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Published31/03/2025
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Today24/04/2025
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Deadline30/04/2025
Utilities
Sanierung OD Heidelbach L3156
Das Plangebiet befindet sich in der Ortsdurchfahrt von Heidelbach in der Stadt Alsfeld innerhalb von denkmalgeschützten Anlagen (Hinweis: Abstimmung mit Denkmalschutzbehörde sind daher erforderlich und die Aufwendungen hierfür sind vom Bieter in seinem Angebot zu berücksichtigen). Die Landesstraße L3156 verbindet hier die Landesstraße L3145 mit der Bundesstraße 254 und spielt eine wichtige Rolle für den Durchgangsverkehr. Das vorhandene Straßennetz aus Landes-, Kreis- und Bundesstraßen bleibt dabei unverändert. Die Gehwege liegen in der Baulast der Stadt Alsfeld. Die gesamte Fahrbahn befindet sich in der Baulast des Landes Hessen. Die Versorgungsleitungen liegen in der Baulast der Versorger (Stadtwerke Alsfeld). Für die Stadtwerke Alsfeld sind vom gegenständlich hiermit ausgeschriebenen Auftragnehmer die Erneuerung der Trinkwasserleitung inkl. der Hausanschlüsse sowie die Erneuerung von Kanal inkl. Hausanschlüsse zu planen, der genaue Umfang ist auf Grundlage einer Kamerabefahrung zu entwerfen und mit dem Auftraggeber festzulegen. Fahrbahn und Gehweganlagen weisen derzeit zum Teil starke Verformungen, Rissbildungen und Flickstellen auf. Die bestehende Fahrbahnbreite liegt zwischen 6.00 m und 7.80 m. Der Querschnitt besteht zurzeit aus einer asphaltierten Fahrbahn. Die vorhandenen Gehweganlagen sind teils in Pflasterbauweise, teils in Asphaltbauweise ausgeführt. Die Gehwege sind nicht barrierefrei und unterschreiten das Mindestmaß bei beengten Verhältnissen von 1,80 m. Ziel der Baumaßnahme ist es unter anderem, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Fußgängerquerungen zu optimieren und die Barrierefreiheit zu verbessern. Die innerörtliche Strecke hat eine Gesamtlänge von etwa 800 Metern und umfasst eine Fläche von rund 9.100 m². Die Ortsdurchfahrt wird als angebaute Hauptverkehrsstraße in die Straßenkategorie HS III eingeordnet. Die Planung und Dimensionierung der Trassierung erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), um den Anforderungen an eine sichere und leistungsfähige Verkehrsführung gerecht zu werden. Alle gegenständlichen Beauftragungen erfolgen stufenweise, wobei folgende Stufen vorgesehen sind: * Stufe 1: LPH 1-2 HOAI * Stufe 2: LPH 3-5 HOAI * Stufe 3: LPH 6-9 HOAI Der Auftraggeber wird zunächst nur mit Stufe 1 beauftragt. Über die weitere Beauftragung der Folgestufen entscheidet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Beauftragung mit der Stufe 2 und/oder mit der Stufe 3. Sofern eine Weiterbeauftragung nach Stufe 1 mit den Stufen 2 und 3 oder eine Weiterbeauftragung nach Stufe 2 mit der Stufe 3 nicht erfolgt, hat der Auftragnehmer keinerlei Ansprüche auf Vergütung der Leistungen aus den nicht-beauftragten Stufen und insbesondere keine Ansprüche auf entgangenen Gewinn. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Information über die Gründe, die für einen Verzicht auf eine Weiterbeauftragung ausschlaggebend sind.
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DDL59MW
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