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Rechtssache C-306/09: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 21. Oktober 2010 (Vorabentscheidungsersuchen des Cour Constitutionnelle — Belgien) — Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen I. B. (Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen — Rahmenbeschluss 2002/584/JI — Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten — Art. 4 — Gründe, aus denen eine Vollstreckung des Haftbefehls abgelehnt werden kann — Art. 4 Nr. 6 — Haftbefehl zum Zweck der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe — Art. 5 — Vom Ausstellungsmitgliedstaat zu gewährende Garantien — Art. 5 Nr. 1 — Verurteilung in Abwesenheit — Art. 5 Nr. 3 — Haftbefehl zum Zweck der Strafverfolgung — Übergabe unter der Bedingung, dass die gesuchte Person in den Vollstreckungsmitgliedstaat rücküberstellt wird — Gemeinsame Anwendung von Art. 5 Nrn. 1 und 3 — Vereinbarkeit)
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