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Angekündigt25/09/2025
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Veröffentlicht31/10/2025
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Frist20/11/2025
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Öffnung der Angebote20/11/2025
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Vergeben02/02/2026
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Heute14/08/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Durchführung von Waldbewirtschaftungsdiensten im Waldbezirk Lwówek Śląski im Jahr 2026
Eine detaillierte Beschreibung des Vertragsgegenstands ist in der FHZ und den Anhängen der FHZ enthalten. 1) Vertragsgegenstand sind forstwirtschaftliche Leistungen im Sinne des Art. 1 Punkt 1 des Forstgesetzes vom 28. September 1991 (konsolidierter Text: Zeitschrift für Rechtswissenschaft Journal of Laws of 2025, Artikel 567 – Forstgesetz), das die im Jahr 2026 im Forstbezirk Lwówek Śląski durchzuführenden Arbeiten in den Bereichen Waldzucht und Waldschutz, Brandschutz, Holzeinschlag und Holzernte, Waldbeinutzung und Baumschulenmanagement umfasst. 2) Der sachliche Geltungsbereich des Auftragsgegenstands umfasst die aggregierten Arbeitsmengen in den Bereichen Waldzüchtung und Waldschutz, Brandschutz, Holzeinschlag und Holzernte, Waldbeinutzung und Baumschulmanagement, die sich aus Anhang 2 der FHZ ergeben und aus Folgendem bestehen: Anhang 2.1. – geplanter Umfang der Arbeiten; Anhang Nr. 2.2.1. detaillierter Umfang der Arbeiten nach Tätigkeitsgruppen, Tätigkeiten und Standorten; Anhang Nr. 2.2.2. Bewertung des Auftragswerts für einzelne Arbeiten; Anhang Nr. 2.3.1. – Merkmale des forstwirtschaftlichen Holzeinschlags; Anhang 2.3.2. – Sortiersystem für die Waldernte; Anhang 2.3.3. – Zusammenfassung der Abstände und Bedingungen des Holzeinschlags; Anhang 2.3.4. – Liste der Gegenstände mit zusätzlichen Schwierigkeiten bei der Gewinnung und Auswaschung; Anhang 2.3.5. – Liste der nicht für den Maschinenerwerb zur Verfügung gestellten Posten; Anhang 2.3.6. – Informationen über die optimale Erntetechnik (Potenzial); Anhang 2.3.7. Informationen über die optimale Ernteoption; Anhang 2.4.1. potenzielle Standorte für die Pflege von Waldkulturen; Anhang 2.4.2. Zusammenfassung der nicht für die Erneuerung von Pflanzgefäßen verfügbaren Positionen. (3) Die in den Anhängen in Anhang 2 aufgeführten Materialbereiche sind indikativ. 4) Qualitätsnormen für alle wesentlichen Merkmale des Auftragsgegenstands sind in Anhang 3 der FHZ festgelegt, der Folgendes umfasst: Anhang 3.1. „Beschreibung der Standardtechnologie für die Ausführung forstwirtschaftlicher Arbeiten“ Anhang 3.2. Parametertabellen (separat für jedes der Pakete) für die in Anhang 3.3 „Beschreibung des technischen Standards für die Ausführung forstwirtschaftlicher Arbeiten“ aufgeführten Tätigkeiten. „Beschreibung des Technologiestandards für die Durchführung von Baumschularbeiten“ Anhang 3.4. Parametertabellen für die in der „Beschreibung der Standardtechnologie für die Ausführung von Baumschularbeiten“ angegebenen Tätigkeiten Die ausführliche Beschreibung der Standardtechnologie für die Ausführung einzelner forstwirtschaftlicher Arbeiten (Tätigkeiten) in Anhang Nr. 3.1 der FHZ und die ausführliche Beschreibung der Standardtechnologie für die Ausführung von Baumschularbeiten (Tätigkeiten) in Anhang Nr. 3.3 der FHZ bilden die Grundlage für die Festlegung der Qualitätsanforderungen an die Elemente, die den Auftragsgegenstand bilden (Anhang Nr. 2 der FHZ). Ist die in den oben genannten Anhängen beschriebene Tätigkeit in der Beschreibung des Vertragsgegenstands (Anhang Nr. 2 der FHZ) nicht vorgesehen, so finden die Bestimmungen des Anhangs Nr. 3.1 der FHZ oder des Anhangs Nr. 3.3 der FHZ diesbezüglich keine Anwendung. Die Parametertabellen enthalten (separat für jedes Paket) detaillierte Informationen darüber, wie einige der in Anhang Nr. 3.1 der FTZ-Beschreibung der Standardtechnologie für die Durchführung von Waldarbeiten oder in Anhang Nr. 3.3 der FTZ-Beschreibung der Standardtechnologie für die Durchführung von Arbeiten im Bereich der Baumschulverwaltung beschriebenen Tätigkeiten unter bestimmten Bedingungen für ein bestimmtes Paket, das Gegenstand des Vertrags ist, durchzuführen sind. 5) Die Beschreibungen der Tätigkeitskodizes für einzelne Waldarbeiten (Tätigkeiten), die Gegenstand des Auftrags sind, sind in Anhang 3 der FHZ beschrieben. 6) Die Beschreibung der Verfahrensregeln für die Abnahme forstwirtschaftlicher Arbeiten ist in Anhang 3 der FHZ enthalten.
https://ezamowienia.gov.pl/pl/pl
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