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Veröffentlicht20/02/2024
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Frist19/03/2024
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Öffnung der Angebote19/03/2024
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Vergeben30/05/2024
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Heute10/09/2026
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Luftverkehrsdienstleistungen in Wäldern für den Brand- und Waldschutz im Jahr 2024 – zweite Runde
1) Der Besteller handelt im Namen und Auftrag von: Die Regionaldirektion für Staatsforste in Białystok, die Regionaldirektion für Staatsforste in Danzig, die Regionaldirektion für Staatsforste in Kattowitz, die Regionaldirektion für Staatsforste in Lublin, die Regionaldirektion für Staatsforste in Łódź, die Regionaldirektion für Staatsforste in Olsztyn, die Regionaldirektion für Staatsforste in Poznań, die Regionaldirektion für Staatsforste in Radom, die Regionaldirektion für Staatsforste in Warschau und die Regionaldirektion für Staatsforste in Breslau vergeben einen Auftrag, der in 11 Lose unterteilt ist, die Folgendes umfassen: a) Brandpatrouillierung von Wäldern, b) Löschen von Bränden im Wald und seiner unmittelbaren Umgebung, c) Durchführung von agro-luftfahrttechnischen Verfahren in Wäldern. 2) Auftragnehmer, die unter den oben genannten Umständen nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen sind, können an dem Verfahren teilnehmen: a) in Art. 108 Abs. 1 PZP, b) in Art. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über Sonderregelungen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Gesetzblatt Nr. Journal of Laws 2023, Punkt Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. Urz. EU-Nr. L 229 vom 31.7.20214, S. 1), geändert durch die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. Urz. EU-Nr. L 111 vom 8.4.2022, S. 1) Da der Auftragswert im vorliegenden Verfahren den Gegenwert von 10 000 000 EUR für Dienstleistungen übersteigt, besteht auch ein Ausschlussgrund nach Art. 2 PZP. 3) Um zu bestätigen, dass keine Ausschlussgründe für das oben genannte Verfahren vorliegen, ist der Auftragnehmer auf Antrag des Auftraggebers innerhalb der von ihm angegebenen Frist von mindestens 10 Tagen verpflichtet, dem Auftraggeber die folgenden Erklärungen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen: a) Angaben aus dem Nationalen Strafregister zu den Ausschlussgründen nach Art. 1 Nrn. 1, 2 und 4 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen - frühestens 6 Monate vor seiner Vorlage erlassen; b) Angaben aus dem Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer im Sinne des Art. 2 PHP, wenn gesonderte Vorschriften die Eintragung in dieses Register erfordern, das frühestens 3 Monate vor seiner Einreichung erstellt wurde; c) Erklärung des Auftragnehmers im Sinne des Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen über die fehlende Zugehörigkeit zur gleichen Kapitalgruppe im Sinne des Gesetzes vom 16. Februar 2007 über Wettbewerb und Verbraucherschutz (konsolidierter Text: Gesetzblatt von 2023, Punkt 1609), mit einem anderen Auftragnehmer, der ein separates Angebot oder Teilangebot oder eine Erklärung über die Zugehörigkeit zu derselben Kapitalgruppe zusammen mit Unterlagen oder Informationen, die die Erstellung des Angebots oder Teilangebots bestätigen, unabhängig von einem anderen Auftragnehmer, der derselben Kapitalgruppe angehört, abgegeben hat - (Mustererklärung des Auftragnehmers im Sinne von Art. 1 Nr. 5 des Vergabegesetzes über die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu dieser Kapitalgruppe ist der SWZ als Anlage 5 beigefügt; eine Erklärung des Auftragnehmers, dass die in der Erklärung gemäß Artikel 125 Absatz 1 enthaltenen Informationen auf dem neuesten Stand sind; 1 PHP, eingereicht auf dem Formular für die Einheitliche Europäische Ausschreibungsunterlage (ESPD), in Bezug auf die Gründe für den Ausschluss von dem Verfahren gemäß: a) Art. 108 Abs. 1 Nr. 3 des Vergabegesetzes, b) Art. 108 Abs. 1 Nr. 4 des Vergabegesetzes in Bezug auf die Entscheidung über das Verbot der Beantragung eines öffentlichen Auftrags als vorbeugende Maßnahme, c) Art. 108 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen über den Abschluss einer Vereinbarung mit anderen Auftragnehmern zur Verfälschung des Wettbewerbs, d) Art. 108 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen und über die Gültigkeit der unter Nr. 1 genannten Informationen. 5.1 Buchstaben b und c der SWZ (die Mustererklärung des Auftragnehmers ist der SWZ als Anlage 6 beigefügt).
https://platformazakupowa.pl/transakcja/881363
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