-
Publicado23/03/2016
-
Fecha límite07/06/2016
-
Concedido(s)14/12/2016
-
Hoy10/06/2026
Utilidades
Suiza-Berna: Locomotoras de ferrocarril y de tranvía, material móvil y sus partes
A. Allgemeines:
Die SBB AG beschaffen betriebstaugliche Messradsätze, nachfoldend BMRS genannt, für den Einbau in je ein Serienfahrzeug der ICN und der ETR 610 Fahrzeugflotte. Diese BMRS werden auf allen Strecken für die kontinuierliche Streckeninspektion eingesetzt, auf welchen die SBB Fahrzeuge der Baureihe N (Neigetechnik) im Einsatz hat.
A1) Projektziele und –schwerpunkte:
Die Messradsätze sind Bestandteil des von der SBB neu zu entwickelnden OnBoard Monitoring Systems OBM, welches für künftige Streckeninspektionen eingesetzt werden soll. OBM wird in die Fahrzeuge integriert und hat keinerlei Einfluss auf die bestehenden Fahrzeugelektronik-Leitsysteme. OBM besteht aus 3 Teilprojekten. Die BMRS bilden ein Teilprojekt daraus. Die Schnittstellen zu den Umsystemen sind in der Spezifikation zu dieser Ausschreibung definiert. Da die Messradsätze im Dauerbetrieb eingesetzt werden, ist ein betriebstauglicher Einbau der Messtechnik in die Radsätze unerlässlich. Insbesondere ist die Messtechnik für einen störungsfreien Winterbetrieb auszulegen.
Die Peripheriegeräte wie Rechner werden im Fahrzeug untergebracht. Die Einbausituation im Fahrzeug wird gemeinsam mit SBB umgesetzt um einen vandalensicheren Ort der Geräte sicherzustellen. Damit der Platzbedarf im Fahrzeug eingeschätzt werden kann, sind im Angebot die Baugrössen der erforderlichen Geräte anzugeben.
Die SBB wird je ein Radsatzpaar für den Einbau der Messtechnik in den ICN und ETR610 kostenfrei zur Verfügung stellen.
B. Beschaffungsgegenstand:
B1) Allgemein:
Die SBB beschafft je ein Messradsatzpaar für den ICN- und ETR610-Neigezug. Zum Lieferumfang gehören alle Engineering Leistungen, Dokumentation der Prüfergebnisse, Herstellung, Verpackung, Lieferung, Schulung, alle Funktionselemente inklusive aller Verbindungskabel, sämtliche Beschriftungen und alle notwendigen Elemente zur Befestigung und zur Adaption an die im Fahrzeug vorgefundene Situation.
Es sind alle Kriterien zu offerieren und bei Bedarf zu kommentieren. Sämtliche anfallenden Einmalkosten sind jeweils separat auszuweisen Die Kosten sind pro Kriterium und gegebenenfalls Variante aufzuführen (Teil 6_Preistabelle der Ausschreibungsunterlagen). Die exakten Angebotsinhalte sind im Anforderungskatalog (Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen) ersichtlich.
B2) Ersatzteile und Verbrauchsmaterial:
Ersatzteile und Verbrauchsmaterial müssen am Standort getauscht werden können. Die SBB erwartet eine Auflistung des gesamten Ersatzteilverbrauchs gemäß Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen.
Ersatzteile und Verbrauchsmaterial müssen für die Lebensdauer der Geräte verfügbar sein.
Der Aufwand für die Kalibrierung der Messtechnik nach dem Überdrehen der Radscheiben muss gesondert ausgewiesen werden (siehe Preisblatt Anhang 6).
Die SBB erwartet ein Angebot für die Kalibrierung durch den Hersteller und ein Einschätzung des Aufwands der Kalibrierung der Messradsätze durch das SBB-Personal.
C) Hauptangebot:
Die SBB erwartet ein Hauptangebot aufgeteilt in:
C1) ICN-Messradsatzpaar;
C2) ETR610-Messradsatzpaar,
mit Erstmusterprüfung/FAI des jeweiligen Messradsatzes und einer Erstmusterprüfung/FAI am Fahrzeug. Die definitive Abnahme der Messradsätze erfolgt nach einem 3-monatigen Betriebseinsatz.
Das Projekt wird wie untenstehend etappiert werden:
1. Bestellung Messradsatz ICN;
2. Erpobung im Betrieb;
3. Abnahme des Messradsatz ICN;
4. Bestellung Messradsatz ETR 610;
5. Erpobung im Betrieb;
6. Abnahme des Messradsatz ETR 610.
Gegenstand des Hauptangebotes sind alle Leistungen, insbesondere Materiallieferung, Inbetriebnahme, Abnahme, Dokumentation, Instruktion, Schulung, Eichung/Kalibrierung.
Weitere Details gemäß Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen.
D. Optionsrechte der SBB:
Eine Option der freihändigen Vergabe von nach Maßgabe des Basisvertrages für weitere Phasen und/oder für zusätzliche Mengen und Leistungen und für eine Verlängerung des Vertrages bis zu 5 Jahren nach letzter Lieferung wird ausdrücklich vorbehalten.
Die SBB behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, diese Optionen gestaffelt einzulösen bzw. den Auftrag dieser Leistungen nach Bedarf (auch nur teilweise) zu gegebener Zeit aufgrund der einschlägigen Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen anderweitig (im Wettbewerb) zu vergeben. Sowohl das Einlösen als die Aufteilung der Optionsleistungen bei einer möglichen Nachbestellung von weiteren Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Die Bestimmungen des Basisvertrages, einschließlich im Vertrag vereinbarter ursprünglicher Kostengrundlage, aller Ergänzungen und Änderungen aufgrund Einlösung von Optionen / Nachbestellrechte der SBB / Leistungsänderungen, Besondere Vereinbarungen und sonstigen Vertragsänderungen und -ergänzungen gelten auch für die nachbestellten Leistungen; der Umfang der Leistungen, die Termine und die anderen Vertragspunkte werden in jedem Fall vor Inangriffnahme geklärt und auf der Grundlage eines detaillierten Angebotes in einem Nachtrag zum Vertrag schriftlich festgehalten.
E. Bezugsberechtigte:
Bezugsberechtigt für die obengenannten Leistungen sind auch andere Divisionen und Beteiligungsgesellschaften der SBB AG.
F. Normen, Vorschriften und Gesetze:
Die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. Vertragsunterzeichnung (bzw. Unterzeichnung der Nachträge bei allfälliger Einlösung der Optionen) gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen und Regeln der SBB und UIC sind einzuhalten.
G. Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
El contenido de esta página constituye exclusivamente un servicio adicional, y no tiene efectos jurídicos. Las instituciones de la UE no asumen responsabilidad alguna por su contenido. Las versiones oficiales de los anuncios de licitación pertinentes son aquellas publicadas en el suplemento del Diario Oficial de la Unión Europea y disponibles en TED. Se puede acceder a esos textos oficiales directamente mediante los enlaces integrados en esta página. Para más información, véase la declaración relativa a la explicabilidad y la responsabilidad en materia de contratación pública.