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Published10/06/2025
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Deadline08/07/2025
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Today20/07/2025
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Grundschule am Bildungs- und Sportcampus Marpingen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1 bis 8, die erforderlich sind, um eine zukunftsfähige, an neuesten pädagogischen Konzepten orientierte 4-zügige Ganztagsgrundschule zu planen und baulich umzusetzen. Steigende Schülerzahlen sowie die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Ganztagsbetreuung erfordern eine Neukonzeption des Grundschulschulstandortes Marpingen, samt Freianlagen, Erschließungs-, Verkehrs- und Parkflächen. Für den Neubau ist eine Zertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) vorgesehen. Grundlegende Untersuchungen zum Standort und zum Raum- und Flächenbedarf wurden bereits im Vorfeld durchgeführt. In einer städtebaulichen Studie aus dem Jahr 2019 wurde die Weiterentwicklung des Bildungs- und Sportcampus untersucht. Das vorgeschlagene Entwicklungskonzept sieht den Neubau einer Grundschule im westlichen Campusbereich vor. Im ersten Quartal 2021 wurde eine vertiefende Machbarkeitsstudie für den Neubau einer zukunftsorientierten Grundschule an dem zuvor genannten Standort erstellt. Der Raum- und Flächenbedarf für eine 3-zügige Grundschule, Freianlagen, Erschließungsflächen, Schulhof und Parkplätze und ein Entwurfskonzept für die Grundschule wurden entwickelt. Im Herbst 2021 wurde das Raum- und Flächenprogramm auf Grund steigender Schülerzahlen fortgeschrieben. Grundlage der weiteren Planung soll das im Februar 2024 abermals fortgeschriebene Raum- und Flächenprogramm (4-Zügigkeit) sein. Sämtliche Ergebnisse und Unterlagen der genannten Voruntersuchungen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2021 hat ausschließlich informativen Charakter. Die Machbarkeitsstudie ersetzt nicht Leistungen oder Teilleistungen der Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI 2021. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Marpingen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inklusive Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Technischen Ausrüstung wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4; Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8, 9. Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ (Anlage A2), dem „Pflichtenheft Nachhaltigkeitszertifizierung“ (Anlage A3) sowie dem Formular "Honorarangebot" (Anlage A12) entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) soll innerhalb eines Kalendermonats nach Fertigstellung der Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen/-phasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.
https://www.subreport.de/E82333489
https://www.subreport.de/E82333489
Type: quality
Description: 1. Projektorganisation, Koordination, Kommunikation, Präsenz vor Ort: 20 % 2. Methodik, Herangehensweise an die Projektaufgabe: 45 % 3. Qualität der Präsentation im Verhandlungsgespräch: 10 % 4. Honorar: 25 % Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis (gemäß Formblatt Honorarangebot) erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Dabei wird die Punktzahl auf eine Nachkommastelle gerundet. Liegt der Netto-Gesamtpreis eines Angebotes beispielsweise 10 % über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis, so erhält der Bieter (100% - 10%) x 10 = 9 Punkte. Einzelheiten zur Wertung und Wichtung können der Wertungsmatrix Stufe 2 entnommen werden.
Weight (percentage, exact):
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