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Published06/02/2025
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Deadline07/03/2025
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Today19/03/2025
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Architektenleistungen nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI, LP 5-9
Land Baden-Württemberg, Rahmenvereinbarung für Bauvorhaben des Landes Baden-Württemberg mit Gesamtbaukosten zwischen 15 und 80 Mio. Euro brutto, Architektenleistungen nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI, LP 5-9. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg nimmt sämtliche Hochbaumaßnahmen des Landes Baden-Württemberg wahr. Es werden ca. 8000 Gebäude, teilweise denkmalgeschützte, betreut. Hierbei handelt es sich um Verwaltungsgebäude, Gebäude im Bereich der Justiz, z.B. Gerichte und Justizvollzugsanstalten, Gebäude des Innenministeriums, z.B. Polizeidienststellen und Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung und Schulgebäude mit angeschlossenen Internaten sowie Gebäude im Bereich der Forschung und Lehre. Die Bauvorhaben der Gebäude der Gesundheitsversorgung sind nicht Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung. Bei den Bauvorhaben handelt es sich um Sanierungs-, Teilsanierungs- oder Neubaumaßnahmen mit geschätzten Gesamtbaukosten zwischen 15 und 80 Mio. Euro brutto. Bei Neubaumaßnahmen wird angestrebt, wenn in baufachlicher, nutzungsspezifischer und wirtschaftlicher Hinsicht möglich und angemessen, diese ganz oder in Teilen in Holzbau bzw. in Holzhybridbauweise zu errichten. Der Auftraggeber wird ab 2027 Building Information Modeling (BIM) zur Regelanwendung in seinen Projekten machen. Der Umfang der Anwendungsfälle wird in den jeweiligen Projekten in den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) projektspezifisch festgelegt. Der Auftraggeber wird mit maximal acht Auftragnehmerinnen oder Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abschließen. Der Auftraggeber ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet Einzelaufträge an einen der Rahmenvertragspartner zu erteilen. Der Auftragswert ist ein Schätzwert. Aus dem Rahmenvertrag ergibt sich kein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen. Die Beauftragung der jeweiligen Einzelaufträge erfolgt über einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb zwischen den Partnerinnen und Partnern der Rahmenvereinbarung durch das jeweils zuständige Amt des Landesbetriebs.
https://vergabe.landbw.de/
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