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Published13/01/2025
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Deadline13/02/2025
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Today17/03/2025
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Untereisesheim - Schulerweiterung
Die Gemeinde Untereisesheim liegt im Landkreis Heilbronn und hat ca. 4.500 Einwohner. Sie ist Trägerin der Grundschule Untereisesheim in der Schulstr. 9. Das dortige Gebäude stammt aus den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Um künftig eine Ganztagsbetreuung der Schüler zu ermöglichen, muss das Raumprogramm der Grundschule erweitert werden. Der Gebäudekomplex der Schule untergliedert sich in die Bauteile A, B und C. Der Bauteil C soll generalsaniert werden, ebenso der Mittelbau, der Bauteil B. Dieser soll zusätzlich aufgestockt werden, um die zusätzlich benötigten Flächen zu erhalten. Der Bauteil A ist bereits saniert und nicht Bestandteil der Ausbaumaßnahme. Das ermöglicht, die gesamte bestehende Schule neu zu organisieren und die zum Teil schon vorhandenen Funktionsbereiche einer Ganztageseinrichtung sinnvoll zu erweitern und neu zu organisieren. So soll im Hauptbestandsgebäude der Bereich um die Aula mit Mensa und Betreuungsräumen um zusätzliche Betreuungsflächen erweitert werden. Im Obergeschoss sollen die Verwaltungs- und Lehrerbereiche zentral in den Erweiterungsflächen untergebracht werden. Die freiwerdenden Räume des Hauptbaus sollen künftig für die Nutzung durch die Bücherei und weitere Unterrichtsräume zur Verfügung stehen. Im Atrium können die Flächen für freies Arbeiten genutzt werden. Zum Zwecke der Erstellung dieser Ausschreibung hat die Gemeinde eine Vorplanung erstellen lassen, die zu einer Gesamtfläche, die zu sanieren ist, von 1150 m² gelangte und zu einer Erweiterungsfläche von 230 m². Auf dem Baukostenniveau des dritten Quartals 2024 belaufen sich die Bruttogesamtkosten der beabsichtigten Maßnahme auf der Grundlage einer groben Kostenschätzung auf circa Euro 5.500.000,00. Den Teilnehmern der zweiten Stufe dieses Verfahrens wird die vorhandene Vorplanung mit allen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme wird mit Zuschüssen gefördert. Die Förderrichtlinien hierfür verlangen die Fertigstellung der Maßnahme zwingend bis August 2027. Dieser Termin ist deshalb einzuhalten. Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen einem Generalplaner zu übertragen. Alternativ kann auch eine Planung - ARGE beauftragt werden, wenn diese über einen einheitlichen Ansprechpartner für alle Bereiche verfügt.
https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAY65Y6J0
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