-
Veröffentlicht19/07/2024
-
Frist20/09/2024
-
Heute25/09/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Dienstleistungskonzessionsvertrag für die Bereitstellung, Installation, Wartung, Wartung und den gewerblichen Betrieb von Stadtmobiliar
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 12 Jahre ab dem Datum der Mitteilung des Vertrags, wobei das oben beschriebene Datum des Beginns der Ausführung voraussichtlich ist. Die Metropole Rouen Normandie und die Gemeinde Rouen haben beschlossen, eine Gruppe von Konzessionsgebern für die gemeinsame Vergabe eines Dienstleistungskonzessionsvertrags für die Bereitstellung, Installation, Wartung, Wartung und den kommerziellen Betrieb von Stadtmobiliar zu bilden. Die Metropole Rouen Normandie wird zum Koordinator ernannt. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist "Bereitstellung, Installation, Wartung, Wartung und Betrieb von Stadtmobiliar". Zweck dieser Konsultation ist es, den Wirtschaftsteilnehmer zu benennen, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Stadtmobiliarpark mit allgemeinen oder lokalen Informationen betreiben wird. Der Umfang der Dienstleistungskonzession liegt ausschließlich auf dem Gebiet der Stadt Rouen
https://www.marches-publics.info/mpiaws/index.cfm?fuseaction=demat.termes&IDM=1501152
https://www.marches-publics.info/mpiaws/index.cfm?fuseaction=demat.termes&IDM=1501152
45233293 - Installation von Straßenmobiliar
50000000 - Reparatur- und Wartungsdienste
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.