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Anunțată24/10/2017
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Astăzi10/10/2026
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Austria-Viena: Servicii de transport (cu excepţia transportului de deşeuri)
Zur Verdichtung des Schnellbahnangebots sowie zur Erhöhung der Sitzplatzkapazitäten als Folge steigender Nachfrage im stadturbanen Bereich soll nach Fertigstellung des Infrastrukturausbaus der Marchegger Ostbahn im Wiener Abschnitt der Verkehr auf der innerstädtischen West-Ost-Achse der S-Bahn ausgeweitet und verstärkt werden.
Im Abschnitt Wien Hütteldorf und Wien Aspern Nord (mit sämtlichen Zwischenhalten) sollen auf der S-Bahn (Linie S80) Montag bis Freitag (wenn Werktag) zusätzlich 10 Züge, im Abschnitt Wien Hauptbahnhof und Wien Aspern Nord (mit sämtlichen Zwischenhalten) bis zu 18 Züge zusätzlich verkehren.
Zudem sollen sämtliche aller heute in Wien Erzherzog-Karl-Straße endenden Züge der Linie S80 nach Wien Aspern Nord verlängert werden.
In Summe sollen somit zusätzlich auf der Linie S80 bis zu 160 000 Zug-Kilometer pro Jahr bestellt werden.
Zur Anwendung kommt eine Direktvergabe gem. Art 5 (6) der Verordnung(EG) Nr. 1370/2007.
Zur Sicherstellung eines in der Erbringung von ÖPNV-Leistungen unerlässlichen hohen KundInnennutzens sowie hohen Qualitätsniveaus besteht das Ziel, umsteigefreie Direktverbindungen anzubieten.
Voraussichtliche Dauer der Beauftragung: 09.12.2018 bis Fahrplanwechsel Dezember 2019.
Zum Einsatz sollen elektrisch betriebene barrierefreie Regional- oder Nahverkehrszüge kommen, welche auf der vorhandenen Eisenbahninfrastruktur unter Berücksichtigung der Bahnsteiglängen und Bahnsteighöhen eingesetzt werden können. Das Zugmaterial muss zudem folgende Eigenschaften besitzen: Barrierefreiheit, Behindertengerechtigkeit, Mehrzweckabteil, Klimatisierung, Sanitäranlagen, visuelles und akustisches Fahrgastinformationssystem.
Die Fahrzeuge müssen für den Schienenpersonenverkehr in der Republik Österreich zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme zugelassen sein.
Eisenbahnverkehrsunternehmen, die zur Erbringung von Schienenverkehrsdienstleistungen in Österreich befähigt sind und plausibel darlegen können, dass sie die zu beauftragenden Verkehrsdienstleistungen mit den dargestellten Anforderungen erbringen können, können bei der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH mittels Vorlage eines zumindest in seinen wesentlichen Grundzügen erstellten Angebots (im Sinne der Rechtsprechung VwG 18.02.2015, VGW-123/061/34871/2014, VWG-123/061/34874/2014 u.a.) ihr Interesse am Auftrag bekunden.
Dieses Angebot kann innerhalb eines Jahres ab dem Tag der Vorinformation eingereicht werden. Der
Auftraggeber ersucht jedoch um möglichst rasche Übermittlung bis März 2018. Sollte keine umsteigefreie Direktverbindung angeboten werden können, kann im Angebot dargelegt werden, wie dieser Nachteil in der Nutzerfreundlichkeit ausgeglichen werden soll.
Das Eisenbahnunternehmen muss die Leistung im Verbundtarif erbringen. Hierfür hat sich das
Eisenbahnunternehmen ins Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu setzen.
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