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Published05/06/2025
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Deadline04/07/2025
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Opening of tenders04/07/2025
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Today17/07/2025
Utilities
Bewachung der Flüchtlingsunterkunft Meinersen
Aufgrund der Größe und Lage der Liegenschaft und der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge (regelmäßig bis zu 75 Personen) ist die Sicherheit permanent durch mehrere Sicherheitsmitarbeiter (SMa) im Dreischichtsystem (8 h Stundenschichten) oder im Zweischichtsystem (12h Stundenschichten) zu gewährleisten. Der zeitliche Beginn und das Ende der Schichten erfolgt nach Absprache mit dem AG variabel und wird zum Dienstleistungsbeginn festgelegt. Ebenso wird die Form des Schichtsystems zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bis zum Dienstleistungsbeginn für die Dauer der Vertragslaufzeit festgesetzt. Durchschnittlich sind pro Schicht 2 Mitarbeiter im Flüchtlingswohnheim eingesetzt. Die Anzahl der Mitarbeiter ist von der aktuellen Belegung abhängig. Eine Änderung der erforderlichen Mitarbeiter wird regelmäßig, wenigstens 2 Wochen im Voraus, mitgeteilt. Innerhalb von 24 Stunden sind mindestens 12 feste Kontrollgänge durchzuführen. Die Wege der Kontrollgänge werden gemeinsam mit dem eingesetzten Sicherheitsdienst am Dienstleistungsbeginn festgesetzt. Zur Dokumentation der Kontrollgänge ist vom Auftragnehmer (AN) ein Wächterkontrollsystem zu installieren. Darüber hinaus ist das Flüchtlingswohnheim mindestens im einstündigen Rhythmus zu bestreifen. Die Streifengänge sind stets zu unregelmäßigen Zeiten durchzuführen. Das sonstige auf der Anlage eingesetzte Personal zur Betreuung der untergebrachten Personen ist täglich (Montag-Freitag) in der Zeit von ca. 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr vor Ort. Eine Rufbereitschaft für die Mitarbeiter/innen ist angedacht und wird, sofern eingerichtet, gesondert geregelt. Das beauftragte Unternehmen hat die Aufgabe, den Auftraggeber, die Liegenschaft und das eingesetzte Personal, sowie die Bewohner/innen gegen Schäden und Gefahren zu schützen sowie die Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände und in den Gebäuden aufrechtzuerhalten. Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheitspersonal und dem Personal des eingesetzten Betreibers ist zwingend erforderlich. Einzelne Abläufe des Tagesgeschäftes sind in der Wohnanlage untereinander in Abstimmung mit dem AG gesondert zu regeln und einzuhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind insbesondere zur Sicherstellung und Wahrung der Hausordnung, inkl. der Durchsetzung des Rauchverbotes in den Gebäuden zuständig. Die Betreuung der aufgeschalteten Brand- und Gefahrenmeldeanlage gehört nach Einweisung ebenfalls zum Aufgabengebiet der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorausgesetzt werden ebenso die Kontrolle der Zutritts-/ Zufahrtsberechtigungen und die Durchsetzung des Hausrechtes in Rücksprache mit dem AG.
https://www.subreport.de/E41274119
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