-
Veröffentlicht09/07/2024
-
Frist13/08/2024
-
Öffnung der Angebote13/08/2024
-
Vergeben17/10/2024
-
Heute26/07/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Sammlung und Bewirtschaftung von Abfällen des Codes 20 03 07 von Z/I Bełchatów, Z/I Julków, Z/I Dylów A, Z/I Gotartów /2024
Gegenstand dieses Vertrags ist die Sammlung und Bewirtschaftung von Abfällen des Codes 20 03 07. 2.Die geschätzte Menge der zu sammelnden und zu bewirtschaftenden Abfälle beläuft sich für die Laufzeit des Vertrags auf 2 840 Mg. Die Abfälle, die Gegenstand dieses Vertrags sind, werden gesammelt und anschließend in den Räumlichkeiten der vom Auftragnehmer angegebenen Anlagen in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und Anhang 1 des Abfallgesetzes bewirtschaftet. Im Rahmen des Auftragsgegenstands werden die geschätzten Abfallmengen, die gesammelt und bewirtschaftet werden sollen, untergliedert in folgende Aufgaben angenommen: Aufgabe Nr. 1 Z/I Bełchatów, ul. Industrielle Gesamtmenge der während der Vertragslaufzeit zu sammelnden Abfälle 400 Mg, Aufgabe Nr. 2 Z/I Bełchatów ul. Przemysłowa 14 und 16 – Gesamtmenge der während der Laufzeit des 400-Mg-Vertrags zu sammelnden Abfälle, Aufgabe Nr. 3 Z/I Bełchatów ul. Przemysłowa 14 und 16 – Gesamtmenge der während der Vertragslaufzeit zu sammelnden Abfälle 200 Mg, Aufgabe Nr. 4 Z/I Julków, Gemeinde Skierniewice – Gesamtmenge der während der Vertragslaufzeit zu sammelnden Abfälle 400 Mg, Aufgabe Nr. 5 Z/I Julków, Gemeinde Skierniewice – Gesamtmenge der während der Vertragslaufzeit zu sammelnden Abfälle 400 Mg, Aufgabe Nr. 6 Z/I Dylów A, Gemeinde Pajęczno – Gesamtmenge der während der Vertragslaufzeit zu sammelnden Abfälle 400 Mg, Aufgabe Nr. 8 Z/I Gotartów, Gemeinde Kluczbork – Gesamtmenge der während der Vertragslaufzeit zu sammelnden Abfälle 240 Mg. 5.Die Abfallsammlung erfolgt in den Räumlichkeiten der Anlage/Anlage (im Folgenden: Z/I): Z/I in Bełchatów, ul. Przemysłowa 14 und 16, Z/I in Julków, Skierniewice, Z/I in Dylów A, Pajęczno und Z/I in Gotartów, Kluczbork. 6.Aufgrund der unvorhersehbaren Abfallmenge die in Absatz angegebene geschätzte Menge. 4 Änderungen vorbehalten. Daher behält sich der Besteller während der Vertragserfüllung das Recht vor, diese Menge um maximal 90% zu begrenzen. Die Verringerung der diesbezüglichen Abfallmenge begründet keine Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Besteller, insbesondere auf Zahlung einer Vergütung für den nicht erfüllten Teil des Vertrags und auf Zahlung einer Entschädigung im Zusammenhang mit der Verringerung der geschätzten Menge. Ein Nachtrag ist in dieser Situation nicht erforderlich. Der öffentliche Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer mindestens 10 % der geschätzten Abfallmengen, die während der Vertragslaufzeit zu sammeln sind. 7.Zur Erbringung der vertraglichen Leistung setzt der Auftragnehmer auf eigene Kosten Transportmittel ein. 8.Das Verladen von Abfällen liegt in der Verantwortung des Bestellers. 9.Der Auftragnehmer sorgt für die Überwachung der Verladevorgänge und sorgt für eine angemessene Sicherung der Ladung während des Transports. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Abfälle ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit, Überschreitung des zulässigen Fahrzeuggewichts oder Überschreitung der zulässigen Achslasten bis zum endgültigen Bestimmungsort zu befördern. 10.Die Waagen, die in den vom Besteller verwalteten Anlagen installiert sind, verfügen über ein gültiges Legalisationszertifikat. 11.Die Müllabfuhr erfolgt auf der Grundlage einer Empfangsbestätigung des Bestellers an den Auftragnehmer. Der Besteller gestattet die Durchführung von Benachrichtigungen per E-Mail, Fax oder Telefon. Die Empfangsbestätigung sollte Informationen über die endgültige Anlage, an die die Abfälle versandt werden, die Nummer des Orts des Verhaltens der Tätigkeiten (MPD), den Namen, die BDO-Nummer und die Daten des Transportunternehmers, das Datum des Eingangs, das Fahrzeugkennzeichen und den Namen des Fahrers oder erforderlichenfalls andere Daten enthalten, die für die ordnungsgemäße Führung von Abfallaufzeichnungen erforderlich sind, einschließlich der Ausstellung und Bestätigung von Abfallverbringungskarten im BDO-System. 12.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber eine Kopie der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung zur Abfallbehandlung (die eine während der Vertragslaufzeit geänderte Entscheidung betrifft) unverzüglich nach deren Eingang, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der geänderten Entscheidung, zu übermitteln. Dies gilt auch für die Entscheidungen etwaiger Unterauftragnehmer. 13. Verliert der Auftragnehmer die für die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit erforderlichen Genehmigungen, Genehmigungen, Konzessionen oder sonstigen Verwaltungsentscheidungen, so teilt er dies unverzüglich dem öffentlichen Auftraggeber mit, der in einem solchen Fall das Recht hat, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 14.Der Abfall 20 03 07 stammt aus der Sammlung von Großabfällen im Rahmen von Verträgen mit Gemeinden und PSZOK. 15.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mindestmenge an Abfällen (z. B. Metalle, Holz, Kunststoffe), die zum Recycling geschickt werden, in Höhe von 40 Gew.-% im Verhältnis zum erhaltenen Abfallstrom zu erreichen. 16.Der Auftragnehmer hat dem Besteller eine Erklärung als Anlage 3 zum Vertrag unter Einhaltung der Frist für die Übersendung der Rechnung gemäß § 4 Abs. 11 mit folgenden Angaben: a)die Menge der von ihnen erzeugten Erzeugnisse oder Abfälle mit Angabe der Endanlage, der sie zugeführt wurden (Name, BDO-Nummer und MPD-Nummer), zusammen mit Angabe des endgültigen Verwertungs- (Recycling-)Verfahrens, dem sie unterzogen wurden, einschließlich der Menge der Abfälle, die einer Beseitigung auf einer Deponie unterzogen wurden; b)die Mengen an Abfällen, die nicht behandelt wurden, aber gelagert wurden und zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden. 17.Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung eine Zusammenfassung der Daten vorzulegen, die die Mengen der gesammelten, verarbeiteten und erzeugten Abfälle mit Informationen darüber enthalten, welchen Verfahren sie unterzogen wurden. 18. Die im Vertrag genannten Abfälle werden in loser Schüttung gelagert und in dieser Form auf Transportmittel verladen.
https://platformazakupowa.pl/pn/eko-region
https://platformazakupowa.pl/pn/eko-region
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.