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Veröffentlicht15/09/2025
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Frist21/10/2025
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Öffnung der Angebote21/10/2025
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Vergeben17/12/2025
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Heute28/07/2026
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Sammlung und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen aus der Gemeinde Żurawica sowie Abfallbewirtschaftung aus der PSZOK im Jahr 2026
1. Sammlung, Transport und Bewirtschaftung von nicht getrennten Abfällen (gemischt, ungefährlich und inert) und getrennt von bewohnten Immobilien und öffentlichen Versorgungsbetrieben im Besitz der Gemeinde Żurawica aus den folgenden Orten: Wyszatyka, Bolestraszyce, Buszkowiczki, Buszkowice, Żurawica, Orzechowce, Maćkowice, Batycze, Kosienice im Jahr 2026. 2. Alle Tätigkeiten sollten in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften durchgeführt werden, insbesondere mit: 1) durch das Gesetz vom 14. Dezember 2012 über Abfälle (Dz.U.2023.1587) 2) durch das Gesetz vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden (Dz.U. 2025.733) 3) durch das Gesetz vom 27. April 2001 über das Umweltschutzrecht (Dz.U.2025.647) 4) durch die Entschließung Nr. XXV/188/20 des Gemeinderates von Żurawica vom 21. August 2020 über die Annahme der „Verordnungen über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in der Gemeinde Żurawica“ in der geänderten Fassung 5) durch die Entschließung Nr. XXV/189/20 des Gemeinderates von Żurawica vom 23. Juli 2020 zur Festlegung der detaillierten Methode und des Umfangs der Erbringung von kommunalen Abfallsammel- und -bewirtschaftungsdiensten gegen eine vom Eigentümer der Immobilie gezahlte Gebühr für die kommunale Abfallbewirtschaftung in der geänderten Fassung 6) durch die Verordnung des Ministers für die Umwelt über detaillierte Anforderungen an die Sammlung von Siedlungsabfällen von Eigentümern (Dz.U.2013.122) 3.12. Sammlung, Transport und Bewirtschaftung von gemischten und getrennten Siedlungsabfällen aus Trennbehältern von mehrstöckigen Gebäuden in der Gemeinde Żurawica und von öffentlichen Gebäuden sowie von Körben und Körben am Straßenrand, die sich an anderen öffentlichen Orten in der Gemeinde Żurawica befinden ca. 90 Stk. und Körbe an Bushaltestellen - ca. 60 Stk. 4. Die Sammlung gemischter und getrennter Abfälle erfolgt gemäß den Vorschriften der Verordnungen zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in der Gemeinde Żurawica, die mit der Entschließung Nr. XXV/189/20 des Gemeinderates von Żurawica vom 21. August 2020 in der geänderten Fassung angenommen wurden. 5. Sammlung, Transport und Entsorgung von Abfällen aus dem Selective Municipal Waste Collection Point in Wyszatyka. 6. Reinigung und Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Entleerung von Behältern im Cyclist Service Center in Bolestraszyce (gegenüber dem Arboretum), auf dem Gebiet der unterirdischen Passage unter den Eisenbahngleisen in Żurawica (neben dem Bahnhof). 7. Reinigung und Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Entleerung von Behältern (Taschen) in Stadien und Sportanlagen in der Gemeinde Żurawica. 8. Die vollständige Beschreibung des Vertragsgegenstands ist der FHZ und den Anhängen zu entnehmen. Das Dokument ist auf der Website der Untersuchung abrufbar: https://ezarządenia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-8520811a-2ba7-4603-b770-ef07230ce2bd
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-8520811a-2ba7-4603-b770-ef07230ce2bd
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-8520811a-2ba7-4603-b770-ef07230ce2bd
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