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Rechtssache T-82/13: Urteil des Gerichts vom 9. September 2015 — Panasonic und MT Picture Display/Kommission (Wettbewerb — Kartelle — Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme — Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird — Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Preisfestsetzung, der Marktaufteilung und der Produktionskapazitäten — Verteidigungsrechte — Beweis für die Beteiligung am Kartell — Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung — Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen — Verhältnismäßigkeit — Geldbußen — Unbeschränkte Nachprüfung)
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