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Rechtssache T-623/13: Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2015 — Unión de Almacenistas de Hierros de España/Kommission (Zugang zu Dokumenten — Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 — Dokumente betreffend zwei nationale wettbewerbsrechtliche Verfahren — Dokumente, die der Kommission von einer nationalen Wettbewerbsbehörde im Rahmen der in den unionsrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Zusammenarbeit übermittelt wurden — Verweigerung des Zugangs — Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten — Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen eines Dritten — Keine Pflicht des betroffenen Organs zur konkreten und individuellen Prüfung des Inhalts der im Zugangsantrag bezeichneten Dokumente, wenn die fragliche Untersuchung endgültig eingestellt worden ist — Kein Erfordernis einer prozessleitenden Maßnahme, mit der die Vorlage der streitigen Unterlagen angeordnet wird — Nichtberücksichtigung der besonderen Situation des Antragstellers)
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