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79/787/EWG: Entscheidung der Kommission vom 30. August 1979, mit der das Königreich Belgien, das Großherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande ermächtigt werden, aus den Philippinen stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Oberkleidung für Männer und Knaben, Oberkleidung für Frauen, Mädchen und Kleinkinder: Shorts und andere kurze Hosen und lange Hosen, aus Geweben, für Männer und Knaben; lange Hosen aus Geweben für Frauen, Mädchen und Kleinkinder; aus Wolle, Baumwolle, synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, der Tarifstellen 61.01 ex B und 61.02 ex B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE- Kennziffern 61.01-62 ; 64 ; 66 ; 72 ; 74 ; 76 und 61.02- 66 ; 68 ; 72) (Kategorie 6) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische und niederländische Text sind verbindlich)
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