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Rechtssache T-373/15: Urteil des Gerichts vom 19. Juni 2019 — Ja zum Nürburgring/Kommission (Staatliche Beihilfen — Einzelbeihilfen zugunsten des Nürburgring-Komplexes für den Bau eines Freizeitparks, von Hotels und Restaurants sowie für die Ausrichtung von Motorsportrennen — Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden — Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Rückzahlung der für unvereinbar erklärten Beihilfen nicht den neuen Eigentümer des Nürburgring-Komplexes betreffe — Nichtigkeitsklage — Keine spürbare Beeinträchtigung der Wettbewerbsstellung — Verein — Status eines Verhandlungsführers — Unzulässigkeit — Beschluss, mit dem am Ende der Vorprüfungsphase festgestellt wird, dass keine staatliche Beihilfe vorliege — Nichtigkeitsklage — Beteiligter — Rechtsschutzinteresse — Zulässigkeit — Verletzung der Verfahrensrechte der Beteiligten — Fehlen von Schwierigkeiten, die die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens erfordern — Beschwerde — Veräußerung der Vermögenswerte der Empfänger der mit dem Binnenmarkt für unvereinbar erklärten staatlichen Beihilfen — Offenes, transparentes, diskriminierungs und bedingungsfreies Bietverfahren — Begründungspflicht — Grundsatz der guten Verwaltung)
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