auf alle Mitgliedstaaten ausweiten kann. Die so verstärkte Europäische Staatsanwaltschaft soll auf EU-Ebene die bestehenden Mängel bei der Terrorismusbekämpfung beseitigen und ein einheitliches Konzept für die unionsweite Terrorismusbekämpfung ausarbeiten, das sämtliche Phasen von der Untersuchungseinleitung über die strafrechtliche Verfolgung bis hin zur Anklageerhebung gegen terroristische Straftäter abdeckt.
Straftäter und Terroristen kommunizieren per SMS, E-Mail und Apps. Bei mehr als jeder zweiten strafrechtlichen Untersuchung werden grenzübergreifende Amtshilfeersuchen um Einholung und Übermittlung elektronischer Beweismittel gestellt, die sich im Besitz im Ausland ansässiger Diensteanbieter befinden. Fast zwei Drittel aller Straftaten dieser Art können jedoch nicht ordnungsgemäß untersucht oder zur Anklage gebracht werden, da die zuständigen Ermittler die betreffenden Beweismittel nicht zeitnah auswerten können. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die Kommission im April neue Vorschriften für einen einfacheren Zugriff von Justiz- und Strafverfolgungsbehörden auf derartige Beweismittel in der Union angenommen. Im Dezember hat der Rat seine Verhandlungsposition zu der vorgeschlagenen Verordnung festgelegt. Er wird die einschlägigen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald das Parlament seine eigene Verhandlungsposition festgelegt hat.
Am 14. November wurde eine neue Verordnung über das grenzübergreifende Einfrieren und die grenzübergreifende Einziehung von Erträgen aus Straftaten angenommen. Die neuen Vorschriften sollen die grenzübergreifende Einziehung von Erträgen aus Straftaten erleichtern, ein effizienteres Einfrieren und eine effizientere Einziehung von illegalen Geldern ermöglichen und die Rechte der Opfer auf Entschädigung schützen.
Die EU verständigte sich auf die Verbesserung des Rechtsrahmens für das Europäische Strafregisterinformationssystem, um eine bestehende Lücke des Systems zu schließen und die Mitgliedstaaten bei der Identifizierung von strafrechtlich verurteilten Drittstaatsangehörigen zu unterstützen. Durch die neuen Vorschriften wird ein zentrales System geschaffen für die jeweilige Ermittlung der Mitgliedstaaten, bei denen zeitnah detaillierte Informationen zu Verurteilungen eingeholt werden können.
Wirksamere Rechtsvorschriften gegen Geldwäsche
Neue Geldwäschevorschriften, die im Juli 2018 in Kraft getreten sind, sollen verhindern, dass Finanzsysteme der EU für Geldwäsche oder für die Finanzierung von Terroristen missbraucht werden können. Im Oktober 2018 erließ die EU verschärfte strafrechtliche Maßnahmen gegen Geldwäsche. Eine neue Richtlinie soll für die Angleichung der Straftatbestände auf dem Gebiet der Geldwäsche und der einschlägigen Sanktionen sorgen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass gefährliche Straftäter und Terroristen EU-weit mit gleich strengen Sanktionen für die von ihnen begangenen Straftaten belegt werden können. Ferner wurde eine verstärkte politische Strategie zur Ermittlung von Drittländern mit strategischen Mängeln bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorangetrieben, die sich auf eine im Juni von der Kommission veröffentlichte Methodik gründet.
Zwar bietet der bestehende EU-Rahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche eine solide Grundlage, doch die jüngsten Fälle mit Beteiligung von EU-Banken zeigen deutlich, dass hier und insbesondere bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden noch Verbesserungsbedarf besteht. Im September legte die Kommission einen Vorschlag vor, durch den die Aufsicht über die Finanzinstitute der EU verbessert werden soll, um besser gegen Bedrohungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen zu können. Zu diesem Zweck soll insbesondere das Mandat der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde auf die Beaufsichtigung zu Geldwäschebekämpfungszwecken ausgeweitet werden. Der Vorschlag wird zurzeit vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert und soll noch vor den Europawahlen im Mai 2019 verabschiedet werden.
Des Weiteren unterbreitete die Kommission im April einen Vorschlag, der darauf abzielt, die Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung und Bekämpfung von schweren Straftaten zu erleichtern. So soll die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen und den Strafverfolgungsbehörden sowie unter den zentralen Meldestellen ausgebaut werden.
Zudem nahm die Kommission eine delegierte Verordnung über technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Kriterien für die Benennung zentraler Kontaktstellen für E-Geld-Emittenten und Zahlungsdienstleister sowie ihrer Aufgaben an.
Ziviljustiz
Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit
Im Mai nahm die Kommission zwei Vorschläge über die Modernisierung und Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit bei der Zustellung von Schriftstücken und der Beweiserhebung an, durch die der Zugang von Bürgern und Unternehmen zur Ziviljustiz günstiger, effizienter und einfacher werden soll. Beide Vorschläge werden gegenwärtig im Europäischen Parlament und im Rat erörtert.
Im Dezember einigten sich der Rat und das Europäische Parlament im Trilog auf die vorgeschlagenen Vorschriften über Insolvenzverfahren, die der Einrichtung von Umstrukturierungssystemen dienen und Unternehmern eine zweite Chance bieten sollen. Diese Initiative, die im Jahr 2019 förmlich angenommen werden wird, soll wirtschaftlich lebensfähigen Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, mehr Möglichkeiten bieten, frühzeitig geeignete Umstrukturierungen vorzunehmen, um damit einen Konkurs und Personalentlassungen zu vermeiden. Außerdem sollen redliche Unternehmer eine zweite Chance erhalten, nach einem Konkurs wieder Geschäfte zu führen.
Im Dezember 2018 erzielte der Rat politische Einigung über die vorgeschlagene Aktualisierung der sogenannten Brüssel-IIa-Verordnung, durch die die geltenden Vorschriften zum Schutz von Kindern in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten modernisiert und die einschlägigen Verfahren beschleunigt werden sollen.
Gesellschaftsrecht und Zugang zu Unternehmensinformationen
Im April schlug die Kommission neue Vorschriften über den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht bzw. über grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen vor. Auf diese Weise soll Unternehmen ermöglicht werden, mithilfe digitaler Werkzeuge in Fragen des Gesellschaftsrechts mit Behörden zu interagieren, und es soll ein einheitliches, größere Rechtssicherheit schaffendes und Garantien für Arbeitnehmer, Gesellschafter und Gläubiger mit sich bringendes Verfahren für Unternehmen eingeführt werden, die sich umstrukturieren oder innerhalb des Binnenmarkts ihren Sitz verlegen möchten. Die betreffenden Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Rat sind im Jahr 2018 gut vorangekommen. Sie folgen einem ehrgeizigen Zeitplan, der eine Annahme noch in der laufenden Wahlperiode vorsieht.
Das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern, das die Suche nach Unternehmensinformationen in der EU erleichtert, wurde im Jahr 2018 ausgiebig genutzt. Insgesamt gingen in den 17 Monaten nach der Inbetriebnahme des Systems über 372 000 Suchabfragen von Unternehmensinformationen sowie über 241 000 Abfragen von Angaben zu Unternehmen ein.
Besserer Schutz personenbezogener Daten
Durch die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung ist ein stärkerer und einheitlicherer datenschutzrechtlicher Rahmen für Bürger, Unternehmen und Behörden in der gesamten EU geschaffen worden. Im Januar veröffentlichte die Kommission Leitlinien mit Erläuterungen zu den wichtigsten durch die neue Verordnung geschaffenen Neuerungen und Möglichkeiten.
Am 11. Dezember 2018 traten neue Datenschutzvorschriften für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU in Kraft.
Die vorgeschlagenen Vorschriften für die elektronische Kommunikation stellen auf einen hohen Schutz der Privatsphäre der Nutzer von elektronischen Kommunikationsdiensten und auf die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für sämtliche Marktteilnehmer ab. Sie bilden einen starken und kohärenten Rahmen für die Datenverarbeitung und bringen die bestehenden, noch aus dem Jahr 2002 stammenden Vorschriften in Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung, damit die Rechte der Bürger auf den Schutz personenbezogener Daten gewahrt bleiben.
Datenströme sind sowohl für Geschäfte als auch für die Strafverfolgung von großer Wichtigkeit. Im Wege von Angemessenheitsbeschlüssen, denen zufolge ein gegebenes Land außerhalb der EU ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet, wird sichergestellt, dass unter Aufrechterhaltung des Schutzes personenbezogene Daten frei zwischen der EU und dem betreffenden Land zu geschäftlichen Zwecken fließen können und/oder die Strafverfolgungsbehörden erforderlichenfalls Daten austauschen können.
Im Juli schlossen die EU und Japan ihre Gespräche über die Schaffung eines beiderseits
angemessenen Datenschutzniveaus für gewerbliche Zwecke ab. Parallel dazu laufen Gespräche zwischen der EU und Südkorea über die Angemessenheit für gewerbliche Zwecke, mit deren Abschluss für Anfang 2019 gerechnet wird.
Giovanni Buttarelli, Europäischer Datenschutzbeauftragter, trifft die indische Botschafterin Gaitri Issar Kumar, Brüssel, Belgien, 30. August 2018.
Grundrechte und Justizsysteme
Verbesserung der Wirksamkeit der Justizsysteme und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit
Wirksame Justizsysteme sind für die Anwendung des EU-Rechts wie auch für Investitionen von entscheidender Bedeutung. Im Jahr 2018 hat die Kommission mithilfe des EU-Justizbarometers und im Rahmen des Europäischen Semesters versucht, die Mitgliedstaaten dazu zu bewegen, die Unabhängigkeit, die Qualität und die Effizienz ihrer Justizsysteme zu verbessern. Der Rat hat im Juli zu diesem Thema Empfehlungen an Kroatien, Italien, Zypern, Portugal und die Slowakei gerichtet.
Im September verklagte die Kommission Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen seiner Verstöße gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit durch das neue polnische Gesetz zur Senkung des Pensionsalters für Richter am Obersten Gericht. Der Gerichtshof hat einstweilige Maßnahmen erlassen, mit denen allen Forderungen der Kommission nachgekommen wird, bis der Gerichtshof ein rechtskräftiges Urteil abgibt.
Im Zusammenhang mit dem neuen langfristigen Haushaltsplan der EU hat die Kommission eine Verordnung vorgeschlagen, durch die der Unionshaushalt im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten geschützt werden soll.
Schutz der Rechte und Bekämpfung von Diskriminierung
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission, erläutert den Vorschlag der Kommission zum Schutz von Hinweisgebern („Whistleblowern“), Brüssel, Belgien, 23. April 2018.
Im April schlug die Kommission EU-weite Standards für den Schutz von Hinweisgebern vor, die Verstöße gegen EU-Vorschriften melden, welche schwere Schäden des öffentlichen Interesses nach sich ziehen können. Auf diese Weise soll eine bessere Aufdeckung, Untersuchung und Ahndung von Verstößen gegen das EU-Recht bewirkt und das Recht auf freie Meinungsäußerung wie auch die Medienfreiheit geschützt werden.
Im Bericht über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union 2017 wurden die drängenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Grundrechte im Alltag der Menschen beleuchtet. Diese reichen von einer besseren Reaktion auf Hassverbrechen, Hassreden und Gewalt gegen Frauen bis zur Förderung der europäischen Säule sozialer Rechte. In dem Bericht wird ferner die wichtige Rolle einer freien und dynamischen Zivilgesellschaft sowie unabhängiger Gerichte hervorgehoben.
Im Juli richtete die Kommission ein Aufforderungsschreiben an Ungarn, das im Zusammenhang mit den ungarischen Gesetzen stand, mit denen Tätigkeiten zur Unterstützung von Asyl- und Aufenthaltsanträgen unter Strafe gestellt werden, und das zudem auf die Einhaltung der EU-Vorschriften über die Freizügigkeit sowie der Bestimmungen der Charta der Grundrechte abstellte.
Bekämpfung von Hass- und Vorurteilskriminalität und Hetze online und offline
Der EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet erwies sich weiterhin als wirksam. So ergab seine dritte, im Januar 2018 veröffentlichte Evaluierung, dass weitere Fortschritte bei der raschen Überprüfung und Entfernung rassistischer und fremdenfeindlicher Hetze im Internet erzielt wurden.
Andrus Ansip, Vizepräsident der Kommission, auf einer Pressekonferenz zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte, Brüssel, Belgien,
1. März 2018.
Die zuständigen IT-Unternehmen löschten durchschnittlich 70 % der ihnen gemeldeten Inhalte und erfüllten das Ziel, dem Großteil aller Meldungen binnen 24 Stunden nachzugehen (erreicht wurde ein Durchschnitt von über 81 %). Der Verhaltenskodex ist inzwischen ein Industriestandard im Kampf gegen Hetze: Snapchat, Instagram, Google+ und Dailymotion kündigten im Jahr 2018 ihre Mitwirkung an.
Nichtdiskriminierung und Gleichstellung
Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, in ihrem Hoheitsgebiet mindestens eine Organisation (d. h. eine Gleichstellungsstelle) einzurichten, die Fällen von Diskriminierung nachgeht und die Gleichbehandlung aller dort lebenden Menschen fördert und wahrt. Im Juni empfahl die Kommission den Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen zur Sicherstellung, dass die Gleichstellungsstellen die Bürger wirksam schützen und gegen Diskriminierungen vorgehen können.
Im Rahmen der europäischen Behindertenstrategie ist unter anderem ein Vorschlag der Kommission für einen europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit ausgearbeitet worden, der auf eine bessere Zugänglichkeit alltäglicher Waren und Dienstleistungen wie Mobiltelefone, Computer, E-Books und elektronische Handels- und Bankdienstleistungen abstellt. Hierdurch soll eine positive Wirkung auf das Leben von Millionen von Europäern erzielt und es für Unternehmen einfacher und attraktiver werden, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und anzubieten. Im November 2018 wurde eine vorläufige Einigung über den einschlägigen Vorschlag erzielt; mit der endgültigen Annahme des Vorschlags durch das Europäische Parlament wird für April 2019 gerechnet.
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission, nimmt an der offiziellen Eröffnung des Belgian-Pride-Festivals teil, Brüssel, Belgien, 19. Mai 2018.
Kommissarin Vĕra Jourová auf der Konferenz zum Thema „Das Potenzial von Frauen erschließen“, Brüssel, Belgien, 8. März 2018 (Internationaler Frauentag).
Die EU hat im Rahmen ihrer fortgesetzten Bemühungen um größere Vielfalt die wachsende Zahl von Chartas der Vielfalt gefördert, durch die europaweit 9 000 Organisationen mit insgesamt 15 Millionen Beschäftigten beim Vielfaltsmanagement unterstützt werden. Sie hat zudem weiter an der Umsetzung ihrer Liste von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI durch die Überwachung von Rechtsvorschriften, die Finanzierung einschlägiger Projekte und geeignete Sensibilisierungsmaßnahmen gearbeitet.
Im Januar veröffentlichte die Kommission eine eingehende Evaluierung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma 2011-2020. Während der Roma-Woche der EU im April setzte sich die EU aktiv für die Förderung der Roma-Kultur ein und gedachte des Völkermords an den Roma.
Frauen verdienen in der EU im Durchschnitt immer noch 16 % weniger als Männer. Um gegen das geschlechtsspezifische Lohngefälle vorzugehen, begann die Kommission mit der Umsetzung eines Aktionsplans zur Verwirklichung einer gleichen Entlohnung von Mann und Frau, von dem bis zum Jahr 2020 messbare Ergebnisse erwartet werden.
Die EU schloss ihren Beitritt zum Übereinkommen des Europarats von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ab. Der Beitritt ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem umfassenderen Rechtsrahmen der EU für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt.
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission (rechts), und der Historiker Simon Schama (links) auf einer Diskussionsveranstaltung zum Internationalen Holocaust-Gedenktag, die die Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Jüdischen Kongress und dem United States Holocaust Memorial Museum ausgerichtet hat, Brüssel, Belgien, 24. Januar 2018.
Unionsbürgerschaft
Konsularischer Schutz
Im Mai 2018 sind Vorschriften über den konsularischen Schutz in Kraft getreten, in denen das Recht der EU-Bürger, in Ländern außerhalb der EU Unterstützung durch die Botschaften anderer EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, präzisiert wird. Im August 2018 wurde eine an junge europäische Reisende gerichtete Informationskampagne zum Thema konsularischer Schutz gestartet.
Im Mai schlug die Kommission Verbesserungen der Vorschriften über EU-Rückkehrausweise vor, durch die eine größere Sicherheit dieser Dokumente bewirkt werden soll und die geltenden Verfahren verschlankt werden sollen. Der Vorschlag wurde vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments gebilligt und wird derzeit im Rat erörtert.
Personalausweise
Im April unterbreitete die Kommission einen Vorschlag zur Verbesserung der Sicherheitsmerkmale der Personalausweise von EU-Bürgern sowie der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen aus Drittländern ausgestellt werden. Die vorgeschlagenen Vorschriften stellen auf die Verbesserung der Sicherheitsmerkmale ab. Dadurch sollen EU-Bürger künftig auch einfacher ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben können. Das Europäische Parlament und der Rat haben beschlossen, Verhandlungen über den Vorschlag aufzunehmen.
Wahlen
Nach dem Skandal um Facebook und Cambridge Analytica und angesichts des gestiegenen Risikos von Desinformationskampagnen, Cyberangriffen und hybriden Bedrohungen im Vorfeld von Wahlen hat sich die Kommission das vorrangige Ziel gesetzt, für die Sicherstellung freier und fairer Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 zu sorgen.
Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, hat die Kommission im September 2018 ein Maßnahmenpaket angenommen, durch das die Behörden der Mitgliedstaaten und andere wichtige Beteiligte bei ihren gemeinsamen Anstrengungen zur Sicherstellung freier und fairer Wahlen unterstützt werden sollen.
Kommissar Julian King spricht auf einer Pressekonferenz über neue Maßnahmen, um freie und faire Wahlen sicherzustellen und Terrorismus online und offline zu bekämpfen, Brüssel, Belgien, 13. September 2018.
Das Paket enthält konkrete Maßnahmen zu folgenden Aspekten: verstärkte Zusammenarbeit im Wege der Schaffung von Wahlkooperationsnetzen auf nationaler und auf EU-Ebene, Leitlinien zur Anwendung der Datenschutzvorschriften im Kontext von Wahlen, größere Transparenz bei bezahlter politischer Werbung und Kommunikation im Internet, Verstärkung der Cybersicherheit, gewissenhafte Durchsetzung der Wahlbestimmungen (einschließlich Internet-Kontext), Sensibilisierung sowie Anwendung geeigneter Sanktionen in Fällen, in denen personenbezogene Daten zur gezielten Beeinflussung der Ergebnisse der Europa-Wahlen missbraucht werden.
Schutz der Verbraucher
Im April schlug die Kommission eine Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher vor, durch die sichergestellt werden soll, dass die Verbraucher in vollem Umfang ihre EU-Rechte ausüben können. Die neuen Vorschriften sehen die Einführung eines europäischen Systems des kollektiven Rechtsbehelfs für Fälle, in denen Verbrauchergruppen Schaden erlitten haben, einschließlich geeigneter Garantien gegen Missbrauch vor. Gleichzeitig verleihen die neuen Vorschriften den Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten größere Sanktionsbefugnisse gegenüber Händlern, die gegen sie verstoßen. Im Dezember nahm das Europäische Parlament seinen Standpunkt zu dem sich auf den kollektiven Rechtsbehelf beziehenden Aspekt der neuen Rahmenbedingungen an und beschloss, seinen Standpunkt zu den restlichen Aspekten im Januar 2019 festzulegen.
