-
Published10/06/2025
-
Deadline29/06/2025
-
Today18/07/2025
Utilities
Neubau eines Horts in Modulbauweise.
Note: Not all information for this procedure were successfully computed. Please consult linked documents for more details.
Die Gemeinde Bergkirchen plant den Neubau eines Horts in Modulbauweise. Das Grundstück ist im Eigentum der Gemeinde und befindet sich auf einer Art Campus mit Grund- und Mittelschule, Hort und Sportanlagen, am westlichen Ortsrand von Bergkirchen. Es liegt nördlich des bestehenden Kinderhauses Regenbogen sowie südlich der Freiwilligen Feuerwehr und umfasst Teilbereiche des Flurstücks 115 mit einer Größe von ca. 2.885 m². Der Neubau soll in Modulbauweise erfolgen und sich in die bestehende Bebauung des Campus einfügen. Er soll für eine Schulkinderbetreuung für ca. 100 bis 110 Kinder ausgelegt werden. Das Gebäude soll funktional, aber auch gestalterisch ansprechend, wirtschaftlich, ökologisch nachhaltig und energieeffizient geplant werden.. Gegenstand der Vergabe ist der Neubau eines Horts in Modulbauweise mit ca. 1.200 m² BGF mit dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume. Es werden die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 des Leistungsbilds "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI stufenweise beauftragt, zunächst werden mit Beauftragung die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Im weiteren beabsichtigt der Auftraggeber stufenweise die weiteren Leistungsphasen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Aufgrund der geplanten Modulbauweise werden, abweichend von den beigefügten Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume - (ZVB Geb/In), Fassung 2024 - im Rahmen der Stufe 3 ausschließlich die in § 3.2.3 des Vertrags aufgeführten Besonderen Leistungen der Leistungsphase 5, Leistungsphase 6 und Leistungsphase 7 beauftragt. Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 und 7 werden nicht beauftragt. Die Kostenobergrenze soll einen Betrag von 5,0 Mio. € (Kostengruppen 200 - 700, einschließlich Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Die verbindliche Kostenobergrenze wird vor Abschluss der Leistungsphase 3 schriftlich festgelegt. Die Beauftragung soll Ende Juli 2025 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll im Februar/März 2026 eingereicht werden. Der Abschluss der Maßnahme und damit die Eröffnung der neuen Kinderbetreuung soll voraussichtlich Dezember 2027 erfolgen.
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av258606-eu
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av258606-eu
This content published on this page is meant purely as an additional service and has no legal effect. The Union's institutions do not assume any liability for its contents. The official versions of the relevant tendering notices are those published in the Supplement of Official Journal of the European Union and available in TED. Those official texts are directly accessible through the links embedded in this page. For more information please see Public Procurement Explainability and Liability notice.