-
Publicerat16/11/2023
-
Tidsfrist18/12/2023
-
I dag30/09/2026
Verktyg
- anger att CPV-koden har härletts från förfarandetexten
Einrichtung eines PDMS für den Bereich NICU & PICU
Das UKM schreibt den Beschaffungsgegenstand im Wege eines strukturierten Verhandlungsverfah-rens gemäß den §§ 119 Abs. 1, 5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 1, 3, 17 VgV aus. Das bedeutet, dass sich die Marktteilnehmer für die Teilnahme an diesem strukturierten Verhand-lungsverfahren im Wege eines Teilnahmewettbewerbs bewerben müssen. Die zu erbringenden Leistungen werden als Lieferauftrag gem. § 103 Abs. 2 GWB vergeben, weil nach derzeitiger Einschätzung des Auftraggebers Gegenstand der angestrebten Partnerschaft schwer-punktmäßig Lieferleistungen sein werden, die den Anteil an Dienstleistungen überwiegen. Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ver-geben, wenn - die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers nicht ohne die Anpassung bereits verfügbarer Lösungen erfüllt werden können, - der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst, - der Auftrag aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann. All diese Ausnahmetatbestände sind vorliegend gegeben. Der Auftrag kann mit der Anpassung be-reits verfügbarer Lösungen nicht erfüllt werden, weshalb der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst und aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann. 1. Teilnahmewettbewerb Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs können sich Interessenten um eine Teilnahme am Verfahren bewerben. Die Vergabestelle prüft in dem Wettbewerb die Eignung der Bewerber, die Teilnahmeanträ-ge eingereicht haben und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird die Vergabestelle alle geeigneten Teilnehmer zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern. Nur diejenigen Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung bestmöglich erfüllen, erhalten eine Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und damit die Gelegenheit zur Angebotsabga-be eines Erstangebotes, die den Beginn des eigentlichen Verhandlungsverfahrens markieren. Erst mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren wird den Teilnehmern das vollumfängliche Leistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt. 2. Aufforderung zur Abgabe des ersten Angebotes Die erfolgreichen Teilnehmer des Teilnahmewettbewerbs (anschließend "Bieter") werden dann aufge-fordert Erstangebote inkl. notwendiger Konzepte abzugeben. Bei der Erstellung ihrer Angebote haben die aufgeforderten Bewerber/Bieter die Ausschreibungsunter-lagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis, zu berücksichtigen. Die Erstangebote sind Grundlage der ersten Verhandlungsrunde. Ziel dieser bereits verbindlichen Er-stangebote ist es, dem Auftraggeber vollumfängliche Angebote zu präsentieren, die die Leistungs-vorgaben der Vergabeunterlagen erfüllen. In dieser Verhandlungsrunde haben die Bieter Gelegenheit, ihr Angebot eingehend zu präsentieren. Folgerichtig behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. 3. Verhandlungsphase Im Nachgang zur ersten Verhandlungsrunde fordert der Auftraggeber die Bieter mittels Bieterinforma-tionen ggfs. auf, ihr Erstangebot auf Basis der übermittelten Hinweise und Informationen zu überarbei-ten. Die mit dem Bieterbrief übermittelten Hinweise und Informationen dienen insoweit der Fortschrei-bung und Präzisierung der Erstangebote im Hinblick auf die Anforderungen des Auftraggebers. Diese überarbeiteten Angebote werden ggf. in weiteren Verhandlungsrunden besprochen, bis die An-gebotsqualität den Vorstellungen des Auftraggebers entspricht. In diesem Fall fordert der öffentliche Auftraggeber die Bieter auf, in Kenntnis der endgültigen (mit den Bietern verhandelten) Vertragsbe-stimmungen und einer detaillierten Wertungsmatrix, ihr letztverbindliches Angebot (best and final offer = BAFO) abzugeben. Die Anzahl der Verhandlungsrunden richtet sich nach den Verfahrensgegeben-heiten. Ein Anspruch auf Verhandlungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, Bieter, die in ihren Angeboten die Mindestanforderun-gen nicht erfüllen und/oder ihr Angebot nicht entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers überar-beiten, aus dem weiteren Verfahren auszuschließen. Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, die Anzahl der Bieter im Laufe des Verhandlungsver-fahrens zu reduzieren. Grundlage für eine solche Reduktion des Bieterkreises stellt ein überarbeitetes Angebot dar. Eine etwaige Zwischenentscheidung führt indessen nicht zwingend dazu, dass die Bieter, mit denen nach der Entscheidung nicht mehr verhandelt wird, aus dem Verfahren ausscheiden. Erklären nämlich die Auftraggeber die Verhandlungen mit dem bzw. den Bietern, mit dem/denen nach der Zwischenent-scheidung weiterverhandelt wurde, für vorläufig oder endgültig gescheitert, so kann mit den Bietern, mit denen bisher nicht mehr verhandelt wurde, weiterverhandelt werden. Ein Anspruch von Bietern auf exklusive Verhandlungen besteht allerdings nicht. Mit Abgabe des ersten Angebotes erklärt der Bieter ausdrücklich, dass seine Allgemeinen Geschäfts-bedingungen nicht zur Anwendung kommen. Mit Abgabe des Angebotes haben die Bieter zu bestäti-gen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen ausreichend sind, um ein Angebot abzugeben.
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYGY10JHQN1H
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYGY10JHQN1H
48000000 - Programvara och informationssystem
71000000 - Arkitekt-, bygg-, ingenjörs- och besiktningstjänster
Innehållet på den här sidan är enbart avsett som en extratjänst och har ingen rättslig verkan. EU-institutionerna tar inget ansvar för innehållet. De officiella versionerna av relevanta upphandlingsmeddelanden är de som offentliggörs i tillägget till Europeiska unionens officiella tidning (EUT S) och som finns tillgängliga i TED. De officiella texterna är direkt tillgängliga via länkarna på den här sidan. Läs mer i meddelandet om förklarbarhet och ansvar inom offentlig upphandling.