Zudem stellen die neuen Vorschriften auf die Anpassung der Verbraucherrechte an die neuen Technologien ab. Beispielsweise sollen Verbraucher künftig bei der Onlinesuche auf Marktplätzen und -plattformen klar darüber informiert werden müssen, wenn ein Händler für die Anzeige eines bestimmten Suchergebnisses bezahlt. Auf Online-Marktplätzen müssen die Verbraucher zudem künftig über die wichtigsten für die Rangfolge der Ergebnisse maßgeblichen Algorithmen informiert werden, und ihnen muss jeweils angezeigt werden, wer der Verkäufer ist.
Die Kommission setzte ihre Maßnahmen gegen irreführende Geschäftspraktiken (wie der Vermarktung von Produkten als identisch, obgleich diese sich in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen wesentlich voneinander unterscheiden) fort und schlug zu diesem Zweck unter anderem eine Präzisierung der einschlägigen EU-Vorschriften im Rahmen der Initiative zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Verbraucher vor. Ferner veröffentlichte die Kommission eine in Zusammenarbeit mit der Industrie entwickelte Prüfmethode, die derzeit im Rahmen einer EU-weiten Prüfungskampagne implementiert wird.
Im Juli traten neue Pauschalreisevorschriften in Kraft, welche vorschreiben, dass Reisende klar darüber informiert werden müssen, ob ihnen eine Pauschalreise mit umfassendem Schutz oder aber eine verbundene Reiseleistung mit eingeschränktem Schutz angeboten wird. Zudem wurden die Rechte von Reisenden gestärkt, beispielsweise in Bezug auf Stornierungen oder auf Fälle, in denen der Reiseveranstalter den Preis um mehr als 8 % erhöht.
Außergerichtliche Beilegung von Beschwerdefällen
Durch alternative Streitbeilegungsverfahren wird sichergestellt, dass bei Problemen im Zusammenhang mit einem von einem Verbraucher getätigten Kauf sowohl dem Verbraucher als auch dem Händler die Möglichkeit einer erschwinglichen und unparteiischen Streitbeilegung offensteht. Im Jahr 2018 wurden in allen Mitgliedstaaten der EU (weitere) qualitätsgeprüfte Streitbeilegungsstellen eingerichtet.
Gemeinsame Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher
Die Kommission wirkte im Jahr 2018 bei einer Reihe gemeinsamer Maßnahmen mit nationalen Stellen zur Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften mit. Als Reaktion auf den „Dieselskandal“ verpflichtete sich Volkswagen, noch bis Ende 2020 die erforderlichen Reparaturen kostenlos durchzuführen. Im Juli erreichte die Reparaturquote 80 % der betroffenen Fahrzeuge. Eine weitere gemeinsame Maßnahme im Zusammenhang mit Facebook, Twitter und Google+ führte zu besseren Nutzungsbedingungen für über 250 Millionen Nutzer sozialer Medien in der EU. Im Jahr 2018 begann das Gerichtsverfahren gegen AirBnB, bei dem es darum geht, die Transparenz der Preispolitik des Unternehmens zu verbessern und seine Nutzungsbedingungen in Einklang mit den EU-Standards zu bringen.
Verhindern, dass gefährliche Produkte zu den Verbrauchern gelangen
Das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte ermöglicht den raschen Informationsaustausch über gefährliche Produkte, die auf dem Markt entdeckt wurden, und über Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass diese Waren nicht zu den Verbrauchern und vor allem nicht in Kinderhände gelangen. Im Jahr 2018 wurden Informationen über insgesamt 2 257 gefährliche Produkte zwischen den 31 an dem System teilnehmenden mitgliedstaatlichen Behörden ausgetauscht.

Das Frühwarnsystem „Safety Gate“ ermöglicht den schnellen Austausch von Informationen über Non-Food-Produkte, die die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gefährden.
Im Juni unterzeichneten die vier Online-Marktplätze Alibaba (im Namen von AliExpress), Amazon, eBay und Rakuten France eine Verpflichtungserklärung für mehr Produktsicherheit und kündigten unter anderem an, gefährliche Produkte, die die nationalen Aufsichtsbehörden auf ihren Webseiten entdecken, künftig binnen zwei Arbeitstagen von ihren Webseiten zu entfernen.
Aus dem Jahresbericht des Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel für 2017 geht hervor, dass im Jahr 2017 insgesamt 3 832 Fälle möglicher Lebens- und Futtermittelrisiken gemeldet wurden, wobei 942 Meldungen als Warnmeldungen eingestuft wurden, die Anlass zu erheblicher Besorgnis über die Gesundheitsgefahren geben.
rescEU
Das bestehende Katastrophenschutzverfahren der EU bietet zwar eine solide Grundlage für eine koordinierte europaweite Reaktion auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen, doch die Waldbrandsaison 2018 hat erneut gezeigt, dass diese Verfahren weiter verbessert und gestärkt werden müssen. Die verbrannte Gesamtfläche in Europa betrug im Jahr 2018 mehr als 130 000 Hektar, und es ist davon auszugehen, dass die Gefahr von Flächenbränden infolge des Klimawandels weiter zunehmen wird. Im Jahr 2018 lösten Griechenland, Schweden, Lettland und Portugal das Katastrophenschutzverfahren der EU aus, um auf ausgebrochene Waldbrände reagieren zu können. Der Großteil (35 %) aller Ersuchen um Unterstützung durch die EU ging auf Brände zurück.
Im Dezember 2018 erzielten das Europäische Parlament und der Rat vorläufige Einigung über den von der Kommission vorgelegten Vorschlag zur Stärkung des Katastrophenschutzverfahrens. Der Vorschlag zielt darauf ab, Investitionen in die Katastrophenvorbeugung und -vorsorge zu fördern, die Unterstützung im Rahmen eines Europäischen Katastrophenschutz-Pools zu bündeln und eine Reserve zusätzlicher Katastrophenschutzkapazitäten auf EU-Ebene („rescEU“) zu schaffen, um künftige Katastrophen besser bewältigen zu können. Die Katastrophenschutzkapazitäten im Rahmen von rescEU sollen unter anderem Löschflugzeuge und -hubschrauber umfassen und je nach den Ergebnissen der Risikoanalysen weitere Eingriffsmöglichkeiten einschließen. Alle drei Organe haben den Willen bekundet, die förmliche Annahme des Vorschlags zum Abschluss zu bringen. Dieser soll dann im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten.
Der langfristige EU-Haushalt 2021-2027
Im Rahmen der langfristigen Haushaltsplanung der EU für den Zeitraum 2021-2027 hat die Kommission einen Vorschlag zur Schaffung eines Fonds für Justiz, Rechte und Werte unterbreitet, der mit Mitteln in Höhe von insgesamt 947 Mio. EUR für den betreffenden Zeitraum von sieben Jahren ausgestattet werden soll. Der Fonds ist in erster Linie für Personen und Organisationen gedacht, die zu den gemeinsamen Werten, den Rechten und der reichen Vielfalt in der EU beitragen.
Kapitel 8
Auf dem Weg zu einer neuen Migrationspolitik
„Wir können nicht bei der Ankunft jedes neuen Schiffes weiter über Ad-hoc-Lösungen für die Menschen an Bord streiten. Ad-hoc-Lösungen reichen nicht aus. Wir brauchen mehr Gegenwarts- und Zukunftssolidarität – Solidarität muss von Dauer sein.“
Jean-Claude Juncker, Rede zur Lage der Union, 12. September 2018
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Im Jahr 2018 brachte das umfassende Migrationskonzept der Europäischen Union weitere konkrete Ergebnisse in allen Bereichen: engere Zusammenarbeit mit den Partnerländern, besseres Grenzmanagement an den Außengrenzen sowie wirksamere operative Instrumente zum Schutz unserer Grenzen und zur Steuerung der Migration innerhalb der Europäischen Union im Geiste der Solidarität und der Verantwortung. Die Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda leisteten einen positiven Beitrag dazu, eine unsichere und unkontrollierte Migration durch eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu ersetzen. Nachdem die Zahl der Neuankömmlinge in der Europäischen Union 2015 ihren Höchststand erreicht hat, liegt der Zustrom nun wieder unter dem Vorkrisenniveau.
Im September legte die Kommission neue Vorschläge vor, die zum einen die weitere Stärkung der Europäischen Grenz- und Küstenwache durch Schaffung einer ständigen Reserve von rund 10 000 Grenzschutzbeamten und zum anderen die Ausweitung des Mandats der EU-Asylagentur betrafen. Damit sollen diese beiden Einrichtungen in die Lage versetzt werden, in allen Situationen EU-Migrationssteuerungsteams zu entsenden, die den Mitgliedstaaten umfassende operative Unterstützung leisten. Ebenfalls im September schlug die Kommission eine gezielte Überarbeitung der Rückführungsrichtlinie vor, um wirksamere und vereinfachte Rückführungsverfahren einzuführen.
Nach zwei Jahren intensiver Arbeit standen fünf von sieben Vorschlägen zur Verbesserung unseres derzeitigen Asylsystems 2018 kurz vor der Annahme. Es gibt inzwischen für Menschen, die internationalen Schutz benötigen, mehr Möglichkeiten für die legale Migration in die Europäische Union, und seit 2015 haben Neuansiedlungsprogramme fast 44 000 Menschen einen legalen und sicheren Weg in die EU geboten.
In ihrem Fortschrittsbericht vom Dezember zur Europäischen Migrationsagenda bekräftigte die Kommission ihre Empfehlung, die Bemühungen um eine bessere Steuerung der Arbeitsmigration entsprechend dem Bedarf unserer Volkswirtschaften zu verstärken.
Die Europäische Migrationsagenda
Im Laufe des Jahres 2018 hat die Kommission regelmäßig Fortschrittsberichte über die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda vorgelegt, in denen die Maßnahmen zur Stabilisierung der Migrationsströme und zur Verbesserung des Grenzmanagements an den EU-Außengrenzen bewertet wurden. Darin wurde auf die Bemühungen der EU eingegangen, die Ursachen der Migration zu bekämpfen, die an den Außengrenzen gelegenen Mitgliedstaaten und die Nachbarländer, die einem starken Migrationsdruck ausgesetzt sind, zu unterstützen, die Migranten unterwegs und bei der Rückkehr und Rückübernahme zu schützen sowie Fortschritte bei der Schaffung legaler Migrationswege wie der Neuansiedlung zu erzielen.
In ihrem Bericht vom Dezember 2018 stellte die Kommission fest, dass der Gesamtansatz der EU zur Migration in allen Bereichen konkrete Ergebnisse gebracht hat: Die Zahl der irregulären Einreisen ist auf das Vorkrisenniveau zurückgegangen, die Zusammenarbeit mit den Partnerländern wurde intensiviert, das Grenzmanagement an den Außengrenzen verbessert, und es wurden wirksamere Instrumente zur Steuerung der Migration innerhalb der EU geschaffen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Arbeiten auf allen Ebenen, sowohl außerhalb als auch innerhalb der EU, fortgesetzt werden müssen.
Grenzschutz und Bekämpfung irregulärer Migrationsströme
Grenzmanagement
Die Verhandlungen über den Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2017 zur Aktualisierung des Schengener Grenzkodex wurden im Jahr 2018 fortgesetzt. Damit wurde der Notwendigkeit Rechnung getragen, die Sicherheit unserer Bürger zu gewährleisten und gleichzeitig ihre Freizügigkeit zu wahren. Ziel des Vorschlags ist es, die Vorschriften für die Wiedereinführung vorübergehender Kontrollen an den Binnengrenzen dem derzeitigen Bedarf anzupassen und strengere Verfahrensgarantien einzuführen, damit Binnengrenzkontrollen weiterhin nur als letztes Mittel dienen.
In ihrer Mitteilung zum Thema „Migration“ vom Dezember forderte die Kommission die vollständige Wiederherstellung des Schengen-Raums als Raum ohne vorübergehende Binnengrenzkontrollen auf der Grundlage eines ordnungsgemäß funktionierenden Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
Zur Unterstützung der nationalen Grenzschutzbeamten setzte die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache 2018 durchschnittlich rund 1 350 Experten entlang aller Migrationsrouten ein. Im Juni riefen die Mitgliedstaaten dazu auf, die unterstützende Rolle der Agentur weiter auszubauen, und zwar durch Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittländern, Bereitstellung von mehr Ressourcen und Erweiterung des Mandats der Agentur.
Als Reaktion darauf schlug die Kommission im September vor, die Agentur bis 2020 mit einer ständigen Reserve von 10 000 Einsatzkräften auszustatten. Die Einsatzkräfte der ständigen Reserve sollen über Exekutivbefugnisse und eigene Ausrüstung verfügen, um bei Bedarf an den Außengrenzen der EU sowie in Drittländern eingreifen zu können. Mit dem Vorschlag soll auch sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten ihre Hoheitsgewalt über die an ihren Grenzen durchgeführten Operationen behalten. Bis Ende 2018 einigten sich die Mitgliedstaaten im Rat auf einige Elemente des Kommissionsvorschlags (Bestimmungen über die Rückkehr und die Zusammenarbeit mit Drittländern). Die Gespräche über alle weiteren Elemente gehen weiter.
Die EU setzte die Verhandlungen mit den Ländern des westlichen Balkans über Abkommen über die operative Zusammenarbeit im Bereich des Grenzmanagements fort, die es der Europäischen Grenz- und Küstenwache ermöglichen würden, bei Bedarf Unterstützung zu leisten und ihr Personal einzusetzen. Im Oktober unterzeichnete die EU ein solches Abkommen mit Albanien, während im Juli und September Abkommen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bzw. Serbien paraphiert wurden. Die Verhandlungen mit Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina wurden erfolgreich abgeschlossen.
Informationssysteme zu Sicherheit und Grenzmanagement
Im Oktober 2018 trat die Verordnung über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) in Kraft. Die Verordnung sieht vor, dass bei Reisenden, die ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen dürfen, eine Vorabüberprüfung auf Sicherheits- und Migrationsrisiken durchgeführt wird. Das neue System soll bis Ende 2021 in Betrieb genommen werden.
Nach dem Inkrafttreten der entsprechenden neuen Verordnung im Dezember 2017 begann die Kommission mit der Einrichtung eines neuen Ein- und Ausreisesystems für den Schengen-Raum. Mit diesem System werden Ein- und Ausreisedaten sowie Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des Schengen-Raums erfasst und damit die Grenzkontrollen verstärkt. Das System soll bis Ende 2020 in Betrieb genommen werden.
Stärkung des Schengener Informationssystems
Das Schengener Informationssystem unterstützt die Kontrollen an den Außengrenzen und die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in den Schengen-Ländern. Im Dezember 2018 traten neue Vorschriften in Kraft, mit denen das System weiter gestärkt wird. Zu den Änderungen gehören die Einführung neuer Ausschreibungen zu Rückkehrentscheidungen, eine bessere Durchsetzung von Einreiseverboten, die Verpflichtung, Ausschreibungen in Verbindung mit Terrorismus aufzunehmen sowie strengere Bestimmungen in Bezug auf vermisste Kinder und bedürftige Menschen. Sie umfassen auch strengere Datenschutzvorschriften, eine effizientere Verwendung von Fingerabdrücken, Handballenabdrücken und Gesichtsbildern zur Personenidentifizierung sowie die Erleichterung des Zugangs für EU-Agenturen.
Interoperabilität
Im Dezember 2017 schlug die Kommission neue Rechtsvorschriften über die Interoperabilität der Informationssysteme vor, um sicherzustellen, dass Grenzschutz-, Einwanderungs- und Strafverfolgungsbehörden zeitnahen Zugang zu den Informationen haben, die sie benötigen. Bis Ende 2018 hatten das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten wichtige Fortschritte gemacht und damit den Weg für die Annahme dieser neuen Vorschriften im ersten Quartal 2019 geebnet.
Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme
Mit Unterstützung der EU hat die Internationale Organisation für Migration allein im Jahr 2018 16 463 Menschen bei der freiwilligen Heimkehr aus Libyen geholfen. Die EU arbeitet weiterhin mit der Afrikanischen Union, den Vereinten Nationen und den libyschen Behörden zusammen, um die systematische Inhaftierung von Migranten, einschließlich Kindern, zu beenden. Dank dieser Bemühungen wurden über 2 700 Flüchtlinge aus der Haft entlassen.
Im September schlug die Kommission eine gezielte Überarbeitung der Rückführungsrichtlinie vor, die zusammen mit dem Vorschlag für eine neue Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache zur Erweiterung des Mandats der Agentur bei Rückführungen sowie zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rückkehrpolitik der EU bei fortgesetzter Achtung der Grundrechte von Migranten führen soll.
Um die Rückführungsverfahren zu beschleunigen und sowohl das Untertauchen von Migranten als auch die irreguläre Sekundärmigration zu verhindern, sieht der Vorschlag bei Personen, deren Asylanträge abgelehnt wurden, die Anwendung vereinfachter Rückführungsverfahren an den Außengrenzen vor. Mit dem Vorschlag soll auch die Verpflichtung eingeführt werden, gegen abgelehnte Asylbewerber unverzüglich Rückführungsentscheidungen zu erlassen. Damit soll eine Verfahrenslücke geschlossen werden, die bisher das Untertauchen von Migranten erleichtert hat. Zudem soll von den irregulären Migranten verlangt werden, bei den Verfahren zur Feststellung ihrer Identität zu kooperieren. Darüber hinaus sollen die Bestimmungen über die Anordnung der Inhaftierung irregulärer Migranten für die Zwecke ihrer Abschiebung harmonisiert werden, unter anderem durch Festlegung einer Höchsthaftdauer von mindestens drei Monaten und höchstens sechs Monaten und durch Sicherstellung der Möglichkeit, Migranten, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit darstellen, in Gewahrsam zu nehmen. Schließlich sollen die Mitgliedstaaten nationale Programme auflegen, um irreguläre Migranten zu unterstützen, die zur freiwilligen Rückkehr in ihre Heimat bereit sind.
Schutz für Menschen in Not
Asylreform
Die Europäische Union bleibt ihren Grundwerten treu, indem sie Menschen in Not Schutz bietet: In den ersten neun Monaten des Jahres 2018 wurde insgesamt 164 055 Asylbewerbern Schutz gewährt. Zwei Jahre intensiver Arbeit brachten erhebliche Fortschritte bei den Vorschlägen der Kommission zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems aus dem Jahr 2016. Von den sieben vorgeschlagenen Rechtsakten sind inzwischen fünf verabschiedungsreif: die Anerkennungsverordnung, die Richtlinie über die Aufnahmebedingungen, die Verordnung über die Asylagentur der Europäischen Union, die Eurodac-Verordnung und die Verordnung über den Neuansiedlungsrahmen der Union. Obwohl jeweils nur Teil einer umfassenderen Reform, bringt jeder einzelne Vorschlag einen klaren Nutzen und die zügige Annahme jedes einzelnen würde zu konkreten Verbesserungen vor Ort führen.
