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Pubblicato30/01/2025
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Termine28/02/2025
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Aggiudicato06/08/2025
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Oggi14/05/2026
Utilità
Bekanntmachung über Wettbewerbsergebnis: Architektenwettbewerb: "Feuerwehrneubau Stützpunktwehr Börry" in Emmerthal
Aufgrund eines Ratsbeschlusses der Gemeinde Emmerthal soll ein Feuerwehrhaus auf Grundlage des beschlossenen Bebauungsplans Nr. 61 "Rhienfeld" entstehen. . Ziel des Wettbewerbes ist es, ein nachhaltiges und zukunftweisendes Feuerwehrgebäude zu erhalten, welches den neuen Anforderungen einer technisch und funktionalen Stützpunktwehr erfüllt. . Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren ausgelobt (§ 3 (3) RPW). . Der Auslober wird gemäß Ziff. 8.2 RPW bei der Umsetzung des Projekts den/die Entwurfsverfasser des 1. Preises -sofern dies vom Preisgericht empfohlen wird und keine schwerwiegenden Gründe dem entgegen stehen- nach Verhandlung gem. § 14 (4) [8] VgV beauftragen. Der Auftraggeber behält sich vor, die an der Wettbewerbsarbeit des 1. Preisträgers beteiligten Fachplaner (TWP und TGA) ebenfalls mit Einzelverträgen zu beauftragen, so diese ihre Berufszulassung und Haftpflichtversicherung in erforderlicher Höhe zum eventuellen Vertragsschluss nachweisen. Die Beauftragung wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts für die Architektenleistungen (und evtl. weiteren Planungsleistungen) als umfassende Beauftragung (stufenweise; vorbehaltlich positiver Gremienbeschlüsse) über die Leistungsphasen 2-9 gem. HOAI 2021 (Architektenleistung, Landschaftsarchitektur und evtl. auch TGA und TWP [LPH 1-6]) in Einzelverträgen vergeben. Daher wird die Beteiligung eines Landschaftsplaners schon am Wettbewerb gefordert, die der entsprechenden Fachplaner hingegen empfohlen. . Die Einzelverträge sollen auf Grundlage der RBBau geschlossen werden. . Die Beauftragung stufenweise: Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die in der Anlage 10 der HOAI 2021 bezeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4. Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI 2021 (Anlage 10) einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. . Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses. . Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4V5YGE
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