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Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1978 der Kommission vom 21. September 2023 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Vergabe von Aufträgen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung von und dem Großhandel mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen in Deutschland, mit Ausnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, der in Anlagen erzeugt wird, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden und weiterhin öffentliche Mittel erhalten, sowie für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung von und dem Großhandel mit Strom aus Offshore-Windparks, die nach dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden und in Deutschland unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 fallen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 6271) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
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