Auch bei der Asylverfahrensverordnung und der Dublin-Verordnung, die für ein zukunftssicheres Asylsystem unerlässlich sind, wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Auf Ersuchen der Mitgliedstaaten wurden vorläufige Regelungen für die Kernelemente einer künftigen Dublin-Verordnung getroffen, um die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Dublin-Verordnung zu überbrücken. Darüber hinaus hat die Kommission im September als Beitrag zu einer Kompromisslösung vorgeschlagen, das Mandat der EU-Asylagentur zu erweitern, ihr Instrumentarium auszubauen und ihr Budget (321 Mio. EUR für den Zeitraum 2019-2020) aufzustocken, damit die Mitgliedstaaten auf Anfrage während des gesamten Verfahrens zur Gewährung von internationalem Schutz umfassend unterstützt werden können. Gemeinsam mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache werden gemeinsame EU-Migrationssteuerungsteams im Bedarfsfall die Mitgliedstaaten bei Aufgaben wie Identifizierung und Registrierung von Asylbewerbern, Vorbereitung von Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz und operativer Hilfestellung unterstützen.
„Hotspots“ und Unterstützung für Griechenland, Italien und Spanien
Um die griechischen Behörden sowie internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, die bei der Bewältigung der Flüchtlings- und humanitären Krise in Griechenland mitwirken, zu unterstützen, hat die Kommission seit Anfang 2015 Soforthilfe in Höhe von mehr als 816,4 Mio. EUR bereitgestellt. Diese Soforthilfe kommt zu den 613,5 Mio. EUR hinzu, die Griechenland im Rahmen der nationalen Programme für den Zeitraum 2014-2020 bereits zugewiesen wurden. Ende des Jahres hat die Kommission die Verwaltung von 252 Mio. EUR an in Griechenland tätige internationale Organisationen wie Unicef und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) übertragen. Darüber hinaus bietet die Kommission den griechischen Behörden mit ständiger Präsenz auf allen Hotspot-Inseln eine dauerhafte strukturelle Unterstützung an.
Kommissar Dimitris Avramopoulos (rechts) besucht mit dem griechischen Minister für Migration, Dimitris Vitsas, ein Flüchtlingslager in Ritsona, Griechenland, 12. April 2018.
Für Italien wurden 2018 mehr als 35,5 Mio. EUR bereitgestellt. Damit stieg der Gesamtbetrag der Soforthilfe, die Italien seit 2014 erhalten hat, auf 224,9 Mio. EUR. Die Mittel für Soforthilfe kommen zu dem Betrag von 724 Mio. EUR hinzu, mit dem die EU die nationalen Programme Italiens im Rahmen des Asyl-‚ Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit im Zeitraum 2014-2020 unterstützt.
Im Juli erhielt Spanien als Reaktion auf die gestiegene Zahl der Neuankömmlinge Soforthilfe in Höhe von 36,01 Mio. EUR zum Ausbau der Aufnahmekapazität für Migranten an der spanischen Südküste und in Ceuta und Melilla sowie zur Steigerung der Rückführungsquote. Diese Soforthilfe für Spanien kam zu den 737,5 Mio. EUR hinzu, die dem Land für Maßnahmen im Bereich Migration und Grenz- und Sicherheitsmanagement im Rahmen der nationalen Programme im Zeitraum 2014-2020 bereitgestellt werden.
Migranten, die an den Hotspots in Italien und Griechenland ankommen, wurden ordnungsgemäß identifiziert und registriert, es wurden ihnen Fingerabdrücke abgenommen und ihre Daten wurden mit den einschlägigen Sicherheitsdatenbanken abgeglichen. In ihrem Fortschrittsbericht über die Europäische Migrationsagenda stellte die Kommission im Dezember fest, dass sich die Lage in Griechenland verbessert hat, die griechischen Behörden jedoch noch mehr tun müssen, um die Aufnahmebedingungen zu verbessern, die Bearbeitung von Asylanträgen zu beschleunigen und die Zahl der Rückführungen zu steigern.
Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben weiterhin dazu beigetragen, durch Umsiedlung anspruchsberechtigter Antragsteller auf internationalen Schutz den Druck auf Griechenland und Italien zu verringern, die bei den Migrationsströmen an vorderster Front stehen.
Die Erklärung EU-Türkei
Die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei von 2016 ist für die Eindämmung der irregulären und gefährlichen Überfahrten vom türkischen Festland auf die griechischen Inseln, die Rettung von Menschenleben auf See und die Förderung der Neuansiedlung von Syrern, die internationalen Schutz benötigen, nach wie vor von größter Bedeutung.
Die Türkei hat herausragende Anstrengungen unternommen, um für mehr als 3,5 Millionen registrierte syrische Flüchtlinge Unterkünfte bereitzustellen und diese Flüchtlinge auch sonst zu unterstützen. Die EU hat die Türkei bei der Bewältigung dieser Aufgabe nach Kräften unterstützt. Die Flüchtlinge und ihre Aufnahmegemeinschaften in der Türkei werden weiterhin in enger Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei unterstützt. Aus Mitteln der Fazilität (1,9 Mrd. EUR) konnte über 1,3 Millionen Flüchtlingen geholfen werden, und zwar durch monatliche Geldtransfers, Bildungsmaßnahmen für 500 000 Kinder und Gesundheitsversorgung für Hunderttausende Menschen. Die EU hat auch damit begonnen, die zweite Tranche der finanziellen Unterstützung in Höhe von 3 Mrd. EUR zu mobilisieren.
Finanzielle Unterstützung bei der effizienten Steuerung der Migration
Die Kommission stellt erhebliche Mittel bereit, um die nationalen Bemühungen zur Verbesserung der Migrationssteuerung und des Grenzmanagements zu unterstützen. Aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (576 Mio. EUR), des Fonds für die innere Sicherheit (Grenzen und Visa) (567 Mio. EUR) und des Fonds für die innere Sicherheit (Polizei) (92,7 Mio. EUR) wurden 2018 der Kapazitätsaufbau weiter unterstützt, humanitäre und medizinische Hilfe geleistet und die operative Zusammenarbeit ausgebaut. Im Zeitraum 2014-2020 stellt die EU aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds schätzungsweise 5,5 Mrd. EUR und aus dem Fonds für die innere Sicherheit (ohne Agenturen) rund 2,9 Mrd. EUR bereit, um die nationalen Bemühungen in den Bereichen Migration und Sicherheit zu unterstützen.
Im Dezember 2018 haben das Europäische Parlament und der Rat die Bestimmungen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds geändert, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, Mittel weiterhin in Anspruch zu nehmen, die ursprünglich für die Notverteilungsregelung der Union gebunden worden waren, die 2017 nach erfolgreicher Umsetzung auslief. Durch diese Änderung werden die Mitgliedstaaten in der Lage sein, die verbleibenden Mittel zu nutzen, um Antragsteller oder Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, weiterhin umzusiedeln oder neu anzusiedeln sowie sonstige migrationsbezogene Maßnahmen im Geltungsbereich des Fonds zu treffen.
Steuerung der Migration und Rettung von Menschenleben auf See
Sowohl im Rahmen der Operation Themis als auch durch andere gemeinsame Operationen und Marineeinsätze hat die EU Italien weiterhin bei der Bekämpfung der irregulären Einwanderung über den zentralen Mittelmeerraum unterstützt. Insgesamt haben diese Operationen zur Rettung von über 690 000 Menschen auf See beigetragen.
Mit Unterstützung der türkischen Behörden und der NATO ist die EU auch weiter gegen kriminelle Schleusernetzwerke im zentralen Mittelmeer und in der Ägäis vorgegangen. Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Schleuser- und Menschenhändlernetze mit Partnern in der Sahelzone wurde im Einklang mit der im März in Niamey (Niger) angenommenen Erklärung verstärkt.
Im Einklang mit dem Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten von 2015 schlug die Kommission im Mai 2018 eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften vor, die die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, der EU und der Verbindungsbeamten der Agentur der Union für Einwanderungsfragen regeln. Ziel dieser Überarbeitung ist es, eine bessere Zusammenarbeit und Koordinierung der in Drittländern im Bereich der Migration eingesetzten europäischen Fachkräfte zu gewährleisten. Die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat werden voraussichtlich Anfang 2019 beginnen, sodass die neuen Vorschriften bis Ende Mai 2019 in Kraft treten können.
Im Dezember billigte der Europäische Rat Maßnahmen zur Bekämpfung krimineller Schleusernetze mit Schwerpunkt auf der Strafverfolgung. Diese Maßnahmen stützen sich auf einen verbesserten behördenübergreifenden Ansatz sowohl auf Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene. Auf diese Weise sollen sowohl die Synergien zwischen den verfügbaren Instrumenten als auch die externen Ressourcen der EU optimal genutzt werden. Zu den wichtigsten Zielen gehören die Stärkung der operativen und analytischen Kapazitäten des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung, die Verbesserung der Fähigkeit zur Bekämpfung der Online-Kommunikation zwischen Schleusern, der Aufbau von Partnerschaften mit Drittländern sowie der Austausch von Informationen über kriminelle Netzwerke.
Förderung sicherer und legaler Wege nach Europa
Die Förderung legaler Migrationsmöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen und die Schaffung neuer Möglichkeiten für Arbeitsmigration sind integraler Bestandteil des umfassenden Migrationskonzepts der EU. Dies geht Hand in Hand mit einer Politik zur entschlossenen Bekämpfung der irregulären Migrationsströme einerseits und zur Gewährleistung eines verstärkten Grenzschutzes, zur Straffung der Asylverfahren und zur wirksameren Rückführung andererseits. In seiner Rede zur Lage der Union im September bekräftigte Präsident Juncker die Forderung der Kommission, mehr legale Migrationswege zu eröffnen.
Neuansiedlung
Die Neuansiedlungsinitiativen der EU haben gezeigt, dass die unsichere und irreguläre Migration schutzbedürftiger Menschen durch legale und sichere Migrationswege ersetzt werden kann. Seit 2015 haben im Rahmen verschiedener Neuansiedlungsprogramme der EU über 48 700 besonders schutzbedürftige Menschen in der EU Zuflucht gefunden. Dazu zählen fast 21 000 Personen, die die Mitgliedstaaten im Jahr 2018 im Rahmen einer gemeinsamen Zusage zur Neuansiedlung von mehr als 50 000 schutzbedürftigen Personen bis Oktober 2019 (die bislang umfangreichste größte Neuansiedlungsregelung der EU) neu angesiedelt haben.
Förderung der bedarfsorientierten Migration
Die Kommission hat auch Vorschläge zur Schaffung attraktiverer Möglichkeiten für eine bedarfsorientierte Arbeitsmigration unterbreitet. Ein neues „Blue Card“-System der EU, das im Vergleich zu der derzeitigen 2016 von der Kommission vorgeschlagenen „Blue Card“-Regelung deutliche Vorteile bringen wird, ist ein wesentliches Element bei der Schaffung einer attraktiven
und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft. Bis Ende des Jahres waren die Arbeiten der EU an der gemeinsamen Durchführung von Pilotprojekten zur legalen Migration mit wichtigen afrikanischen Partnern weit vorangeschritten. Mehrere mit insgesamt 20 Mio. EUR ausgestattete Projekte sollen
im Jahr 2019 anlaufen. Sie sollen dazu beitragen, die irreguläre Migration durch eine sichere, geordnete und gut gesteuerte legale Migration zu ersetzen.
Integration
Eine frühzeitige und wirksame Integration ist entscheidend dafür, dass die Migration sowohl für die Migranten als auch für die Wirtschaft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa von Vorteil ist. Die Europäische Union hat den am 7. Juni 2016 verabschiedeten Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen weiter umgesetzt. Der Aktionsplan bietet einen umfassenden Rahmen, um durch Finanzhilfe und die Weitergabe praxisbewährter Methoden die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Entwicklung und Verbesserung ihrer Integrationspolitik zu unterstützen. Die Kommission setzte sich für einen Multi-Stakeholder-Ansatz zur Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt ein und unterstützte Akteure, die die Integration vor Ort fördern, darunter lokale und regionale Behörden sowie Nichtregierungsorganisationen.
Auf dem Europäischen Migrationsforum im März tauschten über 200 Interessenträger Beispiele für eine erfolgreiche Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt aus.
Visumpolitik
Staatsangehörige bestimmter Drittländer müssen für Reisen in den Schengen-Raum ein Visum beantragen. Die EU hat eine gemeinsame Visumpolitik für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum festgelegt, die sich auf eine gemeinsame Liste von Ländern, deren Bürger beim Überschreiten der Außengrenzen über ein Visum verfügen müssen, sowie eine Liste der Länder, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, stützt. Im Jahr 2017 (neueste verfügbare Zahlen) stellten die 26 Schengen-Staaten 14,6 Millionen Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt aus.
Im März schlug die Kommission eine Reform der gemeinsamen Visumpolitik vor, um die Vorschriften an die sich wandelnden Sicherheitsrisiken, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration und die neuen Möglichkeiten, die sich aus der technologischen Entwicklung ergeben, anzupassen. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen des Visakodexes ist es, die Visaverfahren für legal Reisende zu vereinfachen und gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen und die Risiken irregulärer Migration zu verringern. Bis Ende 2018 hatten sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat ihre jeweiligen Mandate für die interinstitutionellen Verhandlungen angenommen. Die Verhandlungen sollen Anfang 2019 zum Abschluss gebracht werden.
Im Mai schlug die Kommission vor, das Visa-Informationssystem mit dem Ziel zu modernisieren, den sich wandelnden Sicherheits- und Migrationsherausforderungen besser Rechnung zu tragen und das Grenzmanagement an den EU-Außengrenzen zu verbessern. Das geänderte System soll eine gründlichere Hintergrundprüfung von Visumantragstellern sowie die Schließung von Sicherheits- und Informationslücken, vor allem im Hinblick auf von den Mitgliedstaaten ausgestellte langfristige Aufenthaltsdokumente, ermöglichen. Damit soll auch die volle Interoperabilität mit anderen EU-weiten Datenbanken gewährleistet werden. Die Beratungen darüber im Europäischen Parlament und im Rat sollen Anfang 2019 abgeschlossen werden.
Die Verhandlungen über EU-Visaerleichterungsabkommen mit Belarus, China und Tunesien wurden 2018 fortgesetzt. Im Hinblick auf die Visaliberalisierung bestätigte die Kommission im Juli, dass das Kosovo (diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos) alle Kriterien für das visumfreie Reisen in den Schengen-Raum erfüllt.
Die Europäische Kommission veröffentlichte im Dezember 2018 eine Mitteilung zur Gegenseitigkeit im Bereich der Visumpolitik, in der der aktuelle Stand und das weitere Vorgehen in Bezug auf die fehlende Gegenseitigkeit im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten – den einzigen verbleibenden Fall dieser Art – beschrieben werden. Staatsangehörige Bulgariens, Kroatiens, Polens, Rumäniens und Zyperns benötigen weiterhin ein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten. In der Mitteilung wurde Bilanz über die Fortschritte gezogen, die bei der gegenseitigen Befreiung von der Visumpflicht erzielt wurden, d. h. die Fortschritte dieser Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der in den Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten festgelegten Anforderungen.
Der langfristige EU-Haushalt 2021-2027
Im Juni 2018 schlug die Kommission eine Rahmenstruktur für die Finanzierungsinstrumente im Bereich Migration und Grenzmanagement vor. Zusammen mit den Mittelzuweisungen für die einschlägigen Agenturen belaufen sich die vorgeschlagenen Mittel auf 34,9 Mrd. EUR, was eine Verdreifachung des derzeitigen Finanzrahmens von 13 Mrd. EUR (einschließlich der Agenturen)
bedeutet. Die Vorschläge für den Asyl- und Migrationsfonds und das Instrument für Grenzmanagement und Visa im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement sehen einen Flexibilitätsmechanismus für die Zuweisung von Ressourcen entsprechend der Entwicklung der Herausforderungen, Bedürfnisse und Prioritäten vor.
Kapitel 9
Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne
„Die Europäische Union muss sich auch um mehr Gewicht auf der Weltbühne bemühen ... und im Verteidigungsbereich sind weitere Anstrengungen vonnöten.“
Jean-Claude Juncker, Rede zur Lage der Union, 13. September 2017
Da die Instabilität weltweit zunimmt und die Rolle der internationalen Institutionen weiterhin infrage gestellt wird, nutzt die EU ihren diplomatischen, politischen und wirtschaftlichen Einfluss, um als Sicherheitsgarant Frieden und Sicherheit in der zu Welt fördern.
Die EU ist fest davon überzeugt, dass multilaterale Diplomatie zu friedlichen Lösungen für drängende internationale Fragen führt. Die EU hat Führungsstärke, Kreativität und Zuverlässigkeit bei der Unterstützung des Atomabkommens mit Iran, des Pariser Klimaschutzübereinkommens, der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, neuer Handelsabkommen mit starken sozialen Garantien, der Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union und der Arbeit mit den Vereinten Nationen gezeigt. Die EU war auch 2018 weiterhin der größte Geber von öffentlicher Entwicklungshilfe.
Im Rahmen ihrer Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik hat sich die EU für Stabilität eingesetzt und insbesondere den Aufbau engerer Beziehungen zu ihren Nachbarn angestrebt.
Die europäische Sicherheit und Verteidigung gehörte 2018 zu den Prioritäten der EU, die entscheidende Schritte unternahm, um ihre Rolle als globaler Garant für Sicherheit auszubauen und damit ihre wirtschaftliche Macht zu ergänzen. Beispiele dafür sind die vorgeschlagene Ausweitung des Europäischen Verteidigungsfonds, ebenso wie die Annahme von 34 Verteidigungsprojekten im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit und die Einrichtung einer neuen Europäischen Friedensfazilität für die Verteidigungszusammenarbeit zwischen den Ländern.
Im Jahr 2018 hat die EU ihre Stellung als weltweit größter Geber von humanitärer Hilfe mit der Bereitstellung von über 1 Mrd. EUR gefestigt. Mit ihrer humanitären Hilfe leistet die EU lebensrettende Unterstützung bei Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Konflikten in der ganzen Welt.
Die Nachbarschaft der Europäischen Union
Die östliche Nachbarschaft
Auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im Jahr 2017 wurde das klare Bekenntnis zu der Partnerschaft von der EU und ihren Partnern bekräftigt. Die Partnerländer sind Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine. 2018 lag der Schwerpunkt auf Reformen in Bereichen wie Wirtschaft, effizientere Regierungsführung, bessere Vernetzung und stärkere Gesellschaft.
Kommissar Johannes Hahn und der Ministerpräsident Georgiens, Mamuka Bachtadse, bei der Eröffnung der ersten Europaschule im Rahmen der Östlichen Partnerschaft in Tiflis, Georgien, 4. September 2018.
2018 war das vierte Jahr, in dem die EU und die Ukraine durch besonders enge Beziehungen verbunden waren, wobei im Juli ein produktiver Gipfel stattfand, auf dem die fortdauernde intensive Unterstützung der EU für das Reformprogramm des Landes hervorgehoben wurde. Die EU ist nach wie vor der wichtigste Handelspartner der Ukraine und leistet den Großteil der Unterstützung für das Land, 2018 insbesondere durch die Förderung der Beschäftigungskompetenzen, u. a. durch die Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung, und des Energieeffizienzfonds.
