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Rechtssache C-295/13: Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 4. Dezember 2014 (Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Darmstadt — Deutschland) — H, als Insolvenzverwalter über das Vermögen der G.T. GmbH/H. K. (Vorlage zur Vorabentscheidung — Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts — Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen — Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, für eine Insolvenzklage gegen einen Beklagten mit Wohnsitz in einem Drittstaat — Klage gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft auf Ersatz von Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet wurden)
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