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Publicerat21/07/2025
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Tidsfrist20/08/2025
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I dag09/12/2025
Verktyg
Schließung der Versorgungslücke anerkannter Geflüchteter beim Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Rechtskreis des SGB - Konzeption und Durchführung der Betreuung
Der Auftrag: Geflüchtete mit einem Schutzstatus sollen aus der kommunalen (zentralen oder dezentralen) Unterbringung in eigene Wohnungen begleitet und in allen erforderlichen Belangen, in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Umzug, im neuen Umfeld unterstützt werden. Die Zielgruppe: 1. neu zugewiesene Flüchtlinge mit einem vorhandenen Schutzstatus, 2. Geflüchtete, die im Asylverfahren dem Landkreis Gifhorn zugewiesen wurden und während des Aufenthaltes in der kommunalen Unterkunft einen Schutzstatus erhalten. Dabei sind bereits bestehende Unterstützungsangebote durch Ehrenamt oder Beratungsstellen aktiv einzubeziehen und zu erhalten. Eine Zusammenarbeit und Aufgabenzuständigkeit findet durch Absprachen statt. 3. Geflüchtete, die während des Aufenthaltes in der kommunalen Unterbringung im Landkreis Gifhorn ihren Schutzstatus erhalten und selbstständig eine Wohnung finden, aber noch Unterstützung im neuen Lebensumfeld benötigen. 4. So genannte „Fehlbeleger“, Anerkannte, die zur Vermeidung von Obdachlosigkeit noch kommunal untergebracht sind (ggf. in Samtgemeinden/ Städten des Landkreises Gifhorn 5. Sind schutzberechtigte Geflüchtete aus den oben genannten Gruppen bereits in einer eigenen Wohnung, sind sie nur nach begründeter Einzelfallprüfung in die unterstützenden Angebote des Projekts Versorgungslücke zu überführen. Die Stabsstelle Integration des Landkreises Gifhorn hält sich vor während der Projektlaufzeit, die Zielgruppen aufgrund der geopolitischen Weltlage anzupassen.
https://www.subreport.de/E13357617
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