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Announced05/06/2025
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Estimated published06/06/2025
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Today09/07/2025
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LKSADBAXI2026
1)Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 16.12.2026 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Rufbus-Verkehrsleistungen (gemäß § 42 PBefG) im Landkreis Schwandorf für 6 Jahre, mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit. Von der beabsichtigten Vergabe sind die unter nachstehender Ziffer 2. dargestellten Lose (§ 8a Abs.2 Satz 4 PBefG) bzw. BAXI-Rufbuslinien betroffen. Aufgrund der Erfahrungswerte beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung voraussichtlich auf durchschnittlich ca. 300 Tsd. Bis 350 Tsd. Nutzwagenkilometer pro Jahr für den Zeitraum (Laufzeit) 16.12.2026 – 15.12.2032 über alle Lose hinweg prognostiziert.Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst für seine Laufzeit die Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten im gesamten von ihm abgedeckten Verkehrsgebiet. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen enthalten, wonach das Verkehrsangebot an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und die jeweils ggf. geltenden Nahverkehrspläne anzupassen ist. Es können sich daher spätere Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots sowie der Qualitätsstandards und sonstiger Anforderungen ergeben. Es können auch neue Linien hinzukommen oder derzeit bestehende Linien wegfallen, Verknüpfungen der Linien infolge von Umlaufoptimierungen und/oder infolge von Anpassungen der Nachfrageentwicklung anders festgelegt, Bedienzeiten und Takte verändert werden etc. Der Landkreis Schwandorf kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten zum Gegenstand, Umfang, Anforderungen, Tarif und Qualitätszielen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages, sowie hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG, wird insbesondere auch auf das Zusatzdokument zu dieser Vorabbekanntmachung inklusive der Anlagen verweisen unter: https://www.landkreis-schwandorf.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Ausschreibungen/ Die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Genehmigungen gemäß § 12 Abs. 6 PBefG ist zu beachten. Eigenwirtschaftliche Anträge sind dann zulässig, wenn sie sich auf die gesamte, zu vergebende Verkehrsleistung in einem Los beziehen. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilbereiche der zu vergebenden Verkehrsleistung/Lose beziehen, sind gemäß § 13 Abs.2a Satz 2 PBefG zu versagen. Die Vorinformation definiert ferner die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Linien, an das Beförderungsentgelt, an qualitative Anforderungen und an zu erbringende Standards bei der operativen Betriebsdurchführung (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG).Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG können diese Anforderungen auch in öffentlich zugänglichen Dokumenten enthalten sein, auf die durch die Vorinformation verwiesen wird. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der Regierung der Oberpfalz (http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen.2) Lose - BediengebieteLos 1: Trausnitz – Wernberg-Köblitz - PfreimdLos 2: Gleiritsch – Guteneck – Altendorf – Schwarzach - NabburgLos 3: Weiding – Stadlern – Schönsee – Teunz - OberviechtachLos 4: Stulln – Nabburg – Schmidgaden – Fensterbach - SchwarzenfeldLos 5: Schwarzach – Schwarzenfeld - SchwandorfLos 6: Neunburg vorm Wald – Schwarzhofen – Altendorf – Niedermurach - OberviechtachLos 7: Neunburg vorm Wald – Dieterskirchen – Thanstein – Einklarn - OberviechtachLos 8: Teublitz – Burglengenfeld – Maxhütte-HaidhofLos 9: Neunburg vorm Wald – Bodenwöhr – Wackersdorf - SchwandorfLos 10: Nittenau – Bruck i. d. Opf. – Steinberg am See - SchwandorfLos 11: Neukirchen-Balbini – Bodenwöhr – Neunburg vorm WaldLos 12: Bodenwöhr – Bruck i. d. Opf. – Maxhütte-Haidhof
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