Die Beziehungen zwischen der EU und Georgien, die sich auf ein bereits ehrgeiziges
Assoziierungsabkommen stützen, wurden 2018 weiter intensiviert. Im November empfingen der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, und weitere Mitglieder der Europäischen Kommission die Mitglieder der georgischen Regierung unter Leitung von Premierminister Mamuka Bachtadse zu einer Sitzung im Berlaymont-Gebäude in Brüssel. Die EU und Georgien haben über 25 konkrete Maßnahmen in drei Schwerpunktbereichen vereinbart: Wirtschaft, Handel und Konnektivität; Bildung, Forschung und Innovation; Justiz und innere Sicherheit. Diese Maßnahmen werden die Zusammenarbeit intensivieren und greifbare Ergebnisse für die Bürger Georgiens erbringen.
Russland
Was die Beziehungen der EU zu Russland betrifft, ist der Achtung des Völkerrechts nach wie vor größte Bedeutung beizumessen. Für die Politik der EU gegenüber Russland sind folgende Grundsätze maßgeblich: uneingeschränkte Unterstützung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen; vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk (ein von den Vertretern der Ukraine, Russlands und der Separatisten der „Volksrepublik Donezk“ und der „Volksrepublik Lugansk“ unterzeichnetes Maßnahmenpaket zur Herbeiführung eines dauerhaften Friedens in der Ukraine); Stärkung der Beziehungen zu unseren östlichen Partnern; Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EU; Notwendigkeit einer selektiven Zusammenarbeit mit Russland und Bereitschaft, die russische Zivilgesellschaft zu unterstützen. 2018 hat sich die EU mit Russland für die Bewältigung sicherheitspolitischer Herausforderungen, z. B. im Zusammenhang mit Iran und Syrien, eingesetzt. Die EU bekräftigte ihre Politik der Nichtanerkennung der rechtswidrigen Annexion der Krim. Die EU hat ihre extreme Besorgnis über die Eskalation in der Straße von Kerch und im Asowschen Meer sowie über Russlands Verstöße gegen das Völkerrecht zum Ausdruck gebracht.
Die südliche Nachbarschaft der Europäischen Union
2018 setzte die EU ihre Zusammenarbeit mit ihren Partnerländern in der südlichen Nachbarschaft fort, um nachhaltige Stabilität, Sicherheit und nachhaltiges Wachstum in einer Vielzahl von Bereichen zu fördern‚ insbesondere auf der Grundlage der neuen Partnerschaftsprioritäten, die im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit Algerien, Ägypten, Jordanien und Libanon vereinbart wurden. Im Mai wurden mit Tunesien politische Prioritäten für den Zeitraum 2018-2020 festgelegt. Die EU unterstützt die sozioökonomische Entwicklung, die verantwortungsvolle Staatsführung, die Menschenrechte, die Sicherheit und die Bekämpfung der Ursachen der irregulären Migration in allen Ländern der Region.
Die EU hat außerdem aktiv mit internationalen Finanzinstitutionen und dem Privatsektor zusammengearbeitet, sowohl im Rahmen ihrer europäischen Investitionsoffensive für Drittländer als auch durch die Schaffung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung, der, nach dem Vorbild der EU-Investitionsoffensive für Europa, eine finanzielle Garantie umfasst, die dazu beitragen soll, das Risiko für Investitionen zu verringern. Die Investitionsoffensive für Drittländer unterstützt die Mobilisierung von privaten Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen, weibliches Unternehmertum, Energie und digitale Infrastruktur sowie viele andere Bereiche, um zur lokalen Entwicklung beizutragen. Die Offensive sieht auch technische Hilfe vor, um die lokalen Institutionen zu stärken und die Korruption zu bekämpfen. Im Jahr 2018 schlossen sich Ägypten, Jordanien, Marokko und Libanon den Ländern Algerien, Israel und Tunesien im Rahmen der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) an. Im Rahmen von PRIMA werden Forschung und Investitionen finanziert, um die nachhaltige Landwirtschaft und den Zugang zu Wasser in einer vom Klimawandel und Bevölkerungswachstum betroffenen Region zu verbessern. Die EU hat die Förderung der regionalen Zusammenarbeit durch die Union für den Mittelmeerraum und die Liga der Arabischen Staaten fortgesetzt.
Die westlichen Balkanstaaten und der Erweiterungsprozess
Im Jahr 2018 hat die EU ihre Beziehungen zu den Ländern des westlichen Balkans erheblich intensiviert. Im Februar veröffentlichte die Europäische Kommission die Strategie über eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive für den und ein verstärktes Engagement der EU gegenüber dem westlichen Balkan. Diese Strategie bekräftigt die Aussicht auf eine Mitgliedschaft in der EU als treibende Kraft für Reformen und Modernisierung in den Ländern des westlichen Balkans. Sie sieht einen umfassenden Aktionsplan mit 57 Maßnahmen für den Zeitraum 2018-2020 vor, der sich auf sechs Leitinitiativen stützt (Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Migration, sozioökonomische Entwicklung, Konnektivität, digitale Agenda, Aussöhnung und gutnachbarliche Beziehungen). Die meisten Maßnahmen für seine Umsetzung wurden 2018 eingeleitet und einige davon bereits abgeschlossen.
Präsident Junker hat im Mai auf dem Gipfeltreffen in Sofia diese Perspektive bekräftigt. Er erklärte: „Dieser Gipfel hat es uns ermöglicht, unsere Beziehungen zu unseren Freunden im westlichen Balkan, die sich Schritt für Schritt – jeder im eigenen Tempo und nach den eigenen Leistungen – der EU annähern, weiter zu intensivieren. Die Einbindung in die Europäische Union setzt die Achtung gemeinsamer Werte und Grundsätze, darunter Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit der Justiz und Meinungsfreiheit, voraus, denn die Europäische Union ist zuallererst eine Gemeinschaft der Werte und des Rechts.“
Darüber hinaus hat die EU Programme für die Unterstützung der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums in Albanien, Montenegro und Serbien auf den Weg gebracht und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien fortgesetzt. Sie tragen zur Lebensmittelsicherheit und -qualität bei und stärken die Attraktivität von Existenzgrundlagen im ländlichen Raum.
Die Beitrittsverhandlungen mit Montenegro und Serbien wurden 2018 fortgeführt. Das allgemeine Tempo der Beitrittsverhandlungen wird von den Fortschritten bei der Rechtsstaatlichkeit und im Falle Serbiens auch bei der Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo abhängen (diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos). Die EU begrüßte das Abkommen über die Namensfrage zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und spricht sich für dessen Ratifizierung aus. Angesichts der intensiven Reformbemühungen in Albanien und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien mit Unterstützung der EU hat die Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit beiden Ländern empfohlen. Die EU setzte ihre
Unterstützung von Reformen in Bosnien und Herzegowina und im Kosovo fort.
Türkei
Die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei wurden durch die weitere Verschlechterung der Lage hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit, der Grundrechte und der Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei belastet. Die Beitrittsverhandlungen sind daher zum Stillstand gekommen, und es wurden keine weiteren Anstrengungen zur Modernisierung der Zollunion zwischen der EU und der Türkei unternommen. Der politische Dialog wurde jedoch fortgesetzt, und auch die Zusammenarbeit auf technischer Ebene wurde in den Bereichen von starkem beiderseitigem Interesse, wie Migration, Sicherheit, Handel, Energie, Verkehr und Umwelt, aufrechterhalten.
Beziehungen zwischen Afrika und Europa
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker spricht auf dem Gipfeltreffen EU-Südafrika am 15. November 2018 in Brüssel, Belgien.
Mit der neuen Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze, die im September 2018 ins Leben gerufen wurde, soll die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika auf die nächste Stufe gehoben werden. Die Initiative wird dazu beitragen, die Schaffung von Arbeitsplätzen in Afrika zu verbessern, indem Bildung und Qualifikationen unterstützt, der Handel angekurbelt und Investitionen in strategisch wichtige Wirtschaftszweige mobilisiert werden. In seiner Rede zur Lage der Union 2018 erklärte Präsident Juncker: „Diese Allianz – so wie wir sie uns vorstellen – würde dazu beitragen, dass in den nächsten fünf Jahren allein in Afrika bis zu zehn Millionen Arbeitsplätze entstehen. Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, die mehr private Investitionen in Afrika ermöglichen. Wir fangen dabei nicht bei null an: Unsere vor zwei Jahren auf den Weg gebrachte Investitionsoffensive für Drittländer wird mehr als 44 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Investitionen in Afrika freisetzen. Allein die Projekte, die bereits in Vorbereitung befindlich sind, werden 24 Mrd. EUR mobilisieren.“
Diese Partnerschaft zwischen der EU und Afrika als Partnerschaft auf Augenhöhe wurde auf einem hochrangigen Forum in Wien im Dezember bekräftigt, dessen Schwerpunkt auf Innovation,
Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie auf Bildung, der Unterstützung von Unternehmen und der Ankurbelung des Handels lag. Innerhalb von drei Monaten hatte die Allianz Afrika-Europa bereits ihre ersten Projekte umgesetzt.
Zu den in Wien eingeleiteten Initiativen gehört auch eine EU-Garantie (NASIRA – Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis), der ersten dieser Art im Rahmen der EU-Investitionsoffensive für Drittländer, für die EU-Mittel in Höhe von 75 Mio. EUR eingesetzt werden, um bis zu 750 Mio. EUR an Investitionen für Unternehmer in Subsahara-Afrika und der südlichen Nachbarschaft der EU zu mobilisieren. Damit sollen 800 000 Arbeitsplätze geschaffen und diejenigen unterstützt werden, für die es gewöhnlich schwer ist, an erschwingliche Kredite zu kommen, wie KMU, Binnenvertriebene, Flüchtlinge, Rückkehrer, Frauen und junge Menschen. Was den Austausch im Bildungsbereich betrifft, so ist die EU auf einem guten Weg, das für 2020 gesetzte Ziel von 35 000 Austauschaufenthalten zu erreichen.
Die Europäische Union hat allein im Jahr 2018 über 540 Mio. EUR zur Förderung der Reform des Geschäfts- und Investitionsklimas bereitgestellt, was weit über die im Rahmen der Allianz Afrika-Europa gegebene Zusage hinausgeht, die EU-Fördermittel für den Zeitraum 2018-2020 auf jährlich bis zu 300-350 Mio. EUR aufzustocken.
Kommissar Christos Stylianides trifft während seines Besuchs in Bukavu (Demokratische Republik Kongo) den Nobelpreisträger und Gründer des Panzi-Krankenhauses Denis Mukwege, 24. März 2018.
Die Europäische Union unterstützt die Errichtung einer Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone und hat für dieses Ziel insbesondere Finanzmittel in Höhe von 50 Mio. EUR zugesagt. In einem ersten Schritt wurde im Dezember mit der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Afrika ein mit 3 Mio. EUR ausgestattetes Programm unterzeichnet, in dessen Rahmen nationale Durchführungsstrategien für die kontinentale Freihandelszone entwickelt werden sollen.
Eine Schlüsselkomponente der Allianz Afrika-Europa ist die enge Zusammenarbeit beider Seiten, für die auf der Tagung in Wien gemeinsame Taskforces zu den Themen ländliche Entwicklung in Afrika, digitale Wirtschaft‚ Verkehr und Energie eingesetzt wurden.
Darüber hinaus sind im Rahmen der europäischen Investitionsoffensive für Drittländer folgende Leistungen vorgesehen: Die EU fördert Investitionsprojekte in Nord- und Subsahara-Afrika über ihre regionalen Investitionsplattformen und hat Investitionsprogramme in Schlüsselbereichen wie erneuerbare Energien, nachhaltige Landwirtschaft, städtische Infrastruktur, Konnektivität und Digitalisierung unterstützt. Der Dialog zwischen privaten Sektoren in Afrika und Europa wird auch im Rahmen der Plattform Sustainable Business for Africa ausgebaut. In folgenden afrikanischen Ländern wurden Dialoge zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor eingerichtet, um die Plattform „Sustainable Business for Africa“ zu fördern: Äthiopien, Côte d’Ivoire, Marokko, Nigeria, Südafrika, Tansania, Tunesien und Uganda.
Derzeit werden ähnliche Dialoge in 25 weiteren afrikanischen Ländern vorbereitet. Sie werden die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze fördern, insbesondere für junge Menschen und Frauen. Die Dialoge wurden im November 2017 im Rahmen des Wirtschaftsforums EU-Afrika in Abidjan eingeleitet. Im Rahmen dieser Initiative reiste Präsident Juncker im Oktober 2018 nach Tunesien.
Die EU hat sich weiterhin für den Aufbau einer echten Partnerschaft auf Augenhöhe mit Afrika eingesetzt. Zu den Beispielen für eine verstärkte Zusammenarbeit der EU mit Afrika in Fragen des Friedens und der Sicherheit gehören die gemeinsame Einsatztruppe der G5 Sahel, die Vereinbarung zwischen der Afrikanischen Union und der Europäischen Union über Frieden, Sicherheit und Regierungsführung sowie die Unterstützung der EU für Sicherheit und Aussöhnung am Horn von Afrika. Während die humanitäre Hilfe, die Entwicklungszusammenarbeit und die Förderung von Frieden und Sicherheit nach wie vor wichtige Bereiche der Zusammenarbeit sind, hat die EU gleichzeitig ihre wirtschaftliche Partnerschaft mit Afrika erheblich ausgebaut. So arbeiten die EU und Afrika nun auch in neuen Bereichen wie Forschung und Innovation und in strategischen Wirtschaftssektoren wie Landwirtschaft, Digitalisierung, Verkehr und Energie partnerschaftlich zusammen.
Nord- und Lateinamerika
Kommissar Neven Mimica besucht die bolivianische Provinz Chapare, 4. Mai 2018.
Eine starke und gut funktionierende transatlantische Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten ist nach wie vor ein entscheidender Faktor für Sicherheit und Wohlstand in Europa. Die EU setzt sich weiterhin für die strategische Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten ein, die sich auf gemeinsame Werte und Interessen und die Bereitschaft stützt, zu unserem beiderseitigen Vorteil eine verantwortungsvolle Rolle im Weltgeschehen zu spielen. Die EU hat im vergangenen Jahr dort, wo es gemeinsame Ziele gibt, eng mit der US-Regierung und dem Kongress zusammengearbeitet (dies betrifft die westlichen Balkanstaaten, die Ukraine, Russland, Nordkorea, die Terrorismusbekämpfung, die Cybersicherheit und die Verteidigung, einschließlich der NATO). Die EU hat sich für ihre Werte, Grundsätze und Interessen eingesetzt, wann immer diese infrage gestellt wurden.
Im Juli gaben die EU und die USA im Anschluss an ein Treffen von Präsident Juncker und Präsident Trump eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie sich verpflichten, auf den vollständigen Abbau von Zöllen, nichttarifären Handelshemmnissen und Subventionen für Industriegüter mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen hinzuarbeiten. Sie einigten sich außerdem darauf, einen Abbau der Hindernisse beim Handel mit Dienstleistungen, Chemikalien, Arzneimitteln, Medizinprodukten und Sojabohnen anzustreben. Die beiden Parteien vereinbarten auch, die strategische Zusammenarbeit im Energiebereich zu intensivieren.
Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, empfängt den Präsidenten Kolumbiens, Iván Duque Márquez, in Brüssel, Belgien, 24. Oktober 2018.
Die EU hat ihre Beziehungen zu Kanada mit dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft intensiviert. Die EU und Kanada werden in Bereichen wie Sicherheit, Verteidigung und Gleichstellungsfragen weiterhin eng zusammenarbeiten.
Die Zusammenarbeit der EU mit Lateinamerika und der Karibik betraf im Wesentlichen die Modernisierung der Assoziationsabkommen mit dem Mercosur, Mexiko und Chile. Mit dem Abschluss eines Abkommens mit Havanna wurde 2018 eine neue Ära in der Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba eingeleitet. Die EU unterstützt weiterhin die Umsetzung des Friedensabkommens in Kolumbien.
Asien und Pazifik
Im Jahr 2018 vertiefte die EU die Wirtschaftsdiplomatie und baute ihre Rolle für die Sicherheit in Asien weiter aus, was auch Anstrengungen zum Abbau von Spannungen auf der koreanischen Halbinsel einschloss. Die EU hat eine Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien ausgearbeitet, deren zentrale Anliegen die Bekämpfung des Klimawandels und die regionale Zusammenarbeit sind. Um das volle Potenzial dieser Beziehungen auszuschöpfen, verabschiedete die EU eine neue Strategie für Indien und ratifizierte das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und den Philippinen. Die EU und Thailand haben einen arbeitspolitischen Dialog aufgenommen, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu fördern.
Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, besucht während eines Südkorea-Aufenthalts das Waffenstillstandsdorf Panmunjom in der entmilitarisierten Zone zwischen den beiden koreanischen Staaten, 5. August 2018.
Die EU setzte ihre Zusammenarbeit mit China in Fragen, die den Klimawandel und gemeinsame Sicherheitsinteressen, darunter das Atomabkommen mit Iran sowie die Lage in Afghanistan und auf der koreanischen Halbinsel, betreffen, fort. Gleichzeitig sorgte die EU für ein größeres Maß an Gegenseitigkeit in den Bereichen Wirtschaftsbeziehungen, Wissenschaft und Technologie. Die EU beteiligte sich gemeinsam mit China an Arbeiten im Bereich Infrastruktur, setzte sich für die Abstimmung der Investitionstätigkeit auf die strategischen Netze der EU ein und förderte Transparenz sowie wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit. Die EU regte eine engere Kooperation bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, der Konfliktlösung, internationalen Vorschriften und der Achtung der Menschenrechte an.
2018 bot als „Jahr des Tourismus EU-China“ eine einzigartige Gelegenheit, Besucherströme und Investitionen auf beiden Seiten zu steigern. In diesem Zusammenhang sollten weniger bekannte Reiseziele gefördert, die Reise- und Tourismuserfahrungen verbessert und Möglichkeiten zur Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit geschaffen werden. Im Laufe des Jahres wurden über 150 Initiativen und Veranstaltungen durchgeführt.
Pressekonferenz mit Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, und Wang Yi, Mitglied des Staatsrates und Außenminister Chinas, nach dem Treffen im Rahmen des hochrangigen strategischen Dialogs EU-China, Brüssel, Belgien, 1. Juni 2018.
Am 18. und 19. Oktober 2018 fand in Brüssel das 12. Asien-Europa-Treffen statt, an dem führende Politiker von 51 europäischen und asiatischen Ländern, Vertreter der EU und der Generalsekretär der Vereinigung südostasiatischer Nationen teilnahmen.
Naher und Mittlerer Osten
Die EU hat weiterhin aktiv auf die anhaltende Krise und die Konflikte in der Region reagiert. Sie trug insbesondere zum Stabilisierungsprozess bei, indem sie die von den Vereinten Nationen geleiteten Friedensprozesse in Syrien und Jemen, die Stabilisierung in Irak und die Bemühungen um eine Zwei-Staaten-Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt unterstützte.
Syrien
Die Konferenz zur Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region, die im April 2018 stattfand, bot der internationalen Gemeinschaft Gelegenheit, ihr politisches, humanitäres und finanzielles Engagement für das syrische Volk zu erneuern und zu stärken. Die EU hat die EU-Strategie für Irak angenommen, um den Wiederaufbau des Landes nach dem Kampf gegen Da’esh zu unterstützen.
