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Einrichtung eines PDMS für den Bereich NICU & PICU - Ανάδοχοι στην ΕΕ
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Αυτή η σελίδα περιέχει περιεχόμενο που δημιουργείται αυτόματα για τη βελτίωση της ευρεσιμότητας και της προσβασιμότητας

- αναφέρει τους κωδικούς CPV που προκύπτουν από το κείμενο της διαδικασίας

Einrichtung eines PDMS für den Bereich NICU & PICU

  • Δημοσιεύτηκε
    16/11/2023
  • Προθεσμία
    18/12/2023
  • Σήμερα
    30/09/2026
Κατάσταση
Ολοκληρώθηκαν οι υποβολές
Τύπος σύμβασης
Supplies
Πρόκειται για ανανέωση υφιστάμενης διαδικασίας
No
Αγοραστής
Universitätsklinikum Münster
Τόπος εκτέλεσης
NUTS code: Περισσότεροι του ενός τόποι εκτέλεσης
Τόπος του αγοραστή
NUTS code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Επιχειρηματικός τομέας (Κύριο CPV)
48000000 Πακέτα λογισμικού και συστήματα πληροφορικής
Συνολική εκτιμώμενη αξία της σύμβασης (χωρίς ΦΠΑ)
Δεν είναι διαθέσιμο
Συνολική εκτιμώμενη αξία της σύμβασης (χωρίς ΦΠΑ)
Δεν είναι διαθέσιμο
Αριθμός αναφοράς του διαγωνισμού
Δεν είναι διαθέσιμο
Περιγραφή

Das UKM schreibt den Beschaffungsgegenstand im Wege eines strukturierten Verhandlungsverfah-rens gemäß den §§ 119 Abs. 1, 5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 1, 3, 17 VgV aus. Das bedeutet, dass sich die Marktteilnehmer für die Teilnahme an diesem strukturierten Verhand-lungsverfahren im Wege eines Teilnahmewettbewerbs bewerben müssen. Die zu erbringenden Leistungen werden als Lieferauftrag gem. § 103 Abs. 2 GWB vergeben, weil nach derzeitiger Einschätzung des Auftraggebers Gegenstand der angestrebten Partnerschaft schwer-punktmäßig Lieferleistungen sein werden, die den Anteil an Dienstleistungen überwiegen. Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ver-geben, wenn - die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers nicht ohne die Anpassung bereits verfügbarer Lösungen erfüllt werden können, - der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst, - der Auftrag aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann. All diese Ausnahmetatbestände sind vorliegend gegeben. Der Auftrag kann mit der Anpassung be-reits verfügbarer Lösungen nicht erfüllt werden, weshalb der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst und aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann. 1. Teilnahmewettbewerb Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs können sich Interessenten um eine Teilnahme am Verfahren bewerben. Die Vergabestelle prüft in dem Wettbewerb die Eignung der Bewerber, die Teilnahmeanträ-ge eingereicht haben und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird die Vergabestelle alle geeigneten Teilnehmer zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern. Nur diejenigen Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung bestmöglich erfüllen, erhalten eine Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und damit die Gelegenheit zur Angebotsabga-be eines Erstangebotes, die den Beginn des eigentlichen Verhandlungsverfahrens markieren. Erst mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren wird den Teilnehmern das vollumfängliche Leistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt. 2. Aufforderung zur Abgabe des ersten Angebotes Die erfolgreichen Teilnehmer des Teilnahmewettbewerbs (anschließend "Bieter") werden dann aufge-fordert Erstangebote inkl. notwendiger Konzepte abzugeben. Bei der Erstellung ihrer Angebote haben die aufgeforderten Bewerber/Bieter die Ausschreibungsunter-lagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis, zu berücksichtigen. Die Erstangebote sind Grundlage der ersten Verhandlungsrunde. Ziel dieser bereits verbindlichen Er-stangebote ist es, dem Auftraggeber vollumfängliche Angebote zu präsentieren, die die Leistungs-vorgaben der Vergabeunterlagen erfüllen. In dieser Verhandlungsrunde haben die Bieter Gelegenheit, ihr Angebot eingehend zu präsentieren. Folgerichtig behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. 3. Verhandlungsphase Im Nachgang zur ersten Verhandlungsrunde fordert der Auftraggeber die Bieter mittels Bieterinforma-tionen ggfs. auf, ihr Erstangebot auf Basis der übermittelten Hinweise und Informationen zu überarbei-ten. Die mit dem Bieterbrief übermittelten Hinweise und Informationen dienen insoweit der Fortschrei-bung und Präzisierung der Erstangebote im Hinblick auf die Anforderungen des Auftraggebers. Diese überarbeiteten Angebote werden ggf. in weiteren Verhandlungsrunden besprochen, bis die An-gebotsqualität den Vorstellungen des Auftraggebers entspricht. In diesem Fall fordert der öffentliche Auftraggeber die Bieter auf, in Kenntnis der endgültigen (mit den Bietern verhandelten) Vertragsbe-stimmungen und einer detaillierten Wertungsmatrix, ihr letztverbindliches Angebot (best and final offer = BAFO) abzugeben. Die Anzahl der Verhandlungsrunden richtet sich nach den Verfahrensgegeben-heiten. Ein Anspruch auf Verhandlungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, Bieter, die in ihren Angeboten die Mindestanforderun-gen nicht erfüllen und/oder ihr Angebot nicht entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers überar-beiten, aus dem weiteren Verfahren auszuschließen. Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, die Anzahl der Bieter im Laufe des Verhandlungsver-fahrens zu reduzieren. Grundlage für eine solche Reduktion des Bieterkreises stellt ein überarbeitetes Angebot dar. Eine etwaige Zwischenentscheidung führt indessen nicht zwingend dazu, dass die Bieter, mit denen nach der Entscheidung nicht mehr verhandelt wird, aus dem Verfahren ausscheiden. Erklären nämlich die Auftraggeber die Verhandlungen mit dem bzw. den Bietern, mit dem/denen nach der Zwischenent-scheidung weiterverhandelt wurde, für vorläufig oder endgültig gescheitert, so kann mit den Bietern, mit denen bisher nicht mehr verhandelt wurde, weiterverhandelt werden. Ein Anspruch von Bietern auf exklusive Verhandlungen besteht allerdings nicht. Mit Abgabe des ersten Angebotes erklärt der Bieter ausdrücklich, dass seine Allgemeinen Geschäfts-bedingungen nicht zur Anwendung kommen. Mit Abgabe des Angebotes haben die Bieter zu bestäti-gen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen ausreichend sind, um ein Angebot abzugeben.

