-
Veröffentlicht19/09/2025
-
Frist23/10/2025
-
Öffnung der Angebote23/10/2025
-
Vergeben02/12/2025
-
Heute22/09/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Kommunaler Abfallsammel- und Entsorgungsdienst von Eigentümern von Wohnimmobilien und PSZOK aus der Gemeinde Gruta im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026
Aufzeichnung von SWZ: 4. 4.1 Gegenstand des Vertrags ist „Dienstleistung zur Sammlung und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen von Eigentümern von Wohnimmobilien und PSZOK aus dem Gebiet der Gemeinde Gruta im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026“. 4.1.1. Der Vertragsumfang umfasst: 1) Sammlung unsortierter (gemischter) Siedlungsabfälle von Eigentümern bewohnter Immobilien, 2) Sammlung getrennt gesammelter Siedlungsabfälle von Eigentümern bewohnter Immobilien: 3) Sammlung und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen, die von Anwohnern an die Selective Municipal Waste Collection Point (PSZOK) geliefert werden, 4.1.2. Der Service umfasst auch: 1) Ausstattung von Immobilien mit Wohngebäuden in Containern in Mengen und Größen entsprechend der Beschreibung des Auftragsgegenstands (OPZ – Anhang 1 der Leistungsbeschreibung) Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist in Anhang 1 der Leistungsbeschreibung 4.2 enthalten. Der öffentliche Auftraggeber darf aus folgenden Gründen nicht in Lose unterteilen: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht in der Lage, technisch zu bestimmen, wie und in welchem Umfang verschiedene Auftragnehmer den oben genannten Vertragsgegenstand erfüllen könnten. Die Tatsache, dass dieser Auftrag nicht in Lose unterteilt ist, hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit kleiner und mittlerer Unternehmen auf dem Markt. Jedes Unternehmen, das auf dem Abfallwirtschaftsmarkt tätig ist, hat Zugang zu diesem Vertrag. 4.3 Der öffentliche Auftraggeber lässt die Einreichung von Varianten nicht zu. 4.4 Der öffentliche Auftraggeber sieht die Möglichkeit vor, die in Art. 1 Nr. 8 des PPL-Gesetzes. 3.1. Der öffentliche Auftraggeber sieht die Vergabe eines Auftrags vor, der in der Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen im Sinne von Artikel 214 Absatz 1 Nummer 7 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen besteht. 3.2. Umfang der zu erbringenden Leistungen: Die Verträge bestehen in der Wiederholung ähnlicher Verträge wie die Basisverträge und stehen im Einklang mit dem Gegenstand des Basisvertrags, d. h. im Rahmen des in Anhang 1 der FHZ beschriebenen offenen Ausschreibungsverfahrens. 3.3. Der öffentliche Auftraggeber sieht vor, dass der Wert des zu vergebenden Auftrags bis zu 50 % des Wertes des Basisvertrags betragen kann. 3.4. Bedingungen, unter denen der Auftrag (Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen) vergeben wird: -bei Erschöpfung des in § zur Bestimmung des Auftragswerts genannten Betrags -bei einem verlängerten Verfahren zur Vergabe eines Folgeauftrags in einem offenen Verfahren, das auch als Nichtlösung des Verfahrens in einem solchen Verfahren zu verstehen ist, - geht der Auftragsvergabe ein direktes Verfahren nach Verhandlungen mit dem Auftragnehmer voraus. 3.5. Der öffentliche Auftraggeber sieht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Vor-Ort-Prüfung vor oder verlangt die Einreichung eines Angebots nach der Vor-Ort-Prüfung oder Überprüfung der für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen durch den Auftragnehmer gemäß Artikel 131 Abs. 2 des PZP-Gesetzes. Möchte der Auftragnehmer jedoch eine lokale Vision verwirklichen oder sich mit den Unterlagen vor Ort beim öffentlichen Auftraggeber vertraut machen, sollte er sich an die Personen wenden, die für die Kommunikation mit den Auftragnehmern zu diesem Zweck benannt wurden. 