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Published27/02/2025
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Today20/03/2025
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Deadline28/03/2025
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Opening of tenders28/03/2025
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Kindertagesstätte und Gemeindehaus in Holzerath - Los 02 (TA HLS)
Erweiterung der Kindertagesstätte und des Gemeindehauses in Holzerath - Los 02 Fachplanung TA (AG 1 - 3 u. 7) ---- Die gegenwärtigen Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Holzerath befinden sich im Erd- und Untergeschoss des Gemeindehauses von Holzerath (Altbau). Im Obergeschoß (Dachgeschoß) verfügt die Ortsgemeinde über einen großen Versammlungs- und Gymnastikraum mit Küche und Sanitäranlagen, der von den Ortsvereinen und der Kita regelmäßig genutzt wird. Der Jugendraum befindet sich ebenfalls in diesem Obergeschoss. Andere Räumlichkeiten für Vereinsaktivitäten und Versammlungen stehen nicht zur Verfügung, sodass eine Erweiterung der Kita im Bestand gänzlich unmöglich ist. Zurzeit verfügt die Kita Holzerath über 4 Gruppen mit insgesamt bis zu 80 Plätzen, darunter eine provisorische Gruppe im Bewegungsraum (Untergeschoß). Die Kita hat noch eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2027. Ferner wurde als Teil der Übergangslösung vereinbart, dass die Kita als Ersatz für den Bewegungsraum im Untergeschoss bis auf Weiteres den Gemeindesaal im Dachgeschoss des Gebäudes nutzen kann. In den Bedarfsplanungsgesprächen, im März 2019 und Februar 2021, mit den Landes- und Kreisjugendämter wurde festgehalten, dass die dauerhafte Einrichtung einer 4. Gruppe zwingend erforderlich und die Gesamtkapazität auf insgesamt 95 (Kinder-)Plätze aufzustocken sei. Gefordert wurde des Weiteren die räumliche Trennung zwischen Kita- und Gemeindeflächen sowie separate Zugänge im Sinne der Inklusion und stark frequentierter Räume auf einer Ebene vorzuhalten. Die neuen räumlichen Gegebenheiten sollen den Anforderungen einer inklusiven Pädagogik und den Bedürfnissen aller Nutzer Rechnung tragen. Die vorhandene Wärmepumpe ist auf den künftigen Bedarf auszulegen und die Raumtemperatur der Räume muss einzeln steuerbar sein. Sowohl die Belichtung durch Tages- und künstliches Licht als auch die Belüftung und Verschattungsmöglichkeiten sind in Funktion entsprechend der Nutzergruppen zu konzipieren. Die Sanitäranlagen sind ebenso in Funktion entsprechend der Nutzergruppen auszuführen. Bei der Neuplanung der Küche und Nebenräume sollen sie ein professionelles Arbeiten ermöglichen und so dimensioniert werden, dass die verschiedenen Mahlzeiten im Tagesablauf für alle Kinder frisch zubereitet werden können. Insgesamt sind die technischen Anlagen energiesparend nutzungskostenorientiert zu planen. Der neue Kita-Spielplatz soll auf einem Teil der großen befestigten Fläche (Erdgeschoss-Niveau) und den angrenzenden Grün- und Böschungsbereichen entsprechend der vorherrschenden Topographie gestaltet werden. Die Spielflächen im Freien sollen mit möglichst vielseitigen, vor allem natürlichen Spielangeboten ausgestattet und in die pädagogische Arbeit voll einbezogen werden. Spielgeräte sollen möglichst vielfältigen Anregungscharakter besitzen. Auf vorbeschriebener Basis sowie den sonstiger amtlichen Richtlinien, erarbeitete das mit der Gebäude- und Innenraumplanung beauftragte Architekturbüro einen mit allen bisherigen Beteiligten abgestimmten Vorentwurf (Leistungsphase 2 der HOAI) aus. Hieran sind die Fachplanungen auszurichten und zu bewerkstelligen. Energie- und Medienabrechnungen sollen nutzerdifferenziert ermittelbar sein. Für das Zuwendungsverfahren (Förderung und Bewilligungsverfahren) der geplanten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sind die Kostenermittlungsstufen (DIN 276) nach Umbau Bürgerhaus (UB) sowie Kita (UK), Erweiterung Bürgerhaus (EB) sowie Kita (EK), Umbau der gemeinschaftlich genutzten Bereiche des Bürgerhauses und der Kita (UBK) entsprechend der farblich angelegten Flächen in den beigefügten Gebäudegrundrissen abzugrenzen. Bei allen Planungsleistungen ist bereits im Rahmen der Planung eine Aufteilung der Kosten in die vier Bauabschnitte Erweiterung Kita, Umbau Kita, Erweiterung Gemeindehaus und Umbau Gemeindehaus zu berücksichtigen, so dass die spätere Abrechnung und Mittelverwendung gegenüber den Zuschussgebern entsprechend vorgenommen werden kann.
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YJV5CDF
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YJV5CDF
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