Jemen
In Jemen unterstützte die EU weiterhin den von den Vereinten Nationen geleiteten Prozess sowie den Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen, Martin Griffiths, und leistete Hilfe für die von der Krise betroffene Bevölkerung.
Israel, die besetzten palästinensischen Gebiete und der Friedensprozess im Nahen Osten
Die EU unterstützte weiterhin nachdrücklich die Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts und eine Zwei-Staaten-Lösung. Sie ernannte eine neue EU-Sonderbeauftragte für den Nahost-Friedensprozess, Susanna Terstal. Darüber hinaus sagte die EU weitere 40 Mio. EUR für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees im Nahen Osten) zu, um Bildungsmaßnahmen für 500 000 palästinensische Flüchtlingskinder, die medizinische Versorgung von mehr als 3,5 Millionen Patienten und die Unterstützung von über 250 000 bedürftigen palästinensischen Flüchtlingen sicherzustellen, wodurch der EU-Beitrag im Jahr 2018 auf 146 Mio. EUR angestiegen ist.
Iran
2018 hat die EU an der Atomvereinbarung mit Iran festgehalten und deren Umsetzung als Eckpfeiler des weltweiten Systems der Nichtverbreitung von Kernwaffen, der für die Sicherheitsinteressen der EU, der Region und der Welt von zentraler Bedeutung ist, weiterhin unterstützt. Die EU bedauerte zutiefst, dass sich die USA von der Vereinbarung zurückgezogen und wieder Sanktionen eingeführt haben.
Sie bestärkte Iran darin, seinen Verpflichtungen im Nuklearbereich in vollem Umfang nachzukommen‚ was laut einer Reihe von Berichten der Internationalen Atomenergie-Organisation auch erfolgt ist. Gleichzeitig hat die EU ihre Beziehungen zu Iran weiter ausgebaut, insbesondere auf den Gebieten Handel und Investitionen, Energie, Umweltschutz, Bildung, Forschung, Zusammenarbeit bei der zivilen Nutzung der Kernkraft, humanitäre Hilfe und Menschenrechte. Die EU hat sich aktiv um die Aufnahme von Gesprächen mit Iran über wichtige Themen wie regionale Fragen, ballistische Flugkörper und Menschenrechte bemüht, um für Zurückhaltung und ein konstruktives Engagement in der Region einzutreten.
Sicherheit und Verteidigung
Angesichts der unvorhersehbaren Zeiten, in denen wir leben, muss Europa mehr Verantwortung für seine innere und äußere Sicherheit übernehmen. Die europäische Verteidigung ist nicht nur für die Sicherheit Europas, sondern auch für die Förderung von Frieden und Sicherheit weltweit von entscheidender Bedeutung.
Im März wurde im Rahmen der „Vorbereitenden Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung“ eine erste Finanzhilfevereinbarung über 35 Mio. EUR für Ozean 2020, das erste europaweite militärische Forschungsprojekt, unterzeichnet. Parallel dazu wurden im Rahmen der ständigen strukturierten Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung, die der Rat im Dezember 2017 eingerichtet hat, wesentliche Fortschritte erzielt und im Laufe des Jahres 34 multinationale Verteidigungsprojekte eingeleitet, um u. a. die militärische Ausbildung und militärische Übungen, die militärischen Fähigkeiten zu Land, in der Luft und zur See und auch den immer wichtiger werdenden Bereich der Cyberabwehr zu verbessern bzw. weiterzuentwickeln. Im März 2018 wurde mit einem EU-Aktionsplan eine Verteidigungsinitiative zur Verbesserung der militärischen Mobilität eingeleitet. Im Juli legte die EU das Programm für die Europäische Strategie zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich für den Zeitraum 2019-2020 fest und schlug für den nächsten langfristigen EU-Haushalt (2021 – 2027) einen Europäischen Verteidigungsfonds in Höhe von 13 Mrd. EUR vor, um die Rolle der EU als Garant für Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit zu stärken.
Im Jahr 2018 hat die EU sechs militärische und zehn zivile Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik außerhalb ihrer Grenzen durchgeführt. Ob in Afghanistan, in der Sahelzone oder in Irak – für den Aufbau starker, widerstandsfähiger und inklusiver staatlicher Institutionen sind Investitionen in die Entwicklung einer professionellen Polizei, in Richter, Ärzte und in eine angemessene Schulverwaltung sowie eine zuverlässige und demokratisch kontrollierte Armee erforderlich. Daher schlug die EU im Juni die Schaffung einer Europäischen Friedensfazilität vor, um die Finanzierung ihrer Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und die Unterstützung der Partner Europas zu erleichtern. Im November nahmen die EU-Minister auch einen Pakt für eine zivile Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik an, der eine mit mehr und besseren Fähigkeiten ausgestattete, effizientere und stärker auf gemeinsames Handeln ausgerichtete zivile Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zum Ziel hat.
Militärische Missionen sind jedoch nur ein Bestandteil des Instrumentariums, das der EU zur Verfügung steht, um die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu bewältigen. 2018 haben die Mitgliedstaaten beschlossen, der entscheidenden Rolle ziviler GSVP-Missionen bei der Bewältigung sicherheitspolitischer Herausforderungen, zu denen unter anderem auch organisierte Kriminalität, Terrorismus oder hybride Bedrohungen zählen, Rechnung zu tragen. Sie beschlossen darüber hinaus, diese zivile Dimension durch einen Pakt für die zivile Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu stärken.
Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus
Im Einklang mit der globalen Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus und dem Aktionsplan zur Verhütung von gewaltbereitem Extremismus zählten die Terrorismusbekämpfung und die Prävention von gewaltbereitem Extremismus im vergangenen Jahr zu den wichtigsten Prioritäten der EU. Die EU hat verstärkt gezielte Dialoge zur Terrorismusbekämpfung mit den westlichen Balkanländern, der Türkei und den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas sowie mit wichtigen internationalen Organisationen geführt.
Migrationsfragen
Die EU setzt sich weiterhin in enger Abstimmung mit ihren Mitgliedstaaten und internationalen Partnern dafür ein, Leben zu retten, Schutz zu bieten, sichere und legale Wege für Migration zu schaffen und die Ursachen der Migration zu bekämpfen. Sie hat auch den Kampf gegen kriminelle Netzwerke verstärkt, die oft die Verzweiflung der Menschen ausnutzen und Menschenschleusung und -handel betreiben. 2018 nahmen die Vereinten Nationen den Globalen Migrationspakt wie auch den Globalen Pakt für Flüchtlinge an.
Die EU hat mit ihrem Einsatz dazu beigetragen, die sichere Heimkehr von über 33 000 in Libyen gestrandeten Migranten sicherzustellen, die Zahl der über die zentrale Mittelmeerroute ankommenden Flüchtlinge um 80 % zu verringern und einen sicheren Evakuierungsweg in Niger für jene zu schaffen, die internationalen Schutz benötigen. Seit November 2017 wurden 2 105 schutzbedürftige Flüchtlinge und Asylbewerber evakuiert. Über den Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika wurden weiterhin Mittel für die Bekämpfung der Ursachen von Instabilität, Vertreibung und irregulärer Migration bereitgestellt und die Steuerung der Migration unterstützt.
Reaktion auf humanitäre Krisen und Notfälle
Der Konflikt in Syrien hat für Millionen von Menschen zu unbeschreibbarem Elend geführt. Seit Beginn der Kampfhandlungen im Jahr 2011 hat die EU lebensrettende Hilfe für Zivilisten in Syrien und in den Nachbarländern geleistet. Die humanitären Hilfsprojekte der EU in Syrien, Jordanien, Libanon, Ägypten und der Türkei beliefen sich 2018 auf 311 Mio. EUR.
Da internationale Konflikte nur mithilfe eines starken multilateralen Systems gelöst werden können, ging fast die Hälfte der 2018 von der EU bereitgestellten Mittel für humanitäre Hilfe an UN-Organisationen, insbesondere das Welternährungsprogramm, die beiden UN-Agenturen für Flüchtlinge und Migration, Unicef und die Weltgesundheitsorganisation. Im Jahr 2018 wurden Bildungsprojekte zu einem Schwerpunkt der humanitären Hilfe der EU und mit 100 Mio. EUR ausgestattet.
2018 aktivierte die Europäische Union zehnmal ihr Katastrophenschutzverfahren, um auf plötzlich auftretende Katastrophen in Lateinamerika, Afrika und Asien zu reagieren. Ende September, als Indonesien von einer Reihe von Erdbeben und Tsunamis heimgesucht wurde, koordinierte die Europäische Kommission beispielsweise die Bereitstellung von Unterkünften, Stromversorgungs- und Wasseraufbereitungsanlagen aus acht verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
Menschenrechte
Die EU hat sich weiterhin für die Menschenrechte starkgemacht und sie gefördert, zumal derzeit die Achtung dieser Rechte in vielen Teilen der Welt untergraben wird. Anlässlich des 70. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekräftigte die EU nachdrücklich ihre Unterstützung. Die auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen gestartete Initiative „Erfolgsgeschichten im Bereich der Menschenrechte“ (Good Human Rights Stories) hat zahlreiche Länder zusammengeführt und Beispiele für bewährte Vorgehensweisen in diesem Bereich aufgezeigt.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist einer der Grundwerte der EU und eine Priorität ihrer Politik auf europäischer und internationaler Ebene. Die EU unterstützt die Agenda der Vereinten Nationen für Frauen, Frieden und Sicherheit. Sie arbeitet außerdem an der Umsetzung des
Aktionsplans, der im Arbeitsdokument zum Thema „Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Frauenrechte: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen (2016-2020)“ dargelegt ist.
2018 wurden Wahlbeobachtungsmissionen nach Gambia, in das Kosovo, nach Libanon, Tunesien und Honduras entsandt.
EU-Sanktionen
Die häufig als „restriktive Maßnahmen“ bezeichneten Sanktionen gehören zu dem Instrumentarium, mit dem die EU die Ziele ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik unterstützt: Frieden, Demokratie und Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und des Völkerrechts. Sie sind immer Teil eines breiten, umfassenden politischen Ansatzes, der den politischen Dialog und ergänzende Maßnahmen einschließt. Die Sanktionen der EU sind keine Strafmaßnahme, sondern sollen eine Änderung in der Politik oder im Handeln des betreffenden Landes, der betreffenden Einrichtungen oder Einzelpersonen bewirken. Ein Überblick über die EU-Sanktionen ist unter https://ec.europa.eu/fpi/what-we-do/sanctions_de abrufbar.
Zusammenarbeit mit internationalen Partnern
Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, und Amina Mohammed, stellvertretende Generalsekretärin der Vereinten Nationen, nehmen während der 73. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen an der Auftaktveranstaltung für das Lateinamerika-Programm teil, New York, USA, 27. September 2018.
Die EU muss die strategische Verantwortung dafür übernehmen, allein zu handeln, wenn es nötig ist, und gemeinsam mit Partnern zu handeln, wann immer dies möglich ist. Aus diesem Grund intensiviert die Union ihre Zusammenarbeit mit anderen internationalen Partnern wie der NATO oder den Vereinten Nationen.
Die Vereinten Nationen
Die EU ist überzeugt, dass eine regelbasierte Weltordnung, in deren Mittelpunkt die Vereinten Nationen stehen, die Voraussetzung für eine stabile und sichere Welt ist. Auf der Generalversammlung der
Vereinten Nationen im Jahr 2018 vereinbarte die EU-Delegation (unter der Leitung von Ratspräsident Donald Tusk und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker) eine erneuerte Partnerschaft mit den Vereinten Nationen, einschließlich einer Verpflichtung zur Verbesserung der Entwicklungszusammenarbeit. Die EU hat die vom VN-Generalsekretär António Guterres vorgeschlagenen Reformen unterstützt, um die Vereinten Nationen für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts zu wappnen. Die Zusammenarbeit in den Bereichen Frieden und Sicherheit wurde intensiviert, insbesondere in der Zentralafrikanischen Republik, in Mali, in der Sahelzone, in Libyen und in Somalia.
Eine stärkere Partnerschaft zwischen der EU und der NATO
Die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO ist fester Bestandteil der Arbeit der EU zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung Europas im Rahmen der Globalen Strategie der EU.
Insgesamt werden derzeit 74 konkrete Maßnahmen in verschiedenen Bereichen durchgeführt, wobei im 2018 veröffentlichten dritten Fortschrittsbericht rasche Fortschritte und der Mehrwert der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO hervorgehoben wurden. Darüber hinaus führten die EU und die NATO eine koordinierte und parallele Übung durch, um die Fähigkeit der EU, auf eine komplexe Krise hybrider Natur zu reagieren, zu stärken und zu verbessern und zudem die Interaktion zwischen den beiden Organisationen in Bezug auf Lageerfassung, Reaktion auf Cyberkrisen und strategische Kommunikation in Krisensituationen weiter zu entwickeln.
Die Rolle der Europäischen Union in G7 und G20
Die Europäische Union ist Vollmitglied der G7 und der G20. In diesen Foren setzt sich die EU für die Aufrechterhaltung der regelbasierten Weltordnung ein, die derzeit auf den Gebieten Handel, Sicherheit, Klimawandel und Menschenrechte unter großen Druck geraten ist. Auf ihrer Tagung in Kanada im Juni verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs der G7 in einer Erklärung zur Bekämpfung des Handelsprotektionismus und zur Modernisierung der Welthandelsorganisation und forderten Russland auf, seine Maßnahmen zu beenden, mit denen die Demokratie und die Unterstützung des syrischen Regimes untergraben werden. Ferner forderten sie die Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel und Irans. Die Staats- und Regierungschefs der G7 verpflichteten sich, im Hinblick auf die Verwirklichung eines inklusiven Wachstums und der Geschlechtergleichstellung zusammenzuarbeiten, und die EU sprach sich nachdrücklich für die Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens aus. Auf dem G20-Treffen in Buenos Aires gaben die Führungsspitzen eine Erklärung ab, deren Schwerpunkt auf der Konsensbildung für eine gerechte und nachhaltige Entwicklung lag. Die Staats- und Regierungschefs der G20 bekräftigten ihre Entschlossenheit, sich gemeinsam für die Stärkung einer auf Regeln basierenden Weltordnung einzusetzen, und unterstützten die notwendige Reform der WTO, um ihre Arbeitsweise zu verbessern.
Andrus Ansip, Vizepräsident der Kommission, im Gespräch mit Navdeep Bains, Minister Kanadas für Innovation, Wissenschaft und wirtschaftliche Entwicklung, am Rande des G7-Treffens der Minister für Beschäftigung und Innovation zum Thema „Arbeitsplätze der Zukunft“, Montreal, Kanada, 28. März 2018.
Langfristiger EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027
Die Europäische Union ist der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe und für fast alle Länder der Welt der wichtigste Handelspartner und ausländische Investor. Die EU wird die Ausgaben für Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe im langfristigen Haushalt 2021 bis 2027 weiter aufstocken. Als eine Union, die Frieden und Stabilität fördert und ihre Werte und Regeln nach außen verbreitet, steht sie vor zahlreichen Herausforderungen, aber auch Chancen in einer zunehmend komplexen und vernetzten Welt. Wohlstand und Frieden in der Nachbarschaft der EU wirken sich positiv auf den Wohlstand der EU aus. Für den nächsten langfristigen Haushalt schlägt die Kommission eine Erhöhung der Investitionen in externe Maßnahmen um 26 % auf 123 Mrd. EUR vor, ebenso wie eine umfassende Umstrukturierung der Instrumente des auswärtigen Handelns, um eine bessere Kohärenz zu gewährleisten, auf der wirksamen Zusammenarbeit aufzubauen, die Verfahren zu vereinfachen und Skaleneffekte zu nutzen.
Im Laufe des Jahres wurde auch der Europäische Verteidigungsfonds ins Leben gerufen, der den Mitgliedstaaten helfen wird, das Geld der Steuerzahler effizienter einzusetzen, Doppelausgaben zu vermeiden und ein besseres Kosten/Nutzen-Verhältnis zu erzielen. Der Fonds wird nationale Investitionen in die Verteidigungsforschung und die Entwicklung von Verteidigungsgütern und -technologien koordinieren und verstärken. Er hat zwei Schwerpunktbereiche: i) Forschung und ii) Entwicklung. Typische Forschungsbereiche wären Elektronik, Metawerkstoffe, verschlüsselte Software und Robotertechnik, während sich die Entwicklungstätigkeiten auf Verteidigungsausrüstung und -technologien erstrecken könnten, etwa durch die Entwicklung von Drohnentechnologie oder Satellitenkommunikation, mit dem Ziel, die Kosten zu senken.
Sicherheitsbedrohungen machen nicht an Grenzen halt und entwickeln immer stärker einen internationalen Charakter. Die Problematik ist so komplex, dass kein Mitgliedstaat sie allein
bewältigen kann oder dafür allein zuständig sein sollte. Daher muss der EU-Haushalt so ausgelegt sein, dass die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen und ihrer Aufgabe unterstützt werden, die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Der EU-Haushalt für Sicherheit und Verteidigung wird sich gemäß den Vorschlägen der Kommission an den Rat und das Parlament auf etwa 19,5 Mrd. EUR belaufen (13 Mrd. EUR für den Europäischen Verteidigungsfonds und 6,5 Mrd. EUR für die militärische Mobilität im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“). Darüber hinaus werden gemäß dem Vorschlag der Hohen Vertreterin an den Rat mit Unterstützung der Kommission weitere 10,5 Mrd. EUR außerhalb des EU-Haushalts für die Europäische Friedensfazilität zur Verfügung gestellt. Die Gesamtausgaben für Sicherheit und Verteidigung sollten daher für den Zeitraum 2021-2027 mehr als 30 Mrd. EUR betragen.
Kapitel 10
Eine Union des demokratischen Wandels
„Eine von mir geführte Europäische Kommission würde sich dafür einsetzen, die besondere Partnerschaft mit dem Europäischen Parlament mit neuem Leben zu füllen. … Ferner setze ich mich für größere Transparenz bei Kontakten mit Interessenträgern und Lobbyisten ein.“
Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, 15. Juli 2014
In seinen politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission aus dem Jahr 2014 verpflichtete sich Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, daran zu arbeiten, „das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das europäische Projekt wiederzugewinnen“. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sich die Juncker-Kommission von Anfang an bemüht, die EU demokratischer zu gestalten, indem sie den politischen Entscheidungsprozess für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet, die Transparenz erhöht und die Grundsätze der besseren Rechtsetzung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit gerückt hat.
2018 knüpfte die Kommission an das bisher Erreichte an und präsentierte neue zukunftsweisende Initiativen. Im Februar legte sie den Staats- und Regierungschefs der EU praktische Maßnahmen vor, um den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern bei den nächsten Europawahlen zu verbessern und die Arbeit der EU effizienter zu gestalten. Die Bürgerdialoge wurden immer intensiver – im Oktober fand in Freiburg der 1 000. Dialog unter Teilnahme von Präsident Juncker statt, und es wurden intensive Diskussionen über die Zukunft Europas geführt.
Auf vielen dieser Bürgerdialoge wurde die Zukunft Europas erörtert – eine Debatte, die im Jahr 2018 mit Diskussionen im Internet und in Parlamenten, Städten und Regionen in der gesamten Union im Vorfeld der Beschlüsse, die die Union auf dem Gipfeltreffen in Sibiu im Mai 2019 voraussichtlich treffen wird, immer intensiver wurde.
