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Publicado23/12/2014
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Anulado07/05/2015
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Hoje11/08/2026
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Alemanha-Berlim: Produtos farmacêuticos
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Gefitinib. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Die Angabe in II.1.4) erfolgt aufgrund der Systematik dieser Veröffentlichungvorlage. Gemäß der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet.
Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.2.2015 sofern der unterzeichnete Vertrag und die geforderten Erklärungen bis zum 9.1.2015 bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle eingegangen sind. Hierauf bezieht sich die Angabe in IV.3.4). Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Verträge im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgeschlossen werden. Ansonsten enden die Verträge zum 31.1.2016. Die Verträge können um ein weiteres Jahr verlängert werden, enden jedoch spätestens zum 31.1.2017.
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