3.6. Der Besteller sieht keine Abwicklungen in Fremdwährungen vor. Die Abrechnungen zwischen dem Auftraggeber und dem künftigen Auftragnehmer finden in polnischen Zloty statt. 3.7. Der öffentliche Auftraggeber sieht keine Erstattung der Kosten für die Teilnahme am Verfahren vor. 3.8. Der öffentliche Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer nicht, die wesentlichen Aufgaben des Auftrags gemäß den Artikeln 60 und 121 des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe persönlich zu erfüllen. 3.9. Der öffentliche Auftraggeber sieht den Abschluss eines Rahmenvertrags nicht vor. 3.10. Der Besteller sieht keine elektronische Auktion vor. 3.11. Der Auftraggeber gestattet in dem in Artikel 93 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen genannten Fall die Einreichung von Angeboten in Form elektronischer Kataloge oder die Anlage elektronischer Kataloge zum Angebot nicht. 3.12 Bezeichnungen und Codes des Gemeinsamen Vokabulars für öffentliche Aufträge (CPV), die den Auftragsgegenstand beschreiben: Hauptthema: 90500000 - 2 - Abfalldienstleistungen; 3.13.Zusätzlicher Punkt: 90513100 – 7 – Dienstleistungen für die Ausfuhr von Haushaltsabfällen. 3.14. Anforderungen an die Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses von Personen, die bestimmte Tätigkeiten eines Auftragnehmers, Unterauftragnehmers oder Unterauftragnehmers ausüben. Nach Art. 95 des Vergabegesetzes verpflichtet der öffentliche Auftraggeber den Auftragnehmer, auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags Personen einzustellen, die Tätigkeiten im Rahmen der Vertragserfüllung ausüben, deren Erfüllung die in Art. 22 Abs. 1 des Arbeitsgesetzbuchs vom 26. Juni 1974 (Gesetzblatt 2023, Pos. 1465). Die Methode zur Überprüfung der Beschäftigung dieser Personen und die Befugnis des öffentlichen Auftraggebers, die Einhaltung der oben genannten Anforderungen durch den Auftragnehmer zu kontrollieren, sowie die Sanktionen für die Nichteinhaltung dieser Anforderungen sind im Entwurf der Bestimmungen des Vertrags im Anhang der FHZ festgelegt. 1) Der Verantwortungsbereich von Personen, die Tätigkeiten im Rahmen der Vertragserfüllung ausüben: a) der Fahrer des „Müllfahrzeugs“ – unabhängige, tägliche Wartung des Fahrzeugs des Müllfahrzeugs, die unter Einhaltung des Straßenverkehrsrechts auf öffentlichen Straßen verkehrt, die Sammlung und Ausfuhr von Siedlungsabfällen unter Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, das Waschen und Desinfizieren von Abfallbehältern und des Fahrzeugs des Müllfahrzeugs, b) der Fahrer des „Hackerfahrzeugs“ – unabhängige, technische Wartung des Fahrzeugs, die unter Einhaltung des Straßenverkehrsrechts auf öffentlichen Straßen verkehrt, die Sammlung und Ausfuhr von Siedlungsabfällen unter Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, das Entladen von Siedlungsabfällen aus dem Container, Spätestens zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung legt der Auftragnehmer dem öffentlichen Auftraggeber eine Erklärung über die Einhaltung der Anforderung gemäß Nummer 3.14 vor. 5. DATUM DER DURCHFÜHRUNG DER BESTELLUNG Datum des Abschlusses der Bestellung: 12 Monate.Geplantes Datum des Beginns der Ausführung des Vertragsgegenstands 01.01.2026, geplantes Enddatum 31.12.2026.
https://ezamowienia.gov.pl
https://ezamowienia.gov.pl
90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
90530000 - Betrieb einer Mülldeponie
90510000 - Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90533000 - Verwaltung von Müllhalden
90512000 - Transport von Haushaltsabfällen
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Art: price
Beschreibung: 60
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 40
Postanschrift:
Ort: Grudziądz
Postleitzahl: 86-300
Land:
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.