Die Kommission äußerte sich zum Auswahlverfahren für den nächsten Kommissionspräsidenten, zur Zusammensetzung des künftigen Europäischen Parlaments und der Kommission und zur Funktionsweise eines Präsidenten mit Doppelhut für die Kommission und den Europäischen Rat.
Das Europäische Parlament und der Rat haben im Februar eine Einigung über neue Regeln für die Finanzierung der europäischen politischen Parteien und im Dezember über die Reform der Europäischen Bürgerinitiative erzielt, die mehr Informationen und Unterstützung für die Organisatoren vorsieht und den Bürgerinnen und Bürgern die Ausarbeitung von Initiativen erleichtert. Im Mai legte die Kommission ihren Vorschlag für den künftigen langfristigen Haushalt der Union vor und leitete zusammen mit den anderen europäischen Organen ein Verfahren ein, um sicherzustellen, dass die EU über angemessene Mittel verfügt, um die Ambitionen der Union zu erreichen und den aktuellen und künftigen Herausforderungen gewachsen zu sein.
Die Zukunft Europas
In seiner Rede zur Lage der Union 2016 leitete Präsident Juncker den Reflexionsprozess über die Zukunft Europas und der EU-27 ein. Die Staats- und Regierungschefs der EU verabschiedeten zwei wichtige Erklärungen zum Weg in die Zukunft: im September 2016 in Bratislava und im März 2017 in Rom. Parallel dazu forderte die Kommission zusammen mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten die Bürgerinnen und Bürger auf, sich im Rahmen von Bürgerdialogen und von ihnen selbst gestalteten Online-Konsultationen an der Debatte über die Zukunft Europas zu beteiligen.
Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, im Plenum des Europäischen Parlaments während der Debatte über die Zukunft Europas, Straßburg, Frankreich, 23. Oktober 2018.
Im März 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Weißbuch über die Zukunft Europas, das fünf Szenarien für die Entwicklung der Union enthält. Es folgte eine Reihe von fünf Reflexionspapieren zu den Themen, die die Zukunft der EU am meisten beeinflussen werden. Präsident Juncker hat in seiner Rede zur Lage der Union 2017 einen Fahrplan für eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union vorgeschlagen.
Darauf aufbauend einigten sich die nationalen Staats- und Regierungschefs auf eine Leaders’ Agenda – eine Liste der dringendsten Themen und Herausforderungen, für die noch vor den Europawahlen im Mai 2019 Lösungen gefunden werden sollten. Es wurden bereits erhebliche Fortschritte erzielt, wobei die Kommission alle von den Staats- und Regierungschefs der EU in Bratislava und Rom geforderten Vorschläge angenommen sowie ehrgeizige Vorschläge in den Bereichen Migration, Wirtschafts- und Währungsunion, institutionelle Fragen, Besteuerung in der digitalen Wirtschaft, digitale Fragen, Forschung und Innovation, Bildung und Kultur vorgelegt hat.
Im Februar 2018 schlug die Kommission eine Reihe von Optionen zur effizienteren Gestaltung der Arbeit der EU vor, darunter die Konsolidierung und Verbesserung des Spitzenkandidaten-Systems für die Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission. Außerdem forderte sie, die Verbindungen zwischen den europäischen politischen Parteien und ihren nationalen und regionalen Mitgliedsparteien transparenter zu gestalten, damit die Wähler leicht erkennen können, wie sich ihre Stimme auf die Beschlussfassung in Europa auswirkt. Um sicherzustellen, dass die Europawahlen frei und fair verlaufen, legte die Kommission im September 2018 zusätzliche spezifische Maßnahmen vor, die darauf abzielen, unsere demokratischen Prozesse vor Manipulationen durch Drittländer oder private Interessen, beispielsweise durch die Nutzung illegal erworbener personenbezogener Daten, zu schützen.
Im September 2018 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf Maßnahmen in Bezug auf die innere Sicherheit und im Dezember auf Maßnahmen im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion.
Der Weg nach Sibiu
Im Fahrplan für eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union schlug Präsident Juncker ein Sondertreffen der Staats- und Regierungschefs in Sibiu (Rumänien) vor, um strategische Fragen zur Zukunft der Union zu erörtern. Das informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs ist für den 9. Mai 2019 vorgesehen. Dabei ist zu erwarten, dass die Staats- und Regierungschefs eine Botschaft der Hoffnung, Einheit und Entschlossenheit übermitteln und unsere gemeinsamen Werte bekräftigen werden. Es markiert den Höhepunkt des Reflexionsprozesses über die Zukunft Europas – mit einem erneuerten Engagement für eine EU, die sich für die Fragen einsetzt, die den Menschen wirklich wichtig sind. Bei dieser Gelegenheit – sechs Wochen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und zwei Wochen vor den Wahlen zum Europäischen Parlament – werden die Staats- und Regierungschefs voraussichtlich über eine neue strategische Agenda nachdenken, in der die Prioritäten und Leitlinien für die Arbeit der Europäischen Union in den nächsten fünf Jahren festgelegt werden.
In seiner Rede zur Lage der Union 2018 bekräftigte Präsident Juncker die Zusage, eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union zu schaffen. Auf dem Weg nach Sibiu gilt es, eine Reihe von Meilensteinen zu erreichen und Schlüsselinitiativen einzuleiten, um die zehn politischen Prioritäten der Kommission und die ergänzenden zukunftsweisenden Vorschläge umzusetzen. Für die drei EU-Organe, die all dies verwirklichen sollen – das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission –, gelten drei Prioritäten.
- Einhaltung der Vereinbarungen und Zusagen – Annahme der noch ausstehenden Legislativvorschläge;
- Bewältigung wichtiger noch offener Herausforderungen – einschließlich Abschluss der Arbeiten im Bereich Migration, Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie Abbau der zunehmenden Spannungen im Welthandelssystem;
- der Europäischen Union eine Perspektive für die Zukunft geben. Vor diesem Hintergrund legte die Kommission ihren Vorschlag für den nächsten langfristigen Haushalt (2021 bis 2027) der Union mit 27 Mitgliedstaaten vor. Damit die Union ein wirksamer und souveräner globaler Akteur sein kann, schlug die Kommission im September vor, in bestimmten Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU verstärkt die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit zu nutzen. Zu den Initiativen, die der Zukunft der Union eine Perspektive geben sollen, gehört auch eine weitere Stärkung der Mechanismen zum Schutz und zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten.
Im Mittelpunkt der EU-Agenda 2019 stehen drei Punkte: greifbare Erfolge bei der Umsetzung von Vorschlägen, die EU als Schicksalsgemeinschaft und die Demokratie in Europa („delivery, destiny and democracy“).
Die Kommission und Präsident Juncker werden sich bis zu ihrem letzten Tag im Amt darauf
konzentrieren, dass greifbare Ergebnisse geliefert werden. Alle Vorschläge, die auf den zehn Prioritäten der Juncker-Kommission basieren, liegen nun auf dem Tisch, doch in den kommenden Monaten müssen noch rund 241 Vorschläge angenommen werden. Das Kollegium wird mit Hochdruck daran arbeiten, dass möglichst viele dieser Vorschläge von Parlament und Rat formal angenommen werden, damit sie für die Bürgerinnen und Bürger spürbare Verbesserungen bringen.
2019 wird das Jahr sein, in dem Europa sein Schicksal selbst in die Hand nehmen muss, wie Präsident Juncker in seiner letzten Rede zur Lage der Union betont hat. Am 9. Mai werden die 27 Staats- und Regierungschefs auf ihrem Sondergipfel im rumänischen Sibiu ihr Bekenntnis zur EU erneuern und so den Weg für ein enger vereintes, stärkeres und demokratischeres Europa frei machen.
Nur zwei Wochen nach dem Gipfel in Sibiu werden die Unionsbürgerinnen und -bürger zur Wahl schreiten – weltweit sind lediglich bei der indischen Parlamentswahl noch mehr Wahlberechtigte zum Urnengang aufgerufen. Die Demokratie und die Europawahlen geben den Menschen ein Mitspracherecht über die Zukunft Europas und ermöglichen allen Parteien des politischen Spektrums, ihre Vorstellungen für die Zukunft zu präsentieren.
Das Europäische Parlament
Antonio Tajani, Präsident des Europäischen Parlaments, auf einer Pressekonferenz des Parlaments zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, Straßburg, Frankreich, 15. November 2018.
Das Europäische Parlament befasste sich im Jahr 2018 mit zahlreichen politischen Fragen: Es nahm Rechtsvorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten im Bilde sind, wer die Außengrenzen überquert, und billigte Vorschriften zur Einrichtung eines neuen Solidaritätskorps, um jungen Menschen dabei zu helfen, Freiwilligenarbeit zu leisten oder an Projekten im eigenen Land oder im Ausland zu arbeiten, sowie zur Förderung einer ökologisch nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Es billigte auch eine Modernisierung der europäischen Instrumente zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken von Ländern auf der ganzen Welt sowie Rechtsvorschriften, um die Regeln für Arbeitnehmer, die in ein anderes EU-Land entsandt werden, gerechter und effektiver zu gestalten.
Der Europäische Rat
Der Europäische Rat hielt im Februar eine informelle Sitzung ab, um institutionelle Fragen zu erörtern, die die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, länderübergreifende Listen sowie Ernennungen, einschließlich der Spitzenkandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission, betrafen. Darüber hinaus erörterten die Staats- und Regierungschefs die politischen Prioritäten des nächsten langfristigen EU-Haushalts (2021-2027).
Der Europäische Rat vom März konzentrierte sich auf die Themen Wirtschaft (insbesondere die Binnenmarktstrategien), Handel, soziale Fragen und die Vorbereitung des Gipfeltreffens EU-Westlicher Balkan im Mai. Im Rahmen der Leaders’ Agenda fanden auch Gespräche über die digitale Besteuerung und die Außenbeziehungen statt. Der Europäische Rat (in seiner Zusammensetzung von 27 Mitgliedstaaten nach Artikel 50) hat Leitlinien für die künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich angenommen. Auf dem Euro-Gipfel tauschten sich die Staats- und Regierungschefs über alle Aspekte der Wirtschafts- und Währungsunion, mit Ausnahme der Bankenunion und des Europäischen Stabilitätsmechanismus, aus.
Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, auf dem Weg zum Europäischen Parlament in Straßburg, Frankreich,
24. Oktober 2018.
Die Staats- und Regierungschefs der EU kamen im Mai zu dem Gipfeltreffen EU-Westliche Balkanstaaten in Sofia (Bulgarien) zusammen. Im Vorfeld des Gipfels veranstalteten die Staats- und Regierungschefs im Rahmen der Leaders’ Agenda ein Arbeitsessen, bei dem es um digitale Themen sowie Forschung und Innovation ging.
Hauptthema der Tagung der Staats- und Regierungschefs im Juni war die Migration. Ebenfalls auf der Tagesordnung standen die Themen Sicherheit und Verteidigung, der nächste langfristige Haushalt der EU (2021-2027), Handel, das Europäische Semester, digitale Besteuerung sowie Innovation und digitales Europa. Auf dem Euro-Gipfel erörterten die Staats- und Regierungschefs die Vollendung der Bankenunion und die künftige Rolle des Europäischen Stabilitätsmechanismus. Der Europäische Rat (in seiner Zusammensetzung von 27 Mitgliedstaaten nach Artikel 50) überprüfte den Stand der Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und stellte fest, dass seit der Tagung des Europäischen Rates im März über den Entwurf des Austrittsabkommens sowie über die künftigen Beziehungen keine wesentlichen Fortschritte erzielt worden waren.
Bei einem informellen Treffen im September in Salzburg sprachen die Staats- und Regierungschefs über die Verhandlungen nach Artikel 50 sowie über die innere Sicherheit im Rahmen der Leaders’ Agenda. Außerdem zogen sie Bilanz über die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni zum Thema Migration.
Im Oktober kamen die Staats- und Regierungschefs im Anschluss an das informelle Treffen vom September auf die Themen innere Sicherheit und Migration zurück. Im Bereich der Außenbeziehungen befassten sich die Staats- und Regierungschefs mit den Beziehungen zwischen der EU und Afrika, dem Gipfeltreffen zwischen der EU und der Arabischen Liga im Februar 2019, der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und den Vorbereitungen für die Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Kattowitz, Polen. Darüber hinaus führten die Staats- und Regierungschefs Gespräche über die Verhandlungen nach Artikel 50 und über Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion.
Im November fand eine Sondertagung des Europäischen Rates (Artikel 50) statt, auf der die Staats- und Regierungschefs der EU-27 Gelegenheit hatten, den Entwurf des Austrittsabkommens und die politische Erklärung zur Festlegung des Rahmens für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu billigen.
Im Dezember erörterte der Europäische Rat den nächsten langfristigen Haushalt und die Themen Migration, Binnenmarkt, Klimawandel, Sicherheit und Verteidigung, Desinformation, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Bürgerdialoge und Bürgerkonsultationen sowie die Vorbereitungen für die Strategische Agenda. Im Bereich der Außenbeziehungen befassten sich die Staats- und Regierungschefs mit den Vorbereitungen für den Gipfel EU-Arabische Liga sowie mit den Beziehungen zu Russland und dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan. Außerdem fanden ein Treffen des Europäischen Rates (Artikel 50) sowie ein Euro-Gipfel statt, bei dem die Schaffung eines Haushaltsinstruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Währungsgebiet und die Stärkung der internationalen Rolle des Euro die Hauptthemen waren.
Der Rat der Europäischen Union
Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union wurde 2018 turnusgemäß von Bulgarien und Österreich wahrgenommen. In der ersten Jahreshälfte konzentrierte sich Bulgarien auf die Bereiche Migration, Sicherheit und digitale Wirtschaft, westlicher Balkan sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt. In der zweiten Jahreshälfte 2018 konzentrierte sich der österreichische Ratsvorsitz auf Migration, innere Sicherheit, Subsidiarität und Digitalisierung.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäische Ausschuss der Regionen
Im Jahr 2018 war der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWS) aktiv an den Diskussionen über den nächsten langfristigen Haushalt der EU 2021-2027 beteiligt und führte im September eine Plenardebatte unter Beteiligung des für Haushalt und Ressourcen zuständigen Kommissionsmitglieds Günther Oettinger. Darüber hinaus beteiligte sich der EWS an der Debatte über die Europäische Bürgerinitiative. Im Mai veranstaltete der EWS eine feierliche Plenartagung zur Feier seines 60-jährigen Bestehens und war Gastgeber der jährlichen Tage der Zivilgesellschaft, deren Schwerpunkt auf Bürgerschaft, Demokratie und Kultur in einem digitalisierten Europa lag.
Im ersten Halbjahr 2018 hat sich der Europäische Ausschuss der Regionen an der Arbeit der Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ beteiligt, die einen Beitrag zu den für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wichtigen Themen leistet. Der Ausschuss setzte die Reihe der Bürgerbegegnungen und Bürgerdialoge über die Zukunft Europas fort, die ihren Höhepunkt in der Verabschiedung der Stellungnahme zur Zukunft Europas und der Stärkung der Kohäsionsallianz fand, einer Koalition all derer, die der Ansicht sind, dass die Kohäsionspolitik der EU auch weiterhin einen Eckpfeiler der europäischen Zukunft bilden muss. Ferner richtete der Ausschuss im November auch die neunte Europäische Konferenz über öffentliche Kommunikation aus, die der Kampagne „Campaigning for Europe“ zur Vorbereitung auf die Europawahlen 2019 gewidmet war.
Im April 2018 wird Luca Jahier zum Präsidenten des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses gewählt.
Karl-Heinz Lambertz, Präsident des Ausschusses der Regionen, stellt die Europäische Woche der Regionen und Städte 2018 und die nächste Generation der kohäsionspolitischen Programme vor, Brüssel, Belgien, 8. Oktober 2018.
Vollendung der Agenda für bessere Rechtsetzung
Arbeitsprogramm der Kommission 2019
Im Oktober legte die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2019 vor. Darin sind drei Hauptprioritäten für das kommende Jahr festgelegt: rasche Einigung mit den gesetzgebenden Organen über die anhängigen Legislativvorschläge zur Umsetzung der zehn politischen Prioritäten, Annahme einer begrenzten Zahl neuer Initiativen zur Bewältigung der noch offenen Herausforderungen sowie, als Teil des Fahrplans für das Gipfeltreffen in Sibiu am 9. Mai 2019, der mehrere Initiativen mit Blick auf eine künftige Union von 27 Mitgliedstaaten umfasst, Stärkung der Grundlagen für ein starkes, geeintes und souveränes Europa. Die neuen Initiativen betreffen Bereiche wie Migration, Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion, Abbau von Spannungen im Welthandelssystem, Bewältigung der Herausforderungen der Rechtsstaatlichkeit und Abschluss des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU.
Die Taskforce für Subsidiarität, Proportionalität und „Weniger, aber effizienteres Handeln“
Die Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ wurde 2017 geschaffen, um Empfehlungen für eine bessere Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu formulieren, Politikbereiche zu ermitteln, in denen die Arbeit an die
EU-Mitgliedstaaten zurückübertragen oder endgültig abgegeben werden könnte, und Wege zu finden, um die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften besser in die Politikgestaltung und -umsetzung der EU einzubinden. Die Taskforce wurde unter dem Vorsitz von Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, geleitet und umfasste Vertreter der nationalen Parlamente und des Ausschusses der Regionen. Auch das Europäische Parlament wurde aufgefordert, Vertreter zu benennen, es beschloss jedoch, dies nicht zu tun.
Am 10. Juli legte die Taskforce ihren Abschlussbericht vor. Darin gelangt sie zu dem Schluss, dass eine neue Arbeitsweise in Bezug auf Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit erforderlich ist, um den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und den nationalen Parlamenten zu ermöglichen, einen wirksameren Beitrag zur Politikgestaltung der EU und zur Gestaltung neuer Rechtsvorschriften zu leisten. Der vorgeschlagene neue Ansatz würde es ermöglichen, die Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen auf der Grundlage eines „Musterrasters“, das mit einer Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeits-Checkliste vergleichbar ist, konsequenter zu bewerten. Die Taskforce hat keine Zuständigkeiten oder Politikbereiche ermittelt, die endgültig, ganz oder teilweise an die Mitgliedstaaten zurückübertragen werden sollten.
Als Reaktion auf den Bericht der Taskforce veröffentlichte die Kommission am 23. Oktober eine Mitteilung mit dem Titel „Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU“. Die Kommission beabsichtigt, viele der in der Mitteilung enthaltenen Maßnahmen im Rahmen der laufenden Überprüfung ihrer Agenda für bessere Rechtsetzung umzusetzen, und wird dazu im Frühjahr 2019 Bericht erstatten.
Arbeiten zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Im Einklang mit der in der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung eingegangenen Verpflichtung legte die Kommission im November einen Jahresbericht über die Bemühungen der Union zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften vor, um eine Überregulierung zu vermeiden und den Verwaltungsaufwand im Jahr 2018 zu verringern. Diese Arbeiten werden im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung durchgeführt, mit dem Möglichkeiten zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften und zur Verringerung unnötiger Kosten ermittelt werden sollen. Jedes Mal, wenn die Kommission vorschlägt, geltende Rechtsvorschriften zu überarbeiten, prüft sie, ob diese vereinfacht und unnötige Kosten beseitigt werden können. Im Jahresbericht wird festgestellt, dass die derzeitige Kommission im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) über 150 Initiativen zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften und zur Verringerung der Verwaltungslasten vorgelegt hat. Ein aktuelles Beispiel ist ein Vorschlag zur Änderung der derzeitigen MwSt.-Vorschriften, bei dem die Befolgungskosten für kleine Unternehmen voraussichtlich um 11,9 Mrd. EUR jährlich auf 56,1 Mrd. EUR pro Jahr gesenkt werden, was gegenüber der derzeitigen Situation eine Verringerung um 18 % bedeutet.
