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Rahmenvereinbarung über die Lieferung kationischer Asphaltemulsion im Jahr 2025 - Ausschreibungen der EU
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Rahmenvereinbarung über die Lieferung kationischer Asphaltemulsion im Jahr 2025

  • Veröffentlicht
    25/03/2025
  • Frist
    22/04/2025
  • Vergeben
    25/06/2025
  • Heute
    01/09/2026
Status
Vergeben
Art des Auftrags
Supplies
Neuausschreibung
No
Käufer
Krajská správa a údržba silnic Vysočiny, příspěvková organizace
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: CZ063 Kraj Vysočina
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
44113700 Material zur Ausbesserung von Straßen
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
27,000,000.00 CZK
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
1,289,661.10 CZK
Nähere Angaben finden Sie in jedem Los.
Anzahl der Lose
5
Referenznummer der Ausschreibung
N-DO-02-2025
Beschreibung

Kontinuierliche Lieferungen von ca. 2.580 Tonnen kationischer Asphaltemulsion für lokale Reparaturen im Jet-Verfahren, Anschluss von Sprays und Beschichtungen für die Dauer der Rahmenvereinbarung.

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://ezak.kr-vysocina.cz/profile_display_189.html
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://ezak.kr-vysocina.cz/profile_display_189.html
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Die Auftragsvergabe beinhaltet den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
Nicht verfügbar
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.