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Announced05/05/2021
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Estimated published30/06/2021
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Today11/06/2026
Utilities
Germany-Bremerhaven: Engineering design services
Projekte der Umbau- und Sanierungsmaßnahme des Richtfunkturms und der Verkehrszentrale in Bremerhaven. Zu den Planungs- und Überwachungsleistungen gehören somit die Objektplaner- und Fachplanerleistungen für Gebäude, Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Anlagen, Ingenieurbauwerke, Freianlagen. Eingeschlossen sind Leistungen zur Bauphysik (Berechnung, Messungen und Nachweisführung für Akustik, den Wärme- und Tauwasserschutz), Brandschutzplanung. Der Leistungsumfang umfasst die Planung, Bauüberwachung und Objektbetreuung (angelehnt an die HOAI die LHP 1-9).
Zur baulichen Gesamtmaßnahme gehören schwerpunktmäßig die Modernisierung des bestehenden Radarbetriebsgebäudes (in der sich die Verkehrszentrale befindet), ein Anbau an das Radarbetriebsgebäude, die Sanierung des Richtfunkturm, das Herstellen eines neuen Haupteinganges für das WSA Bremerhaven sowie die Erneuerung und Anpassung der angrenzenden Außenlagen. Die baulichen Anlagen sind barrierefrei untereinander zu erschließen. Das bestehende Dienstgebäude ist funktional an die genannten Gebäudekomplexe über den neuen Haupteingang mit zu erschließen. Die Außenanlagen sind barrierefrei an den neuen Haupteingang anzuschließen. Eine endgültige Entscheidung über die genaue bauliche Umsetzung wird aus den Ergebnissen einer vorrangigen Raumbedarfsermittlung sowie einer anschließenden Voruntersuchung, die nicht Bestandteil dieser Leistungserbringungen sind, getroffen.
Technische und berufliche (§ 46, Abs. 1) und Eignung des Projektteams (§ 75 VgV, Abs. 1,2VgV)
Das Projektteam, das den Auftragsgegenstand bearbeitet, muss mindestens aus 2 Personen bestehen (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter). Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zum Architekt und/oder Ingenieur (im bautechnischen Bezug) ist für jedes Projektteammitglied separat nachzuwiesen. Der stellvertretende Projektleiter soll in der ersten Linie den Projektleiter bei dessen Abwesenheit vollständig vertreten. Es handelt sich um eine Mindestforderung.
Hinweis:
Die Planungs- und Überwachungsleistung ist nach dem „Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes“ umzusetzen. Der Umbau der bestehenden Verkehrszentrale als auch der Anbau der Verkehrszentrale, sind nach dem BNB- Silber-Standard zu zertifizieren. Beim Richtfunkturm ist die sinngemäße BNBAnwendung erforderlich. Der gesamte Zertifizierungsprozess ist Auftragsbestandteil und durch den Auftragnehmer durchzuführen. Der gesamte Prozess ist zwingend durch einen BNB-Koordinator zu begleiten. Verfügt das Projektteam bzw. der Auftragnehmer nicht über diese Qualifikation, hat der Auftragnehmer die Erbringung dieser Leistung durch einen Nachunternehmer sicherzustellen.
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