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Rechtssache T-411/07 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 18. März 2008 — Aer Lingus Group/Kommission (Vorläufiger Rechtsschutz — Kontrolle von Zusammenschlüssen — Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird — Art. 8 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 — Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf sonstige einstweilige Anordnungen — Mit der Zuständigkeitsverteilung zwischen den Organen unvereinbare Maßnahme — Zuständigkeit der Kommission — An eine Streithelferin gerichtete einstweilige Anordnung — Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung — Zulässigkeit — Kein Fumus boni iuris — Keine Dringlichkeit — Kein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden — Schaden, der von künftigen und ungewissen Ereignissen abhängt — Keine ausreichenden Gründe — Abwägung sämtlicher betroffener Belange)
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