Μέθοδος υποβολής
Ηλεκτρονική διεύθυνση:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYGY10JHQN1H
Μπορούν να υποβληθούν προσφορές
Ηλεκτρονική υποβολή: απαιτείται
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYGY10JHQN1H
Πληροφορίες σχετικά με μια δημόσια σύμβαση, μια συμφωνία πλαίσιο ή ένα δυναμικό σύστημα αγορών
Δεν είναι διαθέσιμο
Όροι για το άνοιγμα των προσφορών (ημερομηνία)
Δεν είναι διαθέσιμο
Μέθοδος ανάθεσης
Δεν είναι διαθέσιμο
Εκτιμώμενη αξία
Δεν είναι διαθέσιμο
Τελική αξία της σύμβασης
Δεν είναι διαθέσιμο
Ανάθεση σύμβασης
Δεν είναι διαθέσιμο
Προκαταρκτική προκήρυξη
Σύμβαση
Ανάθεση
Footnote - legal notice

Το περιεχόμενο αυτό που δημοσιεύεται σ’ αυτή τη σελίδα αποτελεί απλώς πρόσθετη υπηρεσία και δεν παράγει έννομα αποτελέσματα. Τα θεσμικά όργανα της Ένωσης δεν φέρουν καμία ευθύνη για το περιεχόμενό του. Οι επίσημες εκδόσεις των σχετικών προκηρύξεων διαγωνισμών είναι εκείνες που δημοσιεύονται στο συμπλήρωμα της Επίσημης Εφημερίδας της Ευρωπαϊκής Ένωσης και είναι διαθέσιμες στον ιστότοπο TED. Αυτά τα επίσημα κείμενα είναι άμεσα προσβάσιμα μέσω των συνδέσμων που περιέχονται στην παρούσα σελίδα. Για περισσότερες πληροφορίες, ανατρέξτε στην ανακοίνωση για την εξηγησιμότητα και την ευθύνη στον τομέα των δημόσιων συμβάσεων.