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Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Stadt Syke in Niedersachen. - EU tenders
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Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Stadt Syke in Niedersachen.

  • Published
    13/05/2025
  • Today
    22/06/2025
  • Deadline
    24/06/2025
Status
Published
Type of contract
Supplies
Subject for Renewal
No
Buyer
Stadt Syke
Place of performance
NUTS code: Multiple place of performance
Location of buyer
NUTS code: DE922 Diepholz
Business sector (Main CPV)
09300000 Electricity, heating, solar and nuclear energy
Total estimated contract value (excluding VAT)
Not available
Total final contract value (excluding VAT)
Not available
Tender reference number
Syke S/09
Description

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Elektrischer Energie (Ökostrom) für Stadt Syke in Niedersachsen. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahr). Insgesamt 375 Abnahmestelle mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 3.246.744 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 3.246.744kWh/a. Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig. Bitte füllen Sie die Ausschreibungsunterlagen ausschließlich elektronisch aus und sehen Sie von einer handschriftlichen Bearbeitung ab. Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des festgesetzten Einreichungstermins. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können hochgeladene Angebote zurückgezogen werden. Der Bieter/Bewerber muss folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt und hochladen: • das Angebotsschreiben, • das Preisblatt (je Los), • die Bietererklärungen. Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind nicht zulässig. Für das Angebot ist ausschließlich das anliegende Vertragswerk zu verwenden. Im Rahmen der elektronischen Vergabe (E-Vergabe) ist eine physische Unterschrift des Angebots sowie seiner Anlagen nicht erforderlich. Die Verifizierung über die Vergabeplattform gewährleistet die Authentizität und Unverfälschtheit des Angebots. Die elektronische Textform gemäß § 126b BGB in Verbindung mit § 113 GWB und § 55 VgV sowie die Sicherheitsmaßnahmen der Vergabeplattform sichern die Rechtsverbindlichkeit der übermittelten Dokumente. Mit dem Hochladen des Angebots und seiner Anlagen (wie Preisblätter, Bietererklärungen und sonstige Erklärungen) erklärt der Bieter verbindlich, dass sämtliche von ihm gemachten Angaben und Erklärungen ihm zuzurechnen sind und er für deren Richtigkeit und Vollständigkeit einsteht. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter/Bewerber an das Angebot gebunden. Anfragen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung sind ausschließlich mit der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform zu führen. Die weiteren Vorgaben ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Anlagen. Rechtsgrundlagen und Vorgaben Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt auf der Grundlage folgender Rechtsvorschriften: 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der jeweils gültigen Fassung. 2. öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in der jeweils gültigen Fassung. 3. Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 in der jeweils gültigen Fassung. 4. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung. 5. Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) in der jeweils gültigen Fassung. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung der Bedingungen der Ausschreibung als wirtschaftlichstes bewertet wird. Das alleinige Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis. Sollte kein Angebot eingehen, das die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt und den Ausschreibungsbedingungen entspricht, behält sich die Vergabestelle vor, die Ausschreibung aufzuheben. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung und Einreichung der Angebote erfolgt nicht.Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen. . Zusätzlich müssen mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen als Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden. Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.

Submission Method
Electronic via:
https://bi-medien.de
Tenders may be submitted
Electronic submission: required
https://bi-medien.de
Information about a public contract, a framework agreement or a dynamic purchasing system (DPS)
Not available
Conditions for opening tenders (date)
Not available
Place of performance
Award method
Not available
Estimated value
Not available
Final contracted value
Not available
Award of contract
Not available
Prior information
Contract
Award
Footnote - legal notice

This content published on this page is meant purely as an additional service and has no legal effect. The Union's institutions do not assume any liability for its contents. The official versions of the relevant tendering notices are those published in the Supplement of Official Journal of the European Union and available in TED. Those official texts are directly accessible through the links embedded in this page. For more information please see Public Procurement Explainability and Liability notice.