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Awarded17/03/2025
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Today24/04/2025
Utilities
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das vorliegende Open-House-Verfahren wurde am 5.4.2024 im Supplement zum Amtsblatt der EU unter der Nummer 202404-2024 erstmals veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit Nummer 465426-2024 (erste Folgebekanntmachung), mit Nummer 588304-2024 (zweite Folgebekanntmachung) und mit Nummer 654935-2024 (dritte Folgebekanntmachung) erweitert. Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der Erstbekanntmachung (sog. Startwirkstoffe) beginnt frühestens am 1.7.2024 und beträgt maximal 24 Monate (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab; maximal 6 Monate). Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der ersten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.10.2024 und beträgt maximal 21 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffkombination gemäß Ziffer 5.1. der zweiten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.12.2024 und beträgt maximal 4 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der dritten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal 18 Monate. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 30.6.2026. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2024 bis 30.6.2026 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Genaue Auftragswerte können nicht ermittelt werden, da diese von diversen unbekannten Faktoren abhängen. Die Auftragswerte für die vergebenen Aufträge können deshalb nur als fiktive Werte angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellwerten.
Type: price
Description: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Weight (percentage, exact):
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