Diese Bemühungen werden von der REFIT-Plattform (bestehend aus einer Gruppe der Interessenträger und einer Gruppe der Regierungsvertreter) unterstützt, die 31 Stellungnahmen im Jahr 2018 veröffentlicht hat, in denen die Kommission aufgefordert wird, Maßnahmen in Bereichen zu ergreifen, die für Bürger und Unternehmen besonders belastend sind.
Weitere wichtige Vereinfachungsinitiativen wurden 2018 mit Blick auf den nächsten langfristigen EU-Haushalt (2021-2027) durchgeführt. Die neuen Programme sollen es den Empfängern erleichtern, EU-Mittel zu beantragen und von den Finanzierungsmöglichkeiten zu profitieren.
Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung
In den Jahren 2016 und 2017 einigten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission auf zwei Gemeinsame Erklärungen zu den legislativen Prioritäten der EU. Sie hoben 89 Initiativen hervor, für die im Gesetzgebungsverfahren eine vorrangige Behandlung erforderlich war. Es handelt sich um eine gemeinsame Verpflichtung der drei Organe, substanzielle Fortschritte sicherzustellen und nach Möglichkeit noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 Ergebnisse zu liefern.
Bis Jahresmitte 2018 hatte die Europäische Kommission alle in den Gemeinsamen Erklärungen zu den legislativen Prioritäten angekündigten Initiativen angenommen. Von den 89 Initiativen in der Gemeinsamen Erklärung waren 61 bis Ende 2018 politisch vereinbart oder vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen worden. Von den 28 Initiativen, die noch auf dem Tisch liegen, haben sieben gute Chancen, bis Mai 2019 angenommen zu werden. Für die verbleibenden 21 Initiativen ist eine Annahme bis Mai 2019 noch möglich, wenn die gesetzgebenden Organe einen starken politischen Willen zeigen.
Die Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung führte zu mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht und Rechtsklarheit in Bezug auf das bestehende System von Durchführungsrechtsakten (Ausschussverfahren) und delegierten Rechtsakten. Im Jahr 2018 setzte die Europäische Kommission die Verhandlungen mit dem Parlament und dem Rat über die Kriterien für die Wahl zwischen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten und zur Anpassung der bestehenden Rechtsvorschriften an das durch den Vertrag von Lissabon eingeführte System fort – im Einklang mit den Verpflichtungen aus der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung. Die Verhandlungen über weitere Verbesserungen des Komitologieverfahrens laufen ebenfalls. All diese Verhandlungen zielen darauf ab, die rechtliche Stabilität zu erhöhen und kontroverse Diskussionen bei den legislativen Verhandlungen zu verringern. Das neue Register der delegierten Rechtsakte‚ das erste wirklich interinstitutionelle Rechtsetzungsinstrument, ging am 12. Dezember 2017 online.
Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts
Die wirksame Anwendung des Rechts ist von wesentlicher Bedeutung, um zu gewährleisten, dass Bürger und Unternehmen von den Vorteilen des EU-Rechts profitieren können. Jede noch so sorgfältig ausgearbeitete und vorbereitete Vorschrift bleibt wirkungslos, wenn sie nicht angewandt wird. Die Kommission ist daher nicht nur bestrebt, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, sondern sie achtet auch darauf, dass diese ordnungsgemäß angewandt und durchgesetzt werden.
Der am 12. Juli 2018 veröffentlichte Jahresbericht 2017 zeigt einen leichten Rückgang (um 5,91 %) der Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten im Vergleich zum Vorjahr. Die Politikbereiche, in denen 2017 die meisten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden, waren die Bereiche Mobilität und Verkehr, Umwelt, Finanzstabilität, Dienstleistungen und Kapitalmärkte.
Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger bei der EU-Rechtsetzung
Im Rahmen der Agenda für eine bessere Rechtsetzung der Kommission wurde die zentrale Konsultations-Website „Have Your Say“ verbessert, um der Öffentlichkeit zu erleichtern, den Gesetzgebungsprozess zu verfolgen und zu diesem beizutragen.
Seit dem Start der Website im Jahr 2016 ist die Zahl der jährlichen Besuche stetig gestiegen und lag im Jahr 2018 bei knapp 500 000. Um eine Bestandsaufnahme des Konzepts der „besseren Rechtsetzung“ vorzunehmen und um zu bewerten, wie gut die verschiedenen Instrumente der besseren Rechtsetzung in der Praxis funktionieren und zur Erreichung ihrer Ziele beitragen, führte die Kommission vom 17. Juli bis zum 23. Oktober eine öffentliche Konsultation durch. Alle Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Behörden, die ein Interesse an oder Erfahrung in der Gestaltung der EU-Politik haben, konnten einen Beitrag leisten. Es kamen über 600 Beiträge aus ganz Europa zusammen. Diese wurden zusammen mit den Ergebnissen der gezielten Konsultationen der Organe und Einrichtungen der EU eingehend geprüft und analysiert. Die Arbeiten werden in der ersten Jahreshälfte 2019 abgeschlossen werden.
Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit
Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ist ein grundlegendes Element der Demokratie und der Achtung der Grundrechte. Aber sie ist auch eine wesentliche Garantie für das Funktionieren der Europäischen Union als Binnenmarkt und als Raum, in dem Rechtsvorschriften einheitlich angewandt und Haushaltsmittel ordnungsgemäß eingesetzt werden und in dem die Mitgliedstaaten und ihre Bürgerinnen und Bürger im Geiste gegenseitigen Vertrauens vereint auf gemeinsame Ziele hinarbeiten können.
Das größte Risiko bei Missachtung der Rechtsstaatlichkeit besteht darin, dass das gegenseitige Vertrauen geschädigt wird: Die Weigerung, die Vorschriften der EU-Verträge zu übernehmen, wirkt sich unmittelbar auf die Grundfeste der Solidarität, des Zusammenhalts und der gegenseitigen Anerkennung nationaler Entscheidungen aus.
Im Jahr 2018 beschäftigte sich die Kommission weiter mit den Herausforderungen, die in einigen Mitgliedstaaten, insbesondere in Ungarn und Polen, hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit bestehen. In diesem Zusammenhang musste die Kommission auf Vertragsverletzungsverfahren und im Falle Polens auf Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union zurückgreifen.
Die Kommission setzte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens auch ihre Zusammenarbeit mit Bulgarien und Rumänien fort.
Eine wichtige Neuerung im vorgeschlagenen langfristigen Haushalt besteht in der verstärkten Verknüpfung von EU-Mitteln und Rechtsstaatlichkeit. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist unverzichtbare Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Deshalb schlägt die Kommission einen neuen Mechanismus vor, der den EU-Haushalt vor finanziellen Risiken im Zusammenhang mit generellen Rechtsstaatlichkeitsdefiziten in den Mitgliedstaaten schützt. Mit den neuen Instrumenten könnte die Union den Zugang zu EU-Mitteln in einer Weise aussetzen, verringern oder beschränken, die proportional zur Art, zur Schwere und zum Umfang der Rechtsstaatlichkeitsdefizite wäre.
Am 9. Oktober 2018 wird Koen Lenaerts von den Mitgliedern des Gerichtshofs der Europäischen Union in seiner Funktion als Präsident des Gerichtshofs bestätigt; seine Amtszeit läuft bis zum 6. Oktober 2021.
Transparenz und Rechenschaftspflicht
Gemeinsames Transparenzregister
Die Kontakte mit den Interessenträgern und der Zivilgesellschaft sind fester Bestandteil der Arbeit der EU-Institutionen. Gleichzeitig sind Transparenz und Rechenschaftspflicht eine wesentliche Voraussetzung, um das Vertrauen der europäischen Bürgerinnen und Bürger in die Legitimität der politischen, legislativen und administrativen Prozesse in der Union aufrechtzuerhalten. Die Transparenz der Interessenvertretung ist besonders wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger die Aktivitäten und die potenzielle Einflussnahme derer verfolgen können, die den EU-Rechtsetzungsprozess beeinflussen wollen. Aus diesem Grund hat die Kommission einen Vorschlag zur Aktualisierung des derzeitigen Transparenzregisters durch eine neue Interinstitutionelle Vereinbarung mit verbindlichem Charakter vorgelegt, die das Europäische Parlament, die Kommission und erstmals den Rat der Europäischen Union einbezieht. Die Verhandlungen mit den anderen Organen über dieses Dossier sind noch nicht abgeschlossen.
Neuer Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder
Die Europäische Kommission hat den neuen Verhaltenskodex für die Mitglieder der Europäischen Kommission am 31. Januar angenommen. Die Neuerungen betreffen u. a. die Verlängerung der Frist für die Notifizierung von Tätigkeiten nach Ablauf des Mandats auf zwei Jahre (drei Jahre für den Präsidenten), strengere Vorschriften für die finanziellen Interessen der Kommissionsmitglieder, eine bessere Vermeidung von Interessenkonflikten und mehr Transparenz (z. B. in Bezug auf die Veröffentlichung der Dienstreisekosten der Kommissionsmitglieder alle zwei Monate). Im Geiste der Transparenz und der Rechenschaftspflicht wird die Kommission außerdem, wie im neuen Verhaltenskodex vorgesehen, Jahresberichte über dessen Anwendung veröffentlichen.
Zugang zu Dokumenten
Im Oktober nahm die Kommission ihren Bericht 2017 über den Zugang zu Dokumenten an. Der Bericht zeigt, dass die Zahl der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten eingereichten Erstanträge um fast 3 % (von 6 077 Anträgen im Jahr 2016 auf 6 255 im Jahr 2017) und die Zahl der Zweitanträge um 1 % (von 295 im Jahr 2016 auf 299 im Jahr 2017) gestiegen ist. Die Europäische Kommission ist weiterhin das EU-Organ, das bei Weitem die meisten Anträge auf Zugang zu Dokumenten bearbeitet.
Dies zeigt, dass EU-Bürger und andere Berechtigte von ihrem Recht auf Zugang zu Dokumenten, die sich im Besitz der Europäischen Kommission befinden, aktiv Gebrauch machen. In mehr als 82 % der Fälle wurden die in einem Erstantrag angeforderten Dokumente ganz oder teilweise offengelegt. Bei 46 % der Zweitanträge wurde ein breiterer oder sogar vollständiger Zugang gewährt. Parallel dazu veröffentlichte die Kommission weiterhin proaktiv große Mengen an Dokumenten und Informationen auf ihren Websites und in ihren verschiedenen öffentlichen Registern, die alle Tätigkeitsbereiche der EU abdecken.
Kontrolle des EU-Haushalts
Es bestehen ein Kontrollrahmen und ein Leistungsrahmen, um hinreichende Sicherheit dafür zu bieten, dass die EU-Mittel in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regeln ausgezahlt werden, und es wird kontinuierlich daran gearbeitet sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Vermeidung, Aufdeckung und Behebung von Fehlern ergriffen werden, wobei der Schwerpunkt verstärkt auf die Erreichung von Ergebnissen gelegt wird.
Nach einer befürwortenden Empfehlung des Rates billigte das Europäische Parlament im April 2018 die Art und Weise, wie die Kommission den EU-Haushalt 2016 ausführte. Das jährliche Entlastungsverfahren ermöglicht es dem Parlament und dem Rat, die Kommission für die Ausführung des Haushaltsplans politisch verantwortlich zu machen und die Verwaltung der Steuergelder unter demokratischer Kontrolle zu halten.
Im Juli legte die Kommission ihr Integriertes Rechnungslegungspaket zum EU-Haushalt 2017 vor, in dem alle verfügbaren Informationen über die Ausführung, die Leistung, die Ergebnisse, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und den Schutz des EU-Haushalts zusammengefasst sind. Die Berichte belegen, dass die mit dem EU-Haushalt erzielten Ergebnisse mit den Prioritäten der Kommission im Einklang stehen und dass der Haushalt ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Im Jahr 2018 erzielte die Kommission wesentliche Fortschritte bei der Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, die für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten, die den EU-Haushalt in den 22 teilnehmenden Mitgliedstaaten betreffen, zuständig sein soll und voraussichtlich Ende 2020 einsatzbereit sein wird.
Klaus-Heiner Lehne, Präsident des Europäischen Rechnungshofs, auf dem Global Audit Leadership Forum, Luxemburg,
26. April 2018.
Im Oktober beurteilte der Europäische Rechnungshof die EU-Jahresrechnung zum elften Mal in Folge als einwandfrei; die Angaben vermittelten demnach ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Darüber hinaus stellte der Hof weniger Fehler in den Ausgabenbereichen fest, als in den vorangegangenen vier Jahren gemeldet worden waren. Bei über der Hälfte der EU-Ausgaben erreichte die Fehlerquote nicht einmal die Schwelle, ab der sie vom Rechnungshof als erheblich angesehen wird. Auf der Einnahmenseite des Haushalts wurden keine Fehler festgestellt.
Die nationalen Parlamente
Die Jahresberichte 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und über die Beziehungen der Kommission zu den nationalen Parlamenten wurden am 23. Oktober zusammen mit einer Mitteilung der Kommission über die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit veröffentlicht.
Im Laufe des Jahres 2018 gingen insgesamt 570 Stellungnahmen nationaler Parlamente ein,
darunter 37 mit Gründen versehene Stellungnahmen im Rahmen des Mechanismus der Subsidiaritätskontrolle, in denen geltend gemacht wurde, dass von der. Kommission vorgeschlagene Gesetzgebungsakte nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar seien. Die Kommission setzte ihren intensiven politischen Dialog mit den nationalen Parlamenten fort. Insbesondere trafen sich Kommissionsmitglieder im Laufe des Jahres 140-mal mit Vertretern nationaler Parlamente, entweder bei Besuchen in den Mitgliedstaaten oder bei Besuchen von Parlamentariern in Brüssel. Die Mitglieder der Kommission nahmen auch an einer Vielzahl interparlamentarischer Treffen und anderer Veranstaltungen teil, bei denen sie mit nationalen Parlamentariern in Kontakt traten.
Der Europäische Bürgerbeauftragte
Die Untersuchungen des Europäischen Bürgerbeauftragten in Bezug auf angebliche Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union betrafen unter anderem den Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder, insbesondere Tätigkeiten nach Ende des Mandats, die Ernennung von Sonderberatern der Kommission und die Transparenz internationaler Verhandlungen. Auch Einzelthemen wurden behandelt, bei denen es zum Beispiel um Ausschreibungen, Verträge, verspätete Zahlungen, individuelle Personalfragen und den Zugang zu Dokumenten ging. Im Jahr 2018 wurden über 97 % aller 229 Entscheidungen und Empfehlungen des Europäischen Bürgerbeauftragten ohne Feststellung von Missständen abgeschlossen.
Die Europäische Bürgerinitiative
Im Jahr 2018 registrierte die Kommission sieben neue Bürgerinitiativen.
Der zweite Dreijahresbericht über die Anwendung der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative wurde am 28. März 2018 veröffentlicht und enthält den aktuellen Stand bei der Umsetzung des Instruments, d. h. die wichtigsten Probleme, mit denen die Interessenträger konfrontiert sind, aber auch Verbesserungen, die bereits von der Kommission in ihrem am 13. September 2017 angenommenen Vorschlag für eine neue Verordnung eingebracht oder vorgeschlagen wurden.
Anlässlich des Europäischen Tages der Europäischen Bürgerinitiative 2018‚ der am 10. April vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss veranstaltet wurde, leitete die Kommission eine auf drei Jahre angelegte Kommunikationskampagne zur Europäischen Bürgerinitiative ein. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Kampagnen in den sozialen Medien, die sich auf kurze Videos stützen, sowie um Veranstaltungen in Mitgliedstaaten, die auf potenzielle Multiplikatoren ausgerichtet sind.
Am 22. Mai wurde außerdem ein Forum der Europäischen Bürgerinitiative ins Leben gerufen. Bei dem Forum handelt es sich um eine Online-Kollaborationsplattform, mit der Bürgerinnen und Bürger, die eine Initiative lancieren wollen oder bereits eine Initiative koordinieren, unterstützt werden, indem bewährte Verfahren vorgestellt, bei der Suche nach Partnern in anderen Ländern geholfen oder unabhängige Beratung durch Experten angeboten werden.
Am 12. Dezember wurde auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission aus dem Jahr 2017 eine politische Einigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Reform der Europäischen Bürgerinitiative erzielt.
Bürgerdialoge und Bürgerkonsultationen
Bürgerdialoge
Seit 2015 haben in über 400 Städten in der EU fast 1 300 Bürgerdialoge stattgefunden. Die Zahl der Dialoge stieg nach der Veröffentlichung des Weißbuchs zur Zukunft Europas im Jahr 2017 erheblich an. Um die Dynamik aufrechtzuerhalten, kündigte die Kommission im Februar 2018 ihre Absicht an, ein Ziel von 1 000 Bürgerdialogen zu erreichen.
Am 1. Oktober 2018 diskutierten Präsident Juncker und der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann im 1 000. Bürgerdialog seit Beginn der Amtszeit der Kommission in Freiburg, Deutschland, mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Im Jahr 2018 fanden in 27 Mitgliedstaaten 833 Bürgerdialoge statt, an denen mehr als 70 000 Menschen teilnahmen. Seit 2015 haben mehr als 160 000 Menschen mit dem Präsidenten und den Vizepräsidenten der Kommission, Kommissionsmitgliedern, EU-Beamten, Mitgliedern des Europäischen Parlaments und nationalen Politikern über die Themen diskutiert‚ die für sie am meisten von Bedeutung sind. Die Ergebnisse fließen bereits in die Arbeit der Kommission und der anderen Institutionen ein. So spiegeln beispielsweise die Vorschläge der Kommission für einen neuen langfristigen Haushalt und die anschließenden Diskussionen zwischen den gesetzgebenden Organen die Prioritäten und Ziele wider, die die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Debatten über das Weißbuch zum Ausdruck gebracht haben.
Die Europäische Kommission entwickelt neue Formen von Bürgerdialogen, darunter grenzübergreifende Veranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern aus zwei oder drei Mitgliedstaaten, Live-Dialoge mit Nutzern von Plattformen der sozialen Medien, Workshops, in denen die Bürgerinnen und Bürger den ganzen Tag über Themen diskutieren, mit anschließendem Dialog‚ sowie neue Partnerschaften mit den anderen Institutionen und Mitgliedstaaten.
Die ersten grenzübergreifenden Dialoge fanden 2018 in Grenzstädten mit Bürgerinnen und Bürgern aus Malta und Italien, Deutschland und den Niederlanden sowie Deutschland und Polen statt. Das Europäische Parlament und die Kommission organisierten im April 2018 einen gemeinsamen Bürgerdialog in Bled, Slowenien. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments Franc Bogovič und Tibor Szanyi sowie die Kommissionsmitglieder Violeta Bulc und Phil Hogan vertraten die Organe. Die Öffentlichkeit diskutierte über Themen wie ländliche Entwicklung und intelligente Dörfer, Konnektivität und die Gemeinsame Agrarpolitik.
