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Neugestaltung Rathausumfeld und Würzburger Straße in Zellingen – ObjektplanungFreianlagen + Objektplanung Verkehrsanlagen - Ausschreibungen der EU
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Neugestaltung Rathausumfeld und Würzburger Straße in Zellingen – ObjektplanungFreianlagen + Objektplanung Verkehrsanlagen

  • Vergeben
    09/10/2024
  • Heute
    27/08/2026
Status
Vergeben
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Markt Zellingen
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: DE26A Main-Spessart
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
151,411.00 EUR
Referenznummer der Ausschreibung
AZ 6318.04.04
Beschreibung

Der Markt Zellingen beabsichtigt in einem 1. Bauabschnitt die Neugestaltungdes Rathausumfeldes mit angrenzendem Bereich der Würzburger Straße in Zellingen.

Einreichungsmethode
Nicht verfügbar
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Nicht verfügbar
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
Nicht verfügbar
Vergabemethode
Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
151,411.00 EUR
Auftragsvergabe
Offizielle Bezeichnung: Kaiser + Juritza + Partner Landschaftsarchitekten PartGmbB
Postanschrift:
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land:
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.