Thema
Das Generalsekretariat ist für die Durchführung und Überwachung der Entscheidungsprozesse der Bank zuständig und stellt Sekretariatsleistungen für alle Leitungsorgane der EIB bereit. Es legt die institutionelle Strategie der Bank (einschließlich des Operativen Plans) fest und liefert volkswirtschaftliche Analysen zur Beschäftigungs- und Wachstumswirkung der Aktivitäten und der möglichen neuen Produkte der EIB. In die Zuständigkeit des Generalsekretariats fallen auch die Koordinierung und Pflege der Beziehungen zu den EU-Organen, internationalen Einrichtungen, Entwicklungsfinanzierungsagenturen und Nichtregierungsorganisationen sowie die Kommunikation und Corporate Responsibility.