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Announced03/10/2025
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Today08/11/2025
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Estimated published01/03/2026
Utilities
U3-Verlängerung, Bauleistung Baugrube und Rohbau Neubaustrecke & Bhf. Mexikoplatz
Es sind Bauleistungen zur Herstellung einer innerstädtischen, unterirdischen Verkehrsanlage als Neubau auszuführen. Zusätzlich wird an den Bestand im Bereich U-Bahnhof Krumme Lanke angeschlossen. Die unterirdische Verkehrsanlage besteht aus einem ca. 800 m langen Streckentunnel zur Aufnahme von zwei Streckengleisen inklusive Notausgang im Bereich Erdmann-Graeser-Weg, einem barrierefreien U-Bahnhof mit 1,5-facher Überdeckung und dazugehörigen Betriebsräumen sowie einer daran anschließenden ca. 440 m langen Abstellanlage mit einem Notausstieg am südlichen Ende. Der Streckentunnel und die Aufstellanlage werden in offener Bauweise errichtet. Der Neubau des Bahnhofsbauwerkes und der Betriebsräume erfolgt in Deckelbauweise. Die erforderlichen Baugruben zur Errichtung der Rohbauwerke sind herzustellen. Im Bereich mit Einbindung der Bauwerke in das Grundwasser sind die Baugruben technisch wasserdicht auszuführen und temporär Restwasserhaltungen zu betreiben. Im Zusammenhang mit der Verlängerung der U-Bahnlinie U3 sind wasserwirtschaftliche Anlagen der BWB bauzeitlich provisorisch oder in Endlage umzuverlegen. Dies betrifft Trinkwasserleitungen, Schmutzwasserkanäle und Regenwasserkanäle in unterschiedlichen Dimensionierungen. Im Bereich der Abstellanlage ist eine Abwasserdruckleitung umzubauen. Die wasserwirtschaftlichen Anlagen werden sowohl in Leitungsgräben als auch grabenlos errichtet. Neben den Leistungen zur Herstellung der Baugruben und des Rohbaus sowie dem Umbau der wasserwirtschaftlichen Anlagen sind Leistungen zur Baufeldfreimachung, Verkehrssicherung, Baustelleneinrichtung, Bauwerksabdichtung, Straßenbau und Landschaftsbau zu erbringen. Weitere Baulose werden in weiteren Vergabeverfahren ausgeschrieben, unter anderem Gleisbauleistungen, Technische Gebäudeausrüstung Bahnhof und Tunnel etc. Parallelarbeiten sowie örtliche Überschneidungen unterschiedlicher Teil-Generalunternehmer können nicht ausgeschlossen werden.
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