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Rechtssache C-409/06: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 8. September 2010 (Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Köln — Deutschland) — Winner Wetten GmbH/Bürgermeisterin der Stadt Bergheim (Art. 43 EG und 49 EG — Niederlassungsfreiheit — Freier Dienstleistungsverkehr — Auf der Ebene eines Bundeslands bestehendes staatliches Monopol auf die Veranstaltung von Sportwetten — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die Unvereinbarkeit der ein solches Monopol betreffenden Regelung mit dem deutschen Grundgesetz festgestellt, die Regelung aber während einer Übergangszeit aufrechterhalten wird, um die Herstellung ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu ermöglichen — Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts — Zulässigkeit und eventuelle Voraussetzungen einer derartigen Übergangszeit, wenn die betreffende nationale Regelung auch gegen die Art. 43 EG und 49 EG verstößt)
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