Debatte über die Zukunft Europas
Die Debatte über die Zukunft Europas hat sich 2018 intensiviert. Oberstes Ziel der Debatte ist es, Ansichten und Ideen aus ganz Europa zu hören, wobei jede Stimme zählt. Daher muss die Europäische Kommission unterschiedliche Kommunikationsstrategien anwenden und mit den anderen Institutionen und Mitgliedstaaten, die an der Debatte teilhaben wollen, zusammenarbeiten. Der Aufruf wurde von vielen befolgt. Das Europäische Parlament hat eine Reihe öffentlichkeitswirksamer Debatten über die Zukunft Europas unter Teilnahme von Staats- und Regierungschefs ins Leben gerufen, und der Europäische Ausschuss der Regionen hat die Debatte mit der Kampagne „Nachdenken über Europa“ in die Regionen, Städte und Gemeinden Europas gebracht.
Im Anschluss an die Initiativen des französischen Präsidenten Emmanuel Macron und anderer Staats- und Regierungschefs einigten sich die 27 Mitgliedstaaten im März auf einen gemeinsamen Rahmen für Bürgerkonsultationen über die Zukunft Europas – aufbauend auf den Erfahrungen der Europäischen Kommission.
Zur Unterstützung dieses Prozesses hat die Europäische Kommission im Mai 2018 in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss eine einzigartige Übung zur partizipativen Demokratie durchgeführt: Ein Panel von 96 Bürgerinnen und Bürgern aus 27 Mitgliedstaaten wurde von einer unabhängigen Wahlbehörde ausgewählt, um die Vielfalt des sozioökonomischen Hintergrunds und der Meinungen gegenüber der EU zu berücksichtigen. Während zwei Tagen im Mai erörterten sie eine Reihe von Fragen, die den Europäerinnen und Europäern gestellt werden sollten.
Dieser Fragebogen war die Grundlage für eine Online-Konsultation‚ in der Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa gefragt wurden, welche Richtung die EU in der Zukunft einschlagen soll. Bis Ende 2018 gingen mehr als 77 000 Beiträge ein. Die meisten dieser Fragen enthalten auch qualitative Anmerkungen und Ideen zu „geschlossenen“ Fragen, die sich auf einige der für die Zukunft Europas entscheidenden Themen konzentrieren.
Die Online-Konsultation wurde durch eine Eurobarometer-Sonderumfrage zur Zukunft Europas ergänzt, die zwischen dem 24. Oktober und dem 7. November mit einer repräsentativen Stichprobe von 27 339 EU-Bürgern durchgeführt wurde.
Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger
Trotz der Vielfalt der Dialogformate und Teilnehmerprofile tendieren die Dialoge dazu, bei bestimmten wiederkehrenden Themen zu konvergieren. Insgesamt wurde die Europäische Union tendenziell positiv wahrgenommen. Europa wird als Schlüssel zur Lösung von Problemen gesehen. Aber es gibt auch Bedenken und Frustrationen. Die Frage, wer was tun sollte, wird häufig angesprochen. Die Bürgerinnen und Bürger sind der Meinung, dass zentrale Herausforderungen durch gemeinsames Handeln auf europäischer und nationaler Ebene effizienter angegangen werden können. Sie sprechen sich eher für eine stärkere Harmonisierung auf europäischer Ebene aus, beispielsweise in den Bereichen Umwelt und Lebensmittelsicherheit. Aber die meisten erwarten und fordern auch Reformen, um die Union effizienter und transparenter zu machen.
Weitere Informationen über den Inhalt und die Ergebnisse der Bürgerdialoge und Debatten über die Zukunft Europas finden Sie im Fortschrittsbericht über Bürgerdialoge und Bürgerkonsultationen, den die Kommission dem Europäischen Rat am 11. Dezember 2018 vorgelegt hat.
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Am 23. Juni 2016 sprachen sich die Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs in einer Volksabstimmung mit 52 zu 48 Prozent für den Austritt aus der Europäischen Union aus. Am 29. März 2017 teilte das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat förmlich seine Absicht mit, die Europäische Union und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) zu verlassen. Damit wurde das in Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union festgelegte Verfahren für den Austritt eines Mitgliedstaats aus der Union ausgelöst und der zweijährige Countdown bis zum Austritt gestartet.
Die Verhandlungen
Die Europäische Kommission wurde beauftragt, ein Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich auszuhandeln. Während dieser Verhandlungen nimmt das Mitglied, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder am Europäischen Rat (Artikel 50) noch am Rat (Artikel 50) teil. Die Kommission ernannte Michel Barnier als Vertreter der Kommission zum Chefunterhändler. Unter der Leitung von Michel Barnier wurde eine Taskforce eingerichtet, die die Aufgabe hat, die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union vorzubereiten und zu führen.
Am 29. April 2017 nahm der Europäische Rat (Artikel 50) Leitlinien an, die die Standpunkte und Grundsätze der EU für die Verhandlungen enthielten. Am 22. Mai 2017 verabschiedete der Rat (Artikel 50) einen Beschluss, mit dem die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich genehmigt wurde, und einigte sich auf die ersten Verhandlungsrichtlinien. Darin wurden eine klare Struktur und ein einheitliches Konzept der EU für die Verhandlungen vorgegeben.
Das Europäische Parlament legte ebenfalls Schlüsselprinzipien und Bedingungen für seine Zustimmung zum Austrittsabkommen fest.
Nach den Parlamentswahlen im Vereinigten Königreich wurden am 19. Juni 2017 förmliche Verhandlungen aufgenommen. Am 8. Dezember 2017 veröffentlichten die EU und das Vereinigte Königreich einen gemeinsamen Bericht über die Bereiche, in denen beide Seiten Einvernehmen über wichtige Fragen des Austritts erzielt haben, vor allem hinsichtlich der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, der Finanzregelung und der Notwendigkeit einer Backstop-Lösung zur Vermeidung einer harten Grenze zwischen Irland und Nordirland. In der Folge bestätigte der Europäische Rat (Artikel 50) am 15. Dezember 2017, dass „ausreichende Fortschritte“ erzielt wurden, um zur zweiten Verhandlungsphase überzugehen‚ und verabschiedete Leitlinien zu möglichen Übergangsregelungen und zu den künftigen Beziehungen.
Am 29. Januar 2018 nahm der Rat (Artikel 50) einen Beschluss an, mit dem Verhandlungen über eine Übergangsregelungen genehmigt und entsprechende Verhandlungsrichtlinien gebilligt wurden. Am 6. Februar 2018 veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag für Übergangsregelungen. Am 19. März 2018 erzielten die Verhandlungsführer der EU und des Vereinigten Königreichs in einem weiteren entscheidenden Schritt eine Einigung über den Entwurf des Austrittsabkommens, mit dem die in der ersten Verhandlungsphase erzielten Fortschritte in konkrete Rechtsbestimmungen umgesetzt wurden. Dieser Entwurf enthielt auch einen Rechtstext über den Übergangszeitraum.
Am 23. März 2018 nahm der Europäische Rat (Artikel 50) Leitlinien zum Rahmen für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich an.
Am 19. Juni 2018 veröffentlichten die Verhandlungsführer der EU und des Vereinigten Königreichs eine gemeinsame Erklärung‚ in der weitere Fortschritte bei den Verhandlungen über das Austrittsabkommen dargelegt wurden.
Der Europäische Rat (Artikel 50) überprüfte auf seinen Tagungen vom 29. Juni und 17. Oktober 2018 den Stand der Verhandlungen und bekräftigte die große Geschlossenheit der 27 Mitgliedstaaten und die bestehende einheitliche Verhandlungsstruktur.
Nach 17 Monaten intensiver Verhandlungen erzielten die Verhandlungsführer der Kommission und des Vereinigten Königreichs am 14. November 2018 eine Einigung über das Austrittsabkommen mit den Bedingungen für den geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, und am 22. November einigten sie sich auf die Politische Erklärung zur Festlegung des Rahmens für die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Am 25. November 2018 billigte der Europäische Rat (Artikel 50) das Austrittsabkommen förmlich und stimmte der Politischen Erklärung zu.
Das Austrittsabkommen und die Politische Erklärung über den Rahmen für die künftigen Beziehungen
Das Austrittsabkommen steht uneingeschränkt im Einklang mit den Leitlinien des Europäischen Rates, die darauf abzielen, Rechtssicherheit zu schaffen und die Interessen der Union dort zu wahren, wo der Brexit Unsicherheiten verursacht.
Dies betraf vor allem die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die Finanzregelung, die Vermeidung einer harten Grenze auf der Insel Irland und ein starkes Governance-System, das die Rolle des Europäischen Gerichtshofs bei der Auslegung des Unionsrechts bewahrt. Das Austrittsabkommen regelt eine Reihe weiterer Fragen zur Trennung, um für Bürgerinnen und Bürger, Interessenträger und Unternehmen Rechtssicherheit zu schaffen.
Das Abkommen sieht außerdem einen Übergangszeitraum bis Ende 2020 vor, der einmalig um höchstens ein Jahr oder um höchstens zwei Jahre verlängert werden kann, sofern die EU und das Vereinigte Königreich dies einvernehmlich vereinbaren. Während dieses Übergangszeitraums wird die EU das Vereinigte Königreich so behandeln, als wäre es ein Mitgliedstaat, mit Ausnahme der Beteiligung an den Organen und der Beschlussfassung.
Zum Austrittsabkommen gehören auch drei Protokolle: ein Protokoll über Irland und Nordirland, das eine rechtlich praktikable „Backstop“-Lösung zur Vermeidung einer harten Grenze zwischen Irland und Nordirland enthält, sofern und solange dieses Ziel nicht in einer späteren Übereinkunft erreicht wird, ein Protokoll zu den Hoheitszonen auf Zypern, das dem Schutz der Interessen der in den Hoheitszonen lebenden und arbeitenden Zyprer dient, und ein Protokoll zu Gibraltar, das eine enge Zusammenarbeit zwischen Spanien und dem Vereinigten Königreich in Bezug auf Gibraltar zur Umsetzung der die Bürgerrechte betreffenden Bestimmungen des Austrittsabkommens vorsieht und zudem die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden in einer Reihe von Politikbereichen betrifft.
Dem Austrittsabkommen ist eine Politische Erklärung beigefügt, in der der Rahmen für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich festgelegt wird (gemäß Artikel 50, der vorsieht, dass das Austrittsabkommen den Rahmen der künftigen Beziehungen berücksichtigen sollte).
Die Politische Erklärung legt die Parameter für eine ehrgeizige und umfassende Wirtschafts- und Sicherheitspartnerschaft fest. Sie deckt mehr Bereiche ab als jede der bestehenden Partnerschaften der EU mit anderen Drittländern: Waren, Dienstleistungen, Digitales, Mobilität, Verkehr, Energie, innere Sicherheit, Außenpolitik, Sicherheit, Verteidigung und vieles mehr.
Nächste Schritte
Bevor das Austrittsabkommen in Kraft treten kann, muss es vom Vereinigten Königreich gemäß seinen eigenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ratifiziert werden. Die Ratifizierung des Austrittsabkommens im Vereinigten Königreich ist derzeit ungewiss.
Aufseiten der EU haben die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat (Artikel 50) begonnen, die notwendigen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass das Abkommen am 30. März 2019 in Kraft treten kann. Am 5. Dezember 2018 nahm die Kommission Vorschläge für Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss des Austrittsabkommens an.
Übereinkünfte über die künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich werden gemäß Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt und geschlossen, sobald das Vereinigte Königreich kein Mitgliedstaat mehr ist. Beide Parteien haben zugesagt, sich nach besten Kräften zu bemühen, dass diese Übereinkünfte so bald wie möglich nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU geschlossen werden, damit sie bis Ende 2020 in Kraft treten können.
Die EU hat mit dem Vereinigten Königreich mit dem eindeutigen Ziel verhandelt, einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU im Rahmen eines vereinbarten und ratifizierten Austrittsabkommens zu erreichen. Dessen ungeachtet machte die Kommission deutlich, dass die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, unabhängig davon, ob rechtzeitig zum Austritt ein Austrittsabkommen in Kraft ist oder nicht, zu erheblichen Störungen führen wird. Am 23. März 2018 rief der Europäische Rat (Artikel 50) „die Kommission, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten auf, auf allen Ebenen die Arbeit zur Vorbereitung auf die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs fortzusetzen und dabei allen möglichen Ergebnissen Rechnung zu tragen“. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission nicht nur die europäischen Bürger und Unternehmen sowie die Mitgliedstaaten aufgefordert, sich auf alle möglichen Szenarien vorzubereiten, sondern auch ihre eigenen Vorbereitungen nach Kräften vorangetrieben.
In ihren ersten beiden, am 19. Juli bzw. am 13. November vorgelegten Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU legte die Kommission den Umfang dieser Vorbereitungen und der Notfallplanung, die damit verknüpften Grundsätze und die bislang ergriffenen Maßnahmen dar. In der Mitteilung vom November gab die Kommission einen Überblick über die Fortschritte bei ihren acht Legislativvorschlägen, die den Legislativorganen bereits vorliegen, und kündigte 18 neue Vorbereitungsmaßnahmen an. Eine wesentliche Maßnahme des Jahres 2018 war die Veröffentlichung von 83 Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit, in denen für ein breites Spektrum von Bereichen die rechtlichen Folgen des Austritts dargelegt wurden. Im Rahmen dieser Vorbereitungsanstrengungen stand die Kommission mit zahlreichen Interessenträgern und Unternehmen in Kontakt, um ihre Arbeiten zu erläutern, verbunden mit der Aufforderung, sich auf alle möglichen Szenarien vorzubereiten, bestehende Risiken zu bewerten und entsprechende Gegenmaßnahmen in die Wege zu leiten.
Der Europäische Rat (Artikel 50) vom 13. Dezember 2018 rief dazu auf, die Vorsorge im Hinblick auf die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs auf allen Ebenen zu intensivieren und dabei alle möglichen Ergebnisse in Betracht zu ziehen. Als Reaktion auf diese Aufforderung nahm die Kommission am 19. Dezember 2018 eine dritte Mitteilung und 14 legislative Notfallmaßnahmen für eine begrenzte Anzahl von Bereichen an, in denen ein ungeregelter Austritt („No-Deal“-Szenario) größere Störungen für Bürger und Unternehmen in der EU-27 nach sich ziehen würde. Zu diesen Bereichen gehören unter anderem Finanzdienstleistungen, Luftverkehr, Zoll und Klimapolitik. Bei den Notfallmaßnahmen handelt es sich um einseitige, zeitlich begrenzte Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, die lediglich die schwerwiegendsten Folgen eines Austritts ohne Abkommen abfedern können.
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Informationen zum EU-Recht, darunter alle EU-Rechtsvorschriften seit 1952 in sämtlichen Amtssprachen, finden Sie in EUR-Lex: http://eur-lex.europa.eu
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Zu dieser Veröffentlichung
Die EU im Jahr 2018 – Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union
Europäische Kommission
Generaldirektion Kommunikation
Redaktionelle Dienste und Gezielte Kommunikation
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Die EU im Jahr 2018 – Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union
wurde von der Europäischen Kommission am 15. Februar 2019
unter der Nummer COM(2019) 1115 angenommen.
Identifikatoren
Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union
| ISBN 978-92-79-97108-2 | ISSN 1608-7313 | doi:10.2775/665685 | NA-AD-19-001-DE-C | |
| ISBN 978-92-79-97078-8 | ISSN 1977-3412 | doi:10.2775/322358 | NA-AD-19-001-DE-N | |
| EPUB | ISBN 978-92-79-97070-2 | ISSN 1977-3412 | doi:10.2775/575256 | NA-AD-19-001-DE-E |
| HTML | ISBN 978-92-79-97136-5 | ISSN 1977-3412 | doi:10.2775/162112 | NA-AD-19-001-DE-Q |
Das Wichtigste im Überblick
| ISBN 978-92-79-97194-5 | ISSN 2443-9088 | doi:10.2775/586989 | NA-AP-19-001-DE-C | |
| ISBN 978-92-79-97177-8 | ISSN 2443-9312 | doi:10.2775/054 | NA-AP-19-001-DE-N | |
| EPUB | ISBN 978-92-79-97145-7 | ISSN 2443-9312 | doi:10.2775/07490 | NA-AP-19-001-DE-E |
Die Europäische Kommission haftet nicht für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung dieser Veröffentlichung ergeben.
Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2019
© Europäische Union, 2019
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Alle Fotos: © Europäische Union, sofern nicht anders angegeben.
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Auf dem Deckblatt
- Eine Straßenbahn mit Werbung für die Kampagne „InvestEU“. „InvestEU“ ist der letzte Teil der von der Kommission ins Leben gerufenen Investitionsoffensive für Europa, deren ursprüngliches Investitionsziel von 315 Mrd. EUR im Juli 2018 übertroffen wurde. (© Europäische Union)
- Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, Theresa May, britische Premierministerin, Angela Merkel, deutsche Bundeskanzlerin, Donald Trump, Präsident der Vereinigten Staaten, Justin Trudeau, Premierminister Kanadas, Emmanuel Macron, Präsident Frankreichs, Shinzō Abe, Premierminister Japans, Giuseppe Conte, Ministerpräsident Italiens, und Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission (Gruppenfoto auf dem G7-Gipfel in Québec, Kanada, 8. Juni 2018). (© Europäische Union)
- Klimaaktivistin Greta Thunberg bei einer Rede auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 24) in Kattowitz, Polen, am 4. Dezember 2018. (© Associated Press)
- Antonio Tajani, Präsident des Europäischen Parlaments. (© Europäische Union)
- Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission. (© Europäische Union)
- Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates. (© Europäische Union)
- Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump auf einer Pressekonferenz über die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA im Weißen Haus, Washington, Vereinigte Staaten, 25. Juli 2018. (© Europäische Union)
- Staats- und Regierungschefs der Welt bei der Feier zum 100. Jahrestag des Waffenstillstands, mit dem der Erste Weltkrieg beendet wurde (Paris, Frankreich, 11. November 2018). (© Europäische Union)
- Ratspräsident Donald Tusk, der japanische Premierminister Shinzō Abe und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nach der Unterzeichnung zweier wegweisender Abkommen zwischen der EU und Japan in Tokyo, Japan, am 17. Juli 2018. (© Europäische Union)
- Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss veranstaltet das erste Europäische Bürgerpanel, das zur Vorbereitung einer öffentlichen Konsultation über die Zukunft Europas einberufen wurde. Eine Gruppe von 96 europäischen Bürgerinnen und Bürgern aus 27 Mitgliedstaaten erarbeitet gemeinsam einen 12-Fragen-Katalog für die Online-Konsultation (Brüssel, Belgien, 5.-6. Mai 2018). (© Europäische Union)
- Abgeordnete (MdEP) während einer Plenartagung des Europäischen Parlaments, Straßburg, Frankreich. (© Europäische Union)
- Sitzung des Kollegiums der Kommissionsmitglieder, Brüssel, Belgien. (© Europäische Union)
- Ein Gipfeltreffen des Europäischen Rates, Brüssel, Belgien. (© Europäische Union)
Die EU im Jahr 2018


